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Ausgabe 2007

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Bereits bestehende Spinnaker-Bergeeinrichtungen<br />

mit Carbon-Ringen und<br />

Aluminium Rohren bleiben bis zum<br />

1.1.<strong>2007</strong> zugelassen. Carbon ist nicht<br />

zugelassen für die Konstruktion von<br />

neuen Spi-Bergeeinrichtungen.<br />

Epoxy-Kleber ist zum Verbinden von Teilen<br />

erlaubt.<br />

Für das Trampolin: alle Arten erlaubt (jedoch<br />

keine Netze).<br />

B.1. Plattform<br />

B.1.1. Abmessungen<br />

Die größte Gesamtlänge, gemessen an den<br />

Rümpfen, beträgt 5,52 m. Die maximale<br />

Breite beträgt 2,60 m.<br />

B.1.2. Auftrieb<br />

Jeder Rumpf muss mindestens 110 Liter Auftriebshilfen<br />

beinhalten, die durch geschlossenporigen<br />

Schaumstoff, Luftsäcke oder<br />

luftdicht verschlossene Abteilungen in den<br />

Rümpfen gebildet werden, sowie mindestens<br />

1 Inspektionsluke aufweisen.<br />

B.1.3. Mindestgewicht<br />

B.1.3.1. Das Mindestgewicht der Plattform<br />

beträgt 130 kg.<br />

B.1.3.2. Das Mindestgewicht des segelbereiten<br />

Bootes beträgt 180 kg.<br />

B.1.3.3. Ein Ausgleichsgewicht von höchstens<br />

7 kg kann benutzt werden, um diese<br />

beiden Bedingungen zu erfüllen. Dieses<br />

Ausgleichsgewicht muss außen am vorderen<br />

Beam auf der Steuerbordseite angebracht<br />

werden und zur Prüfung abnehmbar sein.<br />

B.1.4. Schwert und Ruder<br />

Die Plattform muss mit einem Paar Ruder<br />

versehen sein sowie, falls vorhanden, einem<br />

Paar Steckschwerter oder Klappschwerter.<br />

Schwerter und Schwertkästen müssen in<br />

senkrechter Linie zum Deck angeordnet sein.<br />

Jahrbuch <strong>2007</strong> / 08<br />

Alle Unterwasser-Anhänge müssen symmetrisch<br />

sein.<br />

Schwerter und Ruder können aus Epoxydharz<br />

hergestellt sein.<br />

Carbon kann in der Konstruktion von Steckschwertern,<br />

Klappschwertern und Ruderblättern<br />

verwendet werden.<br />

B.1.4.1. Minimalgewicht der Ruderblätter:<br />

Das Minimalgewicht der Ruderanlage, bestehend<br />

aus Ruderblatt, Achse und Pinne ist<br />

mit 3 kg festgelegt.<br />

An Rudern, die vor dem 1.1.1996 gebaut<br />

wurden, dürfen Korrekturgewichte zum Erreichen<br />

des Minimalgewichts befestigt werden.<br />

Dieses Gewicht muss auf dem Messbrief notiert<br />

werden.<br />

Das Gewicht des Ruders wird auf dem Ruderblatt<br />

auf dem F18 Aufkleber eingetragen.<br />

B.1.4.2. Maximalgewicht von Steckschwertern<br />

oder Klappschwertern:<br />

Das Maximumgewicht von Steckschwertern<br />

oder Klappschwertern beträgt 5,5 kg.<br />

Das Gewicht jedes Steckschwerts oder<br />

Klappschwerts muss auf dem Steckschwert<br />

oder Klappschwert unter dem transparenten<br />

F18-Sticker festgehalten werden, sowie auf<br />

dem Messbrief eingetragen werden.<br />

Die Materialverteilung des Steckschwerts<br />

oder Klappschwerts muss gleichmäßig sein.<br />

Ballast irgendwelcher Art ist verboten.<br />

B.1.5. Die Beams<br />

B.1.5.1. Die Beams müssen aus stranggepressten<br />

Aluminiumprofilen mit konstantem<br />

Querschnitt hergestellt werden.<br />

B.1.5.2. Die Beams dürfen nicht nach oben<br />

gewölbt sein, außer der Vorbiegung, die<br />

notwendig ist, um die Belastung durch den<br />

Mast auszugleichen.<br />

Diese Vorbiegung ist begrenzt auf ein Maximum<br />

von 15 mm.<br />

B.1.5.3. Der Mastfuß auf dem Vorderbeam<br />

darf nicht in der Längsrichtung der Boot-<br />

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