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Bereits bestehende Spinnaker-Bergeeinrichtungen<br />
mit Carbon-Ringen und<br />
Aluminium Rohren bleiben bis zum<br />
1.1.<strong>2007</strong> zugelassen. Carbon ist nicht<br />
zugelassen für die Konstruktion von<br />
neuen Spi-Bergeeinrichtungen.<br />
Epoxy-Kleber ist zum Verbinden von Teilen<br />
erlaubt.<br />
Für das Trampolin: alle Arten erlaubt (jedoch<br />
keine Netze).<br />
B.1. Plattform<br />
B.1.1. Abmessungen<br />
Die größte Gesamtlänge, gemessen an den<br />
Rümpfen, beträgt 5,52 m. Die maximale<br />
Breite beträgt 2,60 m.<br />
B.1.2. Auftrieb<br />
Jeder Rumpf muss mindestens 110 Liter Auftriebshilfen<br />
beinhalten, die durch geschlossenporigen<br />
Schaumstoff, Luftsäcke oder<br />
luftdicht verschlossene Abteilungen in den<br />
Rümpfen gebildet werden, sowie mindestens<br />
1 Inspektionsluke aufweisen.<br />
B.1.3. Mindestgewicht<br />
B.1.3.1. Das Mindestgewicht der Plattform<br />
beträgt 130 kg.<br />
B.1.3.2. Das Mindestgewicht des segelbereiten<br />
Bootes beträgt 180 kg.<br />
B.1.3.3. Ein Ausgleichsgewicht von höchstens<br />
7 kg kann benutzt werden, um diese<br />
beiden Bedingungen zu erfüllen. Dieses<br />
Ausgleichsgewicht muss außen am vorderen<br />
Beam auf der Steuerbordseite angebracht<br />
werden und zur Prüfung abnehmbar sein.<br />
B.1.4. Schwert und Ruder<br />
Die Plattform muss mit einem Paar Ruder<br />
versehen sein sowie, falls vorhanden, einem<br />
Paar Steckschwerter oder Klappschwerter.<br />
Schwerter und Schwertkästen müssen in<br />
senkrechter Linie zum Deck angeordnet sein.<br />
Jahrbuch <strong>2007</strong> / 08<br />
Alle Unterwasser-Anhänge müssen symmetrisch<br />
sein.<br />
Schwerter und Ruder können aus Epoxydharz<br />
hergestellt sein.<br />
Carbon kann in der Konstruktion von Steckschwertern,<br />
Klappschwertern und Ruderblättern<br />
verwendet werden.<br />
B.1.4.1. Minimalgewicht der Ruderblätter:<br />
Das Minimalgewicht der Ruderanlage, bestehend<br />
aus Ruderblatt, Achse und Pinne ist<br />
mit 3 kg festgelegt.<br />
An Rudern, die vor dem 1.1.1996 gebaut<br />
wurden, dürfen Korrekturgewichte zum Erreichen<br />
des Minimalgewichts befestigt werden.<br />
Dieses Gewicht muss auf dem Messbrief notiert<br />
werden.<br />
Das Gewicht des Ruders wird auf dem Ruderblatt<br />
auf dem F18 Aufkleber eingetragen.<br />
B.1.4.2. Maximalgewicht von Steckschwertern<br />
oder Klappschwertern:<br />
Das Maximumgewicht von Steckschwertern<br />
oder Klappschwertern beträgt 5,5 kg.<br />
Das Gewicht jedes Steckschwerts oder<br />
Klappschwerts muss auf dem Steckschwert<br />
oder Klappschwert unter dem transparenten<br />
F18-Sticker festgehalten werden, sowie auf<br />
dem Messbrief eingetragen werden.<br />
Die Materialverteilung des Steckschwerts<br />
oder Klappschwerts muss gleichmäßig sein.<br />
Ballast irgendwelcher Art ist verboten.<br />
B.1.5. Die Beams<br />
B.1.5.1. Die Beams müssen aus stranggepressten<br />
Aluminiumprofilen mit konstantem<br />
Querschnitt hergestellt werden.<br />
B.1.5.2. Die Beams dürfen nicht nach oben<br />
gewölbt sein, außer der Vorbiegung, die<br />
notwendig ist, um die Belastung durch den<br />
Mast auszugleichen.<br />
Diese Vorbiegung ist begrenzt auf ein Maximum<br />
von 15 mm.<br />
B.1.5.3. Der Mastfuß auf dem Vorderbeam<br />
darf nicht in der Längsrichtung der Boot-<br />
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