Ausgabe 2007

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22.12.2012 Aufrufe

Jahrbuch 2007 / 08 der Regatta Qualifikationsrennen vor Ort ausgetragen, um die Mannschaften auszuwählen, die um den Titel kämpfen. • Für andere Regatten liegt es in der Verantwortung der nationalen Klassenvereinigung, welches Qualifikationsverfahren zu verwenden ist. F.3. Regattavermessung F.3.1. Verschiedenes Der Begriff „Regattavermessung“ bezieht sich auf jede Vermessung, Überprüfung, Inspektion und / oder Kontrolle, die während einer Regatta durchgeführt wird, um die Regeln durchzusetzen. Jegliche grundsätzliche Vermessung, die benötigt wird, um ein Zertifikat oder eine Zertifikationsmarke zu erhalten, ist davon ausgeschlossen. F.3.2. Verantwortung des Veranstalters Es ist die Verantwortung des Organisators einer internationalen Formula 18 Regatta, einen von der Klasse zugelassenen Vermes- 14 ser mit allen technischen und menschlichen Möglichkeiten auszustatten, um die in F.3.5 durchzuführen. F.3.3. Verantwortung des Teilnehmers Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, den gültigen Messbrief und die Vermessungsurkunde vorzulegen, die sich auf das verwendete Boot beziehen. F.3.4. Verantwortung des Regattavermessers Die RRS 78.3 überträgt die primäre Berechtigung, zu bestimmen, ob ein Ausrüstungsgegenstand den Klassenregeln entspricht oder nicht, an die Regattavermesser. Diese Berechtigung wird nur während der Regattavermessung gewährt. Wenn ein Vermesser ohne jeden Zweifel davon überzeugt ist, dass ein Ausrüstungsgegenstand nicht regelkonform ist, muss er einen Bericht an die Wettfahrtleitung schreiben, die einen Protest gegen das Boot aussprechen muss. Lieber Justus! Vielen Dank, dass Du mich bei der Travemünder Woche 2006 nur durch aktive verbale Betreuung im höheren Dezibel-Bereich auf den 5. Platz katapultiert hast. Deine Micky Mouse Diese Seite entstand durch freundliche Unterstützung von Wolf Bauregie

F.3.5. Die Vermessung F.3.5.1. Vor der endgültigen Registrierung muss der Organisator: • Messbrief und Vermessungsurkunde kontrollieren; • Segelnummer kontrollieren; • das Mannschaftsgewicht kontrollieren; • den einen zugelassenen Segelsatz abstempeln (bei nationalen oder internationalen Regatten); • die Korrekturgewichte bestimmen (wie vorgeschrieben in den Regeln B.1.3.3. oder B.3.2.2.), die von der Mannschaft zu verwenden sind. F.3.5.2. Markierungsformular und Vermessungsbericht • Ein Markierungsformular muss vom Vermessungskommitee für jede teilnehmende Mannschaft erstellt werden. • Bevor das erste Rennen gestartet werden kann, wird ein Vermessungsbericht an dem offiziellen Anschlagbrett ausgehängt. F.3.5.3. Während des Rennens • Für internationale Regatten muss der Vermesser mit einem passenden Boot ausgestattet werden, um Boote auf dem Wasser Jahrbuch 2007 / 08 überprüfen zu können. • Auf internationalen und nationalen Regatten werden mindestens die drei ersten Boote im Ziel der im Laufe des Tages gefahrenen Läufe, sowie ein weiteres, durch Los ermitteltes Boot kontrolliert. F.4. (Reserviert) F.5. Wertung Auf Regatten, die nach F18-Regeln abgehalten werden, darf es keine spezifischen Plazierungen für die verschiedenen teilnehmenden Hersteller oder Bootstypen geben. Herausgegeben vom Formula 18 World Council meeting. Muyderzand - 29-30/07/99 Anerkannt vom ISAF Council während der Sydney Conference im November 1999. Überarbeitet: 02 April 2000 Überarbeitet: 20 July 2001 Überarbeitet: 11. July 2004, Anerkannt vom ISAF Council im November 2004 Herausgegeben vom Formula 18 World Council Geprüft vom F18 Measurement committee. 15

F.3.5. Die Vermessung<br />

F.3.5.1. Vor der endgültigen Registrierung<br />

muss der Organisator:<br />

• Messbrief und Vermessungsurkunde kontrollieren;<br />

• Segelnummer kontrollieren;<br />

• das Mannschaftsgewicht kontrollieren;<br />

• den einen zugelassenen Segelsatz abstempeln<br />

(bei nationalen oder internationalen<br />

Regatten);<br />

• die Korrekturgewichte bestimmen (wie<br />

vorgeschrieben in den Regeln B.1.3.3.<br />

oder B.3.2.2.), die von der Mannschaft zu<br />

verwenden sind.<br />

F.3.5.2. Markierungsformular<br />

und Vermessungsbericht<br />

• Ein Markierungsformular muss vom Vermessungskommitee<br />

für jede teilnehmende<br />

Mannschaft erstellt werden.<br />

• Bevor das erste Rennen gestartet werden<br />

kann, wird ein Vermessungsbericht an dem<br />

offiziellen Anschlagbrett ausgehängt.<br />

F.3.5.3. Während des Rennens<br />

• Für internationale Regatten muss der Vermesser<br />

mit einem passenden Boot ausgestattet<br />

werden, um Boote auf dem Wasser<br />

Jahrbuch <strong>2007</strong> / 08<br />

überprüfen zu können.<br />

• Auf internationalen und nationalen Regatten<br />

werden mindestens die drei ersten<br />

Boote im Ziel der im Laufe des Tages gefahrenen<br />

Läufe, sowie ein weiteres, durch<br />

Los ermitteltes Boot kontrolliert.<br />

F.4. (Reserviert)<br />

F.5. Wertung<br />

Auf Regatten, die nach F18-Regeln abgehalten<br />

werden, darf es keine spezifischen Plazierungen<br />

für die verschiedenen teilnehmenden<br />

Hersteller oder Bootstypen geben.<br />

Herausgegeben vom Formula 18 World<br />

Council meeting. Muyderzand - 29-30/07/99<br />

Anerkannt vom ISAF Council während der<br />

Sydney Conference im November 1999.<br />

Überarbeitet: 02 April 2000<br />

Überarbeitet: 20 July 2001<br />

Überarbeitet: 11. July 2004, Anerkannt vom<br />

ISAF Council im November 2004<br />

Herausgegeben vom Formula 18 World<br />

Council<br />

Geprüft vom F18 Measurement committee.<br />

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