Ausgabe 2007

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22.12.2012 Aufrufe

Jahrbuch 2007 / 08 ihren Taschen sein, das Segel soll auf einer ebenen Fläche unter gerade so viel Spannung ausgelegt werden, dass keine Falten entstehen, dann glattgestrichen, um die größten Längen zu nehmen. Während das Segel fixiert ist, müssen alle Messungen genommen werden ohne die Spannung zu verändern. C.4.3. Vermessung des Mastes Das Maß für den Mastumfang wird ermittelt als die Länge, die im rechten Winkel zur Achse des Mastes, an einem Punkt ganz um den Mast herum und zurück zum selben Punkt gemessen wird. Das Maß wird durch zwei geteilt, um den halben Umfang zu erhalten. C.4.4. Spinnaker C.4.4.1. Definition eines Spinnakers Alle dreieckigen Segel, die nicht der Definition eines Großsegels oder einer Fock entsprechen, sind Spinnaker, wobei der horizontale Umfang auf halber Höhe gleich wie oder größer als 75 % der Fußlänge sein muss. C.4.4.2. Berechnung der CSPI (Anmerkung des Übersetzers: welche Formel stimmt jetzt ?) Formel: CSPI = SF · ((SL1+SL2)/4) + (SMG-(SF/2)) + (2/3) · ((SL1+SL2)/2) • Wobei SMG > 75 % von SF ist • SF bedeutet Länge des Unterlieks gemessen vom untersten Ende des Vorlieks zum unteren Ende des Achterlieks. • SL1 bedeutet die Vorlieklänge des Segels vom höchsten bis zum niedrigsten Punkt des Segels am Vorliek, • SL2 bedeutet die Achterliekslänge des Segels vom höchsten bis zum niedrigsten Punkt des Segel am Achterliek, • SMG bedeutet die Breite auf mittlerer Höhe, gemessen zwischen Mittelpunkt von Achterliek und Mittelpunkt von Vorliek. SF x SL1 + SL2 SF 2 (SL1 + SL2) CSPI = 4 + (SMG 2 ) X 3 2 12 D. Prüfungen D.1. Messbrief und Vermessungsurkunde D.1.1. Zuständigkeit Nur die Prüfungen, Vermessungen und Berechnungen eines Vermessers, der vom Verein Katamaran Formel 18, der nationalen Organisation oder der ISAF (Mulithull Council) anerkannt ist, sind gültig. D.1.2. Messbrief und Vermessungsurkunde D.1.2.1. Der ausgefüllte (incl. Vermessungsblätter und Berechnungen ) und vom vom Vermesser unterschriebene Messbrief ist noch keine Vermessungsurkunde. D.1.2.2. Der Vermesser muss auf dem Messbrief alles eintragen, was er abweichend vom Konzept der Formel 18 Regeln feststellt, darf das Vermessungsformular nicht unterschreiben, sondern muss es mit ausführlichen Erklärungen der strittigen Punkte an die Formel 18 Klassenvereinigung zur Entscheidung schicken. D.1.2.3. Die Vermessungsurkunde wird von der nationalen Organisation ausgestellt, die für die Verwaltung der Klassenregeln im Land des Besitzers verantwortlich ist, wenn sie nach Prüfung des kompletten vom Vermesser unterschriebenen Messbriefes zu dem Schluss gekommen ist, dass das Boot den Regeln der Formel 18 entspricht. D.1.2.4. Ein Regattateilnehmer ist verpflichtet, bei seiner Anmeldung den Messbrief und die Vermessungsurkunde seines Bootes vorzulegen. D.1.3. Registrierung Der Messbrief (Vermessungsblätter und Berechnungen) und die Vermessungsurkunde werden von der F 18 Klassenvereinigung oder der nationalen Organisation ausgestellt und registriert. D.1.4. Gültigkeit Ein Besitzwechsel macht die Vermessungsurkunde ungültig. Eine Neuregistrierung erfolgt durch Einreichen des Originals der Ver-

messungsurkunde zusammen mit Angaben über den neuen Besitzer bei der nationalen Organisation. Die gültige Urkunde und die Registrierung wird an den neuen Besitzer zurückgeschickt. Eine neue Vermessung des Bootes ist nicht erforderlich. Alle Abänderungen oder Austausch von maßgeblichen Teilen erfordern Nachmessungen und einen Eintrag auf der Vermessungsurkunde durch einen von der Formel 18 Klassenvereinigung anerkannten Vermesser. D.1.5. Kosten der Vermessung D.1.5.1. Erstvermessung Die Kosten der Vermessung werden nach Ermessen der nationalen Organisation festgelegt und umfassen die Bereitstellung des Zeichens der Klasse, die Aufkleber für die Segel, die Rümpfe und den Mast, sowie Erstellung und Registrierung der Vermessungsurkunde. D.1.5.2. Die Kosten für eine Nachvermessung, Kennzeichnung und Registrierung werden nach Ermessen der nationalen Organisation festgelegt. D.1.5.3. Andere Kosten (Anfahrt und Unterkunft des Vermessers) gehen zu Lasten des Besitzers. D.2. Regattavermessung Die Kosten für Reise und Unterbringung des Vermessers sind im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Allein der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, sein Boot in einem dem Zertifikat entsprechenden Zustand zu halten. E. Sicherheit E.1. Aufrichten Die Mannschaft muss ihre Fähigkeit vorführen können, das Boot wiederaufzurichten. E.2. Sicherheitsausrüstung Mindestens folgende vorgeschriebene Ausrüstung muß an Bord sein: 1 Paddel von mindestens 1 m Länge, mit ei- Jahrbuch 2007 / 08 nem Schaftdurchmesser von mindestens 20 mm und einer Blattfläche von 14 x 25 cm. 1 Schleppleine von 15 m Länge und mindestens 6 mm Durchmesser, 1 Aufrichtleine von 4 m Länge und mindestens 10 mm Durchmesser, 2 Schwimmwesten (den gültigen Vorschriften entsprechend). E.3. Ballast und Gewichtsjacken Ballast an Bord oder von der Mannschaft getragen ist verboten. E.4. Steuerkompass Es muss mindestens 1 fest angebrachter Kompaß zum Steuern vorhanden sein. E.5. Ergänzende Vorrichtungen Verkleinerung der Segelfläche Wenn in der Ausschreibung der Regatta enthalten, kann der Veranstalter folgende ergänzende Ausrüstung verlangen: • Hauptsegel ausgerüstet mit Reffpunkten, mindestens 1000 mm vom Unterliek. • Fock an einer Rollreffanlage befestigt. F. Regatta-Regeln von Formel 18 Regatten (neu) F.1. Regatten der Formel 18 Klasse werden durch folgende Werke geregelt: • die ISAF Racing Rules of Sailing; • die ISAF Equipment Rules of Sailing; • die Formula 18 Vermessungsregeln (siehe Kapitel B); • die Formula 18 Regatta-Regeln (dieses Kapitel); • die Regattaausschreibung ; • die Segelanweisungen. F.2. Wettbewerbsleitung: • Die maximale Anzahl von Booten in einer startenden Flotte wird auf 100 begrenzt. • Während Europa- und Weltmeisterschaften werden, falls notwendig, im ersten Teil 13

messungsurkunde zusammen mit Angaben<br />

über den neuen Besitzer bei der nationalen<br />

Organisation. Die gültige Urkunde und die<br />

Registrierung wird an den neuen Besitzer<br />

zurückgeschickt. Eine neue Vermessung des<br />

Bootes ist nicht erforderlich.<br />

Alle Abänderungen oder Austausch von<br />

maßgeblichen Teilen erfordern Nachmessungen<br />

und einen Eintrag auf der Vermessungsurkunde<br />

durch einen von der Formel 18 Klassenvereinigung<br />

anerkannten Vermesser.<br />

D.1.5. Kosten der Vermessung<br />

D.1.5.1. Erstvermessung<br />

Die Kosten der Vermessung werden nach Ermessen<br />

der nationalen Organisation festgelegt<br />

und umfassen die Bereitstellung des Zeichens<br />

der Klasse, die Aufkleber für die Segel,<br />

die Rümpfe und den Mast, sowie Erstellung<br />

und Registrierung der Vermessungsurkunde.<br />

D.1.5.2. Die Kosten für eine Nachvermessung,<br />

Kennzeichnung und Registrierung<br />

werden nach Ermessen der nationalen Organisation<br />

festgelegt.<br />

D.1.5.3. Andere Kosten (Anfahrt und Unterkunft<br />

des Vermessers) gehen zu Lasten des<br />

Besitzers.<br />

D.2. Regattavermessung<br />

Die Kosten für Reise und Unterbringung des<br />

Vermessers sind im Verantwortungsbereich<br />

des Veranstalters.<br />

Allein der Teilnehmer hat dafür zu sorgen,<br />

sein Boot in einem dem Zertifikat entsprechenden<br />

Zustand zu halten.<br />

E. Sicherheit<br />

E.1. Aufrichten<br />

Die Mannschaft muss ihre Fähigkeit vorführen<br />

können, das Boot wiederaufzurichten.<br />

E.2. Sicherheitsausrüstung<br />

Mindestens folgende vorgeschriebene Ausrüstung<br />

muß an Bord sein:<br />

1 Paddel von mindestens 1 m Länge, mit ei-<br />

Jahrbuch <strong>2007</strong> / 08<br />

nem Schaftdurchmesser von mindestens 20<br />

mm und einer Blattfläche von 14 x 25 cm. 1<br />

Schleppleine von 15 m Länge und mindestens<br />

6 mm Durchmesser, 1 Aufrichtleine von<br />

4 m Länge und mindestens 10 mm Durchmesser,<br />

2 Schwimmwesten (den gültigen<br />

Vorschriften entsprechend).<br />

E.3. Ballast und Gewichtsjacken<br />

Ballast an Bord oder von der Mannschaft getragen<br />

ist verboten.<br />

E.4. Steuerkompass<br />

Es muss mindestens 1 fest angebrachter<br />

Kompaß zum Steuern vorhanden sein.<br />

E.5. Ergänzende Vorrichtungen<br />

Verkleinerung der Segelfläche<br />

Wenn in der Ausschreibung der Regatta<br />

enthalten, kann der Veranstalter folgende<br />

ergänzende Ausrüstung verlangen:<br />

• Hauptsegel ausgerüstet mit Reffpunkten,<br />

mindestens 1000 mm vom Unterliek.<br />

• Fock an einer Rollreffanlage befestigt.<br />

F. Regatta-Regeln von Formel 18<br />

Regatten (neu)<br />

F.1. Regatten der Formel 18 Klasse<br />

werden durch folgende Werke<br />

geregelt:<br />

• die ISAF Racing Rules of Sailing;<br />

• die ISAF Equipment Rules of Sailing;<br />

• die Formula 18 Vermessungsregeln (siehe<br />

Kapitel B);<br />

• die Formula 18 Regatta-Regeln (dieses Kapitel);<br />

• die Regattaausschreibung ;<br />

• die Segelanweisungen.<br />

F.2. Wettbewerbsleitung:<br />

• Die maximale Anzahl von Booten in einer<br />

startenden Flotte wird auf 100 begrenzt.<br />

• Während Europa- und Weltmeisterschaften<br />

werden, falls notwendig, im ersten Teil<br />

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