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Jahresprogramm_2019_2020

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Jahresprogramm 2019_2020.qxp_Skiclubheft_07-08_Version5.qxd 25.09.19 08:41 Seite 62

Teilnahmebedingungen für

SC-Reisen und Skischule

Vertragsabschluss:

Der Skiclub Kraichgau bzw. seine Skischule

treten bei allen Fahrten als Vermittler auf.

Der Vermittlungsvertrag kommt mit der telefonischen

Anmeldung oder mit der Online-

Anmeldung des Teilnehmers nach diesen

Teilnahmebedingungen und Zahlung des in

der Ausschreibung genannten Betra ges wirksam

zustande. Die Teilnahmebeding ungen

können von jedem Teilnehmer beim Skiclub

Kraichgau eingesehen werden. Die schriftliche

Bestätigung des Reisetermins und die

Übersendung der Reiseunterlagen durch den

Skiclub erfolgen ca. 2 Wochen vor dem

Reisetermin und haben nur deklaratorische

Wirkung. Mit Vertragsabschluss verpflichtet

sich der Teilnehmer, die vom Skiclub Kraich -

gau vermittelten Verträge zu erfüllen und

insbesondere den vereinbarten Preis zu

bezahlen.

Programmänderungen:

Änderungen hinsichtlich Fahrtziel, Unter -

kunft bzw. Absagen von Fahrten behalten

wir uns vor. Im Falle von Absagen sind wir

nur zur Rückzahlung des an uns geleisteten

Betrages verpflichtet. Sonstige Forder ungen

an uns bestehen nicht.

Haftung:

Haftung für Verluste, Beschädigungen, Un -

glücksfälle, Verspätungen und sonstige

Unregelmäßigkeiten übernimmt der Skiclub

Kraichgau nur, so weit ihm Vorsatz oder

grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die

Haftung wird beschränkt auf das Dreifache

des Reisepreises.

Preise:

Sollten nachträglich Erhöhungen der Kosten

durch Änderungen der Devisenkurse oder

Erhöhungen der Tarife bei Bahn, Bus, Skipass

oder Beherbergung entstehen, gehen diese

immer zu Lasten des Teilnehmers.

Rücktritt:

Erklärt der Teilnehmer seinen Rücktritt bis

spätestens 2 Wochen vor Reisetermin, ist er

verpflichtet, eine Entschädigung von 30%

des Reisepreises zu bezahlen. Bei der Höhe

der Entschädigung ist berücksichtigt, dass

der Skiclub Kraichgau und der vermittelte

Vertragspartner Aufwendungen ersparen

und dass eine größere Wahrscheinlichkeit

besteht, den Platz noch mit einem Ersatzteil -

nehmer zu besetzen. Erklärt der Teilnehmer

seinen Rücktritt später, ist der Reisepreis

unter Abzug einer Pauschale von 30% für

ersparte Aufwendungen als Entschädigung

sofort zur Zahlung fällig. Bei besonderen

Not lagen kann der Vorstand auf Antrag eine

andere Pauschale festlegen.

Versicherung:

Die Beteiligung an Fahrten bzw. an Ski -

kursen geschieht auf eigene Gefahr. Zum

Abschluss der DSV-Versicherung wird geraten.

Auskunft erteilt der Reisedienst. Des -

weiteren empfehlen wir eine Auslands -

krankenversicherung und eine Reiserücktrittsversicherung.

Salvatorische Klausel:

Ist eine der vorstehenden Klauseln unwirksam,

sollen die übrigen Klauseln dennoch

wirksam sein.

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