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Sport Fort- und Weiterbildung 2012 für Lehrerinnen und Lehrer

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Anmeldeverfahren/Hinweise<br />

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Anmeldeverfahren <strong>und</strong> Hinweise<br />

► Anmeldeverfahren<br />

Die Anmeldung zu den <strong>Fort</strong>bildungsveranstaltungen <strong>Sport</strong> der Bezirksregierung Köln (Dezernat 48.05) erfolgt<br />

über die Schulleitung an die Bezirksregierung.<br />

Die Schulleitung wird darauf hingewiesen, daß die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen <strong>für</strong> die jeweilige<br />

Lehrkraft auch in Bezug auf die angestrebte <strong>Fort</strong>bildung zu beachten sind.<br />

Ganztägige schulinterne <strong>Fort</strong>bildungsmaßnahmen <strong>für</strong> das Gesamtkollegium können nur außerhalb der allgemeinen<br />

Unterrichtszeit stattfinden.<br />

► Hinweise<br />

Bei überbuchten Kursen findet ein Auswahlverfahren unter Beteiligung der zuständigen schulfachlichen<br />

Aufsicht <strong>und</strong> der zuständigen Personalräte bei der Bezirksregierung statt. Auswahl- bzw. Vorrangkriterien<br />

sind zum Beispiel Schulformquoten, Rangfolge bei Mehrfachnennungen innerhalb einer Schule,<br />

Gleichstellung, Schwerbehinderung. Schwerbehinderte sollten dies auf dem Anmeldebogen vermerken.<br />

Mehrfachmeldungen einer Schule können nur berücksichtigt werden, wenn zuvor unter den Bewerbern/innen<br />

eine Reihenfolge der Anmeldungen festgelegt <strong>und</strong> von der Schulleitung auf dem Anmeldebogen<br />

vermerkt worden ist.<br />

Die <strong>für</strong> die jeweilige <strong>Fort</strong>bildungsveranstaltung ausgewählten Lehrkräfte werden von Dezernat 48.05<br />

über die Schulleitung ca. vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zur Teilnahme eingeladen. Die Teilnahme<br />

erfolgt auf dem Wege der Abordnung.<br />

► Die Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung<br />

stehen <strong>und</strong> Anmeldungen <strong>für</strong> mindestens die Hälfte der vorhandenen Plätze vorliegen.<br />

Bei den regionalen Veranstaltungen werden gr<strong>und</strong>sätzlich Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung am jeweiligen Veranstaltungsort<br />

von Amts wegen gestellt sowie die Fahrkosten <strong>für</strong> Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt erstattet.<br />

Bei den lokalen Veranstaltungen sind, soweit freie Plätze zur Verfügung stehen, auch Anmeldungen<br />

aus den angrenzenden Schulamtsbündelungen möglich.<br />

Im Einzelfall werden Gebühren <strong>für</strong> die Ausleihe von Geräten <strong>und</strong>/oder Verbrauchsmaterialien erhoben (Eigenkostenanteil).<br />

Bei Veranstaltungen mit Eigenkostenbeteiligung kann eine Kostenübernahme/-beteiligung<br />

aus dem <strong>Fort</strong>bildungsbudget der Schule erfolgen, sofern die <strong>Fort</strong>bildung im Rahmen des schulischen <strong>Fort</strong>bildungskonzepts<br />

liegt. Die Entscheidung liegt bei der <strong>Lehrer</strong>konferenz.<br />

Informationen zur möglichen Kostenübernahme <strong>für</strong> die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren während<br />

der Teilnahme an <strong>Fort</strong>bildungsmaßnahmen (§ 11, Abs. 3, Landesgleichstellungsgesetz) können bei Dez.<br />

48.05/<strong>Sport</strong> eingeholt werden.<br />

Ergeben sich nach Eingang der Einladung zwingende Gründe, die einer Teilnahme entgegenstehen, muss<br />

dies unverzüglich mitgeteilt werden, damit ggf. der frei werdende Platz anderweitig vergeben werden kann.<br />

Aufgr<strong>und</strong> kurzfristiger bzw. fehlender Teilnahmeabsagen musste die Bezirksregierung Köln in der<br />

Vergangenheit in Einzelfällen Stornogebühren <strong>für</strong> Zimmerreservierungen, Mahlzeiten etc. bezahlen.<br />

Diese Kosten müssen an die betroffenen Lehrkräfte weitergegeben werden, wenn Sie ohne ärztliches<br />

Attest oder Begründung durch die Schulleitung der jeweiligen Veranstaltung fernbleiben bzw. die<br />

Zimmerreservierungen im nachhinein stornieren.<br />

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