Sport Fort- und Weiterbildung 2012 für Lehrerinnen und Lehrer
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Angebote weiterer Träger<br />
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W <strong>Fort</strong>bildungsangebote weiterer Träger<br />
Hinweise<br />
Außerhalb der staatlichen <strong>Fort</strong>bildung <strong>Sport</strong> können <strong><strong>Lehrer</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehrer</strong> auch an Veranstaltungen weiterer<br />
Träger (Hochschulen, Verbände, <strong>Sport</strong>organisationen, Vereine etc.) teilnehmen.<br />
Kein Gewähr <strong>für</strong> die Richtigkeit der Ausschreibungen. Alle Fragen zur Anmeldung <strong>und</strong> zum Inhalt richten Sie<br />
dann bitte direkt an den jeweiligen Träger.<br />
Mit Rd.Erl. v. 19.08.1996 hat das (ehem.) Ministerium <strong>für</strong> Schule <strong>und</strong> <strong>Weiterbildung</strong> die Zuständigkeit <strong>für</strong> die<br />
Genehmigung zur Teilnahme von <strong><strong>Lehrer</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehrer</strong>n an ‚<strong>Fort</strong>- <strong>und</strong> <strong>Weiterbildung</strong>sveranstaltungen<br />
weiterer Träger’ neu geregelt (vgl. GABl. NW, Nr. 8/96 - zu BASS 20-23 Nr. 3)<br />
• Für die Teilnahme an <strong>Fort</strong>bildungsveranstaltungen weiterer Träger ist gr<strong>und</strong>sätzlich 'Sonderurlaub'<br />
zu beantragen.<br />
• Dem Antrag kann stattgegeben werden, wenn die Teilnahme im dienstlichen Interesse liegt.<br />
• Die Prüfung, ob ein Angebot eines weiteren Trägers im dienstlichen oder schulischen Interesse liegt<br />
<strong>und</strong> <strong><strong>Lehrer</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehrer</strong> an dieser <strong>Fort</strong>bildungsveranstaltung teilnehmen dürfen, ist von der<br />
Schulleitung vorzunehmen.<br />
• Die Bewertung von Veranstaltungsangeboten der weiteren Träger durch die Schulleitung<br />
orientiert sich an Kriterien, die den Schul- <strong>und</strong> Unterrichtsbezug der jeweiligen Veranstaltung<br />
betreffen:<br />
1. Zweck, Absicht <strong>und</strong> Ziel des Veranstaltungsangebotes,<br />
2. Relevanz der Inhalte <strong>für</strong> Schule <strong>und</strong> Unterricht, orientiert an den Aufgaben <strong>und</strong><br />
Funktionen der Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer,<br />
3. Übereinstimmung mit Richtlinien <strong>für</strong> den Unterricht <strong>und</strong> Rechts- <strong>und</strong> Verwaltungs-<br />
vorschriften,<br />
4. Erweiterung der Handlungskompetenz der Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer durch<br />
erziehungswissenschaftliche, fachwissenschaftliche, fachdidaktische <strong>und</strong> unterrichts-<br />
praktische/ funktionsbezogene Qualifizierung,<br />
5. Zeitliche <strong>und</strong> organisatorische Strukturierung des <strong>Fort</strong>bildungsangebotes in Zusam-<br />
menhang mit schul- <strong>und</strong> unterrichtsorganisatorischer Verträglichkeit.<br />
Genehmigung von Sonderurlaub <strong>für</strong> die Teilnahme an Veranstaltungen weiterer Träger<br />
Für die Entscheidung gemäß § 4 SUrlV in Verbindung mit § 13 Abs. 2 SUrlV gelten die allgemeinen Zuständigkeitsregelungen<br />
mit der Maßgabe, dass die Ausnahme - zunächst übergangsweise - erteilt ist, wenn die<br />
Schulleitung die Veranstaltung unter Berücksichtigung der o.g. Kriterien positiv bewertet (vgl. auch Rd.Erl. d.<br />
(ehem.) MSW vom 19.08.1996).<br />
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