Jahresbericht_A4_2019_Online-ES

22.07.2020 Aufrufe

14Die im Rahmen von COVID-19 umgesetztenMaßnahmen wie Homeofficeund Arbeiten in virtuellen Teams werdenin Zukunft auch in der Business-Continuity-Planung standardmäßigEingang finden. Somit konnte die Resilienzgegen sehr verschiedenartigeBedrohungsszenarien deutlich verbessertwerden.Überdies ermöglicht die hohe Kapitalausstattungund die gute Liquiditätssituationder Kärntner Sparkasse, dennegativen wirtschaftlichen Auswirkungender aktuellen Gesundheitskrisezu begegnen und auch künftig verlässlicherPartner für ihre Kunden unddie Menschen in der Region zu sein.ALLGEMEINE ANGABENDie Kärntner Sparkasse wurde 1835gegründet und ist das älteste BankinstitutKärntens. Sie hat ihren Firmensitzin 9020 Klagenfurt, Neuer Platz 14.1990 wurde der Bankbetrieb in dieKärntner Sparkasse AG eingebracht;Aktionär war zu diesem Zeitpunkt die„Anteilsverwaltung Kärntner Sparkasse“.1999 wurde die „AnteilsverwaltungKärntner Sparkasse“ in die „PrivatstiftungKärntner Sparkasse“ umgewandelt.Der Konzern Kärntner SparkasseAG verfügt über ein komplettes Angebotan Bank- und Finanzdienstleistungen,Investmentfondsgeschäft, Kredite, Hypothekardarlehen,Wertpapierhandelund Derivativgeschäft, Wertpapierverwaltung,Projektfinanzierung,Außenhandelsfinanzierung, Unternehmensfinanzierung,Kapital- undGeldmarktdienstleistungen, Devisenund Valutenhandel, Leasing und Versicherungsvermittlung.Regional ist dieKärntner Sparkasse in Kärnten sowie inSlowenien tätig.Per Jahresende 2019 hält die PrivatstiftungKärntner Sparkasse 75 % abzüglich1 Aktie an der Kärntner SparkasseAG. Die Privatstiftung Kärntner Sparkasseist eine Stiftung, die nach demösterreichischen Privatstiftungsgesetz(PSG) gegründet wurde. Der Stiftungszwecksieht neben der Förderung desSparkassengedankens die subsidiäreund subsistierende Förderung derEntwicklung der Talente und Fähigkeitender Menschen in Kärnten und imwirtschaftlichen Tätigkeitsgebiet derKärntner Sparkasse vor.Derzeit besteht der Vorstand der Privatstiftungaus drei Mitgliedern. DieErstellung des Jahresabschlusses2019 erfolgte nach den Bestimmungendes Unternehmensgesetzbuches(UGB) unter Berücksichtigung der einschlägigenBestimmungen des Bankwesengesetzes(BWG) in der jeweilsgeltenden Fassung. Die Kärntner SparkasseAG ist in den Konzernabschlussder Erste Group Bank AG in Wien einbezogen.Die Offenlegung der von derKonzernmutter aufgestellten Konzernabschlüsseerfolgt in Wien.HAFTUNGSVERBUNDDie Kärntner Sparkasse AG ist Mitglieddes im Jahr 2001 geschaffenen,ab 01.01.2002 wirksam gewordenenHaftungsverbundes der Sparkassen-Gruppe.Diesem gehören nebender Erste Group Bank AG alle österreichischenSparkassen an, ausgenommendie Allgemeine Sparkasse OberösterreichBankaktiengesellschaftund die UniCredit Bank Austria AG.Nach den Bestimmungen der Grundsatzvereinbarung,abgeschlossenzwischen der Erste Group Bank AG undden teilnehmenden Sparkassen, istdie solidarische Erfüllung der Verbindlichkeitengegenüber Kunden – diesbetrifft alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1Z 1 BWG, alle Geldforderungen aufgrundvon Guthaben aus Bankgeschäften,alle Geldforderungen ausder Begebung von Wertpapieren,ausgenommen Eigenmittelbestandteilegemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff derVerordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)und Forderungen aus strafrechtlichrelevanten Transaktionen –, abhängigvon der jeweiligen Kapitalisierung dereinzelnen Mitglieder gegeben.Im Jahr 2007 wurde die Zusammenarbeitder Sparkassen durch den Abschlusseiner Zusatzvereinbarungverstärkt. Im Dezember 2009 habensich auch die Allgemeine SparkasseOberösterreich Bankaktiengesellschaftund die Erste Group Bank AGzu einer verstärkten Integration entschlossenund gemeinsam mit derErste Bank der oesterreichischenSparkasse AG eine „Trilaterale Haftungsvereinbarung“abgeschlossen,die aus kartellrechtlicher Sicht ebenfallseinen Zusammenschluss darstellt,dem am 27. Mai 2010 durch dieeuropäische Wettbewerbsbehörde dieGenehmigung erteilt wurde.Im Jahr 2013 wurde die Zusammenarbeitder Sparkassen durch den Abschlussder Zweiten Zusatzvereinbarungweiter verstärkt. Ziel der 2013geschlossenen und seit 01.01.2014gültigen Vereinbarung ist, neben derAusweitung der Steuerungselementedurch die Erste Group Bank AG, dieErfüllung der gemäß Art. 4 Abs. 1 Ziffer127 CRR geforderten Voraussetzungendurch den Haftungsverbundzu ermöglichen. Teilnehmende Sparkassean dem 2013 abgeschlossenenVertrag ist auch die AllgemeineSparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft,die mit den anderenVerbundmitgliedern ein institutsbezogenesSicherungssystem (IPS) gemäßArt. 113 Abs. 7 CRR bildet.Die unter Berücksichtigung der BWG-Anforderungen und allgemeinerHöchstgrenzen zu erbringenden individuellenLeistungen der einzelnenHaftungsverbund/IPS-Mitglieder bestehenin Unterstützungsmaßnahmenfür die Verbund-Mitglieder (wie z. B.Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumungvon Darlehen, Übernahmevon Garantien, Zufuhr von Eigenkapital)und nach Leistung der gesetzlichenEinlagensicherung in der Erfüllung dergemäß der Grundsatzvereinbarungabgesicherten Kundenforderungenim Falle des Konkurses eines Mitgliedes.Das Ausmaß der individuellenLeistungen der einzelnen Mitgliederin einem Anlassfall ist daher nicht bestimmbar,wobei auch jene Beträge,welche die Mitglieder im Rahmen dergesetzlichen Einlagensicherung zurVerfügung stellen, angerechnet werden.Aufgrund der gesetzlichen undaufsichtsrechtlichen Anforderungenwurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmender einzelnenMitglieder angehoben sowie einEx-ante-Fonds eingerichtet. In denEx-ante-Fonds wird quartalsmäßig10 Jahre lang einbezahlt.

15Die Einzahlungen der einzelnen Sparkassenwerden im Jahresabschlussals Beteiligung an der IPS GesbR –welche den Ex-ante-Fonds verwaltet– ausgewiesen. Im Ausmaß derEinzahlungen der Sparkassen erfolgtdie Dotierung einer Gewinnrücklage,welche nicht den Eigenmitteln zugerechnetwird. Diese Gewinnrücklagestellt aufgrund der vertraglichen Regelungeneine gebundene Rücklagedar. Eine Auflösung dieser gebundenenGewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahmedes Ex-ante-Fondsaufgrund eines Schadensfalles erfolgen.Diese Rücklage kann daher internnicht zur Verlustabdeckung verwendetwerden.Derzeit bestehen drei Einrichtungenzur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche:• Abwicklungsfonds(Single & Resolution Fund)• Einlagensicherungsfonds(Deposit Guarantee Scheme)• IPS Fonds (Ex-ante-Fonds)Die Mitglieder des Haftungsverbundes/IPSbilden mit der Erste GroupBank AG eine Kreditinstitutsgruppegemäß § 30 BWG, deren übergeordnetesKreditinstitut die Erste Group BankAG ist.Dies erfordert, dass die Erste GroupBank AG die konsolidierten Eigenmittelsowie die konsolidierten Eigenmittelanforderungenauf Basis der aufsichtlichenKonsolidierung vornimmt.Zum Zwecke der Einbeziehung derMitglieder des Haftungsverbundes inden Konzernabschluss der Erste GroupBank AG wird ein nach InternationalFinancial Reporting Standards (IFRS)aufgestelltes Reporting Package andie Erste Group Bank AG übermittelt.Vorstand der Kärntner Sparkasse AGStand April 2020Sprecherin des VorstandesGabriele Semmelrock-WerzerVorstandsmitgliedMag. Siegfried HuberAufsichtsrat der Kärntner Sparkasse AGStand April 2020VorsitzenderMag. Florian GreyerVorsitzender StellvertreterVinzenz Rauscher (bis 24.04.2019)Ing. Gerd Tilly (ab 24.04.2019)Mitglieder des AufsichtsratesDr. Georg BucherRudolf CandussiMag. Otmar PetschnigMag. Andrea Samonigg-MahrerMag. (FH) Thomas SchauflerUlrike Schrott-KostweinUniv.-Prof. DI Dr. Erich SchwarzDr. Franz StenitzerDr. Klaus WutteVom Betriebsrat delegiert:Manfred DiexJürgen SamplThomas SchilcherGernot StichhallerMartina StrutzmannGünter WittingStaatskommissäre:Mag. Alexander HövingAndreas Pregl (Stellvertreter)

15

Die Einzahlungen der einzelnen Sparkassen

werden im Jahresabschluss

als Beteiligung an der IPS GesbR –

welche den Ex-ante-Fonds verwaltet

– ausgewiesen. Im Ausmaß der

Einzahlungen der Sparkassen erfolgt

die Dotierung einer Gewinnrücklage,

welche nicht den Eigenmitteln zugerechnet

wird. Diese Gewinnrücklage

stellt aufgrund der vertraglichen Regelungen

eine gebundene Rücklage

dar. Eine Auflösung dieser gebundenen

Gewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahme

des Ex-ante-Fonds

aufgrund eines Schadensfalles erfolgen.

Diese Rücklage kann daher intern

nicht zur Verlustabdeckung verwendet

werden.

Derzeit bestehen drei Einrichtungen

zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche:

• Abwicklungsfonds

(Single & Resolution Fund)

• Einlagensicherungsfonds

(Deposit Guarantee Scheme)

• IPS Fonds (Ex-ante-Fonds)

Die Mitglieder des Haftungsverbundes/IPS

bilden mit der Erste Group

Bank AG eine Kreditinstitutsgruppe

gemäß § 30 BWG, deren übergeordnetes

Kreditinstitut die Erste Group Bank

AG ist.

Dies erfordert, dass die Erste Group

Bank AG die konsolidierten Eigenmittel

sowie die konsolidierten Eigenmittelanforderungen

auf Basis der aufsichtlichen

Konsolidierung vornimmt.

Zum Zwecke der Einbeziehung der

Mitglieder des Haftungsverbundes in

den Konzernabschluss der Erste Group

Bank AG wird ein nach International

Financial Reporting Standards (IFRS)

aufgestelltes Reporting Package an

die Erste Group Bank AG übermittelt.

Vorstand der Kärntner Sparkasse AG

Stand April 2020

Sprecherin des Vorstandes

Gabriele Semmelrock-Werzer

Vorstandsmitglied

Mag. Siegfried Huber

Aufsichtsrat der Kärntner Sparkasse AG

Stand April 2020

Vorsitzender

Mag. Florian Greyer

Vorsitzender Stellvertreter

Vinzenz Rauscher (bis 24.04.2019)

Ing. Gerd Tilly (ab 24.04.2019)

Mitglieder des Aufsichtsrates

Dr. Georg Bucher

Rudolf Candussi

Mag. Otmar Petschnig

Mag. Andrea Samonigg-Mahrer

Mag. (FH) Thomas Schaufler

Ulrike Schrott-Kostwein

Univ.-Prof. DI Dr. Erich Schwarz

Dr. Franz Stenitzer

Dr. Klaus Wutte

Vom Betriebsrat delegiert:

Manfred Diex

Jürgen Sampl

Thomas Schilcher

Gernot Stichhaller

Martina Strutzmann

Günter Witting

Staatskommissäre:

Mag. Alexander Höving

Andreas Pregl (Stellvertreter)

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