Jahresbericht_A4_2019_Online-ES
14Die im Rahmen von COVID-19 umgesetztenMaßnahmen wie Homeofficeund Arbeiten in virtuellen Teams werdenin Zukunft auch in der Business-Continuity-Planung standardmäßigEingang finden. Somit konnte die Resilienzgegen sehr verschiedenartigeBedrohungsszenarien deutlich verbessertwerden.Überdies ermöglicht die hohe Kapitalausstattungund die gute Liquiditätssituationder Kärntner Sparkasse, dennegativen wirtschaftlichen Auswirkungender aktuellen Gesundheitskrisezu begegnen und auch künftig verlässlicherPartner für ihre Kunden unddie Menschen in der Region zu sein.ALLGEMEINE ANGABENDie Kärntner Sparkasse wurde 1835gegründet und ist das älteste BankinstitutKärntens. Sie hat ihren Firmensitzin 9020 Klagenfurt, Neuer Platz 14.1990 wurde der Bankbetrieb in dieKärntner Sparkasse AG eingebracht;Aktionär war zu diesem Zeitpunkt die„Anteilsverwaltung Kärntner Sparkasse“.1999 wurde die „AnteilsverwaltungKärntner Sparkasse“ in die „PrivatstiftungKärntner Sparkasse“ umgewandelt.Der Konzern Kärntner SparkasseAG verfügt über ein komplettes Angebotan Bank- und Finanzdienstleistungen,Investmentfondsgeschäft, Kredite, Hypothekardarlehen,Wertpapierhandelund Derivativgeschäft, Wertpapierverwaltung,Projektfinanzierung,Außenhandelsfinanzierung, Unternehmensfinanzierung,Kapital- undGeldmarktdienstleistungen, Devisenund Valutenhandel, Leasing und Versicherungsvermittlung.Regional ist dieKärntner Sparkasse in Kärnten sowie inSlowenien tätig.Per Jahresende 2019 hält die PrivatstiftungKärntner Sparkasse 75 % abzüglich1 Aktie an der Kärntner SparkasseAG. Die Privatstiftung Kärntner Sparkasseist eine Stiftung, die nach demösterreichischen Privatstiftungsgesetz(PSG) gegründet wurde. Der Stiftungszwecksieht neben der Förderung desSparkassengedankens die subsidiäreund subsistierende Förderung derEntwicklung der Talente und Fähigkeitender Menschen in Kärnten und imwirtschaftlichen Tätigkeitsgebiet derKärntner Sparkasse vor.Derzeit besteht der Vorstand der Privatstiftungaus drei Mitgliedern. DieErstellung des Jahresabschlusses2019 erfolgte nach den Bestimmungendes Unternehmensgesetzbuches(UGB) unter Berücksichtigung der einschlägigenBestimmungen des Bankwesengesetzes(BWG) in der jeweilsgeltenden Fassung. Die Kärntner SparkasseAG ist in den Konzernabschlussder Erste Group Bank AG in Wien einbezogen.Die Offenlegung der von derKonzernmutter aufgestellten Konzernabschlüsseerfolgt in Wien.HAFTUNGSVERBUNDDie Kärntner Sparkasse AG ist Mitglieddes im Jahr 2001 geschaffenen,ab 01.01.2002 wirksam gewordenenHaftungsverbundes der Sparkassen-Gruppe.Diesem gehören nebender Erste Group Bank AG alle österreichischenSparkassen an, ausgenommendie Allgemeine Sparkasse OberösterreichBankaktiengesellschaftund die UniCredit Bank Austria AG.Nach den Bestimmungen der Grundsatzvereinbarung,abgeschlossenzwischen der Erste Group Bank AG undden teilnehmenden Sparkassen, istdie solidarische Erfüllung der Verbindlichkeitengegenüber Kunden – diesbetrifft alle Einlagen gemäß § 1 Abs. 1Z 1 BWG, alle Geldforderungen aufgrundvon Guthaben aus Bankgeschäften,alle Geldforderungen ausder Begebung von Wertpapieren,ausgenommen Eigenmittelbestandteilegemäß Art. 26ff, 51ff, 62ff derVerordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)und Forderungen aus strafrechtlichrelevanten Transaktionen –, abhängigvon der jeweiligen Kapitalisierung dereinzelnen Mitglieder gegeben.Im Jahr 2007 wurde die Zusammenarbeitder Sparkassen durch den Abschlusseiner Zusatzvereinbarungverstärkt. Im Dezember 2009 habensich auch die Allgemeine SparkasseOberösterreich Bankaktiengesellschaftund die Erste Group Bank AGzu einer verstärkten Integration entschlossenund gemeinsam mit derErste Bank der oesterreichischenSparkasse AG eine „Trilaterale Haftungsvereinbarung“abgeschlossen,die aus kartellrechtlicher Sicht ebenfallseinen Zusammenschluss darstellt,dem am 27. Mai 2010 durch dieeuropäische Wettbewerbsbehörde dieGenehmigung erteilt wurde.Im Jahr 2013 wurde die Zusammenarbeitder Sparkassen durch den Abschlussder Zweiten Zusatzvereinbarungweiter verstärkt. Ziel der 2013geschlossenen und seit 01.01.2014gültigen Vereinbarung ist, neben derAusweitung der Steuerungselementedurch die Erste Group Bank AG, dieErfüllung der gemäß Art. 4 Abs. 1 Ziffer127 CRR geforderten Voraussetzungendurch den Haftungsverbundzu ermöglichen. Teilnehmende Sparkassean dem 2013 abgeschlossenenVertrag ist auch die AllgemeineSparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft,die mit den anderenVerbundmitgliedern ein institutsbezogenesSicherungssystem (IPS) gemäßArt. 113 Abs. 7 CRR bildet.Die unter Berücksichtigung der BWG-Anforderungen und allgemeinerHöchstgrenzen zu erbringenden individuellenLeistungen der einzelnenHaftungsverbund/IPS-Mitglieder bestehenin Unterstützungsmaßnahmenfür die Verbund-Mitglieder (wie z. B.Gewährung von Liquiditätshilfen, Einräumungvon Darlehen, Übernahmevon Garantien, Zufuhr von Eigenkapital)und nach Leistung der gesetzlichenEinlagensicherung in der Erfüllung dergemäß der Grundsatzvereinbarungabgesicherten Kundenforderungenim Falle des Konkurses eines Mitgliedes.Das Ausmaß der individuellenLeistungen der einzelnen Mitgliederin einem Anlassfall ist daher nicht bestimmbar,wobei auch jene Beträge,welche die Mitglieder im Rahmen dergesetzlichen Einlagensicherung zurVerfügung stellen, angerechnet werden.Aufgrund der gesetzlichen undaufsichtsrechtlichen Anforderungenwurden die Höchstgrenzen für Unterstützungsmaßnahmender einzelnenMitglieder angehoben sowie einEx-ante-Fonds eingerichtet. In denEx-ante-Fonds wird quartalsmäßig10 Jahre lang einbezahlt.
15Die Einzahlungen der einzelnen Sparkassenwerden im Jahresabschlussals Beteiligung an der IPS GesbR –welche den Ex-ante-Fonds verwaltet– ausgewiesen. Im Ausmaß derEinzahlungen der Sparkassen erfolgtdie Dotierung einer Gewinnrücklage,welche nicht den Eigenmitteln zugerechnetwird. Diese Gewinnrücklagestellt aufgrund der vertraglichen Regelungeneine gebundene Rücklagedar. Eine Auflösung dieser gebundenenGewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahmedes Ex-ante-Fondsaufgrund eines Schadensfalles erfolgen.Diese Rücklage kann daher internnicht zur Verlustabdeckung verwendetwerden.Derzeit bestehen drei Einrichtungenzur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche:• Abwicklungsfonds(Single & Resolution Fund)• Einlagensicherungsfonds(Deposit Guarantee Scheme)• IPS Fonds (Ex-ante-Fonds)Die Mitglieder des Haftungsverbundes/IPSbilden mit der Erste GroupBank AG eine Kreditinstitutsgruppegemäß § 30 BWG, deren übergeordnetesKreditinstitut die Erste Group BankAG ist.Dies erfordert, dass die Erste GroupBank AG die konsolidierten Eigenmittelsowie die konsolidierten Eigenmittelanforderungenauf Basis der aufsichtlichenKonsolidierung vornimmt.Zum Zwecke der Einbeziehung derMitglieder des Haftungsverbundes inden Konzernabschluss der Erste GroupBank AG wird ein nach InternationalFinancial Reporting Standards (IFRS)aufgestelltes Reporting Package andie Erste Group Bank AG übermittelt.Vorstand der Kärntner Sparkasse AGStand April 2020Sprecherin des VorstandesGabriele Semmelrock-WerzerVorstandsmitgliedMag. Siegfried HuberAufsichtsrat der Kärntner Sparkasse AGStand April 2020VorsitzenderMag. Florian GreyerVorsitzender StellvertreterVinzenz Rauscher (bis 24.04.2019)Ing. Gerd Tilly (ab 24.04.2019)Mitglieder des AufsichtsratesDr. Georg BucherRudolf CandussiMag. Otmar PetschnigMag. Andrea Samonigg-MahrerMag. (FH) Thomas SchauflerUlrike Schrott-KostweinUniv.-Prof. DI Dr. Erich SchwarzDr. Franz StenitzerDr. Klaus WutteVom Betriebsrat delegiert:Manfred DiexJürgen SamplThomas SchilcherGernot StichhallerMartina StrutzmannGünter WittingStaatskommissäre:Mag. Alexander HövingAndreas Pregl (Stellvertreter)
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- Seite 3 und 4: 3InhaltVorwort des Vorstandes
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- Seite 23 und 24: Geschäftsfeld RetailMag. Rudolf K
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- Seite 43 und 44: 43IM SCHULSPORT WIRD ZUNEHMENDMIT V
- Seite 45 und 46: 45DIE KÄRNTNER JUGEND VERBRINGTVIE
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Die Einzahlungen der einzelnen Sparkassen
werden im Jahresabschluss
als Beteiligung an der IPS GesbR –
welche den Ex-ante-Fonds verwaltet
– ausgewiesen. Im Ausmaß der
Einzahlungen der Sparkassen erfolgt
die Dotierung einer Gewinnrücklage,
welche nicht den Eigenmitteln zugerechnet
wird. Diese Gewinnrücklage
stellt aufgrund der vertraglichen Regelungen
eine gebundene Rücklage
dar. Eine Auflösung dieser gebundenen
Gewinnrücklage darf nur bei Inanspruchnahme
des Ex-ante-Fonds
aufgrund eines Schadensfalles erfolgen.
Diese Rücklage kann daher intern
nicht zur Verlustabdeckung verwendet
werden.
Derzeit bestehen drei Einrichtungen
zur Absicherung bestimmter Gläubigeransprüche:
• Abwicklungsfonds
(Single & Resolution Fund)
• Einlagensicherungsfonds
(Deposit Guarantee Scheme)
• IPS Fonds (Ex-ante-Fonds)
Die Mitglieder des Haftungsverbundes/IPS
bilden mit der Erste Group
Bank AG eine Kreditinstitutsgruppe
gemäß § 30 BWG, deren übergeordnetes
Kreditinstitut die Erste Group Bank
AG ist.
Dies erfordert, dass die Erste Group
Bank AG die konsolidierten Eigenmittel
sowie die konsolidierten Eigenmittelanforderungen
auf Basis der aufsichtlichen
Konsolidierung vornimmt.
Zum Zwecke der Einbeziehung der
Mitglieder des Haftungsverbundes in
den Konzernabschluss der Erste Group
Bank AG wird ein nach International
Financial Reporting Standards (IFRS)
aufgestelltes Reporting Package an
die Erste Group Bank AG übermittelt.
Vorstand der Kärntner Sparkasse AG
Stand April 2020
Sprecherin des Vorstandes
Gabriele Semmelrock-Werzer
Vorstandsmitglied
Mag. Siegfried Huber
Aufsichtsrat der Kärntner Sparkasse AG
Stand April 2020
Vorsitzender
Mag. Florian Greyer
Vorsitzender Stellvertreter
Vinzenz Rauscher (bis 24.04.2019)
Ing. Gerd Tilly (ab 24.04.2019)
Mitglieder des Aufsichtsrates
Dr. Georg Bucher
Rudolf Candussi
Mag. Otmar Petschnig
Mag. Andrea Samonigg-Mahrer
Mag. (FH) Thomas Schaufler
Ulrike Schrott-Kostwein
Univ.-Prof. DI Dr. Erich Schwarz
Dr. Franz Stenitzer
Dr. Klaus Wutte
Vom Betriebsrat delegiert:
Manfred Diex
Jürgen Sampl
Thomas Schilcher
Gernot Stichhaller
Martina Strutzmann
Günter Witting
Staatskommissäre:
Mag. Alexander Höving
Andreas Pregl (Stellvertreter)