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Mitteldeutsche Wirtschaft Ausgabe 07-08/2020

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Das Mitgliedermagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau <strong>07</strong>/<strong>2020</strong><br />

Schwerpunkt:<br />

Aktion Berufsorientierung <strong>2020</strong><br />

Die Fachkräfte von morgen<br />

offensiv ansprechen (S. 22)<br />

Rezept gegen Corona<br />

IHK-Vollversammlung<br />

beschließt Positionspapier (S. 28)<br />

Neue Entsenderichtlinie beachten!<br />

Was auf sachsen-anhaltische<br />

Unternehmen im Auslandseinsatz<br />

zukommt (S. 44)<br />

Ingenieurin oder doch lieber etwas Soziales? Zunächst auf jeden Fall erstmal das Fachabitur machen.<br />

Josephine Kurth (17), Absolventin der Gemeinschaftsschule Heinrich Heine in Halle-Neustadt, hat dank guter<br />

Berufsorientierung viele Optionen für ihre berufliche Zukunft aufgezeigt bekommen. Mehr zum Thema ab S. 22<br />

www.halle.ihk.de


EDITORIAL<br />

Sind Sie bereit für eine gute Nachricht?<br />

Hier bekommen Sie eine Information der Marke „Totgesagte leben länger“. Mitte Juni<br />

hat die IHK eine Blitzumfrage unter den Ausbildungsunternehmen der Region durchgeführt:<br />

Es ging um die Frage, ob und inwieweit die Corona-Pandemie bzw. die Eindämmungsvorschriften<br />

die duale Berufsausbildung in unserer Region belastet haben.<br />

Wir waren auf eine Hiobsbotschaft gefasst.<br />

Corona, so war zuvor zu hören, könnte einen „verlorenen Jahrgang“ hinterlassen,<br />

wenn zu viele Unternehmen die Berufsausbildung womöglich nicht mehr würden<br />

stemmen können. Der baden-württembergische Industrie- und Handelskammertag<br />

vermeldete, dass dort ein Drittel aller Ausbildungsunternehmen bis auf weiteres<br />

keine Azubis einstellen werde.<br />

In unserem IHK-Bezirk lag die Zahl der registrierten Ausbildungsverträge zuletzt rund 15 Prozent unter dem<br />

Wert von 2019. Also haben wir nachgefragt. In der IHK-Welt heißt es: Unternehmermund tut Wahrheit kund.<br />

Aber die Antwort hat dann doch überrascht. Vier von fünf Ausbildungsunternehmen geben an:<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel, Präsident der<br />

Industrie- und Handelskammer<br />

Halle-Dessau, und Prof. Dr. Thomas<br />

Brockmeier, Hauptgeschäftsführer<br />

„Die Berufsausbildung läuft bei uns ganz normal!“<br />

Und mehr noch, wir schlagen das „Musterländle“! 82 Prozent wollen aktuell wieder Azubis einstellen. Die einzelnen<br />

Zahlen können Sie auf Seite 20 nachlesen.<br />

Aber vielleicht ahnen Sie es schon. Dieses Ergebnis ist kein Anlass zum Zurücklehnen. Denn eine gefährliche<br />

Lücke hat sich an anderer Stelle verbreitert: Schon bisher wussten zu wenig Jugendliche, welche Chancen<br />

die duale Berufsausbildung ihnen bieten kann. Dies hat sich durch die Schulschließungen während der<br />

Coronakrise verschärft, denn…<br />

…damit fehlen zusätzlich drei Monate Berufsorientierung.<br />

Das ist misslich, denn Berufsorientierung ist sehr wichtig: Wer nicht alle seine Optionen kennt, entscheidet<br />

eben nicht immer richtig. Die IHK wird jedoch mithelfen, diese Lücke so rasch und so gut wie möglich zu<br />

schließen. Lesen Sie im Schwerpunkt dieser <strong>Ausgabe</strong> – im Heft, unserem E-Paper oder der Onlineversion –<br />

wie wir diese Aufgabe angehen werden.<br />

Es wird nicht die einzige Aufgabe bleiben, wie Sie hier außerdem erfahren. Bei ihrer ersten virtuellen Sitzung<br />

in 175 Jahren IHK-Geschichte hat die Vollversammlung einen wirtschaftspolitischen Fahrplan für den Weg<br />

aus der Coronakrise verabschiedet (Seite 28).<br />

Und eine kritische Zwischenbilanz darüber, was bei diesem Thema in der Interessenvertretung bisher erreicht<br />

werden konnte, ziehen wir ebenfalls (Seite 32). Nur so viel sei hier schon verraten: Auch wenn bei manchen<br />

Punkten noch Überzeugungsarbeit zu tun bleibt …,<br />

…dort sind die meisten Haken grün im Sinne von „erledigt“.<br />

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 1


12<br />

Licht am Ende des<br />

Tunnels<br />

6<br />

Unterstützung für die<br />

heimische <strong>Wirtschaft</strong><br />

INHALT<br />

JULI/AUGUST <strong>2020</strong><br />

1 EDITORIAL<br />

4 BLICK INS LAND<br />

46 BÖRSEN<br />

48 VERANSTALTUNGEN<br />

50 WIR FÜR SIE<br />

52 BESCHLÜSSE<br />

64 IMPRESSUM<br />

IHK-Service schnell gefunden:<br />

IHK-Kontakt<br />

WIRTSCHAFT<br />

& REGION<br />

6 Was – Wann – Wo<br />

Hilfsaktionen für die heimische <strong>Wirtschaft</strong><br />

und weitere Nachrichten<br />

12 Zahlen – Daten – Fakten<br />

Aktuelle Konjunkturumfrage der IHK<br />

14 Fachkräfte<br />

Hier dürfen nur Azubis ran!<br />

Berufliche Kompetenzen zertifizieren lassen<br />

Berufsbildungsausschuss neu berufen<br />

Ausbildung digitalisieren<br />

SCHWERPUNKT:<br />

AKTION BERUFS-<br />

ORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />

20<br />

Ausbildung? Es geht weiter! – Ergebnisse<br />

der IHK-Umfrage<br />

Ausbildungsprämien – der „Wumms“ ist noch<br />

in Arbeit<br />

Mit guter Berufsorientierung Azubis<br />

gewinnen<br />

Instagram bietet Chancen: @team.azubi<br />

geht online<br />

IHK-Download<br />

Mehr Infos online<br />

Querverweis im Inhalt<br />

2<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


14<br />

Ein Maschinenpark nur<br />

für Azubis<br />

20<br />

Azubis finden mit<br />

der Lehrstellenbörse<br />

28<br />

Auswege aus der Krise –<br />

Positionspapier der Vollversammlung<br />

44<br />

Neue Entsenderichtlinie<br />

beachten!<br />

WIRTSCHAFT<br />

& ENGAGEMENT<br />

28 Vollversammlung<br />

Rezept gegen die Krise:<br />

Mehr Marktwirtschaft!<br />

35 Interessenvertretung<br />

Corona-Zwischenbilanz: Wo die Stimme<br />

der <strong>Wirtschaft</strong> gehört wurde<br />

„Task-Force Tourismus“: Ein gelungenes<br />

Stück Interessenvertretung<br />

36 Ausschüsse und<br />

Arbeitskreise<br />

Protektionismus abwehren – Europa<br />

stärken<br />

WIRTSCHAFT<br />

& PRAXISWISSEN<br />

42 Finanzierung und Förderung<br />

In Energieeffizienz investieren<br />

43 Recht<br />

Aktuelle Gerichtsurteile<br />

44 International<br />

Neue Entsenderichtlinie beachten!<br />

Firmengemeinschaftsstand auf der<br />

intec 2021<br />

38 IHK-Jubiläum<br />

Im Gespräch mit den Ehrenpräsidenten<br />

Die <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> im Web:<br />

https://miwi.halle.ihk.de/<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 3


BLICK INS LAND<br />

Bestanden!<br />

Mitte Juni <strong>2020</strong> sind bei der IHK die bundeseinheitlichen Abschlussprüfungen<br />

in der beruflichen Ausbildung gestartet. Am 17. Juni war es<br />

auch für Martin Dutkiewicz (r.) soweit. Er legte bei der Heraeus Quarzglas<br />

Bitterfeld GmbH & Co. KG seine praktische Prüfung zum Maschinen- und<br />

Anlagenführer ab – mit Erfolg. Den beiden Prüfern Michael Rapp (l.) und Torsten<br />

Reruth erläuterte er unter anderem, wie ein Quaderzylinder vermessen wird.<br />

4 MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & REGION<br />

WAS – WANN – WO<br />

Hilfsaktionen für die<br />

heimische <strong>Wirtschaft</strong><br />

Beispiele gelebter Nachbarschaftshilfe gab und<br />

gibt es im Zuge der Coronakrise etliche. Doch<br />

einige Aktionen stechen besonders ins Auge:<br />

„Groß hilft Klein“<br />

Im Rahmen der Aktion „Groß hilft Klein“ stellte<br />

die SKW Piesteritz-Gruppe insgesamt 509.000<br />

Euro bereit, um durch die Corona-Pandemie in<br />

Not geratenen kleinen Firmen aus Wittenberg<br />

und Piesteritz zu helfen. Kooperationspartner<br />

sind die Stadt, der Gewerbeverein und<br />

die <strong>Mitteldeutsche</strong> Zeitung, die auch der Jury<br />

angehören. Diese entschied in Reihenfolge<br />

des Bewerbungseingangs, welche Unternehmen<br />

wie viel Geld erhalten. Da die Anzahl der<br />

Bewerber so hoch war, stockte SKW Piesteritz<br />

die ursprünglich geplanten 300.00 Euro auf<br />

432.000 Euro auf; die Agrofert Deutschland,<br />

eine Tochter der SKW Piesteritz-Gruppe, unterstützte<br />

mit weiteren 77.000 Euro. Bedacht<br />

wurde unter anderem die „Hofwirtschaft“ im<br />

Cranachhof. Deren junge Chefin, Nadine<br />

Krickemeier, musste für fast neun Wochen<br />

ihre Küche schließen und ihre Mitarbeiter in<br />

Kurzarbeit schicken. Als Überbrückung half<br />

sie in einer örtlichen Versandapotheke aus.<br />

Das Geld aus dem SKW-Hilfsfonds möchte<br />

die Unternehmerin auch dafür verwenden,<br />

ihren Angestellten, die noch verkürzt arbeiten<br />

gehen, wieder mehr Lohn zu zahlen. Groß<br />

war die Freude zudem bei Lydia Grauss, der<br />

Inhaberin des Restaurants „Wittenburger“, die<br />

10.000 Euro Unterstützung erhielt. Damit<br />

wolle sie eine eigene Website erstellen, die<br />

Speisekarte digitalisieren und sich ein Elektro-<br />

Lastenfahrrad zulegen, „um auch dem Nachhaltigkeitsaspekt<br />

Rechnung zu tragen“. Perspektivisch<br />

ist geplant, den Abhol- und<br />

Lieferbereich auszubauen.<br />

www.skwp.de<br />

Lydia Grauss kann endlich wieder Gäste im „Wittenburger“<br />

empfangen. Die finanzielle Unterstützung über die Aktion<br />

„Groß hilft Klein“ kam gerade rechtzeitig, so dass die Inhaberin<br />

wieder optimistisch in die Zukunft blickt.<br />

6<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & REGION<br />

Sonderfonds für Bitterfeld und Wolfen<br />

Bereits Mitte April hatten die Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen<br />

gemeinsam mit der envia<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> Energie AG, der Stadt Bitterfeld-Wolfen<br />

und der Stadt Raguhn-Jeßnitz<br />

einen Sonderfonds initiiert. Insgesamt standen<br />

90.000 Euro zur Verfügung, wovon<br />

10.000 Euro auf Raguhn-Jeßnitz entfielen.<br />

In Bitterfeld-Wolfen sollten aufgrund der<br />

Coronakrise in Schwierigkeiten geratene Einzelhändler,<br />

Gewerbetreibende und Gastronomen<br />

der Innenstadt unterstützt werden.<br />

Jeder Einzelantragsteller konnte maximal<br />

1.500 Euro erhalten. Die Vergabe nahmen<br />

Gremien vor, die unter der Leitung von Armin<br />

Schenk, dem Oberbürgermeister der Stadt<br />

Bitterfeld-Wolfen und Aufsichtsratsvorsitzenden<br />

der Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen,<br />

bzw. von Bernd Marbach, dem Bürgermeister<br />

von Raguhn-Jeßnitz, standen.<br />

https://sw-bitterfeld-wolfen.de/<br />

Soforthilfeprogramm der Stadt<br />

Dessau-Roßlau<br />

Als einzige Kommune in Sachsen-Anhalt hat<br />

die Stadt Dessau-Roßlau Ende März <strong>2020</strong> ein<br />

Corona-Soforthilfeprogramm initiiert. Damit<br />

will sie Unternehmen und Soloselbstständige<br />

unterstützen, die durch die Coronakrise besonders<br />

betroffen sind. Das Geld – insgesamt<br />

700.000 Euro aus dem städtischen Haushalt –<br />

soll ihnen als nichtrückzahlbarer Liquiditätszuschuss<br />

zugutekommen (maximal 1.000 Euro<br />

pro Antragsteller). Auf Vorschlag des Dezernates<br />

für <strong>Wirtschaft</strong> und Kultur wurde die<br />

Mittelstandsförderrichtlinie per Stadtratsbeschluss<br />

um einen entsprechenden Passus erweitert.<br />

Antragsberechtigt waren gewerb liche<br />

Unternehmen, Soloselbstständige, Künstler<br />

und Angehörige Freier Berufe mit weniger als<br />

zehn Beschäftigten und weniger als zwei Millionen<br />

Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme pro<br />

Jahr und Betriebssitz in Dessau-Roßlau. Bis<br />

zum Endtermin am 31. Mai <strong>2020</strong> gingen über<br />

700 Anträge ein. Das Amt für <strong>Wirtschaft</strong>sförderung<br />

arbeitet gerade daran, die letzten Auszahlungen<br />

zu tätigen.<br />

https://wirtschaft.dessau-rosslau.de<br />

Unternehmernachwuchs ausgezeichnet<br />

Was haben T-Shirts mit Unternehmergeist zu tun? Das zeigen Neuntklässler<br />

der Freien Schule Anhalt-Integrierte Gesamtschule in Köthen.<br />

Mit ihrer Schülerfirma „FashionShopAcademy“ haben sie modische<br />

Kleidungsstücke für Schüler, Lehrer und Mitarbeiter entworfen, die<br />

sie nun über einen Onlineshop vertreiben. Das Projekt reichten sie beim<br />

landesweiten Schülerwettbewerb futurego Sachsen-Anhalt für das<br />

Schuljahr 2019/<strong>2020</strong> ein und belegten den neunten Platz. Die Idee<br />

hinter dem ausgezeichneten Projekt: Mit ihren Produkten will die<br />

Schülerfirma die Zusammengehörigkeit und die Identifikation mit der<br />

Schule stärken. Im Onlineshop gibt es nicht nur Jacken, T-Shirts, Pullover<br />

und Hosen, sondern auch Beutel, Tassen und Thermobecher zu<br />

kaufen – jeweils mit selbst designtem Logo.<br />

Den Preis stiftete die IHK Halle-Dessau, die den Wettbewerb seit<br />

Beginn an unterstützt. Dieser prämiert jährlich die besten Schülerideen<br />

des Landes. Ziel ist es, Schülern ab der 8. Klasse bereits in der Schule<br />

wirtschaftliche Zusammenhänge zu vermitteln und die Zahl der Schülerfirmen<br />

im Land nachhaltig zu erhöhen. Im Rahmen des Wettbewerbs<br />

entwickeln die Schüler im Team eine eigene Geschäftsidee und formulieren<br />

diese in einem Ideenpapier und anschließend in einem Businessplan<br />

aus. Das dafür notwendige Wissen erhalten sie in landesweiten<br />

Workshops und individuellen Coachings. Auf der offiziellen<br />

Abschlussveranstaltung präsentieren die Schüler dann ihre Ideen,<br />

die besten Businesspläne werden prämiert. Aufgrund der aktuellen<br />

Coronakrise fand die Veranstaltung in diesem Jahr digital statt.<br />

http://futurego.de/<br />

Freuen sich über den neunten Platz beim futurego-Wettbewerb: Nora Werner, Hannah-<br />

Marie Pesth, Robin Pannicke (1. Reihe v. l. n. r.), Mathilda Görnert, Anna Pilch (2. Reihe, v. l.<br />

n. r.), Maya Wust, Jenny Golz (3. Reihe, v. l. n. r.), Ina-M. Göllnitz-Pesth (4. Reihe, betreuende<br />

Lehrkraft)<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 7


WIRTSCHAFT & REGION<br />

Innovationen aus der Saalestadt<br />

Vier Forscher-Teams aus Halle (Saale) sind am 25. Juni <strong>2020</strong> mit dem<br />

IQ Innovationspreis Mitteldeutschland ausgezeichnet worden. Gleich<br />

zwei erste Plätze belegte die PerioTrap Pharmaceuticals GmbH für<br />

die Entwicklung einer schonenden Paradontitis-Therapie – den mit<br />

15.000 Euro dotierten Gesamtpreis sowie den Clusterpreis „Life<br />

Sciences“. In dieser Kategorie belegte die Navigo Proteins GmbH aus Halle<br />

(Saale) Platz zwei – und zwar für eine effizientere Herstellung von Biotherapeutika.<br />

Auch in der Kategorie „Automotive“ ging der erste Preis in<br />

die Saalestadt – an Wissenschaftler der Martin-Luther-Universität für die<br />

Entwicklung eines innovativen Kühlmittels. Ein weiteres Forscher-Team<br />

der MLU gewann den lokalen IQ-Preis für Halle. Die Wissenschaftler haben<br />

für die Herstellung von Wasserstoff eine günstige Alternative zu bislang<br />

sehr teuren Bipolar-Platten entwickelt. Mit dem IQ Innovationspreis<br />

Mitteldeutschland fördert die Europäische Metropolregion Mitteldeutschland<br />

innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in<br />

fünf branchenspezifischen Clustern. In der Metropolregion engagieren<br />

sich strukturbestimmende Unternehmen, Städte und Landkreise, Kammern<br />

und Verbände sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen<br />

aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.<br />

www.iq-mitteldeutschland.de<br />

Die Preisverleihung fand aufgrund der Corona-Pandemie als virtuelles Live-Event statt.<br />

Preisträger, Interessierte und Preisstifter vom Weinberg Campus fanden sich im dortigen<br />

Innovation Hub zusammen. Reinhard Schröter (l.), stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer,<br />

überreichte den mit 15.000 Euro dotierten und von den Industrie- und<br />

Handelskammern aus Halle-Dessau, Leipzig und Ostthüringen gesponserten Gesamtpreis<br />

an PerioTrap (Mitte v. l. n. r.: Pierre Tangermann, Prof. Dr. Hans-Ulrich Demuth<br />

und Dr. Mirko Buchholz).<br />

So schön ist Mansfeld-Südharz<br />

Seit 22. Juni entsteht auf Instagram<br />

unter dem Hashtag #LuthersRevier<br />

ein groß angelegtes Fotoalbum der<br />

Region Mansfeld-Südharz. Touristen<br />

und Einheimische sind gleichermaßen<br />

dazu aufgerufen, die geschichtsträchtige<br />

und naturreiche<br />

Gegend fotografisch festzuhalten<br />

und ihre Lieblingsorte mit anderen<br />

zu teilen. Die Standortmarketing<br />

Mansfeld-Südharz GmbH will so<br />

dazu einladen, die vielfältige Region<br />

zu entdecken und den Blick für<br />

die Schönheit des Landkreises zu<br />

schärfen.<br />

Sommerlicher Blick auf Hettstedt<br />

www.instagram.com/<br />

mansfeldsuedharz<br />

8<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & REGION<br />

Neue Plattform für Anbieter von Schutzausrüstung<br />

Die Coronakrise hat zu einem großen Bedarf<br />

an medizinischen Schutzausrüstungen geführt.<br />

Nach einem anfänglichen Mangel stellen<br />

mittlerweile zahlreiche Anbieter entsprechende<br />

Produkte auf dem Markt bereit.<br />

Die IHK-Organisation hat darauf reagiert:<br />

Über den IHK ecoFinder – Deutschlands<br />

größtes Portal für Organisationen und Unternehmen<br />

aus der Umwelt- und Energiebranche<br />

– haben nun auch Hersteller oder<br />

Händler von medizinischen Schutzausrüstungen<br />

Gelegenheit sich bundesweit zu präsentieren.<br />

Ihre Produkte und Dienstleistungen<br />

können sie kostenfrei eintragen. Unternehmen,<br />

die bereits im IHK ecoFinder registriert<br />

sind, loggen sich einfach mit ihren Benutzerdaten<br />

ein und ergänzen ihr bereits bestehendes<br />

Leistungsspektrum um das neue Profil.<br />

www.ihk-ecofinder.de<br />

Input vom Bürostuhl aus<br />

Thomas Wünsch, Staatssekretär des Ministeriums für <strong>Wirtschaft</strong>,<br />

Wissenschaft und Digitalisierung Sachsen-Anhalt,<br />

begrüßte die Teilnehmer via Onlineschaltung von der Handwerkskammer<br />

Halle aus und verwies auf die Wichtigkeit der<br />

Digitalisierung: „Ohne Digitalinstrumente hätten wir die Zeit<br />

der Coronakrise bei weitem nicht so entspannt bewältigen<br />

können.“<br />

tig. Und auch die Interaktion war durch<br />

verschiedene Möglichkeiten gegeben: Umfragetools<br />

für die Referenten, Live-Chats oder<br />

direkte Wortmeldungen für die Teilnehmer.<br />

Diese brauchten nur einen Internetzugang<br />

sowie einen Rechner beziehungsweise Laptop<br />

oder mobiles Endgerät mit Mikrofon, optional<br />

eine Kamera. Diana Fleischmann, Geschäfts -<br />

12 Vorträge zur Digitalisierung innerhalb von<br />

vier Stunden in drei virtuellen Meetingräumen<br />

– so lockte die erste Digitale Konferenz<br />

Sachsen-Anhalts Unternehmen am 19. Juni<br />

<strong>2020</strong> vor ihre Laptops, Tablets und Smartphones.<br />

Ob Online-Baugenehmigung, Künstliche<br />

Intelligenz oder Wege der digitalen Zusammenarbeit<br />

– die Themenfelder waren vielfälführerin<br />

der TGA Energietechnik Wittenberg<br />

GmbH, hat von ihrem Bürostuhl aus an dem<br />

Event teilgenommen. „Ich habe eine unglaubliche<br />

Bandbreite an Erkenntnissen gewonnen<br />

und einiges für unser Unternehmen<br />

mitgenommen. Durch den Vortrag ‚Building<br />

Information Modeling‘ (BIM) weiß ich jetzt,<br />

wie weit die Digitalisierung in der Bauwirtschaft<br />

fortgeschritten ist. Der Beitrag zur<br />

Nachhaltigkeit hat mir Instrumente aufgezeigt,<br />

die Themen Risiko- und Qualitätsmanagement<br />

in unserem Unternehmen zu überarbeiten.<br />

Dabei geht es auch darum, unseren<br />

Mitarbeitern etwas Gutes zu tun“, sagt sie.<br />

Nicht nur die Vielfalt an Themen, auch die<br />

Kosten- und Zeitersparnis der Online-Fachkonferenz<br />

kamen bei den Unternehmern an.<br />

Sie erfuhren aber auch die Herausforderungen<br />

eines solchen Formats: Wenn Gesichtsausdruck<br />

und Körpersprache fehlen, fehlt ein<br />

unmittelbares Feedback – eine zum Teil noch<br />

ungewohnte Situation für Referenten und<br />

Teilnehmende. Hier heißt es, sich den Kommunikationswegen<br />

anzupassen und sich auf<br />

das neue Format einzulassen. Neben der –<br />

teilweise noch ausbaufähigen – Breitband -<br />

anbindung ist das Voraussetzung dafür, dass<br />

auch die digitale Interaktion gelingt.<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 9


WIRTSCHAFT & REGION<br />

Der Krise trotzen (1)<br />

Von der WC-Wand zum Labormöbel<br />

Die Zeit der Coronakrise genutzt, um ein<br />

neues Geschäftsfeld weiter aufzubauen, hat<br />

die TWBD Raumwelten Dessau. Während die<br />

Hauptabsatzprodukte – WC-Trennwände –<br />

Auftragsrückgänge verzeichneten und die<br />

Preise aufgrund der vielen Anbieter am Markt<br />

einbrachen, widmete sich das Unternehmen<br />

seinem Projekt „Labormöbel“.<br />

Bereits vor drei Jahren hatte sich die TWBD<br />

Group entschieden, die eigene Kompetenz in<br />

der Verarbeitung von Vollkernplatten zu nutzen,<br />

um Möbelstücke wie Sitzbänke oder Umkleideschränke<br />

herzustellen – unter anderem<br />

als Labormöbel für die Firma IDT Biologika.<br />

Anfang dieses Jahres ist das Unternehmen<br />

dann in den Markt eingestiegen. Dabei kooperiert<br />

sie mit der Firma Scan Modul aus<br />

Leipzig, deren gute Kontakte zu Krankenhäusern<br />

erste Auftraggeber bescherten. „Die Medizinbranche<br />

wächst“, sagt Joachim W. Frey,<br />

Mitgesellschafter der TWBD Raumwelten<br />

Dessau. Und so sind bereits weitere Aufträge<br />

in Planung.<br />

www.twbd.de<br />

TWBD will sich künftig noch stärker auf Labormöbel konzentrieren.<br />

Dieser Laborschrank zum Beispiel wurde erst<br />

kürzlich im Klinikum Hannover aufgebaut.<br />

Der Krise trotzen (2) Von der Idee zur Maschine<br />

Diese Maschine, die Beatmungsschläuche herstellt, hat<br />

Rubicon innerhalb von nur zehn Wochen produziert.<br />

Sie ist bereits unterwegs zum Kunden.<br />

men war gut vorbereitet. Denn Geschäftsführer<br />

Christian Köhler hatte sich bereits zu<br />

Beginn der Coronakrise Gedanken gemacht,<br />

wie sich Beatmungsschläuche am besten<br />

produzieren lassen könnten. Er erstellte Muster<br />

und veröffentlichte seine Ergebnisse. Dass<br />

es nach Auftragseingang so schnell gehen<br />

Manchmal wird aus einer Idee in Windeseile<br />

Realität. Als das hallesche Gummitechnikund<br />

Maschinenbauunternehmen Rubicon<br />

von einer süddeutschen Firma den Auftrag<br />

zur Herstellung medizinischer Schläuche für<br />

Beatmungsgeräte erhielt, war dies zwar eine<br />

große Herausforderung. Doch das Unternehkonnte,<br />

war jedoch noch einem weiteren Umstand<br />

geschuldet. Eine von Rubicon erst kürzlich<br />

für Russland gefertigte moderne Produktionsschiene<br />

für medizinische Schläuche<br />

konnte aufgrund der Coronakrise nicht ausgeliefert<br />

werden. Das Unternehmen nutzte<br />

diese kurzerhand als Grundlage und Testgerät<br />

für die Herstellung von Beatmungs -<br />

schläuchen. Auch Dank seiner Zulieferer gelang<br />

es Rubicon schließlich innerhalb von<br />

nur zehn Wochen zwei Maschinen zu fertigen,<br />

die jene Schläuche produzieren. Normalerweise<br />

werden dafür vier Monate veranschlagt.<br />

Die Maschinen sind bereits<br />

verschickt. Derweil tüftelt Rubicon schon am<br />

nächsten Projekt: einer Produktionsschiene<br />

für die Herstellung von Wischblättern für<br />

Autos – ein Millionenauftrag aus Mexiko.<br />

www.rubicon-halle.de<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 11


WIRTSCHAFT & REGION<br />

ZAHLEN – DATEN – FAKTEN<br />

Licht am Ende des Tunnels<br />

Die Coronakrise hat einige Branchen in der Region hart getroffen, aber der Schock<br />

lässt nach. Die aktuelle Konjunkturumfrage der IHK für das zweite Quartal<br />

zeigt: Die Unternehmen sehen Licht am Ende des Tunnels – aber der Weg zum<br />

Ausgang ist noch lang.<br />

Alle drei Monate befragt die IHK eine repräsentative<br />

Stichprobe ihrer Mitgliedsunternehmen.<br />

Jedes Quartal geben rund 600 Unternehmen<br />

Auskunft, wie sie ihre aktuelle<br />

Geschäftslage bewerten und welche Entwicklung<br />

sie zukünftig erwarten. Diese Antworten<br />

ergeben gegeneinander aufgerechnet<br />

den IHK-Geschäftsklimaindex.<br />

Das Geschäftsklima erholt sich – bleibt<br />

aber im Minus<br />

Es war klar, dass sich die Eindämmung des<br />

Coronavirus‘ auf die <strong>Wirtschaft</strong> auswirken<br />

würde. Der Einbruch der Konjunktur war dramatisch.<br />

Gegenwärtig setzt die Politik einen<br />

Billionenbetrag ein, um die deutschen Unternehmen<br />

zu stützen und die Nachfrage<br />

wieder in Gang zu bringen. Dies und die Lockerungen<br />

bei den Eindämmungsmaßnahmen<br />

haben in vielen – wenn auch nicht allen<br />

– Branchen für einen leichten Aufwärtstrend<br />

gesorgt. Die Unsicherheit über Ausmaß und<br />

Verlauf der Pandemie ist zurück gegangen.<br />

Auch wenn der Ausblick der befragten Unternehmen<br />

in unserer Region mehrheitlich<br />

noch skeptisch ist, das Schlimmste scheint<br />

überstanden. Allerdings wird es sicher noch<br />

dauern, bis das Niveau von vor der Krise wieder<br />

erreicht wird.<br />

immer „Konjunkturlokomotive“. Die Wertschöpfung,<br />

die hier erwirtschaftet wird,<br />

strahlt danach auf andere Branchen ab. Mit<br />

anderen Worten: Läuft unsere Industrie, dann<br />

geht es Sachsen-Anhalt gut. Die Botschaft<br />

aus den Industrieunternehmen ist, vor allem<br />

was den Blick nach vorn betrifft, eher verhalten.<br />

Gut ein Drittel der Unternehmen erwartet<br />

in den kommenden Monaten schlechtere<br />

Geschäfte. Aber immerhin: Vor drei Monaten<br />

waren es noch doppelt so viele. Was Be-<br />

Quelle: IHK-Konjunkturumfrage im 2. Quartal <strong>2020</strong><br />

(Vorabauswertung vom 3. Juli <strong>2020</strong>)<br />

schäftigung und Investitionen betrifft, überwiegt<br />

die Skepsis nach wie vor. Ein ähnliches<br />

Bild zeigt sich auch für die Dienstleistungswirtschaft,<br />

wegen ihrer Größe inzwischen<br />

ebenfalls strukturbestimmend für unsere Region:<br />

Diese Branche ist erkennbar auf dem<br />

Weg aus dem Tal der Tränen. Der Anteil der<br />

Pessimisten hat sich ebenfalls fast halbiert,<br />

von 67 Prozent im ersten Quartal auf 35 Pro-<br />

Die Konjunkturlokomotive zieht<br />

noch nicht<br />

Um die Frage zu beantworten, wann die <strong>Wirtschaft</strong><br />

wieder anzieht, lohnt sich ein Blick auf<br />

die Industrie. Diese Branche ist nicht nur für<br />

unsere Region wichtig, sie war und ist auch<br />

Quelle: IHK-Konjunkturumfrage im 2. Quartal <strong>2020</strong><br />

(Vorabauswertung vom 3. Juli <strong>2020</strong>)<br />

* An 100 fehlende Prozent: etwa gleichbleibend<br />

Quelle: IHK-Konjunkturumfrage im 2. Quartal <strong>2020</strong><br />

(Vorabauswertung vom 3. Juli <strong>2020</strong>)<br />

* An 100 fehlende Prozent: befriedigend<br />

12<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & REGION<br />

zent jetzt. Andere Branchen melden weiterhin<br />

schlechte Geschäfte, so etwa die Logistikbranche<br />

– fast jedes zweite Unternehmen<br />

(44 Prozent) sagt, die Lage sei schlecht. Und<br />

die Negativbewertungen überwiegen deutlich.<br />

Hochdramatisch ist die Situation im<br />

sachsen-anhaltischen Gastbewerbe, obwohl<br />

hier ja seit Ende Mai wieder viele Lokale und<br />

Hotels – wenn auch unter Auflagen – öffnen<br />

durften. Wirte und Hoteliers müssen kalkulieren,<br />

was sich bei Hygieneregeln und Abstandsgeboten<br />

noch rechnet und was nicht.<br />

Unter dem Strich ist das Ergebnis bei neun<br />

von zehn Unternehmen tiefrot.<br />

Wann wird es besser? Das wird noch<br />

dauern!<br />

Insgesamt sagt mehr als die Hälfte der Unternehmen<br />

im Süden Sachsen-Anhalts, dass<br />

die Geschäfte entweder jetzt schon oder ver-<br />

Quelle: IHK-Konjunkturumfrage im 2. Quartal <strong>2020</strong><br />

(Vorabauswertung vom 3. Juli <strong>2020</strong>)<br />

mutlich dann im Laufe des zweiten Halbjahres<br />

wieder normal laufen. Ein gutes Drittel<br />

rechnet erst im kommenden Jahr damit.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Standortpolitik<br />

Danny Bieräugel<br />

Tel. 0345 2126-236<br />

dbieraeuge@halle.ihk.de<br />

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Azubi Nick Lützkendorf lernt im zweiten Jahr den Beruf des<br />

Konstruktionsmechanikers. In dem neuen Maschinenpark<br />

können er und die anderen Azubis sich unabhängig von<br />

den normalen Produktionsabläufen praktisch ausprobieren.


WIRTSCHAFT & REGION<br />

FACHKRÄFTE<br />

Hier dürfen nur Azubis ran!<br />

Ein Maschinenpark nur für die Azubis – das gibt’s beim Unternehmen Kleusberg in<br />

Halle (Saale). Der Betrieb setzt auch in Zeiten von Corona auf eine praxisnahe<br />

Ausbildung mit attraktiven Rahmenbedingungen. Mit Erfolg: Sieben von zwölf<br />

der neuen Azubistellen sind bereits besetzt.<br />

Selbst während des Corona-Shutdowns<br />

herrschte im Ausbildungszentrum von Kleusberg,<br />

einem Hersteller für modulare Bausysteme,<br />

reger Betrieb – zumal die Abstandsregeln<br />

in den großzügig dimensionierten<br />

Räumlichkeiten leicht einzuhalten waren. Die<br />

hochmodernen Holz- und Metallwerkstätten<br />

bilden das „Herzstück“ im Ausbildungskonzept.<br />

„Weil die Bewerbernachfrage gerade im<br />

gewerblich-technischen Bereich rapide abnahm,<br />

haben wir uns 2010 entschieden, genau<br />

da besonders attraktive Rahmenbedingungen<br />

zu schaffen – und zwar in Gestalt<br />

eines neuen Lehrcenters“, unterstreicht Werkleiter<br />

Jörg Draschner den Stellenwert der Ausbildung.<br />

„Früher sind die Azubis in der normalen<br />

Produktion mitgelaufen, nun haben sie<br />

einen Maschinenpark ganz für sich allein –<br />

hier können sie sich ausprobieren und werden<br />

von den für sie zuständigen Ausbildern begleitet.“<br />

Azubis werben Azubis<br />

Am Ausbildungskonzept habe Corona nichts<br />

geändert. Die Praxisunterweisungen liefen<br />

faktisch unverändert fort. Was die Theorie<br />

betrifft, so verlegte das Unternehmen das<br />

„Homeschooling“ vor Ort in den Betrieb – für<br />

mehr Fokus und Konzentration. „Nur unser<br />

Bewerbungsverfahren für das kommende<br />

Ausbildungsjahr hat coronabedingt eine<br />

Unterbrechung erfahren und wird erst jetzt<br />

weitergeführt. Sieben der zwölf Ausbildungsplätze<br />

für Holz- und Konstruktionsmechaniker<br />

haben wir bereits besetzt. Da Azubi-<br />

Messen und auch unser Tag der offenen Tür,<br />

welche oft noch einen Schub brachten, ausfallen,<br />

setzen wir auf Mund-Propaganda“,<br />

betont Personalreferentin Elvira Wille. Kleusberg-Azubis<br />

haben eine Präsentation sowie<br />

ein Video fürs Internet produziert, in denen<br />

sie potenzielle Interessenten altersgerecht<br />

ansprechen.<br />

Azubi Max Kozma wird im ersten Lehrjahr<br />

zum Holzmechaniker ausgebildet.<br />

Gemeinschaftsprojekt Fahrradunterstand<br />

„Dahinter steckt auch der Gedanke, unseren<br />

Lehrlingen früh Verantwortung zu übertragen.<br />

Wer sich ernst genommen fühlt, identifiziert<br />

sich stärker mit dem Unternehmen“,<br />

verdeutlicht Enrico Schaaf. Der Ausbildungsleiter<br />

im Metallbereich hebt auch jene Projekte<br />

hervor, bei denen die Lehrlinge ausbildungsgangübergreifend<br />

zusammenarbeiten<br />

– wie jüngst etwa bei der eigenständigen<br />

Entwicklung, Konstruktion und Fertigung eines<br />

Fahrradunterstandes für das Firmenareal.<br />

Trotz der zunehmenden Automatisierung<br />

in der Branche werde darauf geachtet,<br />

dass Holz- und Konstruktionsmechaniker<br />

auch das grundlegende handwerkliche Rüstzeug<br />

erlernten. „Werden die Azubis später in<br />

unserer Produktion eingesetzt, erhalten wir<br />

Lehrmeister von den dortigen Verantwortlichen<br />

Bewertungsbögen mit detailliertem<br />

Feedback, wo genau wir in der Praxisausbildung<br />

vielleicht noch einmal ,nachlegen’ müssen“,<br />

schildert Enrico Schaaf.<br />

Keinen Azubi verlieren!<br />

Bewährt habe sich zudem das Rotationsprinzip,<br />

demzufolge jeder angehende Holzmechaniker<br />

auch bei den Konstruktionsmechanikern<br />

reinschnuppert und umgekehrt.<br />

„Manch einer fühlt sich im anderen Bereich<br />

beruflich sogar besser aufgehoben und wechselt<br />

– was die Gefahr, einen Azubi zu verlieren,<br />

minimiert.“ Last but not least trügen ein<br />

attraktives Lohngefüge nebst Sozialleistungen<br />

sowie vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten<br />

zur nachhaltigen Bindung bei. So hat<br />

es Ex-Azubi Jens Wippert bereits bis zum<br />

stellvertretenden Montageleiter gebracht.<br />

KLEUSBERG GmbH & Co. KG<br />

Grünstraße 14c<br />

06184 Kabelsketal-Dölbau<br />

Tel. 0345 5753-0<br />

www.kleusberg.de<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 15


WIRTSCHAFT & REGION<br />

Berufliche Kompetenzen zertifizieren<br />

lassen: ValiKom Transfer<br />

Viele Unternehmen mussten und müssen<br />

immer noch entscheiden, wie sie in Zeiten<br />

unterbrochener Lieferketten und eingeschränkter<br />

Nachfrage mit ihren Mitarbeitern<br />

umgehen. Nicht immer muss die Lösung<br />

Kurzarbeit heißen. Die IHK bietet ihren<br />

Mitgliedsunternehmen mit einem Validierungsverfahren<br />

die Chance, das eigene Personal<br />

weiterzuentwickeln – und zwar ganz<br />

gezielt Quereinsteiger und Ungelernte. Personen,<br />

die in einem Beruf arbeiten, den sie<br />

nicht in einer dualen Berufsausbildung erlernt<br />

haben, können sich so ihre beruflichen Kompetenzen<br />

zertifizieren lassen.<br />

So läuft die Validierung<br />

Voraussetzungen sind ein Mindestalter von<br />

25 Jahren, einschlägige Berufserfahrung sowie<br />

gute deutsche Sprachkenntnisse. Nach<br />

einer eingehenden Beratung schätzen die<br />

Teilnehmer ihre beruflichen Kompetenzen<br />

selbst ein und besprechen diese in einem anschließenden<br />

Gespräch mit Berufsexperten<br />

der IHK. Dann müssen sie ihre Kenntnisse, Fähigkeiten<br />

und Fertigkeiten in praxisbezogenen<br />

Aufgaben unter Beweis stellen. Berufsexperten<br />

bewerten dies. Abhängig vom<br />

Ergebnis erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat,<br />

welches dokumentiert, ob die erworbenen<br />

Kompetenzen teilweise oder gänzlich<br />

mit den erforderlichen Qualifikationen für<br />

den anerkannten Berufsabschluss übereinstimmen.<br />

Kostenlose Teilnahme<br />

Das Validierungsverfahren findet derzeit im<br />

Rahmen des IHK-Projektes ValiKom Transfer<br />

statt. Da dieses vom Bundesministerium für<br />

Bildung und Forschung gefördert wird, ist<br />

die Teilnahme noch bis zum 31. Oktober 2021<br />

Beruflichen Aufschwung<br />

erhalten<br />

„Nach meiner Ausbildung und Tätigkeit in der Hotelbranche<br />

habe ich 14 Jahre lang als kaufmännische<br />

Angestellte gearbeitet. Für meine beruflichen<br />

Kompetenzen im Büro fehlte mir jedoch ein unabhängiger<br />

Nachweis. Deshalb habe ich am Validierungsverfahren<br />

der IHK teilgenommen. Bei der<br />

Selbsteinschätzung war ich bei einigen Punkten unsicher,<br />

doch die Mitarbeiterin der IHK und eine<br />

Berufsexpertin ermutigten mich, mein Können für<br />

alle Tätigkeitsbereiche unter Beweis zu stellen. So<br />

konnte ich dann praktisch zeigen, welche berufs -<br />

typischen Aufgaben im Büro anfallen. Die IHK hat<br />

mir schließlich die volle Gleichwertigkeit meiner<br />

Kompetenzen mit dem Referenzberuf bescheinigt.<br />

Dies hat mir beruflich Aufschwung gegeben. Ich bin<br />

wirklich froh, dass ich am Validierungsverfahren teilgenommen<br />

habe!“<br />

Claudia Wachsmuth, beschäftigt bei Kleusberg<br />

Claudia Wachsmuth (l.) im Gespräch mit Berufsexpertin<br />

und Referentin Dr. Kathrin Rheinländer von der<br />

IHK Halle-Dessau (ein Bild aus der Vor-Corona-Zeit).


WIRTSCHAFT & REGION<br />

kostenlos. Nachdem das Verfahren in der ersten<br />

Projektphase in Halle (Saale) nur für sechs<br />

Berufe durchgeführt wurde, konnte das Berufsspektrum<br />

nun erweitert werden. Nähere<br />

Informationen dazu finden Unternehmen im<br />

unten stehenden Kasten.<br />

In folgenden Berufen sind Validierungsverfahren derzeit<br />

möglich:<br />

• Fachinformatiker/-in<br />

• Fachkraft für Lagerlogistik<br />

• Fachkraft für Lebensmitteltechnik<br />

• Fachkraft für Metalltechnik<br />

• Fachkraft im Gastgewerbe<br />

• Fachlagerist/-in<br />

• Hotelfachmann/-frau<br />

• Industrieelektriker/-in<br />

(FR Betriebstechnik)<br />

Potenzial und Lücken erkennen<br />

Unternehmen bekommen über das Verfahren<br />

einen Einblick, welches – bisher möglicherweise<br />

unerkannte – Potenzial in ihren Mitarbeitern<br />

schlummert, aber auch, in welchen<br />

Tätigkeitsbereichen es noch hakt. Dies gibt<br />

• IT Systemelektroniker/-in<br />

• Kaufmann/-frau für Büromanagement<br />

• Kaufmann/-frau im Einzelhandel<br />

• Koch/Köchin<br />

• Maschinen- und Anlagenführer/-in<br />

• Restaurantfachmann/-frau<br />

• Techn. Produktdesigner/-in<br />

• Verkäufer/-in<br />

• Fachmann/-frau für Systemgastronomie<br />

Hinweise für die weitere gezielte Personalentwicklung,<br />

etwa durch Job-Rotation oder<br />

Weiterbildungen. Hierbei berät und unterstützt<br />

die IHK. Haben die Teilnehmer ihre Lücken<br />

aufgefüllt, können sie sich einem Anschlussverfahren<br />

stellen und das Zertifikat<br />

verbessern. Erfahrungen zeigen, dass Unternehmen,<br />

die ihre Mitarbeiter zur Teilnahme<br />

motivieren, deren Zufriedenheit steigern und<br />

sie so langfristig an den Betrieb binden.<br />

Unternehmen mit Interesse am Validierungsverfahren<br />

finden weitere Informationen<br />

unter www.halle.ihk.de, Nr. 3119012<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Projekt ValiKom Transfer<br />

Dr. Kathrin Rheinländer<br />

Tel. 0345 2126-260<br />

krheinlaender@halle.ihk.de<br />

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WIRTSCHAFT & REGION<br />

Berufsbildungsausschuss neu berufen<br />

Die Qualität der Berufsausbildung im Land<br />

verbessern und Rechtsvorschriften beschließen<br />

– darauf wirkt der Berufsbildungsausschusses<br />

(BBA) der IHK Halle-Dessau hin. Am<br />

27. Mai <strong>2020</strong> wurde der Ausschuss neu berufen.<br />

Ihm gehören sechs Beauftragte der<br />

Arbeitgeber, vorgeschlagen von der Vollversammlung<br />

der IHK Halle-Dessau, sechs Beauftrage<br />

der Arbeitnehmer, bestellt von Gewerkschaften<br />

und Vereinigungen sowie sechs<br />

Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen mit<br />

beratender Stimme an. Weiterhin wurden<br />

aus jeder Gruppe Stellvertreter benannt. Die<br />

Aufgaben des BBA sind im Berufsbildungsgesetz<br />

geregelt. Anders als die übrigen IHK-<br />

Fachausschüsse, die eine beratende Funktion<br />

haben, reicht die Kompetenz des<br />

Berufsbildungsausschusses weiter: Er hat<br />

rechtsetzende Kraft. Die neuberufenen Mitglieder<br />

können nun im Zeitraum von <strong>2020</strong> bis<br />

2023 ihre Expertise einbringen. Als alternierende<br />

Vorsitzende wurden abermals Petra<br />

Fischbeck, Personalleiterin bei der KSB SE &<br />

Co. KGaA in Halle (Saale), und Karsten Priedemann,<br />

Gewerkschaftssekretär bei der DGB<br />

Region Halle-Dessau, gewählt. In seiner ersten<br />

Sitzung befasste sich der BBA unter<br />

anderem mit der Entwicklung des Ausbildungsmarktes,<br />

der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes,<br />

neuen Prüfungsordnungen<br />

in der Aus- und Weiterbildung sowie der<br />

Organisation von Prüfungen während der<br />

Corona-Pandemie.<br />

Neu im Berufsbildungsausschuss:<br />

„ Natürlich ist ein Ehrenamt zeitaufwendig und kann viel Energie kosten – jedoch lässt sich in so<br />

einem Amt einiges bewirken. Wir können sehr viel von anderen Mitgliedern lernen und gegenseitig von<br />

unseren Erfahrungen profitieren. Das Wichtigste für mich ist, in unserer Region die Berufsausbildung<br />

voranzubringen, viele junge Leute für eine Ausbildung zu gewinnen und sie dort zu halten. Das Ehrenamt<br />

wird sicher eine gute Erfahrung werden, die mich auch persönlich weiterbringen wird.“<br />

Steve Ziesche,<br />

Ausbildungsleiter bei der Heraeus Quarzglas Bitterfeld GmbH & Co. KG<br />

„ Durch die Mitarbeit im Berufsbildungsausschuss kann ich in direkten Austausch mit allen an der Ausbildung<br />

Beteiligten treten und Ausbildung aktiv mitgestalten. Als Vertreterin der Berufsschule verantwortlich<br />

für den theoretischen Part, ist es mir wichtig, eine optimale Verknüpfung zur praktischen<br />

Ausbildung zu finden, da die Berufs- und Arbeitswelt sich ständig neuen Anforderungen stellen muss.<br />

Gerade bei der Einführung neuer Berufe ist eine gemeinsame und zielgerichtete Auseinandersetzung<br />

von großer Bedeutung. Ziel sollte es sein, dass jeder Auszubildende unter optimalen Bedingungen<br />

seine Ausbildung absolvieren kann.“<br />

Anke Scholz,<br />

Berufsschulzentrum „August von Parseval Bitterfeld-Wolfen“<br />

„ Ich freue mich sehr, von nun an die wichtige Arbeit im Berufsbildungsausschuss unterstützen zu<br />

können. Wenngleich auch unterschiedliche Perspektiven bestehen, so eint die Mitglieder doch alle das<br />

gemeinsame Interesse, die Qualität der dualen Berufsausbildung im Kammerbezirk aufrechtzuerhalten<br />

und auszubauen, um einen Einbruch auf dem Ausbildungsmarkt zu verhindern. Die aktuellen<br />

Herausforderungen der Corona-Pandemie und die Umsetzung der<br />

Neuerungen im Berufsbildungsgesetz stellen uns dabei alle auf<br />

die Probe. Ich bin aber optimistisch, dass wir hier mit vereinten<br />

Kräften an einem Strang ziehen werden.“<br />

Fabian Pfister,<br />

Referatssekretär Jugend, Bildung und Berufsbildung beim DGB Deutschen Gewerkschaftsbund Landesbezirk<br />

Sachsen-Anhalt<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Dr. Simone Danek<br />

Tel. 0345 2126-346<br />

sdanek@halle.ihk.de<br />

18<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & REGION<br />

Ausbildung digitalisieren<br />

Kleine und mittelständische Unternehmen,<br />

die ihre Prozesse in der Aus- und Weiterbildung<br />

an den technologischen Wandel anpassen<br />

wollen, erhalten Unterstützung durch das<br />

JOBSTARTER plus-Projekt „DigiVA 4ID - Innovatives<br />

Azubimarketing und Augmented Education<br />

in der betrieblichen Ausbildung“ – ein<br />

Verbundprojekt des IHK Bildungszentrums<br />

und der Handwerkskammer Halle. Dieses ist<br />

am ersten Juli <strong>2020</strong> an den Start gegangen.<br />

Die Betriebe bekommen Hilfestellung bei<br />

modernem Azubimarketing und zum Thema<br />

Augmented Education (computergestütztes<br />

Lernen) in der betrieblichen Ausbildung. Dazu<br />

bieten beide Projektpartner eine umfangreiche<br />

Palette an Unterstützungsmöglichkeiten an<br />

– von der Prozessanalyse über die Erarbeitung<br />

von Handlungsempfehlungen bis hin zur Umsetzungsbegleitung<br />

und Verstetigung der geänderten<br />

Abläufe. Das Projekt spricht ver-<br />

schiedene Branchen an, von der Metall- und<br />

Elektroindustrie bis zum Ernährungswewerbe.<br />

Einen besonderen Meilenstein bildet der Ideenwettbewerb<br />

für Auszubildende. Dieser startet<br />

im Januar 2021 und fordert Azubis auf,<br />

digitale und innovative Ideen zur Prozessverbesserung<br />

im eigenen Betrieb zu entwickeln.<br />

IHK Bildungszentrum Halle – Dessau GmbH<br />

Thomas Groß, Projektleiter DigiVA 4ID<br />

Julius-Ebeling-Straße 6<br />

06112 Halle (Saale)<br />

Tel. 0345 13688-19<br />

www.ihkbiz.de<br />

Das JOBSTARTER plus-Projekt „DigiVA 4ID - Innovatives Azubimarketing und Augmented Education in der betrieblichen Ausbildung“<br />

wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Europäischen Sozialfonds gefördert.<br />

Handwerkskammer Halle<br />

Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ)<br />

Norman Balke, Projektleiter DigiVA 4ID<br />

Straße der Handwerker 2<br />

06132 Halle (Saale)<br />

Tel. 0345 7798-745<br />

www.hwkhalle.de<br />

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SCHWERPUNKT AKTION BERUFSORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />

Ausbildung? Es geht weiter!<br />

Keine besonderen Vorkommnisse? Die IHK Halle-Dessau hat ihre Mitgliedsunternehmen<br />

zur Ausbildungssituation in Zeiten von Corona befragt. Die Ergebnisse<br />

stimmen zuversichtlich. Bei vielen Betrieben läuft die Ausbildung stabil. Die Firmen<br />

planen weiterhin, Azubis einzustellen.<br />

81<br />

Betriebe<br />

der Unternehmen geben an, dass die Ausbildung im Betrieb normal weiter<br />

läuft. Fast ein Drittel lassen ihre Azubis gelegentlich im Homeoffice bzw. mobil<br />

arbeiten. Nur bei 2,5 Prozent wird die Ausbildung in Teilzeit fortgesetzt, bei 1,5 Prozent<br />

befinden sich Azubis in Kurzarbeit. Besonders erfreulich: Keines der befragten<br />

Unternehmen musste bislang Azubis kündigen. Die Ausbildung ist also für die<br />

ein wesentlicher Faktor, den sie nicht so leicht aufgeben.<br />

Die Zahl der Betriebe, die voraussichtlich alle ihre Azubis übernehmen<br />

wollen, beträgt immerhin:<br />

Wer dies nicht tun will oder kann, benennt vor allem zwei Gründe: keine<br />

freien Stellen – oder Differenzen, weil Unternehmen und Azubi über die<br />

Ausbildung hinaus nicht zueinander passen (jeweils 30 Prozent). Immerhin<br />

acht Prozent der Firmen können ihre wirtschaftliche Entwicklung aktuell<br />

nicht einschätzen und verzichten deshalb auf eine Übernahme. Hier<br />

ist zu hoffen, dass sich die Perspektive für die Azubis schnell aufhellt – und<br />

die betroffenen Betriebe trotzdem weiterhin in Ausbildung und damit ihren<br />

künftigen Fachkräftepool investieren.<br />

68<br />

der befragten Unternehmen blicken optimistisch in das Ausbildungsjahr <strong>2020</strong> und<br />

planen, Auszubildende einzustellen. 99 Prozent der Unternehmen haben bisher<br />

82<br />

keinen neuen Ausbildungsvertrag lösen müssen – Coronakrise hin oder her. Die<br />

Auswahl der Azubis erfolgt überwiegend auf traditionellem Weg: 59 Prozent der<br />

Unternehmen setzen auch weiterhin auf persönliche Bewerbungsgespräche.<br />

Doch schon knapp jedes fünfte Unternehmen ist auf Video- oder Telefoninterviews<br />

umgestiegen. Bei sieben Prozent der Unternehmen wurden die Bewerbungsgespräche<br />

aufgrund Corona verschoben, um die Azubi-Kandidaten später doch noch<br />

persönlich kennenzulernen. Bei einigen Betrieben stehen vor der Auswahl außerdem<br />

Praktika oder eine Einstiegsqualifizierung an.<br />

„<br />

Die Ausbildungsbereitschaft<br />

unserer<br />

<strong>Wirtschaft</strong><br />

bleibt hoch!<br />

Selbst auszubilden<br />

ist und<br />

bleibt das beste<br />

Rezept gegen<br />

den Fachkräftemangel!“<br />

Dr. Simone Danek,<br />

IHK-Geschäftsführerin für<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

20<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


SCHWERPUNKT AKTION BERUFSORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />

Blitzumfrage zur Ausbildungssituation<br />

Die Onlinebefragung der IHK „Ausbildung in Zeiten von<br />

Corona“ lief vom 15. bis 19. Juni <strong>2020</strong>. Dazu wurden<br />

1.216 Betriebe per E-Mail kontaktiert, 225 haben sich<br />

beteiligt – zumeist klein- und mittelständische Unternehmen.<br />

Zur gesamten Umfrage geht es unter<br />

www.halle.ihk.de, Nr. 4838204<br />

Das Unternehmen Kleusberg gehört zu jenen Betrieben, die trotz Krise weiter<br />

ausbilden wollen - wie etwa den angehenden Konstruktionsmechaniker<br />

Nick Lützkendorf, hier im Bild mit seinem Lehrmeister Enrico Schaaf (siehe<br />

Seite 14).<br />

Ausbildungsprämien – der „Wumms“ ist noch in Arbeit<br />

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält Unterstützungszahlungen<br />

für kleine und mittelständische<br />

Ausbildungsbetriebe (KMU). Gemeint sind damit Unternehmen<br />

mit weniger als 250 Mitarbeitern, die von Pandemie<br />

und Eindämmung betroffen sind. Die gute Nachricht<br />

ist, die staatliche Unterstützung wird kommen –<br />

150 Millionen Euro in diesem Jahr und 350 Millionen<br />

Euro 2021. Die weniger gute lautet: Es sind noch nicht<br />

alle Bestimmungen klar, das heißt: wer wann welche<br />

Zahlung wofür erhält. Ein Blick auf den Sachstand am<br />

3. Juli <strong>2020</strong>.<br />

Nicht nachgelassen? Der Bund kündigt 2.000 Euro<br />

„Ausbildungsprämie“ an.<br />

Die Bedingungen zumindest sind formuliert: Einen Zuschuss<br />

von 2.000 Euro kann bekommen, wer sein „Ausbildungsniveau“<br />

im Jahr <strong>2020</strong> im Vergleich zu den drei<br />

Vorjahren nicht verringert hat. Verglichen werden dafür<br />

die Ausbildungsverträge, die für das Ausbildungsjahr<br />

<strong>2020</strong> vereinbart worden sind, mit dem Durchschnitt der<br />

Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie gibt es für jeden für das<br />

Ausbildungsjahr <strong>2020</strong> abgeschlossenen Azubivertrag. Das<br />

Geld fließt nach dem Ende der erfolgreich beendeten<br />

Probezeit.<br />

Sogar mehr Azubis eingestellt? Dann zahlt der Bund<br />

3.000 Euro.<br />

Wer die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge<br />

verglichen mit dem Durchschnitt der vorangegangenen<br />

drei Jahre sogar steigert, soll 3.000 Euro Zuschuss pro<br />

Azubi bekommen. Die Zahlung erfolgt, wenn diese die<br />

Probezeit bestehen. Aber Achtung – für beide „Prämien“<br />

gilt Anfang Juli leider noch: Das genaue Antragsverfahren<br />

– vermutlich über die Arbeitsagentur – steht noch<br />

nicht fest.<br />

Weitere Unterstützungsleistungen müssen noch genauer<br />

definiert werden.<br />

Auch was weitere Unterstützungsangebote betrifft, ist zu<br />

Redaktionsschluss dieser <strong>Ausgabe</strong> noch wenig klar. Die<br />

Berliner Koalition ist sich einig, was sie fördern will, aber<br />

noch nicht, wie genau:<br />

• Unternehmen, die ihre Ausbilder weiter beschäftigen<br />

und nicht in Kurzarbeit schicken, können finanzielle Hilfen<br />

bekommen.<br />

• Für den Fall, dass ein KMU die Ausbildungsinhalte zeitweise<br />

nicht vermitteln kann, aber die Ausbildung fortsetzt,<br />

soll eine Förderung erfolgen.<br />

• Des Weiteren soll die Übernahme eines Insolvenzlehrlings<br />

und vorübergehend geförderte Verbund- oder<br />

Auftragsausbildung unterstützt werden.<br />

Alle diese Ankündigungen müssen erst durch eine Richtlinie<br />

untersetzt und konkretisiert werden, und dies dauert.<br />

Die IHK dringt gemeinsam mit den anderen gewerblichen<br />

Kammern weiter auf eine baldige digitale, einfache<br />

Lösung. Falls Neuigkeiten zu vermelden sind, finden Unternehmen<br />

diese unter www.halle.ihk.de.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Aus- und<br />

Weiterbildung<br />

Dr. Simone Danek<br />

Tel. 0345 2126-346<br />

sdanek@halle.ihk.de<br />

Dr. Sylvia Voigt<br />

Tel. 0345 2126-349<br />

svoigt@halle.ihk.de<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 21


SCHWERPUNKT AKTION BERUFSORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />

Mit guter Berufsorientierung<br />

Azubis gewinnen<br />

Eine gute Berufsorientierung ist elementar, um Jugendliche<br />

als potenzielle Azubis und künftige Fachkräfte zu gewinnen.<br />

Entsprechende Angebote sollten Schülerinnen<br />

und Schüler dabei unterstützen, eigene Stärken und Interessen<br />

zu erkennen, berufliche Perspektiven zu entwickeln<br />

und damit den Übergang von der Schule in den Beruf zu<br />

erleichtern.<br />

Die IHK gestaltet den Berufsorientierungsprozess seit vielen<br />

Jahren in Kooperation mit verschiedenen Partnern,<br />

um Ausbildungsunternehmen so beim Azubimarketing zu<br />

unterstützen. Den Betrieben stehen vielfältige Instrumente<br />

zur Verfügung, mit denen sie Jugendliche gezielt ansprechen<br />

können – auch in Zeiten eingeschränkter Kontaktmöglichkeiten.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Aus- und<br />

Weiterbildung<br />

Björn Bosse<br />

Tel. 0345 2126-332,<br />

bbosse@halle.ihk.de<br />

IHK-Lehrstellenbörse<br />

Mit der IHK-Lehrstellenbörse können Ausbildungsbetriebe<br />

freie Ausbildungsplätze und duale Studiengänge einfach<br />

und effizient bewerben. Zudem ist möglich, Praktikumsplätze<br />

zur Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler<br />

zu veröffentlichen.<br />

Die Angebote erscheinen kostenfrei unter www.ihk-lehrstellenboerse.de.<br />

Jugendliche können sie dort gezielt nach<br />

Berufen und Regionen filtern. Darüber hinaus lädt die<br />

Plattform mit Berufe-Steckbriefen, News oder Videos zum<br />

Stöbern ein. Auch auf den dazugehörigen Instagram- oder<br />

Facebook-Seiten erhalten die Nutzer wichtige Informationen<br />

und Tipps rund um das Thema Ausbildung.<br />

Seit kurzem bietet die Lehrstellenbörse ein weiteres Tool,<br />

das Azubis und Betriebe in der Coronakrise zusammenbringen<br />

soll. Unternehmen können unter dem Punkt „Weitere<br />

Kenntnisse und Qualifikationen“ angeben, dass sie<br />

auch Auszubildende suchen, die durch die Krise ihre Ausbildung<br />

verloren haben, etwa wegen Insolvenz.<br />

Passend dazu können Azubis über das unter „Azubi-Übernahme“<br />

hinterlegte Formular mit den Aus- und Weiterbildungsberatern<br />

der IHK Kontakt aufnehmen, um bei<br />

der Vermittlung an interessierte Unternehmen unterstützt<br />

zu werden.<br />

Unternehmen, die noch keine Zugangsdaten für einen<br />

kostenfreien Account haben, können diese unter<br />

www.ihk-lehrstellenboerse.de oder direkt per E-Mail an<br />

lehrstellenboerse@halle.ihk.de anfordern.<br />

AZUBI gesucht<br />

Zweimal jährlich erscheint das Berufsorientierungsmagazin<br />

„AZUBI gesucht“. Die Publikation<br />

entsteht in Kooperation von IHK, Handwerkskammer<br />

Halle (Saale), Bundesagentur für Arbeit<br />

und der Wochenspiegel-Verlags-GmbH &<br />

Co. KG. In dem etwa 150 Seiten starken Heft<br />

stellen Azubis ihre Ausbildungsberufe vor. So<br />

erfahren Schüler, die das Magazin kostenfrei<br />

von ihrer Schule erhalten, ungefiltert interessante<br />

Details über spezielle Ausbildungsberufe<br />

und Wissenswertes zur dualen Berufsausbildung.<br />

In einem umfangreichen Anzeigenteil<br />

können Ausbildungsunternehmen auf offene<br />

Ausbildungsplätze aufmerksam machen.<br />

Interessierte Unternehmen können sich für die Anzeigenschaltung<br />

direkt an die Wochenspiegel-Verlags-GmbH & Co. KG wenden:<br />

https://www.wochenspiegel-supersonntag.com/azubi-gesucht<br />

Josephine Kurth besucht die<br />

zehnte Klasse der Gemeinschaftsschule<br />

Heinrich<br />

Heine in Halle-Neustadt.<br />

Zu den verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten<br />

schaut sie sich schon einmal<br />

in der IHK-Lehrstellenbörse<br />

um.<br />

22<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


Ausbildungsbotschafter<br />

„ Wenn ich nach meinem Abitur einen Ausbildungsbotschafter getroffen<br />

hätte, dann wäre für mich womöglich einiges anders gelaufen. So habe ich<br />

mich erst nach dem Umweg über ein Studium für eine Ausbildung zum<br />

Automobilkaufmann bei der S&G Automobil GmbH entschieden – hier<br />

engagiere mich als Ausbildungsbotschafter, denn ich will jungen Menschen<br />

ersparen, den falschen Berufsweg einzuschlagen. Als Ausbildungsbotschafter<br />

berate ich Schüler auf Messen, in Schulen oder im BiZ über die beruflichen<br />

Perspektiven in meinem Ausbildungsbetrieb.<br />

Ich würde schon sagen, dass ich bei Gleichaltrigen gut und<br />

glaubhaft ankomme, auch, weil ich ihnen auf Augenhöhe vom<br />

Ausbildungsalltag erzähle. Ich versuche das auf lockere Art.<br />

Nichtdestotrotz sage ich aber auch: ,Leute nehmt die Ausbildung<br />

ernst!‘<br />

Aktuell haben zwei Azubis bei S&G angefangen, mit denen<br />

ich in direktem Kontakt war. Das freut mich sehr – ebenso<br />

wie die Wertschätzung meines Ausbildungsbetriebes. So<br />

bin ich mittlerweile regelmäßig als Beisitzer bei Bewerbungsgesprächen<br />

dabei und übernehme auch schon die<br />

jährlichen betrieblichen Einführungen der neuen Azubis.“<br />

Christopher Volkmann,<br />

Auszubildender zum Automobilkaufmann bei der S&G Automobil GmbH in Petersberg<br />

SCHWERPUNKT AKTION BERUFSORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />

Digitales Schwarzes<br />

Brett (DSB)<br />

An immer mehr weiterführenden Schulen und Gymnasien<br />

im IHK-Bezirk finden sich „Digitale Schwarze<br />

Bretter“ – große Monitore, die Schüler unter anderem<br />

mit Informationen zur Berufsorientierung versorgen.<br />

Die IHK Halle-Dessau finanziert mittlerweile<br />

an 15 Schulstandorten die Infrastruktur, um die duale<br />

Berufsausbildung in einem modernen Gewand zu bewerben.<br />

Unternehmen haben hier die Möglichkeit,<br />

sich mit einem Firmenprofil zu präsentieren. Die Jugendlichen<br />

können dieses auch in der dazugehörigen<br />

DSB-SchulApp abrufen.<br />

Wer sich als Ausbildungs- und Praktikumsbetrieb<br />

über das DSB bekannt machen möchte,<br />

kann sein Firmenprofil an die IHK senden:<br />

www.halle.ihk.de, Nr. 4368752.<br />

Das Projekt „Ausbildungsbotschafter“ hat die IHK im Jahr<br />

2019 gestartet. Ausbildungsbotschafter sind Azubis zumeist<br />

höherer Ausbildungsjahre, die an allgemeinbildenden<br />

Schulen im Rahmen von Berufsorientierungsprojekten<br />

ihren Ausbildungsberuf vorstellen. Im Vordergrund stehen<br />

dabei Berufe, die bei Schülern oftmals wenig bekannt sind,<br />

die aber sehr gute berufliche Perspektiven in der Region<br />

bieten. Im Vorfeld organisiert die IHK Seminare zu Präsentations-<br />

und Moderationstechniken und bereitet die<br />

Ausbildungsbotschafter so auf ihre Einsätze vor. Derzeit<br />

stehen im gesamten IHK-Bezirk fast 40 Ausbildungsbotschafter<br />

für Einsätze an Schulen oder auf Messen zur Verfügung.<br />

In Kürze werden die Ausbildungsbotschafter auch<br />

auf Instagram für die duale Berufsausbildung in der Region<br />

werben. Auf dem Kanal @teamazubi posten sie dann<br />

regelmäßig Botschaften aus ihrem Ausbildungsalltag.<br />

Seite 27<br />

Mehr Informationen<br />

zum Projekt unter<br />

www.halle.ihk.de,<br />

Nr. 4285850<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 23


SCHWERPUNKT AKTION BERUFSORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />

Junge Talente entdecken!<br />

Die Hallesche Gemeinschaftsschule Heinrich Heine ist eine von sechs Schulen<br />

im Land, die <strong>2020</strong> mit dem Förderpreis „BOF 5.000“ für ihr besonderes Engagement<br />

in der Berufsorientierung ausgezeichnet wurden. Die „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“<br />

sprach mit Schulleiterin Mandy Rauchfuß.<br />

Frau Rauchfuß, was macht für Sie eine gute Berufsorientierung<br />

aus?<br />

Mandy Rauchfuß: Eine zukunfts- und berufsorientierende<br />

Erziehung beginnt von klein auf und bedarf der<br />

Mitwirkung aller Beteiligten. Wir als Schule schauen uns<br />

aktiv um, damit wir lernen, was unsere Schüler wirklich<br />

für das Leben brauchen und wie wir jeden Einzelnen<br />

nach seinen Möglichkeiten für die Zukunft vorbereiten<br />

können. Praktische Erfahrungen zu sammeln, ist dabei das<br />

A und O – etwa in unserem Projekt „Garten der Kulturen“,<br />

in dem die Schüler fächerübergreifend und praxisnah,<br />

aber auch wissenschaftlich arbeiten können. Hier, wie in<br />

all unseren Projekten, entwickeln sie nicht nur praktische<br />

Kompetenzen, sondern entdecken zudem neue Interessensfelder<br />

und mögliche Berufsbilder.<br />

Welche Maßnahmen eignen sich für welche Schüler?<br />

Rauchfuß: In Anbetracht der sich ändernden Berufswelt<br />

beziehen wir schon die Fünftklässler intensiv in die digitale<br />

Bildung ein. Sie lernen programmieren, arbeiten in allen<br />

Fächern mit dem Tablet und sind in der Lage zu recherchieren.<br />

Ab Klasse 7 nehmen die Schüler an externen<br />

Kompetenzfeststellungsverfahren teil, führen einen Berufswahlpass,<br />

sind aktiv in AGs und Kursen, die sich mit<br />

Berufsorientierung befassen, üben sich im Bewerbertraining<br />

und besuchen Informationsveranstaltungen. Ab<br />

Klasse 8 absolvieren unsere Schüler Betriebspraktika, wir<br />

organisieren Praxislerntage und Berufsorientierungsmessen.<br />

Ein wichtiger Bestandteil sind die Projektwochen<br />

zum Thema "Tu Gutes - Nachwuchs für das Ehrenamt".<br />

Wie lief die von Ihnen organisierte Berufsmesse?<br />

Rauchfuß: Die Berufswahlmesse haben Schüler der zehnten<br />

Klassen für die „Neuner“ vorbereitet und mit Hilfe fester<br />

Kooperationspartner durchgeführt. Hierzu wurden<br />

Etagen in Arbeitswelten eingeteilt - beispielsweise „Restaurant-<br />

und Hotelwesen“. Alle Schüler nahmen ihre Aufgaben<br />

sehr ernst. Die Jüngeren gingen in kleinen Gruppen<br />

mit Klemmbrett und Fragenkatalog von Raum zu<br />

Raum, die Großen übernahmen die Rolle als Mentoren.<br />

Die Fragen stellte Isabel Reimann.<br />

Ausgezeichnete Berufsorientierung<br />

Wie innovative und jugendgerechte Berufsorientierung<br />

aussehen kann, zeigen sechs allgemeinbildende<br />

Schulen im südlichen Sachsen-Anhalt. Im<br />

Rahmen des Förderpreises „BOF 5.000“, initiiert<br />

von Handwerkskammer Halle (Saale) und IHK,<br />

wurden sie für ihr außergewöhnliches Engagement<br />

mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt<br />

5.000 Euro ausgezeichnet. Eine Jury aus Kammern,<br />

Vertretern des Landes und des Netzwerks „Berufswahl-SIEGEL“<br />

hatte die Projekte eingesehen und<br />

bewertet. Für Ende <strong>2020</strong> ist eine neue Ausschreibung<br />

geplant.<br />

Mehr Informationen unter<br />

www.halle.ihk.de, Nr. 4540202<br />

Mit dem „BOF 5.000“ ausgezeichnet: Mandy Rauchfuß, Schul leiterin<br />

der Gemeinschaftsschule Heinrich Heine in Halle (Saale), erhält<br />

von Dr. Simone Danek, IHK-Geschäftsführerin für Aus- und<br />

Weiterbildung, einen Scheck in Höhe von 700 Euro.<br />

„<br />

Elementar ist,<br />

die Jugendlichen<br />

kontinuierlich<br />

zu<br />

fördern und<br />

individuell zu<br />

begleiten, um<br />

ihre Talente<br />

und Potenziale<br />

zu erkennen<br />

und sie Kompetenzen<br />

wie<br />

Eigenverantwortung<br />

und<br />

Selbstständigkeit<br />

erwerben<br />

zu lassen.“<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Dr. Simone Danek<br />

Tel. 0345 2126-346<br />

sdanek@halle.ihk.de<br />

Dr. Sylvia Voigt<br />

Tel. 0345 2126-349<br />

svoigt@halle.ihk.de<br />

24<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


Social-Media-Kanäle<br />

„<br />

SCHWERPUNKT AKTION BERUFSORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />

Die Relaxdays GmbH ist auf den Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook<br />

und Twitter unterwegs, zudem nutzen wir den eigenen Unternehmens-Blog sowie<br />

Xing und LinkedIn. Hier präsentieren wir uns nicht nur als Arbeitgeber, sondern<br />

kommunizieren aktiv mit unseren Interessenten, zum Beispiel mit potenziellen<br />

Auszubildenden. Unser Ziel ist es, dass sich künftige Azubis auf Berufsfindungsmessen<br />

ein realistisches Bild über die Ausbildung bei Relaxdays machen und dieses<br />

authentisch über ihre Social-Media-Kanäle teilen.<br />

Sehr gut funktioniert hat das zum Beispiel über unseren Fotobus. Unter anderem bei<br />

der "Chance <strong>2020</strong>" in Halle (Saale) konnten Besucher im Inneren eines Old-Timer-Bullies kreative Fotos<br />

machen und diese sowohl analog als auch digital per E-Mail mitnehmen – und natürlich bei Instagram und<br />

Co. teilen. Der Fotobus erwies sich für uns als sehr erfolgreiches Konzept, welches durch die coronabedingte<br />

Verschiebung von Veranstaltungen in seiner Dynamik leider etwas gehemmt wurde."<br />

Vanessa Winkelmann,<br />

Assistenz der Geschäftsführung und Personalmanagement bei der Relaxdays GmbH in Halle (Saale)<br />

Beratung von Studienzweiflern<br />

Die Aus- und Weiterbildungsberater der IHK bieten Beratungen<br />

für Studienzweifler und -abbrecher an, um diesen<br />

die Berufs- und Karrierewege einer dualen Ausbildung<br />

zu vermitteln. Dazu sind sie regelmäßig an verschiedenen<br />

Hochschulen im südlichen Sachsen-Anhalt präsent. Zusätzlich<br />

betreibt die IHK mit Partnern des Fachkräfte -<br />

sicherungspaktes des Landes Sachsen-Anhalt die Internetplattform<br />

www.queraufstieg.de. Darüber steht Studienzweiflern<br />

ein landesweites Beratungsnetzwerk zur<br />

Verfügung.<br />

Zu allen hier vorgestellten<br />

Möglichkeiten beraten<br />

die Aus- und<br />

Weiterbildungsberater<br />

der IHK kompetent und<br />

passgenau.<br />

www.halle.ihk.de,<br />

Nr. 624760<br />

Anzeige


SCHWERPUNKT AKTION BERUFSORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />

Zusammenarbeit mit Schulen<br />

„<br />

Durch einen Themenelternabend in meiner ehemaligen Schule habe ich<br />

das Unternehmen Opterra kennengelernt, das mich sehr angesprochen hat.<br />

Daraufhin meldete ich mich beim Girl’s Day an, um einen weiteren Einblick<br />

in den Betrieb zu bekommen. Dieser hat mir so gut gefallen, dass<br />

ich mich im Sommer für ein zweiwöchiges Praktikum in der sogenannten<br />

Anwendungsberatung bewarb. Die Chemie hat gestimmt – nun bin<br />

ich bereits im dritten Lehrjahr, habe meine theoretische Prüfung hinter<br />

mir und warte auf den praktischen Teil. Rückblickend haben mir die<br />

Maßnahmen zur Berufsorientierung sehr viel gebracht. Besonders das<br />

Praktikum war für beide Seiten ideal, um sich gegenseitig kennenzulernen.“<br />

Mareike Göritzer, im dritten Ausbildungsjahr zur Baustoffprüferin bei der OPTERRA Zement GmbH in Karsdorf<br />

Eine ideale Möglichkeit, den eigenen Betrieb bei Jugendlichen<br />

bekannt zu machen, sind Schulkooperationen.<br />

Aktions- oder Projekttage eignen sich beispielsweise gut,<br />

um das Unternehmen zu präsentieren und gemeinsam<br />

mit den Schülern etwas auf die Beine zu stellen. Bei Betriebshospitationen<br />

oder dem „Girls‘ Day“ bzw. „Boys‘<br />

Day“ lernen nicht nur die Jugendlichen das Unternehmen<br />

als Arbeitgeber kennen, auch die Firma selbst kann sich<br />

einen ersten Eindruck von potenziellen Bewerbern machen.<br />

Auch die Aus- und Weiterbildungsberater der IHK<br />

sind regelmäßig an Schulen, um in Vorträgen oder Workshops<br />

das Interesse an einer dualen Berufsausbildung zu<br />

wecken. Sie bieten zudem gezielt Aktionen an, etwa die<br />

Last-Minute-Wochen für die Ausbildung. Hier machen sie<br />

kurz vor den Sommerferien unentschlossene Schüler auf<br />

offene Ausbildungsplätze aufmerksam.<br />

Die Aus- und Weiterbildungsberater<br />

der IHK<br />

vermitteln interessierten<br />

Ausbildungsunternehmen<br />

gern Kontakte zu<br />

passenden Schulen.<br />

Kontakt:<br />

www.halle.ihk.de,<br />

Nr. 3676<br />

Messen<br />

Die klassischen Messen zur Berufsorientierung (BO) waren<br />

bislang eines der meistfrequentierten BO-Instrumente<br />

– zu erkennen an der Veranstaltungs- und Ausstellerdichte.<br />

Durch die Corona-Pandemie und die damit<br />

verbundenen Einschränkungen bei der Durchführung<br />

von Veranstaltungen sind einige Anbieter auf Online-<br />

Ausbildungsmessen umgestiegen, so auch das „Institut<br />

für Talententwicklung GmbH“ (IfT). Die IHK beteiligt sich<br />

jährlich an der vom IfT organisierten vocatium-Messe in<br />

Dessau-Roßlau – in diesem Jahr in digitaler Form als<br />

parentum.online-Messe organisiert. Dort hat die IHK<br />

Jugendliche bei ihrer Ausbildungsplatzsuche unterstützt<br />

und Fragen rund um das Thema Ausbildung beant -<br />

wortet.<br />

Das IfT bietet insgesamt<br />

60 parentum.online-<br />

Messen in ganz<br />

Deutschland an. Mehr<br />

Informationen unter<br />

www.parentum.de/<br />

online<br />

Ausbildungsberatungen online<br />

Mit Beginn des neuen Schuljahres werden die IHK-Ausbildungsberater<br />

auch per Video-Chat für Ausbildungsinteressierte<br />

zur Verfügung stehen. So können Jugendliche<br />

schnell und unkompliziert in Kontakt mit den Ausbildungsexperten<br />

treten, um Antworten auf ihre Fragen<br />

rund um das Thema Ausbildung zu erhalten. Dabei wird<br />

es sowohl feste Sprechzeiten als auch die Möglichkeit einer<br />

unmittelbaren Kontaktaufnahme geben.<br />

Mehr Informationen<br />

unter www.halle.ihk.de,<br />

Nr. 3676<br />

26<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


@team.azubi geht online<br />

SCHWERPUNKT AKTION BERUFSORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />

Den ersten Schritt in die berufliche Zukunft dem Zufall<br />

überlassen? Leider immer noch oft Realität bei den Fachkräften<br />

von morgen. Zwar hat sich schon einiges getan,<br />

um die Berufsorientierung zu verbessern. Trotzdem sind<br />

immer noch viele spannende Ausbildungsberufe zu<br />

wenig bekannt, oder die Jugendlichen haben ungenaue<br />

Vorstellungen von den unterschied lichen Berufsbildern.<br />

Junge Leute, die selbst mitten in ihrer Ausbildung stecken,<br />

sollen genau das ändern und als Botschafter fungieren<br />

– und das jetzt auch auf Insta gram. Im Gespräch<br />

mit Frank Weidner, Ausbilder bei der JC Eckardt GmbH in<br />

Merseburg<br />

Bei einem Workshop lernten sich die Ausbildungsbotschafter<br />

kennen und entwickelten gemeinsam erste Posting-Ideen.<br />

Sie bilden in Ihrem Unternehmen seit 2011 aus. Was sind<br />

Ihre Erfahrungen? Wissen die jungen Leute, auf was sie<br />

sich einlassen?<br />

Frank Weidner: Teils, teils. Schulabgänger, die direkt<br />

nach ihrem Abschluss zu uns kommen, haben oftmals<br />

wenig Vorstellungen, was sie erwartet. Sie kennen das Berufsbild<br />

und die Aufgaben meist nur sehr oberflächlich.<br />

Das kann natürlich zu Frustrationen führen. Hierfür<br />

braucht es noch gezieltere Maßnahmen zur Berufsorientierung.<br />

Bei Jugendlichen, die vorher schon eine Ausbildung<br />

angefangen oder abgeschlossen haben oder nach<br />

der Bundeswehr zu uns gestoßen sind, war das häufig etwas<br />

anders – mitunter liegt das sicher auch am fortgeschrittenen<br />

Alter.<br />

Ein Azubi aus Ihrem Unternehmen<br />

ist schon als IHK-Ausbildungsbotschafter<br />

unterwegs.<br />

Künftig wird er auch auf Instagram<br />

zeigen, wie sein Berufsalltag<br />

als Mechatroniker aussieht.<br />

Was erhoffen Sie sich von der<br />

Initiative?<br />

Weidner: So einiges (lacht).<br />

Unser Ausbildungsbotschafter Paulius Stucinskas hat sich<br />

nach seinem Abitur im ersten Schritt für einen praxisorientierten<br />

Ausbildungsberuf entschieden. Das ist toll. Denn<br />

viele studieren direkt, weil sie sich – aber<br />

auch ihre Eltern oder Großeltern – bessere<br />

Karrierechancen und einen höheren Verdienst<br />

erhoffen. Dabei bietet eine duale Berufsausbildung<br />

mindestens genauso gute Perspektiven.<br />

Die Idee, dass Azubis genau das Gleichaltrigen<br />

vermitteln sollen, finden wir super.<br />

Und wenn wir so bei den jungen Instagramern<br />

als spannender und potenzieller Ausbildungsbetrieb<br />

wahrgenommen werden,<br />

umso besser.<br />

Sind Sie als Unternehmen schon anderweitig<br />

auf den Sozialen Medien präsent?<br />

Weidner: Bisher nur auf Facebook. Die Initiative<br />

der IHK und der Handwerkskammer<br />

bietet uns die Möglichkeit, dies gemeinsam<br />

mit Fachleuten weiter auszubauen. Die Ausbildungsbotschafter<br />

wurden professionell geschult und stehen im<br />

ständigen Kontakt mit den Verantwortlichen der Kammern.<br />

Und auch wir als Unternehmen sind im gesamten<br />

Prozess mit eingebunden. Veröffentlicht wird nur, wenn<br />

wir zustimmen. Eine prima Sache für einen guten Zweck.<br />

Die Fragen stellte Nadine Behrendt.<br />

Lust mitzumachen?<br />

Ausbildungsunternehmen und Azubis, die auf<br />

Instagram Einblicke in ihren Berufsalltag geben<br />

wollen, können sich gerne an die IHK wenden.<br />

Die Kollegen freuen sich über ein wachsendes<br />

Azubi-Team.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Presse- und<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Nadine Behrendt<br />

Tel. 0345 2126-254<br />

nbehrendt@halle.ihk.de<br />

JC Eckardt GmbH<br />

Frank Weidner<br />

Agnerstraße 8<br />

06217 Merseburg<br />

Tel. 03461 771125<br />

www.jc-eckardt.de<br />

Mehr Informationen unter<br />

www.teamazubi.de<br />

@team.azubi ist eine<br />

Gemeinschaftsinitiative der<br />

Industrie- und Handelskammer<br />

Halle-Dessau und<br />

der Handwerkskammer<br />

Halle (Saale).<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 27


WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />

VOLLVERSAMMLUNG<br />

Rezept gegen Corona: Mehr<br />

Marktwirtschaft!<br />

Die Coronakrise trifft die <strong>Wirtschaft</strong> hart. Strukturelle Schäden drohen, wenn Geschäftsbereiche<br />

eingestellt werden müssen, Insolvenzen zunehmen und Arbeitsplätze<br />

verloren gehen. Um wirksam gegenzusteuern, braucht es eine Politik mit<br />

ordnungspolitischem Kompass – mit fairem Wettbewerb und offenen Märkten.<br />

Die IHK-Vollversammlung hat dazu Anfang Juli ein Positionspapier verabschiedet.<br />

Tenor: Konjunkturprogramme allein genügen nicht.<br />

Zukunftspaket: Gute Ansätze, aber ...<br />

Die Bundesregierung hat ein „Zukunftspaket“ geschnürt. Die geplanten<br />

Maßnahmen enthalten aus Sicht der Vollversammlung durchaus<br />

begrüßenswerte Ansätze – etwa die umfangreichen Investitionsprogramme<br />

im Gesundheits-, Bildungs- und Verkehrssektor sowie die digitalen<br />

Infrastrukturvorhaben. „Das Zukunftspaket ist jedoch aus unserer<br />

Sicht längst nicht ausreichend, da es die Chance verpasst,<br />

wichtige strukturelle Reformen anzuschieben“, heißt es im Positionspapier.<br />

Die gewählten Vertreter von 55.000 regionalen Unternehmen<br />

mahnen Reformen an, etwa bei den Unternehmenssteuern. Außerdem<br />

bringt das Papier Modelle öffentlich-privater Partnerschaft ins Spiel,<br />

beispielsweise einen gemeinsamen Investitionsfonds der öffentlichen<br />

Hand mit der Kreditwirtschaft.<br />

Belastungsmoratorium: Wachstumshemmer verschieben<br />

Als kurzfristige Maßnahme schlägt die Vollversammlung ein „Belastungsmoratorium“<br />

vor. Bislang geplante Maßnahmen, „die drohen, die<br />

Erholung der wirtschaftlichen Dynamik zu behindern“, sollten verschoben<br />

werden. Das betrifft etwa das „Gesetz zur Stärkung der Integrität<br />

der <strong>Wirtschaft</strong>“, unter dem unscheinbaren Titel entstände über<br />

ein Verbands sanktionengesetz faktisch ein neues Unternehmensstrafrecht:<br />

Firmen sollen für Straftaten ihres Führungspersonals he-<br />

rangezogen werden, ohne dass organisatorische Schutzmaßnahmen<br />

dabei angemessen berück sichtigt werden. Außerdem auf den Prüfstand<br />

gehören nach Meinung der Vollversammlung: der neue nationale<br />

Zertifikatehandel für Brennstoffe, ein mögliches Homeoffice-Gesetz,<br />

die Kassenrichtlinie, Einschränkungen sachgrundloser Befristung,<br />

das neue Energielabel, die abgeschaffte Möglichkeit, Drittstrommengen<br />

zu schätzen und Regelungen zur Sustainable Finance.<br />

„<br />

Schauen wir nach vorn: Bis ein Impfstoff gegen dieses Virus gefunden ist, ist die<br />

Bedrohung nicht vorbei. Die Staatsverschuldung, die in dieser Krise aufgetürmt<br />

wurde und wird, ist schwindelerregend. Wir müssen deshalb unsere <strong>Wirtschaft</strong><br />

rasch in Tritt bringen und gut in Gang halten. Dazu beitragen soll auch das<br />

heute von der Vollversammlung diskutierte weitere Positionspapier für einen<br />

Weg aus der Krise. In Sachsen-Anhalt haben wir das Glück, dass wir oft kurze<br />

Wege zur Politik nutzen können – gehen wir also gemeinsam an die Arbeit.“<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel,<br />

Präsident<br />

28<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />

Bessere Rahmenbedingungen auf die Reformagenda<br />

Bedingungen für unternehmerisches Handeln<br />

verbessern und Luft für Investitionen schaffen<br />

– auf der politischen Reformagenda sollten<br />

ab 2021 wesentliche Entlastungsschritte<br />

für Unternehmen stehen: in der Steuerpolitik<br />

beispielweise die Abschaffung der Gewerbesteuer.<br />

Zudem sollte die Steuerbelastung auf<br />

EU-Durchschnitt sinken. Arbeitsmarktpolitische<br />

Signale würden von einem Aufschub für<br />

Mindestlohnanpassungen, dem Ende der Diskriminierung<br />

der Arbeitnehmerüberlassung<br />

sowie der Modernisierung der Arbeitszeit -<br />

vorschriften ausgehen. Für Bürokratieabbau<br />

sorgt es, Genehmigungen zu beschleunigen,<br />

Melde- und Berichtspflichten auf Notwendigkeit<br />

zu prüfen sowie Aufbewahrungsfristen<br />

zu kürzen. Nicht zuletzt ist der Rotstift bei<br />

Gebühren und Abgaben gefragt. So sollten die<br />

Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge<br />

zurückgenommen, der Rundfunkbeitrag unternehmensfreundlich<br />

gestaltet werden.<br />

„<br />

Jörg Schlichting,<br />

Vizepräsident und Mitglied des Arbeitskreises Außenwirtschaft<br />

Der erste Schock über Auftragsstornierungen und Lieferengpässe ist überwunden.<br />

Kapitalintensive Investitionen werden jedoch vielfach erst einmal auf Eis<br />

gelegt bleiben. Hier gilt es, die Investitionsanreize zu verstärken. Zudem brauchen<br />

die Unternehmen passende Rahmenbedingungen – Stichwort: Protektionismus<br />

abwehren. Allein mit der Belieferung des deutschen Marktes kann heute<br />

kaum noch ein Industriebetrieb überleben. Wir appellieren daher an die Politik,<br />

sich für offene Märkte einzusetzen. Eine Chance dafür bietet die kommende deutsche<br />

EU-Ratspräsidentschaft.“<br />

Nicht die Vollversammlung, sondern die Vizepräsidenten versammelten sich im Ludwig-Wucherer-Saal. Für die erste virtuelle Sitzung in der 175-jährigen Geschichte der IHK wurden die<br />

anderen Unternehmensvertreter per Videokonferenz hinzugeschaltet.<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 29


WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />

„<br />

Insgesamt ist die mitteldeutsche Chemie vergleichsweise gut durch die vergangenen<br />

Wochen gekommen. Wie es weitergeht, wird davon abhängen, wie die<br />

Entwicklung in unseren Abnehmerbranchen der Investitions- und Konsumgüterindustrie<br />

– im In- und Ausland - verlaufen wird und wie sich die politischen<br />

Rahmenbedingungen entwickeln. Dazu gehören vor allem die Energiepreise.<br />

Ungelöst ist auch, wie die mit dem Kohleausstieg einhergehenden Kostensteigerungen<br />

kompensiert werden sollen. Weitere Belastungen sind durch die Umsetzung<br />

des Green Deals zu erwarten. Corona hat den Gesetzgeber diesbezüglich leider nur<br />

kurzzeitig aufhalten können.“<br />

Dr. Christof Günther,<br />

Vizepräsident und Vorsitzender des Arbeitskreises Energiepolitik<br />

Klimaschutz neu justieren<br />

Die Coronakrise hat gezeigt, wie sich Emissionsmengen<br />

drastisch von einem Tag auf<br />

den anderen reduzieren lassen. Dabei wurde<br />

aber ebenso deutlich, welche gewaltigen<br />

Schäden dadurch in <strong>Wirtschaft</strong> und Gesellschaft<br />

entstehen. Klimaschutz muss deshalb<br />

wieder sowohl volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

als auch tatsächliche Vermeidungspotenziale<br />

in den Blick nehmen<br />

und bewerten. Klimapolitik sollte hier lediglich<br />

den Rahmen setzen, einen technologieoffenen<br />

Ansatz verfolgen sowie die Entscheidungen<br />

des Marktes integrieren. Das<br />

passende Instrument ist der europäische<br />

Emissionshandel, der konsequent zu nutzen<br />

und zu erweitern ist. „Sonderregelungen zur<br />

Förderung bestimmter Energieträger – wie<br />

zum Beispiel das Erneuerbare-Energien-<br />

Gesetz – wären entbehrlich und sollten abgeschafft<br />

werden.“<br />

Kohleausstieg: Strukturbruch vermeiden<br />

Der mit dem Kohleausstieg verbundene Wandel<br />

darf keinen Strukturbruch bedeuten. Bisher<br />

bleiben die von der Bundesregierung vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen jedoch weit<br />

hinter dem Kompromiss der „Kohlekommission“<br />

von Anfang 2019 zurück – und setzen<br />

großteils auf Investitionen, welche die öffentliche<br />

Hand kofinanzieren muss. Deshalb<br />

besteht die Gefahr, dass Länder und Kommunen<br />

die Mittel nicht ausschöpfen, um ihre<br />

angespannten Haushalte nicht zu belasten.<br />

Zudem zehrt die Coronakrise das Eigenkapital<br />

der Unternehmen auf, was Wachstumsimpulse<br />

aus eigener Kraft einschränkt. Mehr<br />

denn je ist somit die im Kohlekompromiss<br />

vorgesehene Förderung privater Investitionen<br />

in der Region nötig. Doch derartige Schritte<br />

fehlen im Gesetzespaket zur Strukturstärkung<br />

und zum Kohleausstieg. „Eine verlässliche<br />

<strong>Wirtschaft</strong>spolitik erfordert jedoch verbindliche<br />

Zusagen der Bundesregierung für<br />

die Region.“<br />

Räumlich entfernt, und dennoch nah:<br />

Der IHK-Präsident wandte sich per Videokonferenz<br />

an die zugeschalteten Vollversammlungsmitglieder.<br />

30<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


„<br />

WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />

In großen Teilen herrscht im Gastgewerbe, der Reise- und Freizeitwirtschaft<br />

zumindest Unzufriedenheit mit der derzeitigen Lage – teilweise immer noch Existenzangst<br />

und -not. Unternehmen, die von Event- und Kulturangeboten leben,<br />

leiden unter Betriebsverboten. In der Reisewirtschaft droht kleinen Unternehmen<br />

die Insolvenz, Reisebüros verzeichnen Buchungsrückgänge oder Stornierungen.<br />

Die Hygiene- und Schutzmaßnahmen verursachen Mehrkosten, die bei<br />

den verordneten Umsatzeinschränkungen kaum zu kompensieren sind. Der Verlust<br />

von Gästen wirkt längerfristig nach. In zahlreichen Abstimmungsrunden mit dem<br />

<strong>Wirtschaft</strong>sministerium ringen wir um die bestmögliche touristische Vermarktung unseres Reiselandes.“<br />

Thies Schröder,<br />

Vizepräsident und Mitglied des Tourismusausschusses<br />

„<br />

Sorge bereitet derzeit vor allem die Kaufzurückhaltung sowie Überkapazitäten<br />

von Saisonware und volle Lager. Vor diesem Hintergrund hatten wir uns, als die<br />

7. sachsen-anhaltische Eindämmungsverordnung erarbeitet wurde, für eine weitere<br />

Erleichterung stark gemacht: Künftig sollte eine Mund-Nasen-Bedeckung<br />

dort verzichtbar sein, wo der Mindestabstand gewährleistet werden kann. Leider<br />

bisher vergeblich – und äußerst bedauerlich! Erfreulich ist hingegen, dass etliche<br />

unserer Handlungsempfehlungen zur Wiederbelebung des Einzelhandels umgesetzt<br />

wurden. Noch offen bleibt, wie es mit der Sonn- und Feiertagsöffnung nach<br />

Auslaufen der Eindämmungsverordnungen weitergeht.“<br />

Daniel König,<br />

Vizepräsident und Vorsitzender des Handelsausschusses<br />

„<br />

Der größte Teil der Ausbildungsbetriebe will weiterhin Azubis einstellen! Allerdings<br />

fehlt es mitunter an geeigneten Bewerbern. Coronabedingt mussten etliche<br />

Berufsorientierungsmaßnahmen ausfallen. Die IHK wird mithelfen, diese Lücke<br />

zu schließen – etwa durch unsere Ausbildungsberater, die in den Schulen für die<br />

duale Berufsausbildung werben. Finanzielle Unterstützung erhalten die Betriebe<br />

von Seiten des Bundes: mit einer Prämie für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag<br />

– wenn sie ihr Ausbildungsengagement beibehalten oder erhöhen –<br />

oder wenn sie trotz Kurzarbeit weiter ausbilden. Dass es hier eine bundeseinheitliche<br />

Regelung geben soll, ist auch auf die Beharrlichkeit der gewerblichen Kammern zurückzuführen.“<br />

Kerstin Kühne,<br />

Vizepräsidentin und Vorsitzende des Arbeitskreises Bildung<br />

Das vollständige Positionspapier<br />

finden interessierte Unternehmer<br />

unter www.halle.ihk.de, Nr. 4836832.<br />

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WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />

INTERESSENVERTRETUNG<br />

32<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />

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WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />

„Ein gelungenes Stück<br />

Interessenvertretung“<br />

Gerade die heimischen Hoteliers und Gastwirte<br />

waren besonders lange von der Covid-<br />

19-Eindämmung betroffen. Der künftige geschäftliche<br />

Erfolg hängt davon ab, wie<br />

weitere Lockerungen genau aussehen. In<br />

Sachsen-Anhalt hat sich auf Initiative des<br />

<strong>Wirtschaft</strong>sministeriums die „Task Force Tourismus“<br />

mit Vertretern aus Praxis und Verwaltung<br />

gebildet, die unter anderem ein gemeinsames<br />

Hygiene- und Schutzkonzept für<br />

die Branche erarbeitet hat. IHK-Vizepräsident<br />

Michael Pirl ist als Vorsitzender des Tourismusausschusses<br />

mit dabei – unterstützt von<br />

IHK-Geschäftsführerin Antje Bauer. Weitere<br />

Mitstreiter kommen etwa vom Deutschen Hotel-<br />

und Gaststättenverband (DEHOGA) und<br />

dem Landestourismusverband Sachsen-Anhalt<br />

sowie Städte- und Gemeindebund.<br />

Die „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“ fragte Michael<br />

Pirl über seine Erfahrungen in dieser<br />

„Task Force“.<br />

Herr Pirl, mit welchem Gefühl haben Sie an<br />

der Auftaktsitzung der Arbeitsgruppe teilgenommen?<br />

Michael Pirl: Ehrlich gesagt, mit sehr gemischten<br />

Gefühlen. Die erste Runde fand am<br />

7. Mai <strong>2020</strong> zu einer Zeit statt, als die Politik<br />

faktisch ein Berufsverbot für viele Unternehmerinnen<br />

und Unternehmer im Land verhängt<br />

hat. Uns Hoteliers und Gastwirten<br />

fehlte wegen der Pandemie lange die Perspektive,<br />

wann und wie es weitergehen<br />

würde. Das hat meinen Betrieb ebenso belastet<br />

wie den vieler Kolleginnen und Kollegen.<br />

Als dann diese Arbeitsgruppe zusammenfand,<br />

um über die Rahmenbedingungen für Lockerungen<br />

und Öffnungen zu diskutieren, wir<br />

also aktiv mitgestalten konnten, da haben wir<br />

uns nicht mehr so … „ausgeliefert“ gefühlt.<br />

Dann fällt Ihre Bilanz positiv aus?<br />

Pirl: Größtenteils. Dass wir immer wieder<br />

Vorschläge für nachfolgende Eindämmungsverordnungen<br />

einbringen und ein tragfähiges<br />

Hygiene- und Schutzkonzept für Hotellerie<br />

und Gastronomie erarbeiten und mittlerweile<br />

auch wieder leichtern konnten, das war schon<br />

ein gelungenes Stück Interessenvertretung.<br />

Ich bin allerdings nicht mit allem glücklich,<br />

gerade für Buffets – bis Ende Juni überhaupt<br />

nicht gestattet – wäre aus meiner Sicht unter<br />

erweiterten Schutzmaßnahmen schon<br />

sehr viel früher eine großzügigere Regelung<br />

vertretbar gewesen. Aber gut, in einem solchen<br />

Gremium können Sie natürlich nie alles<br />

zu 100 Prozent durchsetzen und die dort getroffenen<br />

Vereinbarungen müssen ja auch<br />

erst noch Mehrheiten im Kabinett finden.<br />

Die Anfang Mai dieses Jahres vom Landeswirtschaftsminister<br />

Prof. Armin Willingmann (r.) einberufene „Task Force<br />

Tourismus“ hat unter anderem ein gemeinsames Hygieneund<br />

Schutzkonzept für die Branche erarbeitet. Michael Pirl<br />

(3. v. r.), IHK-Vizepräsident und Tourismusausschussvorsitzender,<br />

bringt gemeinsam mit IHK-Geschäftsführerin Antje<br />

Bauer (2. v. r.) regelmäßig die Belange und Forderungen der<br />

regionalen Unternehmen in das Gremium mit ein.<br />

… und was fehlt Ihnen außerdem noch?<br />

Pirl: Ich hätte mir auch mit Blick auf die größeren<br />

Veranstaltungen mehr Flexibilität gewünscht.<br />

Natürlich muss der Gesundheitsschutz<br />

der Besucher immer Vorrang haben,<br />

aber auch hier wäre – denke ich – mit Abstandsregelungen<br />

und Mundschutz mehr<br />

möglich.<br />

Die Tourismusunternehmen müssen vorausplanen<br />

können und brauchen deshalb eine<br />

langfristige Perspektive. Thema Vermarktung:<br />

Wie geht die Tourismuswerbung für unser<br />

Land weiter? Thema Digitalisierung: Wer unterstützt<br />

uns beim Datenschutz? Da ist es<br />

gut, dass die „Task Force“ weiter tagt …<br />

Die Fragen stellte Markus Rettich.<br />

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WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />

AUSSCHÜSSE UND ARBEITSKREISE<br />

Protektionismus abwehren –<br />

Europa stärken<br />

Bereits vor der Coronakrise haben die globalen<br />

Handelskonflikte und -hemmnisse zugenommen.<br />

Der Trend zum Protektionismus hat<br />

sich in der Krise noch verstärkt. Diese Entwicklung<br />

belastet die deutsche <strong>Wirtschaft</strong> in<br />

einem nie dagewesenen Ausmaß. Denn sie ist<br />

auf offene Märkte und gute Regeln für Handel<br />

und Investitionen angewiesen.<br />

Die IHK Halle-Dessau fordert deshalb die Politik<br />

in Deutschland und der EU auf, alles da-<br />

für zu tun, Hürden abzubauen und neue gar<br />

nicht erst entstehen zu lassen. Die anstehende<br />

deutsche EU-Ratspräsidentschaft von<br />

Juli bis Dezember <strong>2020</strong> bietet die große<br />

Chance, die europäische Führungsrolle weltweit<br />

zu sichern und sich für offene Märkte<br />

einzusetzen.<br />

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag<br />

(DIHK) hat entsprechende handelspolitische<br />

Forderungen erarbeitet; die Mitglieder<br />

des Arbeitskreises Außenwirtschaft<br />

der IHK Halle-Dessau haben diese in ihrer<br />

letzten Sitzung diskutiert und unterstützen<br />

die Forderungen des DIHK.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

International<br />

Birgit Stodtko<br />

Tel. 0345 2126-274,<br />

bstodtko@halle.ihk.de<br />

Ausgewählte handelspolitische<br />

Forderungen für die deutsche Ratspräsidentschaft<br />

Protektionismus abwehren:<br />

Die Coronakrise führt die Bedeutung internationaler<br />

Wertschöpfungsketten auf<br />

Grundlage von regelbasiertem Handel vor<br />

Augen. Diese zu erhalten, muss höchste<br />

Priorität haben. Ein fortschreitender Protektionismus,<br />

vor allem in Form von Zöllen<br />

und Lokalisierungszwängen, muss<br />

unbedingt verhindert werden.<br />

Zukünftige Beziehungen mit UK<br />

regeln:<br />

Für die Unternehmen ist es wichtig,<br />

den EU-Binnenmarkt zu schützen und<br />

Planungs sicherheit zu schaffen. Die Beziehungen<br />

„EU-UK“ sind nachhaltig,<br />

dynamisch und umfassend zu gestalten.<br />

Dazu gehört es auch, faire Wettbewerbsbedingungen<br />

sicherzustellen.<br />

Zollentrümpelung und -digitalisierung<br />

beschleunigen:<br />

Die Ursprungsregeln und deren Nachweis in<br />

allen Handelsabkommen sollten möglichst<br />

einfach sein – inklusive eines dazu bereitgestellten<br />

Kalkulationsprogramms. Lieferantenerklärungen<br />

innerhalb der EU sind unbedingt<br />

zu vereinfachen. Zum einen ließe sich so der<br />

große bürokratische Aufwand für die Unternehmen<br />

verringern, zum anderen wäre ein<br />

standardisierter elektronischer Datenaustausch<br />

möglich.<br />

EU-Mercosur* Abkommen vorantreiben:<br />

Denn dieses ist das bisher größte noch ausstehende<br />

Freihandelsabkommen der Europäischen<br />

Union. Damit kann die EU für die<br />

<strong>Wirtschaft</strong> positive Impulse setzen – etwa<br />

offene Märkte und faire Handelsregeln – und<br />

zur Diversifizierung von Wertschöpfungsketten<br />

beitragen.<br />

Mittelstand mitdenken:<br />

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen<br />

sind durch die Coronakrise belastet.<br />

Bei allen neuen Abkommen und<br />

Regeln sollte deshalb die Unterstützung<br />

des Mittelstandes ganz oben auf der<br />

Agenda stehen. Denn anstelle neuer bürokratischer<br />

Hürden brauchen KMU Luft,<br />

um nach der Erholung in ihre Zukunftsfähigkeit<br />

investieren zu können.<br />

*Mercosur-Länder: Brasilien, Argentinien, Paraguay,<br />

Uruguay<br />

Ausführliche Informationen zu den handelspolitischen<br />

Prioritäten der deutschen<br />

Ratspräsidentschaft finden Unternehmen<br />

unter www.dihk.de.<br />

36<br />

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„<br />

WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />

Durch unsere wirtschaftlichen Beziehungen nach China waren wir frühzeitig<br />

auf die Krise vorbereitet, der Katastrophenfall für die Stadt Halle (Saale) kam aber<br />

doch überraschend. Was unsere Auftragslage betrifft, hatten wir natürlich Einbrüche<br />

zu verzeichnen, da der Vertrieb für Messgeräte zum Erliegen kam. Erfreulicherweise<br />

erlebten wir aber keine Unterbrechungen bei den Lieferketten. In der<br />

pharmazeutischen Industrie stiegen die Aufträge sogar. Insgesamt scheint sich<br />

die Lage nun wieder zu entspannen. Ob die bearbeiteten Aufträge auf Grund der<br />

Liquidität unserer Kunden auch alle bezahlt werden können, bleibt abzuwarten.“<br />

Hans-Joachim Münch,<br />

Geschäftsführender Gesellschafter der SONOTEC GmbH Halle (Saale) und Mitglied des IHK-Arbeitskreises Außenwirtschaft<br />

Die Außenhandelszahlen von Deutschland und Sachsen-Anhalt für den Monat April:<br />

Exporte Deutschland Sachsen-Anhalt<br />

April 75,7 Mrd. Euro 1,16 Mrd. Euro<br />

zum Vormonat -30,50% -19,60%<br />

zum Vorjahresmonat -31,10% -15,30%<br />

Importe Deutschland Sachsen-Anhalt<br />

April 72,2 Mrd. Euro 1,27 Mrd. Euro<br />

zum Vormonat -21,30% -13,50%<br />

zum Vorjahresmonat -21,60% -21,40%<br />

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WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />

IHK-JUBILÄUM<br />

Von Aufbau bis Zusammenarbeit –<br />

die IHK-Ehrenpräsidenten erinnern sich<br />

Nach der Wende ist die IHK Halle-Dessau als Interessenvertretung der freien<br />

<strong>Wirtschaft</strong> wieder neu entstanden. Wolfgang Fell (1990 bis 2000), Albrecht<br />

Hatton (2000 bis 20<strong>08</strong>) und Carola Schaar (20<strong>08</strong> bis 2018) haben als Präsidenten<br />

die vergangenen drei Jahrzehnte maßgeblich mitgeprägt. Die „<strong>Mitteldeutsche</strong><br />

<strong>Wirtschaft</strong>“ lud die heutigen Ehrenpräsidenten zur gemeinsamen Erinnerungsrunde<br />

über 30 Jahre IHK-Geschichte ein.<br />

Die Ehrenpräsidenten der IHK Halle-Dessau<br />

trafen sich zum Gespräch in der IHK-<br />

Hauptgeschäftsstelle in Halle (Saale)<br />

(v. l. n. r.: Albrecht Hatton, Carola Schaar,<br />

Wolfgang Fell).<br />

38<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />

Die Kammer hat Geburtstag: Vor 175 Jahren<br />

tagte die erste Vollversammlung. Was macht<br />

für Sie die IHK hier in unserer Region aus?<br />

Wolfgang Fell: Ich denke dabei an den<br />

8. Februar 1990 zurück: 350 alteingesessene<br />

Unternehmer saßen im Volkspark in Halle zusammen,<br />

und nach zehn Stunden heißer Debatten<br />

war die Neugründung der IHK perfekt.<br />

Das zeigt mir: Die unternehmerischen Wurzeln<br />

in der Region waren nie ausgetrocknet.<br />

Hatten wir kurz nach der Wende etwa 3.500<br />

Mitgliedsunternehmen, sind es heute rund<br />

55.000 – was für eine Entwicklung!<br />

Albrecht Hatton: Die IHK lebte zu meiner<br />

Zeit – und lebt nach wie vor – durch das große<br />

Engagement der Unternehmerschaft selbst in<br />

der Vollversammlung, den Ausschüssen und<br />

Arbeitskreisen . Dabei geht es immer um den<br />

Ausgleich der Interessen, das Gesamtinteresse<br />

der <strong>Wirtschaft</strong> jederzeit im Blick. Das ist immer<br />

so gewesen, und das gilt bis heute.<br />

Carola Schaar: Auch für mich ist die IHK<br />

eine Einrichtung, die mit großem Einsatz für<br />

die Unternehmerschaft da ist, die Politik berät<br />

und das Beste für die Unternehmen herausholt.<br />

Schwerpunkt meiner Amtszeit war<br />

die Vertrauensbildung, da konnte ich auf eine<br />

stabile Basis bauen. Ich war gern vor Ort in<br />

den Betrieben bei den Unternehmen, habe<br />

ihre Probleme und Sorgen in meine Arbeit<br />

aufgenommen.<br />

Herr Fell, Sie waren der erste Präsident der<br />

1990 wiederbegründeten IHK. Was hat die<br />

Aufbaujahre gekennzeichnet?<br />

Fell: Wir waren froh, dass uns drei starke<br />

West-Kammern bei der Aufbauarbeit helfend<br />

zur Seite standen: Das waren die Industrieund<br />

Handelskammern aus Karlsruhe, Köln<br />

und Duisburg. Unsere Leute wurden dort geschult,<br />

wie IHK-Arbeit geht. Diese Kammern<br />

haben uns darüber hinaus mit Expertinnen<br />

und Experten für die ersten Schritte hier vor<br />

Ort sowie für die Beratung unserer Gründerinnen<br />

und Gründer unterstützt.<br />

Wie ist das konkret abgelaufen?<br />

Fell: Bei großen Infoveranstaltungen im<br />

Neuen Theater, im Volkspark oder im Café<br />

„<br />

Dass die IHK eine Selbstverwaltungsorganisation<br />

der <strong>Wirtschaft</strong><br />

ist, bei der die Unternehmerschaft<br />

selbst bestimmt – das musste erst<br />

in die Köpfe.“<br />

Wolfgang Fell<br />

Böhmer waren die Säle voll. Es gab aber viel<br />

Skepsis. So mancher fürchtete, jetzt käme<br />

wieder eine Organisation, die vorschreiben<br />

will, wo es langzugehen hat. Dass die IHK<br />

eine Selbstverwaltungsorganisation der <strong>Wirtschaft</strong><br />

ist, bei der die Unternehmerschaft<br />

selbst bestimmt – das musste erst in die<br />

Köpfe.<br />

Herr Hatton, Sie sind als erfolgreicher Banker<br />

aus dem Westen nach Sachsen-Anhalt<br />

gekommen. Was zeichnet die Unternehmerschaft<br />

hier in der Region aus?<br />

Hatton: Bis heute habe ich großen Respekt<br />

vor der Risikobereitschaft der Menschen damals,<br />

die ohne Erfahrungen in der Marktwirtschaft<br />

den Mut zur Selbstständigkeit hatten.<br />

Die Verantwortung für Mitarbeiter<br />

übernommen und einen enormen Einsatz für<br />

ihre Betriebsgründung geleistet haben – und<br />

nicht zuletzt ihre privaten Vermögenswerte<br />

einsetzten, zum Beispiel das Häuschen, das sie<br />

sich in vielen Jahren mühsam erspart hatten.<br />

Die IHK ist traditionell durch die Zusammenarbeit<br />

zwischen Haupt- und Ehrenamt<br />

geprägt. Welche Erinnerungen haben Sie an<br />

dieses Zusammenspiel, Frau Schaar?<br />

Schaar: Alle Präsidenten sind – als gewählte<br />

Stimme der gewerblichen <strong>Wirtschaft</strong> – auf<br />

die Zuarbeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

im Hauptamt sowie auf deren Fachwissen<br />

angewiesen, um vernehmlich und wirkungsvoll<br />

gehört zu werden. Das war bei<br />

meinen beiden Vorgängern nicht anders als<br />

bei mir. Während ich die IHK nach außen vertreten<br />

habe, sozusagen als „Gesicht“, konnte<br />

ich mich jederzeit auf die Fachkompetenz<br />

und Loyalität der hauptamtlichen Mitarbeiter<br />

verlassen.<br />

Ich möchte hervorheben: Das gute Zusammenspiel<br />

mit den Hauptgeschäftsführern<br />

Prof. Dr. Peter Heimann und Prof. Dr. Thomas<br />

Brockmeier hat sich hierbei als besonders<br />

wichtig erwiesen – oder, um es mit den Worten<br />

von Prof. Heimann zu sagen: „Zwischen<br />

uns darf kein Blatt Papier passen.“ Und das<br />

hat es auch nicht!<br />

„<br />

Bis heute habe ich großen Respekt<br />

vor der Risikobereitschaft der<br />

Menschen damals, die ohne Erfahrungen<br />

in der Marktwirtschaft<br />

den Mut zur Selbstständigkeit<br />

hatten.“<br />

Albrecht Hatton<br />

In Ihre Amtszeit, Herr Hatton, fiel der Reformgipfel<br />

zum Jahreswechsel 2004/2005.<br />

Die IHK forderte damals mehr Wettbewerb<br />

statt staatlicher Regulierung. Wie sieht Ihre<br />

Bilanz heute aus?<br />

Hatton: Tatsächlich wurden damals einige<br />

Mut machende Maßnahmen angeschoben.<br />

Doch <strong>Wirtschaft</strong>spolitik muss ständig überprüft<br />

und weiterentwickelt werden. Heute<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 39


WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />

wie damals gilt: so viel Markt wie möglich<br />

und so viel Staat wie nötig. Die IHK ist deshalb<br />

gefordert, als Stimme der Unternehmen in<br />

unserer Region ständig darauf hinzuweisen.<br />

Das erleben wir gerade wieder ganz aktuell.<br />

Die Ehrenpräsidenten der<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Wolfgang Fell ist der Präsident der ersten<br />

Stunde. Von 1990 bis 2000 stand er an der<br />

Spitze der Industrie- und Handelskammer<br />

Halle-Dessau. 1991 wurde er überdies zum<br />

Vizepräsidenten des Deutschen Industrie- und<br />

Handelskammertages gewählt und bekleidete<br />

dieses Amt bis 1997.<br />

Albrecht Hatton war von 2000 bis 20<strong>08</strong> Präsident<br />

der IHK und hatte für den Vorsitz der<br />

neuen Vollversammlung satzungsgemäß nicht<br />

wieder kandidiert.<br />

Carola Schaar wurde 20<strong>08</strong> als eine der ersten<br />

Frauen bundesweit ins höchste Ehrenamt<br />

der IHK gewählt. Dieses Amt bekleidete sie<br />

bis 2018. Ihr Nachfolger ist Prof. Dr. Steffen<br />

Keitel.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Leiterin Büro Präsident<br />

und Hauptgeschäftsführer<br />

Cordula Henke<br />

Tel. 0345 2126-245,<br />

chenke@halle.ihk.de<br />

„<br />

Während ich die IHK nach außen<br />

vertreten habe, sozusagen als<br />

„Gesicht“, konnte ich mich jederzeit<br />

auf die Fachkompetenz und<br />

Loyalität der hauptamtlichen<br />

Mitarbeiter verlassen.“<br />

Carola Schaar<br />

Ein wichtiger Teil der IHK-Arbeit ist die duale<br />

Berufsausbildung. Erinnern Sie sich noch an<br />

die Anfänge, Herr Fell?<br />

Fell: Oh ja! Anfang der 1990er Jahre war die<br />

gesamte Lehrlingsausbildung weggebrochen.<br />

Die IHK musste „Klinken putzen“: Wir haben<br />

bei den Betrieben regelrecht gebettelt, Lehrlinge<br />

aufzunehmen. Außerdem hat die Kammer<br />

gemeinsam mit den Landkreisen einen<br />

„Ausbildungsring“ gegründet für diejenigen<br />

jungen Menschen, die ohne Ausbildungsplatz<br />

dastanden.<br />

Ich möchte auch nicht vergessen zu erwähnen,<br />

wie wichtig die ehrenamtliche Arbeit<br />

der Prüferinnen und Prüfer war und ist. Diese<br />

immer wieder anzusprechen und zu überzeugen,<br />

sie für die ehrenamtliche Arbeit in der<br />

Ausbildung zu gewinnen. Diese Leistung unserer<br />

IHK möchte ich deshalb ausdrücklich<br />

hervorheben.<br />

Frau Schaar, Sie haben sich ebenfalls für die<br />

berufliche Ausbildung stark gemacht. Wo lagen<br />

dabei in Ihrer Amtszeit die Herausforderungen?<br />

Schaar: In meiner Amtszeit war der Ausbildungsring<br />

nicht mehr erforderlich, glücklicherweise.<br />

Unser „dickes Brett“ bestand darin,<br />

Ausbildungspläne zu erneuern, überkommene<br />

Berufe zu streichen, neue Berufe ins Leben zu<br />

rufen.<br />

„<br />

Von einer schnelleren Digitalisierung<br />

der Berufsausbildung hätten<br />

wir zum Beispiel heute profitiert.<br />

Das müssen wir jetzt anpacken!“<br />

Carola Schaar<br />

Als Vorsitzende des Bildungsausschusses<br />

beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag<br />

(DIHK) habe ich gemerkt, wie schwer<br />

und unendlich langsam man dabei voran-<br />

kommt. Von einer schnelleren Digitalisierung<br />

der Berufsausbildung hätten wir zum Beispiel<br />

heute profitiert. Das müssen wir jetzt<br />

anpacken!<br />

„<br />

Manchmal müssen Unternehmerinteressen<br />

nachdrücklich vertreten<br />

werden.“<br />

Wolfgang Fell<br />

Was bleibt Ihnen im Gedächtnis, wenn Sie<br />

auf die vergangenen 30 Jahre IHK-Geschichte<br />

zurückblicken?<br />

Fell: Ich erinnere mich daran, wie wir 1990<br />

das alte hallesche IHK-Gebäude für die heimische<br />

Unternehmerschaft zurückgewonnen<br />

haben. Damals saß dort noch die SED-Kreisleitung<br />

Halle-Süd – und wollte bleiben. Da<br />

haben dann einige Fuhrunternehmer mit mir<br />

gemeinsam gedroht: Wir werden mit allen<br />

unseren LKW voll beladen den Thälmannplatz<br />

besetzen. Der heutige Riebeckplatz war<br />

schon damals der Hauptknotenpunkt der<br />

Stadt. Da hat die Partei das Haus geräumt.<br />

Manchmal müssen Unternehmerinteressen<br />

nachdrücklich vertreten werden.<br />

Hatton: Ich bin bis heute besonders froh,<br />

dass wir nach dem Elbehochwasser 2002 bei<br />

den Spitzengesprächen in Berlin mehr Hilfsgelder<br />

lockermachen konnten, als von der<br />

Bundesregierung zunächst geplant waren.<br />

Die Runde mit dem damaligen Bundeskanzler<br />

Gerhard Schröder in Berlin vergesse ich<br />

nie. So wurde die Existenz zahlreicher Firmen<br />

an Elbe und Saale gesichert.<br />

Schaar: Mich haben während meiner Amtszeit<br />

der Ideenaustausch und der Zusammenhalt<br />

mit den Handwerkskammern fasziniert.<br />

Wir haben zusammengesessen und haben<br />

uns überlegt: „Wie gehen wir gemeinsam auf<br />

die Politik zu?“ Diese entschlossene Geschlossenheit,<br />

dieses menschliche Verständnis<br />

untereinander, das hat mich immer begeistert.<br />

Davon zehre ich heute noch.<br />

Die Fragen stellte Markus Rettich.<br />

40<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & PRAXISWISSEN<br />

FINANZIERUNG UND FÖRDERUNG<br />

In Energieeffizienz investieren<br />

Unternehmen, die energieeffiziente Maßnahmen umsetzen wollen, erhalten finanzielle<br />

Unterstützung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert zum<br />

einen Betriebe, die ihre Produktionsanlagen und -prozesse modernisieren oder darin<br />

investieren wollen. Aber auch Unternehmen, die gewerblich genutzte Nichtwohngebäude<br />

bauen, erwerben oder energetisch sanieren wollen, werden unterstützt.<br />

1. KfW-Energieeffizienzprogramm -<br />

Produktionsanlagen/-prozesse<br />

Fördergegenstand<br />

• Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich<br />

Produktionsanlagen und -prozesse (Modernisierungs-<br />

und Neuinvestitionen)<br />

• Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung<br />

sowie für Energiemanagementsysteme<br />

in Verbindung mit einer<br />

förderungswürdigen betrieblichen Einsparinvestition<br />

Antragsberechtigung<br />

• in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen<br />

<strong>Wirtschaft</strong> und der Freien Berufe<br />

• antragsberechtigte Unternehmen, die im<br />

Rahmen einer Contracting-Vereinbarung<br />

(Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten<br />

erbringen<br />

Förderhöhe<br />

• Kreditförderung<br />

• Finanzierungsanteil: bis zu<br />

100 Prozent der förderfähigen<br />

Kosten<br />

• Kredithöchstbetrag: max.<br />

25 Mio. Euro pro Vorhaben<br />

2. KfW-Energieeffizienzprogramm –<br />

Energieeffizient Bauen und Sanieren<br />

Fördergegenstand<br />

• Neubau gewerblich genutzter Nichtwohngebäude,<br />

die das energetische Niveau eines<br />

KfW-Effizienzgebäudes für Neubauten erreichen<br />

• energetische Sanierung von gewerblich genutzten<br />

Nichtwohngebäuden, die das energetische<br />

Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes<br />

für Bestandsgebäude erreichen<br />

• Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und/<br />

oder technischer Gebäudeausrüstung an<br />

bestehenden gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden<br />

• Maßnahmen zur Vorbereitung, Realisierung,<br />

Inbetriebnahme<br />

Antragsberechtigung<br />

• in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen<br />

<strong>Wirtschaft</strong> und der Freien Berufe<br />

• Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung<br />

(Energie-)Dienstleistungen<br />

für einen Dritten an gewerb -<br />

lichen Nichtwohngebäuden erbringen<br />

Förderhöhe<br />

• Kreditförderung mit zusätzlichem Tilgungs -<br />

zuschuss<br />

• Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der<br />

förderfähigen Kosten<br />

• Kredithöchstbetrag: max. 25 Mio. Euro pro<br />

Vorhaben<br />

• Gewährung eines Tilgungszuschusses: Höhe<br />

je nach erreichtem KfW-Effizienzgebäude-<br />

Standard bzw. bei Einzelmaßnahmen Einhaltung<br />

der technischen Mindestanforderungen<br />

www.kfw.de/276<br />

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen<br />

und zum Antragsverfahren sind auf den Internetseiten<br />

der KfW veröffentlicht: www.kfw.de<br />

Weitere Förderprogramme im Energie- und Umweltbereich<br />

finden interessierte Unternehmen in der IHK-<br />

Publikation „Förderprogramme im Bereich Energie und<br />

Umwelt“ unter www.halle.ihk.de, Nr. 7471.<br />

www.kfw.de/292<br />

Unternehmen, die in energieeffiziente<br />

Maßnahmen investieren wollen, erhalten<br />

finanzielle Unterstützung durch die KfW.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Energie- und<br />

Umweltförderung<br />

Silvana Theis<br />

Tel. 0345 2126-263<br />

stheis@halle.ihk.de<br />

42<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & PRAXISWISSEN<br />

RECHT<br />

Tabakwerbung<br />

Suchergebnis für Tabakprodukt<br />

muss keine Werbung sein<br />

Es liegt keine verbotene Werbung für Tabakerzeugnisse<br />

vor, wenn nach Angabe einer<br />

Marke als Suchwort in einer Suchmaschine<br />

ein Anbieter als Suchergebnis angezeigt wird,<br />

auf dessen Internetseite die Marke erscheint.<br />

So entschied das Oberlandesgericht (OLG)<br />

Frankfurt am Main mit Urteil vom 7. November<br />

2019 (Az. 6 U 92/19).<br />

Ausführliche Aussagen bzw. der<br />

Wortlaut des Urteils<br />

unter www.halle.ihk.de, Nr. 806102<br />

OLG Bamberg: Onlinehändler müssen nicht<br />

über Herstellergarantie informieren<br />

Wenn mit einer Herstellergarantie geworben wird, muss der<br />

Händler bereits im Onlineshop über die Garantiebedingungen informieren.<br />

Aber muss an sich erwähnt werden, dass eine Herstellergarantie<br />

existiert bzw. besteht eine entsprechende Informationspflicht<br />

auch dann, wenn die Herstellergarantie als solche<br />

gar nicht im Angebot erwähnt wird? Nein, entschied zuletzt das<br />

Oberlandesgericht (OLG) Celle. Das OLG Bamberg (Hinweisbeschluss<br />

vom 19. März <strong>2020</strong>, Az.; 3 U 14/20) schließt sich ebenfalls<br />

dieser Ansicht an.<br />

Ausführliche Aussagen bzw. der<br />

Wortlaut des Urteils<br />

unter www.halle.ihk.de, Nr. 4813454<br />

Anzeige<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 43


WIRTSCHAFT & PRAXISWISSEN<br />

INTERNATIONAL<br />

Neue Entsenderichtlinie<br />

beachten!<br />

Bis zum 30. Juli <strong>2020</strong> müssen alle EU-Länder die reformierte Entsenderichtlinie<br />

(EU) 2018/957 umsetzen und nationale Regelungen bei der Entsendung von<br />

Mitarbeitern anpassen. Auch auf sachsen-anhaltische Unternehmen kommen<br />

Änderungen zu.<br />

Die neue Richtlinie wurde 2018 mit dem Slogan<br />

„gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen<br />

Ort“ verabschiedet. Sie betrifft schätzungsweise<br />

2,3 Millionen innerhalb der EU<br />

entsandte Arbeitnehmer. Dabei ist Deutschland<br />

nicht nur das Hauptzielland für entsandte<br />

Beschäftigte aus der EU, sondern auch<br />

selbst zweitgrößter Entsender. Laut EU-Kommission<br />

stellten deutsche Behörden 2018<br />

knapp 476.000 A1-Bescheinigungen aus, die<br />

bei grenzüberschreitenden Entsendungen<br />

zum Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland<br />

erforderlich sind. Nur Polen kommt<br />

mit mehr als 600.000 auf eine höhere Zahl<br />

temporär im Ausland tätiger Arbeitnehmer.<br />

Gerade für Bau- und Montageleistungen entsenden<br />

viele Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Ausland.<br />

Auswirkungen für hiesige Betriebe<br />

Die Reform wird deshalb nicht nur Auswirkungen<br />

auf die hiesige Baubranche und jene<br />

<strong>Wirtschaft</strong>szweige haben, in denen auslän -<br />

dische Arbeitnehmer zeitlich befristet beschäftigt<br />

sind. Auch sachsen-anhaltische<br />

Unternehmen, die Bau-, Montage- und Wartungsleistungen<br />

im Ausland erbringen, müssen<br />

sich auf Änderungen einstellen. Wie die<br />

Vergangenheit gezeigt hat, drohen Protektionismus<br />

und noch mehr Bürokratie.<br />

Umfassende Dokumentationspflichten<br />

Bereits seit 2014 müssen Entsendebetriebe<br />

vorab über landesspezifische Meldeportale<br />

Welche Veränderungen<br />

bringt die Reform der<br />

Entsenderichtlinie?<br />

• Künftig gelten für alle entsandten Arbeitnehmer<br />

nicht nur bestimmte Mindestlöhne, sondern<br />

alle Vergütungsregeln des Gastlandes.<br />

• Kettenverträge sollen nicht mehr möglich sein<br />

und die Hauptauftraggeber werden bei Verstößen<br />

gegen Mindeststandards leichter haftbar.<br />

• Die Unternehmer müssten schon bei der Angebotsabgabe<br />

den jeweils für ihr Einsatzgebiet<br />

geltenden Tarifvertrag eindeutig identifizieren<br />

können.<br />

• Die Voraussetzungen, unter denen Entsendezulagen<br />

auf die Entlohnung angerechnet werden<br />

können, werden klarer gefasst. Kosten für<br />

Unterkunft, Reisekosten oder Verpflegung<br />

dürfen EU-Arbeitgeber nicht ihren Arbeitskräften<br />

auferlegen.<br />

• Die bisherige Maximaldauer einer Entsendung<br />

wird von 24 Monaten auf zwölf Monate (max.<br />

18 Monate) verkürzt. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge<br />

variiert innerhalb dieser<br />

Zeit aber weiterhin von Land zu Land.<br />

• Danach finden mit wenigen Ausnahmen alle<br />

zwingenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen<br />

des Einsatzlandes Anwendung, vorausgesetzt<br />

sie sind für die Arbeitnehmer<br />

günstiger als die im Entsendeland geltenden.<br />

• Die EU-Staaten sollen alle über ein einziges<br />

offizielles nationales Meldeportal verfügen.<br />

Dieses muss korrekt und aktuell darüber informieren,<br />

welche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen<br />

anzuwenden sind.<br />

• Die EU richtet außerdem perspektivisch eine<br />

Europäische Arbeitsbehörde (ELA) mit Sitz in<br />

Bratislava ein. Diese soll die Zusammenarbeit<br />

aller nationalen Behörden koordinieren. Allerdings<br />

benötigt sie noch mehrere Jahre, um für<br />

diese Aufgabe arbeitsfähig zu sein.<br />

44<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


WIRTSCHAFT & PRAXISWISSEN<br />

umfassende Dokumentationspflichten erfüllen.<br />

Zuletzt hatten die Niederlande im März<br />

<strong>2020</strong> dafür ein eigenes Portal eingeführt. Die<br />

Arbeitsinspektoren der Zielländer sollen dadurch<br />

besser kontrollieren können, ob die<br />

nationalen Sozialstandards flächendeckend<br />

eingehalten werden. Neben der bereits erwähnten<br />

A1-Bescheinigung müssen Unternehmen<br />

Arbeitsverträge der Mitarbeiter, Stundenzettel,<br />

Gesundheitszeugnisse und vieles<br />

andere mehr einstellen. Die Meldungen sind<br />

oft in der jeweiligen Landessprache vorgeschrieben.<br />

Teilweise ist ein nationaler Ansprechpartner<br />

für die Arbeits- und Sozialbehörden<br />

oder ein Fiskalvertreter zu benennen.<br />

Mit neuen Regeln vertraut machen!<br />

Setzen Unternehmen die Melde- und Dokumentationspflichten<br />

unvollständig oder fehlerhaft<br />

um, drohen ihnen schon jetzt hohe<br />

Strafen. Ab dem 30. Juli <strong>2020</strong> gelten weitere<br />

Neuregelungen, die sich aus der 2018<br />

reformierten EU-Entsenderichtlinie ergeben.<br />

Firmen, die Dienstleistungen im Ausland erbringen,<br />

sollten sich schon jetzt mit den<br />

neuen Regeln vertraut machen. Leider ist zu<br />

bezweifeln, ob alle EU-Länder die nötigen Informationen<br />

fristgemäß zur Verfügung stellen<br />

werden.<br />

Bei Fragen können sich betroffene Unternehmen<br />

jederzeit gerne an die IHK wenden.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

International<br />

Michael Drescher<br />

Tel. 0345 2126-353<br />

mdrescher@halle.ihk.de<br />

Firmengemeinschaftsstand auf der intec 2021<br />

Nach der coronabedingten Pause werden<br />

nun die ersten Firmenmessen für 2021<br />

organisiert. Die „intec – Internationale<br />

Fachmesse für Werkzeugmaschinen, Fertigungs-<br />

und Automatisierungstechnik“<br />

vom 2. bis 5. März 2021 in Leipzig ist erster<br />

Anziehungspunkt des Messejahres für<br />

die Metallbearbeitungsbranche. Ein umfangreiches<br />

Angebotsprofil über alle Fertigungsstufen,<br />

Hotspots für neue Technologiethemen<br />

und ein Fachprogramm,<br />

das Forschung und Praxis, <strong>Wirtschaft</strong>spolitik<br />

und internationale Kooperationen zusammenbringt,<br />

machen die Messe zu einer<br />

relevanten Plattform für den Dialog zwischen<br />

Anbietern und Anwendern.<br />

Die Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt,<br />

Sachsen und Thüringen organisieren<br />

für Unternehmen einen attraktiven<br />

Messegemeinschaftsstand. Firmen, die sich<br />

dort präsentieren, sparen Zeit und Kosten bei<br />

der Vorbereitung und profitieren von der bereitgestellten<br />

Infrastruktur.<br />

Unternehmen können ihr Interesse an<br />

einer Teilnahme bis 28. August <strong>2020</strong><br />

melden.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

International<br />

Anja Klepzig<br />

Tel. 0345 2126-233<br />

aklepzig@halle.ihk.de<br />

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BÖRSEN<br />

Unternehmensbörse<br />

„nexxt-change“<br />

Die Unternehmensbörse dient einerseits dem Ziel, Unternehmen<br />

auf der Suche nach einem geeigneten Nachfolger oder<br />

aktiven Teilhaber behilflich zu sein. Andererseits soll es den<br />

Existenzgründern die Suche nach einem Unternehmen für<br />

eine Übernahme erleichtern. Weitere Informationen unter<br />

www.halle.ihk.de, Nr. 2794172<br />

Kontakt:<br />

Susann Sommer, Tel. 0345 2126-452,<br />

Fax: 0345 212644-452 oder E-Mail: ssommer@halle.ihk.de<br />

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einen Nachfolger. (157432)<br />

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Haftung! Weitere Informationen unter www.halle.ihk.de,<br />

Nr. 2504<br />

Kontakt:<br />

Elisabeth Günther, Tel. 0345 2126-266,<br />

E-Mail: eguenther@halle.ihk.de<br />

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500 m² Restfläche) mit abgetrenntem<br />

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und Sanitäranlagen), Zulieferzone<br />

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und ausreichend Parkplätzen;<br />

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64,1 kWh, Stromenergiebedarf:<br />

21,7 kWh), Befeuerungsart: Heizöl<br />

EL; geeignet für Produktion, Handel und DL-<br />

Branche. (GB-1343)<br />

06862 Dessau-Roßlau: Makler vermietet/-<br />

pachtet Geschäftsfläche 123 m² (bestehend<br />

aus Sprechzimmer, Labor, Empfangsbereich,<br />

Personal- und Sanitärräume) im Dachgeschoss<br />

(2. Etage) mit Klimaanlage, Aufzug<br />

und Parkplätzen; gute Anbindung an B184<br />

und ÖPNV; Bj. 1992; Nichtwohngebäude: V<br />

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Gasheizung; ehemalige Nutzung:<br />

Arztpraxis, geeignet für DL-Branche.<br />

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B181; ausbau-/umbau- und erweiterungsfähig;<br />

Befeuerungsart: Zentralheizung; ehemalige<br />

Nutzung: Kosmetikstudio, geeignet<br />

für Handel und DL-Branche. (GB-1345)<br />

Kooperationsangebote<br />

aus der Datenbank des Enterprise<br />

Europe Networks (EEN)<br />

Interessenten finden diese und weitere Kooperationsangebote<br />

unter http://een-sachsen-anhalt.de/dienstleistungen/<br />

partnersuche.html.<br />

Ansprechpartner:<br />

Sven Erichson, Tel. 0391/5693-148,<br />

E-Mail: erichson@magdeburg.ihk.de<br />

Hersteller von Innenausstattung und<br />

Metallmöbeln sucht Hersteller und<br />

Vertriebler<br />

Ein Unternehmen aus der Region der Republik<br />

Srpska, Bosnien und Herzegowina, stellt<br />

handgefertigte Kronleuchter, Wandleuchten,<br />

Lampenschirme sowie andere Accessoires für<br />

den Innenbereich und Möbel aus Metall her<br />

und bietet seine Dienstleistungen über Produktions-<br />

und Vertriebs-Serviceverträge an.<br />

Das Unternehmen ist daran interessiert, internationale<br />

Geschäftspartner zu identifizieren,<br />

um Partnerschaftsverträge für den Vertrieb<br />

seiner Produkte abzuschließen. (EG0420<br />

BA02)<br />

Vertriebspartner für (Werkzeug)Matten-<br />

System gesucht<br />

Das britische Unternehmen hat ein in sich geschlossenes<br />

Mattensystem entwickelt, das<br />

Menschen hilft, die sich schnell und flexibel<br />

an ihrem Arbeitsplatz bewegen wollen. Die<br />

Matte kann bei Bedarf mittels einer Kordel in<br />

eine Tasche verwandelt werden und umschließt<br />

alle Gegenstände, die zuvor auf der<br />

Matte lagen. Das Unternehmen hat sich auf<br />

Sicherheitsausrüstung spezialisiert und sucht<br />

internationale, dienstleistungsbasierte Vertriebspartner,<br />

die in der Medizin- oder Baubranche,<br />

im Rettungsdienst oder im Maschinenbau<br />

tätig sind. Potenziellen Partnern, die<br />

nicht in einem dieser Bereiche tätig sind, bietet<br />

das Unternehmen einen Handelsvertretervertrag<br />

an. (EG0420 UK01)<br />

Technologien zur Entfernung kleiner Edelstahlpartikel<br />

aus Recyclingasche gesucht<br />

Ein niederländisches Recyclingunternehmen<br />

hat sich auf die Trennung von Rostasche aus<br />

Müllkraftwerken in Halbfabrikate (Granulate)<br />

und wertvolle Mineral- und Metallfraktionen<br />

spezialisiert. Um die Granulate für den<br />

Einsatz in Betonprodukten geeignet zu machen,<br />

ist es wichtig, auch die letzten Edelstahlpartikel<br />

zu entfernen. Das Unternehmen<br />

ist auf der Suche nach innovativen<br />

Technologien und/oder anderen "out of the<br />

box"-Ideen, um diese Partikel aus der Rostund<br />

Kesselasche zu erkennen und zu entfernen.<br />

Ein Forschungs- oder Technologieabkommen<br />

ist vorgesehen. (EG0420 NL03)<br />

Designs im Digitalformat<br />

Das maltesische Studio für Oberflächendesign<br />

bietet vektorbasierte Musterentwürfe im<br />

Digitalformat zum Drucken auf jede Produktoberfläche<br />

an. Unternehmen, die Muster<br />

für Textilien und Stoffe, Grußkarten und<br />

Briefpapier, Wohndekorartikel, Tapeten und<br />

Modekollektionen benötigen, können kundenspezifische<br />

Musterdesigns zur Lizenzierung<br />

erwerben. (EG0420 MT01)<br />

46<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


VERANSTALTUNGEN<br />

Anhalt-Bitterfeld<br />

15. September <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK Kontaktbüro Bitterfeld-Wolfen, OT Wolfen, Andresenstraße 1 a,<br />

06766 Bitterfeld-Wolfen, Tel. 03493 3757-0<br />

Burgenlandkreis<br />

26. August <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK Kontaktbüro Naumburg, Kreisverwaltung des Burgenlandkreises,<br />

Bahnhofstraße 48, 06618 Naumburg (Saale), Tel. 03443 4325-0<br />

<strong>08</strong>. September <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Geschäftsstelle Weißenfels, Markt 6, 06667 Weißenfels,<br />

Tel. 03443 4325-0<br />

09. September <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK Kontaktbüro Naumburg, Kreisverwaltung des Burgenlandkreises,<br />

Bahnhofstraße 48, 06618 Naumburg (Saale), Tel. 03443 4325-0<br />

Dessau-Roßlau<br />

17. September <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Geschäftsstelle Dessau, Lange Gasse 3, 06844 Dessau-Roßlau,<br />

Tel. 0340 26011-0<br />

<strong>08</strong>. Oktober <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Geschäftsstelle Dessau, Lange Gasse 3, 06844 Dessau-Roßlau,<br />

Tel. 0340 26011-0<br />

Halle (Saale) und Saalekreis<br />

19. August <strong>2020</strong><br />

Beratung zum Schutz des geistigen Eigentums<br />

IHK Halle-Dessau, TGZ I, Weinbergweg 23, 06120 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-265<br />

03. September <strong>2020</strong><br />

IHK-Start-Tag für Gründer<br />

IHK Halle-Dessau, ServiceCenter, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-221<br />

<strong>08</strong>. September <strong>2020</strong><br />

Workshop „Kassennachschau 2.0“<br />

IHK Halle-Dessau, Tagungszentrum, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-0<br />

<strong>08</strong>. September <strong>2020</strong><br />

Alles Entscheidende zur Selbstständigkeit in 90 Minuten<br />

IHK Halle-Dessau, ServiceCenter, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-221<br />

16. September <strong>2020</strong><br />

Beratung zum Schutz des geistigen Eigentums<br />

IHK Halle-Dessau, TGZ I, Weinbergweg 23, 06120 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-265<br />

23. September <strong>2020</strong><br />

IHK-Vollversammlung<br />

IHK Halle-Dessau, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-241<br />

25. September <strong>2020</strong><br />

Seminar: Außenwirtschaftskontrolle und Zollabwicklung<br />

für Einsteiger<br />

IHK Halle-Dessau, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-282<br />

01. Oktober <strong>2020</strong><br />

Compliance<br />

IHK Halle-Dessau, Tagungszentrum, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-226<br />

<strong>08</strong>. Oktober <strong>2020</strong><br />

Preiskalkulation für Dienstleister<br />

IHK Halle-Dessau, Tagungszentrum, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-273<br />

13. Oktober <strong>2020</strong><br />

7. Fachforum Mittelstandsfinanzierung<br />

IHK Halle-Dessau, Tagungszentrum, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-272<br />

21. Oktober <strong>2020</strong><br />

Beratung zum Schutz des geistigen Eigentums<br />

IHK Halle-Dessau, TGZ I, Weinbergweg 23, 06120 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-265<br />

22. Oktober <strong>2020</strong><br />

Fachthementag Datenschutz<br />

IHK Halle-Dessau, Tagungszentrum, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />

Tel. 0345 2126-226<br />

Mansfeld-Südharz<br />

11. August <strong>2020</strong><br />

IHK-Start-Tag für Gründer<br />

IHK Geschäftsstelle Sangerhausen, Ewald-Gnau-Straße 1b,<br />

06526 Sangerhausen, Tel. 03464 260959-10<br />

19. August <strong>2020</strong><br />

IHK-Start-Tag für Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Eisleben, Vicariatsgasse 4,<br />

06295 Lutherstadt Eisleben, Tel. 03464 260959-10<br />

<strong>08</strong>. September <strong>2020</strong><br />

Nachfolge regional: Praxistipps zur Unternehmensnachfolge<br />

IHK Geschäftsstelle Sangerhausen, Ewald-Gnau-Straße 1b,<br />

06526 Sangerhausen, Tel. 0345 2126-452<br />

<strong>08</strong>. September <strong>2020</strong><br />

IHK-Start-Tag für Gründer<br />

IHK Geschäftsstelle Sangerhausen, Ewald-Gnau-Straße 1b,<br />

06526 Sangerhausen, Tel. 03464 260959-10<br />

16. September <strong>2020</strong><br />

IHK-Start-Tag für Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Eisleben, Vicariatsgasse 4,<br />

06295 Lutherstadt Eisleben, Tel. 03464 260959-10<br />

Salzlandkreis<br />

16. September <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Bernburg, Schloßstraße 11, 06406 Bernburg,<br />

Tel. 03471 659505<br />

<strong>07</strong>. Oktober <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Bernburg, Schloßstraße 11, 06406 Bernburg,<br />

Tel. 03471 659505<br />

Wittenberg<br />

24. September <strong>2020</strong><br />

IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />

IHK-Kontaktbüro Wittenberg, Lutherstraße 56,<br />

06886 Lutherstadt Wittenberg, Tel. 03491 670121<br />

Online-Seminare<br />

13. August <strong>2020</strong><br />

Wie weiter nach Corona? Die Bank spielt nicht mit! Was nun?<br />

Tel. 0345 2126-272<br />

27. August <strong>2020</strong><br />

Wie weiter nach Corona? Die Krise überwinden, so geht es digital!<br />

Tel. 0345 2126-272<br />

27. August <strong>2020</strong><br />

Business-Canvas-Workshop<br />

Tel. 0345 2126-0<br />

10. September <strong>2020</strong><br />

Wie weiter nach Corona? Digitale Geschäftsmodelle – eine<br />

Option für mein Unternehmen nach der Krise?<br />

Tel. 0345 2126-272<br />

14. September <strong>2020</strong><br />

Arbeitsrecht<br />

Tel. 03493 375721<br />

15. September <strong>2020</strong><br />

Vorstellung und rechtliche Einordnung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes<br />

(BEHG)<br />

Tel. 0345 2126-409<br />

17. September <strong>2020</strong><br />

<strong>Mitteldeutsche</strong>n Exporttag „Digitaler Vertrieb im internationalen<br />

Geschäft“<br />

Tel. 0345 2126-353<br />

24. September <strong>2020</strong><br />

Was passiert, wenn es passiert? Notfallplanung im Unternehmen<br />

Tel. 0345 2126-272<br />

29. September <strong>2020</strong><br />

Gemeinsam in die digitale Zukunft: Gastronomie<br />

Tel. 0340 26011-21<br />

Nähere Informationen<br />

zu den Veranstaltungen unter<br />

www.halle.ihk.de, Nr. 1953<br />

8. September <strong>2020</strong> in Sangerhausen, 14.00 Uhr<br />

Praxistipps zur Unternehmensnachfolge<br />

Inzwischen ist jeder fünfte Unternehmer im<br />

IHK-Bezirk Halle-Dessau über 60 Jahre alt<br />

und wird wohl in den nächsten Jahren die<br />

Verantwortung für seine Firma in jüngere<br />

Hände legen. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt<br />

dafür? Welche Vorbereitungen sind zu<br />

treffen, damit das Unternehmen wirklich reif<br />

für eine Übergabe wird? Bei einer Veranstaltung<br />

des Netzwerkes Unternehmensnachfolge<br />

erhalten betroffene Unternehmer Informationen<br />

zur Planung ihrer Firmenübergabe sowie<br />

zu Steuer- und Rechtsfragen.<br />

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48<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


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BESCHLÜSSE<br />

Beschlüsse der IHK-Vollversammlung<br />

Beschluss-Nr.: 24/20/1<br />

Die Vollversammlung beschließt das anliegende Positionspapier „Ein marktwirtschaftliches Plädoyer<br />

zur wirksamen Bewältigung der Corona-Krise”.<br />

Halle (Saale), 13. Juli <strong>2020</strong><br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Der vorstehende, von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

am 13. Juli <strong>2020</strong> gefasste Beschluss Nr. 24/20/1, wird hiermit ausgefertigt.<br />

Halle (Saale), 14. Juli <strong>2020</strong><br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Die Anlage zu Beschluss-Nr. 24/20/1 „Positionspapier der IHK Halle-Dessau „Ein marktwirtschaftliches<br />

Plädoyer zur wirksamen Bewältigung der Corona-Krise““ finden Sie auf<br />

der Internetseite der IHK Halle-Dessau unter: www.halle.ihk.de, Nr. 4836832<br />

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen<br />

Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 5. Juni <strong>2020</strong> als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 und 2 in Verbindung<br />

mit § 79 Absatz 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I, Seite 931), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I Seite 2522), folgende<br />

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen.<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegation<br />

§ 1 Errichtung 53<br />

§ 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen 53<br />

§ 2a Prüferdelegationen 53<br />

§ 3 Ausschluss von der Mitwirkung 53<br />

§ 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung 53<br />

§ 5 Geschäftsführung 53<br />

§ 6 Verschwiegenheit 54<br />

Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung<br />

§ 7 Prüfungstermine 54<br />

§ 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung 54<br />

§ 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen 54<br />

§ 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge 54<br />

§ 11 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen 54<br />

§ 12 Zulassung zur Prüfung 54<br />

§ 13 Entscheidung über die Zulassung 55<br />

Dritter Abschnitt: Durchführung der Prüfung<br />

§ 14 Prüfungsgegenstand 55<br />

§ 15 Gliederung der Prüfung 55<br />

§ 16 Besondere Verhältnisse behinderter Menschen 55<br />

§ 17 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung 55<br />

§ 18 Prüfungsaufgaben 55<br />

§ 19 Nichtöffentlichkeit 55<br />

§ 20 Leitung, Aufsicht und Niederschrift 55<br />

§ 21 Ausweispflicht und Belehrung 55<br />

§ 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße 55<br />

§ 23 Rücktritt, Nichtteilnahme 55<br />

Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses<br />

§ 24 Bewertungsschlüssel 56<br />

§ 25 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse 57<br />

§ 26 Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen 57<br />

§ 27 Prüfungszeugnis 57<br />

§ 28 Bescheid über nicht bestandene Prüfung 57<br />

Fünfter Abschnitt: Wiederholungsprüfung<br />

§ 29 Wiederholungsprüfung 57<br />

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BESCHLÜSSE<br />

Sechster Abschnitt: Schlussbestimmungen<br />

§ 30 Rechtsbehelfsbelehrung 57<br />

§ 31 Prüfungsunterlagen 57<br />

§ 32 Prüfung von Zusatzqualifikationen 58<br />

§ 33 Inkrafttreten 58<br />

Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen<br />

§ 1 Errichtung<br />

(1) Die zuständige Stelle errichtet für die Durchführung der Abschluss- und Umschulungsprüfungen<br />

Prüfungsausschüsse (§ 39 Absatz 1 Satz 1 BBiG / § 62 Absatz 3 Satz 1 BBiG).<br />

(2) Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nach § 42 Absatz 2 BBiG nehmen die Prüfungsleistungen<br />

ab.<br />

(3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl<br />

von Prüfungsbewerbern und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung,<br />

mehrere Prüfungsausschüsse errichtet werden.<br />

(4) Mehrere zuständige Stellen können bei einer von ihnen gemeinsame Prüfungsausschüsse<br />

errichten (§ 39 Absatz 1 Satz 2 BBiG).<br />

§ 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen<br />

(1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen<br />

für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet<br />

sein (§ 40 Absatz 1 BBiG).<br />

(2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer<br />

in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden<br />

Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte<br />

der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein (§ 40 Absatz 2 Satz 1 und 2 BBiG).<br />

(3) Die Mitglieder werden von der zuständigen Stelle für eine einheitliche Periode, längstens<br />

für fünf Jahre berufen (§ 40 Absatz 3 Satz 1 BBiG).<br />

(4) Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im Bezirk der zuständigen<br />

Stelle bestehenden Gewerkschaften und selbstständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern<br />

mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung berufen (§ 40 Absatz 3 Satz 2 BBiG).<br />

(5) Lehrkräfte von berufsbildenden Schulen werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde<br />

oder der von ihr bestimmten Stelle berufen (§ 40 Absatz 3 Satz 3 BBiG).<br />

(6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der zuständigen<br />

Stelle gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft die zuständige<br />

Stelle insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 40 Absatz 3 Satz 4 BBiG).<br />

(7) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung<br />

Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden (§ 40 Absatz 3 Satz 5 BBiG).<br />

(8) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben Stellvertreterinnen/Stellvertreter (§ 40 Absatz<br />

2 Satz 3 BBiG). Die Absätze 3 bis 7 gelten für sie entsprechend.<br />

(9) Die für die Berufung von Prüfungsausschussmitgliedern Vorschlagsberechtigten sind<br />

über die Anzahl und die Größe der einzurichtenden Prüfungsausschüsse sowie über die<br />

Zahl der von ihnen vorzuschlagenden weiteren Prüfenden zu unterrichten. Die Vorschlagsberechtigten<br />

werden von der zuständigen Stelle darüber unterrichtet, welche der<br />

von ihnen vorgeschlagenen Mitglieder, Stellvertreter und Stellvertreterinnen sowie weiteren<br />

Prüfenden berufen wurden.<br />

(10) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis<br />

ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene<br />

Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle mit<br />

Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird. Die Entschädigung für Zeitversäumnis<br />

hat mindestens im Umfang von § 16 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes<br />

in der jeweils geltenden Fassung zu erfolgen (§ 40 Absatz 6 BBiG).<br />

(11) Von den Absätzen 2 und 8 darf nur abgewichen werden, wenn andernfalls die erforderliche<br />

Zahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht berufen werden kann (§ 40 Absatz<br />

7 BBiG).<br />

§ 2a Prüferdelegationen<br />

(1) Die zuständige Stelle kann im Einvernehmen mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses<br />

die Abnahme und die abschließende Bewertung von Prüfungsleistungen auf<br />

Prüferdelegationen übertragen.<br />

(2) Für die Zusammensetzung von Prüferdelegationen ist § 2 Absätze 1 und 2 entsprechend<br />

anzuwenden (§ 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG). Die Mitglieder der Prüferdelegationen haben<br />

Stellvertreter/Stellvertreterinnen (§ 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG).<br />

(3) Mitglieder von Prüferdelegationen können die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, deren<br />

Stellvertreter und Stellvertreterinnen sowie weitere Prüfende sein, die durch die zuständige<br />

Stelle nach § 40 Absatz 4 BBiG berufen worden sind. Für die Berufungen gilt § 2 Absätze<br />

3 bis 8 entsprechend. Die Berufung weiterer Prüfender kann auf bestimmte Prüfoder<br />

Fachgebiete beschränkt werden.<br />

(4) Die Mitwirkung in einer Prüferdelegation ist ehrenamtlich. § 2 Absatz 10 gilt entsprechend.<br />

(5) Die zuständige Stelle hat vor Beginn der Prüfung über die Bildung von Prüferdelegationen,<br />

über deren Mitglieder sowie über deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu<br />

entscheiden. Prüfende können Mitglieder mehrerer Prüferdelegationen sein. Sind verschiedene<br />

Prüfungsleistungen derart aufeinander bezogen, dass deren Beurteilung nur<br />

einheitlich erfolgen kann, so müssen diese Prüfungsleistungen von denselben Prüfenden<br />

abgenommen werden.<br />

§ 3 Ausschluss von der Mitwirkung<br />

(1) Bei der Zulassung und Prüfung dürfen Angehörige der Prüfungsbewerber nicht mitwirken.<br />

Angehörige im Sinne des Satz 1 sind:<br />

1. Verlobte,<br />

2. Ehegatten,<br />

3. eingetragene Lebenspartner,<br />

4. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,<br />

5. Geschwister,<br />

6. Kinder der Geschwister,<br />

7. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,<br />

8. Geschwister der Eltern,<br />

9. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher<br />

Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).<br />

Angehörige sind die im Satz 2 aufgeführten Personen auch dann, wenn<br />

1. in den Fällen der Nummern 2, 3, 4 und 7 die die Beziehung begründende Ehe oder die<br />

Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;<br />

2. in den Fällen der Nummern 4 bis 8 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch<br />

Annahme als Kind erloschen ist;<br />

3. im Falle der Nummer 9 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen<br />

weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.<br />

(2) Hält sich ein Prüfungsausschussmitglied oder ein Mitglied der Prüferdelegation nach Absatz<br />

1 für ausgeschlossen oder bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen des Absatz 1<br />

gegeben sind, ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss<br />

oder der Prüferdelegation. Die Entscheidung über den Ausschluss von der<br />

Mitwirkung trifft die zuständige Stelle, während der Prüfung der Prüfungsausschuss oder<br />

die Prüferdelegation. Im letzteren Fall darf das betroffene Mitglied nicht mitwirken. Ausgeschlossene<br />

Personen dürfen bei der Beratung und Beschlussfassung nicht zugegen sein.<br />

(3) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Ausübung des<br />

Prüfungsamtes zu rechtfertigen, oder wird von einem Prüfling das Vorliegen eines solchen<br />

Grundes behauptet, so hat die betroffene Person dies der zuständigen Stelle mitzuteilen,<br />

während der Prüfung dem Prüfungsausschuss oder der Prüferdelegation. Absatz<br />

2 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.<br />

(4) Ausbilderinnen/Ausbilder des Prüflings sollen, soweit nicht besondere Umstände eine<br />

Mitwirkung zulassen oder erfordern, nicht mitwirken.<br />

(5) Wenn in den Fällen der Absätze 1 bis 3 eine ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses<br />

nicht möglich ist, kann die zuständige Stelle die Durchführung der Prüfung<br />

einem anderen oder einem gemeinsamen Prüfungsausschuss übertragen. Erforderlichenfalls<br />

kann eine andere zuständige Stelle ersucht werden, die Prüfung durchzuführen.<br />

Das gleiche gilt, wenn eine objektive Durchführung der Prüfung aus anderen<br />

Gründen nicht gewährleistet erscheint. Wenn in den Fällen der Absätze 1 bis 3 eine ordnungsgemäße<br />

Besetzung der Prüferdelegation nicht möglich ist, kann der Prüfungsausschuss<br />

die Prüfung selbst durchführen oder die Durchführung der Prüfung auf eine<br />

andere Prüferdelegation übertragen.<br />

§ 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung<br />

(1) Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt und ein weiteres Mitglied,<br />

das den Vorsitz stellvertretend übernimmt. Der Vorsitz und das ihn stellvertretende<br />

Mitglied sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören (§ 41 Absatz 1 BBiG).<br />

(2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, mindestens<br />

drei, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit<br />

gibt die Stimme des Vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag (§ 41 Absatz 2 BBiG).<br />

(3) Für Prüferdelegationen gilt Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 entsprechend.<br />

§ 5 Geschäftsführung<br />

(1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss<br />

bei der zuständigen Stelle. Einladungen, (Vorbereitung, Durchführung,<br />

Nachbereitung), Protokollführung und Durchführung der Beschlüsse werden im Einvernehmen<br />

mit dem Vorsitz des Prüfungsausschusses geregelt.<br />

(2) Zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses sind die ordentlichen Mitglieder rechtzeitig<br />

einzuladen. Stellvertretende Mitglieder werden in geeigneter Weise unterrichtet. Kann<br />

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BESCHLÜSSE<br />

ein Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unverzüglich der zuständigen<br />

Stelle mitteilen. Für ein verhindertes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied einzuladen,<br />

welches derselben Gruppe angehören soll.<br />

(3) Absatz 2 gilt für Prüferdelegationen entsprechend.<br />

(4) Die Sitzungsprotokolle sind von der protokollführenden Person und dem Vorsitz zu unterzeichnen.<br />

§ 26 Absatz 1 bleibt unberührt.<br />

(5) Bei Prüferdelegationen sind die Sitzungsprotokolle von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.<br />

§ 26 Absatz 1 bleibt unberührt.<br />

§ 6 Verschwiegenheit<br />

Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsbildungsausschuss,<br />

haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses, der Prüferdelegation und<br />

sonstige mit der Prüfung befassten Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit<br />

gegenüber Dritten zu wahren.<br />

Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung<br />

§ 7 Prüfungstermine<br />

(1) Die zuständige Stelle bestimmt in der Regel zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende<br />

Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung<br />

und des Schuljahres abgestimmt sein. Die zuständige Stelle setzt die einzelnen Prüfungstage<br />

fest.<br />

(2) Die zuständige Stelle gibt die Zeiträume im Sinne des Absatz 1 Satz 1 einschließlich der<br />

Anmeldefristen in geeigneter Weise öffentlich mindestens einen Monat vor Ablauf der<br />

Anmeldefrist bekannt. Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die zuständige Stelle die<br />

Annahme des Antrags verweigern.<br />

(3) Werden für schriftlich durchzuführende Prüfungsbereiche einheitliche überregionale<br />

Aufgaben verwendet, sind dafür entsprechende überregional abgestimmte Prüfungstage<br />

anzusetzen.<br />

§ 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung<br />

(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen (§ 43 Absatz 1 BBiG),<br />

1. wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später<br />

als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,<br />

2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen vom Ausbilder<br />

und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2<br />

Nummer 7 BBiG vorgelegt hat und<br />

3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse<br />

eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden<br />

noch deren gesetzliche Vertreterinnen/Vertreter zu vertreten haben.<br />

(2) Behinderte Menschen sind zur Abschlussprüfung auch zuzulassen, wenn die Voraussetzungen<br />

des Absatz 1 Nr. 2 und 3 nicht vorliegen (§ 65 Absatz 2 Satz 2 BBiG).<br />

(3) Die Zulassungsvoraussetzungen für die Umschulungsprüfung richten sich nach der Umschulungsordnung<br />

oder der Umschulungsprüfungsregelung der zuständigen Stelle<br />

(§§ 58, 59 BBiG).<br />

§ 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander<br />

fallenden Teilen<br />

(1) Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt<br />

wird, ist über die Zulassung jeweils gesondert zu entscheiden (§ 44 Absatz 1 BBiG).<br />

(2) Zum ersten Teil der Abschlussprüfung ist zuzulassen (§ 44 Absatz 2 in Verbindung mit §<br />

43 Absatz 1 Nr. 2 und 3 BBiG),<br />

1. wer die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene, erforderliche Ausbildungsdauer<br />

zurückgelegt hat,<br />

2. wer einen vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis<br />

nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG vorgelegt hat und<br />

3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse<br />

eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden<br />

noch deren gesetzliche Vertreterinnen/Vertreter zu vertreten haben.<br />

(3) Zum zweiten Teil der Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer<br />

1. über die Voraussetzungen in § 43 Absatz 1 BBiG hinaus am ersten Teil der Abschlussprüfung<br />

teilgenommen hat,<br />

2. auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2b BBiG von<br />

der Ablegung des ersten Teils der Abschlussprüfung befreit ist oder<br />

3. aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, am ersten Teil der Abschlussprüfung nicht<br />

teilgenommen hat.<br />

Im Fall des Satzes 1 Nummer 3 ist der erste Teil der Abschlussprüfung zusammen mit dem<br />

zweiten Teil abzulegen.<br />

§ 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge<br />

Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen,<br />

1. wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung<br />

ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten<br />

Ausbildungsberuf entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung<br />

in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er<br />

a) nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung<br />

gleichwertig ist,<br />

b) systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung<br />

durchgeführt wird und<br />

c) durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung<br />

gewährleistet (§ 43 Absatz 2).<br />

§ 11 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen<br />

(1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf<br />

ihrer Ausbildungsdauer zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen<br />

dies rechtfertigen (§ 45 Absatz 1 BBiG).<br />

(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache<br />

der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen<br />

ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten<br />

auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis<br />

der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn<br />

durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass die<br />

Bewerberin/der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung<br />

zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit<br />

im Ausland sind dabei zu berücksichtigen (§ 45 Absatz 2 BBiG).<br />

(3) Soldatinnen/Soldaten auf Zeit und ehemalige Soldatinnen/Soldaten sind nach Absatz 2<br />

Satz 3 zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn das Bundesministerium der Verteidigung<br />

oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber oder die Bewerberin<br />

berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, welche die Zulassung<br />

zur Prüfung rechtfertigen (§ 45 Absatz 3 BBiG).<br />

§ 12 Zulassung zur Prüfung<br />

(1) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist durch die Auszubildenden schriftlich nach den<br />

von der zuständigen Stelle bestimmten Fristen und Formularen zu stellen. Die Auszubildenden<br />

haben die Ausbildenden über die Antragstellung zu unterrichten.<br />

(2) In den Fällen des § 8 Absatz 3 sowie der §§ 10 und 11 Absatz 2 und 3 ist der Antrag auf<br />

Zulassung zur Prüfung von den Prüflingen einzureichen.<br />

(3) Örtlich zuständig für die Zulassung ist die zuständige Stelle, in deren Bezirk<br />

1. in den Fällen der §§ 8, 9 und 11 Absatz 1 die Ausbildungs- oder Umschulungsstätte<br />

liegt,<br />

2. in den Fällen der §§ 10, 11 Absatz 2 und 3 die auf die Prüfung vorbereitende Bildungsstätte<br />

oder der gewöhnliche Aufenthalt der Prüflinge liegt,<br />

3. in den Fällen des § 1 Absatz 4 der gemeinsame Prüfungsausschuss errichtet worden ist.<br />

(4) Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:<br />

a) in den Fällen des § 8 Absatz 1 und 2 sowie des § 9 Absatz 3<br />

- Bescheinigung über die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen oder<br />

am ersten Teil der Abschlussprüfung,<br />

- einen vorgeschriebenen vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis<br />

nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG,<br />

b) in den Fällen des § 9 Absatz 2<br />

- einen vorgeschriebenen vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis<br />

nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG,<br />

c) im Fall des § 11 Absatz 1<br />

- zusätzlich zu den Unterlagen nach a) oder b) das letzte Zeugnis oder eine aktuelle<br />

Leistungsbeurteilung der zuletzt besuchten berufsbildenden Schule,<br />

d) in den Fällen des § 10<br />

- Bescheinigung über die Teilnahme an dem schulischen oder sonstigen Bildungsgang<br />

und in den Fällen des § 10 Nr. 1 zusätzlich<br />

- Bescheinigung über die Teilnahme an der fachpraktischen Ausbildung im Rahmen<br />

des schulischen oder sonstigen Bildungsganges,<br />

e) in den Fällen des § 11 Absatz 2 Sätze 1 und 2<br />

- Tätigkeitsnachweis und ggf. Nachweis der Dauer der Berufsausbildung in dem oder<br />

in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf und ggf. glaubhafte Darlegung<br />

über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit,<br />

f) in den Fällen des § 11 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3<br />

- glaubhafte Darlegung über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit oder Bescheinigung<br />

über den Erwerb der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.<br />

(5) Für Wiederholungsprüfungen genügt die form- und fristgerechte Anmeldung zur Prüfung.<br />

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MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>


BESCHLÜSSE<br />

§ 13 Entscheidung über die Zulassung<br />

(1) Über die Zulassung zur Abschluss- und Umschulungsprüfung entscheidet die zuständige<br />

Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet<br />

der Prüfungsausschuss (§ 46 Absatz 1 BBiG und § 62 Absatz 3 BBiG).<br />

(2) Sofern eine Umschulungsordnung (§ 58 BBiG) oder eine Umschulungsprüfungsregelung<br />

(§ 59 BBiG) der zuständigen Stelle Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind ausländische<br />

Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen<br />

(§ 61 BBiG).<br />

(3) Die Entscheidung über die Zulassung ist den Prüflingen rechtzeitig unter Angabe des<br />

Prüfungstages und -ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich<br />

mitzuteilen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung ist dem Prüfungsbewerber<br />

schriftlich mit Begründung bekannt zu geben.<br />

(4) Die Zulassung kann von der zuständigen Stelle im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss<br />

bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses widerrufen werden, wenn sie aufgrund<br />

von gefälschten Unterlagen oder falschen Angaben ausgesprochen wurde.<br />

Dritter Abschnitt: Durchführung der Prüfung<br />

§ 14 Prüfungsgegenstand<br />

(1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit<br />

erworben hat. In ihr soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen<br />

Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und<br />

Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung<br />

wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde<br />

zu legen (§ 38 BBiG).<br />

(2) Der Gegenstand der Umschulungsprüfung ergibt sich aus der jeweiligen Umschulungsordnung<br />

oder Umschulungsprüfungsregelung der zuständigen Stelle.<br />

(3) Sofern sich die Umschulungsordnung oder die Umschulungsprüfungsregelung der zuständigen<br />

Stelle auf die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf richtet,<br />

sind das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen<br />

zugrunde zu legen (§ 60 BBiG).<br />

(4) Die Prüfungssprache ist Deutsch soweit nicht die Ausbildungsordnung, die Umschulungsordnung<br />

oder die -prüfungsregelung der zuständigen Stelle etwas anderes vorsieht.<br />

(5) Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers kann in berechtigten Fällen ein unkommentiertes,<br />

zweisprachiges Wörterbuch in gedruckter, gebundener Form in der gewählten Fremdsprache<br />

in der Prüfung verwendet werden. Dies gilt nicht für Prüfungen, in denen eine<br />

Fremdsprache Prüfungsgegenstand ist. Der Antrag nach Satz 1 ist mit dem Antrag auf<br />

Zulassung zur Prüfung (§ 12) zu stellen.<br />

§ 15 Gliederung der Prüfung<br />

Die Gliederung der Prüfung richtet sich nach der Ausbildungsordnung oder der Umschulungsordnung<br />

oder -prüfungsregelung der zuständigen Stelle.<br />

§ 16 Besondere Verhältnisse behinderter Menschen<br />

Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen<br />

berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von<br />

Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher<br />

für hörbehinderte Menschen (§ 65 Absatz 1 BBiG). Die Art der Behinderung ist mit<br />

dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 12) nachzuweisen.<br />

§ 17 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung<br />

Bei der Umschulungsprüfung (§§ 58, 59 BBiG) ist der Prüfling auf Antrag von der Ablegung<br />

einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn er eine andere<br />

vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung<br />

oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung<br />

zur Umschulungsprüfung innerhalb von zehn Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der<br />

anderen Prüfung erfolgt (§ 62 Absatz 4 BBiG).<br />

§ 18 Prüfungsaufgaben<br />

(1) Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der Ausbildungsordnung oder der<br />

Umschulungsordnung oder -prüfungsregelung der zuständigen Stelle die Prüfungsaufgaben.<br />

(2) Überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss bei der zuständigen Stelle<br />

erstellte oder ausgewählte Aufgaben sind vom Prüfungsausschuss zu übernehmen, sofern<br />

diese Aufgaben von Gremien erstellt oder ausgewählt und beschlossen wurden, die<br />

entsprechend § 2 Absatz 2 zusammengesetzt sind.<br />

(3) Sind an einem Tag ausschließlich schriftliche Prüfungsleistungen zu erbringen, soll die<br />

Dauer der Prüfung 300 Minuten nicht überschreiten.<br />

§ 19 Nichtöffentlichkeit<br />

Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen/Vertreter der obersten Bundes- und Landesbehörden,<br />

der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses der<br />

zuständigen Stelle können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss oder die Prüferdelegation<br />

kann im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle andere Personen als Gäste zulassen. An<br />

der Beratung über das Prüfungsergebnis im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 2 dürfen nur die Mitglieder<br />

des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation beteiligt sein.<br />

§ 20 Leitung, Aufsicht und Niederschrift<br />

(1) Die Prüfung wird unter Leitung des Vorsitzes vom gesamten Prüfungsausschuss unbeschadet<br />

der Regelungen in § 25 Absatz 2 und 3 durchgeführt.<br />

(2) Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung,<br />

die sicherstellen soll, dass die Prüfungsleistungen selbstständig und nur<br />

mit erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln durchgeführt werden.<br />

(3) Über den Ablauf der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen.<br />

§ 21 Ausweispflicht und Belehrung<br />

Die Prüflinge haben sich über ihre Person auszuweisen. Sie sind vor Beginn der Prüfung über<br />

den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel,<br />

die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen, Rücktritt und Nichtteilnahme<br />

zu belehren.<br />

§ 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße<br />

(1) Unternimmt es ein Prüfling, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung<br />

nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder leistet er Beihilfe zu einer Täuschung<br />

oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor.<br />

(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass ein Prüfling eine Täuschungshandlung begeht<br />

oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt von der Aufsichtsführung<br />

festzustellen und zu protokollieren. Der Prüfling setzt die Prüfung<br />

vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung<br />

fort.<br />

(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die von der Täuschungshandlung betroffene<br />

Prüfungsleistung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet. In schweren Fällen, insbesondere<br />

bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann der Prüfungsausschuss den Prüfungsteil<br />

oder die gesamte Prüfung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewerten. Soweit<br />

Prüfungsleistungen einer Prüferdelegation zur Abnahme und abschließenden Bewertung<br />

übertragen worden sind, kann die Prüferdelegation die Prüfungsleistung mit „ungenügend“<br />

(=0 Punkte) bewerten.<br />

(4) Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten die Prüfung so, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß<br />

durchgeführt werden kann, ist er von der Teilnahme auszuschließen. Die<br />

Entscheidung hierüber kann von der Aufsichtsführung oder den mit der Prüfungsabnahme<br />

beauftragten Prüfenden getroffen werden. Die endgültige Entscheidung über die<br />

Folgen für den Prüfling hat der Prüfungsausschuss unverzüglich zu treffen. Absatz 3 gilt<br />

entsprechend. Gleiches gilt bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften.<br />

(5) Vor einer endgültigen Entscheidung des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation<br />

nach den Absätzen 3 und 4 ist der Prüfling zu hören.<br />

§ 23 Rücktritt, Nichtteilnahme<br />

(1) Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche<br />

Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.<br />

(2) Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige<br />

Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt.<br />

Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht<br />

auf eine andere Prüfungsleistung bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.<br />

(3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung<br />

nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.<br />

(4) Bei den zeitlich auseinanderfallenden Teilen einer Abschlussprüfung gelten die Absätze<br />

1 bis 3 für den jeweiligen Teil.<br />

(5) Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall<br />

ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 55


BESCHLÜSSE<br />

Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses<br />

§ 24 Bewertungsschlüssel<br />

Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:<br />

Punkte Note als Dezimalzahl Note in Worten Definition<br />

100 1,0<br />

98 und 99 1,1<br />

96 und 97 1,2 sehr gut eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht<br />

94 und 95 1,3<br />

92 und 93 1,4<br />

91 1,5<br />

90 1,6<br />

89 1,7<br />

88 1,8<br />

87 1,9 gut eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht<br />

85 und 86 2,0<br />

84 2,1<br />

83 2,2<br />

82 2,3<br />

81 2,4<br />

79 und 80 2,5<br />

78 2,6<br />

77 2,7<br />

75 und 76 2,8<br />

74 2,9 befriedigend eine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht<br />

72 und 73 3,0<br />

71 3,1<br />

70 3,2<br />

68 und 69 3,3<br />

67 3,4<br />

65 und 66 3,5<br />

63 und 64 3,6<br />

62 3,7<br />

60 und 61 3,8<br />

58 und 59 3,9 ausreichend eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht<br />

56 und 57 4,0<br />

55 4,1<br />

53 und 54 4,2<br />

51 und 52 4,3<br />

50 4,4<br />

48 und 49 4,5<br />

46 und 47 4,6<br />

44 und 45 4,7<br />

42 und 43 4,8<br />

40 und 41 4,9 mangelhaft eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grund-<br />

38 und 39 5,0 kenntnisse noch vorhanden sind<br />

36 und 37 5,1<br />

34 und 35 5,2<br />

32 und 33 5,3<br />

30 und 31 5,4<br />

25 bis 29 5,5<br />

20 bis 24 5,6<br />

15 bis 19 5,7 ungenügend eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen<br />

10 bis 14 5,8<br />

5 bis 9 5,9<br />

0 bis 4 6,0<br />

Der Hundert-Punkte-Schlüssel ist der Bewertung aller Prüfungsleistungen sowie der Ermittlung von Zwischen- und Gesamtergebnissen zugrunde zu legen.<br />

56<br />

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BESCHLÜSSE<br />

§ 25 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse<br />

(1) Der Prüfungsausschuss fasst die Beschlüsse über<br />

1. die Noten zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, die er selbst abgenommen hat,<br />

2. die Noten zur Bewertung der Prüfung insgesamt sowie<br />

3. das Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung.<br />

Für die Beschlussfassung erhält der Ausschuss die Ergebnisniederschriften nach § 26.<br />

(2) Nach § 47 Absatz 2 Satz 2 BBiG erstellte oder ausgewählte Antwort-Wahl-Aufgaben<br />

können automatisiert ausgewertet werden, wenn das Aufgabenerstellungs- oder Aufgabenauswahlgremium<br />

festgelegt hat, welche Antworten als zutreffend anerkannt werden.<br />

Die Ergebnisse sind vom Prüfungsausschuss zu übernehmen.<br />

(3) Der Prüfungsausschuss oder die Prüferdelegation kann einvernehmlich die Abnahme<br />

und Bewertung einzelner schriftlicher oder sonstiger Prüfungsleistungen, deren Bewertung<br />

unabhängig von der Anwesenheit bei der Erbringung erfolgen kann, so vornehmen,<br />

dass zwei seiner oder ihrer Mitglieder die Prüfungsleistungen selbständig und unabhängig<br />

bewerten. Weichen die auf der Grundlage des in der Prüfungsordnung vorgesehenen<br />

Bewertungsschlüssels erfolgten Bewertungen der beiden Prüfenden um nicht<br />

mehr als 10 Prozent der erreichbaren Punkte voneinander ab, so errechnet sich die endgültige<br />

Bewertung aus dem Durchschnitt der beiden Bewertungen. Bei einer größeren<br />

Abweichung erfolgt die endgültige Bewertung durch ein vorab bestimmtes weiteres Mitglied<br />

des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation.<br />

(4) Sieht die Ausbildungsordnung vor, dass Auszubildende bei erfolgreichem Abschluss eines<br />

zweijährigen Ausbildungsberufs vom ersten Teil der Abschlussprüfung eines darauf aufbauenden<br />

drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs befreit sind, so ist das<br />

Ergebnis der Abschlussprüfung des zweijährigen Ausbildungsberufs vom Prüfungsausschuss<br />

als das Ergebnis des ersten Teils der Abschlussprüfung des auf dem zweijährigen<br />

Ausbildungsberufs aufbauenden drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs zu<br />

übernehmen.<br />

(5) Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nach § 42 Absatz 2 BBiG können zur Bewertung<br />

einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen gutachterliche<br />

Stellungnahmen Dritter, insbesondere berufsbildender Schulen, einholen. Im Rahmen der<br />

Begutachtung sind die wesentlichen Abläufe zu dokumentieren und die für die Bewertung<br />

erheblichen Tatsachen festzuhalten. Die Beauftragung erfolgt nach den Verwaltungsgrundsätzen<br />

der zuständigen Stelle. Personen, die nach § 3 von der Mitwirkung im<br />

Prüfungsausschuss auszuschließen sind, sollen nicht als Gutachter tätig werden.<br />

§ 26 Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen<br />

(1) Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift auf den<br />

von der zuständigen Stelle genehmigten Formularen zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern<br />

des Prüfungsausschusses bzw. der Prüferdelegation zu unterzeichnen und der<br />

zuständigen Stelle ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) vorzulegen.<br />

(2) Dem Prüfling soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt<br />

werden, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. Hierüber erhält<br />

der Prüfling eine vom Vorsitz zu unterzeichnende Bescheinigung. Kann die<br />

Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht am Tag der letzten Prüfungsleistung getroffen<br />

werden, so hat der Prüfungsausschuss diese ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich)<br />

zu treffen und dem Prüfling mitzuteilen.<br />

(3) Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt<br />

wird, ist das Ergebnis der Prüfungsleistungen im ersten Teil der Abschlussprüfung dem<br />

Prüfling schriftlich mitzuteilen (§ 37 Absatz 2 Satz 3 BBIG). Der erste Teil der Abschlussprüfung<br />

ist nicht eigenständig wiederholbar (§ 37 Absatz 1 Satz 3 BBiG).<br />

(4) Dem Ausbildenden werden auf Verlangen die Ergebnisse der Zwischen- und Abschlussprüfung<br />

des Auszubildenden übermittelt (§§ 37 Absatz 2 Satz 2 und 48 Absatz 1 Satz 2 BBiG).<br />

§ 27 Prüfungszeugnis<br />

(1) Über die Prüfung erhält der Prüfling von der zuständigen Stelle ein Zeugnis (§ 37 Absatz<br />

2 BBiG). Der von der zuständigen Stelle vorgeschriebene Vordruck ist zu verwenden.<br />

Das Prüfungszeugnis enthält<br />

- die Bezeichnung „Prüfungszeugnis nach § 37 Absatz 2 BBiG“ oder „Prüfungszeugnis<br />

nach § 62 Absatz 3 BBiG in Verbindung mit § 37 Absatz 2 BBiG“,<br />

- die Personalien des Prüflings (Name, Vorname, Geburtsdatum),<br />

- die Bezeichnung des Ausbildungsberufs mit Fachrichtung oder prüfungsrelevantem<br />

Schwerpunkt. Weitere in der Ausbildungsordnung ausgewiesene prüfungsrelevante<br />

Differenzierungen können aufgeführt werden.<br />

- die Ergebnisse (Punkte) der Prüfungsbereiche und das Gesamtergebnis (Note), soweit<br />

ein solches in der Ausbildungsordnung vorgesehen ist,<br />

- das Datum des Bestehens der Prüfung,<br />

- die Namenswiedergabe (Faksimile) oder Unterschrift der beauftragten Person der zuständigen<br />

Stelle mit Siegel.<br />

Die Zeugnisse können zusätzliche nicht amtliche Bemerkungen zur Information (Bemerkungen)<br />

enthalten, insbesondere über die Einordnung des erworbenen Abschlusses in den Deutschen<br />

Qualifikationsrahmen oder auf Antrag der geprüften Person über während oder anlässlich<br />

der Ausbildung erworbene besondere oder zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und<br />

Fähigkeiten.<br />

(3) Im Fall des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a BBiG enthält das Prüfungszeugnis<br />

- die Bezeichnung „Prüfungszeugnis nach § 37 Absatz 2 BBiG“,<br />

- die Personalien des Prüflings (Name, Vorname, Geburtsdatum)<br />

- die einleitende Bemerkung, dass der Prüfling aufgrund der in Teil 1 der Abschlussprüfung<br />

eines zu benennenden drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs erbrachten<br />

Prüfungsleistungen den Abschluss des zu benennenden zweijährigen<br />

Ausbildungsberufs erworben hat,<br />

- die Ergebnisse (Punkte) der Prüfungsbereiche von Teil 1,<br />

- ggf. das Ergebnis von zu benennenden Prüfungsbereichen aus Teil 2 der Abschlussprüfung,<br />

wenn die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Abschlussprüfung des<br />

zweijährigen Ausbildungsberufs die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Teil 1-<br />

Prüfung des drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs nicht hinreichend abdecken<br />

und die fehlenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch geeignete<br />

Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung abgedeckt werden können, und<br />

- die Feststellung, dass in Teil 1 der Abschlussprüfung und den Prüfungsbereichen mit<br />

den fehlenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten von Teil 2 der Abschlussprüfung<br />

ausreichende Leistungen entsprechend der Bestehensregelungen im zweijährigen<br />

Beruf erbracht wurden,<br />

- das Datum von Teil 2 der Abschlussprüfung und<br />

- die Namenswiedergabe (Faksimile) oder Unterschrift der beauftragten Person der zuständigen<br />

Stelle mit Siegel.<br />

(4) Dem Zeugnis ist auf Antrag des Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige<br />

Übersetzung beizufügen. Auf Antrag des Auszubildenden ist das Ergebnis<br />

berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis auszuweisen. Der<br />

Auszubildende hat den Nachweis der berufsschulischen Leistungsfeststellungen dem<br />

Antrag beizufügen. (§ 37 Absatz 3 BBiG).<br />

§ 28 Bescheid über nicht bestandene Prüfung<br />

(1) Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfling und seine gesetzlichen Vertreter von<br />

der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid. Darin ist anzugeben, welche Prüfungsleistungen<br />

in einer Wiederholungsprüfung nicht mehr wiederholt werden müssen<br />

(§ 29 Absatz 2 bis 3). Die von der zuständigen Stelle vorgeschriebenen Formulare sind zu<br />

verwenden.<br />

(2) Auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung gemäß § 29 ist hinzuweisen.<br />

Fünfter Abschnitt: Wiederholungsprüfung<br />

§ 29 Wiederholungsprüfung<br />

(1) Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 37 Absatz<br />

1 Satz 2 BBiG). Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse. Gleiches<br />

gilt für eine nicht bestandene Umschulungsprüfung.<br />

(2) Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung<br />

(§ 23 Absatz 2 Satz 2) mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist diese auf Antrag<br />

des Prüflings nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren<br />

– gerechnet vom Tage der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen<br />

Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen<br />

Prüfungsleistung (§ 23 Absatz 2 Satz 2) ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung<br />

zu übernehmen.<br />

(3) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin (§ 7) wiederholt werden.<br />

Sechster Abschnitt: Schlussbestimmungen<br />

§ 30 Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse der zuständigen Stelle sind bei<br />

ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfungsbewerber bzw. den Prüfling mit einer Rechtsbehelfsbelehrung<br />

gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung zu versehen.<br />

§ 31 Prüfungsunterlagen<br />

Auf Antrag ist dem Prüfling binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines<br />

Rechtsbehelfs Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten<br />

sind ein Jahr, die Niederschriften gemäß § 26 Absatz 1 15 Jahre aufzubewahren.<br />

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheides nach § 27<br />

Absatz 1 bzw. § 28 Absatz 1. Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen<br />

eines Rechtsmittels gehemmt.<br />

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BESCHLÜSSE<br />

§ 32 Prüfung von Zusatzqualifikationen<br />

Die Vorschriften dieser Prüfungsordnung gelten entsprechend für die Abnahme von Prüfungen<br />

gem. § 49 BBiG (Zusatzqualifikationsprüfungen). Das Ergebnis der Prüfung nach § 37<br />

BBiG bleibt unberührt.<br />

§ 33 Inkrafttreten<br />

Diese Prüfungsordnung tritt am Tag der Veröffentlichung in der <strong>Mitteldeutsche</strong>n <strong>Wirtschaft</strong><br />

der IHK Halle-Dessau in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Abschluss-/Umschulungsprüfungsordnung<br />

außer Kraft. Die Prüfungsordnung wurde am 22. Juni <strong>2020</strong> gemäß § 47 Absatz<br />

1 BBiG vom Ministerium für Wissenschaft und <strong>Wirtschaft</strong> des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt.<br />

Der vorstehende, vom Berufsbildungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Halle-<br />

Dessau am 5. Juni <strong>2020</strong> beschlossene und vom Ministerium für <strong>Wirtschaft</strong>, Wissenschaft und<br />

Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 22. Juni <strong>2020</strong> genehmigte Beschluss wird hiermit<br />

ausgefertigt.<br />

Halle (Saale), 3. Juli <strong>2020</strong><br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Halle (Saale), 5. Juni <strong>2020</strong><br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen<br />

Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 5. Juni <strong>2020</strong> als zuständige Stelle nach § 47 Abs. 1 und 2 in Verbindung<br />

mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I, Seite 931), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I, Seite 2522), folgende<br />

Prüfungsordnung. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 BBiG und ist für die Durchführung von Prüfungen nach den<br />

aufgrund des § 30 Abs. 5 BBiG erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis des Erwerbs berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend anzuwenden.<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegation<br />

§ 1 Errichtung 59<br />

§ 2 Zusammensetzung und Berufung 59<br />

§ 2a Prüferdelegationen 59<br />

§ 3 Ausschluss von der Mitwirkung 59<br />

§ 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung 60<br />

§ 5 Geschäftsführung 60<br />

§ 6 Verschwiegenheit 60<br />

Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung<br />

§ 7 Prüfungstermine 60<br />

§ 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung 60<br />

§ 9 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen 60<br />

§ 10 Entscheidung über die Zulassung und über Befreiungsanträge 60<br />

§ 11 Prüfungsgebühr 60<br />

Dritter Abschnitt: Durchführung der Fortbildungsprüfung<br />

§ 12 Prüfungsgegenstand, Prüfungssprache 60<br />

§ 13 Gliederung der Prüfung 60<br />

§ 14 Prüfungsaufgaben 60<br />

§ 15 Nachteilsausgleich für behinderte Menschen 60<br />

§ 16 Nichtöffentlichkeit 60<br />

§ 17 Leitung, Aufsicht und Niederschrift 61<br />

§ 18 Ausweispflicht und Belehrung 61<br />

§ 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße 61<br />

§ 20 Rücktritt, Nichtteilnahme 61<br />

Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses<br />

§ 21 Bewertungsschlüssel 61<br />

§ 22 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse 62<br />

§ 23 Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen 62<br />

§ 24 Prüfungszeugnis 62<br />

§ 25 Bescheid über nicht bestandene Prüfung 62<br />

58<br />

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BESCHLÜSSE<br />

Fünfter Abschnitt: Wiederholungsprüfung<br />

§ 26 Wiederholungsprüfung 63<br />

Sechster Abschnitt: Schlussbestimmungen<br />

§ 27 Rechtsbehelfsbelehrung 63<br />

§ 28 Prüfungsunterlagen 63<br />

§ 29 Sprachliche Regelung 63<br />

§ 30 Inkrafttreten 63<br />

Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen<br />

§ 1 Errichtung<br />

(1) Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der beruflichen Fortbildung errichtet die<br />

zuständige Stelle Prüfungsausschüsse (§ 56 Abs. 1 Satz 1 BBiG). Mehrere zuständige<br />

Stellen können bei einer von ihnen gemeinsame Prüfungsausschüsse errichten (§ 39 Abs.<br />

1 S. 2 BBiG).<br />

(2) Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen nach § 42 Abs. 2 BBiG nehmen die Prüfungsleistung<br />

ab.<br />

(3) Soweit die Fortbildungsordnungen (§ 53 Abs. 1 BBiG), die Anpassungsfortbildungsordnungen<br />

(§ 53e Abs. 1 BBiG) oder die Fortbildungsprüfungsregelungen nach § 54 BBiG<br />

selbstständige Prüfungsteile beinhalten, können zur Durchführung der Teilprüfungen eigene<br />

Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen gebildet werden.<br />

§ 2 Zusammensetzung und Berufung<br />

(1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder von Prüfungsausschüssen<br />

sind hinsichtlich der Beurteilung der Prüfungsleistungen unabhängig<br />

und nicht an Weisungen gebunden. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete<br />

sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Abs. 1 BBiG).<br />

(2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer<br />

in gleicher Zahl sowie mindestens eine Person, die als Lehrkraft im beruflichen<br />

Schul- oder Fortbildungswesen tätig ist, angehören. Mindestens zwei Drittel der<br />

Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer<br />

sein (§ 40 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BBiG).<br />

(3) Die Mitglieder werden von der zuständigen Stelle für eine einheitliche Periode, längstens<br />

für fünf Jahre berufen (§ 40 Abs. 3 Satz 1 BBiG).<br />

(4) Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im Bezirk der zuständigen<br />

Stelle bestehenden Gewerkschaften und selbstständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern<br />

mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung berufen (§ 40 Abs. 3 Satz 2 BBiG).<br />

(5) Lehrkräfte im beruflichen Schul- oder Fortbildungswesen werden im Einvernehmen mit<br />

der Schulaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle berufen (§ 40 Abs. 3 Satz<br />

3 BBiG). Soweit es sich um Lehrkräfte von Fortbildungseinrichtungen handelt, werden sie<br />

von den Fortbildungseinrichtungen benannt.<br />

(6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der zuständigen<br />

Stelle gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft die zuständige<br />

Stelle insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 40 Abs. 3 Satz 4 BBiG).<br />

(7) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung<br />

Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden (§ 40 Abs. 3 Satz 5 BBiG).<br />

(8) Die Mitglieder haben Stellvertreter oder Stellvertreterinnen (§ 40 Abs. 2 Satz 3 BBiG). Die<br />

Absätze 3 bis 7 gelten für sie entsprechend.<br />

(9) Die für die Berufung von Prüfungsausschussmitgliedern Vorschlagsberechtigten sind<br />

über die Anzahl und die Größe der einzurichtenden Prüfungsausschüsse sowie über die<br />

Zahl der von ihnen vorzuschlagenden weiteren Prüfenden zu unterrichten. Die Vorschlagsberechtigten<br />

werden von der zuständigen Stelle darüber unterrichtet, welche der<br />

von ihnen vorgeschlagenen Mitglieder, Stellvertreter und Stellvertreterinnen sowie weiteren<br />

Prüfenden berufen wurden. (§ 40 Abs. 5)<br />

(10) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis<br />

ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene<br />

Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle mit Genehmigung<br />

der obersten Landesbehörde festgesetzt wird (§ 40 Abs. 4 BBiG). Die Entschädigung<br />

für Zeitversäumnis hat mindestens im Umfang von § 16 des Justizvergütungs- und<br />

Entschädigungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zu erfolgen (§ 40 Abs. 6 BBiG).<br />

(11) Von den Absätzen 2 und 8 darf nur abgewichen werden, wenn andernfalls die erforderliche<br />

Zahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht berufen werden kann (§ 40<br />

Abs. 5 BBiG).<br />

§ 2a Prüferdelegationen<br />

(1) Die zuständige Stelle kann im Einvernehmen mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses<br />

die Abnahme und die abschließende Bewertung von Prüfungsleistungen auf<br />

Prüferdelegationen übertragen.<br />

(2) Für die Zusammensetzung von Prüferdelegationen ist § 2 Absätze 1 und 2 entsprechend<br />

anzuwenden (§ 42 Abs. 2 Satz 2 BBiG). Die Mitglieder der Prüferdelegationen haben Stellvertreter<br />

oder Stellvertreterinnen (§ 42 Abs. 2 Satz 2 BBiG).<br />

(3) Mitglieder von Prüferdelegationen können die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, deren<br />

Stellvertreter und Stellvertreterinnen sowie weitere Prüfende sein, die durch die zuständige<br />

Stelle nach § 40 Abs. 4 BBiG berufen worden sind. Für die Berufungen gilt § 2 Abs.<br />

3 bis 8 entsprechend. Die Berufung weiterer Prüfender kann auf bestimmte Prüf- oder<br />

Fachgebiete beschränkt werden.<br />

(4) Die Mitwirkung in einer Prüferdelegation ist ehrenamtlich. § 2 Abs. 10 gilt entsprechend.<br />

(5) Die zuständige Stelle hat vor Beginn der Prüfung über die Bildung von Prüferdelegationen,<br />

über deren Mitglieder sowie über deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu<br />

entscheiden. Prüfende können Mitglieder mehrerer Prüferdelegationen sein. Sind verschiedene<br />

Prüfungsleistungen derart aufeinander bezogen, dass deren Beurteilung nur<br />

einheitlich erfolgen kann, so müssen diese Prüfungsleistungen von denselben Prüfenden<br />

abgenommen werden.<br />

§ 3 Ausschluss von der Mitwirkung<br />

(1) Bei der Zulassung und Prüfung dürfen Angehörige der Prüfungsbewerber nicht mitwirken.<br />

Angehörige im Sinne des Satz 1 sind:<br />

1. Verlobte,<br />

2. Ehegatten,<br />

3. eingetragene Lebenspartner,<br />

4. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,<br />

5. Geschwister,<br />

6. Kinder der Geschwister,<br />

7. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,<br />

8. Geschwister der Eltern,<br />

9. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher<br />

Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).<br />

Angehörige sind die im Satz 2 aufgeführten Personen auch dann, wenn<br />

1. in den Fällen der Nummern 2, 3, 4 und 7 die die Beziehung begründende Ehe oder die<br />

Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;<br />

2. in den Fällen der Nummern 4 bis 8 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch<br />

Annahme als Kind erloschen ist;<br />

3. im Falle der Nummer 9 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen<br />

weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.<br />

(2) Hält sich ein Prüfungsausschussmitglied oder ein Mitglied der Prüferdelegation nach<br />

Absatz 1 für ausgeschlossen oder bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen des Absatzes<br />

1 gegeben sind, ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen, während der Prüfung dem<br />

Prüfungsausschuss oder den anderen Mitgliedern der Prüferdelegation. Die Entscheidung<br />

über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft die zuständige Stelle, während der<br />

Prüfung der Prüfungsausschuss oder die Prüferdelegation. Im letzteren Fall darf das betroffene<br />

Mitglied nicht mitwirken. Ausgeschlossene Personen dürfen bei der Beratung<br />

und Beschlussfassung nicht zugegen sein.<br />

(3) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Ausübung des<br />

Prüfungsamtes zu rechtfertigen, oder wird von einer zu prüfenden Person das Vorliegen<br />

eines solchen Grundes behauptet, so hat die betroffene Person dies der zuständigen<br />

Stelle mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss oder der Prüferdelegation.<br />

Absatz 2 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.<br />

(4) Personen, die gegenüber der zu prüfenden Person Arbeitgeberfunktionen innehaben, sollen,<br />

soweit nicht besondere Umstände eine Mitwirkung zulassen oder erfordern, nicht<br />

mitwirken.<br />

(5) Wenn in den Fällen der Absätze 1 bis 3 eine ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses<br />

nicht möglich ist, kann die zuständige Stelle die Durchführung der Prüfung<br />

einem anderen oder einem gemeinsamen Prüfungsausschuss übertragen. Erforderlichenfalls<br />

kann eine andere zuständige Stelle ersucht werden, die Prüfung durchzuführen.<br />

Das Gleiche gilt, wenn eine objektive Durchführung der Prüfung aus anderen<br />

Gründen nicht gewährleistet erscheint. Wenn in den Fällen der Absätze 1 bis 3 eine ordnungsgemäße<br />

Besetzung der Prüferdelegation nicht möglich ist, kann der Prüfungsausschuss<br />

die Durchführung der Prüfung auf eine andere Prüferdelegation übertragen oder<br />

die Prüfung selbst abnehmen.<br />

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BESCHLÜSSE<br />

§ 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung<br />

(1) Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt, und ein weiteres Mitglied,<br />

das den Vorsitz stellvertretend übernimmt. Der Vorsitz und das ihn stellvertretende<br />

Mitglied sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören (§ 41 Abs. 1 BBiG).<br />

(2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, mindestens<br />

drei, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit<br />

gibt die Stimme des vorsitzenden Mitgliedes den Ausschlag (§ 41 Abs. 2<br />

BBiG).<br />

(3) Für Prüferdelegationen gelten Absatz 2 Sätze 1 und 2 entsprechend.<br />

§ 5 Geschäftsführung<br />

(1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss<br />

bei der zuständigen Stelle. Einladungen (Vorbereitung, Durchführung,<br />

Nachbereitung), Protokollführung und Durchführung der Beschlüsse werden im Einvernehmen<br />

mit dem Vorsitz des Prüfungsausschusses geregelt.<br />

(2) Zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses sind die ordentlichen Mitglieder rechtzeitig<br />

einzuladen. Stellvertretende Mitglieder werden in geeigneter Weise unterrichtet. Kann<br />

ein Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unverzüglich der zuständigen<br />

Stelle mitteilen. Für ein verhindertes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied einzuladen,<br />

welches derselben Gruppe angehören soll.<br />

(3) Die Sitzungsprotokolle sind von der protokollführenden Person und dem Vorsitz zu unterzeichnen.<br />

§ 23 Abs. 1 bleibt unberührt.<br />

(4) Absatz 2 gilt für Prüferdelegationen entsprechend. Die Sitzungsprotokolle sind von allen<br />

Mitgliedern der Prüferdelegation zu unterzeichnen. § 23 Abs. 1 bleibt unberührt.<br />

§ 6 Verschwiegenheit<br />

Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsbildungsausschuss,<br />

haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses, der Prüferdelegation und<br />

sonstige mit der Prüfung befassten Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit<br />

gegenüber Dritten zu wahren.<br />

Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung<br />

§ 7 Prüfungstermine<br />

(1) Die zuständige Stelle legt die Prüfungstermine je nach Bedarf fest. Die Termine sollen<br />

nach Möglichkeit mit den betroffenen Fortbildungseinrichtungen abgestimmt werden.<br />

(2) Die zuständige Stelle gibt die Prüfungstermine einschließlich der Anmeldefristen in geeigneter<br />

Weise öffentlich mindestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist bekannt.<br />

Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die zuständige Stelle die Annahme des Antrags<br />

verweigern.<br />

(3) Werden für schriftlich durchzuführende Prüfungsbereiche einheitliche überregionale<br />

Aufgaben verwendet, sind dafür entsprechende überregional abgestimmte Prüfungstage<br />

anzusetzen.<br />

§ 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung<br />

1) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich nach den von der zuständigen Stelle<br />

bestimmten Fristen und Formularen zu stellen. Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen.<br />

1. Angaben zur Person und<br />

2. Angaben über die in den Absätzen 2 bis 4 genannten Voraussetzungen.<br />

(2) Örtlich zuständig für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die zuständige Stelle, in<br />

deren Bezirk der Prüfungsbewerber<br />

a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder<br />

b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder<br />

c) seinen/ihren Wohnsitz hat.<br />

(3) Zur Fortbildungsprüfung ist zuzulassen, wer die Zulassungsvoraussetzungen einer Fortbildungsregelung<br />

(§ 53 Abs. 1 BBiG), einer Anpassungsfortbildungsordnung (§ 53e Abs.<br />

1 BBiG) oder einer Fortbildungsprüfungsregelung nach § 54 BBiG erfüllt.<br />

(4) Sofern die Fortbildungsordnung (§ 53 Abs. 1 BBiG), die Anpassungsfortbildungsordnung<br />

(§ 53e Abs. 1 BBiG) oder eine Fortbildungsprüfungsregelung nach § 54 BBiG Zulassungsvoraussetzungen<br />

vorsieht, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der<br />

Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen (§ 55 BBiG).<br />

§ 9 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen<br />

(1) Die zu prüfende Person ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile<br />

durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn sie eine andere vergleichbare Prüfung vor<br />

einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen<br />

Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung<br />

innerhalb von zehn Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der anderen<br />

Prüfung erfolgt (§ 56 Abs. 2 BBiG).<br />

(2) Anträge auf Befreiung von Prüfungsbestandteilen sind zusammen mit dem Zulassungsantrag<br />

schriftlich bei der zuständigen Stelle zu stellen. Die Nachweise über Befreiungsgründe<br />

im Sinne von Abs. 1 sind beizufügen.<br />

§ 10 Entscheidung über die Zulassung und über Befreiungsanträge<br />

(1) Über die Zulassung sowie über die Befreiung von Prüfungsbestandteilen entscheidet die<br />

zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen oder die Befreiungsgründe<br />

nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG).<br />

(2) Die Entscheidungen über die Zulassung und die Befreiung von Prüfungsbestandteilen<br />

sind dem Prüfungsbewerber rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstages und -ortes einschließlich<br />

der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel mitzuteilen. Die Entscheidungen über<br />

die Nichtzulassung und über die Ablehnung der Befreiung sind dem Prüfungsbewerber<br />

schriftlich mit Begründung bekannt zu geben.<br />

(3) Die Zulassung und die Befreiung von Prüfungsbestandteilen können von der zuständigen<br />

Stelle bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses widerrufen werden, wenn sie<br />

aufgrund gefälschter Unterlagen oder falscher Angaben ausgesprochen wurde.<br />

§ 11 Prüfungsgebühr<br />

Die zu prüfende Person hat die Prüfungsgebühr nach Aufforderung an die zuständige Stelle<br />

zu entrichten. Die Höhe der Prüfungsgebühr bestimmt sich nach der Gebührenordnung der<br />

zuständigen Stelle.<br />

Dritter Abschnitt: Durchführung der Fortbildungsprüfung<br />

§ 12 Prüfungsgegenstand, Prüfungssprache<br />

(1) Sofern für einen Fortbildungsabschluss weder eine Fortbildungsordnung (§ 53 Abs. 1<br />

BBiG) noch eine Anpassungsfortbildungsordnung (§ 53e Abs. 1 BBiG) erlassen worden ist,<br />

regelt die zuständige Stelle die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, das Ziel, den<br />

Inhalt und die Anforderungen der Prüfungen, die Zulassungsvoraussetzungen sowie das<br />

Prüfungsverfahren durch Fortbildungsprüfungsregelungen nach § 54 BBiG.<br />

(2) Die Prüfungssprache ist Deutsch soweit nicht die Fortbildungsordnung (§ 53 Abs. 1 BBiG),<br />

die Anpassungsfortbildungsordnung (§ 53e Abs. BBiG) oder die Fortbildungsprüfungsregelung<br />

nach § 54 BBiG etwas anderes vorsieht.<br />

§ 13 Gliederung der Prüfung<br />

Die Gliederung der Prüfung ergibt sich aus den Fortbildungsordnungen (§ 53 Abs. 1 BBiG), den<br />

Anpassungsfortbildungsordnungen (§ 53e Abs. 1 BBiG) oder den Fortbildungsprüfungsregelungen<br />

nach § 54 (Prüfungsanforderungen).<br />

§ 14 Prüfungsaufgaben<br />

(1) Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der Prüfungsanforderungen die<br />

Prüfungsaufgaben.<br />

(2) Überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss bei der zuständigen Stelle<br />

erstellte oder ausgewählte Aufgaben sind vom Prüfungsausschuss zu übernehmen, sofern<br />

diese Aufgaben von Gremien erstellt oder ausgewählt und beschlossen wurden, die<br />

entsprechend § 2 Abs. 2 zusammengesetzt sind und die zuständige Stelle über die Übernahme<br />

entschieden hat.<br />

§ 15 Nachteilsausgleich für behinderte Menschen<br />

Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen<br />

berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von<br />

Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher<br />

für hörbehinderte Menschen (§ 65 Abs. 1 BBiG). Die Art der Behinderung ist mit<br />

dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 8 Abs. 1) nachzuweisen.<br />

§ 16 Nichtöffentlichkeit<br />

Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter der obersten Bundes- und Landesbehörden, der<br />

zuständigen Stelle sowie die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses der zuständigen Stelle<br />

können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss oder die Prüferdelegation kann im Einvernehmen<br />

mit der zuständigen Stelle andere Personen als Gäste zulassen. An der Beratung über<br />

das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation<br />

beteiligt sein.<br />

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BESCHLÜSSE<br />

§ 17 Leitung, Aufsicht und Niederschrift<br />

(1) Die Prüfung wird unter Leitung des Vorsitzes vom gesamten Prüfungsausschuss durchgeführt.<br />

(2) Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung,<br />

die sicherstellen soll, dass die Prüfungsleistungen selbstständig und nur<br />

mit erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln durchgeführt werden.<br />

(3) Störungen durch äußere Einflüsse müssen von der zu prüfenden Person ausdrücklich<br />

gegenüber der Aufsicht, dem Vorsitz oder den mit der Prüfungsabnahme beauftragten<br />

Prüfenden gerügt werden. Entstehen durch die Störungen erhebliche Beeinträchtigungen,<br />

entscheidet der Prüfungsausschuss, die Prüferdelegation oder die mit der Prüfungsabnahme<br />

beauftragten Prüfenden über Art und Umfang von geeigneten<br />

Ausgleichsmaßnahmen. Bei der Durchführung von schriftlichen Prüfungen kann die Aufsicht<br />

über die Gewährung einer Zeitverlängerung entscheiden.<br />

(4) Über den Ablauf der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen.<br />

§ 18 Ausweispflicht und Belehrung<br />

Die zu prüfenden Personen haben sich über ihre Person auszuweisen. Sie sind vor Beginn der<br />

Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeitsund<br />

Hilfsmittel, die Folgen von Täuschungshandlungen, Ordnungsverstößen, Rücktritt und<br />

Nichtteilnahme zu belehren.<br />

§ 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße<br />

(1) Unternimmt es eine zu prüfende Person, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung<br />

nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder leistet sie/er Beihilfe zu einer<br />

Täuschung oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor.<br />

(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass eine zu prüfende Person eine Täuschungshandlung<br />

begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt<br />

von der Aufsichtsführung festzustellen und zu protokollieren. Die zu prüfende Person<br />

setzt die Prüfung vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung<br />

fort.<br />

(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die von der Täuschungshandlung betroffene<br />

Prüfungsleistung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet. In schweren Fällen, insbesondere<br />

bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann der Prüfungsausschuss oder die<br />

Prüferdelegation den Prüfungsteil oder die gesamte Prüfung mit „ungenügend“ (= 0<br />

Punkte) bewerten. Soweit Prüfungsleistungen einer Prüferdelegation zur Abnahme und<br />

abschließenden Bewertung übertragen worden sind, kann die Prüferdelegation die Prüfungsleistung<br />

mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewerten.<br />

(4) Behindert eine zu prüfende Person durch ihr Verhalten die Prüfung so, dass die Prüfung<br />

nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist sie/er von der Teilnahme auszuschließen.<br />

Die Entscheidung hierüber kann von der Aufsichtsführung oder den mit der<br />

Prüfungsabnahme beauftragten Prüfenden getroffen werden. Die endgültige Entscheidung<br />

über die Folgen für die zu prüfende Person hat der Prüfungsausschuss unverzüglich<br />

zu treffen. Gleiches gilt bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften.<br />

(5) Vor einer endgültigen Entscheidung des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation<br />

nach den Absätzen 3 und 4 ist die zu prüfende Person zu hören.<br />

§ 20 Rücktritt, Nichtteilnahme<br />

(1) Die zu prüfende Person kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung (bei<br />

schriftlichen Prüfungen vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch schriftliche Erklärung<br />

zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.<br />

(2) Versäumt die zu prüfende Person einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte<br />

selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme<br />

vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar<br />

abgrenzbar und nicht auf eine andere Prüfungsleistung bezogen sind sowie eigenständig<br />

bewertet werden.<br />

(3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt die zu prüfende Person an<br />

der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit<br />

„ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet.<br />

(4) Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall<br />

ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.<br />

Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses<br />

§ 21 Bewertungsschlüssel<br />

Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:<br />

Punkte Note als Dezimalzahl Note in Worten Definition<br />

100 1,0<br />

98 und 99 1,1<br />

96 und 97 1,2 sehr gut eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht<br />

94 und 95 1,3<br />

92 und 93 1,4<br />

91 1,5<br />

90 1,6<br />

89 1,7<br />

88 1,8<br />

87 1,9 gut eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht<br />

85 und 86 2,0<br />

84 2,1<br />

83 2,2<br />

82 2,3<br />

81 2,4<br />

79 und 80 2,5<br />

78 2,6<br />

77 2,7<br />

75 und 76 2,8<br />

74 2,9 befriedigend eine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht<br />

72 und 73 3,0<br />

71 3,1<br />

70 3,2<br />

68 und 69 3,3<br />

67 3,4<br />

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BESCHLÜSSE<br />

Punkte Note als Dezimalzahl Note in Worten Definition<br />

65 und 66 3,5<br />

63 und 64 3,6<br />

62 3,7<br />

60 und 61 3,8<br />

58 und 59 3,9 ausreichend eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht<br />

56 und 57 4,0<br />

55 4,1<br />

53 und 54 4,2<br />

51 und 52 4,3<br />

50 4,4<br />

48 und 49 4,5<br />

46 und 47 4,6<br />

44 und 45 4,7<br />

42 und 43 4,8<br />

40 und 41 4,9 mangelhaft eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grund-<br />

38 und 39 5,0 kenntnisse noch vorhanden sind<br />

36 und 37 5,1<br />

34 und 35 5,2<br />

32 und 33 5,3<br />

30 und 31 5,4<br />

25 bis 29 5,5<br />

20 bis 24 5,6<br />

15 bis 19 5,7 ungenügend eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen<br />

10 bis 14 5,8<br />

5 bis 9 5,9<br />

0 bis 4 6,0<br />

Der Hundert-Punkte-Schlüssel ist der Bewertung aller Prüfungsleistungen sowie der Ermittlung von Zwischen- und Gesamtergebnissen zugrunde zu legen.<br />

§ 22 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse<br />

(1) Der Prüfungsausschuss fasst die Beschlüsse über<br />

1. die Noten zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, die er selbst abgenommen hat,<br />

2. die Noten zur Bewertung der Prüfung insgesamt sowie<br />

3. das Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung.<br />

Für die Beschlussfassung erhält der Ausschuss die Ergebnisniederschriften nach § 23.<br />

(2) Bei der Feststellung von Prüfungsergebnissen bleiben Prüfungsleistungen, von denen<br />

befreit worden ist (§ 9), außer Betracht.<br />

(3) Nach § 47 Abs. 2 S. 2 BBiG erstellte oder ausgewählte Antwort-Wahl-Aufgaben können<br />

automatisiert ausgewertet werden, wenn das Aufgabenerstellungs- oder Aufgabenauswahlgremium<br />

festgelegt hat, welche Antworten als zutreffend anerkannt werden. Die<br />

Ergebnisse sind vom Prüfungsausschuss zu übernehmen.<br />

(4) Der Prüfungsausschuss oder die Prüferdelegation kann einvernehmlich die Abnahme<br />

und Bewertung einzelner schriftlicher oder sonstiger Prüfungsleistungen, deren Bewertung<br />

unabhängig von der Anwesenheit bei der Erbringung erfolgen kann, so vornehmen,<br />

dass zwei seiner oder ihrer Mitglieder die Prüfungsleistungen selbständig und unabhängig<br />

bewerten. Weichen die auf der Grundlage des in der Prüfungsordnung vorgesehenen<br />

Bewertungsschlüssels erfolgten Bewertungen der beiden Prüfenden um nicht<br />

mehr als 10 Prozent der erreichbaren Punkte voneinander ab, so errechnet sich die endgültige<br />

Bewertung aus dem Durchschnitt der beiden Bewertungen. Bei einer größeren<br />

Abweichung erfolgt die endgültige Bewertung durch ein vorab bestimmtes weiteres Mitglied<br />

des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation.<br />

(5) Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nach § 42 Abs. 2 BBiG können zur Bewertung<br />

einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen gutachterliche Stellungnahmen<br />

Dritter einholen.<br />

(6) Im Rahmen der Begutachtung sind die wesentlichen Abläufe zu dokumentieren und die<br />

für die Bewertung erheblichen Tatsachen festzuhalten. Die Beauftragung erfolgt nach<br />

den Verwaltungsgrundsätzen der zuständigen Stelle. Personen, die nach § 3 von der<br />

Mitwirkung im Prüfungsausschuss auszuschließen sind, sollen nicht als Gutachter tätig<br />

werden.<br />

§ 23 Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen<br />

(1) Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift auf den<br />

Formularen der zuständigen Stelle zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses<br />

bzw. der Prüferdelegation zu unterzeichnen und der zuständigen Stelle<br />

unverzüglich vorzulegen.<br />

(2) Die Prüfung ist vorbehaltlich der Fortbildungsregelungen nach §§ 53, 53e, 54 BBiG insgesamt<br />

bestanden, wenn in jedem der einzelnen Prüfungsbestandteile mindestens ausreichende<br />

Leistungen erbracht worden sind.<br />

(3) Der zu prüfenden Person soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der<br />

Prüfung mitgeteilt werden, ob sie/er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“<br />

hat. Kann die Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht am Tag der letzten Prüfungsleistung<br />

getroffen werden, so hat der Prüfungsausschuss diese ohne schuldhaftes<br />

Zögern zu treffen und der zu prüfenden Person mitzuteilen.<br />

(4) Über das Bestehen eines Prüfungsteils erhält die zu prüfende Person Bescheid, wenn<br />

für den Prüfungsteil ein eigener Prüfungsausschuss gemäß § 1 Abs. 2 gebildet werden<br />

kann.<br />

§ 24 Prüfungszeugnis<br />

(1) Über die Prüfung erhält die zu prüfende Person von der zuständigen Stelle ein Zeugnis<br />

(§ 37 Abs. 2 BBiG).<br />

(2) Das Prüfungszeugnis enthält die in der jeweiligen Fortbildungsordnung (§ 53 Abs. 1<br />

BBiG), Anpassungsfortbildungsordnung (§ 53e Abs. 1 BBiG) oder Fortbildungsprüfungsregelung<br />

nach § 54 BBiG vorgesehenen Angaben. Die Zeugnisse können zusätzliche nicht<br />

amtliche Bemerkungen zur Information (Bemerkungen) enthalten, insbesondere über die<br />

Zuordnung des erworbenen Abschlusses in den Deutschen Qualifikationsrahmen oder<br />

auf Antrag der geprüften Person über während oder anlässlich der Ausbildung erworbene<br />

besondere oder zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.<br />

(3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der zu prüfenden Person eine englischsprachige und eine<br />

französischsprachige Übersetzung beizufügen (§ 37 Abs. 3 S. 1 BBiG).<br />

§ 25 Bescheid über nicht bestandene Prüfung<br />

(1) Bei nicht bestandener Prüfung erhält die zu prüfende Person von der zuständigen Stelle<br />

einen schriftlichen Bescheid. Darin ist anzugeben, welche Prüfungsleistungen in einer<br />

Wiederholungsprüfung nicht mehr wiederholt werden müssen (§ 26 Abs. 2 bis 3). Die<br />

von der zuständigen Stelle vorgeschriebenen Formulare sind zu verwenden.<br />

(2) Auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung gemäß § 26 ist hinzu -<br />

weisen.<br />

62<br />

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BESCHLÜSSE<br />

Fünfter Abschnitt: Wiederholungsprüfung<br />

§ 26 Wiederholungsprüfung<br />

(1) Eine Fortbildungsprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.<br />

Ebenso können Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, zweimal wiederholt werden,<br />

wenn ihr Bestehen Voraussetzung für die Zulassung zu einem weiteren Prüfungsteil ist.<br />

Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.<br />

(2) Hat die zu prüfende Person bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung<br />

(§ 20 Abs. 2 Satz 2) mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist<br />

diese auf Antrag der zu prüfenden Person nicht zu wiederholen, sofern die zu prüfende<br />

Person sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tage der Feststellung des Ergebnisses<br />

der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die<br />

Bewertung einer selbstständigen Prüfungsleistung (§ 20 Abs. 2 Satz 2) ist im Rahmen der<br />

Wiederholungsprüfung zu übernehmen.<br />

(3) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin (§ 7) wiederholt werden.<br />

(2) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. Landesrechtliche Vorschriften zur<br />

Archivierung bleiben unberührt.<br />

§ 29 Sprachliche Regelung<br />

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.<br />

§ 30 Inkrafttreten<br />

Diese Prüfungsordnung tritt am Tag der Veröffentlichung in der <strong>Mitteldeutsche</strong>n <strong>Wirtschaft</strong><br />

der IHK Halle-Dessau in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Prüfungsordnung außer Kraft. Die<br />

Prüfungsordnung wurde gemäß § 47 Abs.1 BBiG am 22. Juni <strong>2020</strong> vom Ministerium für <strong>Wirtschaft</strong>,<br />

Wissenschaft und Digitalisierung des Landes SachsenAnhalt genehmigt.<br />

Halle (Saale), 5. Juni <strong>2020</strong><br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

Sechster Abschnitt: Schlussbestimmungen<br />

§ 27 Rechtsbehelfsbelehrung<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sowie der zuständigen Stelle sind<br />

bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfungsbewerber bzw. die zu prüfende Person<br />

mit einer Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 70 VwGO zu versehen.<br />

§ 28 Prüfungsunterlagen<br />

(1) Auf Antrag ist der zu prüfenden Person binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur<br />

Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die<br />

schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gemäß § 23 Abs. 1 15<br />

Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheides<br />

nach § 24 Abs. 1 bzw. § 25 Abs. 1. Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird<br />

durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt.<br />

Der vorstehende, vom Berufsbildungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Halle-<br />

Dessau am 5. Juni <strong>2020</strong> beschlossene und vom Ministerium für <strong>Wirtschaft</strong>, Wissenschaft und<br />

Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 22. Juni <strong>2020</strong> genehmigte Beschluss wird hiermit<br />

ausgefertigt.<br />

Halle (Saale), 3. Juli <strong>2020</strong><br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

gez.<br />

Prof. Dr. Steffen Keitel<br />

Präsident<br />

Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 63


ZU GUTER LETZT<br />

7.635 So viele Außenwirtschaftsdokumente hat die IHK Halle-Dessau im<br />

ersten Halbjahr <strong>2020</strong> ausgestellt, sowohl digital als auch analog – zum Beispiel Ursprungszeugnisse.<br />

Das sind nur geringfügig weniger als im Vergleichszeitraum 2019. Trotz Coronakrise<br />

geht das Auslandsgeschäft in unserer Region also weiter!<br />

Impressum<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong><br />

Mitgliedermagazin der Industrie- und Handelskammer<br />

Halle-Dessau<br />

30. Jahrgang Nr. 5/<strong>2020</strong><br />

Herausgeber<br />

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />

Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale)<br />

Postfach 200 754, 060<strong>08</strong> Halle (Saale)<br />

www.halle.ihk.de, info@halle.ihk.de<br />

Tel. 0345 2126-0, Fax 0345 2126-105<br />

Vorschau<br />

Die nächste <strong>Ausgabe</strong> erscheint<br />

voraussichtlich am 15. September <strong>2020</strong><br />

Redaktion<br />

Isabel Reimann (verantw.), Tel. 0345 2126-202,<br />

Fax 0345 212644-202, ireimann@halle.ihk.de<br />

Markus Rettich (Leitung), Tel. 0345 2126-204<br />

Redaktionelle Mitarbeit: Cathrin Günzel<br />

Externe Autoren dieser <strong>Ausgabe</strong>: Andreas Löffler (S. 15), Michael<br />

Deutsch (S. 23 (oben))<br />

Die Beiträge externer Autoren geben die Meinung des Autors,<br />

jedoch nicht unbedingt die Ansicht der IHK wieder.<br />

Erscheinungsweise: 10 Mal im Jahr<br />

Erscheinungstermin: 25. Juli <strong>2020</strong><br />

Jahrgang <strong>2020</strong><br />

Anzeigen und Verlag<br />

Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH<br />

Ooser Bahnhofstraße 16, 76532 Baden-Baden<br />

Tel. 0361 5668194, Fax 0361 5668196<br />

Anzeigenservice: Andrea Albecker<br />

Anzeigenleitung: Achim Hartkopf<br />

medienmarketing@pruefer.com, www.pruefer.com<br />

Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 25<br />

gültig ab Januar <strong>2020</strong><br />

Layoutkonzept<br />

Jo Schaller & Angela Schubert<br />

Mühlpforte 2, 061<strong>08</strong> Halle (Saale)<br />

Gesamtherstellung<br />

mdv <strong>Mitteldeutsche</strong>r Verlag<br />

Am Steintor 23, 06112 Halle (Saale)<br />

Druck und buchbinderische Verarbeitung<br />

Druckhaus Schütze GmbH<br />

Fiete-Schulze-Straße 13a, 06116 Halle (Saale)<br />

Tel. 0345 56666-0, Fax 0345 5666666<br />

Vertrieb<br />

<strong>Mitteldeutsche</strong> Zeitungszustell-Gesellschaft mbH<br />

Delitzscher Straße 65, 06112 Halle (Saale)<br />

Tel. 0345 565-2411, Fax 0345 565-2412<br />

Unser Schwerpunkt im September:<br />

Innovationsregion<br />

Mitteldeutschland<br />

Ausbildung:<br />

Digitales Berichtsheft<br />

IHK-Jubiläum:<br />

Wie die IHK zu ihrem Doppelnamen kam<br />

Wie gefällt Ihnen die neue „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“?<br />

Auf Ihre Rückmeldung unter miwi@halle.ihk.de sind wir gespannt. Dort können Sie<br />

uns auch mitteilen, wenn Sie das Magazin zukünftig nicht in der gedruckten Version,<br />

sondern nur online unter https://miwi.halle.ihk.de/ lesen möchten.<br />

Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen<br />

Beitragspflicht als Mitglied der IHK. Die Zeitschrift<br />

ist offizielles Organ der IHK Halle-Dessau und wird Kammerzugehörigen<br />

im Rahmen ihrer Mitgliedschaft ohne besondere<br />

Bezugsgebühren zugestellt. Für andere Bezieher beträgt das<br />

jährliche Abonnement 20,00 Euro. Das Einzelheft kostet Euro<br />

2,00 Euro. Nachdruck nur mit Quellenangabe. Für den Nachdruck<br />

signierter Beiträge ist die Genehmigung des Verfassers<br />

erforderlich. Vervielfältigungen für den innerbetrieblichen<br />

Gebrauch sind gestattet. Für unverlangt eingesandte<br />

Manuskripte und Fotos wird keine Gewähr übernommen.<br />

Abbildungen<br />

Uwe Köhn: Cover, S. 3 (unten l.), 4/5, 18 (oben), 22 (unten),<br />

Thomas Klitzsch/<strong>Mitteldeutsche</strong> Zeitung: S. 2, 6, Freie Schule<br />

Anhalt: S. 7, TGZ Halle/Marco Warmuth: S. 8 (oben),<br />

SMG: S. 8 (unten), Sherry Young_stock.adobe.com: S. 9 (oben),<br />

Handwerkskammer Halle (Saale): S. 9 (unten), 27 (großes Bild),<br />

TWBD: S. 11 (oben), Rubicon: S. 11 (unten), Andreas Löffler:<br />

S. 3 (oben l.), 14, 15, 21, IHK Halle-Dessau: S. 3 (oben r.), 16,<br />

24, 29 (unten), 30 (unten), 38-40, 64 (oben), K. Bartels: S. 18<br />

(unten), Anke Scholz: S. 18 (Mitte), Michael Deutsch: S. 23,<br />

Opterra GmbH: S. 26, Relaxdays GmbH: S. 25, JC Eckardt GmbH:<br />

S. 27 (Portraitbild), Thomas Reinhardt: S. 20, 28 (unten),<br />

29 (oben), 30 (oben), 31, 37, Shutterstock: S. 32/33, 43, 49<br />

(unten), Ministerium für <strong>Wirtschaft</strong>, Wissenschaft und<br />

Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt: S. 35,<br />

1599685sv_stock.adobe.com: S. 42,<br />

Auremar_stock.adobe.com: S. 3 (unten r.), 44,<br />

mumemories_stock.adobe.com: S. 49 (Vorlage, oben),<br />

ktsimage_iStock_Thinkstock: S. 64 (unten)<br />

64<br />

MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>

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