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Die Konstituierung der Archivtage im Deutschen Kaiserreich

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<strong>Die</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Archivtage</strong><br />

4.2 Entspannung <strong>im</strong> <strong>Deutschen</strong> Archivwesen<br />

Am 06. Mai 1986 unterzeichneten die Deutsche Demokratische Republik und die<br />

Bundesrepublik das deutsch-deutsche Kulturabkommen. In Artikel 7 wurde die<br />

Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Archivwesens festgelegt. So verpflichteten sich<br />

die Abkommenspartner mit ihrer Unterschrift, folgende Punkte zu för<strong>der</strong>n:<br />

1. den Zugang zu offenen Archivmaterialien auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong><br />

innerstaatlichen Rechtsvorschriften<br />

2. den Austausch von Archivgutreproduktionen durch die Archivverwaltungen<br />

3. den Austausch von Fachliteratur und die Gewährung von Auskünften über<br />

Archivmaterialien<br />

4. Ausstellungen durch Bereitstellungen von Dokumenten, vorrangig in Form<br />

von Reproduktionen<br />

5. den Informationsaustausch, insbeson<strong>der</strong>e die Teilnahme an bedeutenden<br />

Fachtagungen mit internationaler Beteiligung<br />

Punkt 5 <strong>der</strong> Vereinbarung verstand auch die <strong>Archivtage</strong> als solche Fachtagungen.<br />

Hinsichtlich dessen einigten sich die Verantwortlichen bei<strong>der</strong> Seiten auf die<br />

Teilnahme von zwei o<strong>der</strong> drei Archivwissenschaftlern <strong>der</strong> DDR an den <strong>Deutschen</strong><br />

<strong>Archivtage</strong>n 1988 und 1989. Auch sollten Exkursionen <strong>der</strong> jeweiligen Archivschulen<br />

und Studienaufenthalte von Archivaren <strong>im</strong> Nachbarland sowie die Rückführung von<br />

Archivalien geför<strong>der</strong>t werden. 257<br />

Auf dem 58. Archivtag 1986 wurden neben den geplanten Bundesarchiv- und<br />

Landesarchivgesetzen auch die Auswirkungen des deutsch-deutschen<br />

Kulturabkommens behandelt. Trotz <strong>der</strong> Einigung zwischen den beiden deutschen<br />

Staaten wurde 1986 noch kein Archivar aus <strong>der</strong> DDR zum Archivtag nach München<br />

entsandt. Den Grund erfuhr Roland Leipold, damaliger Leiter <strong>der</strong> STAV vom Leiter<br />

<strong>der</strong> Abteilung BRD des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten (MfAA),<br />

Seidel. So hätte aus Sicht des Ministeriums keine außenpolitische Notwendigkeit für<br />

eine Teilnahme bestanden. Falls jedoch fachliches Interesse bei Mitarbeitern <strong>der</strong><br />

STAV bestanden hätten, wären keine Einwände gegen eine Teilnahme <strong>der</strong>selben<br />

erhoben worden. Das Kulturabkommen wäre jedoch keine Verpflichtung für eine<br />

257 Vgl. BA Dahlewitz-Hoppegarten, DO1/22.0/3097, o.Bl.<br />

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