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Die Konstituierung der Archivtage im Deutschen Kaiserreich

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<strong>Die</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Archivtage</strong><br />

fachmännisch verwalteter Archive und Registraturen“ große Resonanz. Der<br />

Hauptreferent zu diesem Thema war Archivrat Dr. Bär. Daneben erhielten noch<br />

Oberregierungsrat Dr. Hubert Ermisch und Reichsarchiv-Assessor Dr. Hermann<br />

Knapp als Korreferenten das Wort. Nach einer Debatte zu diesem Thema, in <strong>der</strong> über<br />

die Erfahrungen mit Archivalienschutz in den verschiedenen Archiven berichtet<br />

worden war, beschloss die Tagungsteilnehmer auf einen Antrag des Gehe<strong>im</strong>en<br />

Archivrats Dr. Bailleu (Berlin) hin, die Schaffung eines Ausschusses, bestehend aus<br />

den drei Referenten Bär, Ermisch, Knapp und dem Archivdirektor Dr. Wolfram.<br />

<strong>Die</strong>ser sollte eine Denkschrift über den Archivalienschutz verfassen, welche dann auf<br />

dem nächsten Archivtag weiter besprochen werden sollte. Dr. Bär sprach nach<br />

seinem ersten Referat über die Gründung des Staatsarchivs in Danzig, wobei er auch<br />

über die dortige Anwendung des Provenienzprinzips berichtete. Anschließend sprach<br />

Dr. Erhardt über „<strong>Die</strong> Hauptphasen <strong>der</strong> Entwicklung des Berliner Gehe<strong>im</strong>en<br />

Staatsarchivs“. 11<br />

Der Bamberger Archivtag 1905 wurde am 24. September mit dem Bericht des<br />

Ausschusses zum Archivalienschutz eröffnet. <strong>Die</strong>sem Referat des Archivdirektors<br />

Dr. Wolfram folgte eine Diskussion, welche von Reichsarchivar Dr. Secher aus<br />

Kopenhagen eröffnet wurde. <strong>Die</strong>ses Forum nutzte er, um die Archive in den<br />

skandinavischen Staaten vorzustellen. Danach reflektierten die Tagungsteilnehmer<br />

die fünf von Dr. Wolfram eingebrachten Thesen zum Archivalienschutz, welche mit<br />

einigen Än<strong>der</strong>ungen innerhalb <strong>der</strong> vierten These angenommen wurden.<br />

Zusammengefasst lassen sie sich wie folgt darstellen:<br />

1. <strong>Die</strong> deutschen Archivare stellten fest, dass bis zum Zeitpunkt des <strong>Archivtage</strong>s<br />

wertvolle Urkunden und Akten durch ungeeignete Aufbewahrung und<br />

Vernachlässigung zerstört wurden, in Privathände gelangten o<strong>der</strong> sogar ins<br />

Ausland verkauft wurden.<br />

2. Um weitere Verluste zu vermeiden, sei es die dringende Aufgabe <strong>der</strong><br />

deutschen Staatsregierungen, Gesetzte und Verordnungen für eine bessere<br />

Archivalienaufsicht zu erlassen.<br />

3. Um einen Erfolg aus einer etwaigen staatlichen Archivalienaufsicht zu<br />

gewährleisten, muss diese den Staatsarchiven übertragen werden.<br />

11 Vgl. Protokolle des Vierten <strong>Deutschen</strong> Archivtags zu Danzig, 1904.<br />

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