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Die Konstituierung der Archivtage im Deutschen Kaiserreich

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<strong>Die</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Archivtage</strong><br />

ließ zwei Jahre auf sich warten. Ein Zusammenschluss fand nur statt zwischen den<br />

Archiven in Dresden, Magdeburg und We<strong>im</strong>ar, dem sog. „wettinischen Dreieck“. 109<br />

Erst <strong>im</strong> Herbst 1948 wurden die Pläne wie<strong>der</strong> aufgegriffen, als die SMAD Dr. Otto<br />

Korfes, welcher früher in <strong>der</strong> Forschungsabteilung des Reichsarchivs arbeitete, ihn<br />

nach seiner Rückkehr aus <strong>der</strong> sowjetischen Kriegsgefangenschaft zum Leiter des<br />

Zentralarchivs ernannte. Daneben erhielt er den Auftrag eine zentrale<br />

Archivverwaltung einzurichten. Korfes setzte sich mit den einzelnen Archiven <strong>der</strong><br />

sowjetischen Zone in Verbindung, es än<strong>der</strong>te sich jedoch zunächst nichts an <strong>der</strong>en<br />

Zustand. Erst mit <strong>der</strong> Gründung <strong>der</strong> <strong>Deutschen</strong> Demokratischen Republik am 07.<br />

Oktober 1949 entstand die „Hauptabteilung Archivwesen“ <strong>im</strong> Ministerium des<br />

Innern, <strong>der</strong>en Leitung Korfes übernahm, wobei er jedoch auch die Leitung des<br />

„<strong>Deutschen</strong> Zentralarchivs in <strong>der</strong> DDR“ behielt. 110<br />

3.2. Das Archivwesen <strong>der</strong> DDR<br />

Durch die Gründung <strong>der</strong> Hauptabteilung Archivwesen (HA AW) war <strong>der</strong> Weg des<br />

Archivwesens in <strong>der</strong> DDR vorgezeichnet. Im Gegensatz zur fö<strong>der</strong>alen Organisation<br />

<strong>der</strong> vergangenen Jahre, wurde es nun zentral verwaltet. Durch die „Anordnung über<br />

die Aufbewahrung <strong>im</strong> Geschäftsverkehr nicht mehr benötigter Schriftstücke und<br />

Akten“ vom 28. Dezember 1949 wurden <strong>der</strong> HA AW und den Landesarchiven das<br />

Verfügungsrecht über alle Archivalien zugesichert. Am 13. Juli 1950 wurde die<br />

„Verordnung über das Archivwesen in <strong>der</strong> DDR“ erlassen, durch die dem<br />

Ministerium des Innern (MdI) und somit <strong>der</strong> HA AW die Leitung und Kontrolle des<br />

Archivwesens übertragen wurde, wie auch über die Ausbildung von Archivpersonal.<br />

Des Weiteren enthielt die Verordnung Anordnungen zum Schutz und zur<br />

Unveräußerlichkeit von Archivalien. Gerade die Festlegung <strong>der</strong> Unveräußerlichkeit<br />

von Archivalien wurde hier nun zum erstenmal gesetzlich festgelegt. Ebenfalls am<br />

13. Juli 1950 wurde eine Durchführungsanordnung erlassen, welche die<br />

Best<strong>im</strong>mungen <strong>der</strong> Verordnung näher erläuterte. So legt sie u.a. das Recht zur<br />

Errichtung von staatlichen Archiven und die Weisungs- und Aufsichtsbefugnis <strong>der</strong><br />

109<br />

Vgl. Sydow, J.: „ Das Archivwesen <strong>der</strong> <strong>Deutschen</strong> Demokratischen Republik“ in: Der Archivar, 4.<br />

Jg., Nr. 2, 1951, Sp. 56.<br />

110<br />

Vgl. Sydow, J.: „ Das Archivwesen <strong>der</strong> <strong>Deutschen</strong> Demokratischen Republik“ in: Der Archivar, 4.<br />

Jg., 1951, Nr. 2, Sp. 56.<br />

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