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Die Konstituierung der Archivtage im Deutschen Kaiserreich

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<strong>Die</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Archivtage</strong><br />

beson<strong>der</strong>s bei Aktenausson<strong>der</strong>ungen, die Archive zu Rate ziehen. <strong>Die</strong> Regierungen<br />

sollten die dazu nötigen Reisen <strong>der</strong> Archivare finanziell unterstützen.<br />

<strong>Die</strong> zweite Resolution befürwortete den Austausch bzw. die entgeldliche Abgabe von<br />

Archivalien, die in den jeweiligen Archiven fremd sind. Über die dritte Resolution,<br />

vorgeschlagen von dem Berliner Staatsarchivrat Dr. Ludwig Dehio, entschied nicht<br />

nur <strong>der</strong> Archivtag, son<strong>der</strong>n die gesamte Generalversammlung. Sie befasste sich mit<br />

<strong>der</strong> Notwendigkeit einer Verzeichnung <strong>der</strong> in den Provinzen und Staaten<br />

vorhandenen politischen Nachlässe. 47<br />

Nach einer erneuten Unterbrechung von zwei Jahren fand <strong>der</strong> 16. Archivtag 1924<br />

nun in Münster statt. Den Eröffnungsvortrag hielt Archivdirektor Dr. Glasmeier über<br />

das Thema „Sicherung und Erschließung <strong>der</strong> nichtstaatlichen Archive mit beson<strong>der</strong>er<br />

Berücksichtigung Westfalens“. In <strong>der</strong> anschließenden Diskussion wurden vor allem<br />

die desolaten Verhältnisse angesprochen, die durch Nichtgewährung von Mitteln für<br />

archivalische <strong>Die</strong>nstreisen seitens des Staates entstehen. Staatsarchivrat Dr. Vollmer<br />

aus Düsseldorf brachte darauf eine Resolution ein, welche einst<strong>im</strong>mig angenommen<br />

wurde. In dieser bringt <strong>der</strong> 16. Archivtag seinen Unmut über die Einschränkungen<br />

von <strong>Die</strong>nstreisen zur „Sicherung bedrohter Archivalien“ zum Ausdruck, da diese<br />

eine „bedenkliche Gefährdung lebenswichtiger Archivaufgaben“ 48 darstelle. Daher<br />

sollen die zuständigen Stellen in Zukunft die nötigen Geldmittel bereitstellen. <strong>Die</strong>ser<br />

Teil <strong>der</strong> Resolution scheint so kurze Zeit nach <strong>der</strong> Hyperinflation von 1922/23 eine<br />

recht anmaßende, aber auch mutige For<strong>der</strong>ung zu sein, da die Inflation erst durch die<br />

Währungsstabilisierung 1923/1924 beendet worden ist. <strong>Die</strong> angemahnten staatlichen<br />

Behörden hätten, statt <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nachzugehen, die Archivare auch entlassen<br />

können. In an<strong>der</strong>en Bereichen schieden aufgrund des Sparzwanges <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und<br />

Kommunen, resultierend aus <strong>der</strong> Inflation, 400.000 Beamte und Angestellte aus dem<br />

Staatsdienst aus. 49<br />

Im zweiten Teil dieser Resolution wird zum ersten Mal offiziell die Schaffung eines<br />

Archivgesetzes von Reich und Län<strong>der</strong>n gefor<strong>der</strong>t. <strong>Die</strong>se For<strong>der</strong>ung sollte noch viele<br />

Jahre unerfüllt bleiben, denn erst nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden<br />

Archivgesetze erlassen.<br />

47 Vgl. KB 70 Jg. (1922) Nr. 9-12.<br />

48 Archivtag und Hauptversammlung des Gesamtvereins zu Münster i.W., 1924, S. 7<br />

49 Vgl. Grevelhörster, L.: „Kleine Geschichte <strong>der</strong> We<strong>im</strong>arer Republik“, 2000, S.97<br />

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