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Die Konstituierung der Archivtage im Deutschen Kaiserreich

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<strong>Die</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Archivtage</strong><br />

Weltkrieg zu begehen. Wie zu Beginn des Jahrhun<strong>der</strong>ts betrug die Tagungszeit<br />

wie<strong>der</strong> nur einen Tag, jedoch wurde an <strong>der</strong> Tradition festgehalten, die Tagung <strong>im</strong><br />

September abzuhalten. Für den 27. September standen nur drei Vorträge auf <strong>der</strong><br />

Tagesordnung. Archivdirektor Dr. Tille hielt das Eröffnungsreferat mit dem Titel:<br />

„<strong>Die</strong> We<strong>im</strong>arer Archive und die Zukunft <strong>der</strong> staatlichen Archive <strong>im</strong> Lande<br />

Thüringen“. Ihm schloss sich Dr. Grotefend mit seinem Vortrag über die<br />

„Inventarisation <strong>der</strong> nichtstaatlichen Archive“ an. In <strong>der</strong> folgenden Diskussion zu<br />

diesem Thema wurde hauptsächlich die Nie<strong>der</strong>legung <strong>der</strong> Kirchenbücher in Staats-<br />

und Stadtarchiven erörtert. Zu dieser Thematik wurde ein Ausschuss gewählt, <strong>der</strong><br />

einen Antrag an das Reichsministerium des Innern richten sollte, in dem die Abgabe<br />

von älteren Kirchenbüchern und Kirchenrechnungen an sichere Archive gefor<strong>der</strong>t<br />

wurde. Der Vortrag von Prof. Dr. Mentz über das Kriegsarchiv in Jena wurde<br />

aufgrund <strong>der</strong> vorgerückten Stunde und mit Rücksicht auf den geplanten Besuch<br />

dieses Archivs von <strong>der</strong> Tagesordnung genommen. Somit wurde dieser 14. Archivtag<br />

schon um 14 Uhr geschlossen. 46<br />

Erst zwei Jahre später trafen sich die deutschen Archivare auf dem 15. Archivtag<br />

1922 in Aachen wie<strong>der</strong>. <strong>Die</strong>ser begann mit einer Beson<strong>der</strong>heit. Dr. Grotefend zeigte<br />

eine Fotografie von den acht Grün<strong>der</strong>n <strong>der</strong> 4. Sektion des Gesamtvereins, welches<br />

auf <strong>der</strong> Generalsversammlung 1878 aufgenommen worden war. Grotefend war zu<br />

diesem Zeitpunkt <strong>der</strong> einzig Überlebende dieser acht Männer. Der Vortrag über die<br />

„Staatsaufsicht über Kommunalarchive“, gehalten vom Gehe<strong>im</strong>en Archivrat Dr. Otto<br />

Redlich, gestaltete anschließend den Übergang zur Tagesordnung. Danach berichtete<br />

Dr. Müsebeck über den systematischen Aufbau des Reichsarchivs in Potsdam.<br />

Weiter informierte Diözesanarchivar Dr. Friedrich Wilhelm Lohmann über „Inhalt<br />

und Bedeutung <strong>der</strong> Diözesanarchive“ und als Abschluss bot Dr. Overmann<br />

„Anregungen für den Archivalienaustausch zwischen deutschen Archiven“.<br />

Als Ergebnis dieses <strong>Archivtage</strong>s wurden drei Resolutionen verfasst. In <strong>der</strong> ersten<br />

Resolution wurde darauf hingewiesen, dass wertvolle und oft gefährdete Quellen, die<br />

in den Staats-, Kommunal- und Kirchenbehörden aufbewahrt werden, nur durch die<br />

Mitwirkung <strong>der</strong> zuständigen Staatsarchive o<strong>der</strong> durch ähnliche Archive geschützt<br />

werden können. Daher sollte es Pflicht werden, dass die den Regierungen<br />

nachgeordneten Behörden bei wesentlichen Verän<strong>der</strong>ungen in ihren Registraturen,<br />

46 Vgl. KB 68 Jg. (1920) Nr. 11-12, Sp. 209-234.<br />

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