Die MASSAI - Ostafrika - bei DuEPublico
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wiederholt hat, verkündet er seinen Seherspruch, der oft genug mit pythischer Zweideutigkeit<br />
abgefasst ist.“ (7, S. 18 ff.) <strong>Die</strong>se Handlung heißt „en gidon”. Der „ol oriboni“ gibt auch den<br />
Anstoß zu kriegerischen Raubzügen, obwohl er selbst kein Krieger ist.<br />
<strong>Die</strong>se Unternehmungen sind den Massai jedoch immer willkommen, denn es gilt, den<br />
Viehbestand, dem sie ihre größte Fürsorge entgegenbringen, zu vermehren.<br />
Rinderhorn (7, S. 19)<br />
Das Staatswesen und die militärische Altersklassenorganisation beruht auf einem besonderen<br />
Altersklassensystem. „Das Altersklassensystem baut auf der genauen Kenntnis der<br />
Generationszugehörigkeit eines jeden auf, und so wird ersichtlich, das zur Zeit in der gleichen<br />
Altersklasse z.B. <strong>bei</strong> den „batoga“ nicht weniger als vier verschiedene Generationen<br />
nebeneinander leben, nämlich die dreizehnte, vierzehnte, fünfzehnte und sechszehnte<br />
Generation, wenn man die entfernteste noch benannte Generation als erste Generation<br />
bezeichnet.“ (7, S. 980) Jede Generation wird anders benannt. Einen Ehepartner darf man nur<br />
aus der gleichen, der zweitvorhergehenden oder übernächsten, nie aber aus der<br />
vorangegangenen oder folgenden Generation wählen.<br />
C.2 Ehe und Familie<br />
<strong>Die</strong> ehelichen Verhältnisse der Massai sind locker, da ausschließlich Vielweiberei herrscht.<br />
<strong>Die</strong> Zahl der Frauen des Mannes ist nicht begrenzt, sie hängt eher von der Finanzkraft des<br />
Bräutigams ab, denn er hat <strong>bei</strong> seiner Werbung eine Anzahl von Vieh an die Brauteltern zu<br />
geben. Ehe auf Probe gibt es nicht. <strong>Die</strong>se besteht ein Leben lang, kann jedoch gegebenenfalls<br />
wieder getrennt werden.<br />
Früher sollte die Braut nicht dem Stamm ihres Bräutigams angehören, was jedoch durch die<br />
großen Viehseuchen heute nicht mehr zutrifft. Danach darf der Mann eine Frau heiraten, die<br />
zwar zu seinem Stamm gehört, nicht jedoch zu seinem Geschlecht. Ferner soll die Frau nicht<br />
vom Geschlecht der Schwiegermutter sein, noch soll ihre Mutter dem Geschlecht des<br />
Bräutigams angehören.. <strong>Die</strong> Ehe zwischen Milchgeschwistern (Kinder, die von einer Amme<br />
ernährt wurden) ist nicht erlaubt, sowie ein Bund zwischen Angehörigen der Schmieden und<br />
Nicht-Schmieden. Witwen und geschiedenen Frauen ist ebenfalls untersagt, sich wieder zu<br />
verheiraten, dürfen jedoch in wilder Ehe leben.<br />
<strong>Die</strong> Väter kleiner Kinder verloben diese häufig, jedoch nur um eine Art Versicherung<br />
abzuschließen, denn der Vater des anderen Kindes ist nun verpflichtet, seinem Freund Hilfe<br />
<strong>bei</strong> einer Verarmung zu gewährleisten. Meistens aber tritt eine Brautwerbung ein, wenn der<br />
Jüngling 20 bis 22 Jahre alt ist und das Mädchen ein Alter von 8 bis 10 Jahre erreicht hat. Der<br />
Vater des Bräutigams wirbt <strong>bei</strong> der Mutter des Mädchens, die dann den Kopf der Braut mit<br />
Butter und Rinderfett einreibt, als Zeichen der Gültigkeit der Verlobung. Während der<br />
Verlobungszeit leben sie in zwei voneinander getrennten Kriegerkralen: der junge Mann<br />
befindet sich mit anderen Kriegern in seinem Altersklassenverband, während das gleiche für<br />
die Mädchen zutrifft; es lebt in einem anderen Kriegerverband. Wird das Mädchen während<br />
dieser Zeit schwanger, so gilt dieses als Schande und die Verlobung wird sofort gelöst.