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Richtlinien des Förderprogramms "Entsiegelung von Flächen“ Ziel ...

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<strong>Richtlinien</strong> <strong>des</strong> <strong>Förderprogramms</strong> "<strong>Entsiegelung</strong> <strong>von</strong> <strong>Flächen“</strong><br />

<strong>Ziel</strong> der Förderung<br />

Durch das Versiegeln <strong>von</strong> Flächen versickert das Regenwasser nicht mehr und die<br />

natürliche Verdunstung wird reduziert. Daher fließt Regenwasser zu schnell und in hohen<br />

Mengen in die Kanalisation. So kann Hochwasser entstehen und der Grundwasserspiegel<br />

senkt sich. Befestigte Flächen zerstören Lebensraum für Tiere und Pflanzen,<br />

was sich unmittelbar auf das Kleinklima auswirkt.<br />

Die Gemeinde fördert die <strong>Entsiegelung</strong> <strong>von</strong> privaten und gewerblichen Flächen innerhalb<br />

der bebauten Ortsteile.<br />

Förderumfang<br />

Die Gemeinde Reilingen fördert auf der Grundlage dieser Richtlinie und im Rahmen<br />

der veranschlagten Haushaltsmittel die <strong>Entsiegelung</strong> versiegelter Flächen im privaten<br />

und gewerblichen Bereich.<br />

Als versiegelte Flächen im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten alle befestigten Flächen<br />

<strong>von</strong> denen das Wasser ungehindert dem Kanal zufließt. Dies sind zum Beispiel: asphaltierte,<br />

betonierte oder flächig mit Verbundsteinen belegte Garageneinfahrten und<br />

Hofflächen. Als nicht versiegelt im Sinne dieser Richtlinie gelten asphaltierte oder betonierte<br />

Wege, wenn das darauf anfallende Regenwasser in benachbarte Grünflächen<br />

abgeleitet wird (z. B. betonierte Gartenpfade).<br />

Eine <strong>Entsiegelung</strong> im Sinne dieser Richtlinie liegt dann vor, wenn z.B. an den Kanal<br />

angeschlossene Asphaltbeläge entfernt und durch rote Erde, Schotterrasen oder unbefestigte<br />

Grünflächen ersetzt werden. Mit Rasengittersteinen belegte Flächen gelten<br />

als unversiegelt, wenn die freie versickerungsfähige Fläche min<strong>des</strong>tens 50% beträgt,<br />

wie dies bei Wabensteinen aus Beton oder Kunststoff der Fall ist. Verbundsteine mit<br />

Abstandshaltern gelten nicht als <strong>Entsiegelung</strong>.<br />

Rechtsanspruch<br />

Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung ist auch bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />

nicht gegeben.<br />

Bei genehmigungs- und anzeigepflichtigen Vorhaben muss die Genehmigung der zuständigen<br />

Stelle (Untere Baurechtsbehörde, Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde,<br />

usw.) vorgelegt werden.<br />

Antragstellung<br />

Der Zuschuss wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische<br />

Personen <strong>des</strong> privaten Rechts als Eigentümer / Erbbauberechtigte oder sonstige<br />

Nutzungsberechtigte (mit schriftlicher Zustimmung <strong>des</strong> Eigentümers / Erbbauberechtigten)<br />

in der Gemeinde Reilingen. Pro Grundstück bzw. Gebäudeeinheit wird nur<br />

ein einmaliger Zuschuss gewährt.<br />

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Mit den Arbeiten darf erst nach<br />

dem Bescheid über die Bezuschussung und etwaigen erforderlichen Genehmigungen<br />

der Gemeinde und anderen Behörden begonnen werden.<br />

Der Antrag auf Bezuschussung ist schriftlich bei der Gemeinde Reilingen, Bauamt,<br />

einzureichen. Ihm sind folgende Unterlagen beizufügen:


• Foto der Fläche, die entsiegelt werden soll,<br />

• Beschreibung der Maßnahme, evtl. Skizze,<br />

• Kostenaufstellung,<br />

• ggf. Genehmigungsnachweis bei genehmigungs- und anzeigepflichtigen Vorhaben,<br />

• ggf. Vollmacht der Eigentümer / Erbbauberechtigten.<br />

2<br />

Über den Förderantrag entscheidet das Bauamt nach pflichtgemäßem Ermessen unter<br />

Anwendung dieser Richtlinie. Über eventuell notwendige Ausnahmen entscheidet der<br />

Technische Ausschuss.<br />

Der Zuschussbetrag wird nach Genehmigung durch das Bauamt und Realisierung der<br />

Maßnahme sowie Abnahme durch einen Vertreter <strong>des</strong> Bauamtes ausgezahlt. Rechnungsbelege<br />

sind als Nachweis vorzulegen. Auflagen zum Bewilligungsbescheid bleiben<br />

vorbehalten.<br />

Zuschussvoraussetzungen<br />

Die zu entsiegelnde Fläche muss zusammenhängend min<strong>des</strong>tens 10 Quadratmeter<br />

betragen.<br />

Wird eine entsiegelte Fläche, für die ein Zuschuss gewährt wurde, innerhalb eines<br />

Zeitraumes <strong>von</strong> 10 Jahren wieder versiegelt oder überdacht, ist der gewährte Zuschuss<br />

in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Zuschussempfänger verpflichtet sich, mit<br />

Annahme der Zuwendung, diese Rückzahlungsverpflichtung auch eventuellen Rechtsnachfolgern<br />

aufzuerlegen.<br />

Zuschusshöhe<br />

Der Zuschuss beträgt 5 € pro Quadratmeter entsiegelter Fläche, maximal jedoch 400<br />

€. Für eine Totalentsiegelung (Umwandlung in Garten oder Rasen) sollen 10 € / qm<br />

gezahlt werden, maximal jedoch 400 €.<br />

Eigenleistungen sind nicht zuschussfähig.<br />

Prüfungsrecht<br />

Der Antragsteller ist verpflichtet, der Gemeinde Reilingen auf Verlangen jederzeit Auskünfte<br />

über die für die Gewährung und Belassung der Zuschüsse maßgeblichen Umstände<br />

zu erteilen, eine Besichtigung der Maßnahme zu ermöglichen und entsprechende<br />

Unterlagen vorzulegen.<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Richtlinie tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie ist bis zum 31.<br />

Dezember 2010 befristet.<br />

Reilingen, den 03.03.2010<br />

Klein<br />

Bürgermeister


Gemeinde Reilingen<br />

Hockenheimer Str. 1-3<br />

68799 Reilingen<br />

Antragsteller<br />

Name<br />

Vorname<br />

Straße<br />

Telefon<br />

Kurzbeschreibung der Maßnahme:<br />

3<br />

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses<br />

zum Entsiegeln <strong>von</strong> Flächen<br />

_____________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________<br />

Größe der Fläche, die entsiegelt werden soll: __________ m²<br />

Voraussichtliche Kosten: __________ €<br />

Voraussichtliche Fertigstellung der Maßnahme: __________ (Monat/Jahr)<br />

Ich/wir beantrage(n) für o. g. Vorhaben eine Zuwendung nach den <strong>Richtlinien</strong> der Gemeinde<br />

Reilingen und erkläre(n), dass für die Maßnahme keine sonstigen Zuschussmittel<br />

in Anspruch genommen werden. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist gesichert.<br />

Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, dass die entsiegelte Fläche min<strong>des</strong>tens 10 Jahre unversiegelt<br />

bleibt.<br />

Reilingen, den ___________________<br />

_______________________________<br />

Rechtsverbindliche Unterschrift<br />

Anlage:<br />

- Foto der Fläche, die entsiegelt wird<br />

- Kostenaufstellung<br />

- Genehmigungsnachweis bei genehmigungs-<br />

und anzeigepflichtigen Vorhaben<br />

- Vollmacht der Eigentümer / Erbbauberechtigten<br />

- Maßstabsgerechter Plan

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