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Schutzkonzept

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Schutzkonzept

der katholischen Kirche

in der Wiehre und in Günterstal

FÜR EINE KULTUR DES

GRENZACHTENDEN UMGANGS

1


Inhalt

Die Kirchengemeinde Freiburg-Wiehre-Günterstal trägt als Institution der Erzdiözese

Freiburg Verantwortung dafür, dass in ihrem Geltungsbereich die Vorschriften und

Richtlinien der Erzdiözese zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt 1

umgesetzt werden.

1. Elemente des Schutzkonzeptes 4

2. Ziele und Selbstverpflichtung 5

3. Die persönliche Eignung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – Standards 7

4. Das erweiterte Führungszeugnis & die Selbstauskunftserklärung 8

5. Der Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

in den Handlungsfeldern unserer Seelsorgeeinheit 9

6. Der Umgang mit Beschwerden 11

7. Wir arbeiten an unseren Standards 12

8. Kontaktdaten und Adressen 13

9. Anlage 16

9.1. Anlage 1: Erklärung zum grenzachtenden Umgang für ehrenamtlich Tätige 17

9.2. Anlage 2: Handlungsleitfaden im Verdachtsfall 23

1

Siehe dazu: Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen

im Erzbistum Freiburg (Präventionsordnung – PrävO) sowie deren Ausführungsbestimmungen, in:

Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg, Nr. 22, 07.08.2015.

3



1. Elemente des Schutzkonzeptes 2. Ziele und Selbstverpflichtung

Als Rechtsträger tragen wir für unsere Einrichtungen und Dienste Sorge, die Strukturen

und Prozesse zur Prävention transparent, nachvollziehbar, kontrollierbar und evaluierbar

zu gestalten. Mit den Verantwortlichen in unseren Einrichtungen wurde ein spezifisches

Schutzkonzept zur Prävention und zur Gewährleistung des Persönlichkeitsschutzes erarbeitet.

Es umfasst folgende Elemente:

• Zielsetzungen und Selbstverpflichtung,

• Risikoanalyse, 2

• Unsere institutionellen Standards,

• Verhaltensanforderungen an unsere hauptberuflichen

und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

• Schulung und Qualifizierung,

• Einbindung der Prävention in unsere Pastoralkonzeption

und in unsere Regelwerke.

Die Kirchengemeinde / Seelsorgeeinheit Freiburg-Wiehre-Günterstal will Kindern, Jugendlichen

und erwachsenen Schutzbefohlenen, sowie allen Menschen, die sich kirchlichem

Handeln anvertrauen, Lebensräume anbieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen,

ihre Beziehungsfähigkeit und ihren persönlichen Glauben entfalten können.

Unsere Pfarreien, Gruppierungen und Dienste sollen ein sicherer Ort für unsere Mitglieder

und für die uns anvertrauten Menschen sein.

Kirchliches Handeln, Seelsorge, Bildung, Betreuung und Erziehung, sind unvereinbar mit

jeder Form von körperlicher, verbaler, psychischer und sexualisierter Gewalt. Jedes Verhalten,

das die Achtung vor dem anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung

verletzt oder stört, widerspricht diesen Prinzipien kirchlichen Handelns.

Diesem Grundsatz verpflichtet, wollen wir die Kultur des achtsamen und grenzachtenden

Miteinanders stärken und mit institutionalisierten Standards den Persönlichkeitsschutz

der uns anvertrauten Menschen sicherstellen. Im „Allgemeinen Teil des Verhaltenskodex“

in den „Ausführungsbestimmungen zu der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte

Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Erzbistum Freiburg“

(Amtsblatt Nr.22 v. 7. August 2015) sind die wichtigsten Bestimmungen festgelegt.

Darüber hinaus erklären wir:

1. Unser Handeln ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Wir unterstützen Kinder,

Jugendliche und alle Schutzbefohlen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen,

glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

2. Wir achten die Rechte und die Würde der uns anvertrauten Menschen, insbesondere

auch ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit.

2

Bei der Risikoanalyse handelt es sich um eine Bestandsaufnahme, die dokumentiert, in welchen pastoralen

Handlungsfeldern Risiken oder Schwachstellen bestehen, die die Ausübung von sexualisierter Gewalt ermöglichen

oder sogar begünstigen.

Die hier vorliegende kompakte Fassung des Schutzkonzepts enthält allerdings nicht die Risikoanalyse.

Diese ist aber im Pfarrbüro einsehbar bzw. kann auf Anfrage auch zur Verfügung gestellt werden.

4 5



3. Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um, indem wir

Sorge tragen, dass

• die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen

und Schutzbefohlenen respektiert werden; dass

• die hauptamtlichen, hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter die eigenen Grenzen kennen und achten und

• der Umgang mit Bildern und Medien und die Nutzung des Internets verantwortungsvoll

geschieht.

4. Wir treten dafür ein, offene und unterschwellige Formen von Gewalt, Grenzverletzungen

und Übergriffen bewusst wahrzunehmen und leiten gegebenenfalls notwendige und angemessene

Maßnahmen zum Schutz junger Menschen und Schutzbefohlener ein.

5. Wir wenden uns gegen jede Form diskriminierenden, gewalttätigen und sexistischen

Verhaltens und beziehen aktiv dazu Stellung.

6. Wir wollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, sich für den Schutz von

Menschen einzusetzen, die sich kirchlich-pastoralem Handeln anvertrauen.

7. Wir gestalten die Rahmenbedingungen unserer Veranstaltungen, Kurse, Treffen,

Sitzungen und Aktionen so, dass Mitsprache und Beteiligung ermöglicht wird. Wir

achten und stärken die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.

8. Wir treffen Vorkehrungen, dass der Persönlichkeitsschutz der uns anvertrauen

Menschen gewährleistet wird. Dazu gehört insbesondere

• der Schutz vor körperlicher und psychischer Gewalt, Schadenszufügung oder

Misshandlung,

• der Schutz vor sexualisierter Gewalt, vor Vernachlässigung, schlechter Behandlung

oder Ausbeutung.

9. Für Konflikte und Beschwerden gibt es klar geregelte Zuständigkeiten.

3. Die persönliche Eignung unserer

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

(Standards)

In Aufgabenfeldern, in denen asymmetrische Beziehungen bestehen, insbesondere in der

Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, mit kranken und alten Menschen und mit Menschen

mit Behinderung hat die Kirchengemeinde eine besondere Verantwortung in Bezug auf die

erforderliche fachliche und persönliche Eignung ihrer hauptamtlichen, hauptberuflichen und

ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Übernahme einer Funktion in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit, in der Katechese,

in der Betreuung, der Begleitung und der Bildung Minderjähriger oder anvertrauter

erwachsener Schutzbefohlener setzt eine nachgewiesene Einführung voraus, die der

Kultur des grenzachtenden Umgangs und dem Schutz vor sexualisierter Gewalt und der

Prävention dient. Alle beruflich und ehrenamtlich in den oben genannten Bereichen tätigen

Personen werden über die Gefahr von Grenzüberschreitungen und Missbrauch aufgeklärt

und in die Erklärung zum grenzachtenden Umgang des Erzbistums eingewiesen.

Die Unterzeichnung der „Erklärung zum grenzachtenden Umgang“ und, falls durch die

konkrete Aufgabe bedingt, die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung über das

Erweiterte Führungszeugnis ist Voraussetzung für die Übernahme einer Tätigkeit in den

genannten Aufgabenfeldern.

Deshalb wird darauf geachtet, dass die Verantwortlichen der Gruppierungen, Dienste

und Einrichtungen größtmögliche Sorgfalt wahren bei der Auswahl Hauptberuflicher

und Ehrenamtlicher in den jeweiligen Aufgabenfeldern.

Nach den Vorgaben der diözesanen Präventionsordnung und des daraus abgeleiteten

Curriculums werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihres Aufgabenfeldes

unterwiesen bzw. geschult. Diesbezügliche Gespräche führen dafür qualifizierte

Mitglieder des Seelsorgeteams oder die dazu beauftragte Präventionsfachkraft.

10. In den Zielvereinbarungsgesprächen des Leitenden Pfarrers ist die Umsetzung

des Institutionellen Schutzkonzeptes ein Thema.

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4. Das erweiterte Führungszeugnis

& die Selbstauskunftserklärung

Alle hauptamtlich und hauptberuflich im pastoralen Dienst Tätigen legen im regelmäßigen

Abstand von fünf Jahren ein Erweitertes Führungszeugnis (EFZ) vor. Diese Unterlagen

werden in den Personalakten hinterlegt, die für den pastoralen Dienst im Erzbischöflichen

Ordinariat unter Verschluss liegen.

Eine Selbstauskunftserklärung wird von hauptberuflich in der Kirchengemeinde Tätigen im

Rahmen ihres Bewerbungs- bzw. eines Einstellungsverfahrens abgegeben.

Hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinde

müssen ein Erweitertes Führungszeugnis vorweisen, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit

mit einem hohen Grad an Regelmäßigkeit Kinder, Jugendliche oder andere Schutzbefohlene

beaufsichtigen, betreuen, erziehen, unterrichten, ausbilden, pflegen oder vergleichbaren

Kontakt zu ihnen haben. Die Entscheidung darüber trifft der Leitende Pfarrer unter Hinzuziehung

einer Präventionsfachkraft. Die Dokumentation der Einsichtnahme in das EFZ erfolgt

gemäß den diözesanen und gesetzlichen Richtlinien und Datenschutzbestimmungen.

5. Der Verhaltenskodex für Mit -

ar beiterinnen und Mitarbeiter

in den Handlungsfeldern unserer

Seelsorgeeinheit

a) Sprache und Wortwahl bei Gesprächen

Die verbale und nonverbale Kommunikation im Umgang mit Kindern und Jugendlichen

ist respektvoll, achtet die Person, verzichtet auf Beleidigungen und Herabsetzungen und

schützt vor vorsätzlicher Überforderung. Wir pflegen und fördern eine gute und freundliche

Wortwahl. Wir unterbinden Grenzverletzungen im kommunikativen Bereich, greifen

moderierend in Streitgespräche ein und versuchen, Alternativen für ein angemessenes und

zielführendes Gespräch zu bieten.

b) Angemessene Gestaltung von Nähe und Distanz

Alle Verantwortlichen stellen im Umgang mit Schutzbefohlenen eine angemessene Nähe

und Distanz sicher, unterstützt durch entsprechende Schulungen in Verantwortung des

jeweiligen Rechtsträgers (Kirchengemeinde, Verband, Dekanat).

Die gemeinsame Vereinbarung von klaren und verbindlichen Gruppenregelungen

(z.B. für Ferienfreizeiten) dient diesem Anliegen.

c) Angemessenheit von Körperkontakten

Bei Körperkontakten achten wir auf gegenseitiges Einvernehmen und Akzeptanz. Unter

Erwachsenen bauen wir auf Anstand, Selbstkontrolle und soziale Kontrolle durch die

umgebende Gruppe. Zwischen Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen weisen wir

ausdrücklich darauf hin, welche Kontakte beispielhaft vertretbar und ggf. entwicklungspsychologisch

sinnvoll sind, und welche Art von Körperkontakten nicht geduldet werden

kann. Berührungen im Intimbereich eines Menschen sind unzulässig und werden als Übergriff

gewertet.

8 9



d) Beachtung der Intimsphäre

Die Intimsphäre der Menschen, die sich uns anvertrauen, ist unantastbar. Dies schließt

auch die Fertigung und Verbreitung von Fotografien aus, die dazu geeignet sind, einzelne

Personen bzw. Personengruppen zu erniedrigen, zu beleidigen oder ihnen in sonst einer

Weise zu schaden.

Auf Maßnahmen mit Übernachtungen im Kinder- und Jugendbereich ist die Unterbringung

grundsätzlich geschlechtergetrennt. Vor Betreten eines Zimmers wird angeklopft und auf

Eintrittserlaubnis gewartet. Es betreten möglichst nur Betreuer desselben Geschlechts

den Schlafraum.

Kinder und Jugendliche dürfen bei Sammelduschen auch mit Badebekleidung duschen. Bei

einfachen Sanitäranlagen wird eine Regelung getroffen, die die Trennung der Geschlechter

sicherstellt. Erwachsene duschen generell nicht zusammen mit Kindern und Jugendlichen.

6. Der Umgang mit Beschwerden

In unserer Kirchengemeinde ist es sowohl nach innen als auch nach außen transparent, an

wen sich Menschen mit Beschwerden wenden können und wie mit Beschwerden umgegangen

wird (siehe dazu 8.). Dieser Beschwerde- und Meldeweg wird in den Schulungen

vorgestellt und erörtert (siehe dazu Anhang). Alle Mitarbeitenden kennen die Verfahrenswege

im Umgang mit Vermutungen und Verdacht im Zusammenhang mit grenz-verletzendem

Verhalten, Übergriffen und / oder sexualisierter Gewalt.

Der Beschwerdeweg wird schriftlich fixiert und mit entsprechenden Telefonnummern und

Namen an den Orten hinterlegt, an denen die Gruppen der Pfarreien verkehren oder sich

aufhalten.

e) Zulässigkeit von Geschenken

Geschenke sind unter bestimmten Bedingungen zulässig. Sie stellen einen die Verhältnismäßigkeit

beachtenden Dank dar, für den keine Gegenleistung erwartet wird. Gleichwertige

Geschenke an alle Angehörige einer Gruppe können diese Intention verdeutlichen.

f) Der Umgang mit und die Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Aufgrund unseres begrenzten Einflusses in diesem Bereich liegt die entsprechende Verantwortung

primär bei den Kindern und Jugendlichen und bei deren Erziehungsberechtigten.

Wir halten die Kinder und Jugendlichen dazu an, in der Kommunikation per Internet Respekt

und Umsicht walten zu lassen und strikt auf verunglimpfende Texte und entwürdigende

Fotos zu verzichten. Die Öffentlichkeitsarbeit in unserer Seelsorgeeinheit muss diesbezüglich

vorbildlich sein, unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des

Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG).

g) Disziplinierungsmaßnahmen

Wir fordern das Einhalten vereinbarter Regeln ein. Im Einzelfall kann ein Ausschluss von

einer Gruppe oder einer Tätigkeit verfügt werden, wenn die Regeln dauerhaft missachtet

werden. Jegliche Anwendung von physischer oder psychischer Gewalt lehnen wir grundsätzlich

ab. In besonders gravierenden Fällen kann durch den Leiter der Kirchengemeinde

in Ausübung des Hausrechtes der Zutritt zu Einrichtungen der Kirchengemeinde verboten

werden.

10 11



7. Wir arbeiten an unseren Standards 8. Kontaktdaten und Adressen

Qualitätsmanagement, Aus- und Fortbildung

Die regelmäßige Überprüfung des institutionellen Schutzkonzeptes und die Aktualisierung

der Einrichtungsanalyse – z.B. bei Wegfall oder Neueinrichtung von Gruppen; Beendigung

oder Neuaufnahme einer haupt- oder ehrenamtlichen Tätigkeit – trägt zur Qualitätssicherung

in diesem Bereich bei.

Diese Überprüfung und Anpassung des Schutzkonzeptes wird bei einem Vorfall von sexualisierter

Gewalt verbindlich durchgeführt.

Ehrenamtlich Tätige im Bereich der Jugendarbeit nehmen an den Schulungsformaten der

kirchlichen Jugendarbeit in der Erzdiözese Freiburg teil. Neben Gruppenleiter-grundkursen

werden dort anlassbezogene Schulungen durchgeführt (z.B. für Freizeit-leiterinnen und –

leiter).

Ehrenamtliche, die außerhalb der Jugendarbeit mit Minderjährigen oder erwachsenen

Schutzbefohlenen arbeiten, werden durch einen/eine Multiplikator/in für Prävention

geschult. Diese/r ist Mitglied des Seelsorgeteams. Für unsere Kirchengemeinde ist Herr

Ansgar Biller als Multiplikator beauftragt. Jährlich wird mindestens eine Schulung für

Ehrenamtliche durchgeführt.

Das Schutzkonzept und die Maßnahmen zu seiner Umsetzung sind integraler Teil unserer

Pastoralkonzeption und Regelwerke (z.B. der Standards für die Jugendarbeit).

Unsere Präventionsfachkraft

Zur Präventionsfachkraft für den Bereich der Kirchengemeinde

Freiburg-Wiehre-Günterstal ist nach § 15(3) PrävO bestellt:

Frau Katharina Denger

Beruf: Präventionsfachkraft des Erzbistums für das Dekanat Freiburg

E-Mail: katharina.denger@ordinariat-freiburg.de

Ansprechpersonen in der Kath. Kirchengemeinde Freiburg Wiehre-Günterstal

Pfarrer Michael Schweiger

PRef. Ansgar Biller

Diözesane Missbrauchsbeauftragte

Diese beiden Personen sind von der Erzdiözese Freiburg beauftragt, als externe Stelle

Vorwürfe sexuellen Missbrauchs zu prüfen, die sich gegen hauptberufliche kirchliche

Mitarbeitende richten.

Dr. Angelika Musella (Rechtsanwältin)

Prof. Dr. Helmut Kury (Psychologe und Kriminologe)

Günterstalstraße 49

79102 Freiburg

Telefon: 0761 / 703980

Telefax: 0761 / 7039810

Mail: sekretariat@musella-collegen.de

Web: www.musella-collegen.de

12 13



Vertrauenspersonen Kirchliche Jugendarbeit

Es wird empfohlen, mit ihnen Kontakt aufzunehmen bei Vermutungen und Vorfällen von

psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt innerhalb der kirchlichen Jugendarbeit.

Aktuelle Kontaktdaten siehe: www.vertrauenspersonen.kja-freiburg.de

Leiter Fachberatung

Es wird empfohlen, mit ihm Kontakt aufzunehmen bei Fragen von Leitungsverantwortlichen

vor Ort nach angemessenem Umgang mit Vermutungen, Vorwürfen und bestätigten

sexualisierten Gewalthandlungen in kirchlichen Institutionen:

Wolfgang Oswald

Habsburger Straße 107

79104 Freiburg

Telefon: 0761 / 12040-241

Telefax: 0761 / 12040-5820

Mail: wolfgang.oswald@ipb-freiburg.de

Externe Beratungsstellen in Freiburg

Es wird empfohlen, mit einer der Beratungsstellen Kontakt aufzunehmen bei Wunsch nach

Selbstklärung im Zusammenhang mit beobachtetem grenzverletzendem Verhalten, bei der

Suche nach Hilfsangeboten für Betroffene und bei Nachfrage nach Fortbildungsangeboten.

WendePunkt Freiburg e.V.

Unabhängige, nichtkirchliche Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen & Jungen

Carmen Bremer (Schwerpunkt Frauen und Mädchen)

Hermann Gilsbach (Schwerpunkt Männer und Jungen)

Kronenstraße 14

79100 Freiburg

Telefon: 0761 / 7071191

Mail: bremer@wendepunkt-freiburg.de bzw. gilsbach@wendepunkt-freiburg.de

Web: www.wendepunkt-freiburg.de

Wildwasser Freiburg e.V.

Unabhängige, nichtkirchliche Beratungs- und Informationsstelle

gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen

Susanne Strigel

Basler Straße 8

79100 Freiburg

Telefon: 0761 / 133645

Mail: info@wildwasser-freiburg.de

Web: www.wildwasser-freiburg.de

Beratungsstelle bundesweit – das Hilfetelefon

Das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ ist die bundesweite, kostenfreie und anonyme

Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem

sozialen Umfeld von Kindern, für Fachkräfte und für alle Interessierten. Es ist eine Anlaufstelle

für Menschen, die Entlastung, Beratung und Unterstützung suchen, die sich um ein

Kind sorgen, die einen Verdacht oder ein „komisches Gefühl“ haben, die unsicher sind und

Fragen zum Thema stellen möchten.

Die Frauen und Männer am Hilfetelefon sind psychologisch und pädagogisch ausgebildet

und haben langjährige berufliche Erfahrung im Umgang mit sexueller Gewalt an Mädchen

und Jungen. Sie hören zu, beraten, geben Informationen und zeigen – wenn gewünscht –

Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung vor Ort auf. Jedes Gespräch bleibt vertraulich.

Der Schutz der persönlichen Daten ist zu jedem Zeitpunkt garantiert.

14 15



9. Anlage 9.1. Anlage 1

Erklärung zum grenz achtenden Umgang

Anlage 1

Erklärung zum grenzachtenden Umgang für ehrenamtlich Tätige

für ehrenamtlich Tätige

Anlage 2

Handlungsleitfaden im Verdachtsfall

Das Schutzkonzept der Kirchengemeinde Freiburg Wiehre-Günterstal wurde in der Sitzung

des Pfarrgemeinderates am 16.01.2019 beschlossen und in Kraft gesetzt. 3

Es ist ein fester Bestandteil der Pastoralkonzeption.

Der Pfarrgemeinderat verpflichtet sich, das Schutzkonzept alle 2 Jahre zu aktualisieren.

Die folgende Anlage 1 enthält sowohl den Verhaltenskodex – Allgemeiner Teil – der Erzdiözese

Freiburg als auch den Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den

Handlungsfeldern unserer Seelsorgeeinheit (siehe S. 8ff.) in einer für die einzelne Person

modifizierten Form. Eine Auflistung der Strafbestände des Strafgesetzbuches, auf die

folgende Erklärung Bezug nimmt, finden Sie im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg, Nr. 22,

07.08.2015, S. 164.

Erklärung zum grenzachtenden Umgang für ehrenamtlich Tätige

Name, Vorname:

Geburtsdatum:

Heidegun Blümle

Vorsitzende des Pfarrgemeinderates

Michael Schweiger

Pfarrer

Anschrift:

Tätigkeit

Seelsorgeeinheit/Verband:

Ehrenamtliche Tätigkeit:

3

Bei der hier vorliegenden Fassung des Schutzkonzepts handelt es sich um eine „Kompaktversion“,

Hiermit erkläre ich, dass ich den Verhaltenskodex erhalten und die darin formulierten

Verhaltensregeln aufmerksam zur Kenntnis genommen habe. Ich verpflichte mich, den

Verhaltenskodex in seiner jeweils geltenden Fassung in meiner ehrenamtlichen Tätigkeit

gewissenhaft zu befolgen.

was ausschließlich der Lesefreundlichkeit dient.

16 17



Verhaltenskodex

Allgemeiner Teil

Das Erzbistum Freiburg will Kindern, Jugendlichen und allen Menschen, die sich kirchlichem

Handeln anvertrauen, Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten,

ihre Begabungen, und ihren persönlichen Glauben entfalten können.

Dabei bin ich mir meiner Verantwortung für den Schutz der mir anvertrauten Menschen

bewusst. Ich verpflichte mich daher, alles in meinen Kräften stehende zu tun, dass niemand

den mir anvertrauten Menschen seelische, körperliche und/oder sexualisierte Gewalt antut

und Kirche ein sicherer Ort für alle ist.

1. Ich weiß, dass kirchliches Handeln, Unterricht, Erziehung, Betreuung, Beaufsichtigung,

Ausbildung, Pflege und Seelsorge unvereinbar sind mit jeder Form von körperlicher, verbaler,

psychischer und sexualisierter Gewalt. Jedes Verhalten, das die Achtung vor dem

anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört, widerspricht den

Prinzipien kirchlichen Handelns.

2. Ich unterstütze Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene in ihrer Entwicklung

zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Ich unterstütze

ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Hilfe und stärke

sie, für diese Rechte wirksam einzutreten.

3. Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen

ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre

Würde.

5. Ich bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und

die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und

erwachsenen Schutzbefohlenen einzuleiten. Ich beziehe gegen jegliches diskriminierendes,

gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung. Verhalten

sich die im kinder- und jugendnahen sowie im Bereich der erwachsenen Schutzbefohlenen

tätigen Personen sexuell übergriffig oder körperlich gewalttätig, setze ich mich für den

Schutz der Kinder, der Jugendlichen und der erwachsenen Schutzbefohlenen ein. Ebenso

greife ich ein, wenn die mir Anvertrauten sich anderen gegenüber in dieser Art grenzverletzend

verhalten.

6. Ich höre zu, wenn die mir anvertrauten Menschen mir verständlich machen möchten,

dass ihnen durch weitere Menschen seelische, verbale, sexualisierte und körperliche Gewalt

angetan wird. Ich bin mir bewusst, dass solche Gewalt von männlichen und weiblichen

Tätern verübt werden kann und dass Mädchen und Jungen beziehungsweise Frauen und

Männer zu Opfern werden können.

7. Ich kenne die Verfahrenswege und die Ansprechpartner im Erzbistum Freiburg bzw. im

zuständigen Verband oder beim zuständigen Träger. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen

oder Hilfe zur Klärung bzw. Unterstützung bekommen kann, und werde sie bei Bedarf in

Anspruch nehmen.

8. Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir

anvertrauten Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Menschen bewusst. Ich handle

nachvollziehbar und ehrlich. Abhängigkeiten nutze ich nicht aus und missbrauche nicht das

Vertrauen der Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen.

4. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere

die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Kinder, Jugendlichen und

erwachsenen Schutzbefohlenen. Dabei achte ich auf meine eigenen Grenzen.

Dies gilt auch für den Umgang mit Bildern und Medien, insbesondere bei der Nutzung von

mobilen Endgeräten und Internet.

9. Ich bin mir bewusst, dass jede gewaltgeprägte Äußerung oder Handlung und jede sexualisierte

Handlung in der Beziehung zu Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen

disziplinarische und strafrechtliche Folgen hat.

18 19



10. Wenn ich Kenntnis von einem Sachverhalt erlange, der den Verdacht auf sexuellen

Missbrauch nahe legt, teile ich dies unverzüglich der zuständigen Person der Leitungsebene

oder einer der vom Erzbischof beauftragten Ansprechpersonen 1 mit.

11. Ich habe an einer Schulung zum Thema Schutz vor sexueller Gewalt teilgenommen oder

wurde in einem persönlichen Gespräch über die Thematik informiert.

12. Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat 2 im Zusammenhang mit sexualisierter

Gewalt rechtskräftig verurteilt worden bin und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren

gegen mich eingeleitet worden ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren

gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies der Person, die mich zu meiner

ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragt hat, umgehend mitzuteilen

Besonderer Teil – für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Handlungsfeldern unserer

Seelsorgeeinheit

a) Sprache und Wortwahl bei Gesprächen

Meine verbale und nonverbale Kommunikation im Umgang mit Kindern und Jugendlichen

ist respektvoll, achtet die Person, verzichtet auf Beleidigungen und Herabsetzungen und

schützt vor vorsätzlicher Überforderung. Ich pflege und fördere eine gute und freundliche

Wortwahl. Ich unterbinde Grenzverletzungen im kommunikativen Bereich, greife entsprechend

meinen Fähigkeiten moderierend in Streitgespräche ein und versuche, Alternativen

für ein angemessenes und zielführendes Gespräch zu bieten.

b) Angemessene Gestaltung von Nähe und Distanz

Ich stelle im Umgang mit Schutzbefohlenen eine angemessene Nähe und Distanz sicher.

Zur Unterstützung dessen nehme ich an entsprechende Schulungen in Verantwortung des

jeweiligen Rechtsträgers (Kirchengemeinde, Verband, Dekanat) teil.

Die gemeinsame Vereinbarung von klaren und verbindlichen Gruppenregelungen (z.B. für

Ferienfreizeiten) dient diesem Anliegen.

c) Angemessenheit von Körperkontakten

Bei Körperkontakten achte ich auf gegenseitiges Einvernehmen und Akzeptanz. Unter

Erwachsenen bauen ich auf Anstand, Selbstkontrolle und soziale Kontrolle durch die umgebende

Gruppe. Zwischen Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen weise ich ausdrücklich

darauf hin, welche Kontakte beispielhaft vertretbar und ggf. entwicklungspsychologisch

sinnvoll sind, und welche Art von Körperkontakten nicht geduldet werden kann.

Berührungen im Intimbereich eines Menschen sind unzulässig und werden als Übergriff

gewertet.

d) Beachtung der Intimsphäre

Die Intimsphäre der Menschen, die sich mir anvertrauen, ist unantastbar. Dies schließt auch

die Fertigung und Verbreitung von Fotografien aus, die dazu geeignet sind, einzelne Personen

bzw. Personengruppen zu erniedrigen, zu beleidigen oder ihnen in sonst einer Weise zu

schaden.

Auf Maßnahmen mit Übernachtungen im Kinder- und Jugendbereich ist die Unterbringung

grundsätzlich geschlechtergetrennt. Vor Betreten eines Zimmers wird angeklopft und auf

Eintrittserlaubnis gewartet. Es betreten möglichst nur Betreuer desselben Geschlechts

den Schlafraum.

Kinder und Jugendliche dürfen bei Sammelduschen auch mit Badebekleidung duschen. Bei

einfachen Sanitäranlagen wird eine Regelung getroffen, die die Trennung der Geschlechter

sicherstellt.

Erwachsene duschen generell nicht zusammen mit Kindern und Jugendlichen.

e) Zulässigkeit von Geschenken

Geschenke sind unter bestimmten Bedingungen zulässig. Sie stellen einen die Verhältnismäßigkeit

beachtenden Dank dar, für den keine Gegenleistung erwartet wird. Gleichwertige

Geschenke an alle Angehörige einer Gruppe können diese Intention verdeutlichen.

1

Derzeit sind dies Frau Dr. Angelika Musella und Herr Prof. Helmut Kury, Tel: 07 61/70398-0;

http://ebfr.de/html/hilfe_bei_missbrauch.html

2

§§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184i, 201a, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB

20 21



f) Der Umgang mit und die Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Aufgrund meines begrenzten Einflusses in diesem Bereich liegt die entsprechende Verantwortung

primär bei den Kindern und Jugendlichen und bei deren Erziehungsberechtigten.

Ich halte die Kinder und Jugendlichen dazu an, in der Kommunikation per Internet Respekt

und Umsicht walten zu lassen und strikt auf verunglimpfende Texte und entwürdigende

Fotos zu verzichten.

g) Disziplinierungsmaßnahmen

Ich fordere das Einhalten vereinbarter Regeln ein. Im Einzelfall kann ein Ausschluss von

einer Gruppe oder einer Tätigkeit verfügt werden, wenn die Regeln dauerhaft missachtet

werden. Jegliche Anwendung von physischer oder psychischer Gewalt lehne ich grundsätzlich

ab. In besonders gravierenden Fällen kann durch den Leiter der Kirchengemeinde

in Ausübung des Hausrechtes der Zutritt zu Einrichtungen der Kirchengemeinde verboten

werden.

Ort

Datum

Unterschrift der Erklärenden/des Erklärenden

9.2. Anlage 2

Handlungsleitfaden im Verdachtsfall

Die folgenden drei Graphiken zu den entsprechenden Situationen sind dem Schutzkonzept

der Kirchengemeinde Freiburg Südwest (Stand: 27.9.2018) entnommen.

Pfarrer Siegfried Huber hat uns diese dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt und

gestattet sie für unser Schutzkonzept weiter zu verwenden.

Situation 1:

Sie haben den Verdacht, dass ein Kind/Jugendlicher/erwachsener Schutzbefohlener

Opfer von Missbrauch/sexualisierter Gewalt ist?

Was tun?

Ruhe bewahren – besonnen reagieren

Werden Sie sich klar darüber, was

geschehen ist.

Was ist objektiv geschehen, was habe ich

subjektiv empfunden / wahrgenommen?

Dokumentieren Sie Ihre Wahrnehmungen.

Was nicht tun?

Nichts überstürzen, nichts verleugnen.

Sprachlosigkeit oder zu starke Emotionen

können das Kind / den Jugendlichen verunsichern.

Überstürztes Handeln macht es

schwierig, einen unbegründeten Verdacht

später wieder auszuräumen.

Stempel

Datum

Unterschrift der Person, die das Gespräch mit der Erklärenden/dem Erklärenden

geführt/die Schulung durchgeführt hat

22 23



Suchen Sie eine Vertrauensperson, die

Streuen Sie keine Gerüchte, sondern

Kontaktaufnahme mit den Eltern des

Zunächst keine Konfrontation der Eltern

das Kind / den Jugendlichen/ erwachsenen

nehmen Sie so bald wie möglich Kontakt

Opfers nur nach Rücksprache mit der

des vermutlichen Opfers mit der Ver-

Schutzbefohlenen kennt und mit der Sie

auf zu einer Person Ihres Vertrauens in

Fachberatung!

mutung!

sich austauschen können.

der Gemeinde und / oder zum Pfarrer.

Möchten Sie sich nicht innerhalb der Gemeinde

an jemanden wenden, wenden

Sie sich an eine externe Beratungsstelle.

(WendePunkt Freiburg e.V.:

bremer@wendepunkt-freiburg.de;

Fachberatung einholen!

Weiterleitung an Missbrauchsbeauftragte

(Dr. Angelika Musella, Tel: 0761 – 703980,

Mail: sekretariat@musella-collegen.de)

und/oder Jugendamt unter Berücksichtigung

des Opferschutzes!

Wildwasser Freiburg e.V.:

info@wildwasser-freiburg.de)

Signalisieren Sie dem Kind / Jugendlichen /

Konfrontieren Sie das Opfer nicht direkt

erwachsenen Schutzbefohlenen

mit der Vermutung.

Gesprächsbereitschaft, schaffen Sie

Stellen Sie keine Suggestivfragen

Gelegenheiten, in denen ein Gespräch

(„War es so und so…?“).

möglich wäre.

Hören Sie zu, schenken Sie Glauben, auch

Üben Sie keinen Druck aus, fordern Sie

wenn das Kind /der Jugendliche / erwach-

keine logischen Erklärungen ein.

sene Schutzbefohlene sich in Widersprüche

Stellen Sie keine Fragen nach dem Wider-

verstrickt.

stand in der Situation.

Äußern Sie keine harten Aussagen gegen

den Täter (Loyalitätskonflikt).

Versichern Sie, dass das Gespräch ver-

Aber geben Sie keine unhaltbaren Verspre-

traulich behandelt wird.

chen oder Zusagen ab. Machen Sie keine

Informieren Sie, was Sie tun werden.

Angebote, die nicht erfüllbar sind.

Dokumentieren Sie von Anfang an Ge-

Führen Sie keine eigenen Befragungen

spräche, Fakten und Situationen.

durch.

Holen Sie sich selbst Hilfe, z. B. bei einer

Informieren Sie nicht die vermutliche

Beratungsstelle. (Wildwasser Freiburg e.V.

Täterin / den vermutlichen Täter.

oder WendePunkt Freiburg e.V. - ausführliche

Adressen Punkt 6. im Schutzkonzept)

24 25



Situation 2:

Jemand vertraut sich Ihnen an, dass sie / er Opfer von sexualisierter Gewalt in der

Einrichtung ist.

Was tun?

Was nicht tun?

Ruhe bewahren -

Nicht drängen. Kein Verhör. Nichts überstürzen,

nichts verleugnen. Sprachlosigkeit

besonnen reagieren

oder zu starke Emotionen können das Kind

/ den Jugendlichen / erwachsenen Schutzbefohlenen

verunsichern.

Dokumentieren Sie von Anfang an:

Was wurde Ihnen in welcher Situation

erzählt (Datum, Uhrzeit, Situation,

beteiligte Personen)?

Hören Sie zu, schenken Sie Glauben, ermutigen

Sie, loben Sie das Kind / den Jugend-

keine logischen Erklärungen ein.

Üben Sie keinen Druck aus, fordern Sie

lichen / erwachsenen Schutzbefohlenen für Stellen Sie keine Fragen nach dem Widerstand

in der Situation.

seinen Mut. Nehmen Sie auch Erzählungen

von kleineren Grenzverletzungen ernst. Äußern Sie keine harten Aussagen gegen

den Täter (Loyalitätskonflikt).

Ergreifen Sie zweifelsfrei Partei für den

jungen Menschen / Schutzbefohlenen.

Versichern Sie, dass das Gespräch vertraulich

behandelt wird.

Informieren Sie, was Sie tun werden.

Frühzeitige Information an den leitenden

Pfarrer und / oder an eine externe genommen; da es sich bei dieser Person ja

Erläuterung: „Vertrauensperson“ heraus-

Beratungsstelle wenden. (WendePunkt bereits um eine Vertrauensperson handelt!

Freiburg e.V.: bremer@wendepunkt- Machen Sie keine unhaltbaren Versprechen

freiburg.de; Wildwasser Freiburg e.V.: oder Zusagen. Machen Sie keine Angebote,

info@wildwasser-freiburg.de)

die nicht erfüllbar sind.

Gespräch, Fakten und Situation

dokumentieren.

Weitere Entscheidungen und weitere

Schritte nur mit altersgemäßer Einbeziehung

des jungen Menschen und externer

Beratung/Fachkraft.

Info an Eltern nur durch Fachkraft.

Geben Sie keine Information an die

potentielle Täterin / den potentiellen Täter.

26 27



Situation 3:

Sie haben den Verdacht, dass jemand innerhalb der Kirchengemeinde Missbrauch

ausübt.

Was tun?

Ruhe bewahren -

besonnen reagieren

Schreiben Sie Anhaltspunkte auf (Datum,

Uhrzeit, Situation, Beobachtung, involvierte

Personen)

Tauschen Sie sich mit einer / einem anderen

„Beobachterin / Beobachter“ vertraulich

aus, um eigenes Gefühl zu prüfen.

Sollte sich der Verdacht erhärten, nehmen

Sie so bald wie möglich Kontakt auf zu

einer Person Ihres Vertrauens in der

Gemeinde und / oder zum Pfarrer.

Möchten Sie sich nicht innerhalb der Gemeinde

an jemanden wenden, wenden

Sie sich an eine externe Beratungsstelle.

(WendePunkt Freiburg e.V.: bremer@wendepunkt-freiburg.de;

Wildwasser Freiburg

e.V.: info@wildwasser-freiburg.de)

Opferschutz – Opfer und potentielle Täter

trennen

Weiteres Vorgehen je nach Schwere des

Vorfalls und Einschätzung der Gefährdung

(durch Fachkraft).

Was nicht tun?

Keine überstürzten Aktionen. Überstürztes

Handeln macht es schwierig, einen

unbegründeten Verdacht später wieder

auszuräumen.

Konfrontieren Sie nicht die Täterin / den

Täter mit den Vorwürfen bei schweren

Vorwürfen.

Eine Information der Eltern sollte nie ohne

die Kontaktierung einer Fachkraft erfolgen.

28 29



Was tun, wenn ein Verdacht bestand, der ausgeräumt werden konnte?

Rehabilitation:

• Der Schwerpunkt liegt auf der Beseitigung des Verdachtes.

• Es wird die gleiche Intensität und Korrektheit wie bei der Verdachtsklärung aufgebracht.

Mit zwischenmenschlichen Reaktionen aller Beteiligten muss sensibel umgegangen

werden.

• Alle Dokumente werden nach Ausräumen des Verdachtes vernichtet. Bei Hauptamtlichen

dürfen keine Unterlagen in der Personalakte verbleiben.

• Alle Schritte werden mit der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter abgestimmt. Wiederherstellung

des Vertrauens zwischen weiteren Beteiligten wie Kindern, Jugendlichen und

Eltern, der verdächtigten Person, Team und Leitungskräften.

Stand: 26.11.2018

Katholische Kirchengemeinde Freiburg Wiehre-Günterstal

Ansgar Biller, Multiplikator für Prävention

ansgar.biller@kath-wiehre-guenterstal.de

Tel. 0761/704379-13; Fax 0761/704379-24

30



Seelsorgeeinheit

Freiburg Wiehre-Günterstal

Pfarrei Liebfrauen Schauinslandstraße 41a · 79100 Freiburg

TEL 0761 / 2 95 40

MAIL pfarramt.liebfrauen@kath-wiehre-guenterstal.de

Di / Do 10 – 12 Uhr · Di 15 – 17 Uhr

Pfarrsekretärin Jutta Deger

Pfarrei Maria Hilf Schützenallee 15 · 79102 Freiburg

TEL 0761 / 7 26 11

MAIL pfarramt.mariahilf@kath-wiehre-guenterstal.de

Mo – Fr 9 – 12 Uhr · Di / Do 16 – 18 Uhr

Pfarrsekretärin Susanne Maier

Pfarrei St. Cyriak und Perpetua Prinz-Eugen-Str. 2 · 79100 Freiburg

TEL 0761 / 7 90 03 20

MAIL pfarramt.st-cyriak@kath-wiehre-guenterstal.de

Di 16 – 18 Uhr · Mi / Fr 9 – 11 Uhr

Pfarrsekretärin Anita Schweizer

Pfarrei St. Johann Kirchstraße 6 · 79100 Freiburg

TEL 0761 / 7 04 37 90

MAIL pfarramt.st-johann@kath-wiehre-guenterstal.de

Mo / Mi / Fr 9:30 – 11:30 Uhr · Di / Do 15 – 17 Uhr

Pfarrsekretärin Eva Miethig, Erika Roth

Pfarrer Michael Schweiger

Kirchstraße 6 · 79100 Freiburg

TEL 0761 / 7 04 37 90

MAIL pfarrer.schweiger@kath-wiehre-guenterstal.de

Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Pfarrbüro St. Johann

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