Schutzkonzept
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Schutzkonzept
der katholischen Kirche
in der Wiehre und in Günterstal
FÜR EINE KULTUR DES
GRENZACHTENDEN UMGANGS
1
Inhalt
Die Kirchengemeinde Freiburg-Wiehre-Günterstal trägt als Institution der Erzdiözese
Freiburg Verantwortung dafür, dass in ihrem Geltungsbereich die Vorschriften und
Richtlinien der Erzdiözese zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt 1
umgesetzt werden.
1. Elemente des Schutzkonzeptes 4
2. Ziele und Selbstverpflichtung 5
3. Die persönliche Eignung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – Standards 7
4. Das erweiterte Führungszeugnis & die Selbstauskunftserklärung 8
5. Der Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in den Handlungsfeldern unserer Seelsorgeeinheit 9
6. Der Umgang mit Beschwerden 11
7. Wir arbeiten an unseren Standards 12
8. Kontaktdaten und Adressen 13
9. Anlage 16
9.1. Anlage 1: Erklärung zum grenzachtenden Umgang für ehrenamtlich Tätige 17
9.2. Anlage 2: Handlungsleitfaden im Verdachtsfall 23
1
Siehe dazu: Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen
im Erzbistum Freiburg (Präventionsordnung – PrävO) sowie deren Ausführungsbestimmungen, in:
Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg, Nr. 22, 07.08.2015.
3
1. Elemente des Schutzkonzeptes 2. Ziele und Selbstverpflichtung
Als Rechtsträger tragen wir für unsere Einrichtungen und Dienste Sorge, die Strukturen
und Prozesse zur Prävention transparent, nachvollziehbar, kontrollierbar und evaluierbar
zu gestalten. Mit den Verantwortlichen in unseren Einrichtungen wurde ein spezifisches
Schutzkonzept zur Prävention und zur Gewährleistung des Persönlichkeitsschutzes erarbeitet.
Es umfasst folgende Elemente:
• Zielsetzungen und Selbstverpflichtung,
• Risikoanalyse, 2
• Unsere institutionellen Standards,
• Verhaltensanforderungen an unsere hauptberuflichen
und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
• Schulung und Qualifizierung,
• Einbindung der Prävention in unsere Pastoralkonzeption
und in unsere Regelwerke.
Die Kirchengemeinde / Seelsorgeeinheit Freiburg-Wiehre-Günterstal will Kindern, Jugendlichen
und erwachsenen Schutzbefohlenen, sowie allen Menschen, die sich kirchlichem
Handeln anvertrauen, Lebensräume anbieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen,
ihre Beziehungsfähigkeit und ihren persönlichen Glauben entfalten können.
Unsere Pfarreien, Gruppierungen und Dienste sollen ein sicherer Ort für unsere Mitglieder
und für die uns anvertrauten Menschen sein.
Kirchliches Handeln, Seelsorge, Bildung, Betreuung und Erziehung, sind unvereinbar mit
jeder Form von körperlicher, verbaler, psychischer und sexualisierter Gewalt. Jedes Verhalten,
das die Achtung vor dem anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung
verletzt oder stört, widerspricht diesen Prinzipien kirchlichen Handelns.
Diesem Grundsatz verpflichtet, wollen wir die Kultur des achtsamen und grenzachtenden
Miteinanders stärken und mit institutionalisierten Standards den Persönlichkeitsschutz
der uns anvertrauten Menschen sicherstellen. Im „Allgemeinen Teil des Verhaltenskodex“
in den „Ausführungsbestimmungen zu der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte
Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Erzbistum Freiburg“
(Amtsblatt Nr.22 v. 7. August 2015) sind die wichtigsten Bestimmungen festgelegt.
Darüber hinaus erklären wir:
1. Unser Handeln ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Wir unterstützen Kinder,
Jugendliche und alle Schutzbefohlen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen,
glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
2. Wir achten die Rechte und die Würde der uns anvertrauten Menschen, insbesondere
auch ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit.
2
Bei der Risikoanalyse handelt es sich um eine Bestandsaufnahme, die dokumentiert, in welchen pastoralen
Handlungsfeldern Risiken oder Schwachstellen bestehen, die die Ausübung von sexualisierter Gewalt ermöglichen
oder sogar begünstigen.
Die hier vorliegende kompakte Fassung des Schutzkonzepts enthält allerdings nicht die Risikoanalyse.
Diese ist aber im Pfarrbüro einsehbar bzw. kann auf Anfrage auch zur Verfügung gestellt werden.
4 5
3. Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um, indem wir
Sorge tragen, dass
• die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen
und Schutzbefohlenen respektiert werden; dass
• die hauptamtlichen, hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter die eigenen Grenzen kennen und achten und
• der Umgang mit Bildern und Medien und die Nutzung des Internets verantwortungsvoll
geschieht.
4. Wir treten dafür ein, offene und unterschwellige Formen von Gewalt, Grenzverletzungen
und Übergriffen bewusst wahrzunehmen und leiten gegebenenfalls notwendige und angemessene
Maßnahmen zum Schutz junger Menschen und Schutzbefohlener ein.
5. Wir wenden uns gegen jede Form diskriminierenden, gewalttätigen und sexistischen
Verhaltens und beziehen aktiv dazu Stellung.
6. Wir wollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, sich für den Schutz von
Menschen einzusetzen, die sich kirchlich-pastoralem Handeln anvertrauen.
7. Wir gestalten die Rahmenbedingungen unserer Veranstaltungen, Kurse, Treffen,
Sitzungen und Aktionen so, dass Mitsprache und Beteiligung ermöglicht wird. Wir
achten und stärken die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen.
8. Wir treffen Vorkehrungen, dass der Persönlichkeitsschutz der uns anvertrauen
Menschen gewährleistet wird. Dazu gehört insbesondere
• der Schutz vor körperlicher und psychischer Gewalt, Schadenszufügung oder
Misshandlung,
• der Schutz vor sexualisierter Gewalt, vor Vernachlässigung, schlechter Behandlung
oder Ausbeutung.
9. Für Konflikte und Beschwerden gibt es klar geregelte Zuständigkeiten.
3. Die persönliche Eignung unserer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(Standards)
In Aufgabenfeldern, in denen asymmetrische Beziehungen bestehen, insbesondere in der
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, mit kranken und alten Menschen und mit Menschen
mit Behinderung hat die Kirchengemeinde eine besondere Verantwortung in Bezug auf die
erforderliche fachliche und persönliche Eignung ihrer hauptamtlichen, hauptberuflichen und
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Übernahme einer Funktion in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit, in der Katechese,
in der Betreuung, der Begleitung und der Bildung Minderjähriger oder anvertrauter
erwachsener Schutzbefohlener setzt eine nachgewiesene Einführung voraus, die der
Kultur des grenzachtenden Umgangs und dem Schutz vor sexualisierter Gewalt und der
Prävention dient. Alle beruflich und ehrenamtlich in den oben genannten Bereichen tätigen
Personen werden über die Gefahr von Grenzüberschreitungen und Missbrauch aufgeklärt
und in die Erklärung zum grenzachtenden Umgang des Erzbistums eingewiesen.
Die Unterzeichnung der „Erklärung zum grenzachtenden Umgang“ und, falls durch die
konkrete Aufgabe bedingt, die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung über das
Erweiterte Führungszeugnis ist Voraussetzung für die Übernahme einer Tätigkeit in den
genannten Aufgabenfeldern.
Deshalb wird darauf geachtet, dass die Verantwortlichen der Gruppierungen, Dienste
und Einrichtungen größtmögliche Sorgfalt wahren bei der Auswahl Hauptberuflicher
und Ehrenamtlicher in den jeweiligen Aufgabenfeldern.
Nach den Vorgaben der diözesanen Präventionsordnung und des daraus abgeleiteten
Curriculums werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihres Aufgabenfeldes
unterwiesen bzw. geschult. Diesbezügliche Gespräche führen dafür qualifizierte
Mitglieder des Seelsorgeteams oder die dazu beauftragte Präventionsfachkraft.
10. In den Zielvereinbarungsgesprächen des Leitenden Pfarrers ist die Umsetzung
des Institutionellen Schutzkonzeptes ein Thema.
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4. Das erweiterte Führungszeugnis
& die Selbstauskunftserklärung
Alle hauptamtlich und hauptberuflich im pastoralen Dienst Tätigen legen im regelmäßigen
Abstand von fünf Jahren ein Erweitertes Führungszeugnis (EFZ) vor. Diese Unterlagen
werden in den Personalakten hinterlegt, die für den pastoralen Dienst im Erzbischöflichen
Ordinariat unter Verschluss liegen.
Eine Selbstauskunftserklärung wird von hauptberuflich in der Kirchengemeinde Tätigen im
Rahmen ihres Bewerbungs- bzw. eines Einstellungsverfahrens abgegeben.
Hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinde
müssen ein Erweitertes Führungszeugnis vorweisen, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit
mit einem hohen Grad an Regelmäßigkeit Kinder, Jugendliche oder andere Schutzbefohlene
beaufsichtigen, betreuen, erziehen, unterrichten, ausbilden, pflegen oder vergleichbaren
Kontakt zu ihnen haben. Die Entscheidung darüber trifft der Leitende Pfarrer unter Hinzuziehung
einer Präventionsfachkraft. Die Dokumentation der Einsichtnahme in das EFZ erfolgt
gemäß den diözesanen und gesetzlichen Richtlinien und Datenschutzbestimmungen.
5. Der Verhaltenskodex für Mit -
ar beiterinnen und Mitarbeiter
in den Handlungsfeldern unserer
Seelsorgeeinheit
a) Sprache und Wortwahl bei Gesprächen
Die verbale und nonverbale Kommunikation im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
ist respektvoll, achtet die Person, verzichtet auf Beleidigungen und Herabsetzungen und
schützt vor vorsätzlicher Überforderung. Wir pflegen und fördern eine gute und freundliche
Wortwahl. Wir unterbinden Grenzverletzungen im kommunikativen Bereich, greifen
moderierend in Streitgespräche ein und versuchen, Alternativen für ein angemessenes und
zielführendes Gespräch zu bieten.
b) Angemessene Gestaltung von Nähe und Distanz
Alle Verantwortlichen stellen im Umgang mit Schutzbefohlenen eine angemessene Nähe
und Distanz sicher, unterstützt durch entsprechende Schulungen in Verantwortung des
jeweiligen Rechtsträgers (Kirchengemeinde, Verband, Dekanat).
Die gemeinsame Vereinbarung von klaren und verbindlichen Gruppenregelungen
(z.B. für Ferienfreizeiten) dient diesem Anliegen.
c) Angemessenheit von Körperkontakten
Bei Körperkontakten achten wir auf gegenseitiges Einvernehmen und Akzeptanz. Unter
Erwachsenen bauen wir auf Anstand, Selbstkontrolle und soziale Kontrolle durch die
umgebende Gruppe. Zwischen Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen weisen wir
ausdrücklich darauf hin, welche Kontakte beispielhaft vertretbar und ggf. entwicklungspsychologisch
sinnvoll sind, und welche Art von Körperkontakten nicht geduldet werden
kann. Berührungen im Intimbereich eines Menschen sind unzulässig und werden als Übergriff
gewertet.
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d) Beachtung der Intimsphäre
Die Intimsphäre der Menschen, die sich uns anvertrauen, ist unantastbar. Dies schließt
auch die Fertigung und Verbreitung von Fotografien aus, die dazu geeignet sind, einzelne
Personen bzw. Personengruppen zu erniedrigen, zu beleidigen oder ihnen in sonst einer
Weise zu schaden.
Auf Maßnahmen mit Übernachtungen im Kinder- und Jugendbereich ist die Unterbringung
grundsätzlich geschlechtergetrennt. Vor Betreten eines Zimmers wird angeklopft und auf
Eintrittserlaubnis gewartet. Es betreten möglichst nur Betreuer desselben Geschlechts
den Schlafraum.
Kinder und Jugendliche dürfen bei Sammelduschen auch mit Badebekleidung duschen. Bei
einfachen Sanitäranlagen wird eine Regelung getroffen, die die Trennung der Geschlechter
sicherstellt. Erwachsene duschen generell nicht zusammen mit Kindern und Jugendlichen.
6. Der Umgang mit Beschwerden
In unserer Kirchengemeinde ist es sowohl nach innen als auch nach außen transparent, an
wen sich Menschen mit Beschwerden wenden können und wie mit Beschwerden umgegangen
wird (siehe dazu 8.). Dieser Beschwerde- und Meldeweg wird in den Schulungen
vorgestellt und erörtert (siehe dazu Anhang). Alle Mitarbeitenden kennen die Verfahrenswege
im Umgang mit Vermutungen und Verdacht im Zusammenhang mit grenz-verletzendem
Verhalten, Übergriffen und / oder sexualisierter Gewalt.
Der Beschwerdeweg wird schriftlich fixiert und mit entsprechenden Telefonnummern und
Namen an den Orten hinterlegt, an denen die Gruppen der Pfarreien verkehren oder sich
aufhalten.
e) Zulässigkeit von Geschenken
Geschenke sind unter bestimmten Bedingungen zulässig. Sie stellen einen die Verhältnismäßigkeit
beachtenden Dank dar, für den keine Gegenleistung erwartet wird. Gleichwertige
Geschenke an alle Angehörige einer Gruppe können diese Intention verdeutlichen.
f) Der Umgang mit und die Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
Aufgrund unseres begrenzten Einflusses in diesem Bereich liegt die entsprechende Verantwortung
primär bei den Kindern und Jugendlichen und bei deren Erziehungsberechtigten.
Wir halten die Kinder und Jugendlichen dazu an, in der Kommunikation per Internet Respekt
und Umsicht walten zu lassen und strikt auf verunglimpfende Texte und entwürdigende
Fotos zu verzichten. Die Öffentlichkeitsarbeit in unserer Seelsorgeeinheit muss diesbezüglich
vorbildlich sein, unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des
Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG).
g) Disziplinierungsmaßnahmen
Wir fordern das Einhalten vereinbarter Regeln ein. Im Einzelfall kann ein Ausschluss von
einer Gruppe oder einer Tätigkeit verfügt werden, wenn die Regeln dauerhaft missachtet
werden. Jegliche Anwendung von physischer oder psychischer Gewalt lehnen wir grundsätzlich
ab. In besonders gravierenden Fällen kann durch den Leiter der Kirchengemeinde
in Ausübung des Hausrechtes der Zutritt zu Einrichtungen der Kirchengemeinde verboten
werden.
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7. Wir arbeiten an unseren Standards 8. Kontaktdaten und Adressen
Qualitätsmanagement, Aus- und Fortbildung
Die regelmäßige Überprüfung des institutionellen Schutzkonzeptes und die Aktualisierung
der Einrichtungsanalyse – z.B. bei Wegfall oder Neueinrichtung von Gruppen; Beendigung
oder Neuaufnahme einer haupt- oder ehrenamtlichen Tätigkeit – trägt zur Qualitätssicherung
in diesem Bereich bei.
Diese Überprüfung und Anpassung des Schutzkonzeptes wird bei einem Vorfall von sexualisierter
Gewalt verbindlich durchgeführt.
Ehrenamtlich Tätige im Bereich der Jugendarbeit nehmen an den Schulungsformaten der
kirchlichen Jugendarbeit in der Erzdiözese Freiburg teil. Neben Gruppenleiter-grundkursen
werden dort anlassbezogene Schulungen durchgeführt (z.B. für Freizeit-leiterinnen und –
leiter).
Ehrenamtliche, die außerhalb der Jugendarbeit mit Minderjährigen oder erwachsenen
Schutzbefohlenen arbeiten, werden durch einen/eine Multiplikator/in für Prävention
geschult. Diese/r ist Mitglied des Seelsorgeteams. Für unsere Kirchengemeinde ist Herr
Ansgar Biller als Multiplikator beauftragt. Jährlich wird mindestens eine Schulung für
Ehrenamtliche durchgeführt.
Das Schutzkonzept und die Maßnahmen zu seiner Umsetzung sind integraler Teil unserer
Pastoralkonzeption und Regelwerke (z.B. der Standards für die Jugendarbeit).
Unsere Präventionsfachkraft
Zur Präventionsfachkraft für den Bereich der Kirchengemeinde
Freiburg-Wiehre-Günterstal ist nach § 15(3) PrävO bestellt:
Frau Katharina Denger
Beruf: Präventionsfachkraft des Erzbistums für das Dekanat Freiburg
E-Mail: katharina.denger@ordinariat-freiburg.de
Ansprechpersonen in der Kath. Kirchengemeinde Freiburg Wiehre-Günterstal
Pfarrer Michael Schweiger
PRef. Ansgar Biller
Diözesane Missbrauchsbeauftragte
Diese beiden Personen sind von der Erzdiözese Freiburg beauftragt, als externe Stelle
Vorwürfe sexuellen Missbrauchs zu prüfen, die sich gegen hauptberufliche kirchliche
Mitarbeitende richten.
Dr. Angelika Musella (Rechtsanwältin)
Prof. Dr. Helmut Kury (Psychologe und Kriminologe)
Günterstalstraße 49
79102 Freiburg
Telefon: 0761 / 703980
Telefax: 0761 / 7039810
Mail: sekretariat@musella-collegen.de
Web: www.musella-collegen.de
12 13
Vertrauenspersonen Kirchliche Jugendarbeit
Es wird empfohlen, mit ihnen Kontakt aufzunehmen bei Vermutungen und Vorfällen von
psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt innerhalb der kirchlichen Jugendarbeit.
Aktuelle Kontaktdaten siehe: www.vertrauenspersonen.kja-freiburg.de
Leiter Fachberatung
Es wird empfohlen, mit ihm Kontakt aufzunehmen bei Fragen von Leitungsverantwortlichen
vor Ort nach angemessenem Umgang mit Vermutungen, Vorwürfen und bestätigten
sexualisierten Gewalthandlungen in kirchlichen Institutionen:
Wolfgang Oswald
Habsburger Straße 107
79104 Freiburg
Telefon: 0761 / 12040-241
Telefax: 0761 / 12040-5820
Mail: wolfgang.oswald@ipb-freiburg.de
Externe Beratungsstellen in Freiburg
Es wird empfohlen, mit einer der Beratungsstellen Kontakt aufzunehmen bei Wunsch nach
Selbstklärung im Zusammenhang mit beobachtetem grenzverletzendem Verhalten, bei der
Suche nach Hilfsangeboten für Betroffene und bei Nachfrage nach Fortbildungsangeboten.
WendePunkt Freiburg e.V.
Unabhängige, nichtkirchliche Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen & Jungen
Carmen Bremer (Schwerpunkt Frauen und Mädchen)
Hermann Gilsbach (Schwerpunkt Männer und Jungen)
Kronenstraße 14
79100 Freiburg
Telefon: 0761 / 7071191
Mail: bremer@wendepunkt-freiburg.de bzw. gilsbach@wendepunkt-freiburg.de
Web: www.wendepunkt-freiburg.de
Wildwasser Freiburg e.V.
Unabhängige, nichtkirchliche Beratungs- und Informationsstelle
gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen
Susanne Strigel
Basler Straße 8
79100 Freiburg
Telefon: 0761 / 133645
Mail: info@wildwasser-freiburg.de
Web: www.wildwasser-freiburg.de
Beratungsstelle bundesweit – das Hilfetelefon
Das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ ist die bundesweite, kostenfreie und anonyme
Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem
sozialen Umfeld von Kindern, für Fachkräfte und für alle Interessierten. Es ist eine Anlaufstelle
für Menschen, die Entlastung, Beratung und Unterstützung suchen, die sich um ein
Kind sorgen, die einen Verdacht oder ein „komisches Gefühl“ haben, die unsicher sind und
Fragen zum Thema stellen möchten.
Die Frauen und Männer am Hilfetelefon sind psychologisch und pädagogisch ausgebildet
und haben langjährige berufliche Erfahrung im Umgang mit sexueller Gewalt an Mädchen
und Jungen. Sie hören zu, beraten, geben Informationen und zeigen – wenn gewünscht –
Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung vor Ort auf. Jedes Gespräch bleibt vertraulich.
Der Schutz der persönlichen Daten ist zu jedem Zeitpunkt garantiert.
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9. Anlage 9.1. Anlage 1
Erklärung zum grenz achtenden Umgang
Anlage 1
Erklärung zum grenzachtenden Umgang für ehrenamtlich Tätige
für ehrenamtlich Tätige
Anlage 2
Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
Das Schutzkonzept der Kirchengemeinde Freiburg Wiehre-Günterstal wurde in der Sitzung
des Pfarrgemeinderates am 16.01.2019 beschlossen und in Kraft gesetzt. 3
Es ist ein fester Bestandteil der Pastoralkonzeption.
Der Pfarrgemeinderat verpflichtet sich, das Schutzkonzept alle 2 Jahre zu aktualisieren.
Die folgende Anlage 1 enthält sowohl den Verhaltenskodex – Allgemeiner Teil – der Erzdiözese
Freiburg als auch den Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Handlungsfeldern unserer Seelsorgeeinheit (siehe S. 8ff.) in einer für die einzelne Person
modifizierten Form. Eine Auflistung der Strafbestände des Strafgesetzbuches, auf die
folgende Erklärung Bezug nimmt, finden Sie im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg, Nr. 22,
07.08.2015, S. 164.
Erklärung zum grenzachtenden Umgang für ehrenamtlich Tätige
Name, Vorname:
Geburtsdatum:
Heidegun Blümle
Vorsitzende des Pfarrgemeinderates
Michael Schweiger
Pfarrer
Anschrift:
Tätigkeit
Seelsorgeeinheit/Verband:
Ehrenamtliche Tätigkeit:
3
Bei der hier vorliegenden Fassung des Schutzkonzepts handelt es sich um eine „Kompaktversion“,
Hiermit erkläre ich, dass ich den Verhaltenskodex erhalten und die darin formulierten
Verhaltensregeln aufmerksam zur Kenntnis genommen habe. Ich verpflichte mich, den
Verhaltenskodex in seiner jeweils geltenden Fassung in meiner ehrenamtlichen Tätigkeit
gewissenhaft zu befolgen.
was ausschließlich der Lesefreundlichkeit dient.
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Verhaltenskodex
Allgemeiner Teil
Das Erzbistum Freiburg will Kindern, Jugendlichen und allen Menschen, die sich kirchlichem
Handeln anvertrauen, Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten,
ihre Begabungen, und ihren persönlichen Glauben entfalten können.
Dabei bin ich mir meiner Verantwortung für den Schutz der mir anvertrauten Menschen
bewusst. Ich verpflichte mich daher, alles in meinen Kräften stehende zu tun, dass niemand
den mir anvertrauten Menschen seelische, körperliche und/oder sexualisierte Gewalt antut
und Kirche ein sicherer Ort für alle ist.
1. Ich weiß, dass kirchliches Handeln, Unterricht, Erziehung, Betreuung, Beaufsichtigung,
Ausbildung, Pflege und Seelsorge unvereinbar sind mit jeder Form von körperlicher, verbaler,
psychischer und sexualisierter Gewalt. Jedes Verhalten, das die Achtung vor dem
anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört, widerspricht den
Prinzipien kirchlichen Handelns.
2. Ich unterstütze Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene in ihrer Entwicklung
zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Ich unterstütze
ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Hilfe und stärke
sie, für diese Rechte wirksam einzutreten.
3. Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen
ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre
Würde.
5. Ich bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und
die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und
erwachsenen Schutzbefohlenen einzuleiten. Ich beziehe gegen jegliches diskriminierendes,
gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung. Verhalten
sich die im kinder- und jugendnahen sowie im Bereich der erwachsenen Schutzbefohlenen
tätigen Personen sexuell übergriffig oder körperlich gewalttätig, setze ich mich für den
Schutz der Kinder, der Jugendlichen und der erwachsenen Schutzbefohlenen ein. Ebenso
greife ich ein, wenn die mir Anvertrauten sich anderen gegenüber in dieser Art grenzverletzend
verhalten.
6. Ich höre zu, wenn die mir anvertrauten Menschen mir verständlich machen möchten,
dass ihnen durch weitere Menschen seelische, verbale, sexualisierte und körperliche Gewalt
angetan wird. Ich bin mir bewusst, dass solche Gewalt von männlichen und weiblichen
Tätern verübt werden kann und dass Mädchen und Jungen beziehungsweise Frauen und
Männer zu Opfern werden können.
7. Ich kenne die Verfahrenswege und die Ansprechpartner im Erzbistum Freiburg bzw. im
zuständigen Verband oder beim zuständigen Träger. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen
oder Hilfe zur Klärung bzw. Unterstützung bekommen kann, und werde sie bei Bedarf in
Anspruch nehmen.
8. Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir
anvertrauten Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Menschen bewusst. Ich handle
nachvollziehbar und ehrlich. Abhängigkeiten nutze ich nicht aus und missbrauche nicht das
Vertrauen der Kinder, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen.
4. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere
die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Kinder, Jugendlichen und
erwachsenen Schutzbefohlenen. Dabei achte ich auf meine eigenen Grenzen.
Dies gilt auch für den Umgang mit Bildern und Medien, insbesondere bei der Nutzung von
mobilen Endgeräten und Internet.
9. Ich bin mir bewusst, dass jede gewaltgeprägte Äußerung oder Handlung und jede sexualisierte
Handlung in der Beziehung zu Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen
disziplinarische und strafrechtliche Folgen hat.
18 19
10. Wenn ich Kenntnis von einem Sachverhalt erlange, der den Verdacht auf sexuellen
Missbrauch nahe legt, teile ich dies unverzüglich der zuständigen Person der Leitungsebene
oder einer der vom Erzbischof beauftragten Ansprechpersonen 1 mit.
11. Ich habe an einer Schulung zum Thema Schutz vor sexueller Gewalt teilgenommen oder
wurde in einem persönlichen Gespräch über die Thematik informiert.
12. Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat 2 im Zusammenhang mit sexualisierter
Gewalt rechtskräftig verurteilt worden bin und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren
gegen mich eingeleitet worden ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren
gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies der Person, die mich zu meiner
ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragt hat, umgehend mitzuteilen
Besonderer Teil – für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Handlungsfeldern unserer
Seelsorgeeinheit
a) Sprache und Wortwahl bei Gesprächen
Meine verbale und nonverbale Kommunikation im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
ist respektvoll, achtet die Person, verzichtet auf Beleidigungen und Herabsetzungen und
schützt vor vorsätzlicher Überforderung. Ich pflege und fördere eine gute und freundliche
Wortwahl. Ich unterbinde Grenzverletzungen im kommunikativen Bereich, greife entsprechend
meinen Fähigkeiten moderierend in Streitgespräche ein und versuche, Alternativen
für ein angemessenes und zielführendes Gespräch zu bieten.
b) Angemessene Gestaltung von Nähe und Distanz
Ich stelle im Umgang mit Schutzbefohlenen eine angemessene Nähe und Distanz sicher.
Zur Unterstützung dessen nehme ich an entsprechende Schulungen in Verantwortung des
jeweiligen Rechtsträgers (Kirchengemeinde, Verband, Dekanat) teil.
Die gemeinsame Vereinbarung von klaren und verbindlichen Gruppenregelungen (z.B. für
Ferienfreizeiten) dient diesem Anliegen.
c) Angemessenheit von Körperkontakten
Bei Körperkontakten achte ich auf gegenseitiges Einvernehmen und Akzeptanz. Unter
Erwachsenen bauen ich auf Anstand, Selbstkontrolle und soziale Kontrolle durch die umgebende
Gruppe. Zwischen Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen weise ich ausdrücklich
darauf hin, welche Kontakte beispielhaft vertretbar und ggf. entwicklungspsychologisch
sinnvoll sind, und welche Art von Körperkontakten nicht geduldet werden kann.
Berührungen im Intimbereich eines Menschen sind unzulässig und werden als Übergriff
gewertet.
d) Beachtung der Intimsphäre
Die Intimsphäre der Menschen, die sich mir anvertrauen, ist unantastbar. Dies schließt auch
die Fertigung und Verbreitung von Fotografien aus, die dazu geeignet sind, einzelne Personen
bzw. Personengruppen zu erniedrigen, zu beleidigen oder ihnen in sonst einer Weise zu
schaden.
Auf Maßnahmen mit Übernachtungen im Kinder- und Jugendbereich ist die Unterbringung
grundsätzlich geschlechtergetrennt. Vor Betreten eines Zimmers wird angeklopft und auf
Eintrittserlaubnis gewartet. Es betreten möglichst nur Betreuer desselben Geschlechts
den Schlafraum.
Kinder und Jugendliche dürfen bei Sammelduschen auch mit Badebekleidung duschen. Bei
einfachen Sanitäranlagen wird eine Regelung getroffen, die die Trennung der Geschlechter
sicherstellt.
Erwachsene duschen generell nicht zusammen mit Kindern und Jugendlichen.
e) Zulässigkeit von Geschenken
Geschenke sind unter bestimmten Bedingungen zulässig. Sie stellen einen die Verhältnismäßigkeit
beachtenden Dank dar, für den keine Gegenleistung erwartet wird. Gleichwertige
Geschenke an alle Angehörige einer Gruppe können diese Intention verdeutlichen.
1
Derzeit sind dies Frau Dr. Angelika Musella und Herr Prof. Helmut Kury, Tel: 07 61/70398-0;
http://ebfr.de/html/hilfe_bei_missbrauch.html
2
§§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184i, 201a, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB
20 21
f) Der Umgang mit und die Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
Aufgrund meines begrenzten Einflusses in diesem Bereich liegt die entsprechende Verantwortung
primär bei den Kindern und Jugendlichen und bei deren Erziehungsberechtigten.
Ich halte die Kinder und Jugendlichen dazu an, in der Kommunikation per Internet Respekt
und Umsicht walten zu lassen und strikt auf verunglimpfende Texte und entwürdigende
Fotos zu verzichten.
g) Disziplinierungsmaßnahmen
Ich fordere das Einhalten vereinbarter Regeln ein. Im Einzelfall kann ein Ausschluss von
einer Gruppe oder einer Tätigkeit verfügt werden, wenn die Regeln dauerhaft missachtet
werden. Jegliche Anwendung von physischer oder psychischer Gewalt lehne ich grundsätzlich
ab. In besonders gravierenden Fällen kann durch den Leiter der Kirchengemeinde
in Ausübung des Hausrechtes der Zutritt zu Einrichtungen der Kirchengemeinde verboten
werden.
Ort
Datum
Unterschrift der Erklärenden/des Erklärenden
9.2. Anlage 2
Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
Die folgenden drei Graphiken zu den entsprechenden Situationen sind dem Schutzkonzept
der Kirchengemeinde Freiburg Südwest (Stand: 27.9.2018) entnommen.
Pfarrer Siegfried Huber hat uns diese dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt und
gestattet sie für unser Schutzkonzept weiter zu verwenden.
Situation 1:
Sie haben den Verdacht, dass ein Kind/Jugendlicher/erwachsener Schutzbefohlener
Opfer von Missbrauch/sexualisierter Gewalt ist?
Was tun?
Ruhe bewahren – besonnen reagieren
Werden Sie sich klar darüber, was
geschehen ist.
Was ist objektiv geschehen, was habe ich
subjektiv empfunden / wahrgenommen?
Dokumentieren Sie Ihre Wahrnehmungen.
Was nicht tun?
Nichts überstürzen, nichts verleugnen.
Sprachlosigkeit oder zu starke Emotionen
können das Kind / den Jugendlichen verunsichern.
Überstürztes Handeln macht es
schwierig, einen unbegründeten Verdacht
später wieder auszuräumen.
Stempel
Datum
Unterschrift der Person, die das Gespräch mit der Erklärenden/dem Erklärenden
geführt/die Schulung durchgeführt hat
22 23
Suchen Sie eine Vertrauensperson, die
Streuen Sie keine Gerüchte, sondern
Kontaktaufnahme mit den Eltern des
Zunächst keine Konfrontation der Eltern
das Kind / den Jugendlichen/ erwachsenen
nehmen Sie so bald wie möglich Kontakt
Opfers nur nach Rücksprache mit der
des vermutlichen Opfers mit der Ver-
Schutzbefohlenen kennt und mit der Sie
auf zu einer Person Ihres Vertrauens in
Fachberatung!
mutung!
sich austauschen können.
der Gemeinde und / oder zum Pfarrer.
Möchten Sie sich nicht innerhalb der Gemeinde
an jemanden wenden, wenden
Sie sich an eine externe Beratungsstelle.
(WendePunkt Freiburg e.V.:
bremer@wendepunkt-freiburg.de;
Fachberatung einholen!
Weiterleitung an Missbrauchsbeauftragte
(Dr. Angelika Musella, Tel: 0761 – 703980,
Mail: sekretariat@musella-collegen.de)
und/oder Jugendamt unter Berücksichtigung
des Opferschutzes!
Wildwasser Freiburg e.V.:
info@wildwasser-freiburg.de)
Signalisieren Sie dem Kind / Jugendlichen /
Konfrontieren Sie das Opfer nicht direkt
erwachsenen Schutzbefohlenen
mit der Vermutung.
Gesprächsbereitschaft, schaffen Sie
Stellen Sie keine Suggestivfragen
Gelegenheiten, in denen ein Gespräch
(„War es so und so…?“).
möglich wäre.
Hören Sie zu, schenken Sie Glauben, auch
Üben Sie keinen Druck aus, fordern Sie
wenn das Kind /der Jugendliche / erwach-
keine logischen Erklärungen ein.
sene Schutzbefohlene sich in Widersprüche
Stellen Sie keine Fragen nach dem Wider-
verstrickt.
stand in der Situation.
Äußern Sie keine harten Aussagen gegen
den Täter (Loyalitätskonflikt).
Versichern Sie, dass das Gespräch ver-
Aber geben Sie keine unhaltbaren Verspre-
traulich behandelt wird.
chen oder Zusagen ab. Machen Sie keine
Informieren Sie, was Sie tun werden.
Angebote, die nicht erfüllbar sind.
Dokumentieren Sie von Anfang an Ge-
Führen Sie keine eigenen Befragungen
spräche, Fakten und Situationen.
durch.
Holen Sie sich selbst Hilfe, z. B. bei einer
Informieren Sie nicht die vermutliche
Beratungsstelle. (Wildwasser Freiburg e.V.
Täterin / den vermutlichen Täter.
oder WendePunkt Freiburg e.V. - ausführliche
Adressen Punkt 6. im Schutzkonzept)
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Situation 2:
Jemand vertraut sich Ihnen an, dass sie / er Opfer von sexualisierter Gewalt in der
Einrichtung ist.
Was tun?
Was nicht tun?
Ruhe bewahren -
Nicht drängen. Kein Verhör. Nichts überstürzen,
nichts verleugnen. Sprachlosigkeit
besonnen reagieren
oder zu starke Emotionen können das Kind
/ den Jugendlichen / erwachsenen Schutzbefohlenen
verunsichern.
Dokumentieren Sie von Anfang an:
Was wurde Ihnen in welcher Situation
erzählt (Datum, Uhrzeit, Situation,
beteiligte Personen)?
Hören Sie zu, schenken Sie Glauben, ermutigen
Sie, loben Sie das Kind / den Jugend-
keine logischen Erklärungen ein.
Üben Sie keinen Druck aus, fordern Sie
lichen / erwachsenen Schutzbefohlenen für Stellen Sie keine Fragen nach dem Widerstand
in der Situation.
seinen Mut. Nehmen Sie auch Erzählungen
von kleineren Grenzverletzungen ernst. Äußern Sie keine harten Aussagen gegen
den Täter (Loyalitätskonflikt).
Ergreifen Sie zweifelsfrei Partei für den
jungen Menschen / Schutzbefohlenen.
Versichern Sie, dass das Gespräch vertraulich
behandelt wird.
Informieren Sie, was Sie tun werden.
Frühzeitige Information an den leitenden
Pfarrer und / oder an eine externe genommen; da es sich bei dieser Person ja
Erläuterung: „Vertrauensperson“ heraus-
Beratungsstelle wenden. (WendePunkt bereits um eine Vertrauensperson handelt!
Freiburg e.V.: bremer@wendepunkt- Machen Sie keine unhaltbaren Versprechen
freiburg.de; Wildwasser Freiburg e.V.: oder Zusagen. Machen Sie keine Angebote,
info@wildwasser-freiburg.de)
die nicht erfüllbar sind.
Gespräch, Fakten und Situation
dokumentieren.
Weitere Entscheidungen und weitere
Schritte nur mit altersgemäßer Einbeziehung
des jungen Menschen und externer
Beratung/Fachkraft.
Info an Eltern nur durch Fachkraft.
Geben Sie keine Information an die
potentielle Täterin / den potentiellen Täter.
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Situation 3:
Sie haben den Verdacht, dass jemand innerhalb der Kirchengemeinde Missbrauch
ausübt.
Was tun?
Ruhe bewahren -
besonnen reagieren
Schreiben Sie Anhaltspunkte auf (Datum,
Uhrzeit, Situation, Beobachtung, involvierte
Personen)
Tauschen Sie sich mit einer / einem anderen
„Beobachterin / Beobachter“ vertraulich
aus, um eigenes Gefühl zu prüfen.
Sollte sich der Verdacht erhärten, nehmen
Sie so bald wie möglich Kontakt auf zu
einer Person Ihres Vertrauens in der
Gemeinde und / oder zum Pfarrer.
Möchten Sie sich nicht innerhalb der Gemeinde
an jemanden wenden, wenden
Sie sich an eine externe Beratungsstelle.
(WendePunkt Freiburg e.V.: bremer@wendepunkt-freiburg.de;
Wildwasser Freiburg
e.V.: info@wildwasser-freiburg.de)
Opferschutz – Opfer und potentielle Täter
trennen
Weiteres Vorgehen je nach Schwere des
Vorfalls und Einschätzung der Gefährdung
(durch Fachkraft).
Was nicht tun?
Keine überstürzten Aktionen. Überstürztes
Handeln macht es schwierig, einen
unbegründeten Verdacht später wieder
auszuräumen.
Konfrontieren Sie nicht die Täterin / den
Täter mit den Vorwürfen bei schweren
Vorwürfen.
Eine Information der Eltern sollte nie ohne
die Kontaktierung einer Fachkraft erfolgen.
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Was tun, wenn ein Verdacht bestand, der ausgeräumt werden konnte?
Rehabilitation:
• Der Schwerpunkt liegt auf der Beseitigung des Verdachtes.
• Es wird die gleiche Intensität und Korrektheit wie bei der Verdachtsklärung aufgebracht.
Mit zwischenmenschlichen Reaktionen aller Beteiligten muss sensibel umgegangen
werden.
• Alle Dokumente werden nach Ausräumen des Verdachtes vernichtet. Bei Hauptamtlichen
dürfen keine Unterlagen in der Personalakte verbleiben.
• Alle Schritte werden mit der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter abgestimmt. Wiederherstellung
des Vertrauens zwischen weiteren Beteiligten wie Kindern, Jugendlichen und
Eltern, der verdächtigten Person, Team und Leitungskräften.
Stand: 26.11.2018
Katholische Kirchengemeinde Freiburg Wiehre-Günterstal
Ansgar Biller, Multiplikator für Prävention
ansgar.biller@kath-wiehre-guenterstal.de
Tel. 0761/704379-13; Fax 0761/704379-24
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Seelsorgeeinheit
Freiburg Wiehre-Günterstal
Pfarrei Liebfrauen Schauinslandstraße 41a · 79100 Freiburg
TEL 0761 / 2 95 40
MAIL pfarramt.liebfrauen@kath-wiehre-guenterstal.de
Di / Do 10 – 12 Uhr · Di 15 – 17 Uhr
Pfarrsekretärin Jutta Deger
Pfarrei Maria Hilf Schützenallee 15 · 79102 Freiburg
TEL 0761 / 7 26 11
MAIL pfarramt.mariahilf@kath-wiehre-guenterstal.de
Mo – Fr 9 – 12 Uhr · Di / Do 16 – 18 Uhr
Pfarrsekretärin Susanne Maier
Pfarrei St. Cyriak und Perpetua Prinz-Eugen-Str. 2 · 79100 Freiburg
TEL 0761 / 7 90 03 20
MAIL pfarramt.st-cyriak@kath-wiehre-guenterstal.de
Di 16 – 18 Uhr · Mi / Fr 9 – 11 Uhr
Pfarrsekretärin Anita Schweizer
Pfarrei St. Johann Kirchstraße 6 · 79100 Freiburg
TEL 0761 / 7 04 37 90
MAIL pfarramt.st-johann@kath-wiehre-guenterstal.de
Mo / Mi / Fr 9:30 – 11:30 Uhr · Di / Do 15 – 17 Uhr
Pfarrsekretärin Eva Miethig, Erika Roth
Pfarrer Michael Schweiger
Kirchstraße 6 · 79100 Freiburg
TEL 0761 / 7 04 37 90
MAIL pfarrer.schweiger@kath-wiehre-guenterstal.de
Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Pfarrbüro St. Johann
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