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Taxi Times DACH - 2. Quartal 2020

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<strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> 4,80 €<br />

www.taxi-times.taxi<br />

D – A – CH<br />

25 REGIONALSEITEN<br />

Berlin und München<br />

25 SONDERSEITEN<br />

<strong>Taxi</strong>-Trennschutz<br />

TAXI<br />

VERLÄSSLICH – KREATIV – WANDELBAR<br />

TAXI TROTZT DER KRISE<br />

Kranken- und Dialysefahrten<br />

DIE GROSSE<br />

PATIENTENTREUE<br />

Maskenpflicht im <strong>Taxi</strong><br />

EIN PLUS<br />

AN SICHERHEIT<br />

Tipps zur Dokumentation<br />

NACHWEISBARE<br />

SOFORTHILFEN


EINE BRANCHE<br />

TROTZT EINEM<br />

VIRUS<br />

Da taucht plötzlich eine Pandemie<br />

auf, die das komplette bisherige<br />

Leben auf den Kopf stellt<br />

und die Wirtschaft völlig lähmt.<br />

Zahlreichen Branchen wird von<br />

einem Tag auf den anderen ihre<br />

Geschäftsbasis entzogen. Davon<br />

sind auch die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

betroffen, doch die können ihren Betrieb nicht einfach schließen,<br />

sondern müssen (und wollen) aufgrund ihrer Beförderungs- und<br />

Betriebspflicht trotz aller gesundheitlichen Risiken weiterfahren.<br />

Beispiel gefällig? 1,6 Millionen Dialysefahrten führen <strong>Taxi</strong>- und<br />

Mietwagenbetriebe monatlich durch. Wie heftig wäre der Aufschrei<br />

in der Bevölkerung gewesen, wenn sich der <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

bei seiner Gewissensfrage bedingungslos für die Gesundheit und<br />

gegen die Aufrechterhaltung der mobilen Daseinsvorsorge entschieden<br />

hätte und dadurch Dialysepatienten nicht mehr dreimal<br />

pro Woche zur lebenserhaltenden Behandlung gefahren worden<br />

wären?<br />

Mit dem Einbau diverser Trennschutzeinrichtungen wurde schnell<br />

eine Zwischenlösung geschaffen, die sich immer mehr als langfristige<br />

Vorkehrung herausstellte. Dem Thema Trennschutz ist deshalb<br />

in dieser Ausgabe ein 25-seitiges Special gewidmet.<br />

Die Schutzlösungen, die seit Beginn der Corona-Krise in mittlerweile<br />

über 3.300 <strong>Taxi</strong>s eingebaut wurden, sind nur die Spitze<br />

eines Eisbergs an Innovationen und Maßnahmen, mit denen eine<br />

Branche Umsatzverluste von bis zu 80 Prozent wenigstens teilweise<br />

kompensierte.<br />

Diese Sonderausgabe der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> greift diese Ideen auf. Und<br />

weil es viele waren, ist der Umfang dieses Heftes deutlich höher<br />

als sonst üblich. Was auch daran liegt, dass sich viele Partner und<br />

Freunde der <strong>Taxi</strong>-Industrie an dieser Ausgabe beteiligt haben. Sie<br />

demonstrieren mit ihren Werbeanzeigen, deren Preis coronabedingt<br />

deutlich gesenkt wurde, ihren Glauben an die Branche und<br />

zeigen sich auch und gerade in Krisenzeiten als Unterstützer des<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbes. So konnte jene Ausgabe entstehen, die Sie, lieber<br />

Leser, gerade in Ihren Händen halten. Ein Dokument der Stärke,<br />

der Innovationskraft und der Verlässlichkeit einer Branche, die<br />

auch ein Virus nicht unterkriegen kann.<br />

INHALT<br />

HYGIENE IM TAXI<br />

4 Wie vielfältig <strong>Taxi</strong>s desinfiziert werden<br />

MASKENPFLICHT<br />

6 Wer soll, wer muss in <strong>Taxi</strong>s eine Maske tragen?<br />

TAXI ERGÄNZT ÖPNV<br />

9 Ausgedünnte Lininenverkehre setzen auf <strong>Taxi</strong>s<br />

SCHÜLERVERKEHRE + KRANKENBEFÖRDERUNG<br />

12 Kostenerstattung wird zum Drama in drei Akten<br />

14 Kassen zahlen Corona-Zuschlag<br />

STAATSHILFEN<br />

16 Tipp: Dokumentieren für eine Nachprüfung<br />

TAXIZENTRALEN<br />

18 Stundung und Gebührenreduzierung<br />

19 Zentrale mit alternierender Auftragsvermittlung<br />

WETTBEWERBSRECHT<br />

21 Das vierte Urteil: Uber verliert in Düsseldorf<br />

TAXI INTERNATIONAL<br />

24 Corona News aus der <strong>Taxi</strong>-Welt<br />

25 Russland-Delegation tourt durch Deutschland<br />

GASTKOMMENTAR<br />

28 Mindestlohnerhöhung muss verschoben werden<br />

NEUSTART + IN EIGENER SACHE<br />

30 Appell zum Wieder-Hochfahren der Wirtschaft<br />

32 Warum der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Server schlappmachte<br />

32 Impressum<br />

TITELFOTO: Aobe Stock / AA+W FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Im Hinblick auf eine Zeit, die hoffentlich bald wieder „normal“ sein<br />

wird, möchte ich schon jetzt an die politisch Verantwortlichen für<br />

die Zeit nach Corona appellieren: „Liebe Politiker, bitte behalten<br />

Sie diese Verlässlichkeit der <strong>Taxi</strong>branche allzeit im Gedächtnis und<br />

denken Sie vor allem dann daran zurück, wenn über die geplante<br />

PBefG-Änderung beraten wird oder wenn demnächst wieder ein<br />

Lobbyist von Uber, Free Now und anderen Pseudo-Beförderern<br />

vor Ihrer Tür steht.“<br />

Jürgen Hartmann<br />

(Chefredakteur)<br />

EXTRA: SPECIAL TAXI-TRENNSCHUTZ ,<br />

REGIONAL: TAXI TIMES BERLIN + MÜNCHEN<br />

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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

3


HYGIENE IM TAXI<br />

DESINFIZIEREN<br />

NACH REZEPT<br />

Ausverkaufte Desinfektionsmitttel erschwerten es <strong>Taxi</strong>fahrern und -unternehmern<br />

zu Beginn der Corona-Pandemie, ihre Fahrzeuge wirksam zu reinigen. Da waren<br />

dann eben kreative Lösungsansätze gefragt.<br />

Zu Beginn der Pandemie schien noch<br />

ein einfaches Hände-Desinfizieren<br />

ausreichend. Mittlerweile dominieren<br />

Schutzmasken und Trennwände in<br />

den <strong>Taxi</strong>s.<br />

Dieses <strong>Taxi</strong> wird<br />

mit Trockeneis<br />

gereinigt.<br />

Das Ziel aller Eigenkreationen war<br />

klar definiert: Sowohl der Fahrer<br />

als auch der Kundenschutz mussten<br />

sichergestellt werden, nicht nur zur<br />

Abwehr möglicher Ansteckungsgefahren,<br />

sondern auch, um Vertrauen bei den Kunden<br />

aufzubauen. Das war vor allem im<br />

Bereich der Krankenfahrten wichtig, denn<br />

einige Kassen hatten vereinzelt Patienten<br />

bereits geraten, sie sollten doch auf das<br />

<strong>Taxi</strong> verzichten und sich stattdessen von<br />

einem Familienmitglied zur Dialyse oder<br />

Bestrahlung fahren lassen.<br />

Wohl dem, der da schon sichtbare<br />

Schutzmaßnahmen entgegensetzen konnte.<br />

Erste findige <strong>Taxi</strong>fahrer hatten transparente<br />

Plastikplanen aus dem Baumarkt besorgt<br />

und diese am Fahrzeughimmel mit Panzerband<br />

festgeklebt. Zum Bezahlen wurde eine<br />

aufklappbare Lücke wie bei überlappenden<br />

Gardinen gelassen.<br />

Weniger sichtbar für den Fahrgast<br />

waren die vielen Hygienemaßnahmen, die<br />

zwischen den immer seltener gewordenen<br />

Fahrten durchgeführt wurden. Doch wie<br />

sollte gereinigt werden? Zur Problematik,<br />

dass viele Desinfektionsmittel nur schwer<br />

zu bekommen waren, kam erschwerend<br />

hinzu, dass diese bei häufigerer Anwendung<br />

die Fahrzeugausstattung beschädigen<br />

können, da sie meist Alkohole wie etwa<br />

Ethanol oder Isopropanol enthalten, die<br />

zwar effektiv desinfizieren, jedoch Oberflächen<br />

angreifen. Ebenso sind Flächendesinfektionsmittel<br />

nicht automatisch auch für<br />

die menschliche Haut geeignet, da sie auch<br />

den natürlichen Säureschutzmantel chemisch<br />

angreifen können, sodass die<br />

gewünschte Wirkung nach hinten losgehen<br />

könnte. <strong>Taxi</strong>fahrer haben stattdessen hautfreundliche<br />

Desinfektionstücher bevorzugt.<br />

HILFE IN EIGENINITIATIVE<br />

Manche haben sich ihr Desinfektionsmittel<br />

auch selbst zusammengestellt und dabei<br />

auf Rezepte zurückgegriffen, die im Internet<br />

erhältlich waren: „Man nehme 200 Milliliter<br />

Bio-Ethanol (Speise-Alkohol, z. B. im<br />

Baumarkt erhältlich) oder Isopropanol,<br />

dazu entweder 1 Teelöffel Zitronensäure<br />

(als Entkalker im Drogeriemarkt erhältlich)<br />

in ein Viertel Liter Wasser gelöst oder etwas<br />

Essigessenz. Gut mischen, ab in ein<br />

gebrauchtes Sprühfläschchen, fertig.“<br />

Wichtig neben den sofortigen Hygienemaßnahmen<br />

war von Beginn der Pandemie<br />

an die umfassende Desinfektion zum<br />

Schichtwechsel, der bei Mehrwagenbetrieben<br />

gleichbedeutend mit dem Fahrerwechsel<br />

war. Dabei griffen viele Betriebe auf ein<br />

Reinigungsverfahren mit Kälte zurück, bei<br />

dem zerstäubtes Trockeneis, also gefrorenes<br />

Kohlendioxid, das in Kühltruhen gelagert<br />

wird und wie Schnee aussieht, mit<br />

hohem Druck und einer Temperatur von<br />

etwa –80°C auf die Oberfläche geblasen<br />

wird. Das lässt nicht nur jeden Schmutzpartikel<br />

sofort gefrieren und abfallen, sondern<br />

auch sämtliche Bakterien. Im<br />

Unterschied zu Viren vertragen Bakterien<br />

keine Kälte. Da Bakterien aber den Nährboden<br />

für Viren bilden, ist das Fahrzeug<br />

nach einer solchen Behandlung zwar nicht<br />

klinisch steril, könnte aber als „porentief<br />

rein“ bezeichnet werden. Da bei diesem<br />

Verfahren nichts nass wird, bleibt das<br />

Innere des Fahrzeugs einschließlich der<br />

Polster trocken und ist augenblicklich wieder<br />

benutzbar. Der ganze Vorgang dauert<br />

für einen Pkw rund 20 Minuten.<br />

Eine äußerst „gehaltvolle“ Lösung hatte<br />

sich ein <strong>Taxi</strong>fahrer aus Halle ausgedacht,<br />

der es damit sogar bis in die „Bild“-Zeitung<br />

schaffte: Er habe in zwei Apotheken kein<br />

Desinfektionsmittel mehr bekommen,<br />

berichtet der <strong>Taxi</strong>fahrer. Alternativ holte er<br />

sich eine Flasche hochprozentigen Rum aus<br />

dem Supermarkt und rieb damit Türgriffe<br />

und jene Stellen im Außen- und Innenbereich<br />

seines <strong>Taxi</strong>s ab, mit denen seine Fahrgäste<br />

in Kontakt gekommen waren. Der<br />

Alkoholgeruch des 54-prozentigen Rums<br />

wäre schnell verflogen, weshalb er auch<br />

nicht von Fahrgästen darauf angesprochen<br />

worden wäre, dass es im <strong>Taxi</strong> nach Alkohol<br />

rieche. <br />

jh<br />

FOTOS: Stanislav Statsenko, Axel Rühle<br />

4 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


ANZEIGE<br />

Gerade in aktuellen Zeiten sind Partnerschaften und Verlässlichkeit wichtiger denn je.<br />

Der Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen und die Telekom haben seit über einem Jahrzehnt<br />

bereits viele Herausforderungen gemeistert und gemeinsam unterschiedliche Projekte initiiert<br />

und ins Leben gerufen. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Branche ermöglicht es,<br />

die Herausforderungen und Neuerungen des <strong>Taxi</strong>gewerbes besser zu verstehen und die<br />

gewonnenen Erkenntnisse in die Lösungsentwicklung der Telekom einfließen zu lassen.<br />

Jüngstes Beispiel ist die Entwicklung des <strong>Taxi</strong> Buttons. Aus dem ursprünglich von der Telekom<br />

entwickelten Service Button wurde durch zahlreiche Hinweise und konkrete Feedbacks der <strong>Taxi</strong><br />

Button. Mit dem <strong>Taxi</strong> Button lässt sich auf Knopfdruck ein <strong>Taxi</strong> bestellen und in den Dispositionssystemen<br />

der <strong>Taxi</strong>zentralen wird der Auftrag direkt verarbeitet. Hiermit können neue Kunden gewonnen<br />

und an die örtliche <strong>Taxi</strong>zentrale gebunden werden – gleichzeitig wird der Bestellprozess automatisiert.<br />

„Die Telekom Deutschland ist wichtiger und fester Innovationspartner<br />

des Gewerbes. So gelingt es uns, die jeweiligen Stärken zu bündeln<br />

und die Mobilität von morgen gemeinsam zu gestalten.“<br />

MICHAEL OPPERMANN<br />

Geschäftsführer Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V.<br />

Weiterhin will die Telekom auch in ihren Kernthemen Mobilfunk und Festnetz die Branche<br />

unterstützen. Aufgrund der Rückmeldungen der <strong>Taxi</strong>unternehmer und <strong>Taxi</strong>fahrer aus dem Verband<br />

konnten eigens für die <strong>Taxi</strong>branche angepasst Mobilfunktarife entwickelt werden. Hierzu zählt unter<br />

anderem unser <strong>Taxi</strong>fahrertarif, mit dem das Surfen und Telefonieren in Pausen- und Wartezeiten<br />

zum kleinen Preis mehr Spaß macht sowie die eigens eingerichteten Dispositionskarten (Datenkarten)<br />

für das Fahrzeug.<br />

Diese und weitere Lösungen finden alle Mitglieder des Bundesverbands <strong>Taxi</strong>- und Mietwagen e. V.<br />

auf der Telekom-Verbandsseite, die eigens für den Bedarf der <strong>Taxi</strong>branche aufgebaut und gepflegt<br />

wird. Hier gibt es immer neue Angebote und Lösungen, die der <strong>Taxi</strong>branche den Weg in die<br />

Digitalisierung erleichtern und unterstützen: geschaeftskunden.telekom.de/verbaende/taxi<br />

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Partnerschaft sind die gemeinsamen Veranstaltungen,<br />

um zukunftsorientierte Projekte innerhalb der Branche weiter zu treiben. Hierzu zählt beispielsweise<br />

die <strong>Taxi</strong> Driving Innovation, die auch in diesem Jahr unter geänderten Bedingungen stattfindet.<br />

Darüber hinaus ist die Telekom auch in diesem Jahr wieder auf der Europäischen <strong>Taxi</strong>messe mit<br />

interessanten Exponaten und innovativen Projekten vertreten.<br />

KONTAKT FÜR VERBANDSMITGLIEDER<br />

• Per Telefon: 0800 33 0 6009<br />

• Per E-Mail: verbaende-vorteil@telekom.de<br />

• Oder in Ihrem Telekom Shop vor Ort: www.telekom.de/start/telekom-shops<br />

• Website: geschaeftskunden.telekom.de/verbaende/taxi


MASKENPFLICHT<br />

MASKENPFLICHT<br />

IM TAXI<br />

Mit den ersten Lockerungen des Lockdowns kam im Gegenzug die Maskenpflicht.<br />

Sie sorgte bei den <strong>Taxi</strong>fahrern für große Unsicherheit, stand sie doch im Konflikt<br />

mit diversen anderen Gesetzen.<br />

Die erste Meldung zum Thema Maskenpflicht<br />

in <strong>Taxi</strong>s erschien am<br />

6. April auf der Website von<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. Damals hatte Nordhausen, der<br />

nördlichste Landkreis Thüringens, eindringlich<br />

empfohlen, dass man beim Einkaufen<br />

und im ÖPNV sogenannte „Community-<br />

Masken“ tragen sollte. Das <strong>Taxi</strong> wurde<br />

hierbei ausdrücklich zum ÖPNV dazugezählt.<br />

„Eine Mund-Nasen-Maske, die die<br />

Geschwindigkeit des Ausatem-Stroms verringert<br />

und der Verbreitung von Tröpfchen<br />

beim Sprechen, Niesen oder Husten entgegenwirkt,<br />

hilft dabei, andere vor einer Infektion<br />

zu schützen“, hieß es zur Begründung<br />

auf der Internetseite des Landratsamtes.<br />

Ende April galt jene Maskenpflicht dann<br />

bundesweit, wenn es auch in den verschiedenen<br />

Bundesländern zu unterschiedlichen<br />

Auslegungen kam. Auch die <strong>Taxi</strong>branche<br />

tat sich zunächst schwer damit, was nun<br />

erlaubt und explizit verboten sei.<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> konnte in einer Meldung<br />

vom 29. April (und damit kurz vor Redaktionsschluss<br />

dieser Ausgabe) einige offene<br />

Fragen beantworten, allerdings nur unter<br />

Vorbehalt. Diese vorsichtige Formulierung<br />

kommt daher, weil sich Deutschland aufgrund<br />

der Sorge vor einer Ansteckung mit<br />

dem Corona-Virus seit Wochen im Ausnahmezustand<br />

befindet und sich die Bürger<br />

an diverse – neu aufgestellte – Länderverordnungen<br />

halten müssen. Diese in aller<br />

Hektik erlassenen Verordnungen stehen<br />

oft im Widerspruch zu bestehenden rechtlichen<br />

Bestimmungen, was oftmals erst dann<br />

bemerkt wird, wenn die neuen Bestimmungen<br />

bereits in Kraft getreten sind.<br />

So steht beispielsweise die Maskenpflicht,<br />

sofern sie bei einer Beförderung im<br />

<strong>Taxi</strong> angewendet wird, in Widerspruch zu<br />

dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)<br />

und der Straßenverkehrsordnung (StVO).<br />

Dabei ist die grundlegende Frage aus Sicht<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes noch klar und ohne Vorbehalt<br />

zu beantworten: <strong>Taxi</strong>s gehören zum<br />

ÖPNV, somit gilt die Maskenpflicht auch<br />

bei <strong>Taxi</strong>fahrten.<br />

EMPFEHLUNGEN DES BVTM<br />

Rechtlich schwieriger wird es, wenn Fahrgäste<br />

ins <strong>Taxi</strong> einsteigen und keinen Mund-<br />

Nasen-Schutz tragen. Das PBefG definiert<br />

für <strong>Taxi</strong>s eine Beförderungspflicht, der<br />

Fahrgast hätte also das zwingende Recht,<br />

gefahren zu werden. Jedoch dienen die Maskenmaßnahmen<br />

mit höchster Priorität dem<br />

Gesundheits- und Infektionsschutz. Unter<br />

Berücksichtigung dieser Priorität empfiehlt<br />

der Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen<br />

e. V. (BVTM), „die Maskenpflicht im <strong>Taxi</strong><br />

und Mietwagen umzusetzen. […] Fahrgäste,<br />

die diese Pflicht ablehnen, können vom Fahrer/von<br />

der Fahrerin abgelehnt werden“.<br />

Und umgekehrt? Darf der Fahrgast vom<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer das Tragen einer Schutzmaske<br />

verlangen? Immerhin gilt für das Führen<br />

eines Kfz der § 23, Absatz 4, Satz der StVO,<br />

wonach es Autofahrern verboten ist, ihr<br />

Gesicht während der Fahrt zu verhüllen.<br />

Diese Regelung zielt ursprünglich darauf<br />

ab, dass der Fahrer/die Fahrerin auf Blitzerfotos<br />

erkennbar sein soll, und wird bei<br />

Verstößen mit einem Bußgeld über 60 Euro<br />

geahndet.<br />

Jedoch gilt auch hier die oben beschriebene<br />

Priorität, deshalb empfiehlt der BVTM<br />

in diesem Fall, dass <strong>Taxi</strong>fahrer/Innen während<br />

der Fahrgastbeförderung eine Schutzmaske<br />

tragen sollten. Er beruft sich dabei<br />

auf ein Statement des Bundesverkehrsministeriums:<br />

„Das Tragen eines Mund- und<br />

Nasenschutzes durch Bus- und <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

zur Verhinderung einer Übertragung des<br />

Virus Sars-CoV-2 [ist] nicht vom Verbot<br />

des § 23 Abs. 4 StVO erfasst“. Doch auch<br />

diese klar definierte Priorisierung kommt<br />

nicht ohne zusätzliche Empfehlungen<br />

aus: Sonnenbrillen oder Mützen sollten in<br />

Kombination mit einer Schutzmaske nicht<br />

getragen werden. Das wäre dann wiederum<br />

nicht mehr mit § 23 StVO vereinbar, denn<br />

dann ist das Gesicht de facto nicht mehr<br />

erkennbar.<br />

Wobei an dieser Stelle die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

berechtigterweise anführen, dass<br />

anhand anderer im Einsatz befindlicher<br />

Aufzeichnungsgeräte wie Fahrtenbuch<br />

oder Taxameter jederzeit nachprüfbar ist,<br />

welche Person im Falle einer straßenverkehrsrechtlichen<br />

Verfehlung am Steuer<br />

saß. Zahlreiche <strong>Taxi</strong>unternehmen hatten in<br />

diesem Zusammenhang auch bereits klargemacht,<br />

dass bei ihnen Gesundheitsschutz<br />

vor Straßenverkehrsrecht steht. Sie hätten<br />

ILLUSTRATION: Adobe Stock / Syda Productions<br />

6 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


MASKENPFLICHT<br />

das Bußgeld für ihre Fahrer bezahlt, falls<br />

diese tatsächlich wegen Verstoßes gegen<br />

§ 23 StVO belangt worden wären – wenn sie<br />

dabei einen Fahrgast im <strong>Taxi</strong> gehabt hätten.<br />

Für Fahrten ohne Fahrgast wurde übrigens<br />

sehr schnell eine klare Regelung definiert:<br />

Befindet sich außer dem <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

keine weitere Person im <strong>Taxi</strong> oder Mietwagen,<br />

darf der Fahrer keine Maske tragen.<br />

UNEINIGKEIT DER LÄNDER<br />

Bleibt noch der dritte große Bereich zu klären:<br />

Können Fahrer und Fahrgast auf eine<br />

Maske verzichten, wenn das <strong>Taxi</strong> oder der<br />

Mietwagen über einen Trennschutz verfügt,<br />

wie das laut einer Erhebung von<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> bereits bei über 3.000 <strong>Taxi</strong>s<br />

(Stand 27.4.) der Fall ist?<br />

Einer klaren Beantwortung steht der<br />

Föderalismus im Wege. Soll heißen: Dieser<br />

Punkt wird von jedem Bundesland anders<br />

interpretiert. Der Bundesverband <strong>Taxi</strong><br />

nennt dazu Ende April diejenigen Länder,<br />

in denen die Maskenschutz-Verordnungen<br />

nicht durch anderweitige Schutzmaßnahmen<br />

ersetzt wurden: Bayern, Brandenburg,<br />

Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen,<br />

Sachsen-Anhalt und Thüringen. „In den<br />

anderen Bundesländern gibt es individuelle<br />

Regelungen, die es dringlichst zu beachten<br />

gilt“ empfiehlt der BVTM.<br />

Mangels klarer Verpflichtung kann auch<br />

der Bundesverband hier nur die Empfehlung<br />

aussprechen, dass man auch im Falle<br />

einer verbauten Trennvorrichtung einen<br />

Mund-Nasen-Schutz tragen solle. Dies erhöhe<br />

nicht nur die Akzeptanz der Fahrgäste,<br />

sich an die für sie geltenden Regulierungen<br />

zu halten, sondern vermittle zugleich<br />

eine starke Außenwirkung, die Sicherheit,<br />

Verantwortungsbewusstsein und fahrgastorientiertes<br />

Krisenmanagement in den Mittelpunkt<br />

stellt.<br />

Als Beleg dafür mag eine E-Mail dienen,<br />

die unsere Redaktion Ende April von einer<br />

besorgten Tochter erreichte. „Meine […]<br />

Mutter (89) benötigt gelegentlich ein <strong>Taxi</strong><br />

für Fahrten zu Arztterminen. Bei Bestellung<br />

eines <strong>Taxi</strong>s vor ein paar Tagen wurde<br />

ihr ausdrücklicher Wunsch nach einem<br />

<strong>Taxi</strong> mit Trennwand geflissentlich überhört<br />

und ignoriert, zudem weigerte sich<br />

der Fahrer, einen Mundschutz zu benutzen.<br />

Eine Infektion meiner Mutter durch einen<br />

infizierten Fahrer würde angesichts ihres<br />

Alters ihren (fast) sicheren Tod bedeuten.“<br />

Fazit: Maskenpflicht in <strong>Taxi</strong>s war zu<br />

Beginn ein komplexes Thema, bei dem man<br />

manches falsch, aber auch vieles richtig<br />

machen konnte und bis heute noch kann.<br />

Nämlich dann, wenn man tatsächlich alle<br />

Optionen zieht, die dem Schutz vor Ansteckung<br />

dienen. Ganz im Sinne der Botschaft<br />

des BVTM: „Das <strong>Taxi</strong> ist und bleibt sicher,<br />

auch in Zeiten der Krise.“ <br />

jh<br />

FIRMENLOGO UND HEIMARBEIT<br />

FOTO: Küçük<br />

Der plötzliche und hohe Bedarf an Mund-Nasen-Schutz-<br />

Masken hat auch einige Randgeschichten hervorgebracht. Ein<br />

Augsburger <strong>Taxi</strong>unternehmer in Doppelfunktion hat Maske<br />

und Marketing miteinander kombiniert. Burak Küçük hat<br />

neben einem Familien-<strong>Taxi</strong>betrieb auch einen Textilbetrieb<br />

in Augsburg. Er ist selbst als <strong>Taxi</strong>unternehmer in der <strong>Taxi</strong><br />

Augsburg eG organisiert. Hauptberuflich leitet er ein Mode-<br />

Unternehmen.<br />

„Wir haben aufgrund der hohen Nachfrage für Behelfsmasken<br />

die Produktion auf Masken umgestellt und können nun<br />

10.000 Masken am Tag produzieren. Deshalb habe ich dem<br />

Augsburger Vorstand der eG vorgeschlagen, für jedes <strong>Taxi</strong><br />

fünf Masken mit dem Logo der eG bereitzustellen“, sagt<br />

Burak Küçük und fügt hinzu: „Wir bieten auch unter<br />

www.atem-mundschutz.de anderen Firmen Masken mit ihrem<br />

eigenen Logo an. Die Masken kosten 1,95 Euro, die Mindestabnahmemenge<br />

liegt bei 100 Stück.<br />

Bei der Wiener <strong>Taxi</strong>zentrale 40100 mussten die Masken nicht<br />

von extern eingekauft werden, sondern wurden in Eigenproduktion<br />

erstellt – von einer Mitarbeiterin, die sonst eigentlich<br />

am <strong>Taxi</strong>-Service-Schalter am Wiener Flughafen arbeitet.<br />

Sie bot der Geschäftsführung an, für alle einen Mund-Nasen-<br />

Schutz in den Farben der Vermittlungszentrale, Schwarz und<br />

Gelb, zu nähen, damit ihre Kollegen in der <strong>Taxi</strong>zentrale besser<br />

vor dem Corona-Virus geschützt sind. Das brachte viel Lob<br />

vom Geschäftsführer Andreas Hödl: „Mit den Masken schützen<br />

wir auf der einen Seite unsere Mitarbeiter und sorgen auf<br />

der anderen Seite für ein einheitliches Erscheinungsbild. Wir<br />

freuen uns sehr, eine so engagierte Mitarbeiterin in unserem<br />

Unternehmen zu haben“, sagte Andreas Hödl. <br />

hs<br />

Die Schutzmaske als<br />

Marketinginstrument –<br />

ein Beispiel aus<br />

Augsburg.<br />

TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

7


Wir wünschen allen<br />

<strong>Taxi</strong>fahrerinnen und<br />

<strong>Taxi</strong>fahrern weiterhin<br />

viel Gesundheit. Und<br />

damit alle <strong>Taxi</strong>s auch in<br />

Zukunft sicher in Fahrt<br />

bleiben, bauen wir<br />

gemeinsam mit Ihnen<br />

weiter an digitalen<br />

Lösungen für morgen.<br />

www.fms.at


ÖPNV<br />

WENN DASEINS­<br />

VORSORGE ZU TEUER IST<br />

ÖPNV-Anbieter in Mittelstädten und kleineren Großstädten hatten während der<br />

Ausgangsbeschränkungen so geringe Fahrgastzahlen, dass sie zeitweise <strong>Taxi</strong>s<br />

anstelle von Bussen einsetzten.<br />

Das <strong>Taxi</strong> fungiert in vielen Städten<br />

als Lückenfüller für ausgedünnte<br />

ÖPNV-Linien, wie hier in Freiburg … … oder in Landshut.<br />

FOTOS: Pixabay<br />

In Oberhausen galt für die Busse seit Mitte März auch werktags<br />

der Wochenendfahrplan – mit der Konsequenz, dass die ersten<br />

Linien später und nicht so dicht getaktet fuhren. Als Kompensation<br />

wurde ein <strong>Taxi</strong> als Zubringerdienst für jene Inhaber von Abo-<br />

Tickets und Monatskarten eingeführt, die mindestens 600 Meter<br />

von der nächsten Nachtexpress-Haltestelle entfernt wohnen. Morgens<br />

zwischen 4 Uhr und 7.30 Uhr konnten die Karteninhaber dann<br />

mit einem <strong>Taxi</strong> zum nächstgelegenen zentralen Umsteigepunkt<br />

fahren, sofern sie sich spätestens einen Werktag vorher telefonisch<br />

bei den Stadtwerken angemeldet hatten. Diese leiteten die Anfragen<br />

an das <strong>Taxi</strong>-Team Oberhausen weiter. Auch in Aschaffenburg<br />

fuhren die Verkehrsbetriebe werktags nach dem Samstagsfahrplan.<br />

Hier unterstützte seit dem 20. März ein <strong>Taxi</strong>betrieb die Stadtwerke,<br />

der zwischen 4.45 Uhr und 6 Uhr morgens sämtliche Linien des<br />

Stadtbusses bediente, finanziert von der Stadt.<br />

TAXI STATT LINIENVERKEHR<br />

Seit Anfang April ergänzten mit Heidelberg, Freiburg im Breisgau<br />

und Landshut drei weitere Städte den Linienverkehr zeitweise<br />

mit <strong>Taxi</strong>s. Die Freiburger Verkehrs AG bot seit dem 1. April<br />

einen kostenlosen Abholdienst für die Mitarbeiter der Krankenhäuser<br />

während der Corona-Krise, damit diese zuverlässig zu ihrem<br />

Arbeitsplatz kommen können. Die Rede war von einem „direkten<br />

Shuttle-Verkehr zu den Kliniken“ und zurück nach Hause für die<br />

Angestellten vierer Krankenhäuser – unter der Bedingung, dass<br />

diese in der Stadt wohnen. Gemeint ist eine Kombination aus Straßenbahnen<br />

bzw. Linienbussen, deren Abfahrtszeiten morgens um<br />

fünf und abends um elf und zwölf Uhr bereits auf die Dienstzeiten<br />

der Krankenhäuser eingestellt worden sind, und <strong>Taxi</strong>s, die die<br />

Mitarbeiter nach telefonischer Bestellung auf Kosten der Stadt zu<br />

den Haltestellen bzw. von dort nach Hause bringen.<br />

Einen Schritt weiter ist man in Heidelberg gegangen. Da hier<br />

mangels Nachfrage der Linienverkehr nur noch bis gegen 23 Uhr<br />

fuhr, hat die Stadtverwaltung den Leitungen von sieben Krankenhäusern<br />

Berechtigungen erteilt, ihr Personal spätabends und frühmorgens<br />

kostenlos mit dem <strong>Taxi</strong> von und zur Arbeit fahren zu<br />

lassen, soweit es nicht auf andere Verkehrsmittel ausweichen kann.<br />

Die Berechtigung galt für <strong>Taxi</strong>s, die an die <strong>Taxi</strong>-Zentrale angeschlossen<br />

waren, und für Fahrten innerhalb Heidelbergs zuzüglich elf<br />

Umlandgemeinden. Die Kosten trug komplett die Stadt.<br />

Noch einen Schritt weiter sind die Stadtwerke im niederbayerischen<br />

Landshut gegangen. Da in Bayern besonders strenge<br />

Einschränkungen wegen der Corona-Gefahr galten, war die durchschnittliche<br />

Auslastung im Linienverkehr durch die 7<strong>2.</strong>000-Einwohner-Stadt<br />

nebst drei Umlandgemeinden zuletzt auf ganze zwei<br />

Fahrgäste pro Bus gesunken. Deshalb wurden neben den abendlichen<br />

Fahrten auch sämtliche Fahrten an Sonn- und Feiertagen<br />

eingestellt. Angehörige systemrelevanter Berufe konnten an diesen<br />

Tagen zum Bustarif mit dem <strong>Taxi</strong> zur Arbeit und zurück fahren. Den<br />

Rest bezahlten die Stadtwerke. Die Erstattung der <strong>Taxi</strong>quittungen<br />

wurde unbürokratisch über ein Online-Formular der Stadtwerke<br />

geregelt. <br />

ar<br />

TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

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SCHÜLERFAHRTEN<br />

DRAMA IN DREI<br />

AKTEN BEI DEN<br />

SCHÜLERVERKEHREN<br />

Nach der Schließung der Schulen ab Mitte März mussten zahlreiche Bus, <strong>Taxi</strong>und<br />

Mietwagenbetriebe um die Erstattung der Vorhaltekosten für wochenlang<br />

ausgefallene Schülerfahrten kämpfen – mit höchst unterschiedlichen Erfolgen.<br />

Der Gesamtverband des Verkehrsgewerbes Niedersachsen<br />

GVN und die dortige Fachvereinigung <strong>Taxi</strong> und Mietwagen<br />

sprechen in diesem Zusammenhang von einem<br />

Drama in drei Akten. Im ersten Akt gehe es um die unterschiedliche<br />

Praxis der Landkreise hinsichtlich der ausgefallenen Schülerfahrten,<br />

weil coronabedingt die Schulen wochenlang geschlossen<br />

blieben. Dieser Akt hat durchaus noch positive Elemente, weil<br />

manche Landkreise die existenzbedrohende Situation der Betriebe<br />

erkannt haben und zu Zahlungen bereit sind bzw. diese bereits<br />

geleistet haben.<br />

Zahlreiche Landkreise sehen dagegen keinerlei Notwendigkeit<br />

für einen Ausgleich der entgangenen Umsätze. „Sie setzen<br />

vermutlich darauf, dass die Unternehmen irgendwie durchkommen,<br />

die Zeche zahlen halt die UnternehmerInnen, deren Familien<br />

sowie die Beschäftigten und deren Familien“, kommentiert dies<br />

der GVN in einem Mitglieder-Rundschreiben von Anfang Mai.<br />

„Diese Gleichgültigkeit macht sprachlos, zumal die Behörden auch<br />

aus Steuermitteln genau dieser Unternehmen und Beschäftigten<br />

finanziert werden.“<br />

In ihren Begründungen schieben die angefragten Landkreise<br />

die Verantwortung auf den Bund und das Land. Der GVN kann<br />

das nicht nachvollziehen: „Ein Verweis auf die umfangreichen<br />

Förderprogramme von Bund und Land hilft nicht wirklich weiter,<br />

denn dabei handelt es sich um Hilfen, die die Steuerzahler selbst<br />

finanzieren werden. [Darüberhinaus] profitieren gerade die personalintensiven<br />

Dienstleistungsbetriebe nur sehr begrenzt von<br />

den Hilfsprogrammen. Dies hängt bekanntlich damit zusammen,<br />

dass die Personalkosten bei den Förderanträgen nicht berücksichtigt<br />

werden, die unter Einsatz des Personals erzielten Einnahmen<br />

aber sehr wohl.“<br />

DIE LANDKREISE ALS „KRISENGEWINNLER“<br />

Der GVN moniert, dass die Landkreise das Geld nicht an die <strong>Taxi</strong>und<br />

Mietwagenunternehmen weitergeben würden, das sie selbst<br />

vom Land bereits eingesteckt hätten. „Man könnte glatt von Krisengewinnlern<br />

sprechen“, heißt es in dem Rundschreiben.<br />

Als zweiten Akt prangert der GVN, seitdem wieder erste Schulklassen<br />

Unterricht haben und demzufolge auch wieder Beförderungen<br />

anfallen, das Verhalten einzelner Landkreise an. „Da<br />

fragt [beispielsweise] ein Landkreis-Mitarbeiter bei einem der<br />

Vertragsunternehmen für Schülerverkehre doch ein Angebot für<br />

eine Beförderung auf dessen bisherigen Touren ab“ beschreibt<br />

der <strong>Taxi</strong>verband das Erlebnis eines Mitglieds. „Der Unternehmer<br />

passt wegen der veränderten Bedingungen seinen Angebotspreis<br />

minimal nach oben an.<br />

Und der Landkreis-Mitarbeiter lehnt dieses Angebot ab mit dem<br />

Hinweis, dass man dann doch den alten, für 2019/<strong>2020</strong> vereinbarten<br />

Preis heranziehen müsse. Er hatte sich offensichtlich vorge-<br />

FOTOS: Adobe Stock / lichaoshu, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

12 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


SCHÜLERFAHRTEN<br />

VERHANDLUNGEN MIT TEILERFOLGEN IN RHEINLAND-PFALZ<br />

Neben dem GVN in Niedersachsen<br />

hatte sich auch der MOLO-Verband in<br />

Rheinland-Pfalz intensiv für die Teil-<br />

Erstattung der ausgefallenen Einnahmen<br />

aus Schülerverkehrsverträgen<br />

starkgemacht. Bereits im März hatte der<br />

Verband an sämtliche Träger die Bitte<br />

formuliert, „unter Berücksichtigung<br />

etwaiger Vorhaltekosten die Vergütung<br />

in Höhe von 85 Prozent weiterzuzahlen.“<br />

Dazu hätten sich einige Träger<br />

erfreulicherweise bereit erklärt, berichtet<br />

der Verband in einem Mitgliederschreiben<br />

von letzter Woche.<br />

Da allerdings nicht alle Einrichtungen<br />

und Kommunen dieser Bitte nachkamen,<br />

habe der Verband sein Anliegen<br />

auch bei dem dafür zuständigen<br />

rheinland-pfälzischen Innenministerium<br />

(MDI) sowie dem Ministerium für Wirtschaft<br />

und Verkehr (MWVLW) vorgetragen.<br />

Das Verkehrsministerium hatte daraufhin<br />

im April eine Abfrage bei allen<br />

Trägern durchgeführt, deren Auswertung<br />

die Erfahrungen des Verbands<br />

bestätigte: „Die Spanne der Weiterzahlung<br />

reicht dabei von 0 – 100 Prozent.“,<br />

berichte der MOLO Rheinland vom<br />

Ergebnis dieser Abfrage. Das Land<br />

wolle einen solchen „Flickenteppich“<br />

allerdings vermeiden und strebe daher<br />

an, eine Landesempfehlung zum<br />

Umgang mit dieser Thematik herauszugeben<br />

und den Trägern zuzuleiten.<br />

„Man möchte dabei auf unsere Verbandsempfehlungen<br />

Bezug nehmen.<br />

Hierzu läuft derzeit eine Abstimmung<br />

mit dem MDI, da die Aufwendungen<br />

für die freigestellten Verkehre grundsätzlich<br />

aus dem § 15 LFAG finanziert<br />

werden.“<br />

Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe<br />

lag diese Empfehlung allerdings<br />

noch nicht vor. Je länger die Corona-<br />

Krise andauert, desto langsamer<br />

mahlen die Mühlen der versprochenen<br />

Hilfsmaßnahmen …<br />

jh<br />

stellt, dass in dieser schwierigen<br />

Zeit Preisnachlässe möglich sein<br />

sollten. Mit anderen Worten, es<br />

drängt sich der Verdacht auf,<br />

dass man die wirtschaftliche<br />

Not der Unternehmen ausnutzen<br />

wollte, um sie zu Preisnachlässen<br />

zu zwingen.“ Als GVN wolle<br />

man dieses „haarsträubende Verhalten“<br />

nicht weiter kommentieren,<br />

heißt es im Rundschreiben.<br />

Beim dritten Akt geht es um<br />

das neue Schuljahr. Bereits jetzt<br />

wurden den <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenbetrieben<br />

die Unterlagen zur<br />

Ausschreibung der Schülerbeförderungen<br />

zugesandt. Dabei wollen<br />

einige Landkreise für den<br />

Fall einer neuen Krise schon mal<br />

vorbeugen, indem sie in den Ausschreibungsunterlagen jeglichen<br />

Vergütungsanspruch im Falle höherer Gewalt ausschließen. In<br />

anderen Fällen sollen sich Unternehmer für einen Dreijahreszeitraum<br />

auch preislich binden. Der GVN kritisiert diese Forderungen<br />

scharf. „Dies sind Rahmenbedingungen, welche die Annahme<br />

Viele <strong>Taxi</strong>betriebe, die aufgrund bestehender Verträge mit dem<br />

Landkreis Fahrzeuge und Personal für Schülerfahrten vorhielten,<br />

bleiben nach der Schließung der Schulen auf ihren Kosten sitzen.<br />

eines derartigen Auftrages zum<br />

Harakiri machen. Solche Ausschreibungsbedingungen<br />

kann<br />

nur akzeptieren, wer entweder<br />

als Großunternehmen in der<br />

Lage ist, auch lange Krisenzeiten<br />

durchzustehen oder den eigenen<br />

möglichen Bankrott bereits<br />

mit Auftragsannahme billigend<br />

in Kauf nimmt.“<br />

Das Risiko, das zweifellos<br />

zum unternehmerischen Handeln<br />

dazugehöre, müsse auch<br />

eingepreist sein, so der GVN. Es<br />

könne deshalb nicht von einem<br />

staatlichen Monopolisten auf den<br />

schwächeren Partner abgewälzt<br />

werden.<br />

„Als politisch Verantwortlicher<br />

diese Praktiken bei großen Konzernen anprangern und es<br />

im eigenen Hause genauso praktizieren lassen, das ist ein No-Go“<br />

findet der GVN klare Worte und empfiehlt seinen Mitgliedern<br />

deshalb eindringlich, von solchen Knebelverträgen die Finger zu<br />

lassen. <br />

jh<br />

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„Dank“ für ihr schnelles Handeln durch das Trennschutz-Förderraster des Bundesverkehrsministeriums gerutscht sind.


KRANKENFAHRTEN<br />

DREI EURO<br />

FÜR MEHR<br />

AUFWAND<br />

Um trotz Ansteckungsgefahr auch in<br />

Corona-Zeiten Dialysepatienten fahren<br />

zu können, haben <strong>Taxi</strong>fahrer ihre<br />

Hygienemaßnahmen intensiviert. Dafür<br />

gab es von den Krankenkassen einen<br />

Extra-Zuschlag.<br />

Zu Hause bleiben – dieses wochenlange<br />

Motto galt in Corona-Zeiten<br />

nicht für Dialysepatienten. Auch<br />

nicht für Krebskranke und deren Bestrahlungstherapien.<br />

Und auch nicht für die<br />

<strong>Taxi</strong>fahrerinnen und <strong>Taxi</strong>fahrer, die täglich<br />

ihre Fahrgäste zu den lebenserhaltenden<br />

Behandlungen fuhren. 1,6 Millionen Dialysefahrten<br />

führen <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenbetriebe<br />

monatlich durch, hat Gisela Spitzlei<br />

vom Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen<br />

e. V. ausgerechnet.<br />

Für die vor Corona oft praktizierten<br />

Sammelfahrten galt bereits kurze Zeit nach<br />

Ausbruch der Pandemie: nur noch eine Person<br />

pro Fahrt. Die <strong>Taxi</strong>fahrer/-innen agierten<br />

bei diesen Beförderungen von Anfang<br />

an äußerst verantwortungsvoll. Viele von<br />

ihnen fuhren bereits zu Zeiten mit einem<br />

Mund-Nasen-Schutz, als der Großteil der<br />

Bevölkerung noch darüber diskutierte, ob<br />

und wen das nun schütze. Ebenso wurden<br />

die <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen mit ausreichend<br />

Desinfektionsmitteln ausgestattet, um nach<br />

jeder Krankenfahrt das Fahrzeug innen wie<br />

außen entsprechend reinigen zu können.<br />

Auch entsprechende Trennschutz-Vorrichtungen<br />

wurden eingebaut.<br />

START IN NIEDERSACHSEN<br />

Da dies allerdings einen erhöhten Aufwand<br />

bedeutet, hatten sich Vertreter der <strong>Taxi</strong>verbände<br />

an die Krankenkassen gewandt und<br />

einen sogenannten „Corona-Zuschlag“ über<br />

drei Euro vorgeschlagen. Die Ursprungsverhandlungen<br />

hatte die Fachvereinigung<br />

<strong>Taxi</strong> des GVN mit der AOK Niedersachsen<br />

geführt und dabei eine schnelle Einigung<br />

erzielt. Darüber hinaus wurde die Anregung<br />

gleich auf alle gesetzlichen Krankenkassen<br />

übertragen, wodurch sich auch die<br />

BKK, die IKK classic, die Knappschaft, die<br />

SVLFG sowie die vdek der Regelung angeschlossen<br />

hatten. Über den GKV, den Spitzenverband<br />

der Krankenkassen, wurde die<br />

Vergütung eines Schutz-Zuschlags auch<br />

den Krankenkassen der anderen Bundesländer<br />

empfohlen. Krankenkassen in fünf<br />

Bundesländern waren dieser Empfehlung<br />

gefolgt: <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />

in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen<br />

konnten ab dem 1. April rückwirkend für<br />

jede Krankenfahrt drei Euro gegenüber den<br />

Krankenkassen berechnen. Rheinland-<br />

Pfalz, das Saarland und Thüringen folgten<br />

mit demselben Betrag ab 1. Mai. Hessen<br />

zahlte fünf Euro, dort blieb allerdings die<br />

AOK außen vor.<br />

Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe<br />

liefen innerhalb des Spitzenverbands der<br />

Krankenkassen GKV Gespräche darüber,<br />

ob man diesen Zuschlag nicht bundeseinheitlich<br />

einführen solle. Unter www-taxitimes.com<br />

finden sie unter dem Suchbegriff<br />

„Corona-Zuschlag“ den neuesten Stand der<br />

Verhandlungen. <br />

jh<br />

ZUSCHLAG ZÄHLT ZUM EIGENANTEIL<br />

Für die Aufnahme des „Corona-Zuschlags“ in die Fahrtenabrechnung<br />

haben die Krankenkassen bestimmte Positionsnummern<br />

eingeführt, die abrechnende Unternehmen bei den<br />

jeweiligen Krankenkassen oder den <strong>Taxi</strong>-Landesverbänden<br />

abfragen können. Zu beachten sind dabei hinsichtlich Mehrwertsteuersatz<br />

und Patienten-Eigenteil folgende Regelungen:<br />

Die drei Euro sind als Bruttopreis anzusetzen, und<br />

der Mehrwertsteuersatz muss der Hauptleistung, also der<br />

Beförderungsfahrt, zugeordnet werden. Somit wird bei <strong>Taxi</strong>fahrten<br />

der Zuschlag ebenfalls mit sieben Prozent versteuert,<br />

während bei Mietwagen 19 Prozent anzusetzen sind.<br />

Bei einer möglichen Zuzahlung durch den Patienten wird<br />

der Corona-Zuschlag anteilig berechnet. „Pro <strong>Taxi</strong>fahrt muss<br />

der Versicherte zehn Prozent des Fahrpreises als Eigenbeteiligung<br />

leisten – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.<br />

Somit müssen also bei allen Patientenfahrten, deren Fahrpreis<br />

zwischen 50 und 100 Euro liegt, auch zehn Prozent des<br />

Corona-Zuschlags als Eigenbeteiligung kassiert werden“,<br />

erläutert Gisela Spitzlei vom gleichnamigen Abrechnungszentrum<br />

gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. „Kostet eine Fahrt beispielsweise<br />

60 Euro, beträgt der Eigenanteil des Patienten am Corona-<br />

Zuschlag 30 Cent.“<br />

jh<br />

FOTO: Raufeld Medien<br />

14 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


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VORSICHT VOR<br />

DEM NACHSPIEL<br />

Wer wegen der Corona-Pandemie Soforthilfen bekommen hat, wird spätestens<br />

bei der nächsten Steuererklärung nachweisen müssen, dass die Gelder berechtigt<br />

ausbezahlt wurden. Das sollte bereits jetzt nachvollziehbar dokumentiert werden.<br />

Als die Regierung Mitte März<br />

das öffentliche Leben komplett<br />

he runterfuhr, versprach man<br />

den betroffenen Unternehmen schnelle und<br />

unbürokratische finanzielle Soforthilfen.<br />

Deren Höhe und Auszahlungsmethoden<br />

regelten die Bundesländer sehr individuell.<br />

Da auch der Begriff „Soforthilfe“ höchst<br />

unterschiedlich interpretiert wurde, haben<br />

manche <strong>Taxi</strong>betriebe ihre beantragte Unterstützung<br />

innerhalb weniger Tage ausbezahlt<br />

bekommen, während andere noch<br />

wochenlang darauf warten mussten.<br />

Der regelmäßige Erfahrungsaustausch<br />

unter den Mitgliedern der von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

geleiteten Corona-Infogruppen bei Whats-<br />

App bzw. Telegram ließ erkennen, dass<br />

beispielsweise Nordrhein-Westfalen sehr<br />

schnell und unbürokratisch ausbezahlt<br />

hatte, während manche Unternehmen in<br />

Bayern mit am längsten auf die Auszahlung<br />

warten mussten. Bayerns Wirtschaftsminister<br />

Hubert Aiwanger begründete dies<br />

damit, dass man sehr genau geprüft habe,<br />

ob ein Antragsteller überhaupt für den<br />

Bezug von Soforthilfe-Zuschüssen berechtigt<br />

sei.<br />

Andere Länder hatten auf eine solche<br />

Prüfung verzichtet und dadurch schnell<br />

ausbezahlt. Ungeprüft bleiben diese Anträge<br />

dadurch nicht, vielmehr sollen sie nachträglich<br />

geprüft werden. Hauptakteur wird<br />

dabei das Finanzamt sein – spätestens<br />

dann, wenn die Steuererklärung für <strong>2020</strong><br />

abgegeben wird. Dort müssen die erhaltenen<br />

Soforthilfen angegeben werden.<br />

Soweit doch noch im gleichen Steuerjahr<br />

ein Gewinn erzielt werden konnte, müssen<br />

sie dann in voller Höhe versteuert werden.<br />

SITUATION DOKUMENTIEREN<br />

Das Unternehmen Lexware, Spezialist für<br />

Steuersoftware, nennt in diesem Zusammenhang<br />

noch weitere Überprüfungen des<br />

Finanzamtes hinsichtlich der erhaltenen<br />

Soforthilfen. So werde man dort in erster<br />

Linie wissen wollen, ob man zum Zeitpunkt<br />

des Empfangs der Soforthilfen auch berechtigt<br />

war, diese zu beziehen.<br />

Um eventuelle und unberechtigte Rückforderungen<br />

zu vermeiden, empfiehlt Lexware,<br />

ab sofort und möglichst rückwirkend<br />

ab März <strong>2020</strong> zu dokumentieren, wie sich<br />

ACHTUNG, LIQUIDITÄTSFALLE<br />

Als Konsequenz des Lockdowns hatten<br />

sich die Krankenkassen ab März bereit<br />

erklärt, die Sozialversicherungsbeiträge<br />

zu stunden. Allerdings wird diese<br />

Stundung nur von kurzer Dauer sein<br />

und im Monat der Zurückzahlung<br />

müssen dann alle noch offenen Zahlungen<br />

inklusive der aktuellen Beiträge<br />

zurückbezahlt werden. Unter www.<br />

taxi-times.com können davon betroffene<br />

<strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />

die Situation im Betrieb entwickelt hat,<br />

und auch kurz zu erklären, warum man<br />

die staatlichen Hilfen benötigt habe.<br />

„Je besser und detaillierter die Dokumentation<br />

ist, desto leichter und schneller<br />

lassen sich mögliche unberechtigte Rückforderungen<br />

der Behörden widerlegen und<br />

man bleibt in der ohnehin schon schwierigen<br />

Lage vor unnötigen zusätzlichen Belastungen<br />

verschont“, rät Lexware auf seiner<br />

Homepage. Zudem helfe die Dokumentation<br />

den Unternehmern auch, selbst den<br />

Überblick über erhaltene Hilfen und die<br />

Entwicklung der Situation zu behalten.<br />

Lexware hat zur Erstellung einer solchen<br />

Dokumentation eine Mustervorlage<br />

erstellt, die wir auf der gegenüberliegenden<br />

Seite abbilden. <br />

jh<br />

unter dem Stichwort „Stundung<br />

Sozialversicherungsbeiträge“ nachlesen,<br />

zu welchem Zeitpunkt die<br />

Rückzahlung fällig wird. Um an diesem<br />

Tag nicht in die Liquiditätsfalle zu<br />

tappen, sollten <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenbetriebe<br />

rechtzeitig vorher das<br />

Gespräch mit den Krankenkassen<br />

führen und dort individuell die<br />

Möglichkeiten einer Ratenzahlung<br />

verhandeln.<br />

jh<br />

FOTO: Adobe Stock / Wolfilser<br />

16 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


STAATSHILFEN<br />

DOKUMENTATION ZUM NACHWEIS BERECHTIGTER ANSPRÜCHE<br />

VON LIQUIDITÄTSHILFEN WÄHREND DER CORONA-KRISE<br />

Diese Vorlage zur Erfassung und Dokumentation von Umsatzeinbußen,<br />

Kostenentwicklung und erhaltenen Finanz- sowie Soforthilfen<br />

wurde von Jörgen Erichsen vom Unternehmen Lexware<br />

erstellt und kann bei einem späteren Nachweis der Rechtmäßigkeit<br />

der erhaltenen Fördermaßnahmen helfen – sofern dieser gefordert<br />

wird.<br />

Die Teile I und II müssen einmalig, der Rest muss je Kalenderwoche<br />

ausgefüllt werden. Kleine Betriebe können prüfen, ob es<br />

genügt, statt einer Wochen- eine Monatsübersicht zu erstellen.<br />

Die Teile III und IV sollten möglichst wöchentlich ausgefüllt werden,<br />

am besten bis Ende des ersten Halbjahres bzw. bis etwa zwei<br />

Monate, nachdem man die letzten Hilfen erhalten hat.<br />

I. Allgemeine Angaben<br />

Unternehmen/Rechtsform:<br />

Branche:<br />

Inhaber/Geschäftsführer:<br />

Anschrift/Bundesland:<br />

Kontaktdaten:<br />

Steuernummer/-Id.:<br />

Anzahl Mitarbeiter:<br />

Sonstiges:<br />

II. Finanzielle Unterstützungen<br />

(alle Wertangaben in Euro)<br />

Soforthilfe Bund:<br />

Soforthilfe Bundesland:<br />

KfW-Kredite, z. B. Schnellkredit:<br />

Beantragt<br />

(Datum / Betrag)<br />

Ausgezahlt<br />

(Datum / Betrag)<br />

AUTOR: Jörgen Erichsen QUELLE: Lexware Wissen + Tipps<br />

Andere Förderkredite:<br />

Kurzarbeitergeld:<br />

Anpassungen Vorauszahlungen<br />

• Einkommensteuer<br />

• Körperschaftsteuer<br />

• Gewerbesteuer<br />

• Umsatzsteuer<br />

• Lohnsteuer<br />

• Andere<br />

Stundungen/Reduzierungen<br />

• Sozialversicherungen<br />

• Mieten<br />

• Darlehen/Tilgungen<br />

• Energieversorgung<br />

• Leasingraten<br />

• Andere<br />

Sonstige Unterstützungen<br />

Gesamt-Entlastungen<br />

III. Dokumentation<br />

Kalenderwoche/-monat:<br />

Welche zentralen Ereignisse hat es gegeben?<br />

Umsatzausfall Kostenersparnis Zusatzkosten Schadenssumme<br />

Summe Schäden €<br />

Finanzhilfen / Entlastungen<br />

Summe Entlastungen €<br />

Monatlich (Summen werden immer in KW __ Folgemonat<br />

erfasst)<br />

Umsatzausfall<br />

Zusatzkosten<br />

Entlastungen<br />

Schadenssumme Monat €<br />

IV. Umgesetzte Maßnahmen<br />

Zuflüsse<br />

Schaden<br />

TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

17


TAXIZENTRALEN<br />

STUNDEN ODER REDUZIEREN<br />

Zahlreiche <strong>Taxi</strong>zentralen hatten früh auf<br />

die drastischen Umsatzeinbrüche ihrer<br />

angeschlossenen Teilnehmer reagiert und<br />

die monatlichen Beiträge angepasst. Für<br />

die <strong>Taxi</strong>zentralen im städtischen Bereich<br />

war der Umgang mit der Corona-Krise ein<br />

Drahtseilakt. Auf den Rückgang der <strong>Taxi</strong>bestellungen<br />

reagierte man mit Kurzarbeit<br />

für die Mitarbeiter des Call-Centers. Gleichzeitig<br />

gingen auch die Einnahmen zurück,<br />

denn etliche <strong>Taxi</strong>betriebe hatten ihre Flotte<br />

ganz oder teilweise stillgelegt und damit<br />

auch die Mitgliedschaft bei der <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

gekündigt.<br />

Jenen <strong>Taxi</strong>unternehmen, die dabeigeblieben<br />

sind, kamen die Zentralen finanziell<br />

entgegen. So hatte beispielsweise die<br />

<strong>Taxi</strong> Nürnberg eG bereits Mitte März seinen<br />

Genossen mitgeteilt, dass man die Funkbeiträge<br />

für April stunden werde. Ähnlich<br />

agierten zahlreiche <strong>Taxi</strong>zentralen, zum<br />

Beispiel in Wien, Offenbach (Fledermäuse),<br />

Frankfurt und Stuttgart. „Wir stehen<br />

zusammen – gemeinsam durch die Corona-<br />

Krise“, hatte die <strong>Taxi</strong> Frankfurt eG in einem<br />

Schreiben an seine Teilnehmer verlauten<br />

lassen. „Auch unsere Möglichkeiten, Mittel<br />

und Rücklagen als mittelständische <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

sind begrenzt, Ihnen – den <strong>Taxi</strong>betrieben<br />

– direkt zu helfen. Dennoch haben<br />

wir uns nach Rücksprache mit unserer<br />

Hausbank dazu entschlossen, dass wir die<br />

nächste Vermittlungsgebühr stunden.“ In<br />

Stuttgart wurden parallel mit der Stundung<br />

auch bereits die Rückzahlungsmodalitäten<br />

festgelegt: „ab September bis Dezember in<br />

vier Raten.“<br />

GEBÜHRENERLASS UM 50 %<br />

Andere <strong>Taxi</strong>zentralen haben auf das Mittel<br />

der Stundung ganz bewusst verzichtet und<br />

stattdessen einen Teil der fixen Funkgebühren<br />

erlassen. Berliner <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

mussten beispielsweise im April nur die<br />

Hälfte der fixen Gebühren bezahlen, im Mai<br />

rund zwei Drittel. „Wir haben uns bewusst<br />

gegen eine Stundung der Beiträge entschieden,<br />

weil unsere Funkteilnehmer zu dem<br />

Zeitpunkt, wenn sich das Geschäft wieder<br />

normalisiert, ja nicht das Doppelte verdienen<br />

werden, um dann die laufenden wie<br />

auch die aufgelaufenen, gestundeten Funkgebühren<br />

zurückzubezahlen“, begründete<br />

Hermann Waldner von <strong>Taxi</strong> Berlin die<br />

Entscheidung gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. Man<br />

habe als Zentrale, wo immer möglich, die<br />

Betriebskosten gesenkt und könne nun das<br />

damit Erreichte weitergeben.<br />

Scharf kalkulierend und partnerschaftlich<br />

haben nicht nur große, sondern auch<br />

kleine Zentralen agiert. So verzichtete zum<br />

Beispiel die <strong>Taxi</strong>zentrale Passau auf die<br />

Funkgebühren. „Um unsere Mitglieder in<br />

der derzeit schwierigen Lage finanziell zu<br />

entlasten, haben Vorstand und Aufsichtsrat<br />

gemeinsam beschlossen, ab dem 1.April<br />

<strong>2020</strong> für unsere 40 Mitglieder die monatlichen<br />

Beitragszahlungen nicht zu stunden,<br />

sondern bis auf Weiteres auszusetzen“,<br />

teilte Vorstandsvorsitzender Andreas Keil<br />

gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> mit, versprach aber,<br />

dass die Zentrale weiterhin rund um die<br />

Uhr besetzt sein werde. „Wir werden keines<br />

unserer Mitglieder im Regen stehen<br />

lassen.“ <br />

jh<br />

Anstatt im März und April müssen viele<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer ihre Funkgebühren erst im<br />

Herbst <strong>2020</strong> bezahlen.<br />

HILFEN DURCH SYSTEMANBIETER<br />

<strong>Taxi</strong>zentralen mussten sich seit den Corona-<br />

Maßnahmen auf veränderte Geschäftsfelder<br />

und reduzierte Funkgebühr-Einnahmen<br />

einstellen. Unterstützung bekamen sie<br />

dabei von ihren Zulieferern der <strong>Taxi</strong>-Vermittlungssoftware.<br />

So hat beispielsweise<br />

FMS/Austrosoft, dessen Vermittlungssystem<br />

von 155 <strong>Taxi</strong>zentralen in elf Ländern<br />

Europas genutzt wird und über das auch<br />

Bestellungen der europaweiten App taxi.eu<br />

Dank entsprechender Software-Tools können<br />

Mitarbeiter von <strong>Taxi</strong>zentralen auch von zu<br />

Hause aus <strong>Taxi</strong>bestellungen aufnehmen.<br />

abgewickelt werden, sein Homeoffice-Tool<br />

gleich zu Beginn der Corona-Krise den<br />

<strong>Taxi</strong>zentralen zunächst lizenzfrei zur Verfügung<br />

gestellt. „Damit können die Zentralen<br />

Heimarbeitsplätze einsetzen, was einen<br />

wichtigen Beitrag zur Gesundheit aller Mitarbeiter<br />

darstellt“, sagte FMS-Geschäftsführer<br />

Robert Abel. Seibt & Straub, ein weiterer<br />

Anbieter von Vermittlungssoftware inklusive<br />

integrierter App „cab4me“, hatte sein<br />

Homeoffice-Feature ebenso lizenzfrei zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

KOSTENFREIE SIM-KARTEN<br />

Außerdem hatte Seibt & Straub bereits ab<br />

April die Servicegebühren für alle Fahrzeuge<br />

erlassen, die bei den Funkzentralen<br />

von den dortigen Teilnehmern stillgelegt<br />

worden waren. „Die Stilllegungen werden<br />

automatisch von Monat zu Monat verlängert,<br />

solange die Corona Beschränkungen<br />

in Kraft sind. Auch für die eingesetzten<br />

SIM-Karten werden während der Stilllegung<br />

keine Kosten berechnet“, erklärte<br />

Geschäftsführer Stefan Straub, der sich<br />

in diesem Zusammenhang auch bei den<br />

Telefonie-Partnern Telekom und Vodafone<br />

bedankte, die durch ihr Entgegenkommen<br />

diese Kulanz ermöglicht hätten.<br />

Kulant zeigte sich auch das Unternehmen<br />

<strong>Taxi</strong>-Butler, dessen Geräte weltweit<br />

von <strong>Taxi</strong>zentralen und Unternehmen in<br />

Hotels und bei anderen Vielbestellern eingesetzt<br />

werden. Seit April hatte man die<br />

Monatsmiete um 50 Prozent reduziert.<br />

Die Firma betonte, dass der Rabatt nicht<br />

zurückgezahlt werden muss.<br />

Unterstützung für die <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

gab es indirekt auch von Sixt. Dort hatte<br />

man im April bekannt gegeben, dass man<br />

den eigenen operativen Betrieb im Bereich<br />

der Fahrtenvermittlung schließen und über<br />

die Sixt-App „Ride“ ausschließlich <strong>Taxi</strong>s<br />

vermitteln werde. Davon könnten letztlich<br />

auch <strong>Taxi</strong>betriebe profitieren, sofern sie<br />

den Appell von Sixt beherzigen: „Wenn Sie<br />

nach der Krise für Ihr Unternehmen Chauffeure<br />

suchen, denken Sie bitte an unsere<br />

gute ausgebildeten ehemaligen Kollegen.“<br />

<br />

jh<br />

FOTOS: Adobe Stock / Wolfilser, Adobe Stock / Paolese<br />

18 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


TAXIZENTRALEN<br />

HEUTE<br />

GERADE,<br />

MORGEN<br />

UNGERADE<br />

Auf den drastischen Rückgang der<br />

Fahrtenvermittlungen reagierte eine<br />

<strong>Taxi</strong>zentrale mit einem alternierenden<br />

System in der Funkvermittlung. Die Idee<br />

fand viel Zuspruch.<br />

Am 13. März <strong>2020</strong> hatte Christian Linz (rechts) das Steuer von Wolfgang<br />

Ziegler als Vorstand der <strong>Taxi</strong>-Zentrale Nürnberg eG übernommen.<br />

Die Abschiedsfeier war die letzte Veranstaltung in Nürnberg vor<br />

den Corona-Beschränkungen.<br />

Als erste <strong>Taxi</strong>zentrale in Deutschland hatte die <strong>Taxi</strong>-Zentrale<br />

Nürnberg eG ihr System in eine abwechselnde<br />

50:50-Vermittlung umgewandelt. An ungeraden Tagen,<br />

wie zum Beispiel am 3. April <strong>2020</strong>, wurden ausschließlich <strong>Taxi</strong>s<br />

mit ungeraden Konzessionsnummern, wie zum Beispiel die Nummer<br />

475, von der Zentrale vermittelt. Am nächsten Tag kamen die<br />

<strong>Taxi</strong>s mit einer geraden Konzessionsnummer zum Zug. Die gleiche<br />

Regelung galt für die Aufstellerlaubnis der <strong>Taxi</strong>s am Nürnberger<br />

Flughafen.<br />

Christian Linz, neu gewählter Vorstand der <strong>Taxi</strong>-Zentrale<br />

Nürnberg eG, erläuterte auf Anfrage der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, wie die<br />

50:50-Regelung bei den Mitgliedern ankam: „Die Reaktion seitens<br />

der Kollegenschaft war anfangs durchwachsen, insbesondere,<br />

was die Vielzahl der 1-<strong>Taxi</strong>-Unternehmer anbelangt. Nachdem es<br />

sich um einen scharfen Eingriff in die Fahrautonomie des Unternehmers<br />

handelt, hatten wir zunächst nicht nur Zustimmung.“<br />

Als dann aber der Sinn der Maßnahme zu greifen begann (halbe<br />

Arbeitszeit bei gleichem Umsatz), verstummten die Skeptiker.<br />

STAMMKUNDENFAHRTEN WAREN MÖGLICH<br />

Die Regelung betraf aber nicht alle Fahrten. Die Nürnberger Zentrale<br />

wies ausdrücklich darauf hin, dass selbstverständlich jeder<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer weiterhin seine Privat- und Stammkunden fahren<br />

dürfe. Ebenso waren Fahrten für den Behindertenfahrdienst<br />

nicht von der 50:50-Regelung betroffen. Rund vier Wochen nach<br />

der Einführung konnte man eine erste Zwischenbilanz ziehen.<br />

So wurde durch die Funkteilung erreicht, dass in der Spitzenzeit<br />

nie mehr als 150 <strong>Taxi</strong>s „auf der Straße“ waren. Die Unternehmen<br />

konnten so zumindest an jedem zweiten Tag hinreichenden<br />

Umsatz erwirtschaften.<br />

<strong>Taxi</strong>-Unternehmen mit angestelltem Personal konnten zudem<br />

in der Zeit, in der die Fahrzeuge nicht einsetzbar waren, die entsprechenden<br />

Mitarbeiter kurzarbeiten lassen. „So besteht die Möglichkeit,<br />

dass jedes Geschäftsmodell die derzeit existenzielle Krise<br />

ökonomisch aushalten und überstehen kann“, hieß es in einem<br />

Rundschreiben an die Nürnberger <strong>Taxi</strong>unternehmer.<br />

Wie Christian Linz gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> verriet, war keine<br />

bestimmte Laufzeit für das 50:50-Vermittlungsverfahren definiert:<br />

„Perspektivisch kann ich Ihnen mitteilen, dass die derzeitige<br />

Beschlusslage vorsieht, die Funkregelung so lange laufen<br />

zu lassen, wie es zu keinen Vermittlungsengpässen kommt. Mit<br />

anderen Worten: Wenn das Geschäft wieder anzieht, werden wir<br />

zum Normalbetrieb übergehen.“ Zum Redaktionsschluss dieser<br />

Ausgabe (Anfang Mai) war das noch nicht der Fall. hs<br />

Auch in schwierigen Zeiten:<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

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DES TAXI<br />

GEWERBES<br />

TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

19


x<br />

taxi-deutschland.net


WETTBEWERBSRECHT<br />

Landgericht Frankfurt<br />

3 - 06 O 44/19<br />

DAS<br />

VIERTE<br />

VERBOT<br />

Landgericht Düsseldorf<br />

Landgericht München<br />

4 HK O 14935/16<br />

AZ 38 O 61/19<br />

Landgericht Köln<br />

AZ 81 O 74/19<br />

Mit Urteil vom 30. April hat das<br />

Landgericht Düsseldorf die App<br />

UberX verboten. Die Begründungen<br />

erinnern sehr an vorausgegangene<br />

Urteile aus Köln, Frankfurt, und<br />

München.<br />

FOTOS: Adobe Stock / Odua Images<br />

Geklagt hatte die <strong>Taxi</strong> Düsseldorf<br />

eG (= Klägerin), beklagt wurde das<br />

Unternehmen Uber BV, Niederlande<br />

(= Beklagte). Der Hauptsatz des Urteils<br />

(AZ 38 O 61/19) ist kurz und unmissverständlich<br />

formuliert: „Die Beklagte<br />

(= Uber) wird verurteilt, es zu unterlassen,<br />

im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken<br />

die von ihr herausgegebene<br />

Smartphone-Applikation UberX für Mietwagenfahrer<br />

und Mietwagenunternehmer<br />

für die Vermittlung von Fahrtaufträgen<br />

einzusetzen, soweit diese Beförderungen<br />

entgeltlich erfolgen.“ Einschränkend folgt<br />

noch der Hinweis, dass Fahrten, bei denen<br />

das Gesamtentgelt die Kosten der Fahrt<br />

nicht übersteigt, von diesem Verbot ausgenommen<br />

seien. Da Uber allerdings keine<br />

Beförderungspreise unterhalb der Fahrtkosten<br />

verlangt, ist diese Einschränkung<br />

nicht relevant.<br />

In der unserer Redaktion vorliegenden<br />

schriftlichen Begründung führt das Gericht<br />

aus, dass die Verwendung der Smartphone-<br />

Anwendung UberX gegen den Paragrafen 49,<br />

Absatz 4, Satz 2 des Personenbeförderungsgesetzes<br />

verstoße. Dieser sieht vor, dass<br />

Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen<br />

dürfen, die am Betriebssitz des<br />

Unternehmers eingegangen sind.<br />

EXISTENZSCHUTZ<br />

Eine Annahme von Beförderungsaufträgen<br />

durch den Fahrer während der Fahrt ist<br />

dagegen nur dem <strong>Taxi</strong> erlaubt. Verfassungsrechtlich<br />

sei eine solche gesetzliche<br />

Regelung unbedenklich, da es sich dabei<br />

um Berufsausübungsregelungen handle,<br />

„welche dem Schutz der Existenz- und<br />

Funktionsfähigkeit des <strong>Taxi</strong>gewerbes dienen,<br />

was wiederum ein wichtiges Interesse<br />

der Allgemeinheit darstelle. Das Landgericht<br />

Düsseldorf beruft sich dabei auf<br />

das BGH-Urteil zum Verbot der App Uber-<br />

BLACK.<br />

Demzufolge sei die App der Beklagten<br />

mit § 49, Abs. 2 nicht zu vereinbaren,<br />

denn wenn die App geöffnet sei, erreiche<br />

ein Fahrtauftrag den Fahrer nicht nur<br />

über den Betriebssitz, sondern auch zeitgleich<br />

unmittelbar über die Fahrer-App.<br />

Das Gericht kommt zu der Überzeugung,<br />

dass es sich dabei nicht um eine Fehlbedienung<br />

der Software handle, sondern „um<br />

eine Funktionalität, die die Software bietet,<br />

während sie sich in einem von ihrer<br />

Architektur her geplanten und gewünschten<br />

Zustand befindet. Mit anderen Worten:<br />

Uber hat seine App bewusst so gestaltet,<br />

dass Aufträge direkt von Fahrern angenommen<br />

werden können.<br />

Uber selbst hatte argumentiert, dass<br />

man mit den Partnern entsprechende Vereinbarungen<br />

getroffen habe, welche eine<br />

Auftragsannahme erst dann erlauben, wenn<br />

vorher die Zustimmung des Unternehmers<br />

vorliegt. Eine solche Vereinbarung wurde<br />

vom Gericht nicht anerkannt, weil damit<br />

die Uber-Fahrer angewiesen würden, die<br />

von der App bereitgestellten Nutzungsmöglichkeiten<br />

nicht auszuschöpfen. „Das lässt<br />

den in der tatsächlich gebotenen Funktionalität<br />

liegenden Verstoß gegen § 49, Abs. 4,<br />

S. 2, PBefG nicht entfallen. […] Somit nimmt<br />

die Beklagte Verstöße ihrer Partner und u<br />

TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

21


WETTBEWERBSRECHT<br />

deren Fahrer bewusst in Kauf, mag sie diese<br />

auch an sich nicht wünschen.“<br />

In den Worten eines Laien ausgedrückt<br />

bedeutet dies: Wer eine App mit rechtsverstoßenden<br />

Funktionen ausstattet, braucht<br />

hinterher die Nutzer nicht dazu verpflichten,<br />

solche vorhandenen Funktionen nicht<br />

anzuwenden.<br />

Vor allem dann, wenn man auf eine Kontrolle<br />

dieser Vorgaben verzichtet, was wiederum<br />

auch vom Gericht so gesehen wird:<br />

„In der Gesamtschau stellt die Beklagte<br />

nicht nur ihren Partnern eine Plattform<br />

zur Verfügung, die ohne Weiteres eine dem<br />

Betriebsablauf beschleunigende unmittelbare<br />

Auftragsannahme durch den Fahrer<br />

ermöglicht, sondern sie verzichtet außerdem<br />

auf eine effektive Kontrolle der Befolgung<br />

ihrer Vorgabe, von dieser technischen<br />

Möglichkeit im täglichen Betrieb keinen<br />

Gebrauch zu machen. Das rechtfertigt den<br />

Schluss, dass die Beklagte die Verwirklichung<br />

der von ihr erkannten Gefahr billigend<br />

in Kauf genommen hat.“<br />

Mit dieser juristischen Bewertung liegt<br />

das Landgericht Düsseldorf auf einer Wellenlänge<br />

mit den Gerichten in<br />

Frankfurt und München. Ebenso<br />

wie auch bei der Bewertung,<br />

dass Uber als<br />

Verkehrsdienstleister eingestuft<br />

werden muss. Uber<br />

selbst hatte in diesem Verfahren<br />

abermals damit argumentiert,<br />

dass man ein reiner<br />

Vermittler sei und somit unter<br />

die Dienstleistungsrichtlinie falle. Vermittlungsdienste,<br />

so das LG Düsseldorf,<br />

würden auch dann als Verkehrsdienstleister<br />

zählen, wenn „sie integraler Bestandteil<br />

einer hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung<br />

bestehenden Gesamtdienstleistung<br />

zu sehen sind“. Auch bei dieser<br />

Einschätzung beruft sich das Gericht auf<br />

das oben angesprochene BGH-Urteil zu<br />

UberBLACK.<br />

UBER TAKTIERT<br />

Als besonders dreist darf der Versuch<br />

Ubers eingestuft werden, dass man wie<br />

auch schon beim Verfahren in Köln, München<br />

und Frankfurt abermals eine Aufbrauchfrist<br />

beantragt hatte. Gemeint ist<br />

damit, dass man trotz eines juristischen<br />

Verbots noch für einen Zeitraum X weitermachen<br />

dürfe, um so die Gelegenheit zu<br />

bekommen, das Vermittlungsverfahren<br />

umzustellen. Uber hatte argumentiert, dass<br />

eine sofortige Durchsetzung eines Unterlassungsverbots<br />

eine nicht gerechtfertigte<br />

Härte darstelle. Das Landgericht Düsseldorf<br />

wertete dies jedoch ganz anders: „Ungeachtet<br />

der Frage, ob der Beklagten überhaupt<br />

unverhältnismäßige Nachteile drohen,<br />

überwiegen […] die Interessen der Klägerin<br />

und der sonstigen Marktteilnehmer an<br />

gesetzeskonformem Handeln der Beklagten.“<br />

Darüber hinaus hätte Uber bereits im<br />

Vorfeld genügend Zeit gehabt, sein System<br />

umzustellen, da die Verbote der Landgerichte<br />

Köln, Frankfurt und München schon<br />

klare Hinweise auf eine unrechtmäßige Vermittlung<br />

gewesen seien.<br />

Die Tatsache, dass Uber-Deutschland-<br />

Chef Christoph Weigler unmittelbar nach<br />

dem Düsseldorfer Urteil gegenüber Medien<br />

davon sprach, man sei für ein Verfahren<br />

verurteilt worden, das man sowieso mittlerweile<br />

geändert habe, lässt vermuten,<br />

dass der Antrag auf Gewährung einer<br />

„Aufbruchsfrist“ nichts anderes war als<br />

ein strategischer Schachzug der Anwälte.<br />

Ubers Anwälte kommen übrigens aus der<br />

Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer,<br />

gegen die vor einigen Monaten die Staatsanwaltschaft<br />

wegen des Verdachts von Verwicklungen<br />

in Cum-Ex-Geschäfte ermittelt<br />

hat. Sie waren vom US-Vermittler in allen<br />

vier Fällen mit der Verteidigung betraut<br />

worden. Auf Seite des <strong>Taxi</strong>gewerbes waren<br />

die Vertreter die Rechtsanwälte Dr. Carsten<br />

Matthias (Köln und Düsseldorf), Herwig<br />

Kollar (Frankfurt) und Alexandra Decker<br />

(München). <br />

jh<br />

GESIEGT, ABER NICHTS GEWONNEN<br />

Das <strong>Taxi</strong>gewerbe hat mit einem abermals hohen zeitlichen<br />

wie finanziellen Aufwand ein viertes Verbotsurteil für Uber<br />

erstritten. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong> hatte in seiner ersten Ausgabe<br />

des Jahres über die drei Urteile ausführlich berichtet.<br />

Begonnen hatte es mit einem Urteil in Köln, das im Sommer<br />

letzten Jahres nicht zugestellt werden konnte, weil Uber in<br />

Amsterdam die Annahme verweigerte. In Köln wird bis heute<br />

weiter vermittelt. Dann folgte am 19. Dezember 2019 das<br />

Urteil des Landgerichts Frankfurt, das UberX sogar bundesweit<br />

verbot. Uber verkündete daraufhin, man habe das<br />

Vermittlungsverfahren umgestellt, und vermittelt bis heute<br />

weiter – inklusive München, wo das Landgericht München<br />

nach einer vierjährigen (!) Verfahrensdauer ebenfalls UberX<br />

verboten hat. Es ist daher zu erwarten, dass sich der Fahrtenvermittler<br />

auch nicht an das Düsseldorfer Verbot halten wird.<br />

Denis Klusmeier, Vorstand der klagenden <strong>Taxi</strong> Düsseldorf<br />

eG, wird deshalb die gleiche Option ziehen wie in Frankfurt:<br />

Man werde die vom Gericht festgelegte Sicherheitsleistung<br />

über 100.000 Euro hinterlegen und somit das Urteil vollstrecken,<br />

sagte er gegenüber den Medien. Soll heißen: Das<br />

Beweise-Sammeln beginnt von vorne: In Düsseldorf müssen<br />

die weiterhin durchgeführten Auftragsvermittlungen über die<br />

UberX-App neu dokumentiert und an das Landgericht eingereicht<br />

werden. Die Richter müssen dann abermals entscheiden,<br />

ob ein Verstoß gegen das Verbot vorliegt.<br />

Rechtlich ist das die übliche Vorgehensweise, aber das Recht<br />

schützt mit solchen umständlichen und nicht enden wollenden<br />

Verfahren den Falschen. Schon alleine deshalb wird<br />

es allerhöchste Zeit, dass endlich die Politik und die Behörden<br />

handeln, wie es auch unmittelbar nach dem Urteil vom<br />

Bundesverband <strong>Taxi</strong> gefordert worden war. Das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

muss deshalb auch in Corona-Zeiten immer wieder auf diese<br />

Missstände aufmerksam machen. <br />

<br />

Ein Kurzkommentar von Jürgen Hartmann<br />

FOTOS: Adobe Stock / Alexstar<br />

22 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


Wir danken allen Vertragspartnern,<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmern und -fahrern für<br />

ihr Durchhaltevermögen in dieser<br />

besonders herausfordernden Zeit.<br />

Wir sind auch weiterhin für Sie da.<br />

www.seibtundstraub.de


TAXI INTERNATIONAL<br />

NEWSTICKER<br />

UBER HÄLT BEI DONALD<br />

TRUMP DIE HAND AUF<br />

San Francisco – Ende März beantragten<br />

in den USA sechs große<br />

Personenbeförderungs-Verbände<br />

Unterstützung. Auch Uber-Geschäftsführer<br />

Dara Khosrowshahi forderte<br />

Geld für seine Fahrer und setzte sich<br />

erneut für eine Beschäftigungskategorie<br />

des „dritten Weges“ ein, bei dem<br />

Partner/Arbeiter der sogenannten<br />

Gig-Industrie weder als Angestellte<br />

noch als unabhängige Auftragnehmer<br />

gelten sollen. Uber-Fahrer hatten bis<br />

zu 70 Prozent Umsatzrückgang, während<br />

das Uber-Eats-Geschäft wegen<br />

geschlossener Restaurants anstieg.<br />

In europäischen Städten beklagten<br />

Uber-Fahrer, dass ihr Einkommen um<br />

die Hälfte sank, dass Uber aber weiterhin<br />

25 Prozent Kommission verlangt.<br />

<br />

wf<br />

TAXIZENTRALE ALS<br />

SEELSORGETELEFON<br />

In den Niederlanden besteht das <strong>Taxi</strong>gewerbe zu 80 Prozent aus<br />

Unternehmen, die Sozialtransporte durchführen (für Behinderte,<br />

ältere Menschen etc.). Mangels Bedarf hatten im März und April auch<br />

jene Call-Center wenig zu tun, die von zahlreichen großen Beförderungsunternehmen<br />

gemeinsam betrieben werden, unter anderem<br />

das Center DVG Personenvervoer, das sich etwa 65 <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />

teilen.<br />

Dort hatte man daher beschlossen, spezielle „Social Talk“-Dienste<br />

in ihrem Kundenkontaktcenter anzubieten. Die Call-Center-Mitarbeiter<br />

riefen landesweit ihre Kunden an, nur um sie zu fragen, wie es<br />

ihnen in dieser schwierigen Zeit gehe. So entgingen Bereitschaftsdienst-Mitarbeiter<br />

zum einen der Gefahr der Arbeitslosigkeit, während<br />

man erfolgreich die Einsamkeit bekämpfte, unter der viele<br />

ältere Kunden in der Phase der „sozialen Distanzierung“ in den Altersheimen<br />

oder zu Hause leiden mussten. <br />

wf<br />

STUNDUNG FÜR TAXIUNTER-<br />

NEHMER AM HUDSON<br />

New York City – Der größte Anbieter<br />

von <strong>Taxi</strong>medaillon-Darlehen,<br />

Marblegate Asset Management, bot<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmern im April eine einmonatige<br />

Zahlungspause an.<br />

<strong>Taxi</strong>medaillons, also Konzessionen,<br />

werden in US-Großstädten<br />

aufgrund der zahlenmäßigen Begrenzung<br />

schon immer teuer gehandelt.<br />

Der Höchstwert 2013 lag in NYC bei<br />

über einer Million Dollar. Seitdem<br />

fällt er durch die Mietwagen-Konkurrenz<br />

immer weiter, zuletzt auf unter<br />

150.000 US-Dollar. Die Corona-Krise<br />

hat die Situation des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />

abermals verschlimmert. Ohne die<br />

Stundung wären viele Konzessionsinhaber<br />

wahrscheinlich vollends<br />

kollabiert. Ob man das damit aber<br />

aufgehoben oder nur aufgeschoben<br />

hat, wird erst die Zukunft zeigen … wf<br />

Seelsorge statt Fahrtenvermittlung im Kundenkontakt-Center DVG<br />

Personenvervoer.<br />

LONDON: TRADITION<br />

TROTZ CORONA<br />

In Corona-Zeiten zeigt sich eine bemerkenswerte Präferenz für klassische<br />

London-<strong>Taxi</strong>s, nicht nur gegenüber Bus oder U-Bahn, sondern<br />

insbesondere gegenüber Mietwagen, die Apps wie Uber, Bolt und Ola<br />

verwenden.<br />

Das schwarze <strong>Taxi</strong> hat derzeit einen großen Vorteil: „Aufgrund<br />

der Trennscheibe fühlen Sie sich in einem Londoner <strong>Taxi</strong> wie in einer<br />

eigenen Glasblase, getrennt vom Fahrer“, erklärt Steve McNamara,<br />

Generalsekretär des Berufsverbands Licensed <strong>Taxi</strong> Drivers Association<br />

(LTDA), der die <strong>Taxi</strong>s ausgiebig medial bewarb und den Fahrern<br />

Flugblätter mit Corona-Präventionstipps mitgab. Da Kartenzahlungen<br />

in allen Londoner <strong>Taxi</strong>s möglich sind, muss kein bares Geld mehr<br />

ausgetauscht werden. Kombiniert mit zusätzlichen strikten Hygienemaßnahmen<br />

erreichte das London-<strong>Taxi</strong> eine zweite Beliebtheitswelle.<br />

Schon als das neue elektrische London <strong>Taxi</strong> TX von LEVC auf den<br />

Markt kam, wurde es speziell von umweltbewussten Londonern verstärkt<br />

nachgefragt. wf<br />

FOTOS: photodune, DVG<br />

24 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


TAXI INTERNATIONAL<br />

Gruppenfoto am Reisetag 5 vor einem Münchner Elektro-<strong>Taxi</strong>. Svetlana Verbitskaya (4. v. r.), Gregor Beiner<br />

und Wim Faber (jeweils links daneben) hatten den Deutschland-Besuch einer russischen <strong>Taxi</strong>delegation organisiert.<br />

EIN LETZTER BESUCH<br />

VOR CORONA<br />

Fünf Tage, fünf Experten, fünf Besuche. Eine russische <strong>Taxi</strong>delegation reiste<br />

Anfang März quer durch Deutschland. Der Informationsaustausch war für beide<br />

Seiten sehr aufschlussreich.<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Es begab sich zu einer Zeit, als man sich noch gegenseitig<br />

besuchen durfte, auch wenn es bereits mit dem Händeschütteln<br />

oder einer freundschaftlichen Umarmung vorbei<br />

war. Zu jener Zeit, die heute wie eine ferne Vergangenheit wirkt,<br />

hatten sich fünf Experten aus Nowosibirsk auf den Weg nach<br />

Deutschland gemacht, um sich mit diversen Gesprächspartnern<br />

über das deutsche <strong>Taxi</strong>gewerbe zu informieren.<br />

Tag 1 begann in Berlin, wo man zunächst das <strong>Taxi</strong>zentrum Berlin<br />

besuchte, in dem mit <strong>Taxi</strong> Berlin auch eine der größten europäischen<br />

<strong>Taxi</strong>zentralen und mit taxi.eu die größte echte <strong>Taxi</strong>-App<br />

beheimatet ist. Gesprächsinhalte während des Rundgangs durch<br />

Kundencenter, Call-Center und <strong>Taxi</strong>-Museum waren unter anderem<br />

App-Vermittlung und digitale Zahlungsarten in Mitteleuropa<br />

im Vergleich zu Russland, die Arbeitsweise, Bestellmöglichkeiten<br />

und Tarife des <strong>Taxi</strong>gewerbes in Russland und nicht zuletzt verkehrspolitische<br />

Themen wie Ridesharing. Auch für Anekdoten<br />

über öffentlichen Verkehr in Russland einschließlich kurioser<br />

Platzkartenregelungen in Liegewagen russischer Fernzüge bot<br />

die entspannte Gesprächsatmosphäre Raum.<br />

Als Begleiter auf der gesamten Reise fungierte Wim Faber,<br />

der als internationaler <strong>Taxi</strong>-Journalist auch für <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> schreibt.<br />

Er hatte gemeinsam mit dem Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer u<br />

<strong>Taxi</strong>zentrum Köln<br />

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Station 1: Besuch der Berliner <strong>Taxi</strong>zentrale.<br />

Station 2 beim Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen<br />

e. V.: Irina Zaripova (links) und Michael Oppermann;<br />

Svetlana Verbitskaya fungierte als Dolmetscherin.<br />

Station 3: Besuch bei Familie<br />

Personenbeförderer. Ganz<br />

führende Persönlichkeit des<br />

Gregor Beiner und Svetlana Verbitskaya von Business Tourism den<br />

Trip organisiert. Die Gruppe bestand aus Personen des Öffentlichen<br />

Rates (Public Council), darunter die Geschäftsführerin Irina<br />

Zaripova, eine führende Persönlichkeit in der russischen <strong>Taxi</strong>-Welt.<br />

Der Public Council ist für die Entwicklung des <strong>Taxi</strong>geschäfts in<br />

Russland zuständig und somit die einzige Organisation im Land,<br />

die <strong>Taxi</strong>unternehmer und <strong>Taxi</strong>fahrer zusammenbringen und<br />

ihre Situation verbessern möchte. Als quasi staatlich legitimierte<br />

Gewerbevertretung war es daher naheliegend, auch die deutsche<br />

Gewerbevertretung zu treffen.<br />

Der anschließende Besuch in den Geschäftsräumen des Bundesverbands<br />

<strong>Taxi</strong> und Mietwagen (BTM) als zweite Berliner Station war<br />

dann für beide Seiten sehr informativ. Es gab einen äußerst lebhaften<br />

anglo-deutsch-russischen Informationsaustausch. Michael<br />

Oppermann, Geschäftsführer des BTM, verwies auf der Grundlage<br />

von vier Welttrends (Urbanisierung, Technologiewandel, Elektrifizierung,<br />

Globalisierung) auf rasche Veränderungen im <strong>Taxi</strong>sektor<br />

und berichtete von den Demonstrationen, die überall in Deutschland<br />

gegen Scheuers Eckpunkte im vergangenen Jahr liefen.<br />

KEINE BETRIEBSPFLICHT IN RUSSLAND<br />

Er erklärte den Unterschied zwischen <strong>Taxi</strong> und Mietwagen. Letzteren<br />

gibt es in Russland nicht – nur illegal. Die russische Gruppe<br />

fand es bemerkenswert, dass das <strong>Taxi</strong> in Deutschland einen festen<br />

Tarif und eine Beförderungspflicht hat und rund um die Uhr verfügbar<br />

sein sollte (Betriebspflicht). Der öffentliche Rat möchte<br />

einige dieser „<strong>Taxi</strong>-Elemente“ in das russische Recht aufnehmen.<br />

Die Berliner Besuche waren ebenso wie die Stippvisite vier Tage<br />

später in München (siehe unten) als Rahmenprogramm rund um<br />

den Besuch der UITP-<strong>Taxi</strong>-Konferenz in Karlsruhe organisiert. Da<br />

die Konferenz allerdings wegen Corona abgesagt werden musste,<br />

besuchte die Delegation stattdessen den Familienbetrieb Holl AG<br />

in Gaggenau nahe Karlsruhe. Dirk Holl gab dabei einen kurzen<br />

Überblick über seine Rolle als innovativer Personenbeförderer.<br />

Hier lernten die Russen mehr als auf einer <strong>Taxi</strong>konferenz, vor<br />

allem weil Antonia Bogdanov, Dirk Holls rechte Hand, alle Aspekte<br />

der Buchhaltung, Routenplanung und -ausführung, der Transportarten<br />

und der Herausforderungen für das Unternehmen in<br />

einwandfreiem Russisch skizzieren konnte. Holl (130 Mitarbeiter)<br />

verfügt über einen Mix an Pkw (40, davon 6 elektrisch und<br />

20 Hybrid), Minibussen (6) und neun Rollstuhlfahrzeugen und<br />

bietet – durch eine kollegiale Zusammenarbeit mit einem Busunternehmer<br />

– auch Busse an.<br />

Die sechsköpfige Gruppe wurde mit einem Londoner LEVC-<br />

E-<strong>Taxi</strong> abgeholt – eine besondere Einführung. Null Emission hat<br />

einen wichtigen Platz im Unternehmen Holl. Ebenso wie die Rollstuhlbeförderung,<br />

die Fahrer Sammy in Ettlingen demonstrierte.<br />

Dort fährt Holl „My Shuttle“ und setzt dabei London-<strong>Taxi</strong>s ein,<br />

in denen genügend Platz für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen<br />

(ob im Rollstuhl oder nicht) vorhanden ist. Die Idee des<br />

Inklusionstaxis nahm die Delegation begeistert auf, denn da liege<br />

in Russland doch einiges im Argen.<br />

Dirk Holl, flankiert von Edeltraud Holl, der Gründerin des Familienunternehmens,<br />

erklärte, wie man sich von einem <strong>Taxi</strong>- und<br />

Mietwagenunternehmen zu einem breiten Personenverkehrsunternehmen<br />

entwickelt habe. Holl fährt nicht nur <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen,<br />

sondern hat an vielen der neun badischen Standorte des<br />

Unternehmens auch ÖPNV-ähnliche <strong>Taxi</strong>systeme entwickelt (wie<br />

das Next-Shuttle-Einkaufstaxi in Rastatt, das vom örtlichen Mittelstand<br />

finanziert wird). „Das Wichtigste für die Menschen ist,<br />

dass sie wissen, wo sie stehen. Wenn sie ihre Fahrt über die App<br />

buchen, wollen sie einen festen Preis.“<br />

Kürzlich startete Holl in Karlsruhe einen „Uber-ähnlichen“ Service<br />

mit „Inges Mietwagen“ und festen App-Preisen. „Von Punkt<br />

zu Punkt ist das die billigste und attraktivste Beförderung für<br />

den Kunden“, sagt der Unternehmer. „Sobald andere Dinge wie<br />

Umwege hinzugefügt werden, wird es teurer. Ich denke, das ist<br />

die Zukunft – besonders die Festpreise!“ Für Irina Zaripova und<br />

ihre Begleiter war neben diesen Geschäftskonzepten auch der Einsatz<br />

moderner digitaler Technik bemerkenswert, unter anderem<br />

ein Kasten für die Fahrzeugschlüssel, der sich nur öffnen lässt,<br />

wenn die Angestellten sich mit ihrem Führerschein legitimieren.<br />

Vom beschaulichen Karlsruhe ging es anschließend wieder<br />

in eine Millionenstadt. In München traf die Delegation auf den<br />

Mitorganisator Gregor Beiner, einen weiteren sehr zukunftsgewandten<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer, der mit über 80 <strong>Taxi</strong>s die größte<br />

<strong>Taxi</strong>flotte der bayerischen Hauptstadt betreibt. Zehn dieser<br />

Fahrzeuge fahren rein elektrisch, der Rest mit Hybridantrieb.<br />

Geladen wird an betriebseigenen Schnellladesäulen. Welche CO2-<br />

Emissionen man dadurch im Vergleich zu dieselbetriebenen <strong>Taxi</strong>s<br />

einspart (60 Prozent), erläuterte Beiner in einer englischsprachigen<br />

Präsentation.<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> Berlin, Wim Faber,<br />

26 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


TAXI INTERNATIONAL<br />

Holl, einem vielseitig aktiven<br />

vorne: Irina Zaripova, eine<br />

russischen <strong>Taxi</strong>gewerbes.<br />

Station 4: Besuch im Münchner <strong>Taxi</strong>-Zentrum, dem größten<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmen Münchens.<br />

Station 5: Besuch bei der Münchner<br />

IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale.<br />

Zur Sprache kam dabei auch das bemerkenswerte Förderprogramm<br />

der Stadt München, die den Kauf eines E-<strong>Taxi</strong>s mit bis zu<br />

40 Prozent des Netto-Anschaffungspreises bezuschusst, indem<br />

pro besetzt gefahrenen Kilometer 20 Cent erstattet werden. Nicht<br />

ohne Stolz wusste Beiner auch zu berichten, dass die ersten Elektrofahrzeuge<br />

I-Pace, die Jaguar vor zwei Jahren auf die Straße<br />

gebracht hat, an ihn ausgeliefert wurden. Die E-<strong>Taxi</strong>flotte sorgte<br />

für viele Rückfragen vonseiten der russischen Delegation, die<br />

von Svetlana Verbitskaya ins Englische übersetzt wurden und bei<br />

denen auch zur Sprache kam, dass sämtliche Fahrer des I-Pace<br />

weiße Hemden tragen.<br />

GLOBALISIERUNGSTREND RICHTIG NUTZEN<br />

Noch lebhafter wurde der Austausch, als man auf die aktuellen<br />

Wettbewerber zu sprechen kam. Was in den deutschen Städten<br />

(und mittlerweile auch auf dem Land) Uber und Free Now sind,<br />

ist in Russland das Unternehmen Yandex-<strong>Taxi</strong>, ein rein privates<br />

Unternehmen, wie Irina Zaripova klarstellte. Bei der Bekämpfung<br />

dieser beiden Wettbewerber würde sie eine Kooperation sehr<br />

begrüßen, und sie strebe auch die Zusammenarbeit mit anderen<br />

Vereinigungen an. Den Trend der Globalisierung sollte man auch<br />

dahingehend nutzen, dass man global möglichst eine <strong>Taxi</strong>-App<br />

anbiete. Zaripova regte hier eine weitere Öffnung der taxi.eu-App<br />

an. Womit sich auch der Kreis der erfahrungsreichen Woche wieder<br />

schloss, denn mit dem anschließenden Besuch der Münchner<br />

<strong>Taxi</strong>zentrale IsarFunk besuchte die Delegation ein weiteres Mitglied<br />

der taxi.eu-Gruppe. Geschäftsführer Christian Hess und<br />

Marketingleiter Hans-Jürgen Dinter beantworteten die Fragen zur<br />

Schulung der <strong>Taxi</strong>fahrer, die vom ebenfalls im selben Stockwerk<br />

ansässigen <strong>Taxi</strong>verband München durchgeführt wird, und berichteten<br />

als Organisatoren des <strong>Taxi</strong>verkehrs am Münchner Flughafen<br />

über das dort geplante E-<strong>Taxi</strong>-Projekt, bei dem sich E-<strong>Taxi</strong>s vorne<br />

einreihen dürfen.<br />

Insgesamt nahmen Zaripova und ihr Team viele Eindrücke<br />

und Anregungen mit, doch gibt es auch Dinge, die Deutschland<br />

von Russland lernen könnte? Die öffentlichen Ratsmitglieder<br />

zeigen bei dieser Frage einen YouTube-Film von der diesjährigen<br />

Endausscheidung für Russlands <strong>Taxi</strong>fahrer des Jahres. Um<br />

diese Auszeichnung zu gewinnen, müssen die Fahrer einen Zickzack-Parcours<br />

mit einem vollen Glas auf dem Dach meistern.<br />

Sie müssen aber auch in einem kreativen Teil Gedichte und Poetry-<br />

Slams vortragen und kulturelle Fragen beantworten. Hier hofft die<br />

Gruppe, diese Veranstaltung durch die Teilnahme von Fahrern<br />

von außerhalb Russlands internationaler zu gestalten. Denn das<br />

Ziel dieses Events dürfte allen guttun: Imagepflege für die <strong>Taxi</strong> -<br />

branche. <br />

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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

27


GASTKOMMENTAR<br />

ALLE JAHRE WIEDER …<br />

Turnusgemäß müsste es auch 2021 wieder eine Mindestlohnerhöhung geben.<br />

Doch können bestimmte Branchen, darunter auch das <strong>Taxi</strong>, eine neue<br />

Mindestlohnanpassung zum 1. Januar 2021 verkraften?<br />

Aktuell verharrt die Republik in der<br />

Corona-Starre, das ganze Land<br />

steht still. Das ganze Land? Nein,<br />

denn noch in diesem <strong>Quartal</strong> trifft sich turnusgemäß<br />

wieder die Mindestlohnkommission<br />

– ob real oder digital, ist dabei egal – und<br />

erarbeitet, welcher Mindestlohn für das<br />

kommende Jahr gelten soll. In der Vergangenheit<br />

folgte die Kommission dabei stets<br />

der allgemeinen Tarifentwicklung (siehe<br />

nebenstehenden Kasten). Gemäß den vorliegenden<br />

Statistiken ergäbe sich unter Beibehaltung<br />

der bisherigen Prinzipien ab Januar<br />

2021 ein neuer Mindestlohn von 9,85 Euro.<br />

Basis wäre der Tarifindex von 2017 und<br />

2018 mit einer Steigerung der damaligen<br />

Tariflöhne um 5,3 Prozent. Würde alternativ<br />

erneut eine Anpassung in zwei Schritten<br />

beschlossen, ergäbe sich immerhin ein Zwischenschritt<br />

von vielleicht 9,60 Euro zum<br />

Jahreswechsel <strong>2020</strong>/2021, bevor der Zielwert<br />

von 9,85 Euro dann zum Jahreswechsel<br />

2021/2022 erreicht werden würde. Allerdings<br />

ist durchaus auch ein gewisser politischer<br />

Druck auf gravierendere Anpassungen<br />

auszumachen, Überraschungen sind also<br />

trotz der aktuellen Wirtschaftskrise durchaus<br />

möglich. Für das <strong>Taxi</strong>gewerbe war die<br />

MINDESTLOHNKOMMISSION<br />

Die Kommission besteht aus einem<br />

Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten<br />

sowie zwei beratenden Mitgliedern.<br />

Sie muss alle zwei Jahre in einer<br />

Gesamtabwägung prüfen, welche Höhe<br />

des Mindestlohns geeignet ist, zu einem<br />

angemessenen Mindestschutz der<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

beizutragen, faire und funktionierende<br />

Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen<br />

sowie Beschäftigung nicht zu<br />

gefährden. Gleichzeitig orientiert sie<br />

sich bei der Höhe ihres Beschlusses<br />

Entscheidung der Mindestlohnkommission<br />

schon immer besonders relevant, da sich<br />

zumindest das Grundgehalt in unserem<br />

Niedriglohngewerbe wohl auch zukünftig<br />

am Mindestlohn orientieren wird und steuerfreie<br />

Zuschläge oder zwangsläufig unregelmäßig<br />

erzielte Umsatzbeteiligungen nur<br />

on top zu zahlen sind.<br />

STUNDENLOHN KOLLIDIERT<br />

MIT PROVISION<br />

Ein fester stundenorientierter Mindestlohn<br />

kollidiert somit mit den früher gewerbeübergreifend<br />

üblichen umsatzorientierten<br />

Lohnmodellen. Je dichter die Besiedlung,<br />

desto relevanter ist der Anteil des echten<br />

Gelegenheitsverkehrs, Städte und besonders<br />

die Metropolen sind dabei also zwangsläufig<br />

mehr betroffen als ländliche Regionen<br />

mit regelmäßigeren Fahraufträgen.<br />

Überall aber lassen sich die Fahrteinnahmen<br />

stets nur zeitversetzt an die neue Kostensituation<br />

im Lohnsektor anpassen, denn<br />

bekanntlich gibt nicht das Gewerbe selbst,<br />

sondern die Kommunen und anschließende<br />

Krankenkassenvereinbarungen geben die<br />

Tarife vor, wofür sich beide in der Regel viel<br />

Zeit nehmen. Es besteht also das Risiko, dass<br />

an der allgemeinen Tarifentwicklung.<br />

Die Bundesregierung folgt meist dem<br />

„Vorschlag“ der Mindestlohnkommission<br />

und setzt ihn 1:1 um.<br />

Die Geschäftsordnung der Mindestlohn-Kommission<br />

sieht vor, dass der<br />

Mindestlohn mit der allgemeinen<br />

Tarifentwicklung Schritt halten muss.<br />

Eine Abweichung ist nur dann zulässig,<br />

wenn gravierende Gründe vorliegen.<br />

Solche Gründe wären etwa ein starker<br />

Einbruch des Wirtschaftswachstums<br />

oder steigende Erwerbslosenzahlen. rw<br />

direkt in die Aufbauphase nach dem Corona-<br />

Shutdown ein neuer Mindestlohn platzt, der<br />

alle Überlebensanstrengungen des Gewerbes<br />

zunichtemacht, wenn die darauf nötig<br />

werdenden <strong>Taxi</strong>tarifanpassungen erst Monate<br />

später in Kraft treten.<br />

Besonders brisant ist dabei, dass diejenigen<br />

Unternehmer, deren Stunde je nach<br />

Bedarf durchaus auch mal einiges mehr als<br />

60 Minuten haben kann, natürlich erheblich<br />

entspannter mit diesem Thema umgehen<br />

können als diejenigen, die dem Gewerbe seinem<br />

Grauschleier versagen. Eine konsequente<br />

digitale Einzelaufzeichnung von Umsätzen<br />

und Arbeitszeiten inklusive Pausen behindert<br />

eine entspannte Haltung zum Thema,<br />

selbst wenn man dem Mindestlohn grundsätzlich<br />

positiv gegenübersteht, da sich die<br />

<strong>Taxi</strong>tarife und somit die Einnahmen bekanntlich<br />

nur zögerlich an die Mindestlohnentwicklung<br />

anpassen. Dementgegen lassen<br />

sich die Länge der Pausen und Arbeitszeiten<br />

da natürlich erheblich flexibler anpassen.<br />

Die an diesem Punkt übliche Frage, ob<br />

denn jede „kleine“ Mindestlohnanpassung<br />

immer gleich in den <strong>Taxi</strong>tarifen eingepreist<br />

werden muss, steht im Übrigen wohl nur<br />

Einzelwagenunternehmen zu. Kommt ein<br />

digital aufzeichnender Mehrwagenunternehmer<br />

nicht an durchschnittlich 25 Euro<br />

pro Fahrzeugeinsatz-Stunde, ist heute schon<br />

der Ofen aus. Die Auslastung muss also<br />

schon jetzt ausgereizt sein, wenn man überleben<br />

will. Gewerbespezifisch lässt sich ein<br />

Lohnkostenanteil von 50 bis 70 Prozent festmachen<br />

(je nach Betriebsstruktur mit oder<br />

ohne eigener Zentrale/Buchhaltung/Werkstatt).<br />

5,3 Prozent Mindestlohnanpassung<br />

bedeutet da eine Kostensteigerung von<br />

knapp 3 Prozent und dieses Geld muss<br />

irgendwo herkommen (übrigens auch bei<br />

Moia & Co., wenn dort denn real gewirtschaftet<br />

wird). Da unser Gewerbe sicherlich kaum<br />

über Rücklagen verfügt und Geldverdienen<br />

ja auch nicht verboten ist, müssen es wohl<br />

regelmäßige Tarifanpassungen richten –<br />

würde die Mehrwertsteuer angehoben,<br />

FOTOMONTAGE: Remmer Witte<br />

28 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


GASTKOMMENTAR / KLEINANZEIGEN<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

würde man ja auch mit zeitgleich steigenden<br />

Preisen rechnen.<br />

Der bangen Frage, wie hoch die aktuelle<br />

Mindestlohnanpassung denn nun ausfällt,<br />

steht man wohl mehr oder weniger hilflos<br />

gegenüber. Man könnte alternativ allerdings<br />

auch die Frage stellen, ob denn gerade der<br />

kommende Jahreswechsel der richtige Zeitpunkt<br />

für eine Mindestlohnanpassung ist.<br />

Wahrscheinlich bringt eine intensive Auseinandersetzung<br />

mit der zweiten Frage dabei<br />

das bessere Ergebnis, zumindest für das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe, denn an der Wahrheit, dass<br />

die vergangenen Tarifabschlüsse vor Corona<br />

nicht stagniert haben, kommt man wohl<br />

nicht vorbei. Zumindest für das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

würde der Neustart nach Corona jedoch<br />

erheblich erleichtert, wenn ein neuer Mindestlohn,<br />

der mehr als 9,50 € pro Stunde<br />

aufruft, nicht schon zum kommenden Jahreswechsel,<br />

sondern erst im Sommer 2021<br />

greifen würde.<br />

Und in derselben Logik könnte der Zeitraum<br />

zwischen Beschluss und Umsetzung<br />

vielleicht ja sogar generell verlängert werden,<br />

denn immerhin sind die beschlussrelevanten<br />

Tarifabschlusswerte ja nicht erst im<br />

Juni des Folgejahres bekannt. Eine vorgezogene<br />

Entscheidung schon Ende März wäre<br />

also auch für die längere Zukunft unproblematisch<br />

und würde eine aktuelle Konzession<br />

an die Corona-Problematik zu einer<br />

einmaligen Aktion machen, trotzdem aber<br />

auch für die Zukunft Entzerrung für unser<br />

Gewerbe bringen. <br />

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Remmer Witte ist seit 1983 im <strong>Taxi</strong> g ewerbe aktiv, als<br />

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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

29


NEUSTART<br />

WIRTSCHAFT ODER<br />

MENSCHENLEBEN?<br />

Bereits im April wurden erste Forderungen formuliert, die Politik möge doch bitte<br />

die Wirtschaft wieder hochfahren. Ein auf <strong>Taxi</strong>werbung spezialisiertes<br />

Unternehmen hatte dazu eine Online-Petition gestartet.<br />

Die Initiative „#wannstartenwirneu“<br />

setzte sich bereits seit Mitte<br />

April für die Interessen der Wirtschaft<br />

ein, ohne die Sorgen vor gesundheitlicher<br />

Unversehrtheit außer Acht zu lassen.<br />

„Wir brauchen Klarheit und einen zeitlichen<br />

Rahmen“, formulierte es Falk Röbbelen,<br />

Geschäftsführer von <strong>Taxi</strong>-Ad, der<br />

die Aktion gemeinsam mit Malte Wettern,<br />

Geschäftsführender Gesellschafter der<br />

Hamburg Finance GmbH, initiiert hatte.<br />

„Wie lange noch steht die Wirtschaft still?“<br />

Als eine der ersten Maßnahmen wurde<br />

ein Schreiben an die Bundesregierung<br />

verfasst, das unter der eigens eingerichteten<br />

Homepage www.wann-starten-wirneu.de<br />

veröffentlicht wurde. Darin ließen<br />

Röbbelen und Wettern keinen Zweifel<br />

daran, dass die bisherigen heftigen Schritte<br />

der Bundesregierung notwendig gewesen<br />

seien. Nun gehe es allerdings darum,<br />

der Wirtschaft eine Alternative aufzuzeigen.<br />

„Um den Menschen verständlich zu<br />

machen, dass sie durchhalten müssen,<br />

muss man ihnen auch sagen, bis WANN<br />

sie durchhalten müssen“, hieß es in dem<br />

Schreiben.<br />

DEN NEUSTART PLANEN<br />

Bis Ostern oder Ende April würden viele<br />

Betriebe durchhalten, bis Ende Mai aber<br />

nicht, mahnte die Initiative. „Und mit<br />

dem Wissen, dass dies keine Einzelfalleinschätzung<br />

ist, dass die ersten Insolvenzen<br />

bereits Realität sind, […] dass das Hochfahren<br />

der Wirtschaft nicht schneller geht als<br />

das Herunterfahren, sollten wir JETZT mit<br />

der Planung des Hochfahrens beginnen.“<br />

Das künftige Handeln dürfe keinesfalls<br />

nur auf die simple Frage „Wirtschaft oder<br />

Menschenleben?“ reduziert werden, vielmehr<br />

müsse beides in der Betrachtung der<br />

weiteren Vorgehensweisen Berücksichtigung<br />

finden.<br />

„Der Shut-Down ist nicht alternativlos“,<br />

mahnten Röbbelen und Wettern. „Unsere<br />

Gesundheit und ein funktionierendes und<br />

weltweit führendes Gesundheitssystem<br />

können nur in einer ebenfalls gesunden<br />

und funktionierenden Wirtschaft funktionieren.<br />

Wenn die Auswirkungen der Therapie<br />

dramatischer zu werden drohen als<br />

die Auswirkungen der Krankheit, sollte<br />

man die Therapie einstellen.“ Die Initiative<br />

sprach von zwei Seiten einer Medaille,<br />

welche die Gesellschaft aber auf keinen<br />

Fall spalten dürfe. „Wir müssen das eine<br />

tun, ohne das andere zu lassen.“ Um dieser<br />

Forderung Nachdruck zu verleihen, wurde<br />

eine gleichnamige Petition gestartet, deren<br />

Zulauf allerdings eher mäßig war. Gerade<br />

einmal rund 250 Personen hatten bis Ende<br />

April unterschrieben. <br />

jh<br />

UBERS VERSTÖSSE GEGEN CORONA-GESETZE<br />

Während des Lockdowns mussten Hotels, Gastrobetriebe<br />

und Geschäfte schließen, wurden Grenzen dichtgemacht und<br />

Abstandsgebote von zwei Metern ausgesprochen. Geregelt<br />

wurden diese Beschränkungen in sogenannten Allgemeinverfügungen.<br />

Bei der konsequenten Umsetzung dieser Regelungen wurde<br />

dann allerdings mit zweierlei Maß gemessen. So hätten beispielsweise<br />

Mietwagen, die in Ballungsgebieten ausschließlich<br />

Gelegenheitsfahrten nach § 49 PBefG durchführten, eigentlich<br />

auch verboten werden müssen. Das hatte bereits Ende<br />

März die <strong>Taxi</strong>vereinigung Frankfurt in einem offenen Brief an<br />

die Politik und die Genehmigungsbehörden gefordert.<br />

In Mietwagen, die anders als <strong>Taxi</strong> nicht zum ÖPNV zählten,<br />

„ist weder ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten noch<br />

garantiert, dass nicht mehr als zwei Menschen zusammentreffen“,<br />

monierte die <strong>Taxi</strong>vereinigung und forderte die<br />

zuständigen Stellen auf, die entsprechenden Mietwagengenehmigungen<br />

im Gelegenheitsverkehr ruhen zu lassen – mit<br />

Ausnahme der Krankenbeförderung im Mietwagen, bei der<br />

es sich nicht um Gelegenheitsverkehr handele. Bewirkt hat<br />

dieser Appell leider nichts, Uber & Co. konnten unbehelligt<br />

ihre Fahrten durchführen.<br />

FOTO: Screenshot change.org<br />

30 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI



IN EIGENER SACHE<br />

KEIN ZUGRIFF AM 1. MAI<br />

Während der Corona-Pandemie haben sich die Zugriffe auf die <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Online-<br />

Meldungen verfünffacht. Das brachte den Server an seine Grenzen.<br />

In der Nacht auf den 1. Mai wurde kurzzeitig die<br />

Homepage von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> vom Netz genommen.<br />

FOTOS: Google Analytics, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Im Fokus der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> stand seit<br />

Beginn des Lockdowns eine Berichterstattung,<br />

die zeitgemäß, aktuell und fundiert<br />

recherchiert in der schwierigen Zeit<br />

eine Orientierung für das <strong>Taxi</strong>gewerbe bietet.<br />

Mit deutlich höheren Zugriffszahlen<br />

auf unsere Meldungen war daher zu rechnen.<br />

Dass man damit den Internet-Server<br />

des Providers in die Knie zwingen würde,<br />

wurde dann plötzlich Anfang Mai klar. Kurz<br />

vor dem Start in ein wegen des Maifeiertages<br />

verlängertes Wochenendes erreichte<br />

unsere Redaktion eine Mail des Providers<br />

mit dem Betreff „Überlastung durch Ihre<br />

Domain / Sperrmitteilung“. Ohne Vorwarnung<br />

wurde die Homepage abgeschaltet.<br />

Für den rasanten<br />

Anstieg der Nutzerzahlen<br />

gab es sogar<br />

von Google ein Lob.<br />

500 PROZENT MEHR ZUGRIFFE<br />

Die Steigerung von über 500 Prozent der<br />

Zugriffe während der letzten Monate konnte<br />

vom Server nicht mehr gestemmt werden.<br />

Der Erfolg frisst seine Kinder, heißt ein altes<br />

Sprichwort. In diesem Fall hat der Erfolg<br />

die Serverkapazität aufgefressen.<br />

Plötzlich „rächte sich“, dass beispielsweise<br />

eine sich ständige erweiternde<br />

Online-Übersicht über aktuelle Trennschutzlösungen<br />

in kurzer Zeit in vier<br />

Wochen über 1<strong>2.</strong>000-mal angeklickt worden<br />

war. Da diese Meldung mit zahlreichen Bildergalerien<br />

versehen ist, bedeutete dies aus<br />

technischer Sicht eine um ein Vielfaches<br />

höhere Anzahl an Abfragen (die Übersicht<br />

ist unter der Stichwort-Suche „Trennschutz-<br />

Lösungen“ nach wie vor abrufbar).<br />

Als gut für alle, aber schlecht für den<br />

Server erwies sich zudem die Übersicht<br />

der mit Trennscheiben umgerüsteten <strong>Taxi</strong>s.<br />

Diese wurde verstärkt von Fahrgästen<br />

genutzt, um für sich oder nahe Familienangehörige<br />

ein „sicheres“ <strong>Taxi</strong> zu finden<br />

(Stichwortsuche „Übersicht Bestellung“).<br />

Diese beiden Themenbereiche waren<br />

auch letztlich mit ein Grund, warum taxitimes.com<br />

in Folge der Sperrung fast<br />

25 Stunden überhaupt nicht erreichbar<br />

war. Davon waren vermutlich auch viele<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Leser betroffen, die den am<br />

Tag zuvor versendeten wöchentlichen<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Newsletter empfangen haben.<br />

Die Redaktion hat daraus die nötige<br />

Konsequenz gezogen. „Wir können Ihnen<br />

mitteilen, dass wir investiert haben und<br />

nach einem Serverumzug jetzt so schnell<br />

wie noch nie sind“, verspricht <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-<br />

Redakteur Simon Günnewig. „Genau diesen<br />

Rückenwind wollen wir nutzen, um auch<br />

in Zukunft nahe am Geschehen zu bleiben<br />

und mit unseren Beiträgen das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

zu unterstützen.“ <br />

red<br />

IMPRESSUM<br />

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Erscheinungsweise 4 x pro Jahr<br />

Heftpreis: 4,80 €, Jahres-Abo: 35 € (inkl. MwSt.<br />

und Versand) ISSN-Nr.: 2367-3834<br />

Weitere <strong>Taxi</strong>magazine aus dem <strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong> Verlag:<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> München<br />

32 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


www.taxi-times.taxi<br />

TRENNSCHUTZ<br />

TAXIS MIT TRENNSCHUTZ<br />

DEUTSCHLAND RÜSTET UM<br />

Material- und Einbaukosten<br />

SCHEUER ERSTATTET<br />

TRENNSCHUTZ-UMRÜSTUNG<br />

Folie oder Polycarbonat?<br />

DIE ANBIETER IM<br />

ÜBERBLICK<br />

Tipps und Vorgaben<br />

TÜV UND BG VERKEHR FORDERN<br />

UNFALLSCHUTZ


INHALT<br />

SCHUTZKONFLIKT + FÖRDERUNG<br />

4 Ansteckungs- vs. Verletzungsgefahr<br />

6 Scheuer erstattet Materialkosten<br />

ÜBERSICHT ANBIETER<br />

8-18 Wer welche Fertiglösungen anbietet<br />

SERIENLÖSUNG<br />

20 Im London-<strong>Taxi</strong> gehört die Trennwand<br />

zur Serienausstattung<br />

UNFALLSCHUTZ<br />

22 Tipps und Anforderungen von<br />

TÜV und BG Verkehr<br />

BESTELLBARE TRENNSCHUTZ-TAXIS<br />

24 Wo in Deutschland bereits <strong>Taxi</strong>s<br />

mit Trennschutz unterwegs sind<br />

TRENNSCHUTZ UND PR<br />

26 Aktion „Safe-<strong>Taxi</strong>s“ in Bayern<br />

Viele Unternehmen haben Engagement gezeigt und<br />

Trennvorrichtungen speziell für <strong>Taxi</strong>s entwickelt.<br />

TRENNSCHUTZ SCHAFFT SICHERHEIT<br />

Deutschland rüstet um: Für den Infektionsschutz für Fahrer und<br />

Fahrgast sind mittlerweile über 3.300 <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen in<br />

Deutschland mit einem Trennschutz ausgestattet (Stand Anfang<br />

Mai, siehe Übersicht ab Seite 24). Das dürfte noch lange nicht das<br />

Ende sein. Je mehr <strong>Taxi</strong>zentralen das Merkmal „Trennscheibe“ oder<br />

ein Synonym dafür einsetzen, umso häufiger dürfte auch bei den<br />

Kunden der Wunsch danach geäußert werden. Auch Krankenkassen<br />

fordern zunehmend den Einsatz von <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen mit<br />

Trennschutz verlangen. Trennschutz schafft Sicherheit.<br />

Mittlerweile gibt es mehr als drei Dutzend Firmen, die solche<br />

Lösungen anbieten. Preise wie Materialien variieren dabei sehr<br />

stark, das zeigt unsere Übersicht ab Seite 8. Einen hundertprozentigen<br />

Schutz vor Ansteckung bieten sie nicht, erst recht nicht<br />

im Falle eines Unfalls.<br />

Mittlerweile sehen sich die Berufsgenossenschaft sowie der<br />

TÜV in der Pflicht, Tipps und Anforderungen an solche Einbauten<br />

zu definieren (siehe Seiten 22–23). Sie stürzen damit die <strong>Taxi</strong>branche<br />

ins nächste Dilemma. Der dringend nötige Infektionsschutz<br />

vor einer möglichen Corona-Ansteckung kollidiert mit den<br />

Sicherheitsanforderungen im Falle eines Verkehrsunfalls. Diese<br />

Tatsache ist unbestritten, sie rechtfertigt jedoch keinesfalls, die<br />

vielen neuen und innovativen Anbieter pauschal als „Geschäftemacher“<br />

in die Schmuddel-Ecke zu stellen.<br />

Sagen wir es ganz deutlich: Beide Aspekte sind aktuell nicht<br />

vereinbar. Eine Einhaltung der TÜV-Anforderungen würde bedeuten,<br />

dass sämtliche Lösungen umfassend getestet werden müssten.<br />

Würde die <strong>Taxi</strong>branche das abwarten, müsste sie bis dahin konsequenterweise<br />

ihren Fahrdienst einstellen, was aber im Widerspruch<br />

zu der Betriebs- und Beförderungspflicht stehen würde.<br />

Das <strong>Taxi</strong> muss weiterhin unterwegs sein, das ist absolut alternativlos.<br />

Das Gefahrenpotenzial einer Ansteckung ist dabei deutlich<br />

höher einzustufen als jenes eines Unfalls. Deshalb sind die<br />

Bedenken von TÜV und Dekra zwar absolut berechtigt, sie müssen<br />

aber in Corona-Zeiten, in denen selbst elementare Grundrechte<br />

ausgehebelt werden, zwingend zurückgestellt werden. Auf keinen<br />

Fall darf ein <strong>Taxi</strong>- oder Mietwagenunternehmer im Falle eines<br />

Unfalls in die Haftung für eventuelle Trennschutz-Folgeschäden<br />

genommen werden!<br />

Hier ist die Politik gefordert, ein klares Statement abzugeben.<br />

In Zusammenhang mit der Förderung (Seite 6) hätte Andreas<br />

Scheuer Klarheit schaffen können. Leider hat er dies verpasst.<br />

Herzlichst<br />

- die Redaktion -<br />

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<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> „Trennschutz“ ist eine Sonderpublikation<br />

der taxi-times Verlags GmbH<br />

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TITEL: Much FOTO: Much<br />

2<br />

<strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Spezialausgabe Trennschutz


DANKE, dass Ihr unterwegs seid!<br />

Wir sind an eurer Seite,<br />

jetzt und auch nach der Krise.


Wie sicher sind<br />

Trennschutzvorrichtungen<br />

im<br />

Falle eines Unfalls?<br />

Anders als bei<br />

serienmäßigen<br />

Sicherheitsvorrichtungen<br />

gibt es<br />

dazu noch keine<br />

Untersuchungen.<br />

GESUNDHEIT VS.<br />

UNFALLSICHERHEIT<br />

Beeindruckend schnell haben <strong>Taxi</strong>unternehmer reagiert<br />

und einfache Trennschutzlösungen installiert. Doch die<br />

Übergangsvariante wird zur Dauerlösung – und damit gewinnt der<br />

Aspekt der Crash-Sicherheit an Bedeutung.<br />

Seit der Definition des Abstandsgebots von 1 bis 2 Metern<br />

waren <strong>Taxi</strong>unternehmer in einem Dilemma. Einerseits<br />

bestand eine gesetzliche Vorgabe in Form der Betriebsund<br />

Beförderungspflicht, andererseits galt es, sich selbst, die angestellten<br />

Fahrer und die Fahrgäste zu schützen. Beeindruckend<br />

schnell haben deshalb viele Betriebe reagiert und in ihre Fahrzeuge<br />

einen Trennschutz eingebaut. Bei einer Abfrage durch<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> für eine exklusive Übersicht haben <strong>Taxi</strong>zentralen und<br />

<strong>Taxi</strong>betriebe bereits über 3.000 <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen mit einem<br />

eingebauten Trennschutz gemeldet (Stand Anfang Mai).<br />

Nicht weniger innovativ waren die Anbieter solcher Trennschutzlösungen.<br />

Vom Festeinbau bis zur Folie wird aktuell ein<br />

breites Spektrum produziert, nachzulesen in der großen Übersicht<br />

auf den nachfolgenden Seiten.<br />

Die beiden Hauptkriterien waren zu Beginn, dass es eine<br />

schnell einzubauende Vorrichtung sein sollte, die vor allen Dingen<br />

die Übertragung der Corona-Viren verhindern sollte. Die Nutzungsdauer<br />

war für vier bis fünf Wochen geplant. Der Trennschutz<br />

sollte eine Übergangslösung in einer Zeit sein, in der fundamentale<br />

Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden – weshalb es auch niemanden<br />

interessierte, ob diese Varianten den Anforderungen an<br />

eine straßenverkehrsrechtliche Zulassungsvorgabe entsprechen<br />

würden. Wo kein Kläger, da kein Richter. Oder anders ausgedrückt:<br />

Wo kein Unfall, da kein Kläger.<br />

Doch mit zunehmender Dauer der Pandemie wurde klar, dass<br />

es noch viele Monate nötig sein wird, <strong>Taxi</strong>s mit entsprechenden<br />

Schutzvorrichtungen auszustatten. Und damit rückte neben dem<br />

gesundheitlichen Aspekt (der sowieso nie zu 100 Prozent gesichert<br />

war) immer mehr der Aspekt der Verkehrssicherheit in den Vordergrund.<br />

Dies mit den Herausforderungen einer schnellen Verfügbarkeit<br />

unter einen Hut zu bringen, ist bis heute ein schmaler<br />

Grat, denn Zeit für die notwendigen Zertifizierungen der aktuellen<br />

Lösungen blieb bisher kaum.<br />

Folglich liegt es in der individuellen Verantwortung der <strong>Taxi</strong>unternehmer,<br />

für sich diejenige Trennschutz-Lösung zu finden,<br />

die eine ausreichende Nachhaltigkeit garantiert und die Verkehrssicherheit<br />

weiterhin gewährleistet. Diese wird je nach Material<br />

sehr unterschiedlich interpretiert.<br />

FOLIENLÖSUNGEN AUS DER WELT DES SEGELNS<br />

Die aktuell günstigsten Ausführungen sind aus Folie und starten<br />

bei rund 20 bis 30 Euro. Die preisliche Obergrenze bilden feste<br />

Trennwände, die dann auch teilweise über einen TÜV-Segen verfügen<br />

und ab rund 650 Euro zu bekommen sind. Prinzipiell lassen<br />

sich die verschiedensten Ausführungen grob in feste oder flexible<br />

Abtrennungen unterscheiden. Letztere bestehen zumeist aus<br />

durchsichtigen Folien, die aus dem Lkw- oder Segel-Bereich stammen<br />

und unproblematisch an die Fahrzeuge angepasst werden<br />

können.<br />

Die festen Trennwände unterscheiden sich in erster Linie durch<br />

das verwendete Material, Größe und die Art der Befestigung.<br />

Waren es zu Beginn noch Trennwände aus Acrylglas, besser<br />

bekannt als Plexiglas©, haben mittlerweile fast alle Anbieter nur<br />

mehr Polycarbonat, welches unter anderem auch als Makrolon©<br />

FOTO: ADAC<br />

4 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Spezialausgabe Trennschutz


SCHUTZKONFLIKT<br />

gehandelt wird, im Repertoire. Befestigt wird mittels Kabelbinder<br />

an den Kopfstützen oder per Klettverschluss.<br />

Acryl und Polycarbonat weisen unterschiedliche Eigenschaften<br />

auf. Grundsätzlich ist Acrylglas als Rohstoff vergleichsweise<br />

günstig. Scheiben aus Polycarbonat sind circa 3-mal so teuer.<br />

Acrylglas hat zudem den Nachteil, dass es splittern kann. Verschiedene<br />

Prüfinstitute sehen das als potenzielle Gefahrenquelle<br />

für Fahrer und Fahrgast an.<br />

Professor Dr.-Ing. Bernhard Rief vom Institut für Kunststoffund<br />

Entwicklungstechnik (IKET) sieht bei der bunten Auswahl<br />

von Werkstoffen ganz klar Polycarbonat als den optimalen Werkstoff<br />

an. Wie Rief gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> berichtete, wird Polycarbonat<br />

auch in der Automobilproduktion eingesetzt. Das<br />

Plattenmaterial ist nahezu unzerbrechlich, hitzebeständig, selbstlöschend<br />

und feuerhemmend. Durch die Festigkeit ist die Platte<br />

auch gut zu bearbeiten und lässt sich mühelos biegen, ohne dass<br />

sie auf der Faltlinie reißt. Deshalb dürfte Polycarbonat bei einem<br />

längerfristigen Einsatz als <strong>Taxi</strong>-Trennwand auf Dauer mehr Freude<br />

machen.<br />

Die Freigabe durch einen technischen Sachverständigen ist für<br />

viele <strong>Taxi</strong>unternehmer ein wichtiger Aspekt bei der Kaufentscheidung.<br />

Neben der Materialbeschaffenheit müssen die verbauten<br />

Airbags in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden. Wird<br />

die Abtrennung an der Sitzflanke herumgezogen, könnte die Funktion<br />

der Seitenairbags, die im Sitz oder der Türverkleidung verbaut<br />

sind, beeinträchtigt werden. Ebenso könnte Kopf und Vorhangairbag<br />

mit den Trennscheiben kollidieren. Um all diese Themen<br />

abschließend zu klären, ist eine Freigabe der bekannten Prüfstellen<br />

unabdingbar. Zahlreiche Anbieter bemühen sich derzeit intensiv<br />

um ein Sicherheitszertifikat.<br />

So oder so wird es weiterhin im Verantwortungsbereich des<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmers liegen, das richtige Produkt sowohl für die<br />

Gesundheit als auch für die Verkehrssicherheit einzubauen. Bleibt<br />

zu hoffen, dass sich auch möglichst viele Hersteller um eine entsprechende<br />

Zertifizierung kümmern – auch wenn dann klar sein<br />

muss, dass es Lösungen für 40 Euro eventuell nicht mehr geben<br />

wird. <br />

sg<br />

BOKRAFT ERLAUBT TRENNSCHEIBEN<br />

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) muss übrigens<br />

wegen eines Trennschutzes nicht geändert werden,<br />

denn die das PBefG ergänzende Verordnung BoKraft<br />

erlaubt nach wie vor den Einsatz von Trennscheiben und<br />

beschreibt sogar deren Beschaffenheit. Wörtlich heißt es<br />

im § 25, Abs. 3 der BoKraft: „3) Taxen und Mietwagen können<br />

mit einer Trennwand ausgerüstet sein, die zum Schutz<br />

des Fahrzeugführers ausreichend kugelsicher ist. Die<br />

Trennwand soll entweder zwischen den Vorder- und Rücksitzen<br />

angebracht sein oder den Sitz des Fahrzeugführers<br />

von den Fahrgastplätzen abteilen; sie darf versenkbar<br />

oder so beschaffen sein, dass ein Teil seitlich verschoben<br />

werden kann.“


STAATLICHE FÖRDERUNG<br />

Der unterschriebene Antrag<br />

muss zwingend auch per<br />

Post gesendet werden.<br />

SCHEUER FÖRDERT<br />

UND ZAUDERT<br />

Das Bundesverkehrsministerium erstattet die Material- und Einbaukosten für eine<br />

Trennschutzvorrichtung in <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen. Bei der Definition der<br />

technischen Vorgaben stiehlt man sich dagegen aus der Verantwortung.<br />

Bundesverkehrsminister Andreas<br />

Scheuer hatte es bereits Mitte April<br />

via Twitter angekündigt, offiziell<br />

gültig ist die „Sonderförderung von Trennvorrichtungen<br />

in <strong>Taxi</strong>s im Rahmen der<br />

Corona-Krise“ seit 19. Mai. Dieses Datum ist<br />

deshalb wichtig, weil ein „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“<br />

nicht möglich sei, wie das<br />

Bundesverkehrsministerium (BMVI) betont.<br />

„Das heißt, der Kauf der Trennschutzvorrichtung<br />

darf nicht vor Erhalt des Förderbescheides<br />

erfolgen.“ Somit bekommen alle<br />

jene <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer, die<br />

vor dem 19. Mai bereits in rund 3.300 Fahrzeuge<br />

entsprechende Trennschutzvorrichtungen<br />

eingebaut haben (siehe Seite 24),<br />

keine Kosten erstattet. Die Förderung gilt<br />

für maximal 30 Fahrzeuge mit je 400 Euro<br />

pro <strong>Taxi</strong> bzw. Mietwagen. Insgesamt stehen<br />

Fördermittel in Höhe von 4 Millionen Euro<br />

zur Verfügung.<br />

Die Antragsstellung kann bis einschließlich<br />

31. August <strong>2020</strong> bei der Bundesanstalt<br />

für Verwaltungsdienstleistungen<br />

(BAV) erfolgen, die dafür das elektronische<br />

Antragsverfahren easyOnline zur Verfügung<br />

stellt. Zusätzlich muss ein Antrag<br />

rechtsverbindlich unterschrieben per Post<br />

bei der BAV, Schloßplatz 9, 26603 Aurich<br />

eingereicht werden, dem wiederum insgesamt<br />

sechs Nachweise bzw. Erklärungen<br />

beigefügt sein müssen: die Kopie der<br />

Genehmigungsurkunde(n), eine Angabe<br />

der Fahrzeug-Ident.-Nummern in Bezug<br />

zum Kennzeichen sowie vier Erklärungen<br />

bzw. Belehrungen, unter anderem über die<br />

ordnungsgemäße Verwendung von Trennscheiben.<br />

Alle Anträge und Infos zur Förderung<br />

können unter www.tinyurl.com/<br />

bund<strong>2020</strong> abgerufen werden.<br />

FEST ODER TEMPORÄR?<br />

Was zunächst alles sehr positiv klingt,<br />

relativiert sich, wenn man sich die oben<br />

angesprochene Erklärung über die ordnungsgemäße<br />

Verwendung von Trennscheiben<br />

durchliest. Darin muss der<br />

Antragsteller bestätigen, dass „die<br />

Vo raussetzungen für die ordnungsgemäße<br />

und sichere Verwendung der im Antrag<br />

bezeichneten Trennscheiben“ vorliegen.<br />

Das Hauptunterscheidungsmerkmal<br />

sieht das BMVI zwischen fest und temporär<br />

verbauten Abtrennungen und ob diese mit<br />

oder ohne Werkzeug demontiert werden können.<br />

Bei fest verbauten Trennscheiben aus<br />

Glas oder glasähnlichem Material, wie beispielsweise<br />

Kunststoff, muss das verwendete<br />

Material den Anforderungen der STVZO,<br />

§ 40, Absatz 1 und § 22 entsprechen, unter<br />

anderem also auch eine Bauartgenehmigung<br />

haben. Fest verbaute Abtrennungen aus Folien<br />

sind von diesem Nachweis befreit.<br />

Bei temporär verbauten Abtrennungen<br />

(ohne Werkzeug) verweist das BMVI<br />

da rauf, dass auch hier in jedem Fall die<br />

Straßenverkehrsordnung eingehalten werden<br />

muss, und zählt dafür einige Beispiele<br />

auf. Diese sind auf der Webseite der BAV –<br />

www.bav.bund.de – nachzulesen.<br />

Letztendlich hinterlassen die definierten<br />

Voraussetzungen mehr Fragen als Antworten.<br />

Minister Scheuer will diese Antworten<br />

nicht geben und zieht sich damit aus der<br />

Verantwortung für mögliche Haftungsfragen,<br />

sollte es zu einem Unfall mit Verletzungsfolgen<br />

kommen, die nachweislich<br />

auf den eingebauten Trennschutz zurückzuführen<br />

sind. Sein Ministerium verweist<br />

stattdessen auf TÜV & Co.: „Liegt für die<br />

Abtrennung keine separate Genehmigung<br />

vor, dann sollte man sich im Vorfeld des<br />

geplanten Einbaus mit einer technischen<br />

Prüfstelle oder einem technischen Dienst<br />

abstimmen.“ <br />

sg, jh<br />

Hinweis: Lesen Sie dazu auch den<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Kommentar „Verkehrssicherheit<br />

steht über den Grundrechten“, zu finden unter<br />

www.tinyurl.com/TTBAV<br />

FOTOS: Adobe Stock / ghazii, pixabay / analogicus<br />

6<br />

<strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Spezialausgabe Trennschutz


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ANBIETER<br />

TAXI-TRENNSCHUTZ<br />

– DIE GROSSE<br />

ÜBERSICHT<br />

Zu Beginn waren es noch Eigenlösungen, mit denen sich <strong>Taxi</strong>fahrer vor der<br />

Ansteckungsgefahr schützten, doch schnell kamen industrielle Lösungen hinzu.<br />

Wir bieten auf den folgenden Seiten eine Übersicht, die auch unter<br />

www.taxi-times.com abrufbar ist.<br />

Eine besondere Konstruktion bietet All-In Werbung aus Niedersachsen<br />

an. Die universellen Schutzscheiben sind aus Polycarbonat<br />

gefertigt und werden mittels einer stabilen Konstruktion an<br />

den Kopfstützen (Durchmesser 12–18 mm) verschraubt, beziehungsweise<br />

geklemmt. Eine weitere<br />

Besonderheit ist, dass die Scheibe zweigeteilt<br />

aufgebaut ist, weswegen die Sitze<br />

weiterhin individuell verstellt werden<br />

können. All-In Werbung bewirbt die<br />

Trennscheiben auch als stabilen Schutz<br />

gegen Überfälle. Inklusive deutschlandweitem<br />

Versand sind die Trennscheiben<br />

für 199 Euro netto bestellbar.<br />

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Der bekannte Rolliumrüster Activa aus Borken hat eine eigene<br />

Trennwand aus Wabenplatten (kein Plexiglas) für das <strong>Taxi</strong> entwickelt.<br />

Bislang sind passende Modelle für die Mercedes-Benz E-Klasse,<br />

den VW Caddy und den Citroën Berlingo und dessen<br />

baugleichen Schwestermodelle erhältlich. Die feste Trennwand<br />

mit Sichtfenster wird unter anderem am Fahrzeughimmel an<br />

bereits vorhandenen Befestigungspunkten fixiert. Eine Trennwand<br />

für weitere Fahrzeugmodelle kann vor Ort angepasst werden. Alle<br />

Ausführungen können für 200 Euro netto inklusive Versand zum<br />

anschließenden Selbsteinbau bestellt werden. Wer in der Nähe<br />

wohnt, der bekommt die Trennwand für 200 Euro netto, dann<br />

allerdings inklusive Montage.<br />

t.nienhaus@activa-automobilservice.de<br />

FOTOS: Hersteller<br />

8 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Spezialausgabe Trennschutz


ANBIETER<br />

Die at Werbeteam Berlin GmbH hat <strong>Taxi</strong>-Trennscheiben aus<br />

schlagfestem Makrolon im Angebot. Die Trennscheiben werden<br />

nach Maß gefertigt und reichen bis zum Fahrzeughimmel. Die<br />

Kanten werden umlaufend mit einer Schaumstoffpolsterung abgedichtet.<br />

Derzeit gibt es zwei verschiedene Ausführungen, die sich<br />

in der Art und Weise der Befestigung unterscheiden. Ein Modell<br />

wird mit zwei Schrauben in der B-Säule fixiert. Die zweite Ausführung<br />

wird geklebt und kommt ganz ohne Schrauben aus. Die<br />

verschraubte Version kostet 125,21 Euro netto und die schraubenlose<br />

Variante schlägt mit 220 Euro netto zu Buche. Die Montage<br />

vor Ort für 35 Euro netto ist ebenso möglich wie der Postversand.<br />

info@werbeteamberlin.de<br />

Einen <strong>Taxi</strong>-Trennschutz aus durchsichtiger<br />

Fensterfolie bietet die Esslinger Sackund<br />

Planenfabrik GmbH & Co. KG an.<br />

Die Trennfolie ist ca. 1,20 Meter breit und<br />

68 Zentimeter hoch und kann an sechs verstärkten<br />

Ösen mittels Expandergummis im<br />

Fahrzeug befestigt werden. Die wetterbeständige<br />

Folie ist ab einem Preis von<br />

39 Euro inkl. MwSt. bestellbar. Werden<br />

zehn Exemplare oder mehr geordert, dann<br />

erfolgt der Versand frei Haus.<br />

info@es-planen.de<br />

Die Meerkötter GmbH aus Borken ist auf den Werkstattbedarf,<br />

Arbeitsschutz und den Vertrieb von Berufsmoden spezialisiert.<br />

Jetzt hat Meerkötter in seinen Onlineshop auch einen Übergreifund<br />

Niesschutz für Fahrzeuge aufgenommen. Der Niesschutz ist<br />

aus Polycarbonat gefertigt und wird mittels Madenschrauben an<br />

den Kopfstützen befestigt. Anders als bei den meisten Wettbewerbern<br />

ist der Übergreifschutz um den Fahrersitz herumgebogen<br />

und soll auch vor einer Tröpfcheninfektion vom Beifahrersitz aus<br />

schützen. Der Trennschutz wird individuell auf das Fahrzeug angepasst<br />

und ist beispielsweise für den VW Caddy ab 165 Euro netto<br />

zuzüglich Versand zu bekommen.<br />

info@meerkoetter.de<br />

FOTOS: Hersteller<br />

Mit dem Spiprotector hat die FROnow<br />

GmbH und Co. KG einen Hygieneschutz<br />

aus Segelfolie entwickelt. Der Trennschutz<br />

ist flexibel und kann dank seiner variablen<br />

Befestigungsmöglichkeit in nahezu allen<br />

Pkw eingesetzt werden. Der Spiprotector<br />

ist ab dem 8. April bundesweit für 59 Euro<br />

brutto zuzüglich 3,49 Euro für den Versand<br />

erhältlich. Zum Start wird der Spiprotector<br />

innerhalb von Berlin kostenfrei ausgeliefert.<br />

Die Bezahlung ist auch mit PayPal<br />

möglich.<br />

spiprotector@fronow.de<br />

TAXI – Spezialausgabe Trennschutz <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

9


Neue<br />

Herausforderungen<br />

Neue Lösungen<br />

Die Corona-Krise hat das gesamte <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

hart getroffen. Umso mehr ist es uns ein Anliegen,<br />

mit technischen Lösungen die sichere Nutzung von<br />

<strong>Taxi</strong>dienstleistungen zu vereinfachen. Darum haben<br />

wir unsere App taxi.eu in kürzester Zeit an die neuen<br />

Anforderungen angepasst.<br />

Sicheres<br />

Fahren<br />

Mit dem neuen Fahrzeugmerkmal<br />

„Safe<strong>Taxi</strong>“ können Kunden ab<br />

jetzt auch <strong>Taxi</strong>s mit geeigneten<br />

Trennschutzwänden anfordern.<br />

Einfaches<br />

Bestellen<br />

Für eine Einkaufsfahrt gibt der<br />

Kunde einfach ein, was er sich liefern<br />

lassen möchte und der Auftrag kann<br />

ausgelöst werden.<br />

Kontaktloses<br />

Bezahlen<br />

Für sicheres bargeldloses Bezahlen<br />

können Kunden nun auch für<br />

Essenslieferungen Amazon Pay,<br />

Apple Pay oder PayPal nutzen.<br />

Die <strong>Taxi</strong>-App<br />

Jetzt auch<br />

verfügbarbar<br />

in der Huawei<br />

AppGallery


ANBIETER<br />

Die unter anderem im Prototypenbau tätige Firma Kater-Planen<br />

aus Braunschweig vertreibt ein Schutz-Transparent mit dem<br />

Namen „drive-safe“, welches bereits über 2000-mal verbaut worden<br />

ist. Es besteht aus einer durchsichtigen PVC-Folie, die mit<br />

einer roten Randeinfassung versehen ist. Der Schutz wird mittels<br />

Flachexpanderbänder an den B-Säulen befestigt, deshalb können<br />

die Sitze auch weiterhin ohne Umbaumaßnahmen auf den jeweiligen<br />

Fahrer eingestellt werden. Derzeit ist ‚drive-safe‘ in drei<br />

Größen erhältlich. Die Ausführung ‚Limousine‘ passt bei der Mercedes-Benz<br />

E-Klasse, Mercedes-Benz C-Klasse, VW Passat etc. Die<br />

Ausführung ‚Kompakt‘ ist auf den Einsatz im VW Caddy, im VW<br />

Touran, in der Mercedes-Benz B-Klasse etc. ausgerichtet. Für Fahrzeuge<br />

wie den MB-Vito / VW T5/T6 ist die Ausführung ‚Großraum‘<br />

erhältlich. Sie kann auch ohne Probleme bei Fahrzeugen mit nur<br />

einer Schiebetür montiert werden. Speziell für die Großraumfahrzeuge<br />

hat Kater-Planen auch noch eine weitere Abtrennung zwischen<br />

den Sitzen in der ersten und zweiten Reihe mit ins Programm<br />

aufgenommen. Alle PVC-Schutztransparente sind schnell zu montieren.<br />

Für den Fall, dass ein Seitenairbag auslöst, verfügen die<br />

Schutztransparente über ‚Sollbruchstellen‘, Aufgrund der großen<br />

Stückzahlen, die das Unternehmen nach eigenen Angaben bereits<br />

gefertigt hat, können die Schutzplanen mittlerweile zu einem<br />

Stückpreis von 50 Euro netto angeboten werden. Der bundesweite<br />

Versand schlägt mit 9,90 Euro zu Buche. Ab dem Kauf von zehn<br />

Exemplaren ist der Versand inklusive.<br />

info@kater-planen.de<br />

Die DKT Thielgen GmbH aus Lebach im Saarland hat<br />

<strong>Taxi</strong>-Schutzscheiben aus Polycarbonat ins Angebot aufgenommen.<br />

Die klaren Trennscheiben mit den Abmessungen<br />

113 x 50 cm sollen universell in vielen<br />

Fahrzeugen passen. Die Scheiben werden mittels Klettbänder<br />

fixiert und können jederzeit ohne Werkzeug<br />

montiert und demontiert werden. Ein Exemplar der<br />

Scheibe ist für 129 Euro netto<br />

zuzüglich Versand erhältlich.<br />

taxischutz@brd-dkt.de<br />

Das Unternehmen Werbepylon ist ursprünglich auf die Herstellung<br />

von Lichtwerbeanlagen spezialisiert. Jetzt hat Werbepylon<br />

auch eine <strong>Taxi</strong>-Trennwand aus 2–3 mm starkem, bruchfestem<br />

Polycarbonat entwickelt. Die Scheiben sind in vier verschiedenen<br />

Abmessungen erhältlich und sollen für die meisten Fahrzeuge<br />

passen. Vor Ort können auch Scheiben nach individuellen Abmessungen<br />

gefertigt werden. Die günstigste Ausführung ist ab 59 Euro<br />

netto erhältlich. Für den Versand wird pauschal 19 Euro verlangt.<br />

Geliefert wird in zwei bis drei Tagen. Für Kleinbusse, wie beispielsweise<br />

dem VW Crafter, kann eine Scheibe vor Ort angefertigt<br />

und montiert werden. Die Kosten liegen dann inkl. Aufmaß und<br />

Einbau bei 250 Euro. Bei mehreren gleichen Modellen ist ein Mengenrabatt<br />

möglich. info@werbepylon.de<br />

FOTOS: Hersteller<br />

Die medienkraftwerk GmbH bietet aktuell für die Mercedes-<br />

Benz E-Klasse einen Trennschutz aus bruchsicherem Polycarbonat<br />

an. Der Trennschutz wird mithilfe der mitgelieferten<br />

Klettbänder an den Kopfstützen<br />

befestigt und kann für 99 Euro netto<br />

zuzüglich Versandkosten bestellt werden.<br />

Weitere Modelle sind auf Anfrage möglich.<br />

info@medienkraftwerk.de<br />

TAXI – Spezialausgabe Trennschutz <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

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ANBIETER<br />

Die baden-württembergische Firma SIGNal Design bietet seine<br />

<strong>Taxi</strong>-Schutzwand in zwei verschiedenen Ausführungen an. Die<br />

Pkw-Version ist 1125 mm x 410 mm groß und besteht, je nach<br />

Verfügbarkeit, aus ca. 1 Millimeter dickem Polycarbonat. Die Transporter<br />

Ausführung unterscheidet sich in der Breite. Sie beträgt dann<br />

1380 Millimeter. Die Trennwände werden mit Kabelbindern an den<br />

Kopfstützen fixiert und können im SIGNal-Design-Online-Shop zum<br />

Preis ab 65 Euro netto bestellt werden. Interessant: SIGNal-Design<br />

bietet auch ein Trennscheiben-Paket für<br />

Fahrzeuge mit drei Sitzreihen an. Als<br />

Lieferzeit werden 5–7 Tage angegeben.<br />

Große Stückzahlen sind auch außerhalb<br />

des Shops abrufbar. johannes.<br />

kuebler@signal-design.de<br />

KOLLEGENHILFE<br />

Jens Marggraf aus Melsungen hat der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Redaktion<br />

einen Selbstmach-Vorschlag für einen Trennschutz im <strong>Taxi</strong><br />

vorgestellt. Hinter dem Ansatz steckt die Idee, durch Eigenleistung<br />

die Kosten möglichst gering zu halten. Speziell für<br />

die Mercedes-Benz E-Klasse W212 hat Marggraf in seinem<br />

Betrieb eine gut durchdachte Lösung umgesetzt. Der<br />

flexible Trennschutz besteht aus einer durchsichtigen Folie,<br />

welche vom Düsseldorfer Spezialisten EFD GmbH geliefert<br />

wurde, ein paar Ösen und Kabelbinder. Weiterhin wird zur<br />

Fixierung im Dachhimmel die originale Haltestange vom<br />

W212er Gepäcknetz verwendet. Sie kann bis auf eine kleine<br />

Naht, die aufgetrennt werden muss, ganz einfach demontiert<br />

werden und dient als Träger der Folie. Das eingesetzte<br />

Weich-PVC wird beispielsweise auch bei Streifenvorhängen<br />

in Kühlhäusern eingesetzt und verfügt über eine Materialstärke<br />

von 2 Millimetern. Beim Einkauf des Materials hat der<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer direkt in eine 20 Meter Rolle investiert,<br />

um nach und nach seine gesamte Fahrzeugflotte mit dem<br />

Hygienevorhang auszustatten. Die Kosten pro Exemplar<br />

belaufen sich auf ca. 20 Euro netto, variieren aber natürlich<br />

in Abhängigkeit von der eingekauften Materialmenge.<br />

Der Folienspezialist und Taxameterservice fft-Hamburg<br />

hat maßgeschneiderte Schutzfolien für Pkw und<br />

Busse ins Angebot aufgenommen. Die Folie aus 0,8 Millimeter<br />

starkem PET soll danke einer speziellen Falttechnik<br />

besonders flexibel genutzt werden<br />

können. Wie fft-Hamburg mitteilte, verfügen<br />

die Folien über eine Durchreiche für den Zahlungsverkehr.<br />

Für eine gängige Limousine ist<br />

die Schutzfolie ab 49,90 Euro zu bekommen.<br />

info@fft-hamburg.de<br />

Südlich von Berlin, in Königs Wusterhausen, bietet Drucken.Werben.Kanschur<br />

ein Covid-19-Paket an. Enthalten<br />

sind eine Trennscheibe aus Polycarbonat, zwei<br />

Aufkleber mit dem Hinweis auf die Trennscheibe und<br />

50 Infoflyer (DIN-A5). Das Paket ist inklusive Mehrwertsteuer<br />

für 149,95 Euro zu bekommen. Eine Montage ist<br />

nicht inbegriffen.<br />

angebot@drucken-werben-kanschur.de<br />

Auf Bonmedico, der Website der Bonstato GmbH, werden<br />

klare Trennscheiben für den <strong>Taxi</strong>einsatz angeboten.<br />

Die Scheiben sind aus dem Kunststoff PE (90 Prozent<br />

recycelter Kunststoff) gefertigt und werden mittels Kabelbinder<br />

an den Kopfstützen befestigt. Derzeit werden zwei<br />

verschiedene Varianten angeboten, die sich in der Höhe<br />

unterscheiden. Für Pkw werden Scheiben mit 38,5 Zentimetern<br />

Höhe empfohlen. Für Vans sind die Scheiben<br />

55 Zentimeter hoch. Die Scheiben sind ab 34,90 Euro<br />

bestellbar und werden versandkostenfrei geliefert.<br />

bestellung@bonmedico.de<br />

FOTOS: Hersteller<br />

12 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Spezialausgabe Trennschutz


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ANBIETER<br />

Das Autohaus Much aus Bad Tölz hat bereits frühzeitig die<br />

kommende Nachfrage gesehen und kann deshalb bereits jetzt für<br />

eine Vielzahl von Fahrzeugen eine Trennwand liefern. Für die<br />

gängigen <strong>Taxi</strong>-Modelle Mercedes W212 und W213 sowie Mercedes<br />

B-Klasse, Mercedes Vito (Baureihe 447), VW Touran, Sharan und<br />

Caddy wird eine Lösung aus Polycarbonat ab 139 Euro netto zuzüglich<br />

Porto und Verpackung angeboten. Die <strong>Taxi</strong>-Trennscheibe ist<br />

aus bruchsicherem Polycarbonat (gemäß BO Kraft § 25 Abs. 3<br />

zugelassen) gefertigt sowie beidseitig kratzfest beschichtet und<br />

formgefräst. Die Materialstärke beträgt 4 mm und die Kanten sind<br />

gefasst, um die Verletzungsgefahr zu minimieren. Die Trennscheibe<br />

kann ganz einfach selbst mithilfe passgenauer Bohrungen im<br />

Fahrzeug montiert werden und bei Bedarf wieder rückstandslos<br />

entfernt werden.<br />

Außerdem bietet das Tölzer Unternehmen für den Mercedes Vito,<br />

Viano, Citan, Sprinter, die V-Klasse sowie den VW Caddy, T-5 und<br />

T-6 und Ford Transit eine Sicherheits-Trennwand mit Fenster an.<br />

Sie ist ab 690 Euro netto erhältlich und kann auf Wunsch fahrgastseitig<br />

mit Stoff bezogen werden. Die Trennwände verfügen<br />

über eine Durchreiche und können bundesweit innerhalb von zwei<br />

Tagen geliefert werden. Für den Einbau der großen Trennwand<br />

muss man maximal drei Stunden kalkulieren. Die Preise verstehen<br />

sich inklusive deutschlandweitem Versand. Mit dem Erwerb<br />

eines zulassungsfertigen <strong>Taxi</strong>fahrzeuges bis 30.1<strong>2.</strong><strong>2020</strong> erstattet<br />

das Autohaus Much je Fahrzeug / Trennscheibe (egal welche Ausführung)<br />

einen Betrag von 200 Euro.<br />

info@taxifahrzeuge.de<br />

Der Düsseldorfer <strong>Taxi</strong>betrieb <strong>Taxi</strong>-Goossens bietet aufgrund<br />

der hohen Nachfrage ebenfalls eine klare Trennscheibe aus Polycarbonat<br />

an. Wie das Unternehmen berichtet, werden die Scheiben<br />

trotz fehlender ABE von den lokalen Behörden toleriert, denn nur<br />

mit Trennscheibe kann ein Unternehmer seinem Fahrer gegenüber<br />

seiner Vorsorgepflicht und zugleich der Beförderungspflicht nachkommen.<br />

Die universelle Trennscheibe wird inklusive Befestigungsmaterial,<br />

Einbauanleitung und Hinweisschilder zum Preis<br />

von 52,94 Euro netto zuzüglich Versand angeboten. Die Bezahlung<br />

ist via PayPal möglich.<br />

info@goossens-taxi.de<br />

Die Firma Gerken Druck bietet für 199 Euro netto<br />

einen Trennschutz an. Die Corono genannte Abtrennung<br />

ist aus dem gleichen Material gefertigt, wie es im Segelund<br />

Lkw-Bereich Verwendung findet, und ist entsprechend<br />

flexibel. Corono unterscheidet sich von den bisher<br />

genannten Lösungen durch seine anders gedachte Befestigung.<br />

An jeweils zwei Punkten pro Seite wird eine<br />

Fiberglasstange befestigt, die dann die transparente und<br />

alkoholbeständige Folie spannt. In der Höhe der Mittelkonsole<br />

ist eine verschließbare Durchreiche<br />

platziert. Bislang ist Corono für den Volvo<br />

V90 und den Mercedes-Benz W213 erhältlich.<br />

Der Hersteller gibt ein Jahr Gewährleistung.<br />

Ein Versand soll möglich sein.<br />

info@gerken-druck.de<br />

Unter dem Label <strong>Taxi</strong>glas vertreibt die Düsseldorfer<br />

Apporo GmbH & Co. KG einen flexiblen Trennschutz<br />

aus 0,5 mm starkem PVC. Die Sicherheitsfolie soll uvstabil,<br />

einfach zu reinigen und desinfizierbar sein. Sie<br />

wird als spiegel- und blendfrei sowie äußerst hitzestabil<br />

beschrieben. Der rundum vernähte Trennschutz lässt<br />

sich ohne Werkzeug mittels Bandgurte schnell installieren<br />

und passt sich den Innenraumkonturen an. Die<br />

Befestigung erlaubt beispielsweise das Verschieben der<br />

Vordersitze. Die Folie schließt mit dem Dachhimmel ab<br />

und lässt sich rückstandsfrei wieder demontieren. Auf<br />

der Höhe der Mittelkonsole befindet sich eine Durchreiche.<br />

Zum Lieferumfang gehören das benötigte Befestigungsmaterial<br />

sowie ein Fach für Visitenkarten und ein<br />

paar Aufkleber, die auf den Trennschutz hinweisen. Die<br />

Sicherheitsfolie ist zum Preis von 179 Euro inklusive<br />

Steuer erhältlich und kann innerhalb von ein bis zwei<br />

Tagen geliefert werden. info@taxiglas.de<br />

FOTOS: Hersteller<br />

14 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Spezialausgabe Trennschutz


Die auf Rolliumbauten spezialisierte Firma MobiLTec hat ihr<br />

Angebot ebenfalls auf die Herstellung von Hygienewänden ausgeweitet.<br />

Derzeit sind für die Mercedes-Benz E-Klasse, den Ford<br />

Transit/Custom, den Ford Connect und Ford S-Max, sowie für den<br />

VW Caddy speziell angepasste Hygienewände aus Wabenplatten<br />

erhältlich. Der Preis inklusive Montage beträgt 150 Euro für Pkw<br />

und 200 Euro für Transporter. Das verbaute Sichtfenster ist aus<br />

einer starken Folie gefertigt. Auf Anfrage kann die Hygienewand<br />

auch für andere Fahrzeugmodelle angeboten werden.<br />

mobiltec@umbau-spezialist.de<br />

Die Mainlicht GmbH hat in Kooperation mit Christian<br />

Kehl Schutzscheiben aus Makrolon entwickelt. Die<br />

zweiteiligen Scheiben erlauben es weiterhin, die vorderen<br />

Sitze individuell zu verstellen. Der Trennschutz ist<br />

für alle Fahrzeugklassen ( z. B. Mercedes-Benz E-Klasse,<br />

Toyota Corolla und Audi A6) geeignet und kann ohne zu<br />

verkratzen mit Desinfektionsmittel gereinigt werden.<br />

Die Schutzscheiben kosten 99 Euro zzgl. Mehrwertsteuer<br />

und können versendet werden.<br />

info@main-licht.de<br />

SPIPROTECTOR<br />

Dekra: zugelassen<br />

keine Prüfung nach §21 StVZO erforderlich<br />

flexible Montage<br />

passend für alle Fahrzeugtypen<br />

59,- €*<br />

*inkl. MwSt.<br />

zzgl. Versand 3,49 €<br />

www.spiprotector.de


MobiTEC, der bekannte Umrüster von Inklusionstaxis aus Berkheim im Allgäu hat verschiedene<br />

Trennwand-Lösungen im Angebot. Eine aufwendige Ausführung mit Tüv-Segen<br />

kann vor Ort in Berkheim an jedes Fahrzeug angepasst werden. Die stabile Ausführung<br />

mit einer Scheibe aus Makrolon bietet zusätzlich Schutz gegen Vandalismus und ist ab<br />

650 Euro erhältlich. Die günstigeren, ebenfalls aus Makrolon gefertigten, klaren Scheiben<br />

sind für viele Fahrzeuge folgender Hersteller erhältlich: Renault, Nissan, Ford, Opel,<br />

Fiat, VW, Citroën, Mercedes-Benz. Die Trennscheiben werden, je nach Ausführung, mit<br />

den Kopfstützen verschraubt. Eine Montage vor Ort in Berkheim ist möglich. Der Preis<br />

für die Trennscheibe beträgt 145 Euro netto zuzüglich Versand.<br />

info@mobi-tec.de<br />

Das Online-Portal Druck-Held.de<br />

bietet gleich für mehrere Fahrzeugtypen<br />

einen Trennschutz an. Derzeit<br />

gibt es bereits entsprechende Modelle<br />

für die Mercedes-Benz E-Klasse<br />

W213, B-Klasse, V-Klasse / Vito und<br />

für den VW Touran. Der Trennschutz<br />

ist aus Polycarbonat gefertigt und<br />

wird für 69 Euro brutto zuzüglich Versand<br />

angeboten. Zudem wird auch ein<br />

universelles Modell angeboten. Dieses<br />

ist ca. 1150 mm x 420 mm groß und<br />

soll für Fahrzeuge geeignet sein, die<br />

über einen Kopfstützenabstand von<br />

60 bis 90 cm verfügen. Bei allen angebotenen<br />

Trennscheiben weist Druck-<br />

Held darauf hin, dass sie nicht der<br />

StVZO entsprechen und deswegen<br />

nicht offiziell für den Straßenverkehr<br />

zugelassen sind.<br />

office@yourprintdesign.de<br />

Wie uns der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Leser Michael Bacher aus Wiernsheim mitteilte, bietet die in<br />

Pforzheim ansässige Firma Neon-Nagel GmbH <strong>Taxi</strong>-Trennwände wahlweise aus<br />

Polycarbonat oder aus durchsichtigem Acrylglas an. Die Trennwände werden auf Kundenwunsch<br />

individuell angefertigt. Herr Bacher hat uns freundlicherweise Fotos<br />

geschickt, wie die Trennwand in einer Mercedes-Benz E-Klasse und in einem Mercedes-<br />

Benz Vito aussehen. werbung@neon-nagel.de<br />

Das in den Niederlanden ansässige Unternehmen<br />

<strong>Taxi</strong> Butler ist ursprünglich für<br />

die <strong>Taxi</strong>-Bestellung auf Knopfdruck<br />

bekannt. Jetzt wurden auch zwei verschiedene<br />

Trennwandlösungen ins Portfolio aufgenommen.<br />

Unter dem Namen Driver<br />

Bubble bietet <strong>Taxi</strong> Butler das Modell „Flex“<br />

aus PVC-Folie für 39,90 Euro an. Die Folie<br />

wird mittels Spanngurte an den Haltegriffen<br />

oder, falls keine vorhanden sind, an den<br />

beiden B-Säulen befestigt. Der Trennschutz<br />

hat die Abmessungen 139 x 101 Zentimeter<br />

und kann gegebenenfalls unproblematisch<br />

umgefaltet oder an den Seitenrändern zugeschnitten<br />

werden. Die feste Version „Shield“<br />

hingegen ist aus schlagfestem Polycarbonat<br />

gefertigt und ab 79,90 Euro erhältlich. Bei<br />

der Abnahme mehrerer Driver Bubbles<br />

wird Mengenrabatt gewährt.<br />

peter.moen@taxibutler.com<br />

Die Firma Profi Werbetechnik<br />

GmbH bietet einen Trennschutz aus<br />

bruch- und schlagfestem Polycarbonat<br />

an. Die transparente Scheibe wird<br />

dem jeweiligen Fahrzeug angepasst,<br />

ist abwischbar und kann desinfiziert<br />

werden. Der Trennschutz wird mit<br />

Kabelbindern an den Kopfstützen<br />

befestigt und ist für 80 Euro zuzüglich<br />

9,90 Versand bestellbar.<br />

info@profi-werbetechnik.com<br />

FOTOS: Hersteller<br />

16 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Spezialausgabe Trennschutz


ANBIETER<br />

Die Firma Dornhöfer Automation<br />

& Haustechnik<br />

bietet ab sofort Corona-Hygieneschutzscheiben<br />

für das <strong>Taxi</strong><br />

an. Die Scheiben bestehen aus<br />

6 Millimeter dickem Makrolon,<br />

einem schlagfesten Polycarbonat, und werden an den<br />

Kopfstützen befestigt. Wie das Unternehmen bestätigt, soll<br />

die Montage schnell und einfach sein. Die Preise starten<br />

bei 65 Euro netto. Ab einer Abnahme von zehn Scheiben<br />

bietet das Unternehmen einen gestaffelten Mengenrabatt<br />

mit deutlich günstigeren Preisen an.<br />

metalltechnik@dornhoefer.de<br />

Unser <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Kollege Simi hat sich bei dem Berliner Lkw-<br />

Planen-Hersteller Leheplan am Buckower Damm 30, 12349 Berlin,<br />

nach Muster eine feste, aber dennoch flexible Abtrennung<br />

anfertigen lassen. Befestigt wird die transparente Folie über Ösen<br />

und mithilfe von Kabelbindern. Kostenpunkt für die flexible Folie<br />

ist 29,75 Euro brutto (z. B. Toyota Prius+). Die flexiblen Abtrennungen<br />

werden sofort nach Muster gefertigt.<br />

info@leheplan.de<br />

In Baden-Württemberg hat das Unternehmen<br />

<strong>Taxi</strong> Schoch eine Trennwand aus<br />

Polycarbonat entwickelt. Die 3 mm starke<br />

Trennscheibe wird mit Kabelbindern über<br />

Doppelreihen-Bohrungen an den Kopfstützen<br />

fixiert. Eigenen Angaben zufolge sind<br />

deutschlandweit bereits über 700 <strong>Taxi</strong>s mit<br />

dem Trennschutz aus Fellbach ausgestattet<br />

worden. Die Scheibe wird für 129,90 Euro<br />

brutto inklusive bundesweitem Versand<br />

mit einem Datenblatt, das als Nachweis für<br />

den Tüv dienen soll, angeboten.<br />

taxischoch@gmail.com<br />

Der Scheiben-Doktor Offenbach<br />

(Sprendlinger Landstraße<br />

180) hat mittlerweile über<br />

300 <strong>Taxi</strong>s im gesamten Rhein-<br />

Main-Gebiet mit einer Trennscheibe<br />

ausgerüstet. Sie ist aus<br />

bruchfestem Polycarbonat<br />

(Ma krolon) gefertigt. Der Hygieneschutz<br />

wird mit Kabelbindern<br />

an den Kopfstützen befestigt und<br />

ist ab rund 70 Euro zu bekommen.<br />

michael.axt@<br />

scheibendoktor.de<br />

FOTOS: Hersteller<br />

BEGRIFF »SPUCKSCHUTZ« KANN TEUER WERDEN<br />

Aktuell sind viele Begriffe für die Abtrennungen zwischen<br />

Fahrer und Fahrgast im Umlauf, einer jedoch sollte nicht<br />

unbedacht Verwendung finden, denn der „Spuckschutz®“<br />

ist eine vom oberösterreichische Unternehmen Gyrcizka KG<br />

eingetragene Marke. In Österreich ist das bereits seit 2002<br />

der Fall und seit 2013 ist der Spuckschutz® auch für Deutschland<br />

als Unionsmarke eingetragen und darf demzufolge nicht<br />

mehr ohne Beachtung der Markenrechte Verwendung finden.<br />

Darüber haben mit (berechtigter) Empörung bereits diverse<br />

Medien und Fernsehsender, unter anderem das ZDF in „Hallo<br />

Deutschland“ berichtet. Es ist damit zu rechnen, dass genau<br />

darauf geschaut wird, ob der Markenname verbotenerweise<br />

von Wettbewerbern vermarktet wird. Wir können uns deshalb<br />

nur dem Tipp der Medienkollegen anschließen und allen<br />

Unternehmen raten, bei der Bewerbung Ihres Trennschutzes<br />

auf die Verwendung des Markennamens Spuckschutz® zu<br />

verzichten. Glücklicherweise ist die Liste der möglichen Alternativen<br />

recht lang: Trennschutz, Trennwand, Hygieneschutz,<br />

Hygienevorhang, Niesschutz, Schutzscheibe, Virenschutz,<br />

Hustschutz etc.<br />

sg<br />

TAXI – Spezialausgabe Trennschutz <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

17


ANBIETER<br />

Die Atelier Damböck Messebau GmbH hat ihr<br />

Angebot um eine zweiteilige <strong>Taxi</strong>-Trennwand aufgestockt.<br />

Sie ist aus Polycarbonat gefertigt und wird mit<br />

einer aus Holz gefertigten Halterung an den Kopfstützen<br />

fixiert. Durch den zweiteiligen, überlappenden Aufbau<br />

sollen die vorderen Sitze bis zu einem gewissen Grad<br />

verstellbar sein. Die Trennscheiben werden für 129 Euro<br />

netto zuzüglich Versand angeboten. Eine Abholung in<br />

Neufinsing ist ebenfalls möglich. Gegen Aufpreis bietet<br />

Atelier Damböck die Möglichkeit der individuellen<br />

Beschriftung an.<br />

atelier@damboeck.de<br />

Das süddeutsche Unternehmen KM foliographics GmbH &<br />

Co. KG bietet einen Trennschutz aus Polycarbonat an. Die Scheibe<br />

mit dem Namen SAFETY2DRIVE ist klar, transparent und<br />

Brandschutz-zertifiziert und kostet ca. 60 Euro netto. Befestigt<br />

wird sie mittels Kabelbinder an den Kopfstützen. Entsprechende<br />

Löcher bohrt der Kunde selbst. Die Trennscheibe mit den Abmessungen<br />

1350,2 mal 662,8 mm soll in den gängigsten <strong>Taxi</strong>modellen<br />

wie Mercedes-Benz E-Klasse und VW Touran verbaut werden können,<br />

verfügt aber aktuell über keine ABE. Sonderanfertigungen<br />

sind nach Absprache möglich. Auf Wunsch können die Scheiben<br />

wahlweise einseitig mit einer antimikrobiellen Folie beschichtet<br />

werden. anfrage@km-f.de<br />

In Hamburg bietet der Funk-<br />

Service <strong>Taxi</strong>-Point Trennscheiben<br />

aus 1 mm starker<br />

PET-Folie an. Sie kann mit<br />

handelsüblichen Fensterputzmitteln<br />

gereinigt werden und ist flexibel. Die Preise<br />

für die Trennwand inklusive Montage beginnen bei<br />

85 Euro brutto. moin@taxipoint-hamburg.de<br />

Das Unternehmen J.D.Geck GmbH aus Altena bietet<br />

eine Trennwand aus 1,5 mm PET G glasklar an. Sie hat<br />

die Abmessungen 1321mm x 450mm x 1,5mm und wird<br />

über die Schlitze in der Scheibe mithilfe von vier Klettschlaufen<br />

an den Kopfstützen fixiert. Die extra langen<br />

Klettschlaufen ermöglichen einen universellen Einsatz<br />

für alle gängigen Sitzabstände. Die Scheibe wird für<br />

50 Euro netto zzgl. Versand angeboten.<br />

daniela.makala@geck.de<br />

BRODIT STELLT DIE VERBINDUNG HER<br />

Viele der hier vorgestellten festen Trennwände werden an<br />

den Kopfstützen der Fahrzeuge befestigt. Mal mit Kabelbindern,<br />

mit Klettverschlüssen oder mit einer Klemmvorrichtung.<br />

Der Hersteller Brodit, unter anderem bekannt durch seine<br />

fahrzeugspezifischen Handy- und Tablethalterungen, bietet<br />

für nahezu jedes Fahrzeug Kopfstützen-Halterungen an, die<br />

sich als Träger für eine feste Trennwand eignen könnten. Die<br />

Halterungen gelten als Zuladung und fallen deshalb nicht<br />

unter §19 der StVZO. Trotzdem sind die Halterungen teilweise<br />

von unabhängigen Prüfunternehmen wie der Dekra getestet<br />

worden. Die Fotos zeigen den Grundhalter und Trennscheiben,<br />

wie sie in Schweden verbaut werden. info@brodit.de<br />

FOTOS: Hersteller<br />

Alle Angaben ohne Gewähr!<br />

18 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Spezialausgabe Trennschutz


TRENNSCHUTZ IN SERIE<br />

TRENNSCHUTZ IN SERIE<br />

Bei dem auch in Deutschland erhältlichen London <strong>Taxi</strong> ist traditionell eine<br />

Trennwand verbaut. Der Konflikt zwischen Gesundheits- und Unfallschutz ist hier<br />

also bereits gelöst. Der E-Antrieb wird jetzt auch gefördert.<br />

Eine Trennwand gehört genauso zum London <strong>Taxi</strong> wie sein<br />

klassisches Design.<br />

Wollen die Gäste bar bezahlen, kann der direkte Kontakt dank der<br />

Geldschale vermieden werden.<br />

Das Bundesamt für Wirtschaft und<br />

Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das<br />

elektrisch betriebene <strong>Taxi</strong>, dessen<br />

Raumkonzept und Design am klassischen<br />

Londoner Black Cab angelehnt ist,<br />

mittlerweile als Plug-in-Hybrid eingestuft.<br />

Der Kauf eines Neuwagens wird deshalb<br />

mit bis zu 3.750 Euro gefördert. Gerade<br />

zur Zeit der Corona-Pandemie punktet der<br />

Brite mit seiner umfangreichen Standardausstattung.<br />

Beispielsweise verfügt der TX,<br />

so lautet die offizielle Typenbezeichnung<br />

des London <strong>Taxi</strong>s, serienmäßig über eine<br />

Trennscheibe. Sie schützt nicht nur vor<br />

Überfällen, sondern dient auch als Hygieneschutz.<br />

Die transparente Scheibe baut ab<br />

der halben Fahrzeughöhe auf einer festen<br />

Abtrennung auf und ist massiv ausgeführt.<br />

Für die einfache Kommunikation zwischen<br />

dem Fahrer und den Fahrgästen steht<br />

eine Gegensprechanlage zur Verfügung,<br />

die auf Wunsch für Fahrgäste mit Hörgerät<br />

einen Extra-Service bietet, indem dieses<br />

über eine sogenannte T-Spule verbunden<br />

werden kann. Der Inklusionsgedanke wird<br />

aber noch weitergeführt, denn der TX kann<br />

auch Menschen in Rollstühlen befördern.<br />

Der Zugang erfolgt über eine Rollstuhlrampe,<br />

die auch zu einer Trittstufe umfunktioniert<br />

werden kann. Ein Schwenksitz ist<br />

ebenfalls mit an Bord.<br />

INKLUSIONSTAXI AB WERK<br />

Diese Ausstattung eröffnet dem TX-Besitzer<br />

auch noch weitere Türen, beispielsweise zu<br />

regionalen Förderungen, die den Einsatz<br />

von Inklusionstaxis finanziell unterstützen.<br />

In Berlin ist das beispielsweise mit<br />

dem Programm „Wirtschaftsnahe<br />

Elektromobilität“ (WELMO)<br />

möglich, welches Berliner<br />

TX-Besitzer auf weitere<br />

4.000 Euro<br />

Zuschuss hoffen<br />

lässt. Ein Antrag kann beim IBB Business<br />

Team GmbH Berlin gestellt werden.<br />

Regional, speziell in Süddeutschland, laufen<br />

Förderprogramme, welche die Umrüstung<br />

von <strong>Taxi</strong>s hin zum Inklusionstaxi<br />

fördern. Ob und wie die Programme den<br />

Kauf eines TX fördern, der ja ab Werk<br />

komplett ausgestattet ist, muss individuell<br />

abgefragt werden.<br />

Mit Blick auf das Corona-Virus spricht<br />

noch mehr für den TX. Das in der Nähe von<br />

Birmingham gefertigte <strong>Taxi</strong> kann auch optional<br />

mit einer kontaktlosen Bezahlfunktion<br />

geordert werden. Will der Kunde bar bezahlen,<br />

kann das Geld mittels einer Geldschale,<br />

die in der Trennwand integriert ist, übergeben<br />

werden. Aus der Sicht des Fahrers<br />

ist auch die Abwesenheit des Beifahrersitzes<br />

zu begrüßen, denn beim London <strong>Taxi</strong><br />

ist dort klassischerweise der Platz für das<br />

Gepäck vorgesehen. Der Fahrgast muss also<br />

nie dazu aufgefordert werden, auf den hinteren<br />

Sitzen Platz zu nehmen.<br />

Das neu errichtete LEVC-Werk in der<br />

Nähe von Coventry musste natürlich<br />

auch auf Covid-19 reagieren und hat die<br />

für Ostern geplante einwöchige Produktionsunterbrechung<br />

ausgeweitet. Wie das<br />

Frankfurter LEVC-Vertriebsbüro, welches<br />

erst kürzlich personell aufgestockt wurde,<br />

gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> mitteilte, sind allerdings<br />

Lagerfahrzeuge verfügbar. Wenn die<br />

Produktion am 8. Juni wie geplant wieder<br />

angelaufen ist, können auch kurzfristig<br />

nach Kundenwunsch ausgestattete Fahrzeuge<br />

ausgeliefert werden. <br />

sg<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, LEVC<br />

20 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Spezialausgabe Trennschutz


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TAXI – Spezialausgabe Trennschutz <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong>


UNFALLSCHUTZ<br />

DER UNFALLSCHUTZ<br />

KOSTET (ZU) VIEL ZEIT<br />

Eigentlich sollen die <strong>Taxi</strong>-Trennwände nur vor der Ansteckung mit<br />

dem Corona-Virus schützen. Die technischen Überwachungsvereine<br />

haben jedoch eine ziemlich konkrete Idee davon, welche Tests die<br />

Trennvorrichtungen absolviert haben müssen.<br />

In einem mehrseitigen Anforderungskatalog haben sich beispielsweise<br />

der TÜV Rheinland und der TÜV Süd mit den<br />

Trennscheiben in <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen auseinandergesetzt.<br />

Per Definition unterscheiden die beiden Prüforganisationen dabei<br />

nach der Art und Weise der Befestigung der Trenneinrichtung. Ob<br />

das verwendete Material flexibel oder fest ist, spielt dabei zunächst<br />

keine Rolle.<br />

Wichtig ist, dass der TÜV einen großen Unterschied macht, ob<br />

die Trenneinrichtung fest verbaut ist, sprich nur mit Werkzeug<br />

entfernt werden kann, oder ob sie mittels einer Schnellfixierung<br />

befestigt wird. Letztere kann bei einer vorübergehenden Nutzung<br />

als Trenneinrichtung aus „juristischen Gründen als ,Mitführen<br />

von Ladung‘ eingestuft werden. Was – und das ist der wichtige<br />

Punkt – nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2)<br />

StVZO führen soll. Als Beispiele einer Schnellfixierung werden<br />

konkret Saugnäpfe oder Klemmvorrichtungen genannt.<br />

Trotzdem stellt der TÜV fest, dass auch die vorübergehende<br />

Nutzung einer Trennvorrichtung grundsätzlich ein Gefährdungspotenzial<br />

mit sich bringe, und das sei identisch mit dem Gefährdungspotenzial<br />

einer fest verbauten Trennwand. Um nur einen<br />

von vielen Punkten beispielhaft zu nennen: Bereits bei einer eingeschränkten<br />

Nutzbarkeit des Beifahrersitzes geht der TÜV von<br />

einer Gefährdung aus. Will man also eine Trennwand fest im Fahrzeug<br />

fixieren, dann müsste ein Gutachten zur Erlangung der<br />

Betriebserlaubnis durchgeführt werden. Dabei würde das Augenmerk<br />

unter anderem auf die Eigenschaften der verwendeten Materialien<br />

gerichtet, aber auch die Interaktion der Trennwand mit<br />

dem Airbag-System müsste mittels einer Auslöseprüfung untersucht<br />

werden. Geht es nach dem TÜV, sollte auch das Unfallverhalten<br />

mittels eines Schlittentests nachgewiesen werden. Für ein<br />

komplettes Gutachten müsste zusätzlich noch eine Vielzahl von<br />

Prüfpunkten abgearbeitet werden.<br />

Mobitec bietet als einer von wenigen Trennschutz-Anbietern eine<br />

Lösung an, die vom TÜV abgesegnet ist.<br />

Kann für Festeinbauten die Gefährdung von Insassen auf<br />

bestimmten Sitzplätzen nicht ausgeschlossen werden, dann ist<br />

das aber auch noch kein Ausschlusskriterium. Im Zweifel solle<br />

dann der Nachweis geführt werden, dass diese Sitzplätze nicht<br />

mehr benutzt werden können. Kann kein Nachweis geliefert werden,<br />

dann gibt es die Option, den entsprechenden Sitzplatz aus<br />

den Fahrzeugpapieren auszutragen.<br />

Fazit: <strong>Taxi</strong>-Trennvorrichtungen müssen nicht grundsätzlich<br />

zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Wichtig ist die Unterscheidung<br />

zwischen Festeinbauten und der vorübergehenden Nutzung<br />

mit Schnellfixierungen. Zudem kann ein <strong>Taxi</strong>-Trennschutz<br />

auch eintragungsfähig sein. Eine TÜV-sichere Zertifizierung wird<br />

allerdings ein länger andauernder Prozess sein. <br />

sg<br />

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gebrauchten Taxen und Mietwagen<br />

<strong>Taxi</strong>-/Kleinbus-Trennwände<br />

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FOTO: Mobitec<br />

22 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Spezialausgabe Trennschutz


UNFALLSCHUTZ<br />

DIE TIPPS DER<br />

BG VERKEHR<br />

Als für den Verkehrssektor und damit<br />

auch für <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen<br />

zuständige Berufsgenossenschaft hat<br />

auch die BG Verkehr ihre Einschätzung<br />

zu den in <strong>Taxi</strong>s eingesetzten<br />

Schutzsystemen abgegeben.<br />

Scheiben aus hartem Material wie Kunststoff oder Glas sollten stoßund<br />

splitterfest sein, rät die BG Verkehr.<br />

Auf der BG Verkehr-Homepage<br />

haben Präventionsexperten und<br />

Arbeitsmediziner branchenspezifische<br />

Empfehlungen zum Infektionsschutz<br />

zusammengestellt, die den Arbeitsschutzstandard<br />

des Bundesministeriums für<br />

Arbeit und Soziales für das Verkehrsgewerbe<br />

konkretisieren. Dabei werden unter dem<br />

Stichwort <strong>Taxi</strong> auch Fragen zu den Trennschutz-Lösungen<br />

beantwortet, die aktuell<br />

bei immer mehr <strong>Taxi</strong>s zum Einsatz kommen.<br />

Laut einer Erhebung durch <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> sind<br />

BITTE ANSCHNALLEN<br />

Was eigentlich bei jeder Beförderung<br />

selbstverständlich ist,<br />

sollte in <strong>Taxi</strong>s mit Trennschutz ganz<br />

besonders hervorgehoben werden:<br />

Sowohl durch einen Aufkleber als<br />

auch mündlich vor Beginn jeder<br />

Fahrt sollte man die Fahrgäste<br />

explizit auf die Anschnallpflicht<br />

hinweisen. Wenn man dann auch<br />

darauf achtet, dass beim Einbau<br />

die Kanten abgerundet und nicht<br />

scharfkantig sind, wäre das Verletzungsrisiko<br />

deutlich reduziert.<br />

in Deutschland bereits knapp 3.000 <strong>Taxi</strong>s<br />

entsprechend umgerüstet (Stand Anfang<br />

Mai). Dabei kommen sowohl Schutzscheiben<br />

als auch Folien zum Einsatz.<br />

Laut BG Verkehr bietet keine der beiden<br />

Varianten einen verlässlichen Schutz,<br />

sie reduzieren allerdings das Risiko einer<br />

Tröpfcheninfektion, weshalb sie grundsätzlich<br />

zu empfehlen seien. Beim Einbau<br />

nennt die BG Verkehr vier Punkte, auf die<br />

man achten sollte. Dazu zählt erstens eine<br />

Klärung, ob die Lösung gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung<br />

(StVZO) zulässig<br />

ist. Auskunft darüber könnten sowohl<br />

die Zulassungsstellen als auch die Prüfstellen<br />

zugelassener Prüforganisationen<br />

geben.<br />

KEINE SCHARFEN KANTEN<br />

Zweitens sollten Scheiben aus hartem Material<br />

wie Kunststoff oder Glas stoß- und splitterfest<br />

sein. Die BG Verkehr schreibt dazu<br />

wörtlich: „Scheiben aus Sicherheitsglas<br />

oder glasähnliche Kunststoffe brauchen<br />

eine Bauartgenehmigung nach UNECE 43<br />

oder (national) nach Paragraf 22a StVZO.“<br />

Drittens seien bei der Verankerung nur<br />

solche Lösungen zu empfehlen, „durch die<br />

beim Bremsen oder bei einem Aufprall<br />

keine zusätzliche Gefahr durch schlechte<br />

Verankerung, scharfkantige oder vorstehende<br />

Teile etc. entsteht. Befestigungen,<br />

die eine feste Verschraubung mit der Karosserie<br />

beinhalten, sollten durch einen Kfz-<br />

Fachbetrieb eingebaut werden.“<br />

Als vierten Punkt weist die BG Verkehr<br />

auf die Wirkung der Airbags hin. Diese<br />

dürfe durch den Einbau nicht beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Auch hinsichtlich der Reinigung der<br />

Scheiben oder Schutzfolien gibt es von der<br />

BG Verkehr Tipps. „Damit sich keine Viren<br />

auf den Scheiben oder Folien ansammeln,<br />

sollten die Fahrer oder die Fahrerinnen<br />

diese möglichst mehrmals am Tag reinigen.“<br />

Dabei sei eine gründliche Reinigung<br />

mit fettlösenden Haushaltsreinigern und<br />

Einmaltüchern zu empfehlen. Alternativ<br />

könne man auch chemische Desinfektionsmittel<br />

nutzen, wobei die BG Verkehr<br />

ausdrücklich darauf hinweist, dass diese<br />

keinen zusätzlichen Nutzen gegenüber den<br />

erstgenannten Reinigungsmitteln haben.<br />

Außer man verwendet Desinfektionsmittel<br />

„mit nachgewiesener Wirksamkeit mit<br />

dem Wirkungsbereich ,begrenzt viruzid‘<br />

(wirksam gegen behüllte Viren), ,begrenzt<br />

viruzid PLUS‘ oder ,viruzid‘.“ jh<br />

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Wir wünschen auf diesem Wege<br />

Allen Kollegen Durchhaltevermögen<br />

und bleiben Sie gesund!<br />

TAXI – Spezialausgabe Trennschutz <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

23


DEUTSCHLAND RÜSTET UM<br />

»EIN TAXI MIT<br />

TRENNSCHUTZ, BITTE«<br />

<strong>Taxi</strong>betriebe und Zentralen aus ganz Deutschland melden seit Ostern an die<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Redaktion die Anzahl ihrer <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen, die sie mittlerweile<br />

mit einer Trennschutz-Vorrichtung ausgestattet haben. Wir haben sie nach<br />

Postleitzahlen sortiert.<br />

POSTLEITZAHLENGEBIET 0<br />

01067 – 01705 <strong>Taxi</strong>zentrale Dresden,<br />

T: 0351 / 211 211; www.taxi-dresden.de,<br />

App: <strong>Taxi</strong> Deutschland<br />

06484 Quedlinburg: <strong>Taxi</strong>betrieb<br />

Bettermann, T: 08000 / 702525,<br />

www.taxibettermann.de<br />

09456 Annaberg-Buchholz, AutoRuf<br />

Annaberg, T: 03733 / 6 22 500,<br />

www.taxi-annaberg.de<br />

POSTLEITZAHLENGEBIET 1<br />

10115 – 14193 Berlin: <strong>Taxi</strong> Berlin,<br />

T: 030 / 20 20 20, www.taxi-berlin.de,<br />

App: taxi.eu<br />

<strong>Taxi</strong>betriebe mit Trennschutz, die sich<br />

über <strong>Taxi</strong> Berlin vermitteln lassen: Fischer,<br />

Sven Prade, Metrocab <strong>Taxi</strong>- und Handels-<br />

GmbH, H. Simsek, Claudia Jensen, Wolfgang<br />

Slipek, Hanifi Karakus, Thomas Dahl,<br />

Mustafa Orcan, Va Piano taxi, Boto Töpfer<br />

12529 Schönefeld: Jacqueline Hackermann-Richter,<br />

T: 0171 / 47 19 812<br />

14059 Berlin: <strong>Taxi</strong>betrieb Ralf Titzmann,<br />

T: 0171 / 79 21 400 (OF)<br />

15711 Königs Wusterhausen, <strong>Taxi</strong> Konski,<br />

T: 03375 / 293371<br />

POSTLEITZAHLENGEBIET 2<br />

20095 – 22769 <strong>Taxi</strong>zentralen Hamburg<br />

Hansataxi, T: 040 / 211 211,<br />

www.taxi211211.de, App: taxi.eu;<br />

<strong>Taxi</strong> Hamburg, T: 040 / 66 66 66,<br />

www.taxihamburg.de, App: taxi.eu<br />

„DAS TAXI“, T: 040 / 22 11 22,<br />

www.das-taxi.de, App: taxi.eu<br />

<strong>Taxi</strong>betriebe mit Trennschutz, die sich<br />

über eine der Hamburger Zentralen<br />

vermitteln lassen: Prösch, Ingrid Seele<br />

22293 Hamburg: <strong>Taxi</strong> Alstertal,<br />

T: 040 / 600 30 40, www.taxialstertal.de;<br />

App: <strong>Taxi</strong>.de<br />

22850 Norderstedt: Autoruf Norderstedt<br />

Roland Klee, T: 040 / 52 41 088<br />

www.taxi-norderstedt.de, App: taxi.de<br />

22851 Norderstedt: Topp-<strong>Taxi</strong>,<br />

T: 040 / 30 85 20 20, www.topp-taxi.de<br />

24103 bis 24159 Kiel: Kieler Funk-<strong>Taxi</strong>-<br />

Zen trale, T: 0431 / 68 01 01, www.taxikiel.de<br />

24113 Kiel: Mare <strong>Taxi</strong> Kiel GmbH,<br />

T: 0431 / 77070, www.maretaxikiel.de<br />

24340 Eckernförde: <strong>Taxi</strong>ruf Ottenberg,<br />

T: 04351 / 5000, www.taxiottenberg.de<br />

24768 Rendsburg: <strong>Taxi</strong> Bogalski,<br />

T: 04331 / 22033, www.taxi-bogalski.de<br />

24803 Erfde: <strong>Taxi</strong> Rehder, T: 04333 / 377<br />

24855 Jübek: <strong>Taxi</strong> Sierks, T: 04625 / 73 37,<br />

www.taxi-sierks.de<br />

24963 Tarp: <strong>Taxi</strong> Sierks,<br />

T: 04638 / 89 97 533, www.taxi-sierks.de<br />

25337 Elmshorn: Minicar Nord<br />

Personen beförderung, T: 04121 / 750 642,<br />

www.minicar-nord.de<br />

25980 Sylt: Miet.Micha,<br />

T: 04651 / 83 20 632, www.mietmicha.de<br />

26122 Oldenburg: Acht-Elf-Elf Das <strong>Taxi</strong><br />

GmbH, T: 0441 / 811 11,<br />

www.81111.taxi, App: <strong>Taxi</strong>.de<br />

26382 Wilhelmshaven: Taxen Zaage,<br />

T: 04421 / 44450, www.taxenzaage.de,<br />

App: <strong>Taxi</strong>.de<br />

26409 Wittmund: DAKO <strong>Taxi</strong> und<br />

Mietwagen GmbH, T: 04462 / 4066<br />

28195 bis 28777 Bremen: <strong>Taxi</strong>-Ruf Bremen,<br />

T: 0421 / 14014, www.taxi-ruf-bremen.de,<br />

App: <strong>Taxi</strong> Deutschland.<br />

POSTLEITZAHLENGEBIET 3<br />

30159 – 30657: <strong>Taxi</strong>zentrale Hannover<br />

Hallo <strong>Taxi</strong> 3811, T: 0511 / 3811;<br />

www.taxi-hannover.de, App: Cab4me,<br />

Besonderheit: An die angeschlossenen<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer und deren Fahrer<br />

wurden 6.100 OP-Masken verteilt. davon<br />

1.100 nach dem FFP2-Maskenstandard.<br />

30163 Hannover: Leine Taxen,<br />

Telefon siehe Hallo <strong>Taxi</strong>3811<br />

30823 Garbsen: Taxengemeinschaft<br />

Bittner, T: 05131 / 22 22,<br />

www.taxengemeinschaft.de, App: taxi.de<br />

30853 Langenhagen: <strong>Taxi</strong>betrieb Gieseke,<br />

T: 0163 / 640 72 32<br />

30926 Seelze: Taxengemeinschaft Bittner,<br />

T: 05137 / 22 22,<br />

www.taxengemeinschaft.de, App: taxi.de<br />

31134 – 31141 <strong>Taxi</strong>zentrale Hildesheim,<br />

T: 05121 / 555 55, App: <strong>Taxi</strong>.de<br />

31139 Hildesheim: <strong>Taxi</strong> Danielzik,<br />

T: 05121 / 999 51 55 oder<br />

<strong>Taxi</strong>zentrale Hildesheim<br />

31141 Hildesheim: Mende Taxen,<br />

T: 05121 / 20 69 55, www.mende-taxen.de<br />

31167 Bockenem: Funk-Autoruf Schneider,<br />

T: 05067 / 20 20<br />

31515 Wunstorf: Taxengemeinschaft<br />

Bittner, T: 05031 / 22 22,<br />

www.taxengemeinschaft.de, App: taxi.de<br />

31535 Neustadt am Rbge.: Taxengemeinschaft<br />

Bittner, T: 05032 / 44 33,<br />

www.taxengemeinschaft.de, App: taxi.de<br />

31812 Bad Pyrmont: Pyrmonter<br />

Taxenzentrale e. V., T: 05281 / 24 24,<br />

www.taxipyrmont.de<br />

33330 Gütersloh: City <strong>Taxi</strong> E. Pischke UG,<br />

T: 05241 / 347 11, www.taxi-pischke.de<br />

35444 Biebertal: City-<strong>Taxi</strong> bzw. Minicar<br />

Biebertal, T: 06409 / 808 40 00<br />

37327 Leinefelde: <strong>Taxi</strong> Fischer KG,<br />

T: 03605 / 50 19 69, www.taxi-eichsfeld.de<br />

37574 Einbeck: Uta Konstantianos,<br />

T: 05561 / 13 13,<br />

www.taxi-konstantin-einbeck.de;<br />

37581 Bad Gandersheim, <strong>Taxi</strong><br />

Rosenthal, T: 05382 / 2544, www.taxibad-<br />

gandersheim.de, App: <strong>Taxi</strong>.de<br />

38100 – 38126 <strong>Taxi</strong>zentralen Braunschweig:<br />

<strong>Taxi</strong>-Ruf Braunschweig GmbH,<br />

T: 0531 / 66 66 66, www.taxibraunschweig.de;<br />

App: <strong>Taxi</strong> Deutschland,<br />

Braunschweiger Taxenzentrale GmbH &<br />

Co. KG, T: 0531 / 555 55, www.taxi-5991.de<br />

38518 Gifhorn: <strong>Taxi</strong> Hoffmann,<br />

T: 05371 / 123 33, www.taxi-hoffmann.com,<br />

App: <strong>Taxi</strong> Hoffmann<br />

POSTLEITZAHLENGEBIET 4<br />

40210 – 40721 Düsseldorf:<br />

<strong>Taxi</strong>-Düsseldorf eG, T: 0211 / 333 33 oder<br />

T: 0211 / 999 99, www.taxi-duesseldorf.com,<br />

App: <strong>Taxi</strong> Düsseldorf<br />

Rhein-<strong>Taxi</strong>, T: 0211 / 21 21 21,<br />

www.rhein-taxi.de, App: taxi.eu<br />

41238 Mönchengladbach: <strong>Taxi</strong>betrieb<br />

A. Faller, T: 02166 / 18 55 55<br />

41352 Korschenbroich: <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

Korschenbroich, T: 02161 / 67 00 00,<br />

www.taxi-korschenbroich.de<br />

41466 Neuss: Limousinenservice & Personenbeförderung<br />

Lesmeister,<br />

T: 02131 / 133 80 80<br />

41540 Dormagen: <strong>Taxi</strong> Surmann GmbH,<br />

T: 02133 / 4 44 44<br />

41564 Kaarst: Funktaxi Hoesen,<br />

T: 0172 / 266 55 99<br />

41564 Kaarst: <strong>Taxi</strong> Holzbüttgen,<br />

T: 02131 / 606 99 99<br />

24 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Spezialausgabe Trennschutz


DEUTSCHLAND RÜSTET UM<br />

42103 – 42399: <strong>Taxi</strong>-Zentrale Wuppertal,<br />

T: 0202 / 27 54 54,<br />

www.taxi-wuppertal.de; App: taxi.eu<br />

42349 Wuppertal: Gregor Fischer,<br />

T: 0202 4087120 oder bei <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

Wuppertal; www.taxifischer.de<br />

44135 – 44388 Dortmund: <strong>Taxi</strong> Dortmund<br />

eG, T: 0231 / 14 44 44, www.taxi-dortmund.de;<br />

App: <strong>Taxi</strong> Deutschland<br />

44143 Dortmund: Helmut Betz<br />

Dienstleistungen oHG,<br />

T: 0231 / 51 15 03, www.helmutbetz.de<br />

44287 Dortmund: <strong>Taxi</strong> Martina Schepers,<br />

T: 0231 / 44 10 10,<br />

www.taxi-martina-schepers.de<br />

45478 Mülheim an der Ruhr:<br />

Auto Stephany GmbH, T: 0208 / 52 222,<br />

www.auto-stephany.de<br />

45966 Gladbeck: <strong>Taxi</strong>betrieb D. Scholz,<br />

T: 02043 / 24 222, www.taxischolz.com<br />

46395 Bocholt: <strong>Taxi</strong> Schwers,<br />

T: 02871 / 6060 oder 44144,<br />

www.taxi-schwers.de<br />

48429 Rheine: <strong>Taxi</strong>unternehmen Andreas<br />

Hartmann, T: 05971 / 79 11 06, www.taxihartmann.info,<br />

App: <strong>Taxi</strong> Hartmann<br />

48431 Rheine: <strong>Taxi</strong> Medycki, T: 05971 / 20 40,<br />

www.taxirheine.de; App: <strong>Taxi</strong>.de<br />

48529 Nordhorn: <strong>Taxi</strong> Geers,<br />

T: 05921 / 60 80, www.taxigeers.de<br />

49074 – 49090 Osnabrück: Osnabrücker<br />

Funk-<strong>Taxi</strong>-Zentrale 32011 eG, T: 0541 /<br />

232011, www.taxi32011.de, App: taxi.eu<br />

49090 Osnabrück: <strong>Taxi</strong>ruf Osnabrück,<br />

T: 0541 / 685 48 48, www. joerg-faenger.info<br />

POSTLEITZAHLENGEBIET 5<br />

50667 – 51467 Köln:<br />

<strong>Taxi</strong> Ruf Köln, T: 0221 / 2882, www.taxiruf.de,<br />

App: taxi.eu, <strong>Taxi</strong> 17, T: 0221 / 17 00 00,<br />

www.taxi17.de, App: <strong>Taxi</strong>.de<br />

51465 Bergisch Gladbach: Limo-B / Reiner<br />

Bremer, T: 0151 22 / 45 46 55,<br />

www.limo-b.de<br />

51597 Morsbach: <strong>Taxi</strong> Gossmann,<br />

T: 02294 / 561, www.gossmann.taxi<br />

52525 Heinsberg: MiniCar Heinsberg,<br />

T: 02452 / 44 44 oder 55 55,<br />

www.mini-car-heinsberg.de<br />

53111 – 53229 Bonn: <strong>Taxi</strong> Bonn eG,<br />

0228 / 55 55 55, www.taxibonn.de, App:<br />

<strong>Taxi</strong>Deutschland<br />

53225 Bonn: <strong>Taxi</strong>krog, T: 0228 / 46 46 49,<br />

www.taxikrog.de<br />

53783 Eitorf: <strong>Taxi</strong> Wisser,<br />

T: 02243 / 22 20, www.taxi-wisser.de<br />

55122 Mainz: <strong>Taxi</strong> Schäfer, T: 0172 / 616 33 39<br />

56075 Koblenz: <strong>Taxi</strong>unternehmen Dirk<br />

Schwartz, T: 0157 / 78 93 30 55,<br />

www.koblenz-taxi.com<br />

56154 Boppard: <strong>Taxi</strong> Gras,<br />

T: 06742 / 82 188, www.taxi-gras.de<br />

59227 Ahlen: <strong>Taxi</strong> Peine GmbH,<br />

T: 2382 / 12 34, www.taxi-peine.de<br />

59439 Holzwickede: <strong>Taxi</strong> Steinberg,<br />

T: 02301 / 22 56<br />

59557 Lippstadt: <strong>Taxi</strong>zentrale Roli GbR,<br />

T: 02941 / 101 03, www.taxiroli.de,<br />

App: taxi.de<br />

POSTLEITZAHLENGEBIET 6<br />

60306 – 65931 Frankfurt: <strong>Taxi</strong> Frankfurt<br />

eG, T: 069 / 23 00 01, www.taxi-frankfurt.de,<br />

App: <strong>Taxi</strong> Deutschland;<br />

60439 Frankfurt: Diaz und Paschen GbR,<br />

Telefon siehe <strong>Taxi</strong> Frankfurt eG<br />

60487 Frankfurt: Jupiter <strong>Taxi</strong> GmbH,<br />

Telefon siehe <strong>Taxi</strong> Frankfurt eG,<br />

www.taxibasalt19.de<br />

60487 Frankfurt: Kurs <strong>Taxi</strong> GmbH,<br />

www.acretat.wixsite.com/kurs<strong>Taxi</strong> (OF)<br />

63839 Kleinwallstadt: <strong>Taxi</strong> Lo Re (bedient<br />

auch Hausen , Leidersbach, Eschau, Sulzbach<br />

/ Main, Niedernberg und Grosswallstadt),<br />

T: 06022 / 710 15 15, www.taxi-lo-re.de<br />

64521 Groß Gerau + 64569: VIP Care<br />

Hospitality, T: 06152 / 3333, www.3333.taxi<br />

66111 – 66133 Saarbrücken: <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

Saarbrücken eG, T: 0681 / 33 0 33,<br />

www.taxi-sb.de<br />

66111 Saarbrücken: <strong>Taxi</strong> 71111,<br />

T: 0681 / 711 11, www.71111.de<br />

69115 – 69126 Heidelberg: Auto-Funktaxi-<br />

Vermittlungszentrale Heidelberg e. G.,<br />

T: 06221 / 30 20 30, www.taxi302030.de,<br />

App: <strong>Taxi</strong>Deutschland, taxi eu, SixtRide<br />

<strong>Taxi</strong>HDirekt e. V. Heidelberg,<br />

T: 06221 / 73 90 90, www.taxihdirekt.de<br />

POSTLEITZAHLENGEBIET 7<br />

70173 – 70178 Stuttgart: <strong>Taxi</strong>-Auto-Zentrale<br />

e. G., T: 0711 / 551 00 00 oder<br />

T: 0711 / 194 10, App: taxi.eu<br />

70825 Korntal-Münchingen: <strong>Taxi</strong> Frank,<br />

T: 07150 / 92 26 00<br />

71522 Backnang: <strong>Taxi</strong>-Unternehmen<br />

K. Assfalg, T: 07191 / 91 37 70<br />

71640 Ludwigsburg: <strong>Taxi</strong> Gücer,<br />

T: 07141 / 259 10 33<br />

78098 Triberg: <strong>Taxi</strong> Herrmann,<br />

T: 07722 / 50 85<br />

78132 Hornberg: Interessengemeinschaft<br />

<strong>Taxi</strong> Ortenau e. V., T: 07833 / 955 89 83,<br />

www.ig-taxi-ortenau.de<br />

78132 Hornberg: <strong>Taxi</strong> Lehmann,<br />

T: 07833 / 95 96 11<br />

78333 Stockach: <strong>Taxi</strong> Stockach,<br />

T: 07771 / 44 44, www.stockach-taxi.de<br />

78462 – 78467 Konstanz:<br />

<strong>Taxi</strong> Dornheim, T: 07531 / 677 77,<br />

www.taxi-dornheim.de<br />

POSTLEITZAHLENGEBIET 8<br />

80331 bis 81369 München: <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale, T: 089 / 450 540,<br />

www.isarfunk.de, App: taxi.eu, <strong>Taxi</strong>-<br />

München eG, T: 089 / 21 610, www.taximuenchen.com,<br />

App: <strong>Taxi</strong> Deutschland,<br />

<strong>Taxi</strong>betriebe, die sich über eine Münchner<br />

<strong>Taxi</strong>zentrale vermitteln lassen: Osman<br />

Naimen; Selaedin Oglou; A1 <strong>Taxi</strong>, Christine<br />

Degler, Florian Bachmann Businesstaxi<br />

Munich-Team, T: 0177 / 780 78 08,<br />

www.businesstaxi-munich.de<br />

82496 Oberau: <strong>Taxi</strong>-Bader, T: 08824 / 80 79<br />

83043 Bad Aibling: <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

Wendelstein GmbH, T: 08061 / 16 60,<br />

www.taxi-badaibling.de<br />

83646 Bad Tölz, <strong>Taxi</strong> Much, 08041 / 12 12,<br />

www.taxi-much.de, App: <strong>Taxi</strong>.de<br />

84524 Neuötting + 84503 Altötting:<br />

<strong>Taxi</strong> Hansbauer, T: 08671 / 24 38 und<br />

T: 08671 / 67 32, www.taxi-hansbauer.de<br />

85049 – 85057 Ingolstadt: <strong>Taxi</strong>-Funk<br />

Ingolstadt, T: 0841 / 194 10,<br />

www.taxi-ingolstadt.de, App: Cab4me<br />

85661 Forstinning: <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />

Pawelczyk, T: 08121 / 31 4,<br />

www.taxi-pawelczyk.de<br />

86150 – 86154 Augsburg: <strong>Taxi</strong> Augsburg<br />

e. G., T: 0821 / 350 25, www.taxiaugsburg.de;<br />

App: taxi.eu, Besonderheit:<br />

Seit dem 14. April <strong>2020</strong> werden Krankenfahrten<br />

grundsätzlich nur noch an Taxen<br />

mit Trennschutz vermittelt.<br />

86956 Schongau: <strong>Taxi</strong> Wieland,<br />

T: 08861 / 88 98, www.taxi-wieland.de<br />

87700 Memmingen: Maier Memmingen<br />

MM <strong>Taxi</strong> GmbH, T: 08331 / 44 44 oder<br />

T: 08331 / 45 45, www.taxi-memmingen.de,<br />

App: <strong>Taxi</strong>.de<br />

88045 – 88048 Friedrichshafen:<br />

<strong>Taxi</strong> Fuhrmann, T: 07541 / 55 55 55 oder<br />

T: 07542 / 55 55 55, www.taxifuhrmann.de<br />

88339 Bad Waldsee: Hörmann & Hörmann<br />

GbR, T: 07524 / 83 40<br />

88400 Biberach/Riß: <strong>Taxi</strong> Gnant,<br />

T: 07351 / 60 00 oder T: 07351 / 66 66,<br />

www.taxi-gnant.de<br />

88499 Riedlingen: <strong>Taxi</strong>-Kasiske,<br />

T: 07371 / 74 07, www.taxi-kasiske.de<br />

89542 Herbrechtingen: <strong>Taxi</strong> Mackenbach,<br />

T: 07324 / 98 75 75,<br />

www.taxi-mackenbach.de<br />

POSTLEITZAHLENGEBIET 9<br />

90402 – 90491 Nürnberg: <strong>Taxi</strong> Zentrale<br />

Nürnberg e. G., T: 0911 / 194 10,<br />

www.taxi-nuernberg.de, App: <strong>Taxi</strong>-<br />

Deutschland<br />

92224 Amberg: <strong>Taxi</strong> Penschok,<br />

T: 09621 / 722 33<br />

94469 Deggendorf: <strong>Taxi</strong> Neumeier,<br />

T: 0991 / 34 29 50, www.taxi-neumeier.de<br />

95326 Kulmbach: <strong>Taxi</strong> Braun,<br />

T: 09221 / 74 545<br />

95447 Bayreuth: <strong>Taxi</strong>-Schröder,<br />

T: 0921 / 66 66 22, www.taxi-bayreuth.de<br />

96047 – 96052: Bei der Bamberger<br />

<strong>Taxi</strong>genossenschaft eG sind aktuell (Stand<br />

11.4.<strong>2020</strong>) 40 <strong>Taxi</strong>s mit Trennschutz ausgestattet.<br />

T: 0951 / 150 15, www.taxi-bamberg.de<br />

97421 – 97424 Schweinfurt: <strong>Taxi</strong>-Ruf e. G.,<br />

09721 / 160 60 oder 09721 / 194 10,<br />

www.taxi-schweinfurt.de, App: <strong>Taxi</strong>.de<br />

96476 Bad Rodach: <strong>Taxi</strong> Olm,<br />

T: 09564 / 92 21 16, www.taxi-olm.de,<br />

App: <strong>Taxi</strong> Deutschland<br />

99867 Gotha: <strong>Taxi</strong> Weise, T: 03621 / 75 76<br />

66<br />

99610 Sömmerda: <strong>Taxi</strong>betrieb Simbill,<br />

T: 03634 / 60 06 66<br />

Anmerkung der Redaktion: Kein Anspruch<br />

auf Vollständigkeit. Berücksichtigt sind Meldungen<br />

bis einschließlich 1. Mai <strong>2020</strong>. Die<br />

Übersicht ist auch unter https://tinyurl.com/<br />

ycw7tx5b einsehbar und wird dort ständig<br />

aktualisiert.<br />

TAXI – Spezialausgabe Trennschutz <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

25


VERMARKTUNG UND PR<br />

<strong>Taxi</strong>s mit Trennschutz,<br />

wie hier am Beispiel<br />

eines Dortmunder<br />

<strong>Taxi</strong>s, können seit April<br />

auch per App bestellt<br />

werden.<br />

EIN BELIEBTES MEDIENTHEMA<br />

<strong>Taxi</strong>s mit Trennschutz bedeuten für die Fahrgäste ein Plus an Sicherheit.<br />

Genau das wurde bei den begleitenden Marketingmaßnahmen von <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

und App-Entwicklern in den Vordergrund gerückt.<br />

Seit dem 17. April kann man in Nürnberg sogenannte<br />

„Safe-<strong>Taxi</strong>s“ mit Trennschutz bestellen. Zu Beginn waren<br />

rund 100 <strong>Taxi</strong>s umgerüstet, zwei Wochen später meldete<br />

<strong>Taxi</strong>-Zentrale Nürnberg-Vorstand Christian Linz dann schon die<br />

stolze Anzahl von 300 <strong>Taxi</strong>s. Der Zuspruch unter den Unternehmern<br />

war kein Zufall, schließlich war auch die Nachfrage nach<br />

genau solchen <strong>Taxi</strong>s entsprechend groß.<br />

Dass die Kunden überhaupt von dieser Option erfuhren, war<br />

letztlich einer guten PR-Arbeit zu verdanken. Um diese allerdings<br />

ins Rollen zu bringen und bei den Medien Gehör zu finden,<br />

brauchte es eine klare Botschaft. Die <strong>Taxi</strong>-Zentrale Nürnberg eG<br />

hatte diese Botschaft in einen gängigen Slogan verpackt. „Wenn<br />

das <strong>Taxi</strong> zur Sicherheitszone wird“, hieß es in einer Pressemitteilung.<br />

Was die Menschen also mittlerweile aus dem Supermarkt,<br />

der Tankstelle oder der Apotheke kennen, sei nun auch in <strong>Taxi</strong>s<br />

verfügbar. „Mit dieser Maßnahme trotzen wir Covid-19“, sagte<br />

dazu Christian Linz und sprach von einem<br />

GUTE MEDIENARBEIT<br />

Auch <strong>Taxi</strong>betriebe aus dem<br />

ländlichen Raum haben mit ihren<br />

Trennschutzlösungen mediale<br />

Aufmerksamkeit erlangt. Zahlreiche<br />

lokale Tageszeitungen berichteten<br />

landauf, landab über die Trennlösungen<br />

der <strong>Taxi</strong>betriebe. <strong>Taxi</strong> Much<br />

schaffte es sogar bis in die Sendung<br />

„Jetzt red i“ vom Bayerischen<br />

Rundfunk.<br />

sg<br />

„Schutzschirm“.<br />

Damit Kunden speziell diese <strong>Taxi</strong>s<br />

bestellen können, hatte die Zentrale zudem<br />

ein Bestellmerkmal definiert, dessen Name<br />

auch gleich die Funktion beschrieb: „Unsere<br />

Kunden können bei der telefonischen<br />

Bestellung ein ,Safe-<strong>Taxi</strong>‘ ordern und so<br />

unbesorgt und sicher mit dem <strong>Taxi</strong> fahren.“<br />

Die erhoffte Medienresonanz blieb nicht<br />

aus: Sowohl Radiosender wie auch die<br />

Tageszeitungen berichteten. Der große<br />

Erfolg wurde denn auch schnell vervielfältigt.<br />

Das Safe-<strong>Taxi</strong> wurde über den Landesverband<br />

Bayerischer <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />

mittlerweile auf ganz Bayern ausgedehnt.<br />

TRENNSCHUTZ VIA APP<br />

Was Kunden nahezu überall in Deutschland telefonisch können,<br />

ist mittlerweile auch bei App-Bestellungen möglich. taxi.eu hat in<br />

Zusammenarbeit mit dem Software-Entwickler fms Systems GmbH<br />

die Möglichkeit in die App implementiert, ein „Safe-<strong>Taxi</strong>“ zu<br />

ordern. „Wir haben nun die Bestellung für die Städte Berlin, Hamburg,<br />

Köln, München, Wien und Zürich in der taxi.eu-App freigeschaltet,<br />

weitere Städte im In- und Ausland folgen in Kürze“, sagte<br />

taxi.eu-Geschäftsführer Hermann Waldner zum Start Anfang Mai.<br />

„Natürlich wird für diesen Service auch kein Aufpreis fällig. Wir<br />

wollen unseren Fahrgästen die größtmögliche Sicherheit bieten,<br />

deshalb sind auch die Fahrer mit Mundschutz unterwegs.“<br />

Wenige Tage vor taxi.eu hatte bereits der <strong>Taxi</strong>-Partner Sixt<br />

die Buchung eines „Safe-<strong>Taxi</strong>s“ in seine<br />

App „Ride“ integriert. Vermittelt werden<br />

dabei ebenfalls <strong>Taxi</strong>s mit Trennschutz, wie<br />

gewohnt über die <strong>Taxi</strong>zentralen, unter<br />

anderem in den Städten München, Köln,<br />

Frankfurt, Dortmund, Bremen, Düsseldorf,<br />

Braunschweig, Bochum und Bonn.<br />

Fahrten in einem solchen <strong>Taxi</strong> werden<br />

ohne Aufpreis über die dortigen <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

vermittelt. Die Tatsache, dass dort<br />

bereits bei 80 Prozent aller Bestellungen<br />

das Merkmal Trennschutz verlangt wird,<br />

zeigt den hohen Kundenwunsch an solchen<br />

<strong>Taxi</strong>s. <br />

jh<br />

FOTO: KM Foliographics<br />

26 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Spezialausgabe Trennschutz


<strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

www.taxi-times.taxi<br />

BERLIN<br />

GEBÜHRENREDUZIERUNG, EINKAUFS- UND ESSENSFAHRTEN<br />

BERLINER TAXIZENTRALE<br />

AKTIV GEGEN DIE KRISE<br />

„WOHLTÄTER“ BERLKÖNIG<br />

Pseudo-<strong>Taxi</strong>-Anbieter<br />

fahren weiter<br />

UMZUG DER BERLINER<br />

VERBÄNDE<br />

Vereint in neuen Räumen<br />

ANTI-ECKPUNKTE<br />

Verkehrssenatorin<br />

kritisiert Scheuer-Papier


INHALT<br />

BERLINER TAXIZENTRALE<br />

4 Umgang mit der Krise<br />

5 Einkaufszettel in der App<br />

6 <strong>Taxi</strong> bringt Lieblingsessen<br />

BERLINER WETTBEWERB<br />

7 Fragwürdiges Treiben der Pseudo-<br />

<strong>Taxi</strong>-Anbieter geht weiter<br />

8 Die nicht gemeinnützige Studie<br />

BERLINER VERBÄNDE<br />

8 Verbände in neuen Räumen<br />

BERLINER MELDUNGEN<br />

9 News<br />

BERLINER INITIATIVE<br />

10 Günther gegen Scheuer<br />

KOLUMNE<br />

12 Werde auch Du Uber-Pate!<br />

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther hat ein<br />

Gegenpapier zu Scheuers Eckpunkten vorgelegt (S. 10).<br />

WEGE AUS DER KRISE<br />

Der Staat lässt uns hängen – so in etwa empfinden viele <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

die Corona-Politik. Die staatlichen Hilfen für bedrohte<br />

Gewerbetreibende, die niemand anderes als wir Steuerzahler und<br />

Arbeitslosenversicherten bezahlen müssen, werden ungleich verteilt<br />

und reichen gerade für Mittelständler hinten und vorne nicht.<br />

Etliche Betriebe haben ihre Flotten teilweise oder komplett außer<br />

Betrieb genommen, mit der Versicherung einen Deal gemacht,<br />

beim LABO eine Aussetzung der Betriebspflicht beantragt – und<br />

wissen nicht, wie sie diesen Monat überstehen sollen und wie<br />

lange die Krise noch dauert.<br />

Das Leben und das Geschäft müssen trotz allem weitergehen.<br />

Die Berliner Funkzentrale hat ab Anfang April mit der Senkung<br />

der Funkbeiträge geholfen und bemüht sich überall, Aufträge zu<br />

akquirieren, sei es bei Politik und Wirtschaft, sei es bei Restaurants<br />

und Apotheken. Mit Neuerungen, die wir auf den folgenden<br />

Seiten (und in einer Meldung auf Seite 9) beschreiben, wurde<br />

schnellstmöglich so einiges auf die Beine gestellt, um im Rahmen<br />

der begrenzten Möglichkeiten das Beste aus dem Dilemma<br />

zu machen.<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer wurden mit Beginn der Krise umgehend aktiv<br />

und tüftelten Lösungen gegen Tröpfcheninfektionen im Auto aus.<br />

Schnell ließ man in Baumärkten Acrylglasscheiben zuschneiden<br />

oder klebte Folien an den Fahrzeughimmel im <strong>Taxi</strong>. Dienstleister<br />

fanden kreative Arten der Pkw-Desinfektion, sei es mit Chemikalien<br />

oder mit Trockeneis.<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> informiert online fast rund um die Uhr über die<br />

Möglichkeiten, staatliche Hilfen zu beantragen, über Trennschutz-<br />

Lösungen und über Ideen gegen die Auswirkungen der Krise.<br />

Taxen mit Trennscheibe oder -folie genießen bei der Kundschaft<br />

eine hohe Nachfrage. Wer so etwas hat, sollte sich sowohl bei <strong>Taxi</strong><br />

Berlin (fub@taxi-berlin.de) als auch bei <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> (trennschutz@<br />

taxi-times.com) melden.<br />

Inzwischen scheint der Tiefpunkt der Krise hinter uns zu liegen.<br />

Sieht man sich die Auftragszahlen an, so geht es seit Anfang Mai<br />

wieder bergauf. Wir wünschen Ihnen die Kraft und das Durchhaltevermögen,<br />

die Krise zu überstehen, und dass der angestaute<br />

Konsumhunger sich danach explosionsartig entlädt und uns eine<br />

Belebung des <strong>Taxi</strong>geschäfts und aller anderen angeschlagenen<br />

Branchen beschert.<br />

– die Redaktion –<br />

FOTOS: Wilfried Hochfeld, Hayrettin Şimşek / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

IMPRESSUM<br />

Verlag<br />

taxi-times Verlags GmbH<br />

Persiusstr. 7<br />

10245 Berlin, Deutschland<br />

Telefon: +49 (0)30 / 55 57 92 67-0<br />

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Jürgen Hartmann (jh)<br />

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Handelsregister: Amtsgericht München<br />

HRB 209524<br />

Redaktion (tt)<br />

Stephan Berndt (sb), Jürgen Hartmann (jh),<br />

Wilfried Hochfeld (wh), Axel Rühle (ar),<br />

Hayrettin Şimşek (hs)<br />

E-Mail: tt-berlin@taxi-times.taxi<br />

Mitarbeiter dieser Ausgabe<br />

Irene Jaxtheimer (jx), Rumen Milkow (rm),<br />

Leszek Nadolski (ln)<br />

Grafik & Layout<br />

Stanislav Statsenko, info@inversi-design.de<br />

Anzeigenleitung und Vertrieb<br />

Jürgen Hartmann, anzeigen@taxi-times.com<br />

Telefon: +49 (0)30 / 55 57 92 67-0<br />

Druck<br />

Silber Druck oHG, Otto-Hahn-Straße 25<br />

D-34253 Lohfelden<br />

Erscheinungsweise: Aufgrund der Corona-Pandemie<br />

wurde die Regionalausgabe <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />

(ISSN-Nr.: 2367-3842) als eigenständiger Sonderteil<br />

in <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong> integriert.<br />

Weitere Verlagsmagazine:<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>DACH</strong>, <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> München<br />

Die <strong>Taxi</strong> Berlin TZB GmbH bekommt in <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Berlin eigens gekennzeichnete Mitteilungsseiten, für<br />

deren Inhalte die Genannte im Sinne des Presserechtes<br />

selbst verantwortlich ist.<br />

Veröffentlichung gemäß § 7a Berliner Pressegesetzes<br />

bzw. § 8, Absatz 3 des Bayerischen Pressegesetzes.<br />

Gesellschafter (100 %) der taxi-times Verlags GmbH,<br />

Berlin, ist Jürgen Hartmann.<br />

TITEL: stock.adobe.com<br />

2 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI - Regionalausgabe Berlin


BERLINER TAXIZENTRALE<br />

<strong>Taxi</strong>-Berlin-<br />

Geschäftsführer<br />

Hermann Waldner<br />

spricht mit einem<br />

Fernsehteam über<br />

Maßnahmen gegen<br />

die Krise<br />

MIT TAXI BERLIN AUS DER KRISE<br />

Neben den eigenen Mitarbeitern trägt eine <strong>Taxi</strong>funkgesellschaft auch<br />

Verantwortung für viele angeschlagene Unternehmen. <strong>Taxi</strong> Berlin setzt<br />

seit März sukzessive gezielte Maßnahmen um.<br />

FOTO: Axel Rühle / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Eine große <strong>Taxi</strong>funkgesellschaft<br />

muss vielseitig aktiv und vernetzt<br />

sein, wenn sie ihren Teilnehmern<br />

stetig Aufträge servieren will. Eine Krise,<br />

die sich in ihrer Art und ihren Ausmaßen<br />

niemand ausmalen konnte, verlangt von<br />

einer Funkgesellschaft vielfältige Maßnahmen.<br />

Mit Schnellschüssen ist in Extremsituationen<br />

meist niemandem geholfen. Im<br />

Kampf gegen drohende Insolvenzen sind<br />

sowohl umgehend eingeleitete als auch<br />

wohlüberlegte Maßnahmen gefragt.<br />

Eine der ersten Reaktionen auf die<br />

Krise bestand darin, Gespräche mit Entscheidungsträgern<br />

in der Politik sowie mit<br />

potentiellen Auftraggebern, beispielsweise<br />

in der Wirtschaft, aufzunehmen, um das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe in das Krisenmanagement<br />

einzubinden und die Wahrnehmung seiner<br />

Funktion als systemrelevante Institution<br />

zu stärken. Während die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

die Wichtigkeit einer Abschirmung zwischen<br />

Fahrern und Fahrgästen erkannten<br />

und begannen, erste improvisierte Trennscheiben<br />

in ihren Fahrzeugen zu installieren,<br />

hatte Geschäftsführer Hermann Waldner<br />

bereits Gesprächstermine in schneller<br />

Abfolge. Zu einem Interviewtermin mit<br />

einem ARD-Fernsehteam am 20. März lud<br />

er auch <strong>Taxi</strong>unternehmer und die Berliner<br />

Lokalredaktion der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> in die Persiusstraße<br />

ein, um der Öffentlichkeit zu<br />

präsentieren, wie aktiv das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

die Herausforderung angenommen hatte.<br />

Dass die Funkteilnehmer, sprich die<br />

angeschlossenen <strong>Taxi</strong>betriebe, die Krise<br />

kaum ohne Hilfe überstehen würden, war<br />

schnell abzusehen. Eine wichtige Maßnahme<br />

in diesem Bereich war deshalb die<br />

Halbierung von Funkbeiträgen. Ende März<br />

teilte <strong>Taxi</strong> Berlin seinen Teilnehmern mit,<br />

dass sämtliche fixen Grundgebühren für<br />

den Monat April auf 50 Prozent reduziert<br />

werden. Lediglich die Gebühren für die<br />

vermittelten Funkfahrten im März lasse<br />

man unverändert. Man habe sich zu dieser<br />

kurzfristigen Maßnahme entschieden, weil<br />

man der Verantwortung sowohl gegenüber<br />

den Teilnehmern als auch gegenüber der<br />

Zentrale gerecht werden müsse.<br />

STUNDUNG WÄRE SINNLOS<br />

„Wir haben uns bewusst gegen eine Stundung<br />

der Beiträge entschieden, weil unsere<br />

Funkteilnehmer zu dem Zeitpunkt, wenn<br />

sich das Geschäft wieder normalisiert,<br />

ja nicht das Doppelte verdienen werden,<br />

um dann die laufenden wie auch die aufgelaufenen,<br />

gestundeten Funkgebühren<br />

zurückzubezahlen“, sagte Geschäftsführer<br />

Hermann Waldner gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>.<br />

Man habe als Zentrale, wo immer möglich,<br />

die Betriebskosten gesenkt und könne nun<br />

das damit Erreichte weitergeben. „Selbstverständlich<br />

behalten wir die Lage im Blick<br />

und werden kurzfristig auf die jeweilige<br />

Situation reagieren.“ Er bedankte sich für<br />

den großen Zuspruch. Auch für Mai wurden<br />

die Grundgebühren der Funkbeiträge<br />

reduziert, diesmal um 35 Prozent.<br />

Eine so deutliche Senkung der Beiträge<br />

ist für eine Funkgesellschaft keine Selbstverständlichkeit<br />

und nicht leicht umsetzbar,<br />

denn auch in der Krise fallen wie für<br />

jeden <strong>Taxi</strong>betrieb die laufenden Kosten weiter<br />

an. Ein Einbruch der Auftragszahlen<br />

senkt nur einen geringen Teil der monatlichen<br />

Ausgaben, da man einen für einen Teil<br />

des Personals Kurzarbeit anmelden kann.<br />

Dann zahlt die Arbeitsagentur einen Teil<br />

der Löhne, doch die Arbeitskraft steht entsprechend<br />

nur noch eingeschränkt zur Verfügung.<br />

Das wiederum steht der Notwendigkeit<br />

entgegen, der Krise mit verstärkten<br />

Bemühungen zur Auftragsakquise und<br />

zur Erschließung neuer Geschäftsfelder<br />

zu begegnen.<br />

Zwei Ergebnisse dieser dennoch erfolgreichen<br />

Bemühungen sind bereits Teil der<br />

Vermittlung bei <strong>Taxi</strong> Berlin. Dazu mehr auf<br />

der nächsten Doppelseite.<br />

ar<br />

TAXI BERLIN TZB GMBH<br />

Persiusstraße 7, 10245 Berlin<br />

Telefon: +49 (0)30 / 690 27 20<br />

Telefax: +49 (0)30 / 690 27 19<br />

E-Mail: info@taxi-berlin.de<br />

www.taxi-berlin.de<br />

Öffnungszeiten Kundencenter<br />

und Technikcenter<br />

Mo - Fr 10.00 bis 17.00 Uhr<br />

momentan nur Di + Do 10 - 16 Uhr<br />

Geschäftsführer<br />

Hermann Waldner<br />

Presserechtlich verantwortlich für<br />

diese Seite: Hermann Waldner<br />

Redaktion: Axel Rühle (ar)<br />

Pressekontakt: presse@taxi-berlin.de<br />

TAXI - Regionalausgabe Berlin <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

3


BERLINER TAXIZENTRALE<br />

DER<br />

EINKAUFSZETTEL<br />

IN DER TAXI-APP<br />

„Du shoppst, wir liefern“ – dieses Angebot haben<br />

App-Besteller von <strong>Taxi</strong> Berlin bereits weit über<br />

1.000 mal wahrgenommen. Die Besonderheit: Die<br />

Smartphone-Bezahlung für Waren und Lieferung<br />

erfolgt mit einem einzigen Vorgang.<br />

Den Anfang machte die Berliner Zentrale bereits Ende<br />

März. Kaum hatte die einsetzende Corona-Krise zu<br />

massiven Umsatzeinbrüchen geführt, entwickelte man<br />

gemeinsam mit dem Software-Entwickler fms den elektronischen<br />

Einkaufszettel, um schnellstmöglich weitere Geschäftsfelder für<br />

die Funkteilnehmer zu erschließen. Inzwischen wird dieses Feature<br />

auch von anderen Zentralen genutzt.<br />

Wirklich neu ist die Idee nicht: Wer krank ist oder wegen der<br />

Ansteckungsgefahr Sorge hat, einkaufen zu gehen, ist auf eine<br />

Lieferung angewiesen. Im Bemühen, Aufträge zu generieren, integrierte<br />

<strong>Taxi</strong> Berlin das neue Bestellsegment innerhalb kurzer<br />

Zeit in die <strong>Taxi</strong>-Berlin-App. App-Benutzer, die ein bargeldloses<br />

Zahlungsmittel in der App hinterlegt haben, bekommen neben den<br />

Optionen <strong>Taxi</strong>, XXL, Business und Green auch die „Einkaufsfahrt“<br />

angeboten, untermalt mit dem Motto „Du shoppst, wir liefern“.<br />

Klickt der Kunde die Option an, kann er dem Fahrer in einem<br />

Textfeld die individuellen Wünsche sowie den bevorzugten Laden<br />

übermitteln. Der Funkauftrag auf dem Display im <strong>Taxi</strong> enthält<br />

dann das Merkmal „Einkaufsfahrt APP“ sowie den Einkaufszettel,<br />

die Telefonnummer und die Adresse des Kunden.<br />

Damit Fragen geklärt und nötigenfalls Einzelheiten abgesprochen<br />

werden können, wird der Kunde beim Absetzen der<br />

Bestellung darauf hingewiesen, dass seine Telefonnummer an<br />

den Fahrer übermittelt wird – eine Erleichterung, die Fahrer<br />

sich für alle Aufträge sehnlich wünschen, und die leider nur bei<br />

elektronischen Bestellungen möglich ist, da der User sich hierbei<br />

automatisch dazu bereit erklärt. Bei telefonischen Bestellungen<br />

ist das datenschutzrechtlich ausgeschlossen, da man ansonsten<br />

jeden Anrufer die Allgemeine Geschäftsbedingungen vorlesen<br />

und sein Einverständnis aufzeichnen müsste.<br />

Die Liefermöglichkeit ist von der Kundschaft gut angenommen<br />

worden, kann aber natürlich nicht das übliche Geschäft ersetzen.<br />

Dennoch lassen Kunden sich mit dem <strong>Taxi</strong> Lieferungen von Apotheken,<br />

Drogeriemärkten, Optikern und sogar Schnellrestaurants<br />

kommen.<br />

Nachdem das Modell in Berlin erfolgreich angelaufen war, erläuterte<br />

der App-Entwickler in einer Nachricht an die Kunden das<br />

Modell und führte dazu aus: „Der User wählt das Produkt ‚Einkaufstour’,<br />

gibt die Lieferadresse ein und notiert im Feld Einkaufsliste/Fahrerinfo<br />

die entsprechenden Lebensmittel, die dann vom<br />

<strong>Taxi</strong> geliefert werden. In Abhängigkeit der Lieferadresse steuert<br />

der <strong>Taxi</strong>fahrer nach Bestelleingang den nächstgelegenen Laden an<br />

und erledigt die Besorgungen. Der Kunde hat keine Zusatzkosten<br />

und bezahlt nur die Kosten für den Einkauf und die Fahrt.“<br />

Somit ist der Weg auch für andere Zentralen und sogar für taxi.<br />

eu frei, das Feature zu nutzen. Voraussetzung, um die Abrechnung<br />

unkompliziert und sicher abzuwickeln, ist laut <strong>Taxi</strong>-Berlin-<br />

Geschäftsführer Hermann Waldner die bargeldlose Zahlung mit<br />

der <strong>Taxi</strong>-App. Daher wird das Produkt ‚Einkaufstour’ in der <strong>Taxi</strong>-<br />

App nur verfügbar, wenn der User ein bargeldloses Zahlungsmittel<br />

wie Paypal, Kreditkarte, Amazon Pay oder Apple Pay hinterlegt<br />

hat. Bar bezahlen kann er dann auf Wunsch trotzdem. ar<br />

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LERNBUCH UND APP<br />

Spezialatlas zum<br />

<strong>Taxi</strong>schein für Berlin<br />

Das Standardwerk für P-Schein-Anwärter,<br />

Ausbilder und Prüfer zur Klärung von Fragen<br />

zur Ortskunde in Berlin<br />

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die P-Schein-Prüfung für <strong>Taxi</strong>fahrer in Berlin.<br />

Neu: mit Prüfungssimulation<br />

4 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI - Regionalausgabe Berlin


BERLINER TAXIZENTRALE<br />

DAS TAXI BRINGT ESSEN<br />

ZUM PAUSCHALPREIS<br />

Nachdem der elektronische Einkaufszettel in der <strong>Taxi</strong>-Berlin-App<br />

implementiert war, konzipierte ein Team aus Marketing- und Technik-<br />

Mitarbeitern das nächste Projekt: Essens-Lieferfahrten zum Pauschalpreis<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> Berlin<br />

Wenn der Kunde nicht ins Restaurant<br />

darf, muss das Essen<br />

manchmal zum Kunden<br />

gebracht werden. Wer nicht selbst einkaufen<br />

oder bestelltes Essen abholen kann,<br />

weil er zum Beispiel krank, gebrechlich,<br />

in Quarantäne oder nicht mehr fahrtüchtig<br />

ist, kann auch Lieferdienste beauftragen.<br />

Diese sind aber gerade während der<br />

Corona-Krise zum Teil überlastet. Mitunter<br />

scheuen Restaurants auch vor der Zusammenarbeit<br />

mit herkömmlichen Lieferdiensten<br />

zurück, wenn diese den mühsam<br />

gewonnenen Stammkunden ebenso die<br />

kulinarische Palette aller Konkurrenz-Restaurants<br />

anbieten. Dies dürfte vor allem bei<br />

Anbietern für gehobene Ansprüche der Fall<br />

sein, und an diese richtet sich das Projekt<br />

„<strong>Taxi</strong> Berlin bringt Dein Lieblingsessen“<br />

schwerpunktmäßig, denn wer Essen für<br />

zehn Euro pro Portion bestellt, wird selten<br />

bereit sein, ein <strong>Taxi</strong> nur für die Lieferung<br />

zu bezahlen.<br />

Essen vom Restaurant nach Hause bringen<br />

– das macht das <strong>Taxi</strong>gewerbe schon immer.<br />

Die Herausforderung bestand nun darin, die<br />

Idee den Kunden möglichst griffig, leicht verständlich<br />

und transparent zu präsentieren.<br />

Der Besteller soll wissen, was er erwarten<br />

kann, und wie er das leicht bekommt.<br />

Ein wichtiger Bestandteil des neuen<br />

Angebots ist deshalb ein Pauschalpreis.<br />

Da die Tarifpflicht nur bei Personenbeförderung<br />

gilt, kann man diesen anbieten,<br />

ohne Fahrer zu solchen Aufträgen zu verpflichten.<br />

Um dem Fahrer kein unnötiges<br />

Risiko zuzumuten, muss er nicht in Vorleistung<br />

gehen, sondern das Essen vom Restaurant<br />

zum Kunden bringen, gleichzeitig<br />

für das Essen und die Lieferung kassieren<br />

(zwei Rechnungen mit unterschiedlichen<br />

Steuersätzen) und das Geld für das Essen<br />

anschließend zusammen mit der Transportkiste<br />

im Restaurant abliefern.<br />

Der Vorgang besteht also aus der<br />

Anfahrt, einer Fahrt vom Restaurant zum<br />

Kunden und einer Rückfahrt zum Restaurant.<br />

Als Pauschalpreis wurden 12,50<br />

Euro festgelegt. Für den Fall, dass jemand<br />

Essen aus einem mehr als fünf Kilometer<br />

entfernten Lokal bestellt, zahlt er 16 Euro<br />

für Lieferungen bis acht, 20 Euro für Lieferungen<br />

bis zehn und den <strong>Taxi</strong>tarif bei<br />

Lieferungen über zehn Kilometer, allerdings<br />

für Hin- plus Rückfahrt. Wer sich als<br />

Fahrer die Rückfahrt ersparen will, kann<br />

Essen in Einweg-Lieferverpackungen auch<br />

gleich beim Abholen bezahlen und darauf<br />

vertrauen, dass alles gut geht. Bei Fehlfahrt<br />

oder Falschlieferung ist der Gastwirt zur<br />

Zahlung einer Pauschale von 5 Euro als<br />

Entschädigung für das entgangene Fahrgeld<br />

verpflichtet.<br />

Die „magische“ Telefonnummer sowohl für<br />

den hungrigen Besteller zu Hause als auch<br />

für den interessierten Gastwirt ist die (030)<br />

23 00 25. Der Kunde oder der registrierte<br />

Gastwirt muss also nur die Hotline anrufen,<br />

den Zeitpunkt zur Abholung angeben<br />

und die Adresse sowohl des Restaurants<br />

als auch des Kunden nennen.<br />

Beim Öffnen der Internetseite von <strong>Taxi</strong><br />

Berlin stößt man derzeit auf ein appetitliches<br />

Bild mit zwei Links zu dem Projekt,<br />

einem für Bestellkunden und einem<br />

für Gastwirte. Dort wird für beide Gruppen<br />

kurz und anschaulich beschrieben,<br />

wie das ganze funktioniert. Die Fahrer<br />

sind bereits per Newsletter informiert<br />

worden. Wer nicht teilnehmen möchte,<br />

kann die Aufträge einfach jedes Mal<br />

ablehnen oder per E-Mail an die Fahrer-<br />

und Unternehmerbetreuung das<br />

Fahrermerkmal „Essen liefern“ aus seinem<br />

Profil entfernen lassen.<br />

ar<br />

TAXI - Regionalausgabe Berlin <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

5


BERLINER WETTBEWERB<br />

Totgesagte leben länger<br />

UBER, BERLKÖNIG & CO.<br />

FAHREN WEITER<br />

Auch die Pseudo-<strong>Taxi</strong>-Anbieter versuchten, aus der Krise das Beste zu<br />

machen. Ob bloße Image-Aufbesserung oder staatlich unterstützte<br />

Krankenfahrten: Meist geschah es zum Schaden des <strong>Taxi</strong>gewerbes.<br />

Der Berlkönig, betrieben von der<br />

Daimler-Tochter ViaVan und der<br />

BVG, erwirtschaftet Verluste, wie<br />

Uber. In der Krise fand er seine Notbestimmung.<br />

Er fuhr vom 25.3. an kostenlos<br />

medizinisches Personal. Am 17.4. teilte<br />

die BVG mit, man stelle den „Ridepooling-<br />

Service BerlKönig weiter in den Dienst des<br />

Berliner Gesundheitswesens“ und fahre<br />

„exklusiv und kostenlos ärztliches Personal,<br />

Pflegepersonal, medizinische Fachangestellte<br />

und Rettungskräfte.“ Eigentlich<br />

hatte der Dienst schon vor der Krise eingestellt<br />

werden sollen, da man nur mit<br />

43 Millionen an jährlichen Steuergeldern<br />

weitermachen wollte.<br />

Moia, bisher ausschließlich von VW<br />

gesponsert, Anbieter in Hamburg und Hannover<br />

(in Berlin hatte man keine Genehmigung<br />

erhalten), hatte seinen Dienst zwar<br />

zunächst eingestellt, erfreute sich nun<br />

aber nächtlicher Fahrten in Hamburg. Der<br />

dortige Senat übernahm ab Anfang April<br />

die Kosten für Moia-Fahrten zwischen virtuellen<br />

Haltestellen von null bis sechs Uhr<br />

komplett und für <strong>Taxi</strong>fahrten mit vier Euro<br />

Fahrgastbeteiligung.<br />

Uber, auf dessen Tür-Klebern neuerdings<br />

betont wird, man sei Vermittler und<br />

nicht selbst Beförderer, verkündete Mitte<br />

April: „Uber vermittelt 20.000 kostenfreie<br />

Fahrten für Beschäftigte im Gesundheitswesen.<br />

Start am Donnerstag, 16. April<br />

<strong>2020</strong>, in München; Berlin, Frankfurt/Main,<br />

Köln und Düsseldorf folgen“. Was das <strong>Taxi</strong><br />

in einigen Städten – teils staatlich unterstützt,<br />

teils in selbstloser Eigeninitiative<br />

– bereits eingeführt hatte, entdeckte auch<br />

der amerikanische Milliardenkonzern für<br />

sich.<br />

EINE GUTE TAT – ZUMINDEST<br />

FÜR DEN RUF VON UBER<br />

Die Zahl von 20.000 Fahrten bezog sich<br />

offenbar auf alle genannten Städte zusammen.<br />

Die Fahrer erhielten laut Uber den vollen<br />

Fahrpreis – oder war das gemeint, was<br />

nach Abzug der ubertypisch hohen Vermittlungsmarge<br />

davon übrig bleibt? <strong>Taxi</strong><br />

<strong>Times</strong> hat aus online verfügbaren Daten<br />

grob überschlagen, dass in den genannten<br />

Städten rechnerisch jeder zehnte Arzt oder<br />

Krankenpfleger einmal eine der kostenlosen<br />

Uber-Fahrten abbekommen könnte.<br />

Ubers Offensive erscheint damit nicht<br />

wirklich wie die Absicht, effektiv zu helfen.<br />

Wäre nicht alles eher traurig, könnte man<br />

von einem PR-Gag sprechen.<br />

So mancher Anbieter vollbrachte also<br />

medienwirksam „guten Taten“ – die die<br />

Not des <strong>Taxi</strong>gewerbes weiter verschlimmerten.<br />

In Berlin sind seit März weniger<br />

Pkw auf den Straßen unterwegs, was auch<br />

für <strong>Taxi</strong>s gilt. Gerade mittelständische<br />

Betriebe mit mehr als zehn Fahrzeugen<br />

haben aufgrund fehlender staatlicher Nothilfen<br />

zum Teil ihre kompletten Flotten eingemottet.<br />

Der Anteil an Free-Now-, Uber-,<br />

Berlkönig- und Clever-Shuttle-Fahrzeugen<br />

im Straßenverkehr hat aber nicht auffallend<br />

abgenommen. Sie alle verzeichnen<br />

zwar erhebliche Umsatzeinbußen, verfügen<br />

aber mit Ausnahme von Clever Shuttle<br />

über quasi unendlich liquide Geldgeber,<br />

die ausschließlich ihren profithungrigen<br />

Anlegern verpflichtet sind.<br />

Ebenfalls nicht gut lief es schon im letzten<br />

Jahr für Clever Shuttle, betrieben von<br />

der GHT Mobility GmbH, die zu 76 Prozent<br />

der Deutschen Bahn AG (und damit dem<br />

Staat) gehört und zu je zwölf Prozent dem<br />

Gründer-Trio und (seit letztem Oktober)<br />

dem japanischen Konzern Mitsui.<br />

In drei der acht Städte gab der Fahrdienst<br />

auf, doch in Berlin ging er einen ähnlichen<br />

Weg wie der Berlkönig und fuhr – laut Berliner<br />

Zeitung – für das Robert-Koch-Institut<br />

und die Charité, häufig erkennbar an den<br />

weiß-grünen Autos am Campus Mitte der<br />

Charité.<br />

ar<br />

FOTO: Axel Rühle / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

6 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI - Regionalausgabe Berlin


BERLINER WETTBEWERB<br />

DIE NICHT<br />

GEMEINNÜTZIGE<br />

STUDIE<br />

Eine Studie soll Pooling-Dienste stärken und<br />

als sinnvolle ÖPNV-Ergänzung positionieren<br />

– dort, wo andere Verkehrsformen nur<br />

schlecht bedienen können. Tut sie das?<br />

Clever Shuttle und die Charité: fragwürdige<br />

Zweckgemeinschaft<br />

FOTO: Leszek Nadolski<br />

Ein Kommentar von Leszek Nadolski<br />

Wir, die Innung des Berliner<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbes e. V., melden<br />

uns anlässlich der Expansionspläne<br />

von Clever Shuttle und der hochgelobten<br />

WZB-Studie zu Wort. Dabei handelt<br />

es sich um eine im April <strong>2020</strong> erschienene<br />

Untersuchung zur Bedeutung von Pooling-<br />

Diensten, die vom Wissenschaftszentrums<br />

Berlin für Sozialforschung (WZB) erstellt<br />

wurde, einer gemeinnützigen GmbH, die<br />

zu 75 Prozent dem Bund und zu 25 Prozent<br />

dem Land Berlin gehört.<br />

Interessant an der Studie ist, dass die<br />

Datenauswertung in sichtlich geringem<br />

Maße tatsächlich die formulierten Ziele<br />

stützt. Denn die Ergebnisse zeigen, dass<br />

der Fokus von Pooling-Diensten im Zentrum<br />

von Innenstädten liegt – wo das Angebot<br />

an Bus, Bahn und <strong>Taxi</strong> am höchsten und<br />

zeitlich am längsten in kurzen Intervallen<br />

verfügbar ist. Zudem liegt der Haupt-Nutzungszeitraum<br />

von Clever Shuttle zwischen<br />

18:00 und 1:00 Uhr – sowohl in der Woche<br />

als auch am Wochenende. Innerhalb dieses<br />

Zeitraumes sind die Wartezeiten auf ÖPNV<br />

in Stadtzentren jedoch weder gering, noch<br />

fehlen sie. 55 Prozent der Befragten hätten<br />

Bus oder Bahn genutzt und nur knapp 10<br />

Prozent das eigene Auto, wenn es Clever<br />

Shuttle nicht gegeben hätte. 20 Prozent<br />

hätten das <strong>Taxi</strong> genutzt. Dieses Ergebnis<br />

spricht deutlich gegen die Behauptung,<br />

dass der ÖPNV ergänzt würde. Insgesamt<br />

sprechen diese Befunde eher gegen die<br />

Ziele der Studie. Medial wird dies jedoch<br />

wie so oft etwas verschleiert.<br />

GELDER LASSEN SICH<br />

SINNVOLLER EINSETZEN<br />

Das <strong>Taxi</strong>gewerbe, das ein Teil des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs, also der<br />

Daseinsvorsorge ist, ist in der aktuellen<br />

Pandemie-Situation mit Umsatzeinbrüchen<br />

von schätzungsweise 80 bis 90 Prozent<br />

betroffen. Die gewährten Sonderzahlungen<br />

über die IBB und ähnliche Maßnahmen<br />

können die betriebswirtschaftlichen Verluste<br />

nur für eine sehr kurze Zeit abfedern.<br />

Die Fahrer sind bei einem Kurzarbeitergeld,<br />

in dessen Berechnung Zulagen für<br />

Nachtarbeit und Trinkgeld natürlich nicht<br />

einfließen, zusätzlich auf Arbeitslosengeld<br />

II angewiesen.<br />

Da die Auswirkungen der Pandemie die<br />

Welt sicher noch sehr lange beschäftigen<br />

werden, möchten wir abermals unsere<br />

Gesprächsbereitschaft anbieten, denn das<br />

Steuergeld, das KuG und AlgII kosten,<br />

könnte man sinnvoller einsetzen, so dass<br />

ein Gewinn für die Bevölkerung durch<br />

Transportmöglichkeiten im <strong>Taxi</strong> entsteht.<br />

DASEINSVORSORGE WIRD<br />

NICHT ERNSTGENOMMEN<br />

Weiter hat das Gewerbe schon sehr<br />

frühzeitig angeboten, Krankenhauspersonal<br />

und Pflegepersonal zu einem besonders<br />

günstigen Tarif zu fahren. Damit<br />

könnte der Geschäftsbetrieb und somit die<br />

Daseinsvorsorge gegebenenfalls im Bereich<br />

der Mobilität durch gezielte Subventionen<br />

aufrechterhalten werden.<br />

Wie wir unlängst der Presse entnehmen<br />

konnten, ist der Regierende Bürgermeister<br />

von Berlin ein großer Verfechter<br />

der Daseinsvorsorge. Das könnte zu dem<br />

Gedanken führen, dass der Rest des Berliner<br />

Senats dieser Idee folgt. Bemerkenswert,<br />

dass dies in der Presse betont werden<br />

muss, da die Daseinsvorsorge ja ohnehin<br />

zu den Staatsaufgaben gehört, im Falle<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes aber offensichtlich nicht<br />

ernst genommen wird.<br />

Die Situation stellt sich also aktuell so<br />

dar: Von den ca. 8.000 Berliner Taxen steht<br />

eine nicht unerhebliche Anzahl von ca.<br />

3.000 abgemeldet still. Die verbleibenden<br />

ca. 5.000 Fahrzeuge gewährleisten zwar<br />

die Daseinsvorsorge für verbliebene Fahrgäste,<br />

allerdings mit einem Stundenumsatz,<br />

von dem sich der Betrieb sehr deutlich<br />

nicht aufrechterhalten lässt.<br />

In diesem Zusammenhang müssen wir<br />

abermals aufs schärfste gegen das Gewährenlassen<br />

von ViaVan (Berlkönig) und der<br />

Deutschen Bahn (Clever Shuttle) in Berlin<br />

protestieren.<br />

PROBEWEISE GENEHMIGUNG<br />

GALT FÜR POOLING<br />

Wir fragen uns, wie die aktuelle Tätigkeit<br />

von Berlkönig und Clever Shuttle in<br />

Berlin mit dem Personenbeförderungsgesetz<br />

vereinbar ist. Zugelassen sind<br />

diese Verkehrsformen zur Erprobung des<br />

Pooling-Verkehrs nach § 2 (7) PBefG. Wie<br />

kann es sein, dass nun jeweils nur noch ein<br />

Fahrgast befördert wird, und das im Falle<br />

von Berlkönig, der seinen Dienst eigentlich<br />

zum 1.4. einstellen wollte, auch noch mit<br />

der Subvention durch den Berliner Senat?<br />

Eine Subvention, die erst im Februar abgelehnt<br />

wurde!<br />

Somit erbringen diese beiden Dienste<br />

keinen Verkehr mehr nach dem Erprobungsparagraphen<br />

des PBefG, sondern<br />

schlicht die Dienstleistung <strong>Taxi</strong> – diese<br />

erfordert aber eine <strong>Taxi</strong>konzession. Besonders<br />

ärgerlich ist, dass die Fahrzeuge von<br />

Clever Shuttle den Eindruck erwecken, sich<br />

unerlaubt bereitzuhalten, zum Beispiel an<br />

der Charité. Dies ist auch nach dem PBefG<br />

nur den Taxen gestattet!<br />

Die „Krise“, in die uns die Verbreitung<br />

des Coronavirus geworfen hat, bringt in<br />

vielen Bereichen ungelöste, unbearbeitete,<br />

ignorierte und ganz besonders auch falsch<br />

gehandhabte Aufgaben an den Tag. Wir<br />

fordern die zuständigen Stellen im Senat<br />

auf, ihren Teil an den „Aufräumarbeiten“<br />

unverzüglich beizutragen und mit dem<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe gemeinsam zu einer Lösung<br />

zu kommen.<br />

ln<br />

TAXI - Regionalausgabe Berlin <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

7


BERLINER GEWERBE<br />

DREI VERBÄNDE AN EINER<br />

ADRESSE:<br />

PERSIUSSTRASSE 7,<br />

10245 BERLIN<br />

<strong>Taxi</strong>verband Berlin, Brandenburg e. V.<br />

Öffnungszeiten: Di und Do 12 bis 15 Uhr<br />

Tel.: +49 30 / 20 20 21 319<br />

E-Mail: taxiverband@t-online.de<br />

www.taxiverband-berlin.de<br />

<strong>Taxi</strong> Deutschland und „Innung“: Leszek Nadolski, Irene Jaxtheimer,<br />

Carsten Reichert, Mariusz Kramer, Michele Kramer, Ahmad Vahdati (v.l.n.r.)<br />

Innung der Berliner <strong>Taxi</strong>gewerbes e. V.<br />

Sekretariat: Mo bis Do 10 bis 16 Uhr<br />

Tel.: +49 30 / 23 62 72 01<br />

E-Mail: info@taxiinnung.org<br />

www.facebook.com/taxiinnung<br />

VERBÄNDE MIT<br />

NEUEN RÄUMEN<br />

<strong>Taxi</strong> Deutschland Berlin e. V.<br />

Sekretariat: Mo bis Do 10 bis 16 Uhr<br />

Tel.: +49 30 / 202 02 13 10<br />

Fax: +49 30 / 202 02 13 11<br />

E-Mail: berlin@taxideutschland.eu<br />

www.taxideutschland.eu<br />

www.facebook.com/taxi.deutschland.eu<br />

Die Geschäftsräume von <strong>Taxi</strong> Deutschland Berlin e. V. und der<br />

„Innung“ des Berliner <strong>Taxi</strong>gewerbes befinden sich seit Jahresbeginn im<br />

Quergebäude am Parkplatz des Kundencenters in der Persiusstraße.<br />

Hico_04-2016.qxp_Layout 1 06.04.16 10:04 Seite 1<br />

Im klaren Industriedesign mit Betondecke,<br />

freigelegten Backsteinwänden<br />

und bodentiefen Fenstern spiegeln die<br />

neuen Räumlichkeiten eine offene und<br />

transparente Struktur wider. Jeder Verband<br />

hat seinen eigenen Büroraum, doch<br />

die „Innung“ und <strong>Taxi</strong> Deutschland teilen<br />

sich den großen Empfangsraum.<br />

Die Verbände rücken nicht nur räumlich<br />

näher zusammen, auch die gemeinsame<br />

Arbeit wird intensiviert. Dazu heißt es:<br />

„In dieser unruhigen Zeit erschien es uns<br />

wichtig, gemeinsam die Kräfte und Kompetenzen<br />

zu bündeln und zusammenzustehen.<br />

Wie wir alle wissen, haben unsere<br />

Gegner mit großem finanziellem Aufwand<br />

alles unternommen, um unser <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

zu schwächen. Umso wichtiger ist unsere<br />

Entscheidung, die Stärken der Berliner<br />

<strong>Taxi</strong>verbände miteinander zu verbinden<br />

und zusammen den Kampf für den Erhalt<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes und gegen den unfairen<br />

Wettbewerb der subventionierten Mietwagen<br />

weiterzuführen.<br />

Michele Kramer hat für beide Verbände<br />

als Assistentin der Geschäftsführung die<br />

Aufgaben des gemeinsamen Sekretariats<br />

übernommen. Schulungsrelevante Unterlagen<br />

für die <strong>Taxi</strong>fahrerausbildung, wie<br />

Wandpläne, Spezialatlanten, Ortskundekataloge<br />

sowie die Ausstattungen für Taxen<br />

wie Konzessionsschild, Tarife etc. und die<br />

Vermittlung von Kreditkarten-Terminals<br />

können zu unseren Öffnungszeiten bei<br />

Frau Kramer erstanden werden.“<br />

Die neuen Öffnungszeiten sind:<br />

von Montag bis Donnerstag von 10 Uhr bis<br />

16 Uhr und am Freitag von 10 Uhr bis 14<br />

Uhr.<br />

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FOTO: Axel Rühle / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

8 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI - Regionalausgabe Berlin


BERLINER MELDUNGEN<br />

TAXI.EU IN DER<br />

APPGALLERY VON HUAWEI<br />

Das chinesische Telekommunikations-Unternehmen Huawei,<br />

auf dem weltweiten Smartphone-Markt die Nummer<br />

zwei hinter Samsung (Südkorea) und vor Apple (USA),<br />

hat die Bestell-App taxi.eu im Rahmen einer Werbekampagne<br />

zwei Wochen lang in seiner AppGallery prominent platziert. Vom<br />

21. Mai bis zum 3. Juni hatte taxi.eu einen der begehrten Plätze<br />

als Top-App in der wachsenden App-Platform von Huawei. Im<br />

Zeitraum einer solchen Aktion bekommen Nutzer von Huawei-<br />

Smartphones beim Öffnen der AppGallery die beworbene App als<br />

eine der zwölf wichtigsten Apps (recommended apps) angezeigt.<br />

Eine Fortsetzung der Kooperation war bei Redaktionsschluss<br />

bereits vereinbart.<br />

Die App Gallery ist das Pendant zu Apples App Store und Googles<br />

Play Store. Der Handelsstreit seitens der USA brachte ihr einen<br />

enormen Schub, da der chinesische Konzern seinen Kunden so<br />

weiterhin alle Applikationen zugänglich machen kann. Nach Firmenangaben<br />

ist sie mit über 400 Millionen aktiven Nutzern bereits<br />

der drittgrößte App-Markplatz der Welt und wächst schnell.<br />

Da bisher ein entscheidender Nachteil von taxi.eu gegenüber<br />

Konkurrenz-Apps schlicht im geringeren Bekanntheitsgrad bei<br />

den Verbrauchern besteht, darf das europäische <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

damit rechnen, von der Marketing-Aktion durch Huawei zu profi<br />

t i e r e n .<br />

ar<br />

FRAGWÜRDIGER UMGANG<br />

MIT BUSSPUREN<br />

Zugeparkte Busspuren gehören in einigen Straßen Berlins<br />

weiterhin zum alltäglichen Bild. Bereits Anfang Januar<br />

präsentierte die BVG mehrere Abschleppwagen, die sie<br />

gebraucht erstanden hatte, und kündigte an, dass Falschparker<br />

auf Busspuren und Straßenbahngleisen von nun an konsequent<br />

umgesetzt würden.<br />

Dass die BVG selbst abschleppen dürfe, war schon vorher mehrfach<br />

verkündet worden. Geschehen war augenscheinlich nicht viel.<br />

Zu sehr haben die Verkehrsteilnehmer sich daran gewöhnt, dass<br />

keine Behörde mehr die Einhaltung von Verkehrsregeln durchsetzt.<br />

Steht ein erstes Fahrzeug auf der Busspur, ist sie für den<br />

ÖPNV einschließlich der Taxen nicht mehr benutzbar, und der<br />

zweite Falschparker kann sich herausreden, dass nicht er das<br />

Verkehrshindernis sei, sondern einer, der schon dort stand. So<br />

setzt es sich dann den ganzen Tag fort, unterbrochen von gelegentlichen<br />

Abschleppaktionen, deren Wirkung stets schnell verpufft.<br />

Im Durchschnitt schleppt die BVG berlinweit keine sieben Autos<br />

pro Tag ab.<br />

Unterdessen ist die Verkehrsverwaltung dabei, für knapp 50<br />

Kilometer Busspuren die Geltungsdauer auszuweiten, davon die<br />

Hälfte auf „rund um die Uhr“. So geschehen in der Kolonnenstraße<br />

auf dem kurzen Abschnitt zwischen Herbertstraße und Feurigstraße,<br />

wo schon zu Stoßzeiten selten Stau herrscht. Allein dort<br />

sind dadurch nachts und am Wochenende rund 40 Parklücken<br />

weggefallen. Begründet wird die fragwürdige Maßnahme mit<br />

dem Mobilitätsgesetz. <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin hat eine Presseanfrage<br />

gestellt und wird ausführlich berichten.<br />

ar<br />

TAXI.EU INTEGRIERT<br />

TRENNSCHUTZ IN DIE APP<br />

Nachdem immer mehr Kunden <strong>Taxi</strong>s mit Trennschutz nachfragten,<br />

hat die Funkzentralengemeinschaft taxi.eu in Zusammenarbeit<br />

mit dem Software-Entwickler fms Anfang Mai die Option<br />

„Safe<strong>Taxi</strong>“ in ihre Bestell-App implementiert. „Wir haben nun die<br />

Bestellung für die Städte Berlin, Hamburg, Köln, München Wien<br />

und Zürich freigeschaltet; weitere Städte im In- und Ausland folgen<br />

in Kürze“, sagte taxi.eu-Geschäftsführer Hermann Waldner. „Zwar<br />

sind bereits sehr viele <strong>Taxi</strong>s in ganz Deutschland mit Trennwänden<br />

zum Schutz gegen das Corona-Virus unterwegs, bislang konnten sie<br />

aber nur über Anrufe in den Zentralen bestellt werden.“<br />

Der Impuls ging von Deutschlands größter Zentrale in Berlin aus.<br />

„Natürlich wird für diesen Service auch kein Aufpreis fällig“, betont<br />

Hermann Waldner, zugleich Geschäftsführer von <strong>Taxi</strong> Berlin. „Wir<br />

wollen unseren Fahrgästen die größtmögliche Sicherheit bieten,<br />

deshalb sind auch die Fahrer mit Mundschutz unterwegs.“ Auch<br />

die Fahrgäste werden gebeten, auf eine Mund-Nasen-Bedeckung zu<br />

achten – aus Verantwortung dem Fahrpersonal gegenüber.<br />

Waldner wünscht sich so schnell wie möglich eine flächendeckende<br />

Bestückung der Flotte mit Trennschutzvorrichtungen. Zur<br />

Erlangung des Vermittlungsmerkmals dient bei <strong>Taxi</strong> Berlin ein<br />

Foto als Beleg oder auch die Rechnung eines Fahrzeugausstatters<br />

über den Einbau. Eine zwischen den Kopfstützen gespannte Folie<br />

reicht nicht aus.<br />

Auch die Autovermietung Sixt, die in ihrer App <strong>Taxi</strong>bestellungen<br />

ermöglicht, hatte Ende April die Option Trennschutz in zunächst neun<br />

Städten eingeführt. Dass dies dort bei 80 Prozent aller <strong>Taxi</strong>bestellungen<br />

verlangt wird, zeigt den hohen Kundenwunsch.<br />

ar<br />

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des Gewerbes<br />

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TAXI - Regionalausgabe Berlin <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

9


BERLINER INITIATIVE<br />

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz<br />

Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale infrastruktur<br />

REGINE GÜNTHERS<br />

ANTI-ECKPUNKTEPAPIER<br />

Die Verkehrssenatorin hat mit einer bundespolitischen Initiative<br />

zugunsten des <strong>Taxi</strong>gewerbes überrascht. Vorausgegangen war<br />

geduldige Überzeugungsarbeit durch Gewerbevertreter.<br />

Der Trumpf war die Umweltschädlichkeit der Pseudo-<strong>Taxi</strong>-Anbieter.<br />

Das Vollzugsdefizit der Behörden<br />

bei Kontrollen illegal agierender<br />

Uber- und Free-Now-Partner<br />

empört seit Langem das <strong>Taxi</strong>gewerbe, auch<br />

während der Corona-Krise. Das Land Hamburg<br />

hat längst vorgemacht, wie man das<br />

Problem bereits bei der Entscheidung über<br />

Ausnahmegenehmigungen betreffs Wegstreckenzähler<br />

unterbinden kann. In Berlin<br />

bekommt die Verwaltung vieles nicht auf<br />

die Reihe.<br />

Die Koalition ist über etliche Themen<br />

zerstritten, beispielsweise über den Berlkönig.<br />

Der Regierende Bürgermeister, auf der<br />

Beliebtheitsskala zeitweise tief gesunken,<br />

muss so tun, als wäre er mit seiner Verkehrssenatorin<br />

zufrieden. Diese ging bei<br />

Gesprächsanfragen aus dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

lange auf Tauchstation und schickte ihren<br />

Staatssekretär vor.<br />

Gewerbevertreter mühen sich ab, Politiker<br />

und Entscheidungsträger in Verwaltungen<br />

über die Probleme der <strong>Taxi</strong>branche<br />

zu informieren und sie für die eklatanten<br />

Missstände zu sensibilisieren. Hermann<br />

Waldner etwa berichtete <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />

von Gesprächen mit Vertretern der Senatsverwaltungen<br />

für Finanzen, Inneres und<br />

Verkehr, die nicht an die große Glocke<br />

gehängt wurden, in denen er unter anderem<br />

die Bedenken des Gewerbes gegenüber<br />

den berüchtigten Eckpunkten des Bundesverkehrsministers<br />

darlegte.<br />

Verhandlungen sind manchmal genau<br />

dann erfolgreich, wenn sie hinter den<br />

Kulissen stattfinden und nicht nach allen<br />

Seiten Angriffsfläche bieten. Als Kehrseite<br />

wird dann manch positives Ergebnis nicht<br />

direkt als Resultat der Verhandlungen<br />

wahrgenommen.<br />

EIN „MANGELHAFT“<br />

FÜR SCHEUER<br />

Ende Februar legte Verkehrssenatorin<br />

Günther auf einer Sitzung ein internes<br />

Papier vor, in dem sie das Scheuer’sche<br />

Eckpunktepapier zur Novellierung des<br />

Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in<br />

Frage stellt und Gegenvorschläge macht,<br />

wobei etliche Forderungen vom Bundesverband<br />

<strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V. (BVTM)<br />

bekannt sind.<br />

In dem Papier stellt Günther fest, dass<br />

im Eckpunktepapier des Bundesministeriums<br />

für Verkehr und digitale Infrastruktur<br />

(BMVI) von fünf angekündigten Themen<br />

nur eines inhaltlich näher ausgeführt<br />

werde, nämlich die „Modernisierung des<br />

PBefG unter dem Stichwort Digitalisierung“.<br />

Relevant seien dabei vor allem die<br />

Genehmigungspflicht digitaler Beförderungsdienstleister,<br />

die Einführung eines<br />

Sondergenehmigungstatbestands für<br />

„ÖPNV-Ridepooling-Dienste“ als „Sonderform<br />

des Linienverkehrs“ und die Abschaffung<br />

der Rückkehrpflicht für Mietwagen<br />

nebst Erlaubnis zur Einzelplatzvermietung.<br />

Es folgt eine „Bewertung“, die die wichtigsten<br />

Argumente und Warnungen der<br />

<strong>Taxi</strong>verbände in Bezug auf die Pseudo-<strong>Taxi</strong>-<br />

Anbieter und die geplante Marktliberalisierung<br />

enthält: „Bedenkt man, dass sich die<br />

bestehende Regulierung des Mietwagenverkehrs<br />

daraus erklärt, dass ein Abstand<br />

zum <strong>Taxi</strong>gewerbe bestehen soll, mangelt<br />

es den BMVI-Eckpunkten an Erklärungen,<br />

mit welchem Ziel und mit welchen Folgen<br />

insbesondere für das <strong>Taxi</strong>gewerbe der bisherige<br />

Abstand ‚eingeebnet’ werden soll.“<br />

Entscheidend sei aus Landessicht, „dass<br />

Kommunen ‚on-demand-Verkehre’ als Nahverkehr<br />

bestellen können müssen, wenn<br />

sie der Daseinsvorsorge dienen. Hingegen<br />

sollen Angebote außerhalb des ÖPNV, die<br />

in der Regel rein kommerziell betrieben<br />

werden, nur dort zugelassen werden, wo<br />

sie nach den Maßgaben verkehrspolitischer<br />

FOTOS: Wilfried Hochfeld, Hayrettin Şimşek / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

10 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI - Regionalausgabe Berlin


BERLINER INITIATIVE<br />

Rahmensetzungen vor Ort […] einen Beitrag<br />

zur umwelt- und stadtverträglichen<br />

Mobilität leisten.“<br />

Aus letztem Absatz geht hervor, dass<br />

man zwar Anbieter wie Uber und Free Now<br />

einschränken bzw. die Möglichkeit dazu<br />

schaffen möchte, dass aber der „Berlkönig“<br />

(der die Straßen entgegen deren Vorstellungen<br />

voller macht statt leerer) weiterhin Teil<br />

des Berliner Nahverkehrs bleiben soll. Das<br />

wird im nächsten Absatz nochmals deutlich,<br />

wo es als „maßgeblich“ bezeichnet<br />

wird, den bundesrechtlichen Rahmen so<br />

zu „justieren, dass die neuen Mobilitätsformen<br />

dann zum Einsatz kommen können,<br />

wenn sie einen Beitrag zur Verkehrswende<br />

leisten, d. h. als nachhaltiges und stadtverträgliches<br />

Verkehrsmittel ausgestaltet<br />

sind.“ Auch Barrierefreiheit soll privilegiert<br />

werden.<br />

Dann der Satz, der die vielleicht wichtigste<br />

Korrektur des Eckpunktepapiers<br />

beinhaltet: „Andernfalls müssen die Kommunen<br />

den Einsatz der neuen Mobilitätsformen<br />

steuern und ggf. auch begrenzen<br />

können.“ Scheuer hatte letztes Jahr vorgeschlagen,<br />

die Kommunen über die Rückkehrpflicht<br />

entscheiden zu lassen.<br />

„ARTENSCHUTZ FÜR TRADITIONELLE TAXEN“<br />

Ein Kommentar von Stephan Berndt<br />

Wenn dieser Überschrift des „Tagesspiegel“<br />

vom 26.<strong>2.</strong> noch der Einfluss<br />

der Desinformations-Kampagne der<br />

neuen Mobilitätsanbieter anzumerken<br />

war, so ist doch Bewegung in die<br />

Debatte gekommen, bevor Corona<br />

zum alles beherrschenden Thema<br />

wurde. Die Pläne des Senats sind ebenso<br />

begrüßenswert wie langwierig.<br />

Zum Thema Inklusionstaxen will der<br />

Senat eine Veränderung erreichen<br />

und „eine Gesetzgebungskompetenz<br />

für die Länder (im Bundesrecht)<br />

WAS IST „STADTVERTRÄGLICH“?<br />

Günthers Papier geht einen entscheidenden<br />

Schritt weiter und will den Kommunen<br />

ermöglichen, Pseudo-<strong>Taxi</strong>-Anbieter zu<br />

„steuern“ und gegebenenfalls zu „begrenzen“,<br />

bei nicht ausreichendem Schutz der<br />

öffentlichen Interessen auch deren Genehmigung<br />

zu versagen.<br />

Wer beurteilen soll, ob ein Dienst einen<br />

Beitrag zur Verkehrswende leistet, lässt<br />

das Papier allerdings offen. Was bezüglich<br />

Verträglichkeit für den ÖPNV im öffentlichen<br />

Interesse liegt, dürfe jedenfalls nicht<br />

Bundesrecht regeln, sondern gehöre in die<br />

Entscheidungsgewalt der Kommunen und<br />

Landkreise.<br />

Ferner fordert das Papier für Verkehrsanbieter<br />

außerhalb des ÖPNV eine Aufzeichnungspflicht<br />

zur Ermöglichung einer „aufwandsarmen“<br />

Kontrolle der Einhaltung<br />

der Vorgaben sowie eine Berechtigung<br />

des Staates, diese Daten anonymisiert zur<br />

Verkehrsplanung zu nutzen. Zudem wird<br />

explizit verlangt, dass „‚Rosinenpickerei’,<br />

die zu wesentlichen Nachteilen beim ‚klassischen’<br />

ÖPNV führt oder die Funktionsfähigkeit<br />

des etablierten, flächendeckenden<br />

<strong>Taxi</strong>verkehres bedroht“, verhindert wird.<br />

Ein eigener Absatz ist dem Thema Inklusionstaxis<br />

gewidmet. Hier wird bemängelt,<br />

dass das Thema im Eckpunktepapier nicht<br />

auftaucht, obwohl in vielen Städten und<br />

Landkreisen, auch in Berlin, erhebliche<br />

Defizite bestehen. Hier bestehe „dringender<br />

Handlungsbedarf im Bundesrecht, da<br />

den Ländern die Gesetzgebungskompetenz<br />

fehlt, um eigene Vorgaben für barrierefreie<br />

Taxen zu treffen“. Als Beleg wird<br />

eingeräumt, dass die in Berlin angebotene<br />

Förderung noch „keine ausreichenden<br />

Anreize“ setzt (denn sie wird bisher kaum<br />

in Anspruch genommen). Daher wird gefordert,<br />

den Ländern eigenständige gesetzliche<br />

Regelungen zu ermöglichen. Es müsse<br />

verankern, um eigene Vorgaben für<br />

barrierefreie Taxen treffen“ zu können.<br />

Die Formulierungen zum Thema<br />

Pseudo-<strong>Taxi</strong>-Anbieter zeigen große<br />

Schnittmengen mit den Argumenten<br />

der Gewerbevertreter. Die geplante<br />

PBefG-Novellierung wäre ein „erheblicher<br />

Wettbewerbsnachteil“ für das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe. Die gewerbepolitische<br />

Arbeit des BVTM und der Berliner <strong>Taxi</strong>verbände,<br />

aber auch das Flaggezeigen<br />

der KollegInnen auf der Straße, tragen<br />

Früchte. sb<br />

verhindert werden, dass etwa Menschen,<br />

die darauf angewiesen sind, im Rollstuhl<br />

sitzend in ein <strong>Taxi</strong> rollen zu können, auf<br />

Dauer von flexibler Mobilität ausgeschlossen<br />

bleiben.<br />

Das Papier soll unter anderem in der<br />

Verkehrsministerkonferenz sowie durch<br />

„Austausch im parlamentarischen Raum<br />

und mit Verbänden“ diskutiert und später<br />

im Bundesrat eingebracht werden.<br />

KEINE AUSNAHMEN MEHR<br />

FÜR MIETWAGEN<br />

Inzwischen folgt Berlin dem Hamburger<br />

Vorbild: Wie Verbandsvertreter kürzlich<br />

aus Senatskreisen erfahren haben, ist die<br />

Pflicht zum Einbau von Wegstreckenzählern<br />

in Mietwagen bei der Verkehrsverwaltung<br />

fest beschlossen worden. Auch<br />

hierzu gab es Gespräche zwischen Hermann<br />

Waldner und Regine Günther. Die<br />

Umsetzung hängt allerdings am Eichamt,<br />

das für das Projekt zu wenig Personal hat.<br />

Für dessen Bewilligung ist wiederum die<br />

Wirtschaftsverwaltung zuständig. Hier<br />

fordert das <strong>Taxi</strong>gewerbe nun die Schaffung<br />

weiterer Stellen.<br />

ar<br />

SHK-Rechtsanwälte<br />

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Verkehrsrecht<br />

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André Klemm<br />

Rechtsanwalt<br />

TAXI - Regionalausgabe Berlin <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

11


KOLUMNE<br />

Bildungsauftrag – ein vergessenes Qualitätsmerkmal<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />

WERDE AUCH DU UBER-PATE!<br />

Zum Abschluss der „Berliner Seiten“ eine Kolumne des Berliner<br />

<strong>Taxi</strong>fahrers Rumen Milkow. Er möchte den Bildungsauftrag<br />

wiederbeleben und hilft auch gerne orientierungslosen Uber-Fahrern.<br />

Es gab mal den „Bildungsauftrag“,<br />

der einst öffentlich-rechtlich war,<br />

der eine oder andere erinnert sich.<br />

Öffentlich-rechtlich hinterlässt da eine<br />

große Lücke. Wir als öffentliches Verkehrsmittel<br />

müssen sie füllen!<br />

Die wachsende öffentlich-rechtliche<br />

Bildungslücke wird von manch einem<br />

bereits als Vakuum wahrgenommen. So<br />

ein Vakuum kann rasch gefährlich werden,<br />

zum Beispiel als Machtvakuum. Deswegen<br />

ist es wichtig, dass diese Lücke zügig<br />

gefüllt wird. Und wer könnte dies besser als<br />

wir <strong>Taxi</strong>fahrer? Immerhin lenken<br />

wir ein öffentliches Verkehrsmittel<br />

mit Beförderungspflicht – und neuerdings<br />

auch mit Bildungsauftrag.<br />

In meinem <strong>Taxi</strong> weise ich mittels<br />

laminierter Schilder auf den<br />

Bildungsauftrag hin, und ich muss<br />

sagen: Das Angebot stößt auf enormes<br />

Interesse. Nie hätte ich gedacht,<br />

dass der Bedarf an Bildung hierzulande so<br />

groß ist. Ich erfülle den Bildungsauftrag,<br />

indem ich zum ersten Mal überhaupt ein<br />

Straßenverzeichnis rezitiere. Das Telefonbuch<br />

wurde schon mehrfach vorgelesen,<br />

ein Straßenverzeichnis noch nie.<br />

Zum Glück gibt es in Berlin genug<br />

Ampeln und Baustellen. Die dortige Wartezeit<br />

nutze ich zum Vorlesen. In letzter<br />

Zeit passiert es immer öfter, dass Fahrgäste<br />

selbst aus dem Straßenverzeichnis<br />

vortragen möchten. Es kam sogar schon<br />

vor, dass das Straßenverzeichnis vor_<br />

ge_rappt wurde: „Die_Feh_ler_str Punkt<br />

in Frie_de_nau ist kein Feh_ler Komma<br />

son_dern ...“ – zweifellos ein Höhepunkt<br />

bei der Bildungsauftragserfüllung.<br />

Unser Bildungsauftrag muss aber nicht<br />

beim Fahrgast enden. Neulich trat ein junger<br />

Mann an mein <strong>Taxi</strong>, der ohne Orientierung<br />

war, weil sein Navigationsgerät den<br />

Geist aufgegeben hatte. Ein Gerät, so der<br />

Fachmann, das orientierungsblöd macht.<br />

Kein Problem, sagte ich, ich fahre ihn<br />

gerne und ganz ohne Navi – ist schließlich<br />

auch eine Frage der Ehre. Leider habe er<br />

kein Geld dabei, weswegen aus der Fahrt<br />

nichts wurde. Immerhin schien es mir<br />

«Navigationsgeräte machen<br />

orientierungsblöd.»<br />

Hans-Joachim Maaz (*1943), Therapeut und<br />

Bestseller-Autor („Der Gefühlsstau“, „Das falsche<br />

Leben“, „Das gespaltene Land“)<br />

ein Fall für den Bildungsauftrag zu sein.<br />

Sogleich holte ich das Straßenverzeichnis<br />

hervor, um ihm daraus die Straße vorzutragen,<br />

in die er begehrte. Dafür hatte<br />

der junge Mann wiederum keine Zeit. So<br />

erklärte ich ihm „nur“ rasch den Weg, das<br />

Bildungsauftragsbasisprogramm.<br />

Erst als sich der junge Mann von meinem<br />

<strong>Taxi</strong> entfernte, bemerkte ich, dass er mit<br />

einem Auto unterwegs war, in dem sich<br />

weitere junge Menschen befanden. Junge<br />

Menschen, die sich für eine von Uber vermittelte<br />

Fahrt entschieden hatten. Der<br />

schwarze Toyota war ein Mietwagen, der<br />

junge Mann ein Uber-Fahrer. Laut Eigenwerbung:<br />

ein „lokaler Profi“ – allerdings<br />

ohne Plan, der ohne Navi und ohne Ortskenntnisse<br />

gar nichts kann.<br />

Nun mangelt es hierzulande bekanntlich<br />

überall an Fachkräften. Aber anstatt<br />

Menschen zu bilden, senkt man lieber das<br />

Niveau. Auf unseren Straßen werden beispielsweise<br />

gerade Fachkräfte durch ungelernte<br />

Hilfsarbeiter ersetzt. (Böse Zungen<br />

behaupten, hinter dem angeblichen Mangel<br />

würde sich nur Lohndumping verbergen,<br />

aber das ist schon wieder ein anderes<br />

Thema.) Fakt ist, dass Uber-Fahrer unter<br />

dem Deckmantel einer angeblichen<br />

Modernisierung nicht einmal mehr<br />

die in der Vergangenheit für Mietwagen-Fahrer<br />

nötigen Ortskenntnisse<br />

nachweisen müssen.<br />

John F. Kennedy sagte einmal: „Fragt<br />

nicht, was euer Land für euch tun kann<br />

– fragt, was ihr für euer Land tun<br />

könnt!“ Kennedy war kein <strong>Taxi</strong>fahrer,<br />

dafür aber Bearleener. Als solchen sollten<br />

wir ihn beim Wort nehmen und gemeinsam<br />

etwas für unsere Stadt tun. Deswegen, liebe<br />

Kolleginnen und Kollegen, lasst uns zusammen<br />

zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen<br />

und mittels Bildungsauftrag’ etwas für’s Bildungsniveau<br />

im Allgemeinen und für mehr<br />

Fachkräfte auf den Straßen im Besonderen<br />

tun. Werde auch Du Uber-Fahrer-Pate! rm<br />

Rumen Milkow (rm) fährt <strong>Taxi</strong> in Berlin und<br />

macht alle vier Wochen mit seiner Frau Layne<br />

Mosler eine Radiosendung mit <strong>Taxi</strong>-Themen.<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin portraitierte die beiden in<br />

der April-Ausgabe 2019 von <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin.<br />

FOTO: Rumen Milkow


<strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

www.taxi-times.taxi<br />

MÜNCHEN<br />

VERKEHRSMINISTERIUM BRÜSKIERT TAXIGEWERBE<br />

AUFREGUNG IN MÜNCHEN<br />

Lockdown für<br />

<strong>Taxi</strong>verband München<br />

ALLES AUF NULL<br />

Aktion für<br />

Ärzte und Pfleger<br />

KOSTENLOS INS KRANKENHAUS<br />

Förderung für<br />

Rollitaxis<br />

GELD VON DER STADT


RUBRIK<br />

INHALT<br />

AUFREGUNG IN MÜNCHEN<br />

4 Verkehrsministerium brüskiert<br />

das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

TAXIVERBAND MÜNCHEN INFORMIERT<br />

6 Verbandsarbeit ohne Einnahmen<br />

ISARFUNK TAXIZENTRALE INFORMIERT<br />

7 mywirt: Essensfahrten zu Corona-Zeiten<br />

IMAGEWERBUNG<br />

8 Kostenlose <strong>Taxi</strong>fahrten für Ärzte<br />

FÖRDERMASSNAHME ROLLITAXIS<br />

10 Stadt und Landkreis München<br />

bezuschussen Umrüstung<br />

von Inklusionstaxis<br />

MÜNCHNER CORONA-AKTIONEN<br />

12 Blumenlieferungen und London <strong>Taxi</strong><br />

Stadt und Landkreis<br />

München fördern<br />

Inklusionstaxis mit<br />

einem Zuschuss über<br />

10.000 Euro pro Fahrzeug.<br />

Mehr dazu auf<br />

Seite 10.<br />

VERKEHRSPOLITIKER DENKEN FALSCH<br />

Ein gefährliches Virus droht das gesamte Gesundheitssystem kollabieren<br />

zu lassen. Um das zu verhindern, reagiert die Politik mit<br />

Notstandsmaßnahmen und fährt das komplette öffentliche Leben<br />

runter. Nur wer zu Hause ist, kann niemanden anstecken.<br />

Doch wer zu Hause bleibt, benötigt auch kein <strong>Taxi</strong>, und so traf<br />

der plötzliche Lockdown die Münchner <strong>Taxi</strong>fahrer/innen völlig<br />

unvorbereitet. Das Nachtgeschäft brach völlig zusammen, tagsüber<br />

fielen sämtliche Geschäftsfahrten aus, was sich vor allen Dingen<br />

am Flughafen desaströs auswirkte.<br />

Während also die <strong>Taxi</strong>unternehmen tagtäglich um ihr wirtschaftliches<br />

Überleben kämpften, setzte der <strong>Taxi</strong>verband München<br />

trotz weggefallener Schulungseinnahmen seine gewerbepolitische<br />

Arbeit fort (Seite 6) und schufen <strong>Taxi</strong>zentralen neue Geschäftsfelder<br />

wie beispielsweise „mywirt“ (Seite 7).<br />

Doch nicht nur das: 500 Münchner <strong>Taxi</strong>fahrer/innen fuhren<br />

Ärzte, Pfleger und Krankenschwestern sogar kostenlos in die<br />

Münchner Kliniken bzw. von dort nach Hause (Seite 8). Münchner<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer/innen haben so eindrucksvoll die individuelle Mobilität<br />

auch in Krisenzeiten aufrechterhalten. Nicht nur aus wirtschaftlichem<br />

Eigennutz, sondern weil sie gesetzlich dazu<br />

verpflichtet sind. Das ist der Unterschied zu den taxiähnlichen<br />

Fahrtenvermittlern wie Uber, CleverShuttle oder Free Now und<br />

hätte allein schon deshalb eine staatliche Unterstützung verdient<br />

gehabt. Dass die Bitte um eine Subvention dieser Fahrten unerhört<br />

geblieben ist, ist traurig.<br />

Dass man die Branche im Gegenzug aber auch noch auf eine<br />

Stufe mit privaten Fahrtenvermittlern stellt, ist schlicht und ergreifend<br />

verantwortungslos. Anstatt Uber und Free Now eine Vermittlung<br />

während Corona-Zeiten zu verbieten, weil sie Fahrten unter<br />

Missachtung der Abstandsregeln an Mietwagen vermitteln und<br />

vor Gerichten ein Verbot nach dem anderen kassieren, hat das<br />

Bayerische Verkehrsministerium diese Unternehmen ganz offiziell<br />

auf eine Stufe mit dem <strong>Taxi</strong>gewerbe gestellt (Seite 4).<br />

Die eigentliche gut gemeinte Aktion zeigt: In den Köpfen der<br />

wichtigen politischen Entscheidungsträger werden die privaten<br />

Fahrtenvermittler inzwischen als gleichberechtigt zum <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

gesehen. Das ist falsch und eine Gefahr, die langfristig die<br />

Existenz der <strong>Taxi</strong>branche nachhaltiger gefährdet als der kurzfristige<br />

Lockdown aufgrund einer Virus-Pandemie. Die politische<br />

Aufklärungsarbeit muss also mit aller Entschlossenheit weitergehen.<br />

Herzlichst<br />

- die Redaktion -<br />

IMPRESSUM<br />

Verlag<br />

taxi-times Verlags GmbH<br />

Persiusstr. 7<br />

10245 Berlin, Deutschland<br />

Telefon: +49 (0)30 / 55 57 92 67-0<br />

E-Mail: info@taxi-times.com<br />

Internet: www.taxi-times.com<br />

Geschäftsführer und V. i. S. d. P.<br />

Jürgen Hartmann (jh)<br />

Bankverbindung<br />

Stadtsparkasse München<br />

IBAN: DE89701500001003173828<br />

BIC: SSKMDEMM<br />

UST-ID: DE293535109<br />

Handelsregister: Amtsgericht München<br />

HRB 209524<br />

Redaktion (tt)<br />

Jürgen Hartmann (jh), Simon Günnewig (sg)<br />

E-Mail: tt-muenchen@taxi-times.taxi<br />

Mitarbeiter dieser Ausgabe<br />

Hayrettin Simsek (hs)<br />

Grafik & Layout<br />

Katja Stellert (Artdirektion),<br />

Ivan Cottrell<br />

Raufeld Medien GmbH<br />

Paul-Lincke-Ufer 42-43<br />

10999 Berlin<br />

Telefon: +49 (0)30 / 69 56 65-936<br />

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anzeigen@taxi-times.com<br />

Telefon: +49 (0)30 / 55 57 92 67-0<br />

Druck<br />

Silber Druck oHG, Otto-Hahn-Straße 25<br />

D-34253 Lohfelden<br />

Erscheinungsweise: 4 x pro Jahr<br />

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<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> München<br />

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2 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Regionalausgabe München


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Tel. 089 / 48001-166<br />

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Wie kann es sein, dass ein demokratisch gewählter Staatssekretär mit einem<br />

Unternehmen gemeinsame Sache macht, das juristisch bewiesen illegal agiert?<br />

EIN STAATSMINISTERIUM<br />

BRÜSKIERT DAS<br />

TAXIGEWERBE<br />

Eigentlich wollte das Bayerische Verkehrsministerium eine »transparente<br />

Information zu Verhalten und Maßnahmen aller Fahrgäste im <strong>Taxi</strong>- und<br />

Mietwagenverkehr« erreichen. Doch der Schuss ging gehörig nach hinten los.<br />

Es war ein Gemeinschaftsfoto, das<br />

mächtig Wellen schlug. Rund um<br />

ein <strong>Taxi</strong> hatten sich – in gebührendem<br />

Abstand zueinander und mit Schutzmasken<br />

getarnt – Vertreter des Münchner<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbes sowie je ein Vertreter von<br />

Free Now und von Uber versammelt. Mittendrin<br />

als Initiator auch der Staatssekretär<br />

des Bayerischen Verkehrsministeriums,<br />

Klaus Holetschek (CSU).<br />

Dieses Foto wurde gemeinsam mit einer<br />

Pressemitteilung am 24. April veröffentlicht,<br />

die laut Verkehrsministerium von<br />

„Vertretern der bayerischen <strong>Taxi</strong>-, Mietwagen-<br />

und Fahrtvermittlungsbranche“ abgegeben<br />

wurde. „Die Corona-Krise bestimmt<br />

in weiten Bereichen das derzeitige Leben“,<br />

verkündete das Ministerium. Die Branche<br />

wolle einen wirksamen Beitrag zur Eindämmung<br />

des Infektionsgeschehens leisten.<br />

Sie stehe in dieser Krise als zuverlässiger<br />

Mobilitätspartner zur Seite.<br />

Anschließend wird an den Fahrgast<br />

appelliert, zur Unterstützung bei der Eindämmung<br />

des Corona-Virus bei <strong>Taxi</strong>- und<br />

Mietwagenfahrten einige Dinge zu beachten.<br />

So solle man beispielsweise immer<br />

hinten einsteigen, um den Abstand zu den<br />

Fahrerinnen und Fahrern zu halten, bereits<br />

ab drei Personen ein Großraumfahrzeug<br />

rufen, die Möglichkeiten der bargeldlosen<br />

Bezahlung nutzen, Hygienemaßnahmen<br />

einhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung<br />

tragen.<br />

Im Gegenzug verspricht die Branche,<br />

die Fahrzeuge mit Trennschutz auszustatten,<br />

(vermehrt) die bargeldlose Zahlung zur<br />

Verfügung zu stellen sowie Fahrer einzusetzen,<br />

die spätestens ab 27. April eine Mund-<br />

Venczel_02-2016.qxp_Layout 1 03.0<strong>2.</strong>16 16:15 Seite<br />

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FOTO: Bayerisches Verkehrsministerium<br />

4 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Regionalausgabe München


AUFREGUNG IN MÜNCHEN<br />

Nasen-Bedeckung tragen. Zudem habe man<br />

die Reinigungsmaßnahmen in Bezug auf<br />

die Fahrzeuge intensiviert, um das Infektionsrisiko<br />

zu senken.<br />

So weit, so gut, doch nun kommt der<br />

große Haken an dieser Geschichte: Auf dem<br />

Foto waren auch je ein Vertreter der beiden<br />

privaten Fahrtenvermittler Uber und Free<br />

Now zu sehen, und deren Logos fanden sich<br />

auch auf der vom Verkehrsministerium veröffentlichten<br />

gemeinsamen Information –<br />

neben den Logos des Landesverbands<br />

Bayerischer <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer<br />

sowie der beiden Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

IsarFunk und <strong>Taxi</strong>-München eG.<br />

Das <strong>Taxi</strong>gewerbe wurde also von der<br />

bayerischen Politik auf eine Stufe mit privaten<br />

Vermittlungsanbietern gestellt, und<br />

genau das führte sofort nach der Veröffentlichung<br />

zu einem wahren Shitstorm in<br />

den sozialen Medien. Allerdings richtete<br />

sich der Zorn der <strong>Taxi</strong>fahrer und Unternehmer<br />

nicht nur gegen das Ministerium,<br />

sondern gegen die eigenen Gewerbevertreter,<br />

denen man unterstellte, gemeinsame<br />

Sache mit Uber und Free Now zu machen –<br />

nicht zuletzt deshalb, weil diese Aktion von<br />

Online-Plattformen als „Schulterschluss“<br />

des <strong>Taxi</strong>gewerbes mit Uber und Free Now<br />

bezeichnet wurde.<br />

GUTE MIENE ZUM BÖSEN SPIEL<br />

Diese Gleichstellung der beiden Privatanbieter<br />

mit dem <strong>Taxi</strong>gewerbe wurde allerdings<br />

nicht von den Vertretern des<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbes eingefädelt, wie diese auf<br />

Nachfrage gegenüber der Münchner<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Redaktion bestätigten. Vielmehr<br />

seien sowohl Uber als auch Free Now<br />

von Beginn an bei allen Telefonkonferenzen<br />

vom Verkehrsministerium einbezogen<br />

worden.<br />

Thomas Kroker, Vorstand der <strong>Taxi</strong>-München<br />

eG, kann darüber nur den Kopf schütteln:<br />

„Die <strong>Taxi</strong>-München eG möchte klar<br />

hervorheben, dass es weder einen ‚Schulterschluss‘<br />

oder eine Annäherung an die<br />

PURE IGNORANZ<br />

Im Nachgang zu dieser Meldung hat die <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-Redaktion bei der<br />

Pressestelle des Bayerischen Verkehrsministeriums u. a. nachgefragt, ob dem<br />

Ministerium die bisherigen Urteile zum Verbot der Applikation UberX durch die<br />

Landgerichte Frankfurt und München bekannt seien und wie man in Anbetracht<br />

dieser Urteile rechtfertigt, dass man Uber nun sogar bei der angesprochenen<br />

Aktion gleichberechtigt mit dem <strong>Taxi</strong>gewerbe hat teilnehmen lassen. Diese Anfrage<br />

wurde nicht konkret beantwortet, stattdessen teilte das Ministerium mit: „Das<br />

Ziel aller Beteiligter war es, mit einem gemeinsamen und einheitlichen Vorgehen<br />

eine transparente Information aller Fahrgäste im <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenverkehr<br />

zu erreichen und damit Vertrauen angesichts der Corona-Krise herzustellen. Der<br />

gemeinsame Pressetermin diente damit ausschließlich der Information über die<br />

Maßnahmen zum Infektionsschutz.“<br />

beiden Mietwagen-Vermittlungsplattformen<br />

gegeben hat bzw. auch keine geben<br />

wird“, stellt er klar. „Wir bewerten diese<br />

Organisationen nach wie vor als existenzbedrohende,<br />

illegal agierende Mitbewerber<br />

im Markt, die ihr Geschäftsmodell nur<br />

durch systematische Umgehung von Gesetzen<br />

und Verordnungen am Leben erhalten.“<br />

Christian Hess, Geschäftsführer von<br />

IsarFunk, hebt die wesentlichen Unterschiede<br />

zwischen dem <strong>Taxi</strong> und privaten<br />

Anbietern hervor: „Einzig und alleine das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe hat eine Betriebs- und Beförderungspflicht.<br />

Damit stellen wir gerade<br />

während der Corona-Krise sicher, dass<br />

nach wie vor kranke Menschen zum Arzt<br />

gefahren werden und Patienten dreimal pro<br />

Woche zur lebenserhaltenden Dialyse. Um<br />

das sicherzustellen, setzten sich die Fahrer<br />

seit Wochen dem Risiko einer Ansteckungsgefahr<br />

aus. Und weil gerade solche<br />

Fahrgäste sogenannte Hochrisikopatienten<br />

sind, wurden bereits über 3.000 <strong>Taxi</strong>s in<br />

Deutschland mit einem Infektionsschutz<br />

versehen. Die Politik darf unsere Branche<br />

nicht mit shareholdergetriebenen Privatanbietern<br />

gleichsetzen, die mit marktvernichtendem<br />

Preisdumping jenen Teil des ÖPNV<br />

zerstören, der die mobile Daseinsvorsorge<br />

der Gesellschaft sichert.“<br />

Hess und Jörg Wohlfahrt, Vorstand der<br />

<strong>Taxi</strong> München eG, hatten wie auch der <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

Donald Huber beim Fototermin gute<br />

Miene zum bösen Spiel gemacht. Immerhin<br />

ging es darum, den privaten Anbietern keinesfalls<br />

den öffentlichen Raum zu überlassen<br />

und die vertrauensbildende Maßnahme<br />

für die Bevölkerung nicht zu gefährden.<br />

Und man konnte im Vorfeld wenigstens<br />

noch erreichen, dass ein <strong>Taxi</strong> in Hellelfenbein<br />

auf dem Foto erscheint. Hätte man sich<br />

der Aktion verweigert, „wäre im Rahmen<br />

dieser gemeinsamen Mitteilung das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

überhaupt nicht in Erscheinung<br />

getreten“, mutmaßt Wohlfahrt.<br />

Der Schwarze Peter ist also allein dem<br />

Bayerischen Verkehrsministerium zuzuschieben,<br />

findet Kroker: „Es ist für die<br />

<strong>Taxi</strong>-München eG nicht nachvollziehbar,<br />

aus welchen Gründen ein Staatsministerium<br />

Organisationen und Strukturen, deren<br />

Geschäftsmodell ausschließlich auf Hinterwanderung,<br />

Aushebelung und Umgehung<br />

rechtsstaatlicher Prinzipien aufbaut, die<br />

Teilnahme an offiziellen Terminen und<br />

Telefonkonferenzen ermöglicht. Die Präferenz<br />

hätte in diesem Rahmen ausschließlich<br />

beim seriösen <strong>Taxi</strong>gewerbe als fixer,<br />

zuverlässiger Bestandteil des ÖPNV liegen<br />

dürfen.“ jh<br />

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TAXI – Regionalausgabe München <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

5


TVM<br />

VERBANDSARBEIT OHNE<br />

EINNAHMEN<br />

Finanziell traf die Corona-Pandemie den TVM<br />

ebenso stark wie seine Mitglieder. Erschwerend<br />

kam hinzu, dass Berufsverbände aus allen<br />

Sofortprogrammen fielen. Die Arbeit musste<br />

trotzdem weitergehen.<br />

Der <strong>Taxi</strong>verband München (TVM)<br />

finanziert sich im Wesentlichen<br />

aus Schulungen und Vorbereitungskursen<br />

für die Ortskundeprüfung<br />

sowie der Unternehmerprüfung „<strong>Taxi</strong> –<br />

Mietwagen“ bei der IHK. Nur ein kleiner<br />

Teil der Gesamteinnahmen kommt aus den<br />

Mietgliedsbeiträgen. Die Schulschließungen<br />

haben natürlich auch die Kurse des<br />

<strong>Taxi</strong>verbands betroffen – mit der bitteren<br />

Folge, dass in den vergangenen Monaten<br />

auch keine Einnahmen erzielt werden<br />

konnten. Klar, wenn keine Kurse stattfinden,<br />

dann bekommen auch die Dozenten<br />

TAXIVERBAND MÜNCHEN E. V. (TVM)<br />

Rosenheimer Straße 139<br />

81671 München<br />

Tel. / Verband: 089 / 45 05 41 13<br />

Tel. / <strong>Taxi</strong>schule: 089 / 49 00 44 94<br />

E-Mail: info@taxiverband-muenchen.de<br />

www.taxiverband-muenchen.de<br />

Presserechtlich verantwortlich für<br />

die TVM-Seiten: Florian Bachmann<br />

Redaktion: Florian Bachmann (fb)<br />

keinen Aufwand, und auch sonst wurde der<br />

Betrieb so weit wie möglich eingeschränkt.<br />

Das Büro war nur an zwei Tagen besetzt,<br />

telefonisch konnte man den Verband aber<br />

relativ gut erreichen. Dennoch bedeuten<br />

zwei Monate ohne Einnahmen auch für den<br />

TVM einen erheblichen Verlust. Und bis<br />

die Schulungen auf altem Niveau laufen<br />

können, werden noch einige Monate vergehen.<br />

Hier geht es dem Verband genauso wie<br />

jedem einzelnen <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

DIGITALE SCHULUNGEN SIND<br />

KEIN ERSATZ<br />

Alternativ hat der TVM versucht, seine<br />

Schulungen zu digitalisieren. Doch die<br />

Vermittlung einer Ortskunde kann ebenso<br />

wie das Erklären betriebswirtschaftlicher<br />

Formeln zur Berechnung der Fahrzeugkosten<br />

nur durch gemeinsames Erarbeiten zu<br />

einer erfolgreichen Prüfung führen. Immerhin<br />

wurden einige digitale Ideen entwickelt,<br />

deren Umsetzung in den nächsten<br />

Monaten erfolgen wird. Ein Berufsverband<br />

hat aber auch ganz andere Aufgaben, und<br />

die wurden weiterhin erfüllt. Alle verfügbaren<br />

aktuellen Informationen zu Themen<br />

wie Kurzarbeit, Fahrzeughygiene, Trennschutz<br />

etc. wurden gesammelt, ausgewertet<br />

und an die Mitglieder weitergegeben.<br />

Wie hier beim <strong>Taxi</strong>verband München<br />

mussten während des Lockdowns viele<br />

Vorbereitungskurse zur Ortskunde oder<br />

Fachkundeprüfung ausfallen.<br />

Dabei kam es nicht nur zum regelmäßigen<br />

Austausch mit den Münchener <strong>Taxi</strong>zentralen,<br />

sondern wurde auch der Kontakt zur<br />

Genehmigungsbehörde KVR gehalten. Parallel<br />

dazu gab es Gespräche mit den bayerischen<br />

Ministerien sowie den jeweiligen<br />

zuständigen Bundesministerien, in denen<br />

der TVM seine Ideen in die Weiterentwicklung<br />

von Hilfsprogrammen eingebracht hat.<br />

Vor allem aber wurde viel unternommen,<br />

um die Auftragslage durch die Gewinnung<br />

neuer Kundenkreise zu verbessern.<br />

Festhalten lässt sich jedenfalls heute<br />

schon, dass der Verband trotz des finanziellen<br />

Desasters durch seine Aktivitäten<br />

zur Bewältigung der Krise bei der Politik<br />

und den Behörden ein hohes Maß an Aufmerksamkeit<br />

und Akzeptanz erzielen konnte<br />

und an Reputation gewonnen hat. fb<br />

Florian Bachmann ist Vorstand des<br />

<strong>Taxi</strong>verbands München e. V. Er und seine<br />

Vorstandsmitglieder haben während<br />

der Pandemie auf ihre sonst üblichen<br />

Aufwands entschädigungen verzichtet.<br />

Betriebs- und Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum<br />

des BDF – Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GBR<br />

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Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Mo und Do von 14:00 bis 18:30 Uhr<br />

Betriebsmedizinische Untersuchung / Reaktionstests (ohne Anmeldung):<br />

Montag bis Freitag von 8:00 bis 10:00 Uhr, Mo und Do von 14:00 bis 17:00 Uhr<br />

FOTO: Pixabay<br />

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6 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Regionalausgabe München


ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />

WARMES ESSEN<br />

DANK »MYWIRT«<br />

Reduzierte Business- und Gastrobestellungen machten die Erschließung<br />

neuer Geschäftsfelder nötig. IsarFunk hatte deshalb bereits im März erste<br />

Vereinbarungen mit Münchner Restaurant-Besitzern getroffen.<br />

Seit Ende März war es Münchner<br />

Lokalen nicht mehr gestattet, nach<br />

15 Uhr Kunden im Lokal zu bedienen.<br />

Nach wie vor erlaubt waren allerdings<br />

die so genannten Drive-ins, Essen zum Mitnehmen,<br />

oder eben Lieferungen. Damit das<br />

Geschäft mit den Essenslieferungen zu<br />

einer sicheren Einnahmequelle für die<br />

Lokale werden konnte, hatte IsarFunk Lieferfahrten<br />

zum Pauschalpreis unterstützt.<br />

Unter dem eingängigen Namen<br />

„MyWirt“ können Münchner Wirte ihre<br />

Essensbestellungen durch das <strong>Taxi</strong> ausliefern<br />

lassen. Dafür werden dem jeweiligen<br />

Wirt pro Botenfahrt pauschal zehn Euro in<br />

Rechnung gestellt. Damit der Service reibungslos<br />

abläuft, rechnen die <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

bzw. deren Unternehmer über die <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

ab, die Gastrobetriebe erhalten eine<br />

Sammelrechnung. Für den sicheren Transport<br />

und damit das Essen auch warm beim<br />

Kunden ankommt, setzen die Restaurants<br />

auf geeignete Take-away-Verpackungen.<br />

Das Angebot ist aktuell nicht im kompletten<br />

Stadtgebiet verfügbar, sondern<br />

beschränkt sich auf das Gebiet innerhalb<br />

des Mittleren Rings, schließt aber zusätzlich<br />

im Münchner Norden Moosach und die<br />

Parkstadt Schwabing mit ein.<br />

Derzeit setzen 13 namhafte Münchner<br />

Lokale auf diesen exklusiven Service.<br />

„MyWirt“ entwickelte sich zwar langsam,<br />

aber stetig und könnte auch nach der Krise<br />

eine Option bleiben. Waren es im April insgesamt<br />

500 Fahrten, konnten in der ersten<br />

Mai-Hälfte bereits 280 Bestellungen verbucht<br />

werden. Wie Jürgen Dinter, Leiter der<br />

Kundenbetreuung und des Vertriebs bei<br />

IsarFunk, gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> bemerkte,<br />

verfügen aktuell über 100 <strong>Taxi</strong>s das Bestellmerkmal<br />

„MyWirt“ , rund 170 Fahrer beteiligen<br />

sich an dem Projekt. Für Dinter sind<br />

„neue Fahrer und Unternehmer jederzeit<br />

herzlich willkommen“, denn je mehr Fahrer<br />

sich anschließen würden, desto flexibler<br />

könnten die Wirte den Lieferservice nutzen.<br />

Fahrer, die befürchten, dass ihre Zehn-<br />

Euro-Lieferfahrten quer durch die Stadt<br />

gehen, kann Dinter beruhigen: „Wir haben<br />

festgestellt, dass die Fahrtstrecke im Durchschnitt<br />

knapp unter drei Kilometern liegt.“<br />

PRO TOUR IM SCHNITT 11,90 EURO<br />

Rein rechnerisch gesehen würde so eine ISARFUNK TAXIZENTRALE GMBH & CO. KG<br />

Tour 11,90 Euro Umsatz bringen. Damit die<br />

Differenz zu der Lieferpauschale von zehn Rosenheimer Straße 139, 81671 München<br />

Euro keine zu große Lücke hinterlässt, subventioniert<br />

Telefon / <strong>Taxi</strong>ruf: 089 / 450 540<br />

IsarFunk die Fahrten mit wei-<br />

Telefon / Verwaltung: 089 / 450 54-100<br />

teren 1,20 Euro und lässt damit im E-Mail: verwaltung@isarfunk.de<br />

Endeffekt die Differenz auf 70 Cent www.isarfunk.de,<br />

schrumpfen. Auch muss sich der Fahrer www.facebook.com/isarfunk450540<br />

nicht um die Abrechnung der gelieferten Redaktion und presserechtlich<br />

Speisen kümmern, das geschieht in der verant wortlich für die<br />

Regel bereits im Vorfeld. Dies ist auch mit IsarFunk-Seiten: Christian Hess<br />

ein Grund dafür, warum die Fahrten im<br />

Schnitt innerhalb von neun Minuten erle-<br />

Euro-<strong>Taxi</strong>-2_01-2016.qxp_Layout 1 29.01.16 10:28 Seite 1<br />

digt sind. Für Dinter steht bereits jetzt fest,<br />

dass die Liefer- Kurierfahrten grundsätzlich<br />

auch nach der Corona-Krise für Isar-<br />

Funk eine Zukunft haben werden. sg<br />

Auch wenn davon auszugehen ist, dass nach<br />

der Wiedereröffnung weniger Essen ausgeliefert<br />

werden, bleibt das von einer <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

organisierte Kuriergeschäft interessant.<br />

FOTO: Pixabay<br />

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KOSTENLOSE HILFE<br />

FÜR DIE HELFER<br />

Nach dem Vorbild der Schweiz und Frankreichs unterstützte das Münchner<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe mit kostenlosen Arzt-Fahrten den Kampf gegen das Corona-Virus.<br />

Doch die erhoffte politische Unterstützung blieb bis zuletzt aus.<br />

Seit dem 1. April konnte in<br />

München medizinisches<br />

Personal, wie Ärzte, Pfleger<br />

und Schwestern, den kostenlosen<br />

Fahrservice der Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

nutzen. „Die Mitarbeiter<br />

von Kliniken und Krankenhäusern<br />

leisten in der Corona-Krise Übermenschliches“,<br />

teilte Gregor Beiner,<br />

Vorstand des <strong>Taxi</strong>verbands<br />

München, zum Aktionsstart mit.<br />

„Wir, das <strong>Taxi</strong>gewerbe, wollen helfen,<br />

dass Sie nach Schichten und<br />

Überstunden schnell nach Hause<br />

kommen.“ Wer diesen Service in<br />

Anspruch nehmen wollte, konnte<br />

über die beiden Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

IsarFunk und die <strong>Taxi</strong> München e.G. eine Fahrt buchen.<br />

Voraussetzung war der Nachweis einer Tätigkeit in der Gesundheitsbranche.<br />

Vom ersten Tag an lebte das Angebot von der freiwilligen Unterstützung<br />

der teilnehmenden <strong>Taxi</strong>unternehmer, welche die Kosten<br />

für die Fahrzeuge tragen, und den <strong>Taxi</strong>fahrern, welche die Fahrten<br />

kostenlos durchführten. Die Bilanz nach rund einem Monat<br />

konnte sich sehen lassen: „Seit Beginn der Aktion unterstützte<br />

das <strong>Taxi</strong>gewerbe das Münchner Gesundheitswesen mit insgesamt<br />

über 1.000 Freifahrten. Dabei muss man unbedingt das Engagement<br />

der rund 500 <strong>Taxi</strong>fahrer hervorheben, die sich bereit erklärt<br />

haben, die Fahrten kostenlos durchzuführen“, bilanziert Beiner<br />

gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>.<br />

Die Aktion, die als Vorbild für viele ähnlich gelagerte Initiativen<br />

diente, stieß auch in den Medien auf ein großes Interesse. So hat,<br />

neben vielen Print-Magazinen, auch das „heute Journal“ von der<br />

Mit diesem professionellen Plakat warb das Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

für seinen humanitären Service.<br />

freiwilligen Aktion berichtet. Unter<br />

anderem auf dem Onlineportal themayor.eu<br />

fanden die Münchner Kollegen<br />

auch international Beachtung<br />

und Wertschätzung.<br />

Das Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

zeigte sich bei dem Projekt als eine<br />

Einheit, denn neben dem <strong>Taxi</strong>verband<br />

München (TVM) waren auch<br />

die beiden Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

IsarFunk und <strong>Taxi</strong> München<br />

eG involviert und unterstützten das<br />

Projekt unter anderem mit einer<br />

kleinen Aufwandsentschädigung<br />

für die <strong>Taxi</strong>fahrer.<br />

Damit die Münchner Helfer so<br />

lange wie möglich und nötig gratis<br />

mit dem <strong>Taxi</strong> gefahren werden können, führte der <strong>Taxi</strong>verband<br />

München in Abstimmung mit dem Bundesverband Gespräche<br />

mit der Politik. Letztlich war eine Entscheidung darüber, ob das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe mit einer staatlichen Unterstützung für die Freifahrten<br />

rechnen kann, eine Entscheidung des Bundes. Von dort gab<br />

es leider keinerlei Signale. Da half es dann auch nichts, dass der<br />

Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter und die bayrische<br />

Verkehrsministerin Kerstin Schreyer bereits ihre Unterstützung<br />

zugesagt hatten. Im Mai wurde das Projekt wieder eingestellt.<br />

Trotzdem hat es bei den Kliniken einen bleibenden Eindruck<br />

hinterlassen. „Dass unsere Mitarbeiter die Möglichkeit haben,<br />

mit dem <strong>Taxi</strong> kostenlos in die Klinik und wieder nach Hause zu<br />

kommen, ist eine herausragende Geste jedes einzelnen Fahrers<br />

der Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen, die uns sehr viel bedeutet“, sagte<br />

beispeisweise Timo Sonntag, Verwaltungsleiter der Helios Klinik<br />

München Perlach. sg<br />

Dr. J. Cichon*<br />

Unfallschadenregulierung<br />

Fahrerlaubnisrecht<br />

Erbrecht<br />

Dr. Cichon & Partner*<br />

Rechtsanwaltskanzlei in München Neuhausen seit 1962<br />

M. Werther*<br />

Fachanwältin: Verkehrsrecht<br />

Zivilrecht<br />

N. Nöker*<br />

Fachanwältin: Arbeitsrecht<br />

Verwaltungsrecht<br />

Tätigkeitsschwerpunkte<br />

S. v. Kummer*<br />

Fachanwalt: Familienrecht<br />

Sozialrecht<br />

M. Wunderlich-Serban<br />

Fachanwältin: Mietrecht<br />

Privatinsolvenzen<br />

Dr. B. Schwerdt*<br />

Fachanwältin: Strafrecht<br />

Bußgeldsachen<br />

A. Friedmann<br />

Gewährleistungsrecht<br />

Reiserecht<br />

Johann-von-Werth-Straße 1, 80639 München, Tel.: 089 / 13 99 46-0, Fax: 089 /16 59 51<br />

FOTO: TVM<br />

8 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Regionalausgabe München


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Sie helfen den<br />

Corona-Patienten<br />

Ihr sichert<br />

die Mobilität<br />

500 Münchner <strong>Taxi</strong>fahrerinnen und <strong>Taxi</strong>fahrer fuhren während der Corona-Pandemie kostenlos Ärzte,<br />

Schwestern und Pfleger von Münchner Krankenhäusern nach Hause und umgekehrt. Das war ein<br />

starkes Zeichen der Solidarität mit denen, die täglich dafür sorgten, dass Corona-Patienten geholfen<br />

wird und ein beeindruckender Beweis dafür, dass <strong>Taxi</strong> auch in schwierigen Situationen immer da ist.<br />

Ahmadwalid Ali Ahmet Alexandra<br />

Alfred Alp Ammar Andre Andreas Armend<br />

Arsim Aytekin Azemi Bagci Bärbel Bayram Bernhard Bilal<br />

Braco Brigitte Christian Christine Daniel Denes Derya Detlef<br />

Dieter Dietrich Dimitrios Dorin Dragan Durko Düzgün Edmund<br />

Emir Emre Ernst Eva Fabian Fahim Farah Farshad Fatma Georg<br />

Georgios Gerald Gerd Gerhard Günter Gyula Hakan Hannes Hans<br />

Hansjörg Heinrich Helmut Horst Ilker Ingrid Jan Joachim Jochen<br />

Johann Johannes Jozo Jwad Karsten Kasim Kemal Kevin Klaus<br />

Korbinian Kurt Levent Lucian Manfred Marcus Marija Marius<br />

Markus Martin Max Mehdi Michael Moayd Muharem Murat<br />

Mustafa Nicolas Nikolaos Ömer Ömür Ozan Özkan<br />

Pavlos Peter Petra Phuc Ralf Ramadan Ramin<br />

Reinhold Renate Rene Ricardo Richard Riza<br />

Robert Rolf Ruben Sabine Sami Sandor<br />

Serkan Simon Soran Steffen Stoja<br />

Suud Thilo Thomas Tino Ulrich<br />

Üstün Uwe Valentin Vel<br />

Viktor Volkan Volker<br />

Werner Wolfgang<br />

Yusuf<br />

Vielen Dank!<br />

Zoltan<br />

<strong>Taxi</strong> Verband München<br />

Rosenheimer Str. 139/XII<br />

81671 München<br />

089 450 54-113<br />

www.taxiverband-muenchen.de<br />

IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale GmbH & Co. KG<br />

Rosenheimer Str. 139 /XII<br />

81671 München<br />

089 450 54-110<br />

www.isarfunk.de<br />

TAXI-MÜNCHEN eG<br />

Engelhardstraße 6<br />

81369 München<br />

089 77 30 77<br />

www.taxi-muenchen.de


FÖRDERUNG IN MÜNCHEN<br />

ANREIZ ZUR<br />

ROLLI-<br />

UMRÜSTUNG<br />

Rollstuhlfahrer sollen künftig auch<br />

spontan ein <strong>Taxi</strong> rufen können. Stadt<br />

und Landkreis haben deshalb eine<br />

Anreizförderung aufgelegt.<br />

Es war ein langer Prozess, der jetzt endlich seine<br />

Früchte trägt. Die Stadt München sowie der Münchner<br />

Landkreis haben die notwendigen Finanzmittel für<br />

eine Inklusionstaxi-Förderung freigegeben.<br />

Bereits seit zwei Jahren haben sich<br />

der <strong>Taxi</strong>verband München und<br />

die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale für<br />

die Umsetzung einer Inklusionstaxi-Förderung<br />

eingesetzt. Inzwischen hat diese<br />

Arbeit Früchte getragen, denn Anfang April<br />

hat die Stadt München den ersten Schritt<br />

gemacht und die Richtlinien für den finanziellen<br />

Zuschuss veröffentlicht. Nur vier<br />

Wochen später hat der Münchner Landkreis<br />

gleichgezogen und ist mit seiner Fördermaßnahme<br />

an die Öffentlichkeit gegangen.<br />

Beide Parteien haben sich untereinander<br />

ausgetauscht, was jetzt in einem sehr<br />

ähnlichen Grundgerüst für die Förderrichtlinien<br />

resultiert. So herrscht beispielsweise<br />

Einigkeit beim maximalen Unterstützungsbetrag,<br />

der bei 10.000 Euro pro Fahrzeug<br />

und Umbau liegt. Pro <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />

können maximal fünf Fahrzeuge im Jahr<br />

gefördert werden.<br />

KEINE RÜCKZAHLUNG<br />

Die auf eine Laufzeit von drei Jahren (von<br />

<strong>2020</strong> bis 2022) angelegte Maßnahme der<br />

Stadt sieht vor, dass pro Jahr maximal zehn<br />

Anträge, beziehungsweise eine Fördersumme<br />

von 100.000 Euro bewilligt werden können.<br />

Insgesamt sollen so in München 30<br />

neu umgerüstete Rollstuhltaxis auf die<br />

Straße kommen. Beim Landkreis verfolgt<br />

man das gleiche Ziel, der Fördertopf ist mit<br />

250.000 Euro allerdings etwas schmaler<br />

angesetzt. Die Münchner Förderung baut<br />

auf dem bereits 2015 erstellten <strong>2.</strong> Aktionsplan<br />

zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

in München auf. Wichtig<br />

zu wissen: Bei dieser finanziellen Unterstützung<br />

handelt es sich um ein einmaliges<br />

Projekt. Eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen<br />

und Fahrzeuge, die mithilfe der Subventionierung<br />

umgebaut wurden, müssen<br />

zukünftig an einem gut sichtbaren Aufkleber<br />

mit der Aufschrift ‚Inklusionstaxi‘ auf<br />

der Heckklappe zu erkennen sein.<br />

UNTER<br />

STÜTZER<br />

DES TAXI<br />

GEWERBES<br />

KONTAKT UND WEITERFÜHRENDE LINKS<br />

München Stadt<br />

inklusion.soz@muenchen.de<br />

www.muenchen-wird-inklusiv.de/<br />

München Land<br />

chancengleichheit@lra-m.bayern.de<br />

www.landkreis-muenchen.de/inklusionstaxi<br />

www.tinyurl.com/TTMue2<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, Pixabay<br />

10 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Regionalausgabe München


FÖRDERUNG IN MÜNCHEN<br />

DOPPELFÖRDERUNG ROLLI- UND E-TAXI<br />

Mit dem Nissan e-NV200 gibt es bereits ein E-<strong>Taxi</strong>, das<br />

sich zu einem Inklusions-Fahrzeug umrüsten lässt. Da<br />

die Stadt München ausdrücklich eine Doppelförderung<br />

erlaubt, wollen wir an dieser Stelle auch noch mal kurz<br />

die Voraussetzungen und Infos des E-<strong>Taxi</strong>-Programms<br />

aufführen:<br />

• <strong>Taxi</strong>unternehmen mit Genehmigung nach § 47 PBefG mit<br />

Sitz oder Niederlassung im Münchner Stadtgebiet<br />

• 36 Monate Haltefrist der E-<strong>Taxi</strong>s<br />

• Fiskaltaxameter mit INSIKA<br />

• Neufahrzeug mit Erstzulassung nach dem 01.01.2017<br />

• Beklebung des E-<strong>Taxi</strong>s mit Motiv der E-<strong>Taxi</strong>-Förderung<br />

• Förderungshöhe: 0,20 Euro pro Besetztkilometer, maximal<br />

40 % der Anschaffungskosten des E-<strong>Taxi</strong>s<br />

• quartalsweise Abrechnung durch Übermittlung der Daten<br />

des Fiskaltaxameters<br />

• Weitergabe der Daten für eine wissenschaftliche Auswertung<br />

• Optional kann auf der gleichen <strong>Taxi</strong>konzession weiterhin<br />

ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor genutzt werden.<br />

Allerdings darf immer nur ein Auto auf der Straße sein.<br />

Informationen im Netz: www.tinyurl.com/TTMue1<br />

Speziell das städtische Programm hat<br />

eine weitere Besonderheit: Es ist mit der<br />

seit Jahren laufenden E-<strong>Taxi</strong>-Förderung<br />

kombinierbar (siehe Kasten), was durchaus<br />

bemerkenswert ist, da Doppelförderungen<br />

meist von vornherein ausgeschlossen sind.<br />

Wer die Rückerstattung der Umbaukosten<br />

geltend machen möchte, muss<br />

ein paar grundlegende Dinge beachten.<br />

So muss beispielsweise die Umrüstung<br />

in einer vom Autohersteller zertifizierten<br />

Fachwerkstatt durchgeführt werden<br />

und die gesetzlichen Anforderungen nach<br />

§ 35a Absätze 4a und 4b Straßenverkehrs-<br />

Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen.<br />

Die Fahrzeuge müssen zudem mindestens<br />

der Abgasnorm Euro 6 und nach dem<br />

Umbau der DIN-Norm 75078, Teil1 und<br />

Teil 2 entsprechen (Teil 1 = „Kraftfahrzeuge<br />

zur Beförderung mobilitätsbehinderter<br />

Personen – Begriffe, Anforderungen,<br />

Prüfungen“, Teil 2 „Kraftfahrzeuge zur<br />

Beförderung mobilitätsbehinderter Personen<br />

– Rückhaltesysteme – Begriffe, Anforderungen,<br />

Prüfungen“). Zusätzlich fordert<br />

der Landkreis für jeden Rollstuhlplatz den<br />

Einbau einer geeigneten fahrzeuggebundenen<br />

Kopf-Rückenstütze. Weiterhin erwarten<br />

die Behörden einen Nachweis über die<br />

Betriebshaftpflichtversicherung für die<br />

gewerbliche Personenbeförderung. Sofern<br />

weitere technische Umrüstungen am Fahrzeug<br />

erforderlich sind, können deren Kosten<br />

ebenfalls zurückerstattet werden. Die<br />

Einhaltung der geltenden Bestimmungen<br />

des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden<br />

vorausgesetzt.<br />

VIER JAHRE HALTEFRIST<br />

Bei der Wahl des Basisfahrzeugs wird von<br />

München Stadt verlangt, dass neben dem<br />

besetzten Rollstuhl noch Platz für zwei weitere<br />

Fahrgäste vorhanden ist. Der Landkreis<br />

erhöht diese Anforderung um einen<br />

zusätzlichen Platz für eine dritte Person.<br />

Alle umgerüsteten <strong>Taxi</strong>s müssen auch Personen<br />

in elektrisch betriebenen Rollstühlen<br />

transportieren können. Hier reichen dann<br />

Sitzplätze für zwei weitere Fahrgäste.<br />

Weiterhin schreiben die LH München,<br />

sowie das Münchner Landratsamt eine<br />

sogenannte Haltefrist vor. Sie erlaubt den<br />

Weiterverkauf des Inklusionstaxis frühestens<br />

nach vier Jahren oder 250.000 Kilometern.<br />

Wird das Fahrzeug vorher veräußert,<br />

muss die Förderung anteilig in die Stadtkasse<br />

zurückfließen. Von dieser Regel gibt<br />

es allerdings auch eine Ausnahme. Wenn<br />

das <strong>Taxi</strong> nachweislich einen wirtschaftlichen<br />

Totalschaden erlitten hat, wird keine<br />

Rückerstattung erwartet.<br />

Damit der regelmäßige Einsatz der<br />

Inklusionstaxis sichergestellt wird, sehen<br />

die Förderrichtlinien eine Mindesteinsatzzeit<br />

an drei Tagen pro Woche, Montag<br />

bis Freitag zwischen 18 Uhr und 24 Uhr,<br />

vor. In der Landeshauptstadt sollen rund<br />

500 Einsatzstunden pro Jahr an Samstagen,<br />

Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen<br />

nachgewiesen werden. München Land<br />

fordert sogar noch 100 Stunden mehr.<br />

Die Förderrichtlinien sind bereits in<br />

Kraft getreten. Die Anträge können bei<br />

der Landeshauptstadt München bis zum<br />

31. August 2022 eingereicht werden, beim<br />

Münchner Landratsamt ist das bis zum<br />

31. Dezember 2022 möglich. Etwaige Interessenten<br />

sollten sich aber nicht zu viel<br />

Zeit lassen, denn übersteigt die Anzahl der<br />

Förderanträge die bereitgestellten Mittel,<br />

gilt das „First-in-first-out-Prinzip“. sg<br />

Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum<br />

Medex Plus GmbH – Betriebsärztlicher Dienst<br />

Dr. med G. Kirchhoff<br />

Alle Untersuchungen zum Ersterwerb oder zur Verlängerung von<br />

Führerscheinen für Fahrgast- und Personenbeförderung (<strong>Taxi</strong>/Mietwagen),<br />

Lastwagen (Klasse C) und Omnibusse (Klasse D)<br />

Unsere<br />

Untersuchungszeiten:<br />

Montag, Mittwoch und Donnerstag<br />

8:00 Uhr bis 13:00 Uhr<br />

Keine Voranmeldung nötig!<br />

Ridlerstr. 8 (Erdgeschoss)<br />

80339 München<br />

Tel: 089 / 509 144<br />

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TAXI – Regionalausgabe München <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

11


AKTIONEN<br />

Ein Zeichen der Wertschätzung und Dank für<br />

die fleißigen Fahrer.<br />

LIEFERFAHRTEN FÜR<br />

EIN BUNTES OSTERFEST<br />

Wer das Osterfest in einem gepflegten Garten<br />

verbringen oder auch einfach nur den<br />

Ostertisch mit einem frischen Blumenstrauß<br />

schmücken wollte, der hatte es coronabedingt<br />

nicht leicht, denn die Münchner<br />

Gartencenter und Baumärkte waren für<br />

Kunden gesperrt. Das Gartencenter Seebauer<br />

bekam aber tatkräftige Unterstützung<br />

des Münchner <strong>Taxi</strong> Zentrums mtz<br />

und seiner Fahrer. Rund um Ostern halfen<br />

sie dem Gartencenter dabei, Waren an Kunden<br />

auszuliefern. Mit fünf bis zehn Fahrzeugen<br />

waren die Fahrer zum Pauschalpreis<br />

unterwegs und lieferten Blumenerde, Gartenutensilien<br />

oder einfach nur Blumen an<br />

die Kunden aus. Der Service ging sogar so<br />

weit, dass bis an die Haustür geliefert<br />

wurde. Dabei wurde jederzeit darauf<br />

geachtet, gemäß der hygienischen Schutzmaßnahmen,<br />

die Waren kontaktlos zu<br />

übergeben. Um die Fahrten möglichst effizient<br />

zu gestalten wurden pro Tour gleich<br />

mehrere Kunden angefahren. Als Dankeschön<br />

für die tolle Unterstützung erhielten<br />

die Fahrer vom Gartencenter einen Korb<br />

voller Blumen. sg<br />

LONDON TAXI MIT TRENNSCHEIBE<br />

Bereits seit Ende März ist in München<br />

beim <strong>Taxi</strong> Center Ostbahnhof das erste<br />

elektrische London <strong>Taxi</strong> auf der Straße.<br />

Aus Unternehmersicht hätte der Zeitpunkt<br />

nicht besser sein können, denn der Wagen<br />

ist bereits ab Werk mit einer Trennwand<br />

ausgestattet.<br />

Die Neuauflage des britischen Klassikers<br />

dürfte derzeit das Wunschauto vieler<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer und <strong>Taxi</strong>unternehmer sein,<br />

denn bei keinem anderen Fahrzeug ist der<br />

Fahrer ab Werk besser vom Fahrgast separiert.<br />

Das liegt einerseits an der serienmäßig<br />

verbauten Trennwand, aber auch<br />

daran, dass das <strong>Taxi</strong> über keinen Beifahrersitz<br />

verfügt, weil stattdessen dort das<br />

Gepäck untergebracht wird. So kommt man<br />

erst gar nicht in die Verlegenheit, den Fahrgast<br />

direkt neben sich zu befördern. Der<br />

TX, so lautet die exakte Bezeichnung des<br />

Herstellers LEVC, wurde vom Münchner<br />

Unternehmer Ünal Kücüksahin vom <strong>Taxi</strong><br />

Center Ostbahnhof in seine Fahrzeug-Flotte<br />

aufgenommen. Die notwendige Eichung<br />

und den gesamten Zulassungsvorgang,<br />

damit der Brite als <strong>Taxi</strong> eigesetzt werden<br />

konnte, bezeichnet der Unternehmer als<br />

‚Kraftakt‘, denn aufgrund der Corona-Krise<br />

arbeiteten die zuständigen Behörden in<br />

der Regel auch vom Homeoffice aus, was<br />

neue Behördenabläufe notwendig machte.<br />

Für Kücüksahin, der den Wagen bereits<br />

vor der Corona-Krise gekauft hatte, war<br />

das Gesamtkonzept ausschlaggebend für<br />

die Kaufentscheidung. „Einerseits lege ich<br />

Wert auf einen emissionsarmen E-Antrieb,<br />

andererseits kann ich mit dem TX auch den<br />

Rollstuhltransport anbieten.“ sg<br />

Mehr Abgrenzung zwischen Fahrer und<br />

Fahrgast als im TX ist fast nicht möglich.<br />

Dr. Hans Bake v. Bakin<br />

Erst- und Verlängerungsuntersuchung <strong>Taxi</strong>-Mietwagen-Lkw-Bus – G25<br />

Tassilostraße 23, 85609 Aschheim<br />

Tel.: 089/37065690<br />

Mobil: 0172/6523805<br />

E-Mail: bakebakin@gmx.de<br />

Arbeits- und Verkehrsmedizin<br />

Termine nach Vereinbarung<br />

FOTOS: MTZ, _<strong>Taxi</strong> Center Ostbahnhof<br />

12 <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI – Regionalausgabe München


Lexus ES 300h Hybrid<br />

Benzinmotor mit 131 kW (178 PS) und Elektromotor mit 88 kW (120 PS), Systemgesamtleistung<br />

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Regensensor, lenkradintegirerte Bedienelemente für Audiosystem, Bluetooth Freisprecheinrichtung,<br />

USB/AUX Anschlüsse mit iPod-Steuerung, Rückfahrkamera, el.<br />

Fensterheber vorn, und hinten, Tempomat, Start-Stop-Knopf, Smart-Key, Klimaautomatik,<br />

Leichtmetallfelgen mit Bereifung 205/60 R 1 6 u.v.m.<br />

Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/komb. 5,0/4,4/4,5 l/100 km.<br />

CO2-Emission kombiniert 103 g/km. Energieeffizienzklasse A+.<br />

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