Ab 2021 sollen Werkverträge nachdem Willen der Bundesregierung in derFleischwirtschaft verboten werden. Fürdie Unternehmen stellt das Verbot eingroßes Problem dar. Und auch andereBranchen fürchten, dass ihnen dieseswichtige Instrument der Arbeitsteilungverloren gehen könnte.18 mittelstandsmagazin 03|20
MIT:TITELFLEISCHWIRTSCHAFTSteht der Werkvertragvor dem Aus?Foto: picture alliance / APA/picturedesk.com/Wirtschaftsb | PEROUTKA GuentherWerkverträge sind einwichtiger Bestandteil derarbeitsteiligen deutschenWirtschaft. Doch nun sollen sie für dieSchlachtindustrie verboten werden.Sollte der Gesetzentwurf von BundesarbeitsministerHubertus Heil (SPD)vom Bundestag beschlossen werden,dürften Schlachthöfe künftig nur nochmit direkt bei ihnen angestellten Beschäftigenarbeiten. Die Zusammenarbeitmit Subunternehmen wäre verboten.Kleine Fleischereien sollen vondem Gesetz ausgenommen werden.Dass ein vom Gesetzgeber vorgesehenerVertragstypus für eine einzigeBranche verboten wird, wäre neu. Inder Fleischwirtschaft stößt die Entscheidungder Bundesregierung aufWiderstand und Unverständnis. HeikeHarstick, Hauptgeschäftsführerin desVerbands der Fleischwirtschaft, unterstreichtdie Wichtigkeit der Werkverträge:„Viele Unternehmen in derBranche sind von Werkverträgen abhängig.Sie finden vor Ort nicht genügendMitarbeiter und sind selbst nichtin der Lage, diese im europäischenAusland anzuwerben.“ Werkverträgeseien zudem keine Besonderheit dieserBranche. „90 Prozent der deutschenUnternehmen arbeiten in unterschiedlichemAusmaß mit diesem Instrument“,sagt Harstick.Missstände in den SchlachthöfenAuch wenn es nicht allein die Fleischwirtschaftist, die Werkverträge einsetzt,ist sie doch maßgeblich für denschlechten Ruf der Werkverträge verantwortlich.Immer wieder gab es inden vergangenen Jahren Berichte überschlechte Arbeitsbedingungen in derBranche. Die Betroffenen kommenhäufig aus Osteuropa und arbeitenüber einen Subunternehmer bei deutschenFleischverarbeitern. Sie werdennach Mindestlohn bezahlt. Immer wiederwurden jedoch Fälle öffentlich, indenen vom Lohn Wohnkosten, Kostenfür Arbeitskleidung, Werkzeuge oderFahrtkosten zur Arbeitsstätte abgezogenwurden. In extremen Fällenerhielten Arbeitnehmer am Ende desMonats einen Lohn von rund 700 Euro.Auch wurden Arbeitszeiten teils überschritten.Dass die Werkverträge nun verbotenwerden, geschah aber vor allemunter dem Eindruck mehrerer Coronafällein Schlachtbetrieben. Immer wiedergab es Ausbrüche in Schlachthöfen.Betroffen waren meist Mitarbeiter, dieüber einen Subunternehmer angestelltsind. Albert Stegemann ist im BundestagVorsitzender der Arbeitsgruppefür Ernährung und Landwirtschaft derUnionsfraktion. „Ich empfinde die gesamteDiskussion als Katastrophe. Daswar ein Wunsch der SPD“, erklärt er.Nun bestehe die Gefahr, dass durchdas Verbot das Instrument der Arbeitsteilungverloren gehe.Auch Gitta Connemann, stellvertretendeCDU/CSU-Fraktionsvorsitzendeim Bundestag und Co-Vorsitzendeder MIT-Kommission Landwirtschaftund Ernährung, teilt diese Sorge: „WerWerkverträge verbietet, greift massiv indie unternehmerische Freiheit ein. Dazugehört das Recht, eine Leistung selbstzu verbringen oder fremd zu vergeben.Die Fleischindustrie wäre nur der Anfang.Andere Branchen werden folgen.“Das wäre durchaus im Sinne derSPD. Deren Fraktionschef Rolf Mützenichsagte dem Redaktionsnetzwerk„Wer Werkverträge verbietet, greift massivin die unternehmerische Freiheit ein. “Gitta ConnemannDeutschland: „Wir kümmern uns jetztum die Fleischindustrie. Aber das Zielist klar: Ich will, dass der Missbrauch vonLeih- und Werkverträgen in allen Bereichender Wirtschaft verboten wird.“Die Bundesvereinigung der DeutschenArbeitgeber (BDA) kritisiert die Pläne:„Es ist inakzeptabel, wenn Verstöße undMängel von einzelnen Unternehmenin bestimmten Branchen missbrauchtwerden, um erfolgreiche Instrumenteunserer Wirtschaftsordnung, wie Werkverträge,abzuschaffen.“ Neben vereinzeltemunternehmerischem Fehlverhaltensei auch staatliches Kontrollversagenmitverantwortlich für die Fehlentwicklungenin der Fleischindustrie. „Werkverträgesind notwendige und flexibleVertragsgestaltungen, die Arbeitsplätzesichern, und die Grundlage zahlreicherBranchen, die ihre Wertschöpfung beimKunden erbringen“, so die BDA. Eingenerelles Verbot von Werkverträgenmittelstandsmagazin 03|20 19