24.06.2020 Aufrufe

MkG-Spezial „Ihr Wegweiser zur Fachanwaltschaft“

Leitfaden und Marktübersicht rund um den Erwerb und Erhalt des Fachanwaltstitels Die Spezialisierung im Anwaltsberuf bietet viele Chancen, sollte aber schon allein aufgrund zahlreicher berufsrechtlicher Vorschriften und der Arbeitsbelastung gut geplant werden. Das MkG-Spezial „Ihr Wegweiser zur Fachanwaltschaft“ bietet einen Überblick über die wichtigsten Regelungen rund um das Thema Fachanwaltschaft. Autorin Dr. Offermann-Burckart fasst dabei kompakt zusammen, wie man zu seinem Fachanwaltstitel kommt und welche Fortbildungspflichten für den Erhalt gelten. Ergänzt wird der Kurzratgeber durch eine Marktübersicht der gängigsten Seminaranbieter für Fachanwaltslehrgänge und FAO-Fortbildungen. Für tiefergehende Recherchen eignet sich das neue Fachportal mein-fachanwaltstitel.de, das als Erweiterung und Ergänzung zur Spezialausgabe entwickelt wurde. Inhaltsübersicht: • Grundlagen und Möglichkeiten der Fachanwaltschaft • Rechtsgrundlagen des Fachanwaltswesens • Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung • Fortbildungspflicht nach § 15 FAO • Rechtsmittel • Der (angehende) Fachanwalt im Homeoffice: Welche Weiterbildungen sind online möglich? • Marktübersicht der bekanntesten Seminaranbieter Über die Autorin Dr. Susanne Offermann-Burckart ist ehemalige (Haupt-)Geschäftsführerin zweier großer Rechtsanwaltskammern und langjähriges Mitglied des Ausschusses 1 der Satzungsversammlung und hat somit die FAO entscheidend mitgeprägt. Nicht zuletzt ist die Anwältin Autorin zahlreicher Fachbücher und -aufsätze rund um das Thema Fachanwaltschaft.

Leitfaden und Marktübersicht rund um den Erwerb und Erhalt des Fachanwaltstitels

Die Spezialisierung im Anwaltsberuf bietet viele Chancen, sollte aber schon allein aufgrund zahlreicher berufsrechtlicher Vorschriften und der Arbeitsbelastung gut geplant werden. Das MkG-Spezial „Ihr Wegweiser zur Fachanwaltschaft“ bietet einen Überblick über die wichtigsten Regelungen rund um das Thema Fachanwaltschaft. Autorin Dr. Offermann-Burckart fasst dabei kompakt zusammen, wie man zu seinem Fachanwaltstitel kommt und welche Fortbildungspflichten für den Erhalt gelten. Ergänzt wird der Kurzratgeber durch eine Marktübersicht der gängigsten Seminaranbieter für Fachanwaltslehrgänge und FAO-Fortbildungen. Für tiefergehende Recherchen eignet sich das neue Fachportal mein-fachanwaltstitel.de, das als Erweiterung und Ergänzung zur Spezialausgabe entwickelt wurde.

Inhaltsübersicht:
• Grundlagen und Möglichkeiten der Fachanwaltschaft
• Rechtsgrundlagen des Fachanwaltswesens
• Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung
• Fortbildungspflicht nach § 15 FAO
• Rechtsmittel
• Der (angehende) Fachanwalt im Homeoffice: Welche Weiterbildungen sind online möglich?
• Marktübersicht der bekanntesten Seminaranbieter

Über die Autorin
Dr. Susanne Offermann-Burckart ist ehemalige (Haupt-)Geschäftsführerin zweier großer Rechtsanwaltskammern und langjähriges Mitglied des Ausschusses 1 der Satzungsversammlung und hat somit die FAO entscheidend mitgeprägt. Nicht zuletzt ist die Anwältin Autorin zahlreicher Fachbücher und -aufsätze rund um das Thema Fachanwaltschaft.

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DER (ANGEHENDE) FACHANWALT IM HOMEOFFICE<br />

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Fallsammlung begonnen hat, muss einkalkulieren,<br />

dass die 2017er-Fälle bei einer<br />

Antragstellung erst im Jahr 2021 keine Berücksichtigung<br />

mehr finden.<br />

M Kann es wegen der Coronakrise einen<br />

Dispens von der Fortbildungspflicht geben?<br />

Dem Vernehmen nach werden sich sowohl<br />

die BRAK als auch der Ausschuss 1 der<br />

Satzungsversammlung mit dieser Frage beschäftigen.<br />

Hier muss also die weitere Entwicklung<br />

abgewartet werden.<br />

Auf der Website der BRAK können Sie<br />

sich hierzu auf dem Laufenden halten.<br />

Grundsätzlich gilt aber auch jetzt schon,<br />

dass die Rechtsanwaltskammern bei einem<br />

Widerruf der Fachanwaltserlaubnis wegen<br />

unterlassener Fortbildung Ermessen ausüben<br />

müssen (§ 43c Abs. 2 S. 2 BRAO:<br />

„kann widerrufen werden“), und dass der<br />

BGH einen Widerruf wegen der einmaligen<br />

Nichterfüllung der Fortbildungspflicht<br />

jedenfalls nicht für geboten hält und eher<br />

kritisch sieht. 39<br />

Wer triftige Gründe für die Säumnis vorträgt,<br />

hat danach nichts zu befürchten.<br />

ACHTUNG<br />

Hinsichtlich der Fortbildung im Vorfeld<br />

eines Antrags (§ 4 Abs. 2 FAO) fehlt<br />

das Ermessenselement. Wer diese „Vorfeld-Fortbildung“<br />

versäumt, muss damit<br />

rechnen, dass sein Fachanwaltsantrag<br />

<strong>zur</strong>ückgewiesen wird und der gesamte<br />

Lehrgang verfällt. 40<br />

Das gilt nur dann nicht, wenn ein Härtefall<br />

vorliegt. 41 Auch in der Coronakrise<br />

hängt diese Einschätzung von den Umständen<br />

des Einzelfalls ab. Wer Probleme<br />

mit der diesjährigen „Vorfeld-Fortbildung“<br />

auf sich zukommen sieht, sollte rechtzeitig<br />

das Gespräch mit seiner Rechtsanwaltskammer<br />

suchen, um zu erfahren,<br />

unter welchen Voraussetzungen diese<br />

vom Vorliegen eines Härtefalls ausgeht.<br />

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WEITERFÜHRENDE LITERATUR<br />

Weyland, Kommentar <strong>zur</strong> Bundesrechtsanwaltsordnung,<br />

10. Aufl. 2020<br />

Henssler/Prütting, Kommentar <strong>zur</strong> Bundesrechtsanwaltsordnung,<br />

5. Aufl. 2019<br />

Offermann-Burckart, Anwaltsrecht in<br />

der Praxis, 1. Aufl. 2010<br />

Gaier/Wolf/Göcken, Kommentar zum<br />

anwaltlichen Berufsrecht, 3. Aufl. 2019<br />

Kilian/Offermann-Burckart/vom Stein,<br />

Praxishandbuch Anwaltsrecht, 3. Aufl. 2018<br />

Offermann-Burckart, Fachanwalt werden<br />

und bleiben, 3. Aufl. 2012<br />

Hartung/Scharmer, Kommentar <strong>zur</strong> Berufs-<br />

und Fachanwaltsordnung, 6. Aufl. 2016<br />

Kleine-Cosack, Kommentar <strong>zur</strong> Bundesrechtsanwaltsordnung,<br />

8. Auflage 2020<br />

22 // SONDERAUSGABE<br />

39<br />

BGH NJW 2001, 1945 f. = AnwBl. 2001, 518 f. = BRAK-Mitt. 2001, 187 f.;<br />

Henssler/Prütting/Offermann-Burckart, aaO, § 15 FAO Rdn. 81 ff.<br />

40<br />

Henssler/Prütting/Offermann-Burckart, aaO, § 4 FAO Rdn. 45 f.<br />

41<br />

Henssler/Prütting/Offermann-Burckart, aaO, § 4 FAO Rdn. 47.

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