24.06.2020 Aufrufe

MkG-Spezial „Ihr Wegweiser zur Fachanwaltschaft“

Leitfaden und Marktübersicht rund um den Erwerb und Erhalt des Fachanwaltstitels Die Spezialisierung im Anwaltsberuf bietet viele Chancen, sollte aber schon allein aufgrund zahlreicher berufsrechtlicher Vorschriften und der Arbeitsbelastung gut geplant werden. Das MkG-Spezial „Ihr Wegweiser zur Fachanwaltschaft“ bietet einen Überblick über die wichtigsten Regelungen rund um das Thema Fachanwaltschaft. Autorin Dr. Offermann-Burckart fasst dabei kompakt zusammen, wie man zu seinem Fachanwaltstitel kommt und welche Fortbildungspflichten für den Erhalt gelten. Ergänzt wird der Kurzratgeber durch eine Marktübersicht der gängigsten Seminaranbieter für Fachanwaltslehrgänge und FAO-Fortbildungen. Für tiefergehende Recherchen eignet sich das neue Fachportal mein-fachanwaltstitel.de, das als Erweiterung und Ergänzung zur Spezialausgabe entwickelt wurde. Inhaltsübersicht: • Grundlagen und Möglichkeiten der Fachanwaltschaft • Rechtsgrundlagen des Fachanwaltswesens • Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung • Fortbildungspflicht nach § 15 FAO • Rechtsmittel • Der (angehende) Fachanwalt im Homeoffice: Welche Weiterbildungen sind online möglich? • Marktübersicht der bekanntesten Seminaranbieter Über die Autorin Dr. Susanne Offermann-Burckart ist ehemalige (Haupt-)Geschäftsführerin zweier großer Rechtsanwaltskammern und langjähriges Mitglied des Ausschusses 1 der Satzungsversammlung und hat somit die FAO entscheidend mitgeprägt. Nicht zuletzt ist die Anwältin Autorin zahlreicher Fachbücher und -aufsätze rund um das Thema Fachanwaltschaft.

Leitfaden und Marktübersicht rund um den Erwerb und Erhalt des Fachanwaltstitels

Die Spezialisierung im Anwaltsberuf bietet viele Chancen, sollte aber schon allein aufgrund zahlreicher berufsrechtlicher Vorschriften und der Arbeitsbelastung gut geplant werden. Das MkG-Spezial „Ihr Wegweiser zur Fachanwaltschaft“ bietet einen Überblick über die wichtigsten Regelungen rund um das Thema Fachanwaltschaft. Autorin Dr. Offermann-Burckart fasst dabei kompakt zusammen, wie man zu seinem Fachanwaltstitel kommt und welche Fortbildungspflichten für den Erhalt gelten. Ergänzt wird der Kurzratgeber durch eine Marktübersicht der gängigsten Seminaranbieter für Fachanwaltslehrgänge und FAO-Fortbildungen. Für tiefergehende Recherchen eignet sich das neue Fachportal mein-fachanwaltstitel.de, das als Erweiterung und Ergänzung zur Spezialausgabe entwickelt wurde.

Inhaltsübersicht:
• Grundlagen und Möglichkeiten der Fachanwaltschaft
• Rechtsgrundlagen des Fachanwaltswesens
• Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung
• Fortbildungspflicht nach § 15 FAO
• Rechtsmittel
• Der (angehende) Fachanwalt im Homeoffice: Welche Weiterbildungen sind online möglich?
• Marktübersicht der bekanntesten Seminaranbieter

Über die Autorin
Dr. Susanne Offermann-Burckart ist ehemalige (Haupt-)Geschäftsführerin zweier großer Rechtsanwaltskammern und langjähriges Mitglied des Ausschusses 1 der Satzungsversammlung und hat somit die FAO entscheidend mitgeprägt. Nicht zuletzt ist die Anwältin Autorin zahlreicher Fachbücher und -aufsätze rund um das Thema Fachanwaltschaft.

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DIE VERLEIHUNG EINER FACHANWALTSBEZEICHNUNG<br />

...................................................................................................................................................................................................................<br />

Aufbringen des eigenen identifizierbaren<br />

Diktatzeichens oder eines Bearbeitervermerks<br />

geschehen.<br />

Eine „persönliche Bearbeitung“ ist auch gegeben,<br />

wenn die Antragstellerin bzw. der<br />

Antragsteller einem Team angehört, das bei<br />

der Mandatsbetreuung zusammengewirkt<br />

hat.<br />

3. 3. bb<br />

Bearbeitung als<br />

Rechtsanwalt/in<br />

Umstritten war (und ist), ob Fälle, die ein/e<br />

<strong>zur</strong> Anwaltschaft zugelassener Unternehmens-<br />

oder Verbandsjurist/in für ihren oder<br />

seinen Arbeitgeber bearbeitet hat, <strong>zur</strong> Nachweisführung<br />

nach § 5 FAO geeignet sind.<br />

(1) Syndikusrechtsanwälte/innen<br />

Dabei hat sich durch das am 01.01.2016 in<br />

Kraft getretene „Gesetz <strong>zur</strong> Neuregelung<br />

des Rechts der Syndikusanwälte und <strong>zur</strong><br />

Änderung der Finanzgerichtsordnung“ vom<br />

21.12.2015 26 die Situation für „richtige“,<br />

also nach § 46a BRAO <strong>zur</strong> Rechtsanwaltschaft<br />

zugelassene Syndikusrechtsanwälte<br />

inzwischen geklärt. Denn für sie gelten<br />

gem. § 46c Abs. 1 BRAO (soweit gesetzlich<br />

nichts anderes bestimmt ist) „die Vorschriften<br />

über Rechtsanwälte“ und somit auch §<br />

43c BRAO. 27<br />

(2) Sonstige in Unternehmen oder<br />

Verband tätige Rechtsanwält/innen<br />

Offen ist aber immer noch, wie die für den<br />

nicht-anwaltlichen Arbeitgeber bearbeiteten<br />

Fälle solcher Unternehmens- und Verbandsjuristen<br />

zu bewerten sind, die nur<br />

über eine Zulassung als „niedergelassener“<br />

Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin, nicht<br />

aber über eine solche als Syndikusrechtsanwalt/in<br />

verfügen.<br />

Hier sind wiederum zwei Kategorien von<br />

Bewerbern denkbar: Zum einen diejenigen,<br />

die eigentlich die Voraussetzungen für eine<br />

Syndikusrechtsanwalts-Zulassung nach § 46<br />

Abs. 3 bis 5 BRAO erfüllen, also insbesondere<br />

über die erforderliche Weisungsfreiheit<br />

verfügen, aber kein Interesse an einer<br />

Zulassung haben, und zum anderen diejenigen,<br />

die einige oder alle der gesetzlichen<br />

Voraussetzungen eben nicht erfüllen und<br />

26<br />

BGBl. 2015 I, S. 2517 ff.<br />

27<br />

Vgl. hierzu auch BT-Drucks. 18/5201, S. 17.<br />

Fachanwalts-<br />

Lehrgänge<br />

Anwaltsfortbildung mit System<br />

Online-<br />

Seminare (§ 15 FAO)<br />

§ 15 FAO<br />

Seminare<br />

Selbst-<br />

Studium (§ 15 FAO)<br />

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www.ARBER-seminare.de | kontakt@arber-seminare.de<br />

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Gottlieb-Daimler-Ring 7, 74906 Bad Rappenau<br />

T. 07066 - 9008-0 | F. 07066 - 9008-22

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