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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Artikel 11 Abs. 1 Buchstabe d) - Audio- und audiovisuelle Werke -<br />

d) zur Produktion und Verbreitung von Audio- und audiovisuellen Werken in den Regional-<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen zu ermutigen und/ o<strong>der</strong> sie zu erleichtern;<br />

316. Ein mittelbarer Anreiz ist durch die Programmgrundsätze im Landesrundfunkgesetz<br />

für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Privatfunk gegeben: Darin<br />

ist bestimmt, dass die Rundfunkprogramme u.a. zum Schutz und zur För<strong>der</strong>ung<br />

von Min<strong>der</strong>heiten beitragen sollen.<br />

317. Außerdem sind finanzielle För<strong>der</strong>ungen möglich. Die relevante Regelung<br />

lautet:<br />

"Die ULR ist zur finanziellen För<strong>der</strong>ung von gemeinnützigen Organisationen mit kultureller<br />

(...) Ausrichtung, insbeson<strong>der</strong>e im audiovisuellen Bereich, (...) berechtigt.<br />

Eine weitere För<strong>der</strong>ung erfolgt durch die MSH. Gel<strong>der</strong> erhält die MSH vom NDR und<br />

<strong>der</strong> ULR. Verwendet werden die Gel<strong>der</strong> (...) zur För<strong>der</strong>ung von Auftrags- und Koproduktionen<br />

in den Bereichen Film, Fernsehen und Hörfunk, die von schleswigholsteinischen<br />

Produzenten o<strong>der</strong> von an<strong>der</strong>en Produzenten in Schleswig-Holstein<br />

durchgeführt werden."<br />

318. Rechtliche Grundlagen:<br />

Landesrundfunkgesetz vom 22. Mai 2002: § 24 Abs. 3, § 53 Abs. 2, § 54 Abs. 3, § 73<br />

Abs. 2.<br />

319. Im Übrigen bleibt es <strong>der</strong> dänischen Min<strong>der</strong>heit aufgrund <strong>der</strong> kulturellen För<strong>der</strong>ung<br />

durch das Land und aufgrund des Selbstverwaltungsprinzips überlassen,<br />

entsprechende Maßnahmen zu beschließen und im Rahmen <strong>der</strong> insgesamt verfügbaren<br />

Mittel durchzuführen.<br />

320. Die schleswig-holsteinische Landesregierung teilt nicht die Auffassung des<br />

Sachverständigenausschusses in Rdn 155 und 156 des Monitoringberichts, dass die<br />

Übernahme dieser Verpflichtung die Notwendigkeit einer Herausgabe ausdrücklicher<br />

Bestimmungen erfor<strong>der</strong>t. In <strong>der</strong> Verpflichtung wird von „ermutigen“ und/ o<strong>der</strong> „erleich-<br />

tern“ gesprochen. Mit ihrem Schreiben vom 09. Januar 2003 (vgl. Ausführungen zu<br />

den Rdn 314) hat die Ministerpräsidentin dies auch für den Bereich <strong>der</strong> Produktion<br />

audiovisueller Werke getan.

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