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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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• Die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt (NDR) hat den rechtlichen Auftrag über die<br />

kulturelle Vielfalt und die Beson<strong>der</strong>heiten des jeweiligen Landes zu berichten sowie<br />

für den Min<strong>der</strong>heitenschutz einzutreten.<br />

• Die norddeutsche Region, ihre Kultur und Sprache sind im Programm angemessen<br />

zu berücksichtigen.<br />

• Programmgrundsätze für Privatfunk: Die Rundfunkprogramme sollen (...) zum<br />

Schutz und zur För<strong>der</strong>ung von Min<strong>der</strong>heiten (...) beitragen.<br />

• Der Zugang zu den Medien und die Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen für geschützte<br />

Min<strong>der</strong>heiten in gleichem Maße wie für an<strong>der</strong>e gesellschaftliche Gruppen.<br />

Im Landesrundfunkgesetz werden die Vielfalt <strong>der</strong> Programme und die Verschiedenartigkeit<br />

<strong>der</strong> Veranstalter geför<strong>der</strong>t.<br />

• Das Landesrundfunkgesetz wurde 1999 novelliert. Dabei wurde die bisherige Anstaltsversammlung<br />

<strong>der</strong> ULR durch einen Medienrat ersetzt. Für die Wahl des Medienrates<br />

ist jede gesellschaftlich relevante Gruppe, Organisation o<strong>der</strong> Vereinigung<br />

von überregionaler Bedeutung vorschlagsberechtigt. Der Südschleswigsche<br />

Verein (Sydslesvigsk Forening) hält dies nicht für ausreichend.<br />

• Die ULR unterhält zudem in Schleswig-Holstein zwei Offene Kanäle für den Bereich<br />

Hörfunk. Über die Offenen Kanäle kann je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> nicht selbst Rundfunkveranstalter<br />

ist, eigene Beiträge im Hörfunk verbreiten.<br />

306. Rechtliche Grundlagen:<br />

NDR-Staatsvertrag (vom 26. Februar 1992): § 3 Abs. 3, § 5 Abs. 2 S. 1, § 7 Abs. 2 S.<br />

3,<br />

ZDF-Staatsvertrag (vom 15. Dezember 2000): § 5 Abs. 2,<br />

Landesrundfunkgesetz (vom 22. Mai 2002): § 17 Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 24 Abs. 3, §<br />

34 Abs. 1 S. 1-3, § 54 Abs. 3.<br />

307. Fakten und Beispiele:<br />

Das Hörfunkprogramm <strong>der</strong> NDR 1 Welle Nord berichtet sowohl in den Aktuell- Sendungen<br />

als in den Sendungen <strong>der</strong> Redaktion Heimat, Kultur und Wissenschaft im<br />

Rahmen <strong>der</strong> aktuellen Nachrichten und längerer Magazinbeiträge über Ereignisse im<br />

deutsch-dänischen Grenzgebiet, Bücher, Theater und Ausstellungen, über die regionale<br />

Zusammenarbeit, über wirtschaftliche und politische Entwicklungen.<br />

308. Bei Radio Schleswig-Holstein gibt es wochentags (17.55 Uhr) tägliche Nach-<br />

richten in dänischer Sprache, subregional für den Landesteil Schleswig. Bei Radio-<br />

Schleswig-Holstein handelt es sich um einen privaten Rundfunkveranstalter (vgl.<br />

hierzu Rdn 152 des Monitoringberichts).

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