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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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291. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist in <strong>der</strong> Personalreferentenkonferenz<br />

(PRK) 1999 und erneut 2003 eine entsprechende Bekanntmachung erfolgt. In <strong>der</strong><br />

PRK kommen die Personalreferentinnen und Personalreferenten <strong>der</strong> obersten Landesbehörden<br />

in regelmäßigen Sitzungen zusammen, um die wesentlichen personalwirtschaftlichen<br />

Entscheidungen von ressortübergreifen<strong>der</strong> Bedeutung zu koordinieren<br />

und abzustimmen.<br />

292. Sofern eine Mitarbeiterin o<strong>der</strong> ein Mitarbeiter im Bereich <strong>der</strong> Landesverwaltung<br />

einen entsprechenden Wunsch äußert, wird geprüft, inwieweit dem Anliegen<br />

Rechnung getragen werden kann. Bisher sind solche Wünsche im Bereich <strong>der</strong> obersten<br />

Landesverwaltung allerdings noch nicht geäußert worden.<br />

293. Im Hinblick auf die in Rdn 149 des Monitoringberichts geäußerte Kritik hin-<br />

sichtlich des Fehlens eines strukturierten Implementierungsansatzes wird folgendes<br />

ausgeführt:<br />

294. Die Landesregierung sieht die Verpflichtung als erfüllt an. Die Verpflichtung<br />

besagt, dass Wünsche von Angehörigen des öffentlichen Dienstes nach Möglichkeit<br />

zu erfüllen sind. Der Landesregierung bietet sich zur Implementierung daher im We-<br />

sentlichen nur die Möglichkeit, den entsprechenden Personenkreis auf diese Mög-<br />

lichkeit hinzuweisen, wie dies beispielsweise in Personalreferentenkonferenzen<br />

(PRK) 1999 und 2003 geschehen ist (vgl. Rdn 292).<br />

295. Ein Beispiel aus dem Polizeibereich: Von den ca. 800 Beschäftigten <strong>der</strong> Poli-<br />

zeidirektion Schleswig-Holstein Nord, zuständig für die Kreise Nordfriesland, Schles-<br />

wig-Flensburg sowie die Stadt Flensburg, verfügen inzwischen mindestens 200, also<br />

rd. 25%, zumindest über Grundkenntnisse in dänischer Sprache, die es ihnen erlau-<br />

ben, Fragen zu beantworten und Schriftstücke zu lesen. Zumindest in den größeren<br />

Dienststellen ist sichergestellt, dass es dort Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit gu-<br />

ten Kenntnissen <strong>der</strong> dänischen Sprache gibt, wobei zu beachten ist, dass einige Po-<br />

lizeibeamtinnen und -beamte <strong>der</strong> Polizeidirektion Schleswig-Holstein Nord gebürtige<br />

Dänen mit deutscher Staatsangehörigkeit sind.<br />

296. Insgesamt ist die Polizei bestrebt, die Sprachkenntnisse ihrer Mitarbeiter zu<br />

verbessern. So werden z. B. zwei Ausbildungsprogramme über das EU-<br />

För<strong>der</strong>programm INTERREG finanziert, in denen insgesamt in <strong>der</strong> Polizeidirektion<br />

Schleswig-Holstein Nord sowie in <strong>der</strong> Polizeidirektion Schleswig-Holstein Süd in den

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