21.12.2012 Aufrufe

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 79 -<br />

D.2 Umsetzung <strong>der</strong> übernommenen Verpflichtungen zu den einzelnen Sprachen<br />

D.2. 1 Dänisch im dänischen Sprachraum in Schleswig-Holstein<br />

Artikel 8<br />

Bildung<br />

252. Zum Schulsystem ist allgemein zu bemerken, dass die dänische Min<strong>der</strong>heit<br />

das Recht auf Ausbildung in dänischer Sprache im gesamten Land Schleswig-<br />

Holstein hat (Erklärung <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong> <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> vom 29.<br />

März 1955). Nach Artikel 8 <strong>der</strong> Verfassung des Landes Schleswig-Holstein entscheiden<br />

die Erziehungsberechtigten, ob ihre Kin<strong>der</strong> die Schule einer nationalen Min<strong>der</strong>heit<br />

besuchen sollen. Den Schülerinnen und Schülern aus <strong>der</strong> dänischen Min<strong>der</strong>heit<br />

wird damit zugleich die Möglichkeit gegeben, die dänische Sprache zu erlernen und<br />

zu gebrauchen. Das Schulgesetz regelt weitere Einzelheiten.<br />

Artikel 8Abs. 1<br />

Absatz 1<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Bildung verpflichten sich die Vertragsparteien, in dem Gebiet, in dem solche Sprachen<br />

gebraucht werden, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Situation je<strong>der</strong> dieser Sprachen und unbeschadet<br />

des Unterrichts <strong>der</strong> Amtssprache(n) des Staates,<br />

Art. 8 Abs. 1 Buchstabe a) - Vorschulische Erziehung -<br />

i) die vorschulische Erziehung in den betreffenden Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

anzubieten o<strong>der</strong><br />

ii) einen erheblichen Teil <strong>der</strong> vorschulischen Erziehung in den betreffenden Regional-<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen anzubieten o<strong>der</strong><br />

iii) eine <strong>der</strong> unter den Ziffern i und ii vorgesehenen Maßnahmen zumindest auf diejenigen<br />

Schüler anzuwenden, <strong>der</strong>en Familien dies verlangen, wenn die Zahl <strong>der</strong><br />

Schüler als genügend groß angesehen wird, o<strong>der</strong><br />

iv) falls die staatlichen Stellen keine unmittelbare Zuständigkeit im Bereich <strong>der</strong> vorschulischen<br />

Erziehung haben, die Anwendung <strong>der</strong> unter den Ziffern i bis iii vorgesehenen<br />

Maßnahmen zu begünstigen und/ o<strong>der</strong> dazu zu ermutigen;<br />

Schleswig-Holstein hat die Verpflichtung nach iv) übernommen.<br />

253. Im Rahmen <strong>der</strong> vorschulischen Erziehung gibt es in Schleswig-Holstein im<br />

Landesteil Schleswig für die Min<strong>der</strong>heitensprache Dänisch Angebote in Kin<strong>der</strong>tageseinrichtungen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!