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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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und Verordnungen haben die Sorben im Freistaat Sachsen das Recht, in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

und im Privaten schriftlich wie mündlich in ihrer Sprache zu kommunizieren.<br />

247. Der Gebrauch <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen in <strong>der</strong> Öffentlichkeit bzw. im wirtschaftlichen<br />

und sozialen Leben wird von <strong>der</strong> Mehrheitsbevölkerung grundsätzlich<br />

akzeptiert. An<strong>der</strong>e Sprachen als Deutsch werden in weit größerem Umfang durch<br />

die in großer Zahl in <strong>Deutschland</strong> lebenden Auslän<strong>der</strong> gebraucht, was auf keine<br />

Probleme in <strong>der</strong> Gesellschaft stößt, außer bei einzelnen Rechtsextremisten.<br />

248. Die Verpflichtung, in Bezug auf wirtschaftliche und soziale Tätigkeiten Prakti-<br />

ken entgegenzutreten, die den Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

behin<strong>der</strong>n sollen (Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe c), wurde durchgehend für alle Spra-<br />

chen übernommen. Der Sachverständigenausschuss hat in seinem Monitoringbericht<br />

hierzu grundsätzlich festgestellt (vgl. hierzu bspw. Rdn 168 des Monitoringberichts),<br />

dass er keine Informationen erhalten habe, die Erfüllung bzw. Nichterfüllung dieser<br />

Verpflichtung zu beurteilen. Hierzu wird darauf hingewiesen, dass in <strong>Deutschland</strong><br />

keine <strong>der</strong>artigen Praktiken existieren und insofern auch keine entsprechenden Infor-<br />

mationen vorgelegt werden können. Dementsprechend gibt es in <strong>Deutschland</strong> auch<br />

keinen speziellen Handlungsbedarf zur Umsetzung <strong>der</strong> Verpflichtung.<br />

249. Hinsichtlich <strong>der</strong> Verpflichtung des Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe d, den<br />

Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen durch an<strong>der</strong>e als die unter den<br />

Buchstaben a bis c genannten Mittel zu erleichtern und/ o<strong>der</strong> dazu zu ermutigen stellt<br />

<strong>der</strong> Sachverständigenausschuss in seinem Monitoringbericht nahezu durchgehend<br />

fest (vgl. hierzu bspw. Rdn 250 des Monitoringberichts), dass er hierzu keine Infor-<br />

mationen erhalten habe, die ihm eine Beurteilung <strong>der</strong> Umsetzung dieser Verpflich-<br />

tung erlaubten. Hierzu wird mitgeteilt, dass im Rahmen einer Implementierungskonfe-<br />

renz zur Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen des Sachverständigenausschusses diese<br />

Frage mit den Län<strong>der</strong>n erörtert wurde. Die Maßnahmen des Landes Schleswig-<br />

Holsteins zur Umsetzung dieser Verpflichtung, die vom Sachverständigenausschuss<br />

als Erfüllung betrachtet wurden (siehe hierzu Rdn 169 des Monitoringberichts), wur-<br />

den auch von den an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n als sinnvoll angesehen und in die weitere Pla-<br />

nung zur Umsetzung einbezogen.<br />

250. Im Hinblick auf Artikel 13 Abs. 2 Buchstabe c (Gewährleistung <strong>der</strong> Regional-<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache innerhalb sozialer Einrichtungen wie Krankenhäuser, Al-<br />

tersheime und Heime) hält <strong>der</strong> Sachverständigenausschuss durchgängig eine sys-<br />

tematische Grundsatzpolitik zur Gewährleistung <strong>der</strong> Verpflichtung für erfor<strong>der</strong>lich<br />

(siehe hierzu bspw. Rdn 170 des Monitoringberichts). Hierzu wird allgemein für alle

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