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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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haben, son<strong>der</strong>n insbeson<strong>der</strong>e, dass Maßnahmen in Umsetzung <strong>der</strong> Verpflichtungen<br />

<strong>der</strong> Charta nicht gegen den ausdrücklich geäußerten Wunsch <strong>der</strong> Benutzer <strong>der</strong> Regional-<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen durchgeführt werden sollen. Nicht betroffen von<br />

dieser Bestimmung sind also Maßnahmen aufgrund <strong>der</strong> allgemeinen Rechtsordnung,<br />

soweit sie die Erhaltung und Entwicklung <strong>der</strong> Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache<br />

nicht gefährden o<strong>der</strong> ihr nicht schaden.<br />

201. Das Erkennen <strong>der</strong> Wünsche <strong>der</strong> Benutzer von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

ist für die zuständigen staatlichen Stellen teilweise schwierig, weil sich gelegentlich<br />

die von Dachverbänden, Regionalorganisationen o<strong>der</strong> selbständigen Vereinigungen<br />

einer Sprachgruppe bzw. die von betroffenen Benutzern einer Regionalo<strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitensprache, z.B. den Eltern, geäußerten Bedürfnisse und Wünsche<br />

stark voneinan<strong>der</strong> unterscheiden. Ein einzelner Verein, Verband o<strong>der</strong> eine Initiativgruppe<br />

kann nicht allgemein in Anspruch nehmen, die Auffassung aller Angehörigen<br />

einer Sprachgruppe zu reflektieren. Bei unterschiedlichen Bedürfnissen und Wünschen<br />

ist die staatliche Seite nur in <strong>der</strong> Lage, diesen in vertretbarer Weise und entsprechend<br />

den gegebenen Möglichkeiten zu entsprechen.<br />

202. Die Frage unterschiedlicher Ansichten zu den Schutzpflichten ist hinsichtlich<br />

des Romanes <strong>der</strong> deutschen Sinti und Roma aktuell. Der Zentralrat deutscher Sinti<br />

und Roma mit den neun angeschlossenen Landesverbänden sowie an<strong>der</strong>e dem<br />

Zentralrat angehörende Vereine und Institutionen haben sich während des Ratifikationsverfahrens<br />

für eine Einbeziehung des Romanes in den Anwendungsbereich <strong>der</strong><br />

Charta und einen Schutz nach Teil III ausgesprochen. Die <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

hat diesem Anliegen zum Teil entsprochen und das Romanes zum Schutz nach<br />

Teil II <strong>der</strong> Charta angemeldet. Eine Anmeldung nach Teil III war im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Ratifizierung <strong>der</strong> Charta zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich, da die hierfür<br />

entsprechende Anzahl von mindestens 35 Schutzverpflichtungen durch Bund und<br />

Län<strong>der</strong> nicht übernommen werden konnte. Gründe sind die Streuung <strong>der</strong> deutschen<br />

Sinti und Roma und die Beschränkung <strong>der</strong> Kenntnis von Romanes auf die Angehörigen<br />

<strong>der</strong> traditionellen Min<strong>der</strong>heit selbst (Ablehnung des Studiums <strong>der</strong> Sprache durch<br />

Außenstehende). Da das geltende Recht und die bestehende Verwaltungspraxis in<br />

<strong>Deutschland</strong> jedoch einzelne Bestimmungen aus Teil III <strong>der</strong> Charta erfüllen, hat<br />

<strong>Deutschland</strong> - als vom Zentralrat abgelehnten Kompromiss - die erreichte Zahl von<br />

Verpflichtungen (18 für das ganze Bundesgebiet, insgesamt bis zu 31 für das Gebiet<br />

einzelner Län<strong>der</strong>) dem Europarat als Selbstverpflichtung <strong>der</strong> <strong>Bundesrepublik</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> in einer Erklärung <strong>not</strong>ifiziert und in das Vertragsgesetzverfahren einbezogen.

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