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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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gegangen; im Bereich <strong>der</strong> politisch rechts motivierten Gewalttaten ist ein Rückgang<br />

um 4,1 % zu verzeichnen.<br />

10.902 (2001: 10.054) <strong>der</strong> politisch rechts motivierten Straftaten wurden als extremis-<br />

tisch eingestuft, darunter wie<strong>der</strong>um 772 (7,1 %) Gewalttaten (2001: 709; 7,1 %); dies<br />

bedeutet einen Anstieg rechtsextremistisch motivierter Straf- um 8,4 % und Gewaltta-<br />

ten um 8,9 %. Bei 86,4 % (2001: 84,1 %) aller rechtsextremistisch motivierten Straftaten<br />

handelte es sich allerdings entwe<strong>der</strong> um Propagandadelikte (7.294 Taten; 2001: 6.336)<br />

o<strong>der</strong> um Fälle von Volksverhetzung (2.122 Taten; 2001: 2.121).<br />

Der Zentralrat deutscher Sinti und Roma übergab dem Bundesminister des Innern<br />

anlässlich eines Gespräches im Januar 2001 eine Dokumentation über Schändun-<br />

gen und rechtsextremistische Übergriffe auf KZ-Gedenkstätten in <strong>Deutschland</strong>. Bei<br />

diesem Gespräch wurde auch die For<strong>der</strong>ung des Zentralrats nach Schaffung eines<br />

beson<strong>der</strong>en „Schutzzonen-Gesetzes“ für die Gedenkstätten erörtert, dass nach den<br />

Vorstellungen des Zentralrats - ähnlich wie mit einem Gesetz in Polen - die Übergriffe<br />

wirksam und als schweres Unrecht bekämpfen könnte.<br />

199. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage eines<br />

umfassenden Gesamtkonzeptes. Es stellt neben repressiven Maßnahmen vor allem<br />

den präventiven Ansatz in den Vor<strong>der</strong>grund, wie <strong>der</strong> am 14. Mai 2002 dem Deut-<br />

schen Bundestag vorgelegte "<strong>Bericht</strong> über die aktuellen und geplanten Maßnahmen<br />

und Aktivitäten <strong>der</strong> Bundesregierung gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlich-<br />

keit, Antisemitismus und Gewalt" ausführlich dokumentiert.<br />

Artikel 7 Absatz 4<br />

Absatz 4<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung ihrer Politik in Bezug auf Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen berücksichtigen<br />

die Vertragsparteien die von den Gruppen, die solche Sprachen gebrauchen, geäußerten Bedürfnisse<br />

und Wünsche. Sie werden ermutigt, erfor<strong>der</strong>lichenfalls Gremien zur Beratung <strong>der</strong> Behörden<br />

in allen Angelegenheiten <strong>der</strong> Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen einzusetzen.<br />

200. Absatz 4 enthält zwei unterschiedliche Verpflichtungen. Zum einen verpflichten<br />

sich die Vertragsparteien, bei <strong>der</strong> Festlegung ihrer Politik bezüglich Regionalo<strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen Bedürfnisse o<strong>der</strong> Wünsche von Gruppen zu berücksichtigen,<br />

die solche Sprachen gebrauchen. Da die Charta das Recht <strong>der</strong> Vertragsstaaten<br />

berücksichtigt, bei Umsetzung <strong>der</strong> Ziele und Grundsätze <strong>der</strong> Charta selbst über<br />

die einzelnen Maßnahmen zu entscheiden, bedeutet die Bestimmung in Absatz 4<br />

nicht, dass die Vertragsstaaten die Wünsche <strong>der</strong> Benutzer solcher Sprachen hinsichtlich<br />

Art und Umfang <strong>der</strong> Maßnahmen ohne Eigenentscheidung zu akzeptieren

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