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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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- 53 -<br />

173. Unabhängig vom grundsätzlichen Ziel einer auf Integration aller<br />

gesellschaftlichen Gruppen ausgerichteten Gesellschaftspolitik, betrachtet die<br />

<strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> die kulturelle Vielfalt seiner Regionen und<br />

Bevölkerungsgruppen als Bereicherung. Infolgedessen ist die Politik gegenüber den<br />

nationalen Min<strong>der</strong>heiten nicht auf Assimilation ausgerichtet, son<strong>der</strong>n auf Bewahrung<br />

und Entwicklung ihrer Identität. Durch die im vorliegenden <strong>Bericht</strong> aufgeführten o<strong>der</strong> in<br />

Beispielen berücksichtigten Maßnahmen des Bundes, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Kommunen<br />

werden die Initiativen <strong>der</strong> Organisationen <strong>der</strong> nationalen Min<strong>der</strong>heiten und<br />

Volksgruppen zur Erhaltung von Sprache und Kultur nachdrücklich geför<strong>der</strong>t. Die<br />

Öffentlichkeit in <strong>der</strong> <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> unterstützt diese Politik.<br />

174. Beschwerden von Angehörigen <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heiten über Assimilierungsbemühungen<br />

o<strong>der</strong> in diese Richtung wirkende Maßnahmen sind nicht bekannt.<br />

Artikel 7 Absatz 3<br />

Absatz 3<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, durch geeignete Maßnahmen das gegenseitige Verständnis<br />

zwischen allen Sprachgruppen des Landes zu för<strong>der</strong>n, indem sie insbeson<strong>der</strong>e Achtung, Verständnis<br />

und Toleranz gegenüber den Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen in die Ziele <strong>der</strong> in ihren<br />

Län<strong>der</strong>n vermittelten Bildung und Ausbildung einbeziehen und indem sie die Massenmedien ermutigen,<br />

dasselbe Ziel zu verfolgen.<br />

1. Allgemeine Rahmenbedingungen<br />

175. Toleranz, interkultureller Dialog und gegenseitige Akzeptanz sind unverzichtbare<br />

Bausteine eines auf Achtung und Verständnis gegründeten friedlichen Zusammenlebens<br />

von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft. Dieses Ziel ist eine<br />

<strong>der</strong> wichtigsten Aufgaben <strong>der</strong> deutschen Innenpolitik. Nur so kann ein positives gesellschaftliches<br />

Klima geschaffen werden, das auch <strong>der</strong> Situation nationaler Min<strong>der</strong>heiten<br />

und Volksgruppen dient. In <strong>der</strong> <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> gibt es eine Beauftragte<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung für Auslän<strong>der</strong>fragen, <strong>der</strong>en Amt im Auslän<strong>der</strong>gesetz<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> verankert ist. Sie hat u.a. die Aufgabe, die Voraussetzung<br />

für ein möglichst spannungsfreies Zusammenleben zwischen Auslän<strong>der</strong>n<br />

und Deutschen sowie unterschiedlichen Gruppen von Auslän<strong>der</strong>n weiterzuentwickeln,<br />

Verständnis füreinan<strong>der</strong> zu för<strong>der</strong>n und Fremdenfeindlichkeit entgegenzuwirken.<br />

176. Zu einigen <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>beauftragten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> gehören die<br />

Analyse von Konflikten zwischen Deutschen und Auslän<strong>der</strong>n und die Entwicklung<br />

von Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung von Toleranz und Akzeptanz. Diese wird erreicht

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