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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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schützten Sprachen und in den geschützten Sprachen erfüllen die Vorgaben <strong>der</strong><br />

Charta.<br />

163. Entsprechend <strong>der</strong> Sprachkompetenz <strong>der</strong> Schulkin<strong>der</strong> und Jugendlichen sowie<br />

dem Elternwunsch sind für die Vermittlung <strong>der</strong> geschützten Sprachen bzw. den<br />

Unterricht in diesen Sprachen unterschiedliche schulische Strukturen geschaffen<br />

worden. Während das dänische Privatschulsystem und die sorbischen öffentlichen<br />

Schulen eine lange Unterrichtstradition haben, steht <strong>der</strong> Unterricht <strong>der</strong> friesischen<br />

Sprachen noch am Beginn <strong>der</strong> Entwicklung und wird konzeptionell unterschiedlich in<br />

den Unterricht integriert. In diesem <strong>Bericht</strong> kann diesbezüglich zunächst nur eine Zustandsbeschreibung<br />

gegeben werden. Die Einbeziehung von Romanes in den schulischen<br />

Unterricht für Roma-Kin<strong>der</strong> beschränkt sich <strong>der</strong>zeit auf Pilotmaßnahmen bei<br />

Vorliegen entsprechen<strong>der</strong> Elternwünsche. Die Nutzung des Nie<strong>der</strong>deutschen im Bereich<br />

<strong>der</strong> schulischen Bildung steht allerdings überwiegend erst am Anfang ihrer<br />

Entwicklung, die neben den Grundvoraussetzungen wie Lehrplänen u.ä. sowie<br />

sprachkundigen Lehrkräften auch entsprechendes Eltern- und Schülerinteresse voraussetzt.<br />

Einzelheiten hierzu werden in den Erläuterungen im Teil D des <strong>Bericht</strong>s zu den konkret<br />

übernommenen Verpflichtungen dargestellt.<br />

Art. 7 Abs. 1 Buchstabe g)<br />

g) die Bereitstellung von Einrichtungen, die es Personen, die eine Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache<br />

nicht sprechen, aber in dem Gebiet leben, in dem sie gebraucht wird, ermöglichen,<br />

sie zu erlernen, wenn sie dies wünschen;<br />

164. Die Verpflichtung bezieht sich auf den Wunsch von Personen, die eine Regional-<br />

o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache nicht sprechen, aber in einem Gebiet leben, wo sie<br />

gebraucht wird. Grundsätzlich ist hier zu bemerken, dass die Angebote zum Erlernen<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Sprache - hierzu wird auf die Darstellung <strong>der</strong> Einzelheiten zu Artikel 8<br />

<strong>der</strong> Charta (Bildung) in Teil D verwiesen - allen Personen zur Verfügung stehen, unabhängig<br />

davon, ob sie <strong>der</strong> Sprachgruppe angehören o<strong>der</strong> nicht. Daneben sind - den<br />

jeweiligen Umständen entsprechend - in begrenztem Umfang beson<strong>der</strong>e Angebote<br />

zum Erlernen solcher Sprachen vorhanden (z.B. in zahlreichen Volkshochschulen in<br />

den Siedlungsgebieten o<strong>der</strong> durch Aktivitäten und Angebote <strong>der</strong> Vereine <strong>der</strong><br />

Sprachgruppen).<br />

165. Da Maßnahmen zugunsten <strong>der</strong> Sprachen gemäß Artikel 7 Abs. 4 auch die<br />

Wünsche <strong>der</strong> Sprecher dieser Sprachen berücksichtigen sollen, kann die Bestimmung<br />

zu Buchstabe g nicht auf Romanes angewendet werden, da diese Sprache

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