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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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In <strong>der</strong> Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern heißt es in Artikel 18 weiter:<br />

"Die kulturelle Eigenständigkeit ethnischer und nationaler Min<strong>der</strong>heiten und Volksgruppen<br />

von Bürgern deutscher Staatsangehörigkeit steht unter dem beson<strong>der</strong>en<br />

Schutz des Landes."<br />

135. Artikel 5 Abs. 2 <strong>der</strong> Verfassung des Freistaates Sachsen lautet:<br />

"Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Min<strong>der</strong>heiten<br />

deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege<br />

ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung."<br />

Mehrere Artikel <strong>der</strong> Verfassung des Freistaates Sachsen beziehen sich auf die Sorben:<br />

In Artikel 2 Abs. 4 heißt es:<br />

"Im Siedlungsgebiet <strong>der</strong> Sorben können neben den Landesfarben und dem Landeswappen<br />

Farben und Wappen <strong>der</strong> Sorben, im schlesischen Teil des Landes die Farben<br />

und das Wappen Nie<strong>der</strong>schlesiens, gleichberechtigt geführt werden."<br />

Artikel 5 Abs. 1 lautet:<br />

"(1) Dem Volk des Freistaates Sachsen gehören Bürger deutscher, sorbischer und<br />

an<strong>der</strong>er Volkszugehörigkeit an. Das Land erkennt das Recht auf die Heimat an."<br />

Artikel 6 lautet:<br />

"(1) Die im Land lebenden Bürger sorbischer Volkszugehörigkeit sind gleichberechtigter<br />

Teil des Staatsvolkes. Das Land gewährleistet und schützt das Recht auf Bewahrung<br />

ihrer Identität sowie auf Pflege und Entwicklung ihrer angestammten Sprache,<br />

Kultur und Überlieferung, insbeson<strong>der</strong>e durch Schulen, vorschulische und kulturelle<br />

Einrichtungen.<br />

(2) In <strong>der</strong> Landes- und Kommunalplanung sind die Lebensbedürfnisse des sorbischen<br />

Volkes zu berücksichtigen. Der deutsch-sorbische Charakter des Siedlungsgebietes<br />

<strong>der</strong> sorbischen Volksgruppe ist zu erhalten.

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