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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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lich klar, dass die Übernahme von weiteren Verpflichtungen nicht prinzipiell abgelehnt<br />

werde. Die Bayerische Landesregierung wolle "im Sinne <strong>der</strong> Charta bestätigen, was in<br />

Bayern unmittelbare Gültigkeit haben kann", aber entsprechende Verpflichtungen seien<br />

grundsätzlich von <strong>der</strong> Inangriffnahme <strong>der</strong> tatsächlichen Umsetzung <strong>der</strong> einzelnen For<strong>der</strong>ungen<br />

abhängig zu machen, so <strong>der</strong> Amtschef. Deshalb wandte sich <strong>der</strong> Landesverband<br />

mit Schreiben vom 1. Juli 2003 an den zuständigen Staatssekretär des Bayerischen Kultusministeriums,<br />

um eine För<strong>der</strong>ung für praktische Maßnahmen zur Umsetzung von Art.<br />

8 zu beantragen. Der Landesverband will zunächst in Nürnberg und dann auch in weiteren<br />

Städten Bayerns Hausaufgaben- und Nachhilfegruppen für Sinti- und Roma-Kin<strong>der</strong><br />

mit Lehrern aus <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heit an verschiedenen Schulen organisieren. (Siehe dazu<br />

auch Rdn. 93.)<br />

Aus dem Saarland hatte die Staatskanzlei am 25. Juni 2001 dem Landesverband ebenfalls<br />

ohne Begründung mitgeteilt, sie sehe keine Möglichkeit zur Anerkennung von mehr<br />

Punkten als den 18 in Bundesverantwortung. Auch die Län<strong>der</strong> Hamburg, Nie<strong>der</strong>sachsen,<br />

Schleswig-Holstein und Berlin sind bisher nicht zur Anerkennung des Quorums von 35<br />

Punkten bereit.<br />

Eine Delegation des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, <strong>der</strong> mehrere Holocaust-<br />

Überlebende angehörten, erörterte am 20. Dezember 2002 im Bundesrat unter Leitung<br />

von Bundesratspräsident Dr. Böhmer mit den Vertretern von mehreren Landesregierungen,<br />

darunter die Regierungschefs aus Rheinland-Pfalz und Bremen, Beck und Scherf,<br />

dass ebenso wie im Bundesland Hessen auch in an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n das Quorum<br />

von 35 Schutzbestimmungen aus Teil III <strong>der</strong> Charta für das deutsche Romanes anerkannt<br />

werden müsse. Der Zentralrat bat die Län<strong>der</strong>kammer, die Vertretung aller Län<strong>der</strong><br />

im Bundesrat, um eine Entschließung zur Umsetzung dieser Min<strong>der</strong>heitenrechte. Am 29.<br />

Januar 2003 schrieb <strong>der</strong> Zentralrat dazu erneut an alle Ministerpräsidenten <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />

und erhielt keine positiven Antworten.<br />

Rdn. 204<br />

Die Behauptung des Staatenberichts, in dem Verein "Sinti Allianz <strong>Deutschland</strong>" würden<br />

angebliche “Stämme“ deutscher Sinti und eine nicht näher bezeichnete Zahl von Vereinen<br />

zusammenarbeiten, ist unzutreffend bzw. erweckt einen falschen Eindruck. Auch die<br />

nicht zum Zentralrat gehörenden Landesverbände in Nie<strong>der</strong>sachsen und Hamburg und<br />

<strong>der</strong> Kölner ROM e.V., die von den Landesregierungen geför<strong>der</strong>t werden, sind keine Mitglie<strong>der</strong><br />

dieser „Allianz“ und lehnen eine Zusammenarbeit mit ihr ab. Der erst im Februar<br />

2000 von 19 Einzelpersonen aus dem Raum Köln/Dortmund gegründete Verein verbreitete<br />

bei Regierungsstellen die Behauptung, das "Rahmenübereinkommen zum Schutz<br />

nationaler Min<strong>der</strong>heiten" des Europarats erinnere an die "Reichsbürgergesetze" <strong>der</strong> Nationalsozialisten,<br />

d.h. an die sogenannten "Nürnberger Rassegesetze" von 1935. Dies ist<br />

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