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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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In Baden-Württemberg hingegen ist es zu einer konstruktiveren Entwicklung gekommen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> ersten beiden Fachgespräche im Jahre 1998 und im Mai 2000 schrieben<br />

<strong>der</strong> Amtschef <strong>der</strong> Staatskanzlei und die Kultusministerin an den Zentralrat, dass jeweils<br />

fünf zusätzliche Bestimmungen aus Teil III <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen-Charta anerkannt<br />

würden, inzwischen statt 21 Punkten nunmehr 31 Punkte. Zu <strong>der</strong> für die Ratifizierung<br />

noch <strong>not</strong>wendigen Anerkennung von vier weiteren Punkten hatte <strong>der</strong> Zentralrat am 26.<br />

Juli 2001 im Justizministerium ein Fachgespräch, dem das zugehörige Gespräch im Innenministerium<br />

des Landes Baden-Württemberg mit Vertretern des Zentralrats und des<br />

Landesverbands Deutscher Sinti und Roma noch folgen soll.<br />

In Nordrhein-Westfalen an<strong>der</strong>erseits ist aus dem Büro des Chefs <strong>der</strong> Staatskanzlei am 8.<br />

Juli 2001 nur eine ablehnende Antwort ohne Begründung an den Landesverband Deutscher<br />

Sinti und Roma Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf gesandt worden. Das Land anerkennt<br />

außer den 18 Punkten, die in Bundeszuständigkeit liegen, bisher drei Punkte in<br />

Landeszuständigkeit an. We<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Fachebene noch auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> politischen<br />

Führung <strong>der</strong> Landesregierung wurden nach dem 8. Juli 2001 Gespräche über weitere<br />

Bestimmungen aus Teil III <strong>der</strong> Charta zugesagt. Der Zentralrat und <strong>der</strong> Landesverband<br />

akzeptieren diese ablehnende Haltung nicht.<br />

In Bremen hat <strong>der</strong> Landesverband am 15. August 2001 ebenfalls eine ablehnende Antwort<br />

ohne Begründung aus <strong>der</strong> Senatskanzlei erhalten. Trotz mehrfacher Initiativen war<br />

das Land Bremen bisher nicht zu Gesprächen mit dem Landesverband und dem Zentralrat<br />

über die für das Quorum vorgeschlagenen 39 Punkte aus Teil III <strong>der</strong> Charta bereit.<br />

Ein zunächst vom Bremer Bürgermeister Scherf am 1. November 1999 in Aussicht gestelltes<br />

Fachgespräch wurde anschließend vom Chef <strong>der</strong> Senatskanzlei nicht zugelassen.<br />

Das Vorbereitungsschreiben des Zentralrats für das geplante Fachgespräch in<br />

Bremen und nachfragende Telefonate sind vom Senatskanzlei-Chef nie beantwortet<br />

worden.<br />

Für Bayern hatte <strong>der</strong> Amtschef <strong>der</strong> Staatskanzlei zunächst mit Schreiben vom 18. Juli<br />

2001 mitgeteilt, dass die Bayerische Landesregierung keine Möglichkeit sehe, mehr<br />

Punkte als die 18 Punkte in Bundesverantwortung anzuerkennen. Der Zentralrat hat dies<br />

als falsch kritisiert, weil in früheren Gesprächen in dem für die Charta zuständigen Kultusministerium<br />

den Vertretern des Zentralrats und des Landesverbands Deutscher Sinti<br />

und Roma von den Beamten erklärt worden war, für Bayern wären die für das Quorum<br />

genannten Bestimmungen zwar alle praktikabel (insbeson<strong>der</strong>e auch die zu Art. 8 Bildung),<br />

und Bayern würde sie auch för<strong>der</strong>n, das Land sei aber "nicht bereit, dafür eine<br />

Verpflichtung einzugehen." Der Amtschef <strong>der</strong> Staatskanzlei stellte in seinem neuerlichen<br />

Schreiben vom 8. Februar 2002 an den Vorsitzenden des Landesverbands zwischenzeit-<br />

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