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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Aufnahme einer kritischen Anmerkung dazu durch den Zentralrat Deutscher Sinti und<br />

Roma ab. Auch durch <strong>der</strong>artige Vorgehensweisen werden unzutreffende Eindrücke bezüglich<br />

<strong>der</strong> deutschen Sinti und Roma vermittelt.<br />

Der Bundesregierung sollte empfohlen werden, diese Vorgehensweisen zu korrigieren.<br />

2. Anmerkungen zu einzelnen Randnummern (Rdn.) des Staatenberichts<br />

Rdn. 16<br />

Der Sachverständigenausschuss besuchte im Herbst 2001 für seinen Monitoringbericht<br />

zum Ersten Staatenbericht <strong>Deutschland</strong>s vor Ort die Einrichtungen <strong>der</strong> sorbischen Min<strong>der</strong>heit<br />

in Brandenburg und Sachsen und <strong>der</strong> dänischen und friesischen Min<strong>der</strong>heiten in<br />

Schleswig-Holstein. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma bat damals den Ausschuss,<br />

ebenso das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma und<br />

den Zentralrat in Heidelberg zu besuchen, um zu einer sachgerechten Evaluierung bezüglich<br />

des deutschen Romanes zu gelangen (siehe dazu auch folgende Rdn. 102).<br />

Rdn. 102<br />

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hatte dem Sachverständigenausschuss am 14.<br />

November 2001 eine schriftliche Stellungnahme zum Ersten Staatenbericht zusammen<br />

mit weiteren Materialien zu <strong>der</strong> von mehreren Bundeslän<strong>der</strong>n gefor<strong>der</strong>ten Anerkennung<br />

von 39 Schutzbestimmungen aus Teil III <strong>der</strong> Charta übersandt. Der Direktor des Directorate<br />

General I - Legal Affairs, Philip Blair, teilte anschließend mit Schreiben vom 5. Dezember<br />

2002 dem Zentralrat mit, dass <strong>der</strong> Ausschuss diese Informationen bei seiner<br />

Evaluierung und seinem <strong>Bericht</strong> über die Situation des deutschen Romanes berücksichtigen<br />

werde, dass allerdings dem Sachverständigenausschuss <strong>der</strong> ursprünglich für den<br />

11. Dezember 2001 geplante Besuch des Dokumentationszentrums Deutscher Sinti und<br />

Roma und des Zentralrats in Heidelberg nicht möglich sein werde. Der Zentralrat kritisiert,<br />

dass in dem Monitoringbericht zu <strong>Deutschland</strong> Ausführungen über die Umsetzung<br />

<strong>der</strong> konkreten Schutzbestimmungen für das Romanes <strong>der</strong> deutschen Sinti und Roma<br />

nicht enthalten seien, während für die übrigen Regional- und Min<strong>der</strong>heitensprachen diese<br />

Punkte als "erfüllt" o<strong>der</strong> "förmlich erfüllt" bewertet würden.<br />

Rdn. 104<br />

Die gesamte Konzeption und die inhaltliche Gestaltung <strong>der</strong> Broschüre über die nationalen<br />

Min<strong>der</strong>heiten in <strong>Deutschland</strong> sollten mit den Organisationen <strong>der</strong> nationalen Min<strong>der</strong>heiten<br />

vor dem Druck abgestimmt werden.<br />

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