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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Denn die entsprechenden Bund-Län<strong>der</strong>-Konferenzen mit den Sprachgruppen sind das<br />

einzige Forum dieser Art, in dem auch die Landesverbände Deutscher Sinti und Roma<br />

die Möglichkeit zum Gespräch und Austausch mit den verschiedenen Län<strong>der</strong>regierungen<br />

bezüglich <strong>der</strong>en unterschiedlicher Implementierungspolitik hätten. Neben <strong>der</strong> Zuständigkeit<br />

des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma als Bundesverband für die Umsetzung <strong>der</strong><br />

Charta, die ein europäischer Vertrag mit <strong>der</strong> <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong> ist, sind die<br />

Landesverbände selbst mit <strong>der</strong> Anwendung von Chartabestimmungen befasst. Dies gilt<br />

insbeson<strong>der</strong>e für die Bereiche Kultur, Medien und Bildung, für die nach dem deutschen<br />

Grundgesetz eine eigene, teilweise ausschließliche Län<strong>der</strong>zuständigkeit besteht. Die<br />

Notwendigkeit zur Beteiligung ist insbeson<strong>der</strong>e für das Bundesland Hessen gegeben,<br />

dessen jetzt erfolgte Anerkennung und Ratifizierung des Romanes nach Teil III <strong>der</strong> Charta<br />

<strong>der</strong> Zentralrat ausdrücklich begrüßte. Erfor<strong>der</strong>lich ist aber auch die Beteiligung <strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en Landesverbände Deutscher Sinti und Roma, denn diese for<strong>der</strong>n ebenso die Anerkennung<br />

des Charta-Quorums nach Teil III von ihren jeweiligen Landesregierungen,<br />

die auf den Implementierungskonferenzen meist nur wegen des Schutzes von Romanes<br />

anwesend sind.<br />

Direkte Gespräche über Teil III <strong>der</strong> Charta wurden beispielsweise von den Landesregierungen<br />

Rheinland-Pfalz, Bremen und Nordrhein-Westfalen trotz Nachfragen in den Jahren<br />

1999 und 2000 abgelehnt. Insoweit stellt sich die Situation in den verschiedenen<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n unterschiedlich dar. Deshalb muss die Möglichkeit zu unmittelbaren Erörterungen<br />

mit Vertretern von betroffenen Landesverbänden bei den Implementierungskonferenzen<br />

eingeräumt werden.<br />

b.)<br />

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma kritisiert auch die teilweise Nichtberücksichtigung<br />

relevanter Informationen in dem eigentlichen Staatenbericht (Teil A bis D), die trotz<br />

ausdrücklicher Bitte an das fe<strong>der</strong>führende Bundesinnenministerium nicht aufgenommen<br />

wurden. Der eigentliche Staatenbericht, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Bundesregierung zu verantworten<br />

ist, muss - unabhängig von <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Sprachgruppen, eigene Stellungnahmen<br />

in Teil E anzubringen - selbst sachlich richtig und bezüglich aller wichtigen Vorgänge im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Charta vollständig sein. Ansonsten entstünde<br />

für die Beurteilung durch den Sachverständigenausschuss ein verzerrtes Bild. Neben<br />

den unten aufgeführten, <strong>not</strong>wendigen Ergänzungen zu den einzelnen Randnummern<br />

wird beson<strong>der</strong>s auf das folgende Beispiel hingewiesen:<br />

Unter Randnummer 93 dieses Staatenberichts führt die Bundesregierung bezüglich <strong>der</strong><br />

Sinti und Roma Begriffe eines ausgrenzenden Jargons wie "Stammesvertreter" o<strong>der</strong><br />

"jahrtausende altes Tabusystem" ein. Diese Begrifflichkeiten werden auch nicht als Zitate<br />

(durch Anführungszeichen) gekennzeichnet. Gleichzeitig lehnte die Bundesregierung die<br />

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