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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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STELLUNGNAHME DES ZENTRALRATS DEUTSCHER SINTI UND ROMA<br />

zum Zweiten Staatenbericht <strong>Deutschland</strong>s zur Sprachencharta<br />

1. Grundsätzliche Kritik / Antrag an den Sachverständigenausschuss<br />

des Europarats gemäß Artikel 16 Absatz 2 und 3 <strong>der</strong> Charta<br />

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma bittet den Sachverständigenausschuss bezüglich<br />

<strong>der</strong> folgenden Punkte a.) und b.) um eine Empfehlung (gemäß Artikel 16 Absatz 2<br />

und 3 <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen-Charta) gegenüber <strong>der</strong> <strong>Bundesrepublik</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

zur Korrektur ihrer bisherigen Praxis:<br />

a)<br />

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma kritisiert das Verfahren <strong>der</strong> Deutschen Bundesregierung<br />

bezüglich <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Sprachgruppen bei <strong>der</strong> Implementierung <strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen-Charta. Diese Kritik bezieht sich insbeson<strong>der</strong>e auf die Durchführung<br />

<strong>der</strong> vom Deutschen Bundesministerium des Innern in regelmäßigem Turnus veranstalteten<br />

Implementierungskonferenzen zur Charta (sogenannte "Bund-Län<strong>der</strong>-<br />

Konferenzen"). Diese Konferenzen finden unter Beteiligung von Regierungsvertretern<br />

aller Bundeslän<strong>der</strong> und in <strong>der</strong> Regel auch in Anwesenheit von Vertretern des Europarates<br />

statt. Beteiligt würden nach Angaben <strong>der</strong> Bundesregierung in ihrem Staatenbericht<br />

(Rdn. 59) auch die "Vertreter von Dachverbänden <strong>der</strong> Sprachgruppen und ihrer wissenschaftlichen<br />

Institutionen".<br />

Tatsächlich werden von diesen Konferenzen aber die Landesverbände Deutscher Sinti<br />

und Roma, bei denen es sich um Organisationen handelt, die von den jeweiligen Landesregierungen<br />

geför<strong>der</strong>t werden, bisher ausgeschlossen. Als Begründung werden von<br />

Seiten <strong>der</strong> Bundesregierung lediglich organisatorische Gründe (Platzmangel) genannt,<br />

die aber so (für je einen o<strong>der</strong> zwei Vertreter <strong>der</strong> neun Landesverbände) nicht zutreffen<br />

können. Eine Initiative zur Beteiligung <strong>der</strong> Sinti- und Roma-Landesverbände vor <strong>der</strong> letzten<br />

Implementierungskonferenz am 25./26. Juni 2002 zur Vorbereitung dieses Staatenberichts<br />

wurde von dem Bundesinnenministerium und von dem Beauftragten <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

für die nationalen Min<strong>der</strong>heiten in <strong>Deutschland</strong> zurückgewiesen. Es wurden<br />

lediglich vier statt zwei Vertreter für den Zentralrat zugelassen.<br />

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und die Landesverbände Deutscher Sinti und<br />

Roma hatten die Abän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bisherigen Praxis unter Hinweis auf die inhaltliche und<br />

politische Notwendigkeit für eine sachgerechte Umsetzung <strong>der</strong> Charta vorgeschlagen.

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