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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Vielzahl von Grundschullehrern für die Lehrtätigkeit an zweisprachigen sorbischdeutschen<br />

Schulen und an Schulen mit zweisprachigen sorbisch-deutschen<br />

Unterrichtsangebot ausgebildet werden kann.<br />

Rdn. 395: Es wird darauf hingewiesen, dass trotz Ressourcenbündelung zwischen<br />

den beiden Universitäten Potsdam und Leipzig das Institut für Sorabistik in Leipzig<br />

auf grund <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Personalbesetzung eine Hochschulausbildung im<br />

Nie<strong>der</strong>sorbischen in angemessenem Umfang, insbeson<strong>der</strong>e was die Lehrausbildung<br />

vor allem im Bereich Sprachpraxis, nicht sicherstellen kann.<br />

Rdn. 417./419/421: Das vom Sachverständigenausschuss in Rdn. 438 des<br />

Monitoringberichts gefor<strong>der</strong>te Aufsichtsorgan, welches Maßnahmen zum Ausbau des<br />

Unterrichts <strong>der</strong> obersorbischen Sprache überwachen und darüber regelmäßige<br />

<strong>Bericht</strong>e verfassen soll, besteht in dieser Form nicht. Die im Regionalschulamt<br />

zuständigen Referenten bedienen Angelegenheiten des sorbischen Schulwesens<br />

neben ihren eigentlichen Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereiches. Die gefor<strong>der</strong>te<br />

und <strong>not</strong>wendige tiefgründige Begleitung, Kontrolle und <strong>Bericht</strong>erstattung übersteigt<br />

bei weitem das zur Verfügung stehende Arbeitsvolumen. Wir empfehlen und erbitten,<br />

die Fachaufsicht sowohl für zweisprachige sorbisch-deutsche Schulen als auch für<br />

den zweisprachigen sorbisch-deutschen und den Sorbischunterricht an an<strong>der</strong>en<br />

Schulen durch die obere Aufsichtsbehörde an ein mit sorbischen Fachkräften<br />

besetztes Referat im Regionalschulamt Bautzen mit direktem<br />

Unterstellungsverhältnis zum Kultusministerium zu übertragen. Bei Sicherung des<br />

Mitbestimmungsrechtes <strong>der</strong> Sorben sollte dieses Referat selbständig im<br />

Einvernehmen mit den legitimen Interessenvertretungen <strong>der</strong> Sorben und in<br />

Abstimmung mit dem Kultusministerium die Belange des sorbischen Schulwesens<br />

regeln. Damit kann gewährleistet werden, dass Sorbisch als ordentliches<br />

Unterrichtsfach im Fächerkanon <strong>der</strong> Stundentafel und die Unterrichtsfächer, welche<br />

in sorbischer Sprache unterrichtet werden, eine konkrete und praxisnahe<br />

wissenschaftliche Begleitung erfahren. Alle die sorbischen Schulen und den<br />

Sorbischunterricht betreffenden Dokumente sind zweisprachig sorbisch-deutsch zu<br />

veröffentlichen.<br />

Rdn. 420: Bitte zu ergänzen, das die gebildete Projektgruppe in enger<br />

Abstimmung mit dem Sorbischen Schulverein e.V. und dem WITAJ-Sprachzentrum<br />

<strong>der</strong> Domowina – Bund Lausitzer Sorben e.V. zusammenarbeitet.<br />

Ein vom Bundesvorstand <strong>der</strong> Domowina – Bund Lausitzer Sorben e.V. berufener<br />

Arbeitsausschuss hat ein Thesenpapier erarbeitet, in dem er unter Berücksichtigung

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