21.12.2012 Aufrufe

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Möglichkeiten <strong>der</strong> kulturellen För<strong>der</strong>ung. In diesem Bereich sind in den letzten<br />

Jahren für die Friesen beachtliche Resultate erzielt worden, die maßgeblich durch<br />

die Landesregierung und den Landtag positiv beeinflusst wurden. Erstmals erhalten<br />

die Friesen eine Bundes-Projektför<strong>der</strong>ung, die anfangs 100.000 DM betrug und<br />

später auf 500.000 DM (255.000 Euro) erhöht wurde. Hierdurch ist es zum ersten<br />

Mal möglich, größere sprachför<strong>der</strong>nde Projekte durchzuführen. Gleichzeitig ist<br />

festzustellen, dass die Landesmittel für die Friesen in den letzten Jahren im<br />

wesentlichen gleich geblieben sind, was, vor dem Hintergrund <strong>der</strong> allgemeinen<br />

schlechten Haushaltslage des Landes, durch den Friesenrat ebenfalls als positives<br />

Signal gesehen wird. Es wird niemanden verwun<strong>der</strong>n, dass sich <strong>der</strong> Friesenrat<br />

natürlich den Erhalt und die Ausweitung dieser finanziellen För<strong>der</strong>ung wünscht und<br />

hierzu feststellt, dass sowohl Min<strong>der</strong>heiten im Inland als auch deutsche Min<strong>der</strong>heiten<br />

im Ausland über eine bessere und auch gesichertere finanzielle För<strong>der</strong>ung verfügen.<br />

Deshalb strebt <strong>der</strong> Friesenrat als mittel- und langfristiges Ziel die deutliche Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Haushaltsansätze und ihre haushaltsrechtliche Absicherung an.<br />

Der Friesenrat stellt fest, dass kurzfristig Mittel bereitgestellt werden müssen, die<br />

dem Nordfriisk Instituut in Bräist/Bredstedt mindestens eine Aufrechterhaltung ihrer<br />

<strong>der</strong>zeitigen Tätigkeit ermöglicht. Das Nordfriisk Instituut erfüllt mit seiner<br />

wissenschaftlichen Tätigkeit und seinen sprachför<strong>der</strong>nden Aktivitäten öffentliche<br />

Aufgaben, die einer entsprechenden öffentlich bereitgestellten Finanzausstattung<br />

bedürfen. Derzeit droht aus finanziellen Gründen eine Einschränkung des<br />

Betätigungsfeldes des Nordfriisk Instituut.<br />

Des Weiteren strebt <strong>der</strong> Friesenrat die Einrichtung einer festen Haushaltsstelle zur<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> friesischen Sprache im Bundeshaushalt an, um so die jährliche<br />

Projektför<strong>der</strong>ung abzusichern.<br />

In Bezug auf wirtschaftliches und soziales Leben sind in Artikel 13 Vorschriften<br />

angemeldet, die eine Diskriminierung <strong>der</strong> friesischen Sprache ausschließen sollen.<br />

Zu diesem Artikel regt <strong>der</strong> Friesenrat an, eine Bestimmung zu prüfen, die auf eine<br />

aktive För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> friesischen Sprache hinauslaufen würde. In Absatz 2, Punkt b<br />

wird vorgeschlagen, dass <strong>der</strong> Gebrauch <strong>der</strong> betreffenden Sprachen in den <strong>der</strong><br />

Kontrolle des Staates unterstehenden Wirtschafts- und Sozialbereichen (öffentlicher<br />

Sektor) geför<strong>der</strong>t wird. Diese Bestimmung ist noch nicht für das Friesische<br />

angemeldet worden. Vor dem Hintergrund, dass <strong>der</strong> Landtag mit seiner<br />

Entschließung zur Berücksichtigung von Regional- und Min<strong>der</strong>heitensprachen als<br />

Einstellungskriterium im öffentlichen Dienst schon einen ersten Schritt getan hat,<br />

erscheint es sinnvoll diese Entschließung auch auf den öffentlichen Sektor im<br />

Wirtschafts- und Sozialbereich anzuwenden. Möglicherweise könnte eine Prüfung<br />

ergeben, dass dann auch die o.g. Bestimmung <strong>der</strong> Charta erfüllt würde.<br />

Der Artikel 14 geht auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ein und enthält<br />

die Verpflichtung zu zwei- o<strong>der</strong> mehrseitigen Übereinkünften mit Staaten in denen<br />

dieselbe o<strong>der</strong> eine ähnliche Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache gebraucht wird. In

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!