21.12.2012 Aufrufe

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 42 -<br />

hat ergeben, dass die Mehrheit <strong>der</strong> Hornoer Bürger nicht Jänschwalde, son<strong>der</strong>n die<br />

Stadt Forst (Lausitz) als Wie<strong>der</strong>ansiedlungsgebiet befürwortet. Die Stadt Forst liegt<br />

innerhalb des angestammten Siedlungsgebietes <strong>der</strong> Sorben/ Wenden. Die<br />

Wie<strong>der</strong>ansiedlung in dieser Stadt wird <strong>der</strong>zeit vorbereitet.<br />

130. Das Braunkohlengrundlagengesetz, das in seinem Artikel 2 die Auflösung <strong>der</strong><br />

Gemeinde Horno regelt, war Gegenstand von fünf Verfahren vor dem<br />

Landesverfassungsgericht des Landes Brandenburg. Es handelte sich dabei um einen<br />

Normenkontrollantrag einer Fraktion im Brandenburgischen Landtag und um<br />

Verfassungsbeschwerden <strong>der</strong> DOMOWINA e.V. als Dachverband <strong>der</strong> sorbischen/<br />

wendischen Vereinigungen, des Rates für sorbische/ wendische Angelegenheiten beim<br />

Brandenburgischen Landtag, <strong>der</strong> Gemeinde Horno und eines Hornoer Bürgers. Das<br />

Landesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18. Juni 1998 festgestellt, dass die von<br />

dem Gesetzgeber getroffene Entscheidung zur Auflösung <strong>der</strong> Gemeinde Horno unter<br />

Inanspruchnahme ihres Gemeindegebietes für den Braunkohletagebau trotz <strong>der</strong> hohen<br />

Bedeutung, die das Gericht dem in Artikel 25 Abs. 1 Satz 1 <strong>der</strong> Landesverfassung<br />

nie<strong>der</strong>gelegten Staatsziel zum Schutz, zur Erhaltung und zur Pflege des<br />

Siedlungsgebietes <strong>der</strong> Sorben (Wenden) beigemessen hat, angesichts <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />

Bedeutung des Braunkohleabbaus für die Strukturför<strong>der</strong>ung, die Arbeitssicherung und<br />

die Energieversorgung verfassungsgemäß ist. Dabei spielten für das Gericht<br />

flankierende Regelungen des Gesetzes für eine möglichst schonende Behandlung <strong>der</strong><br />

Gemeindeeinwohner, insbeson<strong>der</strong>e das Angebot einer gemeinsamen Umsiedlung<br />

innerhalb des sorbischen Siedlungsgebietes, eine beson<strong>der</strong>e Rolle. Das Land<br />

Brandenburg ist in diesem Zusammenhang bemüht, etwaige nachteilige Auswirkungen<br />

auf die nie<strong>der</strong>sorbische Sprache zu vermeiden.<br />

Art. 7 Abs. 1 Buchstabe c)<br />

c) die Notwendigkeit entschlossenen Vorgehens zur För<strong>der</strong>ung von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen,<br />

um diese zu schützen;<br />

131. Für alle Personen, die in einem Staat die Amtssprache als Muttersprache<br />

sprechen, ist es selbstverständlich, ihre Sprache zu lernen, in ihr unterrichtet zu werden<br />

und sich ihrer Sprache zu bedienen. Für eine zahlenmäßig weit kleinere Gruppe<br />

im Staatsvolk können die Voraussetzungen für die Erhaltung einer eigenständigen<br />

Sprache nur durch eine entsprechende Infrastruktur gesichert werden. Maßnahmen<br />

des Staates, die <strong>der</strong> Pflege von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen dienen, bezwecken<br />

daher die Gleichstellung ihrer Sprecher mit <strong>der</strong> Mehrheit im Staat, die die<br />

Amtssprache als Muttersprache hat. Sie stellen damit keinen Verstoß gegen den<br />

Gleichheitsgrundsatz dar, son<strong>der</strong>n erfüllen ihn dadurch, dass Benachteiligungen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!