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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Friesischunterricht auszuweiten und für zukünftige Lehrkräfte eine Motivation<br />

geschaffen, zusätzlich Friesisch zu studieren. Damit würde außerdem die Möglichkeit<br />

gegeben sein, weitere Punkte <strong>der</strong> Charta zu erfüllen.<br />

Weiter erwarten die Friesen, dass die Landesregierung, bei den zukünftigen<br />

Verhandlungen über Zielvereinbarungen mit den betroffenen Hochschulen, die<br />

Hochschulangebote für Friesisch absichert und nach Möglichkeit einen Ausbau<br />

dieser erreicht.<br />

Der Artikel 9 befasst sich mit dem Umgang <strong>der</strong> Justizbehörden mit Regional- und<br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen. In bestimmten Verfahren können Urkunden und Beweismittel<br />

auch in friesischer Sprache vorgelegt werden. Bisher ist noch kein Verfahren bekannt<br />

geworden, in dem friesischsprachige Urkunden und Beweismittel vorgelegt wurden,<br />

aber vor dem Hintergrund von Erfahrungen im Verwaltungsbereich wäre es positiv,<br />

wenn im Vorwege festgelegt würde, dass die möglicherweise <strong>not</strong>wendigen Kosten<br />

für Übersetzung dieser Schriftstücke nicht zu Lasten des Einreichenden gehen.<br />

Im Artikel 10 geht es um die Nutzung von Regional- und Min<strong>der</strong>heitensprachen bei<br />

Verwaltungsbehörden und öffentlichen Dienstleistungsbetrieben. Vorweg ist zu<br />

sagen, dass sich hier beson<strong>der</strong>s viele Möglichkeiten zur Verwendung <strong>der</strong> friesischen<br />

Sprache ergeben. Erste Erfahrungen haben hier gezeigt, dass die Vorlage von<br />

Schriftstücken in einer Min<strong>der</strong>heitensprache nicht immer unproblematisch ist.<br />

Während in einigen Fällen keine Probleme entstanden, haben in Einzelfällen<br />

Behörden eine deutsche Übersetzung verlangt, die vom Einreichenden beigebracht<br />

werden sollte. Hier wäre es in Zukunft sinnvoll, dass die Behörden angewiesen<br />

werden, selbständig für eine Übersetzung zu sorgen, da sonst <strong>der</strong> Sinn <strong>der</strong><br />

entsprechenden Chartabestimmungen unterlaufen werden würde. Vor diesem<br />

Hintergrund wäre es sicherlich för<strong>der</strong>lich, wenn man es den Verwaltungsbehörden<br />

erlauben würde, Schriftstücke auch auf Friesisch zu verfassen und den Gebrauch<br />

von Friesisch in Behörden ausdrücklich zuzulassen (beides gilt bisher nur für<br />

Nie<strong>der</strong>deutsch), wodurch wie<strong>der</strong>um weitere Chartabestimmungen erfüllt würden. Der<br />

Friesenrat stellt in diesem Zusammenhang ausdrücklich fest, dass <strong>der</strong> Schleswig-<br />

Holsteinische Landtag mit seiner Entschließung zur Berücksichtigung von Regionalund<br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen als Einstellungskriterium im öffentlichen Dienst (Drs.<br />

15/82 und 15/459) schon den richtigen Weg gegangen ist, <strong>der</strong> jetzt in weitere<br />

konkrete Bestimmungen münden muss. Wird die Einstellung von friesischsprachigem<br />

Personal bei ansonsten gleicher fachlicher Eignung beson<strong>der</strong>s geför<strong>der</strong>t, ließen sich<br />

noch besser die Bestimmungen <strong>der</strong> Charta mit Leben erfüllen.<br />

Außerordentlich positiv sieht <strong>der</strong> Friesenrat die Tatsache, dass nachträglich noch die<br />

Bestimmung in Art. 10 (2 g) aufgenommen wurde, die die Nutzung von Ortsnamen<br />

regelt. Durch diese Regelung und <strong>der</strong>en Umsetzung in Landesrecht konnte <strong>der</strong><br />

Wunsch <strong>der</strong> Friesen nach zweisprachigen Ortsschil<strong>der</strong>n in Nordfriesland erfüllt<br />

werden. Die Aufstellung dieser Schil<strong>der</strong> macht aber insoweit Schwierigkeiten, weil<br />

je<strong>der</strong> Ort mit Mehrheitsentscheidung über die Ergänzung <strong>der</strong> bestehenden

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