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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt ist daher ein weiterer Ausbau des Dänisch-<br />

Unterrichts an den öffentlichen Schulen dringend nötig.<br />

Dazu gehört natürlich auch, dass die Dänischausbildung an <strong>der</strong> Universität Flensburg weiter<br />

ausgebaut wird, damit genügend Lehrerinnen und Lehrer diese Sprache an den öffentlichen<br />

Schulen lehren können. Zur Stärkung <strong>der</strong> Grenzregion als Bildungsstandort ist für<br />

uns die Weiterführung <strong>der</strong> gemeinsamen grenzüberschreitenden Studiengänge an <strong>der</strong><br />

Universität Flensburg und <strong>der</strong> „Syddansk Universitet“ unabdingbar.<br />

Artikel 9 regelt die Anwendung von Urkunden und Beweismittel in den Regional- und<br />

Min<strong>der</strong>heitensprachen. Es ist positiv, dass dänische Urkunden im Umgang mit <strong>der</strong> Justiz<br />

benutzt werden können. Allerdings sollte festgelegt werden, dass die <strong>not</strong>wendigen Kosten<br />

für die Übersetzung solcher Schriftstücke nicht zu Lasten des Einzureichenden gehen.<br />

Das gleiche gilt für die in Artikel 10 von den Vertragsparteien sichergestellte For<strong>der</strong>ung,<br />

dass Personen, die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen benutzen, in diesen Sprachen<br />

abgefasste Urkunden rechtsgültig vorlegen können. § 82 a, Abs.2 des Landesverwaltungsgesetztes<br />

sichert die grundsätzliche Möglichkeit, Anträge, Eingaben, Belege, Urkunden<br />

o<strong>der</strong> sonstige Schriftstücke in einer fremden Sprache - d.h. in einer an<strong>der</strong>en als <strong>der</strong><br />

Amtssprache vorzulegen - zwar zu, aber unklar ist weiterhin, inwieweit <strong>der</strong> Antragssteller<br />

selbst die Kosten <strong>der</strong> Übersetzung tragen muss. Hier wäre eine gesetzliche Klarstellung<br />

<strong>der</strong> Kostenfrage im Sinne <strong>der</strong> Europäischen Sprachencharta wünschenswert.<br />

Die dänische Min<strong>der</strong>heit begrüßt, dass <strong>der</strong> Schleswig-Holsteinische Landtag auf Initiative<br />

des SSW einstimmig eine Entschließung zur Berücksichtigung von Regional- und Min<strong>der</strong>heitensprachen<br />

als Einstellungskriterium im öffentlichen Dienst (Drs. 15/82 und<br />

15/459) beschlossen hat. Damit hat er den Geist des Artikels 10 Rechnung getragen.<br />

Artikel 10, Absatz 4c befasst sich mit <strong>der</strong> Problemstellung, dass Angehörigen des öffentlichen<br />

Dienstes, die über Kenntnisse in einer Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache verfügen,<br />

die Möglichkeit gegeben werden sollten, in dem Gebiet eingesetzt zu werden, in dem<br />

die jeweilige Sprache gebraucht wird. Wir würden uns zur Umsetzung dieser For<strong>der</strong>ung<br />

ein spezielles För<strong>der</strong>programm für Dänisch sprechende Beschäftigte wünschen. Dadurch<br />

könnte gezielt <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> dänischsprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen<br />

Dienst im Landesteil Schleswig erhöht werden. Ein solches För<strong>der</strong>programm würde<br />

die Initiativen einer Reihe von Kommunen unterstützen, die - wie die Flensburger Verwaltung<br />

- anhand von Türschil<strong>der</strong>n auf Dänisch sprechende Mitarbeiter hinweisen. Für die<br />

dänische Min<strong>der</strong>heit bleibt es ein zentraler Bestandteil <strong>der</strong> europäischen Sprachencharta,<br />

dass sich ihre Mitglie<strong>der</strong> in ihrer Muttersprache an die öffentlichen Behörden wenden<br />

können.<br />

Artikel 11 befasst sich mit dem Thema Sprachen und Medien. Es ist richtig, dass es den<br />

Angehörigen <strong>der</strong> dänischen Min<strong>der</strong>heit durch die unmittelbar an Dänemark angrenzende<br />

Lage des Siedlungsgebietes möglich ist, das gesamte Rundfunkprogramm des Königreiches<br />

zu empfangen. Aber diese Programme beschäftigen sich wenig o<strong>der</strong> gar nicht mit<br />

dem Alltag <strong>der</strong> dänischen Min<strong>der</strong>heit in Schleswig-Holstein und erfüllen daher aus unserer<br />

Sicht nicht die Anfor<strong>der</strong>ungen, die sich aus Artikel 11 <strong>der</strong> Europäischen Sprachencharta<br />

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