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Artikel 14<br />

Grenzüberschreiten<strong>der</strong> Austausch<br />

- 419 -<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich,<br />

a) bestehende zwei- und mehrseitige Übereinkünftige anzuwenden, die sie mit den Staaten<br />

verbinden, in denen dieselbe Sprache in <strong>der</strong>selben o<strong>der</strong> ähnlicher Form gebraucht wird,<br />

o<strong>der</strong> sich, wenn nötig, um den Abschluss solcher Übereinkünfte zu bemühen, um dadurch<br />

Kontakte zwischen den Sprechern <strong>der</strong>selben Sprache in den betreffenden Staaten<br />

in den Bereichen Kultur, Bildung, Information, berufliche Bildung und Weiterbildung zu<br />

för<strong>der</strong>n;<br />

b) zugunsten von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit<br />

insbeson<strong>der</strong>e zwischen regionalen o<strong>der</strong> örtlichen Behörden zu erleichtern<br />

und zu för<strong>der</strong>n, in <strong>der</strong>en örtlichem Zuständigkeitsbereich dieselbe Sprache in <strong>der</strong>selben<br />

o<strong>der</strong> ähnlicher Form gebraucht wird.<br />

1. Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

Die Verpflichtungen zu Buchstaben a und b wurde nur vom Land Nie<strong>der</strong>sachsen übernommen.<br />

1379. Die Neue Hanse Interregio (NHI) wurde 1991 von den Regierungschefs <strong>der</strong><br />

deutschen Län<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>sachsen und Bremen sowie <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländischen Provinzen<br />

Drenthe, Fryslân, Groningen und Overijssel gegründet. Die Vereinbarung <strong>der</strong><br />

Kooperationspartner geht von einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur<br />

Stärkung <strong>der</strong> Regionen aus. Die zentralen Politikfel<strong>der</strong> <strong>der</strong> NHI bewegen sich in den<br />

Bereichen Wirtschaft, Verkehr, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Naturschutz,<br />

Landwirtschaft und Agrargewerbe, Kultur und Bildung sowie Arbeitsmarkt und<br />

Sozialpolitik.<br />

1380. Für den Bereich „Kultur und Bildung„ wurde u.a. folgendes vereinbart: „Im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> europäischen Integration und im Hinblick auf die Vernetzung<br />

<strong>der</strong> Regionen haben <strong>der</strong> interregionale Kulturaustausch und die grenzüberschreitende<br />

Kooperation im Kulturbereich eine herausragende Funktion, indem sie dazu beitragen,<br />

die Menschen zusammenzuführen und das gegenseitige Verständnis füreinan<strong>der</strong><br />

zu för<strong>der</strong>n".<br />

1381. Zunehmende Beachtung verdient in diesem Zusammenhang auch die För<strong>der</strong>ung<br />

des Unterrichts in den jeweiligen Sprachen in <strong>der</strong> Schule und in allen Bereichen<br />

<strong>der</strong> Erwachsenenbildung. Vor diesem Hintergrund setzen sich die Län<strong>der</strong> und Provinzen<br />

für eine verstärkte Zusammenarbeit <strong>der</strong> kulturellen Einrichtungen und im Bildungsbereich<br />

des Kooperationsgebietes ein. Diese Zusammenarbeit soll sich insbe-

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