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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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128. Im Brandenburgischen Braunkohlengrundlagengesetz werden daneben<br />

allgemeine Aussagen zur Braunkohlenför<strong>der</strong>ung sowie insbeson<strong>der</strong>e zur<br />

Sozialverträglichkeit unvermeidbarer Umsiedlungen getroffen. Insofern ist die<br />

Umsiedlung jedoch keine Maßnahme, die ausschließlich die Belange <strong>der</strong> sorbischen<br />

(wendischen) Min<strong>der</strong>heit berührt, son<strong>der</strong>n ebenfalls die Mehrheitsbevölkerung in<br />

gleichem Maße, beispielsweise die Einwohner <strong>der</strong> nicht im Siedlungsgebiet <strong>der</strong> Sorben<br />

liegenden Gemeinde Kausche, trifft. Bei einer unvermeidbaren Inanspruchnahme einer<br />

sorbischen o<strong>der</strong> deutsch-sorbischen Siedlung sind die Belange des<br />

Min<strong>der</strong>heitenschutzes nach den gesetzlichen Vorgaben aber beson<strong>der</strong>s zu<br />

berücksichtigen. Im Fall <strong>der</strong> <strong>not</strong>wendigen Inanspruchnahme einer sorbischen o<strong>der</strong><br />

deutsch-sorbischen Siedlung für bergbauliche Zwecke wird daher eine geschlossene<br />

Wie<strong>der</strong>ansiedlung <strong>der</strong> Bewohner dieser Siedlung im angestammten Siedlungsgebiet<br />

und damit die Erhaltung <strong>der</strong>jenigen Lebensumstände angestrebt, unter denen den<br />

Betroffenen die Aufrechterhaltung ihres Volkstums ermöglicht und Assimilationsdruck in<br />

frem<strong>der</strong> Umgebung möglichst von ihnen ferngehalten wird. In jedem Einzelfall wird<br />

versucht, einvernehmliche Lösungen zu finden. Um eine Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange<br />

<strong>der</strong> Sorben (Wenden) im Rahmen <strong>der</strong> Braunkohlen- und Sanierungsplanung auch<br />

praktisch zu erreichen, wird durch § 1 Abs. 3 Nr. 6 <strong>der</strong> Verordnung über die Bildung des<br />

Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg vom 05. April 1992 bestimmt, dass<br />

ein Vertreter <strong>der</strong> Domowina, dem Dachverband <strong>der</strong> sorbischen Vereine, als<br />

stimmberechtigtes Mitglied in den Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg<br />

entsandt wird und bei allen Entscheidungen dieses Gremiums aktiv mitwirkt. Darüber<br />

hinaus werden die sorbischen (wendischen) Verbände an <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong><br />

Braunkohlen- und Sanierungsplanung beteiligt. Im Übrigen sind die Sorben (Wenden)<br />

an allen Entscheidungen des Trägers <strong>der</strong> Regionalplanung zu beteiligen. Vertreter <strong>der</strong><br />

Domowina gehören zu den beratenden Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Regionalversammlung <strong>der</strong><br />

Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald.<br />

129. Die Frage <strong>der</strong> Umsiedlung wurde insbeson<strong>der</strong>e in Zusammenhang mit dem<br />

Tagebau Jänschwalde aktuell. Die Weiterführung dieses Tagebaus erfor<strong>der</strong>t die<br />

Inanspruchnahme des Gebietes <strong>der</strong> Gemeinde Horno. Den deutschen und sorbischen<br />

Bewohnern - die eine Umsiedlung aus <strong>der</strong> Gemeinde ablehnen - wurden durch das<br />

Braunkohlengrundlagengesetz und den betreffenden Braunkohlenplan Möglichkeiten<br />

zur gemeinsamen Wie<strong>der</strong>ansiedlung innerhalb des angestammten sorbischen<br />

Siedlungsgebietes angeboten. Die im Gesetz geregelte Auflösung <strong>der</strong> Gemeinde Horno<br />

und ihre kommunalrechtliche Einglie<strong>der</strong>ung in die Gemeinde Jänschwalde haben zum<br />

27. September 1998 stattgefunden; die Umsiedlung <strong>der</strong> Bewohner wird voraussichtlich<br />

im Zeitraum 2000 bis 2002 erfolgen. Die vorgeschriebene Anhörung <strong>der</strong> Bewohner zur<br />

Frage des Wie<strong>der</strong>ansiedlungsstandortes hat inzwischen stattgefunden. Die Anhörung

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