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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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1370. Im Hinblick auf die Feststellung des Sachverständigenausschusses in Rdn<br />

286 des Monitoringberichts, dass die Umsetzung <strong>der</strong> Verpflichtung nicht sicherge-<br />

stellt sei, teilt Bremen mit:<br />

Die Zweisprachigkeit ist in <strong>der</strong> freien Hansestadt Bremen die Regel. Daher ist es den<br />

staatlichen Krankenhäusern freigestellt, Sprecher des Nie<strong>der</strong>deutschen einzustellen.<br />

Durch die Größe des Personalbestandes in kommunalen Krankenhäusern ist in <strong>der</strong><br />

Regel gewährleistet, dass eine Kommunikation in und mit <strong>der</strong> Regionalsprache statt-<br />

findet.<br />

2. Freie und Hansestadt Hamburg<br />

1371. In einigen Altersheimen wird von Bewohnern noch Nie<strong>der</strong>deutsch gesprochen.<br />

Hier ist eine entsprechende Betreuung durch die Pflegekräfte in Einzelfällen in<br />

<strong>der</strong> Regel auch gewährleistet. Sicherstellen, dass alle Menschen, die <strong>der</strong> Betreuung<br />

bedürfen, grundsätzlich auch in Nie<strong>der</strong>deutsch betreut werden können, kann die<br />

Stadt Hamburg allerdings nicht. Dies erscheint auf Grund <strong>der</strong> tatsächlichen Gegebenheiten<br />

allerdings auch nicht erfor<strong>der</strong>lich, da es in <strong>der</strong> Regel auch bei den älteren<br />

Menschen niemanden gibt, <strong>der</strong> zwar Nie<strong>der</strong>deutsch, nicht aber Hochdeutsch versteht<br />

und spricht. Sofern Einzelfälle jedoch vorkommen sollten, wird sich die jeweilige Einrichtung<br />

um eine entsprechende Lösung bemühen.<br />

1372. Im Hinblick auf die Feststellung des Sachverständigenausschusses in Rdn<br />

286 des Monitoringberichts, dass die Umsetzung <strong>der</strong> Verpflichtung nicht sicherge-<br />

stellt sei, teilt Hamburg mit:<br />

Die zuständige Behörde für Soziales und Familie achtet darauf, dass in den öffentlich<br />

geför<strong>der</strong>ten benannten Hilfefel<strong>der</strong>n eine Kommunikation in nie<strong>der</strong>deutscher Sprache<br />

bei Personen, die dies wünschen, grundsätzlich ermöglicht wird.<br />

Dies konnte bisher ohne spezifische Maßnahmen gewährleistet werden. Nach wie<br />

vor gibt es keine Nachfrage bei Hilfeempfängern, sich auf Nie<strong>der</strong>deutsch in sozialen<br />

Einrichtungen beraten zu lassen. Die zuständige Behörde plant auf Grund dieser An-<br />

gebots- und Nachfragesituation keine beson<strong>der</strong>en zusätzlichen Maßnahmen. Sie<br />

wird aber bei verän<strong>der</strong>tem Bedarf an Hilfeempfängern, die Nie<strong>der</strong>deutsch sprechen<br />

wollen, dafür sorgen, dass dies umgehend erfolgen kann.

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