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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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125. Ein Thema <strong>der</strong> öffentlichen Erörterung war im Zusammenhang mit Verän<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Bevölkerungsstruktur die gesetzlich geregelte Auflösung <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Horno und die damit verbundene Umsiedlung <strong>der</strong> deutsch-sorbischen Bevölkerung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde in <strong>der</strong> brandenburgischen Nie<strong>der</strong>lausitz, die dem Braunkohleabbau<br />

weichen muss (vgl. hierzu Rdn 54 des Monitoringberichts).<br />

126. Die Braunkohlenför<strong>der</strong>ung und die darauf basierende Energiewirtschaft sind<br />

bedeutende industrielle Schwerpunkte des Landes Brandenburg, die einen wichtigen<br />

Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes leisten. Im Land Brandenburg<br />

existiert keine wirtschaftlich gewinnbare Braunkohlenlagerstätte, die frei von Bebauung<br />

und damit frei von Siedlungen ist. Entscheidungen zum Braunkohlentagebau erfor<strong>der</strong>n<br />

damit die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit dem Problem <strong>der</strong> bergbaubedingten Umsiedlung.<br />

Die Hauptabbaugebiete für Braunkohle in Brandenburg befinden sich in <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>lausitz. Diese ist angestammtes Siedlungsgebiet des sorbischen/ wendischen<br />

Volkes. Aufgrund <strong>der</strong> einseitig auf Braunkohlennutzung ausgerichteten<br />

Energiewirtschaft <strong>der</strong> ehemaligen DDR haben seinerzeit zahlreiche Menschen ihre<br />

Heimatdörfer verlassen müssen, da diese für Zwecke des Braunkohlentagebaus in<br />

Anspruch genommen wurden. Darunter befanden sich auch viele Sorben. Die<br />

Bewohner dieser Orte wurden ohne Rücksichtnahme auf ihre ethnische Herkunft und<br />

Identität an an<strong>der</strong>en Orten angesiedelt, häufig auch zerstreut, zu einem großen Teil in<br />

<strong>der</strong> Großstadt Cottbus und ihren Vororten. In diesen Ortschaften war eine<br />

Aufrechterhaltung <strong>der</strong> angestammten Identität erschwert. Der gesellschaftliche<br />

Assimilationsdruck setzte ein o<strong>der</strong> wurde erheblich verstärkt.<br />

127. In bewusster Abkehrung von dieser Politik verfolgt das Land Brandenburg das<br />

Ziel, weitere Verluste sorbischer/ wendischer Identität zu vermeiden. Rechtliche<br />

Grundlagen für eine Umsiedlung im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau sind<br />

das Brandenburgische Landesplanungsgesetz vom 20. Juli 1995 und das<br />

Brandenburgische Braunkohlengrundlagengesetz vom 07. Juli 1997. Der in § 3 Abs. 2<br />

Nr. 8 Brandenburgisches Landesplanungsgesetz verankerte Grundsatz, dass die<br />

Belange <strong>der</strong> sorbischen (wendischen) Bevölkerung <strong>der</strong> Lausitz und ihre Geschichte,<br />

Sprache und Kultur bei allen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen sind, wird<br />

bei Landesplanung ohne Einschränkungen umgesetzt. Er ist in das<br />

Landesentwicklungsprogramm überführt worden. Damit ist gesichert, dass die Belange<br />

<strong>der</strong> sorbischen (wendischen) Bevölkerung in <strong>der</strong> Lausitz, auch in Übereinstimmung mit<br />

dem Sorben(Wenden)-Gesetz, bei allen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt<br />

werden müssen.

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