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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Art. 12 Abs. 1 Buchstabe h) - Übersetzungs- und Terminologieforschungsdienste -<br />

h) wenn nötig Übersetzungs- und Terminologieforschungsdienste zu schaffen und/ o<strong>der</strong> zu<br />

för<strong>der</strong>n und zu finanzieren, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die Erhaltung und Entwicklung<br />

geeigneter Terminologie in je<strong>der</strong> Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache für die Bereiche<br />

Verwaltung, Handel, Wirtschaft, Gesellschaft, Technik o<strong>der</strong> Recht.<br />

1. Mecklenburg-Vorpommern<br />

1331. Für die Regionalsprache Nie<strong>der</strong>deutsch stellt sich nicht die Frage, dass Übersetzungs-<br />

und Terminologieforschungsdienste neu zu schaffen wären. Vielmehr<br />

geht es darum, die bestehenden Kapazitäten auch für die Bereiche Verwaltung,<br />

Handel, Wirtschaft, Gesellschaft, Technik und Recht zu nutzen. Hier geht es insbeson<strong>der</strong>e<br />

darum, dass in Zusammenarbeit mit den Nie<strong>der</strong>deutsch-Lehrstühlen an den<br />

Universitäten Rostock und Greifswald und dem Institut für Volkskunde <strong>der</strong> Universität<br />

Rostock (Wossidlo-Archiv) eine sachgerechte Terminologie entwickelt wird. Als Quellen<br />

können des Weiteren das Mecklenburgische Wörterbuch und das Pommersche<br />

Wörterbuch herangezogen werden.<br />

1332. Hilfestellung in Übersetzungs- und Terminologiefragen können auch das<br />

Volkskulturinstitut Mecklenburg und Vorpommern im Kulturbund e.V. und das Institut<br />

für nie<strong>der</strong>deutsche Sprache e.V. in Bremen geben.<br />

2. Nordrhein-Westfalen<br />

1333. Im Hinblick auf den Aufgabenbereich <strong>der</strong> in den Ausführungen unter Rdn<br />

1226 erwähnten „Kommission für Mundart- und Namenforschung“ sind auch Terminologieforschungsdienste<br />

im Sinne von Artikel 12 Abs. 1 h) <strong>der</strong> Charta geschaffen<br />

worden.<br />

1334. Zu den erbetenen Informationen des Sachverständigenausschusses in Rdn<br />

129 des Monitoringberichts über Ergebnisse <strong>der</strong> Forschungsarbeiten teilt Nordrhein-<br />

Westfalen mit, dass <strong>der</strong>zeit keine weiteren spezifischen Informationen vorliegen.<br />

3. Sachsen-Anhalt<br />

1335. Wenn nötig, übernehmen die unter Rdn 1305 und 1306 genannten Einrichtungen<br />

und Institutionen Übersetzungs- und Terminologieforschungsdienste im<br />

Rahmen ihrer bereits durch das Land finanzierten laufenden Arbeit.

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