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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Art. 12 Abs. 1 Buchstabe g) - Schaffung von Archivierungsmöglichkeiten -<br />

g) zur Schaffung eines o<strong>der</strong> mehrer Gremien, die für die Sammlung, Aufbewahrung und<br />

Aufführung o<strong>der</strong> Veröffentlichung von in den Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen geschaffenen<br />

Werken verantwortlich sind, zu ermutigen und/ o<strong>der</strong> sie zu erleichtern;<br />

1. Brandenburg<br />

1311. Es besteht die Verpflichtung, <strong>der</strong> Staats- und Landesbibliothek mindestens ein<br />

Exemplar von jedem in Brandenburg neu erscheinenden Druckwerk anzubieten. Damit<br />

sind auch Druckwerke in nie<strong>der</strong>deutscher Sprache erfasst. Inwieweit von diesem<br />

Angebot Gebrauch gemacht wird, ist nicht bekannt. Abgesehen hiervon gibt es keine<br />

zentrale Erfassung des nie<strong>der</strong>deutschen Schriftgutes.<br />

1312. Im Übrigen gibt es keine Bibliothek und kein Archiv, das sich ausschließlich<br />

<strong>der</strong> Sammlung nie<strong>der</strong>deutscher Schriften widmet; die Sammlung erfolgt vielmehr in<br />

den öffentlichen Bibliotheken und Archiven verschiedener Träger, insbeson<strong>der</strong>e den<br />

Kreis- und Stadtarchiven und -bibliotheken, im Rahmen von <strong>der</strong>en jeweiliger<br />

Aufgabenstellung. Über Umfang und Inhalt dieser Archive werden keine zentralen<br />

Erhebungen durchgeführt, so dass hierüber keine Aussagen getroffen werden können.<br />

1313. In diesen Archiven sind nie<strong>der</strong>deutsche Schriftwerke wie an<strong>der</strong>er Archivinhalt<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Regelungen des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem<br />

Archivgut im Land Brandenburg vom 07. April 1994 für die interessierte Öffentlichkeit<br />

zugänglich. Die Bibliotheken stehen ohnehin <strong>der</strong> öffentlichen Benutzung<br />

offen.<br />

1314. Zu den vom Sachverständigenaussäschuss in Rdn 101 des Monitoringbe-<br />

richts erbetenen Informationen zum Umfang <strong>der</strong> Sammlungen und Archivierungen<br />

teilt Brandenburg mit:<br />

Der Umfang nie<strong>der</strong>deutscher Sammlungen kann nur annäherungsweise geschätzt<br />

werden, da systematische Erhebungen hierzu nicht durchgeführt wurden und nur mit<br />

unverhältnismäßigem Aufwand gemacht werden können. Die Stadt- und Landesbib-<br />

liothek in Potsdam (das nicht mehr zum nie<strong>der</strong>deutschen Sprachgebiet gehört) ver-<br />

fügt über einen Fundus von ca. 100 Bänden, <strong>der</strong> überwiegend durch den Behalt von<br />

angebotenen Pflichtexemplaren aufgebaut wurde. Es ist darauf hinzuweisen, dass<br />

die meisten nie<strong>der</strong>deutschen Werke von in an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n ansässigen Ver-<br />

lagen vertrieben und deshalb nicht in Brandenburg dem Angebotszwang unterliegen.<br />

Darüber hinaus wird insbeson<strong>der</strong>e in folgenden öffentlichen Bibliotheken im Land-<br />

kreis Uckermark nie<strong>der</strong>deutsche Literatur (hier in <strong>der</strong> Regel Uckermärker Platt) an-

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