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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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Art. 7 Abs. 1 Buchstabe a)<br />

a) die Anerkennung <strong>der</strong> Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen als Ausdruck des kulturellen<br />

Reichtums;<br />

121. Die Erfüllung dieser Bestimmung durch die deutsche Rechtsordnung wird<br />

durch die Notifizierung <strong>der</strong> beiden Erklärungen über den Anwendungsbereich <strong>der</strong><br />

Charta und durch die umfangreichen Umsetzungsmaßnahmen dokumentiert.<br />

Art. 7 Abs. 1 Buchstabe b)<br />

b) die Achtung des geografischen Gebiets je<strong>der</strong> Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache, um<br />

sicherzustellen, dass bestehende o<strong>der</strong> neue Verwaltungsglie<strong>der</strong>ungen die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

betreffenden Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache nicht behin<strong>der</strong>n;<br />

122. Unter Bezugnahme auf Rdn 52 des Monitoringberichts haben die Län<strong>der</strong> die<br />

Anregung des Sachverständigenausschusses aufgegriffen, die Zusammenarbeit zwi-<br />

schen den Län<strong>der</strong>n zur För<strong>der</strong>ung des Nie<strong>der</strong>deutschen zu verbessern. Hierzu wer-<br />

den Besprechungen <strong>der</strong> zuständigen Län<strong>der</strong>referenten durchgeführt.<br />

123. In <strong>Deutschland</strong> gibt es grundsätzlich keine staatlichen o<strong>der</strong> sonstigen Maßnahmen,<br />

die eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bevölkerungsverhältnisse in den Siedlungsgebieten<br />

<strong>der</strong> Sprachgruppen zur Folge haben. Allerdings verän<strong>der</strong>n sich die Bevölkerungszahlen<br />

in den einzelnen Gemeinden und Regionen durch die allgemeine Mobilität, insbeson<strong>der</strong>e<br />

auch aufgrund <strong>der</strong> Wirtschaftsstruktur in einzelnen Regionen - durch<br />

Wegzug in Ballungsgebiete o<strong>der</strong> Zuzug -, o<strong>der</strong> durch Zuzug von Spätaussiedlern<br />

(ehemalige Angehörige deutscher Min<strong>der</strong>heiten insbeson<strong>der</strong>e aus Staaten <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Sowjetunion, die nach <strong>Deutschland</strong> umgesiedelt sind). Davon wird in gewissem<br />

Umfang auch <strong>der</strong> Prozentanteil <strong>der</strong> Angehörigen <strong>der</strong> Sprachgruppen an <strong>der</strong> jeweiligen<br />

örtlichen Bevölkerung beeinflusst. Dies ist jedoch we<strong>der</strong> gegen die Wahrnehmung<br />

ihrer Rechte gerichtet, noch hat es Einfluss auf die Teilhabe <strong>der</strong> Angehörigen<br />

dieser Gruppen an den Entscheidungen, die sie betreffen.<br />

124. Die im Zuge <strong>der</strong> allgemeinen Gebietsreform im Freistaat Sachsen und im<br />

Land Brandenburg erfor<strong>der</strong>lichen Verän<strong>der</strong>ungen von kommunalen Verwaltungsbezirken<br />

haben jedoch auch die Anteile <strong>der</strong> sorbischen Bevölkerung an <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

einzelner Kreise und Gemeinden verringert. Bei <strong>der</strong> Gebietsreform konnten<br />

nicht alle Anliegen <strong>der</strong> betroffenen Kommunen, Verbände und sorbischen Min<strong>der</strong>heitenorganisationen<br />

berücksichtigt werden. Die kommunalen Gebietskörperschaften<br />

haben teilweise Beauftragte ernannt.

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