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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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1264. Von 1995 bis 2003 trug <strong>der</strong> Freistempel <strong>der</strong> Staatskanzlei eine nie<strong>der</strong>deutsche<br />

Übersetzung von Teilen des Artikels 1 des Grundgesetzes. Im Jahre 2003 trägt<br />

<strong>der</strong> Freistempel dem „Europäischen Jahr für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen“ Rechnung.<br />

1265. Zu den vom Sachverständigenausschuss in Rdn 418 des Monitoringberichts<br />

erbetenen weiteren Informationen wird auf die ergänzende Ausführung unter Rdn<br />

1253 verwiesen.<br />

Art. 12 Abs. 1 Buchstabe d) - Berücksichtigung <strong>der</strong> Sprache bei kulturellen Tätigkeiten<br />

d) sicherzustellen, dass die für die Veranstaltung o<strong>der</strong> Unterstützung kultureller Tätigkeiten<br />

verschiedener Art verantwortlichen Gremien bei den Unternehmungen, die sie ins<br />

Leben rufen o<strong>der</strong> unterstützen, in angemessener Weise dafür sorgen, dass die Kenntnis<br />

und <strong>der</strong> Gebrauch von Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprachen sowie Regional- o<strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>heitenkulturen berücksichtigt werden;<br />

1. Freie Hansestadt Bremen<br />

1266. Im Hinblick auf die vom Sachverständigenausschuss in Rdn 279 des Monito-<br />

ringberichts erbetenen weiteren Informationen wird mitgeteilt, dass das Parlament<br />

<strong>der</strong> Freien Hansestadt Bremen sowie <strong>der</strong> Senator für Kultur bei <strong>der</strong> Mittelvergabe<br />

Anträge <strong>der</strong> Organisatoren <strong>der</strong> Sprachgruppe zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>deutschen<br />

Sprache berücksichtigen und ermutigen zur Teilnahme an allgemeinen kulturellen<br />

Veranstaltungen.<br />

1267. entfallen<br />

2. Freie und Hansestadt Hamburg<br />

1268. Die Kulturbehörde Hamburg selbst behandelt Anträge auf Unterstützung literarischer<br />

Projekte aus dem Bereich des Nie<strong>der</strong>deutschen grundsätzlich gleichberechtigt<br />

mit denjenigen aus dem Bereich des Hochdeutschen. Sie ermuntert darüber hinaus<br />

die fest etatisierten Institutionen des Literaturbetriebes (Hamburger Öffentliche<br />

Bücherhallen, Literaturhaus, Freie Akademie <strong>der</strong> Künste) dazu, ebenfalls das Nie<strong>der</strong>deutsche<br />

gleichberechtigt zu behandeln.<br />

1269. Zu den vom Sachverständigenausschuss in Rdn 314 des Monitoringberichts<br />

erbetenen weiteren Informationen, inwieweit die erwähnten Einrichtungen Nie<strong>der</strong>-<br />

deutsch tatsächlich berücksichtigen, teilt Hamburg mit:

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