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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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6. Schleswig-Holstein<br />

- 364 -<br />

1181. Eine direkte staatliche För<strong>der</strong>ung ist verfassungsmäßig wegen <strong>der</strong> bestehenden<br />

Pressefreiheit problematisch. Es bestehen jedoch folgende För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten:<br />

Die ULR ist zur finanziellen För<strong>der</strong>ung von gemeinnützigen Organisationen mit kultureller<br />

(...) Ausrichtung, insbeson<strong>der</strong>e im audiovisuellen Bereich, (...) berechtigt.<br />

Eine weitere För<strong>der</strong>ung erfolgt durch die Gesellschaft zur För<strong>der</strong>ung audiovisueller<br />

Werke in Schleswig- Holstein mbH (MSH). Gel<strong>der</strong> erhält die MSH vom Norddeutschen<br />

Rundfunk und <strong>der</strong> ULR. Verwendet werden die Gel<strong>der</strong> zur För<strong>der</strong>ung von Auftrags-<br />

und Koproduktionen in den Bereichen Film, Fernsehen und Hörfunk, die von<br />

schleswig-holsteinischen Produzenten o<strong>der</strong> von an<strong>der</strong>en Produzenten in Schleswig-<br />

Holstein durchgeführt werden.<br />

1182. Die Antragsberechtigten nehmen trotz Kenntnis <strong>der</strong> För<strong>der</strong>möglichkeiten die-<br />

se durch konkrete Antragstellungen nur in sehr geringem Umfang in Anspruch. Nach<br />

Mitteilung <strong>der</strong> Kulturellen Filmför<strong>der</strong>ung Schleswig-Holstein e.V. wird zurzeit in Nie-<br />

<strong>der</strong>deutsch <strong>der</strong> Film „in Delve“ produziert. Die MSH-Gesellschaft zur För<strong>der</strong>ung Au-<br />

diovisueller Werke in Schleswig-Holstein mbH hat im Jahre 2000 „Die Sesamstraße<br />

op Platt“, eine Sendung im Rahmen einer Kin<strong>der</strong>serie, geför<strong>der</strong>t.<br />

Zu Artikel 11 Abs. 2<br />

Absatz 2<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, den freien direkten Empfang von Hörfunk- und Fernsehsendungen<br />

aus Nachbarlän<strong>der</strong>n in einer Sprache zu gewährleisten, die in <strong>der</strong>selben o<strong>der</strong> ähnlicher<br />

Form wie die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache gebraucht wird, und die Weiterverbreitung von<br />

Hörfunk- und Fernsehsendungen aus Nachbarlän<strong>der</strong>n in einer solchen Sprache nicht zu behin<strong>der</strong>n.<br />

Sie verpflichten sich ferner, sicherzustellen, daß die Freiheit <strong>der</strong> Meinungsäußerung und die freie<br />

Verbreitung von Informationen in den Printmedien in einer Sprache, die in <strong>der</strong>selben o<strong>der</strong> ähnlicher<br />

Form wie die Regional- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heitensprache gebraucht wird, keiner Einschränkung unterworfen<br />

werden. Da die Ausübung <strong>der</strong> erwähnten Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit<br />

sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen<br />

o<strong>der</strong> Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft<br />

im Interesse <strong>der</strong> nationalen Sicherheit, <strong>der</strong> territorialen Unversehrtheit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Sicherheit, <strong>der</strong> Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Ordnung und <strong>der</strong> Verbrechensverhütung, des Schutzes <strong>der</strong><br />

Gesundheit und <strong>der</strong> Moral, des Schutzes des guten Rufes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Rechte an<strong>der</strong>er unentbehrlich<br />

sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> das Ansehen und die<br />

Unparteilichkeit <strong>der</strong> Rechtsprechung zu gewährleisten.

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