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Zweiter Bericht der Bundesrepublik Deutschland - 404 Page not found

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1154. Im Hinblick auf die vom Sachverständigenausschuss in Rdn 96 des Monito-<br />

ringberichts erbetenen weiteren Informationen zur Ermutigung o<strong>der</strong> Erleichterung von<br />

Zeitungsveröffentlichungen teilt Brandenburg mit:<br />

Die Landesregierung unterstützt die Verwendung <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>deutschen Sprache<br />

durch Schaffung eines Klimas, in dem kulturelle Vielfalt nicht als Bedrohung, son<strong>der</strong>n<br />

als Bereichung wahrgenommen wird, und in dem die Pflege autochthoner, boden-<br />

ständiger Sprach- und Kulturformen nicht als rückständig und unzeitgemäß, son<strong>der</strong>n<br />

als wertvoller Beitrag zur Ausbildung und Bewahrung einer regionalen Identität wahr-<br />

genommen wird.<br />

2. Freie Hansestadt Bremen<br />

1155. Herausgabe <strong>der</strong> monatlichen INS PRESSE (Institut für Nie<strong>der</strong>deutsch) durch<br />

das Institut für nie<strong>der</strong>deutsche Sprache e.V. zur Versorgung <strong>der</strong> regionalen und überregionalen<br />

Medien im Bereich Nie<strong>der</strong>deutsch.<br />

1156. Im Hinblick auf die vom Sachverständigenausschuss in Rdn 272 des Monito-<br />

ringberichts erbetenen weiteren Information zur Ermutigung o<strong>der</strong> Erleichterung von<br />

Zeitungsveröffentlichungen vertritt Bremen die Auffassung, das die freie Presse über<br />

regelmäßige Publikationen nie<strong>der</strong>deutscher Texte eigenständig entscheidet, ohne<br />

dass dem Staat hierbei Einflussmöglichkeit zustehen.<br />

3. Freie und Hansestadt Hamburg<br />

1157. Nie<strong>der</strong>deutsche Zeitungsartikel werden in <strong>der</strong> Tageszeitung „Hamburger Abendblatt“<br />

täglich (vgl. unten, <strong>Bericht</strong> des Landes Schleswig-Holstein) und in verschiedenen<br />

Wochenblättern <strong>der</strong> Stadtregionen (z.B. im „Niendorfer Wochenblatt“)<br />

sowie in entsprechenden Mitteilungsblättern regelmäßig veröffentlicht.<br />

Die Veröffentlichungen erfolgten ohne staatliche Einwirkung. Die betreffenden Unternehmen<br />

haben sich ohne staatliche Reglementierung zur För<strong>der</strong>ung des Nie<strong>der</strong>deutschen<br />

entschieden.<br />

1158. Im Hinblick auf die vom Sachverständigenausschuss in Rdn 309 des Monito-<br />

ringberichts erbetenen weiteren Information zur Ermutigung o<strong>der</strong> Erleichterung von<br />

Zeitungsveröffentlichungen vertritt Hamburg die Auffassung, dass auf Grund <strong>der</strong><br />

Pressefreiheit staatliche Einflussnahmen auf den Inhalt <strong>der</strong> Presse verfassungsrecht-<br />

lich ausgeschlossen und Gebote o<strong>der</strong> auch "Ermutigungen" nicht möglich seien.

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